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Dr. Till Backhaus

03.06.2026 Sitzungen 8/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht ja auch eine Geschichte so ein bisschen zu Ende, denn wenn ich dieses Hohe Haus hier sehe, seit dem Jahr 2000, seit dem Jahr 2000 setzen wir uns regelmäßig mit den Wölfen auseinander. Es ist auf der einen Seite ein Erfolg des Artenschutzes, dass diese Art „Wolf“ sich wieder angesiedelt hat. Im Jahr 2000 haben sich die ersten Wölfe auch in Mecklenburg-Vorpommern gezeigt. Heute, wissen wir, haben wir in Deutschland 219 Wolfsrudel, die man mal zehn rechnen kann, dann weiß man in etwa, mit welcher Situation wir es zu tun haben. Ich bin dankbar dem Agrarausschuss und dem Hohen Haus, dass diese Gesetzesnovelle sehr schnell auf den Weg gebracht worden ist. Im Kern geht es ja jetzt darum, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, dass wir insbesondere die schadstiftenden, also die auffälligen Wölfe sehr schnell und rechtssicher und gerichtsfest entnehmen können, und auf der anderen Seite im Übrigen dann auch mit einem Managementplan, den wir dann auf Landesseite komplett übernehmen werden, weil ansonsten müssten ja die Landkreise, sechs Landkreise müssten jeweils Managementpläne entwickeln und diese dann auch umsetzen. Das ziehen wir jetzt an uns, an die oberste Jagdbehörde, die im Übrigen im Ministerium angesiedelt ist. Wir haben die Strukturen jetzt auch aktuell geschaffen, das wollte ich Ihnen auch noch gerne mit auf den Weg geben. Es gibt jetzt ein eigenes Referat, das sich mit dem Thema komplett auseinandersetzt und damit auch mit den Verbänden, sowohl mit den Nutzerverbänden, das ist insbesondere die Jägerschaft natürlich, aber auch mit den Umweltverbänden eng kooperiert. Und es ist auch schon angedeutet, dass wir das Management noch mal jetzt anpassen, denn am Ende wird es jetzt auch den Einstieg geben, weil der gute Erhaltungszustand für Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden ist – wir haben einen guten Erhaltungszustand bei den Wölfen – und wir damit, wenn man es so will, in eine Art Management eintreten können. Daran arbeiten wir mit Hochdruck, an dem Managementplan. Und das wird dann auch bedeuten, dass wenn, neben den Schadstiftenden, also denjenigen, die Schäden anrichten, wir schnell handeln können, dann auch in ein System der Bewirtschaftung sukzessive übergehen können. Da sind die Weichen gestellt. Und die Doppelrechtlerfrage ist nach wie vor auf Bundesebene weiter zu begleiten. Insofern ist er nach wie vor eine geschützte Art, der Wolf als solches, aber wir bekommen jetzt Erleichterungen in der Art der Begleitung. Für Mecklenburg-Vorpommern ist oberste Priorität, die ist genannt worden, dass wir die Tierhaltung erhalten wollen und damit den Tierhaltern die Sicherheit geben wollen, wenn sie ihre Tiere vernünftig geschützt haben, wenn denn Wölfe tatsächlich Schäden anrichten, dass wir diese dann tatsächlich dann auch unterm Strich zur Verantwortung ziehen können und auch werden. In dem Sinne danke ich dem Hohen Haus und hoffe auf möglichst breite Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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