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Constanze Oehlrich

GRÜNE 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Danke schön! Sehr geehrte Kolleg/-innen, von der Realität weit entfernt soll ich mich hier bewegt haben mit meinem Redebeitrag – das Gegenteil ist der Fall. Es ist so, dass dieser Gesetzentwurf dafür dient, die Rechtslage in unserem Bundesland anzugleichen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Gesetzgeber nun einmal nicht vorbeikommt. Wir haben während der Beratung dieses Gesetzentwurfs Sachverständige gehört mit großem Renommee, mit großem Renommee. Frieder Dünkel ist über die Grenzen dieses Bundeslandes bekannt, an der Kompetenz seines Nachfolgers kann kein Zweifel bestehen, und diese beiden Sachverständigen haben uns in ihrer Sachverständigenstellungnahme vor Augen geführt, dass die Arbeitsentlohnung, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht, eben nach wie vor nicht der Verfassung entspricht, und darauf habe ich mich in meinem Redebeitrag bezogen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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