Thomas Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Drucksache 8/6606 liegt Ihnen die Beschlussfassung und der Bericht des Petitionsausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Gruppe der FDP vor. Gegenstand dieses Gesetzentwurfes ist eine Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Zentrale Änderungen sind die Einführung der öffentlichen Petition und die neue Aufgabe des Bürgerbeauftragten als Ombudsperson gegen Diskriminierung. Der Petitionsausschuss hat diesen Gesetzentwurf erstmalig in seiner 80. Sitzung am 22. April 2026 sowie in einer öffentlichen Anhörung am 29. April 2026 und abschließend in seiner 83. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten. An der öffentlichen Anhörung haben das Sozialministerium, das Justizministerium, das Finanzministerium, der Inklusionsförderrat der Landesregierung sowie der Bürgerbeauftragte teilgenommen. Der Bürgerbeauftragte hat insbesondere begrüßt, dass ihm die neue Aufgabe der Ombudsperson gegen Diskriminierung übertragen wird. Durch diese neue Stelle werden Schutzlücken im Bereich des Diskriminierungsschutzes geschlossen und die europäischen Vorgaben umgesetzt. Dieser Einschätzung hat sich auch das Justizministerium angeschlossen. Es hat außerdem die Einführung der öffentlichen Petition als sehr positiv bewertet. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Petitionen zur Veröffentlichung auf der Homepage des Landtages einzureichen und mitzeichnen zu lassen. Werden mindestens tausend Unterschriften erreicht, wird zur Petition eine Anhörung durchgeführt und der Petent oder die Petentin nehmen teil. Der Inklusionsförderrat hat grundsätzlich befürwortet, dass der Gesetzestext die Funktion des Bürgerbeauftragten als Beauftragtem für die Menschen mit Behinderung hervorhebt. Er hat aber zugleich angeregt, einen eigenständigen Behindertenbeauftragten zu schaffen, denn damit könne den spezifischen Belangen von Menschen mit Behinderung besser Rechnung getragen werden. Diese Forderung ist von den Fraktionen und den übrigen Anzuhörenden unterschiedlich aufgegriffen. Während die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderung des Integrationsförderrates unterstützt hat, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) haben zum Beispiel die Fraktionen der SPD und AfD sowie der Bürgerbeauftragte erklärt, dass der Bürgerbeauftragte die Belange von Menschen mit Behinderung kompetent wahrnehme und andernfalls Unklarheit über Zuständigkeiten entstehen könne. Mitberatend haben der Finanzausschuss und der Sozialausschuss dem Gesetzentwurf in unveränderter Weise zugestimmt. Der Rechtsausschuss hat empfohlen, bei der Neubekanntmachung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes neben den Regeln der aktuellen Rechtschreibung auch die geschlechtergerechte Sprache mit aufzunehmen. Dieser Änderung hat der Petitionsausschuss mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Gruppe der FDP haben mit einem Änderungsantrag insbesondere noch eigene gesetzessystematische Änderungen eingebracht. Vor diesem Hintergrund der Stellungnahmen und der Diskussion hat der Petitionsausschuss schließlich mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und bei Enthaltung der CDU beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Ausschussdrucksache 8/6320 mit Änderungen in Artikel 1, 3 und 4, im Übrigen unverändert anzunehmen. Ich bitte daher auch um Ihre Zustimmung und sage herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
