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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern. Wie Sie wissen, ist das ein Vorschriftenpaket, das einen Verfassungsauftrag und Modernisierungsregelungen verbindet. Ich danke insofern zunächst einmal dem Kollegen Noetzel, der alles Wichtige eigentlich schon auf den Punkt gebracht hat. Ich kann mich daher jetzt ein bisschen pointieren und kurzfassen, weil ich mich nicht sozusagen unnötig diesbezüglich wiederholen will. Aber noch einmal zur Erkenntnis für uns alle: Hintergrund ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom 20. Juni. Das Gericht verlangt ein wirksames und in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept, in dem Arbeit als Behandlungsmaßnahme anerkannt und das Verhältnis von monetärer und nicht monetärer Anerkennung geregelt ist. Und das ist dann im Erwachsenenstrafvollzug, bei der Untersuchungshaft im Jugendstrafvollzug vor allem, umgesetzt worden. Ich kann mich insofern auf das Wortprotokoll der Anhörung – ich war selbst krank – stützen und insbesondere auf die Stellungnahmen auch von Professor emeritus Dr. Frieder Dünkel und von Professor Harrendorf. Kern – und das möchte ich an dieser Stelle als Pointe doch noch einmal klarstellen – ist also nicht, dass es um mehr Geld geht für Insassen im Strafvollzug, sondern es geht um ein Resozialisierungskonzept, in dem Arbeit sichtbar als Behandlungsmaßnahme verankert ist. Genau das setzt der Entwurf um. Die monetäre Komponente – das wurde gerade schon erwähnt – sind 9 bis 15 Prozent der Bezugsgröße. Das ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Krankenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Und wir haben jetzt schon Tagesbeträge gehört. Es gibt verschiedene Vergütungsstufen. In den unteren Vergütungsstufen kommt man da auf etwa 2,50 Euro pro Stunde, aber das ist dann etwas höher in anderen Stufen. Dann kommt man auch auf den Tagesbetrag, der hier vorhin erwähnt worden ist. Bei der Anhörung wurde dazu noch einmal klargestellt – und das ist mir einfach auch wichtig –, das ist jetzt höchstrichterliche Rechtsprechung. Und damit es kein Missverständnis gibt, es wird hier nicht etwa ein Mindestlohn im Strafvollzug eingeführt, das ist eine vollzugsspezifische Vergütung als Teil eines Resozialisierungskonzeptes. Und das ist damit gut begründet von dem freien Arbeitsmarkt auch abgegrenzt. Resozialisierung ist aber nicht nur Geld, sie ist auch Struktur und sie ist Übergang. Daher sind auch die nicht monetären Vergütungskomponenten gestärkt worden, die Freistellungstage – wir haben es gehört – auf 12, in besonderen Fällen bis zu 20. Es ist ein Resozialisierungsgeld eingeführt worden, auch das haben wir gerade schon gehört. Ein geordneter Staat nach der Haft soll eben nicht an unmittelbarer Mittellosigkeit scheitern. Außerdem sind ein paar Regelungen angepasst worden: Kooperation mit der Bewährungshilfe, damit jedenfalls der Übergang nicht in Bürokratie steckenbleibt, sondern dass das gut funktioniert. Auch zum Thema „Sicherheit und Außenkontakte“ wurde schon etwas angedeutet, deswegen kann ich mich auch hier pointiert kurzfassen. Es gibt eben in der Tat schon neue Einschleusungswege von psychoaktiven Substanzen über die Post, über die Schreiben selbst heraufgeträufelt. Das soll vielleicht verhindert werden oder soll zumindest durch Kopien dann das Schreiben ersetzt werden können. Es ist auch diskutiert worden, ob man nicht alle Schreiben gleich sofort in Kopie macht. Das wäre aber ein sehr unverhältnismäßig großer Aufwand. Ich glaube, es ist wohl richtig, dass man sich da auf Verhältnismäßigkeitsgründen konkretisiert und prüft, in welchen Fällen, zum Beispiel bei Drogenabhängigen oder so, dass man diesbezüglich dann konkreter wird. Wir haben ja auch schon gehört, dass das Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Juni festgelegt worden ist. Auch dem kann ich gerne zustimmen. Es gibt schließlich noch ein paar redaktionelle Klarstellungen zur Berichtigung von