72. Sitzung (WP20)
20.11.2024 · 143 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (20)FDP (18)CDU (15)GRÜNE (10)SSW (9)
Guten Morgen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 27. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. – Ich darf Sie bitten, langsam die Plätze einzunehmen. Aufgrund von Erkrankungen sind von der heutigen Sitzung befreit die Abgeordnete Anna Langsch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordnete Birte Pauls von der SPD-Fraktion. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind heute von der Landesregierung Minister Dirk Schrödter sowie Minister Werner Schwarz. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags hat sich der Abgeordnete Claus Christian Claussen für die Vormittagssitzung abgemeldet und der Abgeordnete Oliver Kumbartzky heute ab 16:30 Uhr. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Wege der Dringlichkeit einen Antrag vorgelegt: Bericht über den aktuellen Stand der Fachgerichtsstrukturreform Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2686 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Es gilt wie immer das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig und damit so beschlossen. Ich schlage Ihnen vor, dass der Antrag als Tagesordnungspunkt 28 A in die Tagesordnung eingereiht wird und in gemeinsamer Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 27 aufgerufen wird. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verstän- (Präsidentin Kristina Herbst) digt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 7 bis 9, 11, 13 bis 15, 21, 23 und 31 bis 37 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 5, 29 und 39. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 27. Tagung. Heute Abend um 19 Uhr findet ein Empfang für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr statt, den der Ministerpräsident und ich gemeinsam ausrichten. Wir werden daher heute unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis circa 17:45 Uhr, morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 11:30 Uhr tagen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ganz herzlich der Abgeordneten Bina Braun zum Geburtstag gratulieren. Alles Gute für das neue Lebensjahr. (Beifall) Begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, zum einen unseren Landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke, vom katholischen Büro Frau Beate Bäumer, von der LAG Anette Langner und Heiko Naß, von der Landeselternvertretung der Kitas Izabela Böhm und Janine Jessen sowie Schülerinnen und Schüler von der Ernestinenschule zu Lübeck und Mitglieder der BMW Group Kiel. – Herzlich willkommen hier im Landeshaus! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2496 Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 20/2629 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2691 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2692 Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Sozialausschusses, der Abgeordneten Katja RathjeHoffmann.
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss überwiesenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Kindertagesförderungsgesetz in mehreren Sitzungen befasst und dazu schriftliche Stellungnahmen eingeholt und am 7. November eine mündliche Anhörung durchgeführt. Im Verlauf der Beratung wurde außerdem von den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag vorgelegt. Er hat die Umdrucknummer 20/3946. Der Sozialausschuss hat sich abschließend in seiner Sitzung am 14. November 2024 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst. Während der Befassung mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag sind notwendige redaktionelle Änderungen offenkundig geworden: Eine mündlich vorgetragene Änderung, die Streichung des § 26 Absatz 3 und dadurch bedingte Folgeänderungen, hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 14. November beraten und mehrheitlich angenommen. Es gibt noch weitere redaktionelle Änderungen, die in der Drucksache 20/2629 (neu) berücksichtigt sind. Eine weitere Änderungsnotwendigkeit hat sich erst nach der Beschlussfassung im Ausschuss ergeben, diese ist aber nicht rein redaktioneller Art. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen entschieden, einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vorzulegen, der die Drucksachennummer 20/2691 trägt. Einzelheiten zur Begründung dieser Änderung finden Sie in der eben genannten Drucksache. – Danke schön. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. (Präsidentin Kristina Herbst) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Mitte Februar liegt der Evaluationsbericht zum Kitagesetz der letzten Wahlperiode vor. Heute beraten wir in zweiter Lesung die daraus resultierenden Gesetzesänderungen. In gerade einmal neun Monaten ist es damit gelungen, den Bericht auszuwerten, daraus einen Gesetzentwurf zu entwickeln, diesen politisch in der Koalition abzustimmen, die Regierungsanhörung mit allen Beteiligten durchzuführen, den Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen, ihn in den Parlamentsgremien zu beraten und dazu die Beteiligten erneut anzuhören und daraus weitere Änderungen einzuarbeiten, sodass heute eine Beschlussfassung möglich ist. Meine Damen und Herren, mit dieser zügigen Vorgehensweise ist es gelungen, den Wunsch der Kommunen nach einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 zu erfüllen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein Dank dafür gilt allen, die daran mitgewirkt haben, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums, liebe Frau Laux, und ebenso allen Mitgliedern des Sozialausschusses. So hervorragend kann Politik funktionieren, wenn man gut und vertrauensvoll zusammenarbeitet, wie wir das hier in Schleswig-Holstein machen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Inhaltlich glich die Aufgabenstellung einer Quadratur des Kreises: Es galt, eine Finanzierungslücke von über 100 Millionen Euro zu schließen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung besser gewährleistet ist, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Beide Probleme ließen sich vielleicht mit ganz viel Geld lösen, wobei sich auch mit noch so viel Geld nicht zusätzliche Erzieherinnen und PiA schnitzen ließen. Angesichts der Haushaltslage des Landes steht diese Option eigentlich überhaupt nicht zur Verfügung. Es ist bereits jetzt ein Kraftakt, dass der Landeszuschuss im kommenden Jahr um über 60 Millionen Euro ansteigt. Mehr ist bei wirtschaftlicher Rezession und dadurch fehlenden Steuereinnahmen einfach nicht zu leisten. Die andere Option wäre eine drastische Erhöhung der Elternbeiträge gewesen. Der Beitragsdeckel hätte aber auf 353 Euro monatlich erhöht werden müssen, nur alleine um die Finanzierungslücke auszugleichen. Das will hier in diesem Haus wirklich niemand, und selbst damit wäre immer noch keine Verlässlichkeit der Kinderbetreuung gewährleistet gewesen. