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Michael Noetzel

Die Linke 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich berichte heute über die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern. Der Justizvollzug fällt nach Artikel 70 Absatz 1 des Grundgesetzes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Unser Bundesland hat davon umfassend Gebrauch gemacht. Der vorliegende Gesetzentwurf harmonisiert insgesamt sechs Kernbereiche unseres Vollzugsrechts: das Jugendstrafvollzugs-, das Strafvollzugs-, das Untersuchungshaftvollzugs-, das Sicherungsverwahrungsvollzugs-, das Jugendarrestvollzugs- und das Jugendvollzugsdatenschutzgesetz. Diese Novelle ist notwendig, um ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den Koalitionsvertrag zwischen den Parteien der SPD und Die Linke umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Resozialisierung ein schlüssiges Gesamtkonzept erfordert, in dem der Faktor Arbeit und dessen Vergütung eine spürbare verfassungsgemäße Bedeutung für die Gefangenen haben müssen. Der Entwurf setzt an mehreren Stellschrauben an, um den Vollzug moderner, rechtssicherer und resozialisierungsorientierter zu gestalten. Ich möchte ein paar Sachen hervorheben: Erstens, die Erhöhung der Gefangenenvergütung. Der monetäre Teil der Arbeit wird deutlich angehoben. Im Straf-, Jugend- und Untersuchungshaftvollzug steigt die Vergütung von 9 auf 15 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße. Das bedeutet konkret einen Anstieg von bisher 16,19 Euro auf künftig 26,96 Euro pro Tag. In der Sicherungsverwahrung wird der Satz von 16 auf 22 Prozent erhöht. Zweitens, die Stärkung der nicht monetären Komponenten. Als Ausgleich und Anreiz wird die Zahl der maximalen Freistellungstage pro Kalenderjahr von acht auf zwölf Tage angehoben. Drittens, das neue Resozialisierungsgeld. In Anlehnung an bewährte Modelle anderer Bundesländer wird ein Resozialisierungsgeld eingeführt. Gefangene müssen künftig 25 Prozent ihrer Vergütung verpflichtend ansparen. Damit sichern wir einen finanziellen Grundstock, der den hoch vulnerablen Übergang nach der Haftentlassung abfedern und Rückfälle verhindern soll. Viertens, Familienfreundlichkeit und Modernisierung. Kontakt halten schützt vor Rückfall, daher werden zeitgemäße Videobesuche eingeführt. Besonders wichtig: Besuchszeiten von Kindern unter 14 Jahren werden künftig nicht mehr auf die reguläre Mindestbesuchszeit angerechnet, sondern erhalten zwei Stunden extra. Zudem verankert das Gesetz verfassungskonforme Regelungen für Transsexuelle, intergeschlechtliche und nicht binäre Gefangene. Außerdem spielen, fünftens, eine Rolle natürlich die Sicherheit und der Gesundheitsschutz. Um das Einschleusen geruchsloser, psychoaktiver Substanzen über beträufeltes Papier zu stoppen, erhalten Anstalten die Befugnis, eingehende Briefe durch Kopien zu ersetzen. Zudem werden schnelle, nicht invasive Speicheltests für Suchtmittelkontrollen zugelassen. Der Rechtsausschuss hat den Entwurf intensiv beraten und am 11. März 2026 eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen aus Justiz, Praxis, Medizin, Psychologie und Wissenschaft durchgeführt. Die Sachverständigen begrüßen die Neuregelungen, insbesondere die Angleichung der Gesetzestexte für den Arbeitsalltag sowie die Einführung des Resozialisierungsgeldes ganz überwiegend. Kritik und weitergehende Forderungen kamen im Verfahren vor allem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese forderten unter anderem eine Ausweitung der Freistellungstage auf bis zu 36 oder 90 Tage, einen Rechtsschutz gegen sofort vollstreckbare Disziplinarmaßnahmen sowie eine gesetzliche Verankerung zur Unterbringung psychisch erkrankter Gefangener in vollzugsexternen psychiatrischen Krankenhäusern. Diese Änderungsanträge wurden im Ausschuss jedoch mehrheitlich abgelehnt. Das Justizministerium verwies darauf, dass die zwölf Freistellungstage im Ländervergleich bereits an der Spitze liegen und eine externe psychiatrische Unterbringung im Rahmen der Ressortabstimmung primär an ungeklärten Finanzierungsfragen sowie an praktischen Sicherheits- und Bewachungsproblemen vor Ort scheiterten. Dem hat sich die Mehrheit des Ausschusses angeschlossen. Der mitberatende Finanzausschuss hat der Vorlage aus finanzpolitischer Sicht einvernehmlich und ohne Änderungsempfehlungen seine Zustimmung erteilt. Der Rechtsausschuss hat in seiner finalen Sitzung am 29. April 2026 eine Reihe von redaktionellen Präzisierungen beschlossen. Die bedeutendste redaktionelle Änderung betrifft das Inkrafttreten. Da das parlamentarische Beratungsverfahren auf der Grundlage des Entwurfs der Landesregierung mehr Zeit in Anspruch nahm als ursprünglich geplant, empfiehlt der Ausschuss eine Rückwirkung des Gesetzes zum 1. Juni 2026. Damit wird sichergestellt, dass die Verzögerungen nicht zulasten der Insassen gehen und diese die erhöhten monetären und nicht monetären Vergütungen wie geplant ab Juni erhalten. Die Justizvollzugskostenverordnung tritt korrespondierend am 31. Mai 2026 außer Kraft. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einvernehmlich mit Stimmen von SPD, CDU und Die Linke, bei Enthaltung der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf mit den genannten Maßnahmen anzunehmen. Dieser Empfehlung möchte ich mich anschließen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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