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David Wulff

FDP 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Justizvollzug ist einer der härtesten Eingriffe des Staates in die Freiheit des Einzelnen. Der Freiheitsentzug sollte für die meisten doch schon Strafe genug sein. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und gerade deshalb braucht er klare Regeln, Verhältnismäßigkeit und wirksame Resozialisierung. Am Ende ist es doch genau das Spannungsfeld, das wir hier gerade erlebt haben: Wir wollen, dass hinterher niemand mehr Straftaten begeht, und das erreiche ich nicht alleine durch Abschreckung und möglichst schlimme Haftbedingungen, sondern das erreiche ich auch gerade durch die Resozialisierung. Gerade das sind im Übrigen Teile, die wissenschaftlich hinreichend belegt und erforscht sind, und, wie ich bei der Ersten Lesung zu diesem Gesetz auch schon Schiller zitiert hatte: „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“, auch schon seit Jahrhunderten bekannt. Der Gesetzentwurf setzt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung um, hebt die Vergütung an – das ist soweit erst mal okay – und auch in der Sicherungsverwahrung, das ist nachvollziehbar. Arbeit im Vollzug darf nicht bloß Beschäftigungstherapie sein, er soll den Gefangenen auch einen gewissen Wert vermitteln. Sie muss Verantwortung, Tagesstruktur und Rückkehrfähigkeit fördern. Und der Staat darf nicht nur mehr Regeln schaffen, sondern muss auch die Wirkung nachweisen. Und genau hier haben wir weiterhin Zweifel. Mehr Vergütung, Resozialisierungsgeld, Videobesuche, neue Detailregelungen sind sinnvoll, aber sie beantworten nicht ausreichend die Frage, ob Personal, Therapieangebote und Nachsorge tatsächlich mit enthalten sind. Und besonders kritisch: Die Anhörung hat offene Punkte bei psychiatrischer Versorgung, Übergangseinrichtungen und effektivem Rechtsschutz bei Disziplinarmaßnahmen gezeigt, und diese wurden auch im Nachgang nicht ausreichend überzeugend gelöst. Sicherheit entsteht nicht durch Symbolpolitik, sondern durch wirksame Resozialisierung, klare Verantwortung, rechtsstaatliche Begrenzung staatlicher Macht. Und der Entwurf ist notwendig aus unserer Sicht, aber nicht stark genug, deshalb keine Ablehnung, aber auch keine Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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