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf gelingt die Quadratur des Kreises durch eine Kombination aus Erhöhung des Landeszuschusses und der Einführung eines flexiblen Anstellungsschlüssels. Damit können beide Probleme gleichzeitig beseitigt werden. Die Finanzierungslücke wird geschlossen, und die Wohnortgemeinden werden finanziell entlastet, indem sich der Personalkostenansatz innerhalb des SQKM-Modells präziser als bisher am tatsächlich vorhandenen Personal orientiert. Gleichzeitig wird durch mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und der Möglichkeit zum Einsatz von Helfenden Händen dafür gesorgt, dass Kitas nicht mehr geschlossen werden müssen. Wie immer bei Veränderungen bestehen auch gegenüber diesen Neuerungen des Gesetzentwurfs noch Sorgen, noch Befürchtungen und anfängliche Kritik. Was ich eigentlich in den vergangenen Monaten von niemandem gehört habe, erst recht nicht von der Opposition, ist ein schlüssiger Gegenentwurf. Als Opposition sind Sie die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wie Sie denn die Finanzierungslücke schließen wollen und wie Sie gleichzeitig für eine verbesserte Verlässlichkeit der Kinderbetreuung sorgen wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf SPD) Der beste Beweis dafür ist der heutige Entschließungsantrag der FDP: nur Kritik, nur Forderungen, keine Problemlösung. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wenn Sie das sagen!) Ich habe Ihren Antrag, der viel Kritik, viele Forderungen enthält, gelesen, aber Sie sagen nicht, wie Sie es denn machen wollen. Sie lösen das Problem nicht. Sie wecken Erwartungen, die Sie selber nicht erfüllen könnten, wenn Sie regieren würden. Das ist reine Effekthascherei ohne jegliche Substanz, Herr Kollege. (Zurufe SPD und FDP) Das löst keine Probleme. (Tobias Koch) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe FDP) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht es politische Entscheidungsträger, die nicht nur schnacken, sondern anpacken, die Verantwortung übernehmen (Zurufe SPD: Oh!) und in schwierigen Situationen Entscheidungen treffen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hören Sie auf!) Genau das machen wir mit Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich trotzdem kurz auf die wesentlichen Kritikpunkte eingehen. Der Vorwurf steht im Raum, dass mit diesem Kitagesetz ein Qualitätsabbau betrieben würde. Dieser Kritik will ich hier ganz entschieden entgegentreten. Jeder einzelnen Kita steht auch zukünftig ein Personalbudget zur Verfügung, das ausreicht, um so viel Personal anzustellen, wie für einen Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 erforderlich ist. Überall, wo es gelingt, ausreichend Personal zu finden, verändert sich gegenüber der heutigen Situation rein gar nichts. Die Kita kann mit exakt der gleichen Qualität betrieben werden, wie das auch heute der Fall ist. Für kleine Kitas mit nur einer Gruppe verbessert sich sogar die Situation, weil wir das Personalbudget dort noch einmal aufstocken. Immer dann aber, wenn aufgrund von fehlendem Personal vorübergehend nur ein geringerer Fachkraft-Kind-Schlüssel erfüllt werden kann, würde die Kita heute geschlossen werden. Genau das ist es aber, was wir zukünftig nicht mehr wollen, was wir verhindern müssen. Eine geschlossene Kita, das wiederhole ich hier sehr gerne, ist die schlechteste Qualität der Kinderbetreuung, und sie ist eine absolute Zumutung für alle Eltern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für diese unbefriedigende Situation schaffen wir jetzt mit dem flexiblen Anstellungsschlüssel Abhilfe. Wir schaffen damit eine praktikable Lösung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes, die die Situation für die Familien in SchleswigHolstein deutlich verbessert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Kolleginnen Catharina Nies und Katja Rathje-Hoffmann werden in ihren Reden weitere Details und Einzelheiten erläutern. Ich kann für die CDUFraktion sagen: Wir können diesem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung mit gutem Gewissen zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Viele Eltern sind, so wie ich auch, auf eine äußerst verlässliche Kindertagesbetreuung angewiesen, um einem Job nachgehen zu können. Diese Verlässlichkeit, damit wir berufstätig sein können, ist der eine Wert der Kindertagesförderung für uns Eltern. Denn wir müssen uns tagtäglich darauf verlassen können, dass unser Alltag funktioniert. Noch viel wichtiger ist es, dass es unseren Kindern gutgeht und sie von klein auf liebevoll begleitet und gefördert werden. Unser Kitasystem kann und muss also sehr viel mehr sein als bloße Betreuung, und das ist es auch. Individuelle Förderung und Bildung, Sprachentwicklung, gutes Essen, Geborgenheit, Vorlesen, Sozialraum, geschützter Raum – Kitas und Kindertagespflege bieten all das für unsere Kinder. Wir haben in Schleswig-Holstein so viele Sozialpädagog_innen, Erzieher_innen, sozialpädagogische Assistent_innen, Kindertagesmütter und Kindertagesväter, Heilpädagog_innen, Sprachförderkräfte, Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungskräfte und Helfende Hände, die tagtäglich ihr Bestes geben, um Kita und Kindertagespflege gut zu gestalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wie wichtig und wie anspruchsvoll diese Arbeit ist, muss viel stärker anerkannt werden, und das tun wir. Das ist der Grund, warum wir so viel Zeit und Kraft in diesem Parlament dafür