Verweisungen, zu Schreibfehlerberichtigungen. Das will ich hier nicht weiter ausführen. Lassen Sie mich noch eine kleine Pointe am Schluss setzen, das ist der Blick auf die psychische Versorgung von Insassen. Das war ein heiß diskutiertes Thema, und es geht um die Versorgung psychisch erkrankter Gefangener, eventuell auch außerhalb sozusagen des bekannten Vollzuges. Da gab es auch eine Ressortregelung zu, dass es also möglich sein soll, ist aber nicht weiter dann verfolgt worden. Die Sachverständigen Dünkel und Harrendorf haben dazu klar auch argumentiert, dass das Äquivalenzprinzip das nahelege. Und da könnte man sich auch dann weiter Gedanken machen über Beleihung. Das Ganze ist also nicht so einfach, wie es sich anhört, einfach mal jemanden woandershin verlegen, sondern man muss sich dann auch über die Beleihung, über die Sicherheit, über die Kosten und Ähnliches doch ausführlich Gedanken machen. Daran anknüpfend, glaube ich, insbesondere gibt es auch den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und der beginnt ja damit, dass es am Anfang eine gesonderte Aufnahme von psychiatrischen Erkrankungen ins Diagnoseverfahren gibt. Das würde ich jetzt nicht so zwingend sehen. Ich kenne ja teilweise auch die Leute, so ausgebildet, dass sie in ihrem ersten Vollzugsplan, also vor allem die Psychologen und die Sozialarbeiter/-innen, sich genau darüber auch Gedanken machen und dass sie das auch konkretisieren. Ich glaube, da brennt jetzt nicht so viel an. Das Zweite ist natürlich dann die Frage, ob man nicht den Referentenentwurf doch noch mal wieder aufholt und sich überlegt, ob vielleicht doch in gewissen Fällen außerhalb des Strafvollzuges eine solche Unterbringung bei psychisch kranken Personen erforderlich sein kann. Ich will auch gerne einräumen, dass ich eine solche Überlegung mit einer gewissen Sympathie verfolge, denn es besteht aus meiner Sicht ein gewisser Bedarf, in diese Richtung eine Ermächtigungsgrundlage irgendwann einmal auch zu schaffen. Allerdings, es ist doch völlig klar, das bedarf – eine solche Regelung – einer ganzheitlichen Abwägung aller Argumente. Es müssen eben auch Fragen der Finanzierung und der praktischen Ausgestaltung geklärt werden. Wenn man eine solche Ermächtigungsgrundlage hätte, entstehen mittelbar Kosten – medizinisch, organisatorisch, möglicherweise auch baulich und vor allem unter sicherungstechnischen Überlegungen. Das will gut überlegt sein. Der Antrag der GRÜNEN sagt dazu nichts, und deswegen kann man diesem Änderungsantrag leider nicht zustimmen. Ich habe aber mit Vertretern des Finanzministeriums, des Justizministeriums und des Sozialministeriums gesprochen, und wir haben darüber diskutiert, dass diese drei Betroffenen sich zusammensetzen sollten und das in einem späteren Gesetzgebungsverfahren auch weiterverfolgt werden muss. Und wir haben auch darüber diskutiert, damit da nichts anbrennt in der Zwischenzeit, die Versorgung kann im Einzelfall über Hinzuziehung psychiatrischen Fachpersonals und bei akutem stationärem Bedarf über Amtshilfe insbesondere auch im Maßregelvollzug erfolgen. Ich fasse zusammen: Die psychische Versorgung von Insassen ist ein nach wie vor nicht zu unterschätzendes Thema. Sie betrifft zwar nur wenige Fälle, aber Fälle mit möglicherweise erheblicher Wirkung und Auswirkung auf Behandlung, Sicherheit, Personal, Mitgefangene. Wir müssen das meines Erachtens perspektivisch durchaus im Blick behalten. Aber der jetzt vorliegende Gesetzentwurf muss daran nicht scheitern. Wir haben hier einen Verfassungsauftrag zur Vergütung und zu weiteren Modernisierungen. Diese sind notwendig und sollten also jetzt vorangebracht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz darf kein Schlusspunkt sein, aber es ist ein notwendiger und jetzt auch richtiger Schritt. Es erfüllt einen Verfassungsauftrag, stärkt Resozialisierung praktisch. Die SPD-Fraktion sollte also dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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