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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir haben in der letzten Landtagssitzung bereits eine Aussprache zu diesem Thema gehabt. Es hat sich an sich nicht sehr viel geändert, deswegen würde ich es kurzfassen. Vorausgesetzt Ihrer Zustimmung werden wir in Artikel 1 des Landesjagdgesetzes nach Paragraf 26 Absatz 1 Satz 2 folgenden Satz einfügen: „Das Aufstellen und die Fortschreibung von Wolfsmanagementplänen obliegt der obersten Jagdbehörde.“ Und den Absatz 3 im selbigen Paragrafen werden wir streichen. Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle unseres Landesjagdgesetzes am 01.04.2024 der Wolf noch als Doppelrechtler und streng geschützte Art dem Naturschutzrecht unterstand, gab es kein Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigten. Der Status des Wolfes als streng geschützte Tierart hat sich mit dem Nachweis des guten Erhaltungszustandes in Europa geändert. Er ist und bleibt eine geschützte Tierart und wurde als solche am 01.04.2026 in das Bundesjagdrecht aufgenommen. Mit Aufnahme in das Bundesjagdrecht ist das Aneignungsrecht neu geregelt. Somit ist die Streichung unter Paragraf 26 Absatz 3 folgerichtig und sorgt für Sicherheit in der Jägerschaft. Wir haben am 07.05. im Anschluss an die Landtagssitzung eine Sondersitzung des Agrarausschusses durchgeführt und beide Änderungen einstimmig beschlossen. Dies ist in der Beschlussempfehlung festgehalten. Ich möchte trotzdem noch einmal ausdrücklich und nachdrücklich sagen, dass der Inhalt unseres Antrages vom 30.10.2024 auf Drucksache 8/4286 seine Gültigkeit behält. Ein Teil unserer Forderung ist erfüllt, denn unsere Landesregierung – und hier natürlich unser Minister Dr. Till Backhaus – hat sich im Bund und auf EU-Ebene für die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes und eine Aufnahme ins Bundesjagdrecht eingesetzt, und dies ist ja passiert. Und trotzdem bleibt die bestmögliche Unterstützung der Weidetierhalter der wichtigste Kern eines Miteinanders von Mensch und Wolf in unserem Land, das haben wir in diesem Antrag deutlich gemacht. Es wird künftig vorrangig um die schnelle und rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen in unserem Land gehen, und dabei ist das Bundesjagdrecht nicht hilfreich. Momentan erfolgt eine Weiterbildung und Schulung der Rissgutachter, denn sie sollen vor Ort schnell und möglichst sicher entscheiden können, war dieses Rissvorkommen auf einen Wolf zurückzuführen oder auf einen Hund, wenn ja, welchen Radius lege ich den örtlichen Gegebenheiten entsprechend innerhalb der möglichen 20 Kilometer an, die das Bundesjagdrecht festgelegt hat, und welchen Zeitraum wähle ich innerhalb der möglichen ersten sechs Wochen oder möglichen sechs Wochen als Zeitraum der Bejagung, wie im Bundesjagdrecht festgeschrieben. Das sind große Herausforderungen und sie lasten auf den Schultern der Gutachter. Es sind nebulöse Forderungen im Bundesjagdrecht, die diese Rissvorfälle sozusagen nicht eindeutig oder besser gesagt keine Hilfe darstellen. Die wildökologische Raumplanung wird deswegen eine große Rolle spielen zukünftig, und ich glaube, dieser müssen wir uns widmen. Und ansonsten bin ich dafür oder möchte dafür werben, dass wir dieser Gesetzesänderung zustimmen, denn dann ist nämlich die Landesregierung in der Lage, auch das entsprechende Referat oder die entsprechende Abteilung einzurichten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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