aufbringen und 2025 – Tobias Koch hat es gerade gesagt – über 750 Millionen Euro als Land in die Hand nehmen, um die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung hier in Schleswig-Holstein weiter zu verbessern. (Catharina Johanna Nies) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Unsere Anerkennung ist der Grund dafür, warum die frühkindliche Bildung einer der wenigen Bereiche in unserem Landeshaushalt ist und sein wird, in den wir Geld investieren, anstatt zu kürzen – trotz der schwierigen Haushaltslage. Ich bin allen Kolleg_innen in diesem Hause, die das unterstützen, äußerst dankbar dafür. Damit dieses System gut funktionieren kann, sind vor allem die pädagogischen Fachkräfte unersetzlich. Es sind die Köpfe, die aus Betreuung Bildung machen. Diese Köpfe brauchen unser Vertrauen, unser Vertrauen darin, dass sie vor Ort ganz genau wissen, wo sie gerade gebraucht werden und wie sie die Kinder am besten fördern. Die Kitaleitungen brauchen unser Vertrauen darin, dass sie beurteilen können, wer wen bei Krankheit vertreten kann, wie die Situation am Nachmittag oder in Ferienzeiten ist, wenn weniger Kinder in der Kita anwesend sind als eigentlich vorangemeldet, die wissen, ob man zwei Gruppen zusammenlegen kann oder nicht, ob Randzeiten benötigt werden, was zu dem eigenen pädagogischen, vielleicht offenen Konzept passt, welche SPA im Team besonders erfahren ist und wer in der Lage ist, den Laden am Ende abzuschließen. Dieses Vertrauen untermauern wir nun gesetzlich mit dem neuen Anstellungsschlüssel durch weniger Vorgaben und mehr Flexibilität, um vor Ort zu reagieren, damit Schließungen künftig vermieden werden können. Wir können und wir wollen als Politik nicht alles vorgeben und regulieren. Die Evaluation und die Praxis haben uns die Rückmeldung gegeben, dass mit den strengen gesetzlichen Vorgaben der Kitareform ab 2021 ein zu hoher Druck an einigen Stellen entstanden ist, Druck, der an die Fachkräfte in Form von Angst vor Geldrückforderungen, Sorge vor Insolvenzen, kaum Möglichkeit, Überstunden abzubauen, zahlreichen Dokumentationsnachweisen und formal, rein formal Anwesenheitspflichten unabhängig, von den Kindern weitergegeben wurde. Als Regierungskoalition haben wir uns deshalb entschieden, viel von diesem Druck herauszunehmen, aber dennoch die bisherigen Qualitätsstandards zu halten, indem wir sie weiter finanzieren. Wir haben den Druck herausgenommen, denn wir brauchen Menschen, die gesund bleiben und ihre Kraft erhalten, die viele Jahre im Beruf bleiben, Menschen, die für das brennen, was sie tun. Dafür wiederum brauchen Fachkräfte gute berufliche Rahmenbedingungen, das heißt eine faire Bezahlung nach TVöDStandard, die Möglichkeit zu Überstundenabbau, die wir nun schaffen, die Chance, sich selbst weiterzuentwickeln, zum Beispiel durch eine Fortbildung von einer Zweit- zu einer Erstkraft, Entlastung von überflüssiger Bürokratie – es wird ab dem Jahr 2025 keine Nachweispflichten der Anwesenheit mehr geben –, und sie brauchen Anerkennung und Wertschätzung für ihre Tätigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Gesetzlich vorzuschreiben, dass jede Kita einen 2,0-Fachkraft-Gruppenschlüssel realisieren muss, ist zwar wünschenswert, aber es hat sich gezeigt, dass es mancherorts unrealistisch war, davon auszugehen, dass 365 Tage im Jahr alle Stellen in allen Kitas in Schleswig-Holstein permanent besetzt sein können. (Zuruf FDP) Das bisherige Finanzmodell hat so getan, als gebe es keine offenen Stellen in unseren Kindertageseinrichtungen. (Zurufe FDP und vereinzelt SPD: Das ist Quatsch!) Wir sind damals zur Reform – das ist ein Fakt, den nicht alle wahrhaben wollen – von einer 100-prozentigen Fachkraftauslastungsquote ausgegangen und – Achtung! – haben diese 100 Prozent den Kreisen in den letzten Jahren voll finanziert, das heißt nichts anderes als überfinanziert. (Martin Habersaat [SPD]: Die haben sich das in die Tasche gesteckt?) Das habe ich nicht gesagt. (Beate Raudies [SPD]: Also, das ist ja – – Echt!) – Ich denke, an einigen Orten wurde das Geld zum Beispiel für Zusatzqualität eingesetzt. (Beate Raudies [SPD]: Genau! Zum Beispiel für inklusive Kitas!) – Es geht aber hier gerade um die gesetzlich vorgegebene Qualität. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Was haben wir daraus gelernt? – Erstens. Wir hatten eine Finanzierungslücke im System. Wir können es uns nicht leisten, weiter Personalkosten in Richtung der Kreise überzufinanzieren, wenn das Geld dringend in den Kitas gebraucht wird. Also haben wir einen Teil des Geldes umgeschichtet, un- (Catharina Johanna Nies) ter anderem für die Finanzierung der Vertretungszeiten und der Jahressonderzahlung. Zweitens haben wir gelernt, dass wir den 2,0-Fachkraftschlüssel nicht in Form einer starren Verpflichtung mit Rückforderungsrisiko umsetzen können. Wir erreichen keine pädagogische Qualität mit finanziellem Druck. Deshalb machen wir es jetzt anders. Wir machen aus einer bisher starren Verpflichtung ab dem Jahr 2025 nun einen finanziellen Personalanspruch von 2,0-Fachkräften pro berechneter Gruppe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir geben den Kitas die Hoheit zurück, ihr Personal eigenständig einzusetzen, und regeln nur noch, wer mindestens eingestellt und mindestens anwesend sein muss – Stichwort: Vertrauen. Damit wird nichts zurückgedreht, sondern nur im Sinne der Kitas vor Ort vereinfacht. Mit unserem Änderungsantrag vom letzten Donnerstag haben wir das jetzt noch mal ganz deutlich klargestellt, um hier Sicherheit zu geben. Die Standardqualität wird weiterhin dem entsprechen, was wir bisher im alten System als 2,0-Fachkraftgruppenschlüssel kannten und wird dem Personalbudget einer jeden Kita zugrunde gelegt. Die Stellenanteile erhöhen wir dabei um Vertretungsund Verfügungszeiten für Leitung und um wichtige Stellenanteile für eingruppige Einrichtungen. Die waren bisher nicht enthalten; das kommt neu ab dem Jahr 2025. