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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Zukunftsfrage mehr. Er zeigt sich in trockenen Sommern, sinkenden Grundwasserständen, zunehmenden Extremwetterereignissen und den Herausforderungen, vor denen Landwirtschaft, Wälder, Küsten und Kommunen bereits heute stehen. Kaum ein Bundesland spürt die Auswirkungen dieser Entwicklung so unmittelbar wie Mecklenburg-Vorpommern. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Unsere Küsten müssen gegen steigende Wasserstände geschützt werden. Unsere Land- und Forstwirtschaft muss sich auf veränderte klimatische Bedingungen einstellen. Unsere Moore, Wälder und Gewässer gewinnen zunehmend an Bedeutung für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Mit dem vorliegenden Klimaverträglichkeitsgesetz schafft Mecklenburg-Vorpommern erstmals einen umfassenden gesetzlichen Rahmen für Klimaschutz/Klimaanpassung auf Landesebene. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Folgen des Klimawandels frühzeitig zu berücksichtigen, den Ausstoß von Treibhausgasen schrittweise zu reduzieren und zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft den notwendigen Wandel planbar und verlässlich gestalten können. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Landtag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt überwiesen. Der Ausschuss hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst und hierzu am 11. März 2026 eine öffentliche Anhörung, geclustert in vier umfängliche Themenblöcke, durchgeführt. Der erste Themenkomplex bezog sich auf die Klimaschutzziele, den Klimaschutzplan, die Treibhausgasbilanz, Klimaanpassung und klimaneutrale Landesverwaltung. Der zweite Themenkomplex bezog sich auf die Landwirtschaft und den Sektor Landuse, Landuse and Forestry. Der dritte Themenkomplex auf die Energiewende und das Bauen und der vierte auf den Verkehr. Dabei hatten 30 Sachverständige aus Wissenschaft, Wirtschaft, Landwirtschaft, Kommunen sowie Umwelt- und Naturschutzverbänden Gelegenheit, ihre Einschätzungen und Empfehlungen einzubringen. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Ziele des Gesetzes grundsätzlich breite Unterstützung erfahren. Gleichzeitig wurden unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich einzelner Regelungen vorgetragen, insbesondere zu den Bereichen Landnutzung, Moorbodenschutz und den vorgesehenen Steuerungs- und Planungsinstrumenten sowie deren praktischer Umsetzung. Mehrere Sachverständige wiesen zudem darauf hin, dass wesentliche Maßnahmen und Umsetzungsschritte erst im nachgelagerten Klimaschutzplan konkretisiert werden sollen und diesem daher für die Wirksamkeit des Gesetzes eine besondere Bedeutung zukommt. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf nach Auswertung der Anhörung und der schriftlichen Stellungnahmen an mehreren Stellen angepasst. Ein Schwerpunkt der Änderungen betrifft die Ausgestaltung des Klimaschutzplanes. Der Ausschuss hat dessen Rolle als zentrales Instrument zur Umsetzung der Klimaschutzziele weiter geschärft. Zugleich wurden die Regelungen zur Erarbeitung des ersten Klimaschutzplans an den zeitlichen Rahmen der laufenden Legislaturperiode angepasst. Darüber hinaus wurden die kommunalen Aufgaben erweitert. Künftig sollen auch die großen kreisangehörigen Städte Klimaschutzpläne und Klimaschutzanpassungskonzepte erarbeiten. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Regelungen zum Moorbodenschutz. Hier wurden die Vorgaben mit dem Ziel angepasst, die Wiedervernässung von Moorflächen gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort umzusetzen, wirtschaftliche Perspektiven für die Landnutzung zu berücksichtigen und die Zielerreichung im Jahr 2035 unabhängig evaluieren zu lassen. Schließlich hat der Ausschuss verschiedene fachliche, rechtliche und redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Dazu gehören Klarstellungen bei der Berücksichtigung der Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren, die Vermeidung von Doppelregelungen sowie weitere rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen. Die vorgenommenen Änderungen dienen insbesondere dazu, einzelne Regelungen zu konkretisieren, die praktische Umsetzbarkeit zu verbessern und die Ergebnisse der Anhörung sowie der Ausschussberatung in die weitere Ausgestaltung des Gesetzentwurfes einfließen zu lassen. Die grundlegenden Zielstellungen des Gesetzes bleiben dabei unverändert: Klimaschutz und Klimaanpassung als dauerhafte Aufgabe des Landes zu verankern und hierfür einen verlässlichen und gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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