Christiane Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf seit zehn Jahren Mitglied dieses Petitionsausschusses sein, und ich war und ich bin es sehr, sehr gern. Vielschichtige Hilferufe haben uns in dieser Zeit beschäftigt. Nicht immer konnten wir helfen. Das ist nicht das Schöne. Und es war zu merken, neue Bedingungen verlangen Anpassungen, auch im Gesetzestext. Nun liegt uns der fertige Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MV und der Geschäftsordnung des Landtages MV zur Schlussabstimmung vor. Entschuldigung, dass ich das so schnell gemacht habe, aber es ist ein langer Titel. 1995 trat das ursprüngliche Gesetz in Kraft und die Novellierung soll jetzt das Petitionsrecht attraktiver machen. Das ist ein guter Ansatz und wir als CDU-Fraktion bewerten den neu eingefügten Paragrafen 20a positiv. Es ist die Stärkung der Position des Petitionsausschusses innerhalb des Landtages und der parlamentarischen Abläufe, und die Einführung der öffentlichen Petitionen, das ist eine Aufwertung der Möglichkeiten von Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Wir bewerten weiterhin sehr positiv die Änderungen bei den Paragrafen 3, 4, 6 und 8. Das sind allerdings redaktionelle und modernisierte Anpassungen. Und es ist zum Beispiel die Streichung der Benachrichtigung der Landesregierung bei Ortsbesichtigungen. So weit, so gut. Neu eingeführt wird der Paragraf 16a, eine Ombudsperson gegen Diskriminierung. Diese Person ist direkt dem Bürgerbeauftragten unterstellt und der Tätigkeitsnachweis erfolgt im Rahmen des Berichtes des Bürgerbeauftragten. Wir verstehen die Intention, dass so effektiv auf etwaige Diskriminierungen eingewirkt und dass dem Beispiel der Bundesregierung mit der Installierung einer Ombudsperson gefolgt werden soll. Allerdings ist in unserem Fall eine klare Definition, was unter Diskriminierung, Benachteiligung oder Belästigung zu verstehen ist, nicht aufgeführt und es gibt kein Landesgesetz so wie in anderen Bundesländern. Der Bürgerbeauftragte Herr Witt hat dazu in einem Schreiben an die Abgeordneten des Petitionsausschusses in einer Stellungnahme vom 17.04., das ist die Drucksache 8/806, darauf hingewiesen. Darin findet sich auch die Formulierung, es sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber für die personelle und finanzielle Ausstattung Sorge trägt. Diese Einwände sind bisher nicht ins Gesetz eingeflossen und machen es schwierig zuzustimmen. Hinzu kommt, dass unter dem Dach des Antidiskriminierungsverbandes in Mecklenburg-Vorpommern 17 Organisationen darauf hinarbeiten, Menschen mit genau diesen Problemen und Beschwerden zur Seite zu stehen. Was also macht die Ombudsperson beim Bürgerbeauftragten dann so speziell? Kritisch bleibt weiter anzumerken, dass durch die Einführung einer Ombudsperson die Berichtspflichten und Zuständigkeiten ausgebaut werden. Neben dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten nun auch als Akteur diese Ombudsperson. Seit April 2021, das wissen wir alle, ist der Bürgerbeauftragte auch der Beauftragte für die Landespolizei, der Behindertenbeauftragte – nun eine neue Berichtspflicht für die Ombudsperson. Das könnte manchmal in der Frage der Zuständigkeiten, der Schnittstellen zu Irritationen führen. Und Bürokratieabbau sieht ganz anders aus. Auf Vorschlag des mitberatenden Rechtsausschusses wird in Artikel 3 Satz 2 nach der Angabe „Rechtschreibung“ der Zusatz „und der geschlechtergerechten Sprache“ eingefügt. Wir sehen das in der Sache als unnötig, und als CDU-Fraktion handeln wir nach wie vor nach der Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung, geschlechtergerechte Zeichen nicht anzuwenden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Fazit: Aus unserer Sicht sind mehr Klarheit und weniger zusätzliche Verfahrensregeln notwendig. Die Umsetzung ist hier in diesem Gesetz nicht zufriedenstellend. Und als Fraktion haben wir diesen Entwurf bereits im Finanz- und Rechtsausschuss abgelehnt und wir werden auch heute hier mit Ablehnung stimmen. – Vielen Dank! (Beifall Torsten Renz, CDU)