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Es werden also künftig mehr Stellenanteile in der Standardqualität zur Verfügung stehen, nicht weniger. Das neue Kitagesetz kann und wird also nicht dafür herhalten, Personal vor Ort abzubauen. Es ist wichtig, das an die Menschen richtig zu kommunizieren. (Zuruf CDU) Wir haben jetzt noch einmal gesetzlich klargestellt, dass alle Standortgemeinden dazu verpflichtet sind, den Kitas weiterhin mindestens das volle Personalbudget und die volle gesetzliche Qualität auszubezahlen, wenn die Stellen besetzt sind. Es gibt über die Mindestpersonalausstattung kein Einsparpotenzial für Kommunen, weil sich der Personalanspruch nicht hieraus ergibt, sondern aus dem Personalbudget gemäß § 38 KiTaG. Bei der Mindestanwesenheit haben wir die Kritik in der Anhörung beachtet und aufgenommen. Krippenkinder und I‑Kinder werden jetzt doppelt gerechnet. Wir führen einen neuen Fortbildungsbonus für die Kindertagespflegepersonen ein und haben dafür nun landesweit einheitliche Vorgaben geregelt. Die individuelle Abrechnung der Verpflegungskosten zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern bleibt bestehen; es wird hierzu kein neues Modell geben. Auch diese Kritik hat uns überzeugt. Wir haben uns viele Monate damit auseinandergesetzt, das Bestandssystem zu optimieren, überflüssige Pflichten abzubauen, gleichzeitig weiter hohe Qualitätsstandards zu ermöglichen und die derzeitigen Verwaltungs- und Finanzierungsverfahren aus einem Übergangssystem in ein langfristiges Regelsystem zu überführen. Ich freue mich, dass es heute nun endlich so weit ist. Lassen Sie uns das überarbeitete Kitagesetz auf den Weg bringen: für die Kitas, die Kindertagespflege, die Eltern und die Kinder in unserem Land. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Fraktionsvorsitzenden Serpil Midyatli das Wort. – Bitte.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kitas sind in der Krise. Demonstrationen vor dem Landeshaus, Petitionen von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern, die sich direkt an uns Abgeordnete wenden – das zeigt, wie dramatisch die Situation vor Ort ist. (Beifall SPD und SSW) Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns alle gemeinsam darauf verständigen, dass das, was Sie uns hier vorgelegt haben, keine Reform ist, die alles besser machen soll. Nein, es ist Mangelverwaltung; die Günther-Regierung verwaltet den Mangel und feiert sich auch noch dafür ab. Das lehnt die SPDFraktion ab, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Große Ankündigungen gingen voraus, Herr Schrödter. (Serpil Midyatli) (Zuruf Minister Dirk Schrödter – Heiterkeit CDU und FDP) – Einer muss hier ja aufpassen. Die Ministerin hatte einen Praxischeck durchgeführt und wollte das Kitagesetz ins echte Leben holen. Alles sollte besser werden, keine Qualitätsabsenkung, verlässliche Kitas. Nicht zu vergessen: Die Kommunen sollten ausreichend finanzielle Entlastung erhalten. Eine ganze Pressereise war es der Landesregierung wert, und die CDU-Fraktion hat dann auch noch mal nachgelegt. Einmal mehr Geld für viel PR und viel Geld ausgegeben. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Im Sozialausschuss hat sich die Sozialministerin zu ihrer Reform jedoch nicht sehen lassen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es schmerzt mich zu sehen, wie sich Familien und Fachkräfte abrackern und doch immer wieder an ihre Grenzen kommen. Das ist das echte Leben. (Beifall SPD – Dagmar Hildebrand [CDU]: Was ist denn Ihre Lösung?) Eltern müssen Schließzeiten und teilweise kurzfristige Ausfälle in den Kitas auffangen. Gerade in dieser Jahreszeit – in der Saison für Infekte – müssen Eltern in ihrem Alltag mit vielen Bällen jonglieren, um Beruf und Familie gerecht zu werden. Dennoch drohten Sie den Eltern monatelang mit steigenden Beiträgen. Es brauchte sehr, sehr viel Druck und eine weitere Demo vor diesem Haus, und die Eltern brauchten vor allem einen langen Atem, um dieser Regierung zumindest die Beitragsstabilität abzuverlangen. Was selbstverständlich sein sollte, wurde hier hart errungen. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Das ist ja lächerlich!) Die Verpflegungskosten steigen dennoch weiter. Von einer Beitragssenkung ist schon gar nicht mehr die Rede. Kita wird insgesamt teurer, und das ist das echte Leben, Frau Ministerin. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Unsere Fachkräfte sind am Limit. Kolleginnen und Kollegen werden immer häufiger krank und können kaum kompensiert werden. Die Bedürfnisse der Kinder können eben nicht erfüllt werden. So können die Fachkräfte den Ansprüchen ihres Jobs nicht gerecht werden. Die zahlreichen Postkarten, die eingegangen sind, zeichnen doch ein dramatisches Bild vor Ort. Das ist das echte Leben, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Kommunen wissen schon lange nicht mehr, wie sie mit den steigenden Kosten für Kitas und Kindertagespflege langfristig klarkommen sollen. Sie stehen vor finanziellen Risiken. Sie können im Moment kaum das tragen, was jetzt vor ihnen liegt. Ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden im Regen stehen gelassen. Und das ist das echte Leben, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Peer Knöfler [CDU] – Beifall SPD und SSW) Zu den fehlenden Kita- und Krippenplätzen: 15.600 fehlen im Land – Studien belegen das –, gerade auf Kosten von Alleinerziehenden, Kinder aus Familien mit geringem Einkommen und Kinder aus Familien, in denen kein Deutsch gesprochen wird. Genau um diese Kinder geht es uns auch und sollte es uns auch in dieser Debatte gehen. Diese Lücke zu ignorieren, ist eine große soziale Ungerechtigkeit. Auch das ist die Realität in Schleswig-Holstein. (Beifall SPD und SSW) Wir haben alle auf Antworten gewartet. