Stephan J. Reuken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stehen hier also zur Zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs, und ich wiederhole gerne die Kritik, die wir schon beim letzten Mal daran hatten: Was uns hier vorliegt, soll größere Bürgerbeteiligung ermöglichen, liefert sie allerdings aus unserer Sicht nicht. Gleichzeitig werden neue Posten geschaffen, die vor allem Geld kosten werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Einreichung von öffentlichen Petitionen ist ein sinnvoller Schritt und auch zeitlich gesehen überfällig. Wenn dann aber in der angestrebten Praxis die volle Handhabe der Regierungsmehrheit darüber entscheiden kann, welche Petition zum öffentlichen Mitzeichnen freigegeben wird, dann ist das Beteiligung mit Einschränkungen. Schlimmer noch, sie entzieht dem Instrument sogar Glaubwürdigkeit, denn das Instrument der öffentlichen Petition behält seinen Wert ausschließlich, wenn alle Petitionen gleichbehandelt und veröffentlicht werden, bis auf eben solche, die das Strafrecht verletzen, selbstverständlich. Wir sehen also hier an dieser Stelle einen richtigen Ansatz, sind mit der Umsetzung in dieser Form allerdings nicht besonders zufrieden. Sehr geehrte Damen und Herren, auch der Datenschutz wird im Gesetzentwurf genannt, jedoch wird ihm nicht wirklich entsprochen. Es kann nicht sein, dass ein Petent fürchten muss, öffentlich angeprangert zu werden, weil er für ein Anliegen eintritt, das ihm unter den Nägeln brennt. Deswegen sollte die Vergabe eines Pseudonyms bei der öffentlichen Petition Standard sein und nicht wie im Entwurf die Nennung von Klarnamen und vor allem auch des Wohnortes des Petenten. Die zweite große Änderung, es wurde angesprochen, ist die Einrichtung einer Ombudsstelle gegen Diskriminierung, angesiedelt beim Bürgerbeauftragten. Der Gesetzentwurf führt in der Begründung aus, dass damit ein effektiver und sichtbarer Beschwerdeweg eröffnet werden könne. Die Frage ist allerdings: Was macht diesen Beschwerdeweg denn effektiver als den jetzigen? Welche Schutzlücke wird eigentlich geschlossen, wenn der Bürgerbeauftragte diese Aufgabe übernimmt? Das sind Fragen, die auch in der Ausschussberatung mit dem Bürgerbeauftragten eigentlich nicht wirklich klarer geworden sind, ebenso, wie der Bürgerbeauftragte das Ganze personell stemmen soll. Diese Erweiterung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten ist also aus unserer Sicht abzulehnen, da sich nichts relevant verbessert, sondern nur Kosten verursacht werden, wie im Gesetzentwurf beschrieben. Das Problem ist nur, im Gesetzentwurf können Sie diese Kosten noch nicht mal benennen. Und zu guter Letzt, der dritte Kritikpunkt, den wir haben, der regelmäßige Besuch des Petitionsausschusses in den Justizvollzugsanstalten. Da stellt sich mir grundsätzlich die Frage, warum verurteilte Straftäter anderen gesellschaftlichen Gruppen vorgezogen werden sollen. (Thomas Krüger, SPD: Weil die nicht alleine kommen dürfen.) Auch Häftlinge haben wie alle anderen das Recht und die Möglichkeit, Petitionen einzureichen. Warum also hier diese Extrawurst? Wir sehen da keine Notwendigkeit, im Gegenteil, es ist ein sehr, sehr schlechtes Signal in Richtung der Justizvollzugsbeamten, die dort ihren Dienst tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und zu guter Letzt, zu guter Letzt auch noch was Versöhnliches: Die Möglichkeit des Petitionsausschusses zu erweitern, die Fachausschüsse um Stellungnahmen zu bitten, ist tatsächlich ein wirklich gutes Anliegen. Hierdurch können Petitionen, die eine große inhaltliche Tiefe aufweisen, deutlich schneller und fundierter bearbeitet werden, und gleichzeitig würde das Petitionswesen stärkeren Einfluss auf die Arbeit der Fachausschüsse ausüben, was ja letztlich bedeutet, dass wir eine größere indirekte Bürgerbeteiligung hier in den Prozessen des Landtages hätten. Und dafür sind wir natürlich zu haben. Grundsätzlich überwiegt allerdings die Kritik am Gesetzentwurf und deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
