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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es heute relativ kurz machen. Das fällt nicht schwer, denn wir beraten hier einen Gesetzentwurf, dem im Ausschuss alle Fraktionen zugestimmt haben. (Zuruf aus dem Plenum: Richtig!) Umso mehr stellt sich die Frage, warum wir über diese sehr überschaubare Verwaltungsänderung nun doch noch einmal eine größere Debatte führen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird geregelt, dass künftig ein landesweiter Wolfsmanagementplan durch die obere Jagdbehörde erstellt wird, statt mehrere einzelne Pläne durch die unteren Jagdbehörden. Das ist sinnvoll, praktikabel und vermeidet unnötige Doppelstrukturen. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, nicht, weil wir unsere grundsätzliche Haltung geändert hätten, sondern weil die vorgeschlagene Regelung eine Verwaltungsvereinfachung darstellt. Unsere Position zum Wolf bleibt dabei unverändert. Wir hätten die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz, halten das weiterhin für einen falschen Weg. Der Umgang mit Problemwölfen und Fragen des Wolfsmanagements wären aus unserer Sicht im Naturschutzrecht besser aufgehoben gewesen als im Jagdrecht. Wir sind nicht gegen eine rechtssichere, schnelle Entnahme von Problemwölfen, wir sehen aber weiterhin kritisch, dass der Eindruck erweckt wird, die Bejagung sei die zentrale Lösung für die Herausforderung der Weidetierhaltung. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen etwas anderes. Entscheidend sind guter Herdenschutz, Beratung und eine verlässliche Unterstützung der Weidetierhalter/-innen – sowohl in der Anschaffung als auch in der Unterhaltung von Zäunen und Hunden. Das ist leider kein hundertprozentiger Schutz, den gibt es nicht, aber es wirkt maßgeblich. Gerade deshalb sollten wir unsere politischen Anstrengungen vor allem darauf richten, Herdenschutzmaßnahmen weiter auszubauen, Entschädigungen unbürokratisch auszuzahlen und die Weidetierhaltung insgesamt zu stärken. Meine Damen und Herren, die Grundsatzentscheidung zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist auf Bundesebene getroffen worden. Wie gesagt, wir hätten einen anderen Weg gewünscht. Wenn diese Entscheidung nun aber getroffen ist, dann sollten wir zumindest für klare, praktikable und rechtssichere Zuständigkeiten sorgen. Genau das tut dieser Gesetzentwurf, deshalb stimmen wir ihm zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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