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Die Lösung, bitte! – Zuruf SPD – Tobias Koch [CDU]: Aber nicht von ihr!) Wir haben alle auf Antworten gewartet, und vor allem auf eine Antwort, die die Kitas in diesem Land wirklich besser macht. Die Antwort der Günther-Regierung ist: Sie will diesen Mangel lediglich verwalten, aber nicht gestalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir nicht akzeptieren. Nun können Sie natürlich sagen: Das ist die Meinung der Oppositionsführerin, das kann sie hier so vertreten. – Sie, insbesondere die regierungstragenden Fraktionen, sollten es sich aber nicht so leicht machen, denn Sie ignorieren nicht nur die Opposition, sondern insbesondere die Anzuhörenden und die Realität der Fachkräfte, der Eltern, der Träger, der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sich wirklich noch mal mit ganz großen Erwartungen an diesen Reformprozess herangemacht haben. Sie wollten beteiligt werden und gemeinsam an Lösungen arbeiten. Diese haben Sie doch enttäuscht, das müssen Sie doch hier an diesem Tag einmal einsehen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Tobias Koch [CDU]) (Serpil Midyatli) Deswegen möchte ich mich ganz herzlich bei allen, die sich wirklich beteiligen wollten und gemeinsam an Lösungen arbeiten wollten – bei den Eltern, Trägern, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, bei den Experten – für ihr unermüdliches Engagement bedanken. (Beifall SPD und SSW) Es tut mir gleichzeitig unendlich leid, dass ihre vielen Anregungen und Antworten zum Wohle unserer Kinder keine Berücksichtigung gefunden haben. (Widerspruch und Unruhe CDU) Eine SPD-geführte Landesregierung würde nicht so mit ihnen umgehen. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Wo waren Sie denn in den letzten Monaten? – Beifall SPD) – Jetzt ist endlich einmal wieder Stimmung im Haus! Diese Kitareform ist eine der größten Blamagen dieser Günther-Regierung. (Beifall SPD – Lachen und Unruhe CDU – Wortmeldung Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Serpil Midyatli SPD
Die Anzuhörenden haben kein einziges gutes Haar an dieser Kitareform gelassen. (Unruhe – Zuruf Uta Wentzel [CDU] – Weitere Zurufe)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischen- – (Martin Habersaat [SPD]: Das ist ein Ordnungsruf!) – Nee, das habe ich – – (Martin Habersaat [SPD]: Das ist ja unglaublich! Sie können doch nicht „Lüge“ hier reinrufen! Was soll das denn? Haben Sie die Anhörung überhaupt verfolgt? Das ist doch unmöglich! – Weitere Zurufe und Unruhe) – Also, in der Tat wird – – (Serpil Midyatli [SPD]: Das ist der neue Stil, ne, Daniel Günther? – Anhaltende Unruhe) Niemand wird hier irgendjemanden der Lüge bezichtigen. Ich bitte noch einmal, dass das klargestellt wird. (Martin Habersaat [SPD]: Entschuldigen Sie sich bitte schriftlich! – Weitere Zurufe – Serpil Midyatli [SPD]: Einen Brief schreiben? Wir sind ja Brieffreunde! – Anhaltende Unruhe) – Ich werde mir das Wortprotokoll gleich zuleiten lassen. Ich habe es selber nicht gehört. Eigentlich wollte ich aber fragen, weil die Abgeordnete Nies eine Frage oder Bemerkung an die Abgeordnete Serpil Midyatli hatte, ob Sie die Frage oder Anmerkung zulassen.
Serpil Midyatli SPD
Ich möchte gern in meiner Rede fortfahren, damit vielleicht etwas mehr Ruhe hier in den Plenarsaal reinkommt. (Zuruf CDU: Die Coolness von Frau Prien!) – Ich dachte eigentlich, wir sind hier nicht im Kindergarten. Der Anspruch der Ministerin war es, einen Konsens zwischen den Beteiligten herzustellen. Gibt es einen Konsens über diese Reform? – Nein, den gibt es eben nicht. Die Kommunen haben das sehr deutlich gemacht und mir persönlich im Gespräch am Montag noch einmal verdeutlicht: Es gibt keinen Konsens mit der kommunalen Familie. Gibt es eine Lösung für die Finanzierungslücke? – Nein, die gibt es nicht. Ist die Reform transparent und nachvollziehbar? – Nein, ist sie nicht, obwohl Sie es mit Ihrem Änderungsantrag hier zumindest einmal versucht haben. Das will ich Ihnen zugutehalten. Ehrlich gesagt sollten Sie nach diesem Anhörungsverfahren nicht auch noch Lob erwarten. Dass Sie dieses Gesetz nach einer dermaßen kritischen Anhörung schnell durchwinken wollen, ist wirklich unprofessionell. (Beifall SPD – Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war der Wunsch der Beteiligten!) Ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht, in den nächsten Monaten wird jemand ganz anderes als diese Landesregierung den Praxischeck machen, und das wird nicht die Opposition sein. Die Eltern werden den Praxischeck machen. Die Verlässlichkeit der Kitas wird auch durch diese Reform nicht verbessert. Die Bildungs- und Betreuungsqualität wird sinken, nicht weil die Fachkräfte schlechte Arbeit leisten, sondern weil CDU und Grüne im Endeffekt am Personalbudget sparen. Die Beschäftigten in den Kitas und die Träger wer- (Serpil Midyatli) den den Praxischeck machen. Allein bis 2030 fehlen mindestens 2.400 Fachkräfte, das sind Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten. Wenn die Günther-Regierung jetzt die Rahmenbedingungen der Kitas weiter verschlechtert, werden die zusätzlichen Fachkräfte nicht in den Kitas ankommen, denn wir werden dauerhaft hier nicht nur das Personal in den Kitas verlieren, sondern wir werden auch in Zukunft kein weiteres Personal für die Kitas gewinnen. Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden den Praxischeck machen. Die Finanzlasten der Kommunen werden weiter steigen, sie werden großen finanziellen Risiken ausgesetzt. Dass unter diesen Bedingungen die fehlenden 15.600 Kitaplätze entstehen, ist wohl gänzlich ausgeschlossen. Das bedeutet: 15.600-mal mehr entgangene Bildungschancen. 15.600-mal mehr Eltern, die nicht arbeiten gehen können und deshalb weniger Geld in der Familienkasse haben werden, 15.000-mal mehr Rückschritte bei der Gleichberechtigung, und nicht zuletzt Tausende Fachkräfte, die der Wirtschaft vorübergehend fehlen werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier allein aus der SPD-Fraktion in den vergangenen Monaten über 17 Initiativen vorgelegt. Denen allen hätten Sie hier zustimmen können. Aber was ist passiert? Sie sind mit großen Ankündigungen in diese Kitareform gestartet, und sie endet mit Mangelverwaltung. Einmal mehr standen nicht die Bedürfnisse von Kindern, Familien und Fachkräften im Vordergrund. Die Günther-Regierung hält an ihrem Sparkurs fest. Sie hatten mehr Vertrauen und weniger Kontrolle angekündigt. Aber in dem Gesetzentwurf wird daraus vor allem mehr Risiko für andere und weniger Verantwortung für die Günther-Regierung. Die Kitas und vor allem auch unsere Kleinsten haben das nicht verdient. Herr Ministerpräsident, Sie sollten das Gesetz zurückziehen, den Prozess auf null setzen. Das wäre ein wirklicher Praxischeck gewesen, denn der steht noch aus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort. (Zuruf CDU: Endlich!)
