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Dirk Bruhn

Die Linke 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht ist eines der unmittelbarsten demokratischen Rechte, die Bürger/-innen in unserem Land haben. Es ist niederschwellig, unkompliziert und offen für alle Menschen. Unabhängig von Herkunft, Einkommen, Bildung oder Staatsangehörigkeit kann sich jeder Mensch mit Sorgen, Beschwerden oder Vorschlägen direkt an den Landtag wenden, mündlich, schriftlich und bald auch öffentlich. Genau das macht dieses Gesetz so wertvoll, denn Petitionen sind weit mehr als einzelne Anliegen. Sie geben uns als Parlament einen direkten Einblick in die Lebenswirklichkeit der Menschen. Sie zeigen uns, wo Gesetze nicht funktionieren, Verwaltungshandeln Probleme verursacht oder wo Bürger/-innen nicht ausreichend Gehör finden. Immer wieder machen Petitionen auf Missstände aufmerksam, die Politik und Verwaltung sonst vielleicht gar nicht oder erst viel später wahrnehmen würden. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz modernisieren. Mit diesem Gesetz stärken wir das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht und passen es an die Forderungen unserer Zeit an. Eine wichtige Neuerung dabei ist die Einführung der öffentlichen Petition, die es ermöglicht, auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht zu werden, und wo dann andere Menschen online mitunterzeichnen oder unterstützen können. Damit öffnen wir das Petitionswesen stärker für gesellschaftliche Debatten und tragen zu einer verbesserten Sichtbarkeit bei. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Modernisierung dieses Gesetzes. Menschen organisieren sich heute online, tauschen sich dort aus und machen auf Probleme aufmerksam. Dieser Entwicklung werden wir nun endlich gerecht. Wir verbessern aber nicht nur die Beteiligung, sondern auch die praktische Arbeit des Petitionsausschusses. Künftig können Fachausschüsse des Landtages stärker eingebunden werden. Anliegen könnten schneller dort beraten werden, wo die fachliche Zuständigkeit liegt. Ein weiterer und für uns sehr wichtiger Punkt ist die neue Ombudsperson gegen Diskriminierung beim Bürgerbeauftragten. Damit schaffen wir einen Beschwerdeweg für Menschen im öffentlichen Sektor, die Diskriminierung erfahren. Wir schließen Schutzlücken, stärken den Diskriminierungsschutz in MV und setzen EU-Richtlinien um. Auch der Zugang zum Petitionsrecht für Menschen im Justizvollzug wird verbessert. Der Petitionsausschuss soll künftig mindestens einmal pro Legislatur einen Sprechtag in jeder Justizvollzugsanstalt durchführen und anlassbezogen auch in Heil- und Pflegeanstalten präsent sein. Das ist wichtig, denn demokratische Beteiligung darf nicht an verschlossenen Türen enden. Gerade Menschen in besonderen Lebenslagen müssen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen vorzubringen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz macht das Petitionswesen moderner, transparenter und bürgernäher. Es stärkt die Beteiligung der Menschen und verbessert zugleich die parlamentarische Arbeit. Vor allem aber wollen wir ein wichtiges Signal senden: Wir hören zu, wir nehmen Anliegen ernst, wir wollen für die Menschen in MV erreichbar sein. Deshalb bitte ich um Zustimmung für diesen Entwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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