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen, in denen ich gerne auf zwei Beiträge der Kollegin und des Kollegen der regierungstragenden Fraktion einginge. Herr Koch, in Anbetracht der Tatsache, dass Sie nicht einen einzigen Punkt aus Ihrem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Situation in den Kitas erfüllt haben und erfüllen werden, haben Sie ganz schön auf die Tonne gehauen, (Beifall FDP, SPD und SSW) dafür, dass wir Ihnen einen an die Haushaltslage angepassten Alternativvorschlag gemacht haben, wie man auch zum Ziel – – (Tobias Koch [CDU]: Wo ist Ihr Änderungsantrag? Eine Entschließung bringt nichts! Wir brauchen einen konkreten Änderungsantrag!) – Sie müssen bei einem Antrag auch die letzte Seite lesen. Die letzte Seite ist die, bevor die Unterschrift kommt. (Vereinzelte Heiterkeit) Frau Kollegin Nies, ich teile vieles, was Sie in der Analyse gesagt haben, wo man rangehen müsse und was Sie zum Teil ja auch versucht haben umzusetzen. Ich sage Ihnen aber: Für alles, was Sie aufgezählt haben, was Sie an Zielen erreichen wollen, hätten Sie die Einführung eines Anstellungsschlüssels nicht gebraucht, sondern Sie hätten einen anderen, konsequenteren Weg gehen können, der eben nicht schon wieder einen Systemwechsel vollzieht. Seit Beginn des Kita-Reformprozesses, also seit 2017, werden und wurden wir sowohl von Beteiligten, von Journalisten, manchmal provokativ, manchmal auch ernst gemeint immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob wir uns das überhaupt alles leisten können, ob das nicht Hirngespinste wären: immer mehr Fachkräfte pro Kind, immer mehr Geld für ein System. Ich sage Ihnen: Wir müssen uns das leisten, wir wollen uns das leisten, und wir können uns das in dieser Gesellschaft auch leisten, wenn wir es denn nur wollen. Das ist nicht die halsstarrige, sture Haltung eines ehemals für diese Kitareform Verantwortlichen. Ich bleibe dabei, dass die sogenannte Kitareform, das Kindertagesförderungsgesetz, aus der letzten Legislaturperiode, das hier mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossen wurde, Maßstäbe gesetzt hat, und zwar auch und gerade im Hinblick auf die (Dr. Heiner Garg) Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung. Es ist, bleibt und muss ein Anspruch bleiben, dass Kita nicht Kinderaufbewahrung bedeutet, sondern dass die Jüngsten faire Startchancen in den Kitas und bei den Kindertagespflegepersonen haben. Mit der Kitareform wurde gleichzeitig ein umfangreicher Evaluierungsprozess nicht nur vereinbart, sondern gesetzlich festgeschrieben. Das geschieht natürlich in der Erwartung der Beteiligten, also der kommunalen Landesverbände, der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und der Landeselternvertretung. Natürlich gab es die Erwartung, dass die Evaluierungsergebnisse umgesetzt werden. Sehr geehrter Herr Kollege Koch, ich möchte jetzt gar nicht auf die handwerklichen Fehler eingehen. Sie haben gestern Abend noch einen Änderungsantrag zu § 10 nachgelegt. Ich frage mich, warum Sie dann nicht konsequenterweise auch § 15 a geändert haben, denn diese beiden Paragrafen stehen im Kontext. Ihre jetzt nachgeschobene Änderung allein macht keinen Sinn – sei es drum, damit will ich mich gar nicht aufhalten. Herr Koch, die Frage ist – das meine ich sehr ernst –, wie man es trotz der gegenüber der letzten Legislaturperiode schlechteren Haushaltslage in einer gemeinsamen Kraftanstrengung hinbekommt, die Evaluationsergebnisse umzusetzen. Die Frau Sozialministerin ist wesentlich zurückhaltender in der Beurteilung gewesen – jedenfalls zum Schluss –, was den möglichen Erfolg des heute vorliegenden Änderungsgesetzes anbelangt. Sie haben klar gesagt: Sie monitoren oder evaluieren die nächsten zwei Jahre. (Zurufe) Ich finde es sehr viel angenehmer, infrage zu stellen, ob Sie wirklich erreichen, was Sie erreichen wollen, als so zu tun, als seien die Probleme gelöst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Evaluationsprozess hat eine Finanzierungslücke von rund 110 Millionen Euro festgestellt, er hat Nachsteuerungsbedarfe in der Systematik festgestellt. Ich will deutlich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf in Teilen auch positive Nebeneffekte hat. Ich finde den Verweis auf die Kinderrechte richtig. Ich finde es richtig, dass die Regelung zu den Helfenden Händen, die wir scharf kritisiert haben, wenigstens in einer Übergangszeit aufgehoben wurde, sodass jetzt jede Kita Helfende Hände anstellen kann. Das ist alles in Ordnung. Ich kritisiere, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU bei diesem Thema wieder das Ritual an den Tag gelegt und davon gesprochen hat, die Regierung mache einen tollen Job, alle Probleme seien gelöst, alle sollten damit zufrieden sein, wie die Probleme gelöst seien, und die Opposition beteilige sich bestenfalls mit Showeffekten. Die Menschen haben diese Schwarzmalerei satt, sie wollen, dass die Probleme gelöst werden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Koch, nach Auffassung unserer Fraktion löst das Kernelement Ihrer Änderung die zentralen Probleme nicht, nämlich die Finanzierungslücke zu schließen – vor dem Hintergrund der Haushaltslage darf das in Wahrheit nicht so viel Geld kosten –, die Qualität zu gewährleisten und die Verlässlichkeit zu erhöhen. Der Anstellungsschlüssel ist ein Wunderwerkzeug. Ich sage Ihnen: Dieses Wunderwerkzeug kann gar nicht das erfüllen, was Sie sich davon versprechen. Die Finanzierungslücke wird nicht geschlossen, nämlich die 70 Millionen Euro, die übrig bleiben. Wenn man 40 Millionen Euro abzieht – 20 Millionen Euro zusätzlich vom Land und 20 Millionen Euro von den Kommunen –, bleiben 70 Millionen Euro übrig; die schneiden Sie aus dem System heraus. Herr Koch, wo soll es denn herkommen?
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Nies?
Dr. Heiner Garg FDP
Ja. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie kritisieren den Kollegen Koch und die Rituale. Kritisieren Sie dann auch die Oppositionsführerin Frau Midyatli mit ihrer Ritualisierung in schwarz und weiß, die sagt, es habe gar keine Reaktion auf die Anhörung gegeben, wir hätten uns 0,0 mit den Ergebnissen der schriftlichen und mündlichen Anhörung auseinandergesetzt, obwohl wir nach der Anhörung einen Änderungsantrag mit 14 Seiten parlamentarisch eingespeist haben, sogar 19 Seiten, wenn Sie die Begründung dazunehmen? Kritisieren Sie auch diese Form der Ritualisierung in der Auseinandersetzung? (Dr. Heiner Garg) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) – Frau Kollegin Nies, ich glaube, da besteht ein Missverständnis. Wer bin ich denn, dass ich die Oppositionsführerin kritisiere? In aller Freundlichkeit: Die Anhörung war eine schallende Ohrfeige für das, was Sie vor zwei Wochen vorgelegt haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dann haben Sie nachgesteuert, Sie haben aber den Kern der Reform gelassen, wie er ist. (Serpil Midyatli [SPD]: Nur redaktionelle Änderungen!) Der Anstellungsschlüssel kommt. Der Anstellungsschlüssel soll wahre Wunder bewirken. Er schließt aber die Lücke von 70 Millionen Euro nicht, sondern schiebt sie hin und her, im Zweifel zwischen den Kommunen und der Qualität. Das muss im Übrigen auch so sein, wenn Finanzierungslogik und Refinanzierungslogik auseinanderfallen. Ich kritisiere gar nicht, dass Sie einen fiktiven Wert genommen haben. Wir haben nur mit fiktiven Werten arbeiten müssen. Aber dann muss man das auch klar sagen. Dann wäre es vielleicht ehrlicher gewesen, die Finanzierungslogik und die Refinanzierungslogik nicht auseinanderfallen zu lassen, sondern klar zu sagen: Wir können nicht anders, wir finanzieren nur noch 93, 95 oder 97 Prozent. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie bedienen sich eines Elements – das ist der Kern der Kritik meiner Fraktion –, Sie führen jetzt ein neues Element ein, das wieder einen Systemwechsel auslöst und das es in Bayern schon lange gibt. In Bayern steht das Kitasystem kurz vor dem Kollaps, und die Fahnenträger der großen Kritik in Bayern sind die Grünen, die in der Opposition sitzen. Darüber würde ich einmal nachdenken. In Bayern funktioniert der Anstellungsschlüssel nicht. (Zurufe Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Frau Nies, machen Sie einmal den Faktencheck, und hören Sie nicht nur auf Herrn Koch. (Heiterkeit – Vereinzelter Beifall FDP und SSW) Ich kann mich an den Zwischenruf von Herrn Koch sehr wohl erinnern. – Frau Nies, machen Sie den Faktencheck! In Bayern kommen Sie im Elementarbereich nahezu auf dieselben Werte, und in Bayern steht das Kitasystem kurz vor dem Kollaps. Sie können von der Rede von Frau Midyatli halten, was Sie wollen, aber mit einem hat die Oppositionsführerin natürlich recht: Sie lösen das Kernproblem, vor dem wir stehen, nicht mit dem Anstellungsschlüssel. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie würden das Kernproblem lösen – Herr Koch, genau das steht in unserem Antrag, Sie müssen bis zur Unterschrift zu Ende lesen –, wenn Sie einen Prozess aufgesetzt hätten, indem Sie alle, die am Entstehungsprozess beteiligt waren, alle, die am Evaluationsprozess beteiligt waren, zusammengeholt und mit ihnen einen zugegeben mühsameren Weg vereinbart hätten, nämlich die Evaluationsergebnisse vor dem Hintergrund der deutlich schwierigeren Haushaltslage systematisch, in einzelnen Schritten – in drei bis fünf Jahresschritten, das war unser Vorschlag – umzusetzen. Lassen Sie mich einen Satz zum Abschluss sagen.
Dr. Heiner Garg FDP
Ja. – Es ist richtig, dass Sie immer mehr Geld in das System stecken, das stimmt. Aber damit erhalten Sie bestenfalls den Status quo. Dass so viel Dynamik in diesem System steckt, und zwar zulasten des Landes, war eine bewusste Entscheidung der letzten Legislaturperiode. Im Sinne der Verlässlichkeit würde ich mir wünschen, dass Sie auf diesen Pfad zurückkehren würden. Verlässlichkeit zahlt sich aus. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir auf die vielen vergangenen Debatten zum Kita-Reformprozess zurückblicken, sowohl in der letzten Legislaturperiode als auch in dieser, kann man eines erst einmal sagen: Am guten Willen der SSW-Fraktion und an einer konstruktiven Grundhaltung hat es an keiner Stelle gemangelt. (Christian Dirschauer) Für uns ist völlig klar, dass die Kitareform – oder besser: eine erfolgreiche Kitareform – zu den TopPrioritäten der Landespolitik zählen muss. Unserer Verantwortung sind wir immer gerecht geworden. Nicht umsonst haben wir die Reform in der vergangenen Legislaturperiode mitgetragen. Der Kollege Heiner Garg hat es noch einmal benannt. Der Grund dafür ist denkbar einfach, denn einer gut aufgestellten, frühkindlichen Bildung kommt eine absolute Schlüsselrolle zu, wenn es um die gesamte Bildungsbiografie und damit um ein Leben in Würde und Selbstbestimmung geht. Es ist längst erwiesen, dass ein ressourcenstarkes, frühkindliches Bildungssystem einen erheblichen Beitrag dazu leistet, die unterschiedlichen Potenziale und Chancen der Kinder anzugleichen. Damit ist im Grunde völlig unstrittig, dass sich Investitionen in diesem Bereich gesamtgesellschaftlich mehr als auszahlen. Dieser Grundsatz wurde im Reformprozess – in dieser oder ähnlicher Form – von nahezu allen Kolleginnen und Kollegen geteilt. Sowohl die Bedeutung der frühkindlichen Bildung als auch die Tragweite der Reform sind demnach allen hier Anwesenden bewusst. Diese hohe Priorität mag aus Sicht vieler Eltern, der Träger oder der Menschen, die in Kita oder Kindertagespflege arbeiten, selbstverständlich sein. Mir ist wichtig, das noch einmal gemeinsam festzuhalten, weil es angesichts der wachsenden Herausforderungen und der enger werdenden finanziellen Spielräume immer wichtiger werden wird, sich an diesen Konsens zu erinnern. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Dies und die Tatsache, dass wir hier über einen Rechtsanspruch und einen konkreten Bildungsauftrag reden, macht eines klar: Es gibt keine Alternative zu einer gelingenden Kitareform und zur Erreichung der grundlegenden Ziele. Das ist schon allein deshalb so, weil wir hier über eine zentrale Zukunftsinvestition reden. Wenn wir uns klarmachen, was der Ausgangspunkt für dieses Gesetz und die Reform war und wo wir heute stehen, dann wird das Ausmaß der Aufgabe deutlich. Nicht nur Eltern, sondern auch Kommunen sollten spürbar finanziell entlastet werden. Außerdem war es das erklärte Ziel, die Qualität in der frühkindlichen Bildung deutlich zu steigern. Gleichzeitig war schon zu Beginn der Reform bekannt, dass wir nicht nur zu wenig Betreuungsplätze, sondern auch zu wenig Fachkräfte in unserem Kitasystem haben. Mit dem wichtigen Ziel einer transparenten finanziellen Neuordnung waren schlussendlich erhebliche Unwägbarkeiten verbunden. Einige Variablen konnten nicht genau beziffert werden, sondern mussten annäherungsweise geschätzt werden. Konsequenterweise war daher ein Evaluations- und Lernprozess im Gesetz angelegt. Diese Dinge wurden nicht nur vom SSW ausdrücklich mitgetragen, sondern waren weitgehend Konsens. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Reform des Kitagesetzes alles andere als ein Selbstläufer ist. Weder die Initiatoren noch die Folgeregierung haben hier einfache Rahmen- oder Startbedingungen vorgefunden. Das ist die Wahrheit. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Schwarz-Grün die kitapolitischen Ziele bis heute nicht erreicht hat. Laut Rechnungshof steht mit dieser Reform ein 1,8‑Milliarden-Euro-Projekt zur Abstimmung, für das es streng genommen keine finanzielle Transparenz gibt. Das sollte uns bei der Summe zu denken geben. Von Trägerseite bestehen weiterhin große Bedenken, ob das Qualitätsniveau unter den gegebenen Umständen überhaupt ansatzweise gehalten werden kann. Die kommunale Familie sorgt sich angesichts eines weiterhin ganz erheblichen Finanzierungsdeltas vor finanziellen Mehrbelastungen. Auf Elternseite gibt es mittlerweile kaum noch Stimmen, die ernsthaft mit einer weiteren Entlastung bei den Beiträgen rechnen. Im Gegenteil, wenn man bedenkt, dass Qualitätsabbau droht – das machen die Pressemitteilung des Kita-Aktionsbündnisses und der LAG deutlich –, dann zahlen die Eltern faktisch den gleichen Preis für eine verringerte Leistung. Das ist vielleicht etwas für die Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale. Leider ist das, was ich hier gerade beschrieben habe, nicht nur meine persönliche Wahrnehmung als Oppositionspolitiker und Vater dreier Kinder, von denen das letzte jetzt gerade aus dem Kitaalter raus ist. Es entspricht immer mehr dem allgemeinen Stimmungsbild. Das hat die entsprechende Anhörung des Sozialausschusses vor nicht einmal zwei Wochen eindrucksvoll bestätigt. Dort wurden nicht nur massenhaft Baustellen aufgezeigt, von denen ich schon einige erwähnt habe, sondern leider auch auf den Umstand hingewiesen, dass sich mittlerweile weder mittel- oder unmittelbar Betroffene noch direkt Beteiligte gehört oder mitgenommen fühlen. Das finde ich bedenklich. So wurden die Auswirkungen der Reform zwar planmäßig evaluiert, aber die Ergebnisse finden sich nicht adäquat in den aktuellen Änderungen wieder. (Christian Dirschauer) Über die Arbeit im Kitafachgremium oder aus den vielen Arbeitsgruppen zur Thematik wird berichtet, dass zwar Empfehlungen erarbeitet werden, diese dann aber im Zweifel nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Eine solche Entwicklung ist aus meiner Sicht brandgefährlich, denn ohne die Akzeptanz vor Ort wird diese Reform kaum gelingen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist keine Übertreibung, wenn man die vergangene Anhörung zum Kitagesetz als Klatsche bezeichnet. Neben viel berechtigter Detailkritik wurde auch deutlich, dass nicht nur die kommunale Familie, sondern auch die Träger bis heute Transparenz und finanzielle Planungssicherheit vermissen. Nahezu alle Anzuhörenden haben davor gewarnt, dass in der Tendenz keine Verbesserung, sondern die Absenkung von Standards der Bildungsqualität droht. Die Tatsache, dass die inklusive frühkindliche Bildung von den Regierenden wohl eher als Randnotiz gesehen wird, ist aus meiner Sicht nicht nur symptomatisch, sondern vor allem traurig. Ich will gewiss nicht unterschlagen, dass CDU und Grüne hier noch einmal nachgebessert haben. Vor allem die Ansätze, die darauf abzielen, die Standardqualität von 2,0 Fachkräften gesetzlich besser abzusichern, erkennen wir ausdrücklich an. Gleichzeitig wurde aber offen eingestanden, dass die vorgenommenen Änderungen keinerlei Kosten verursachen dürfen. Wenn wir uns ein solches Spardiktat auf der einen und die grundlegenden Ziele der Reform, die wir doch eigentlich alle geteilt haben, auf der anderen Seite vor Augen führen, ist das unter dem Strich einfach zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Alle Rednerinnen und Redner haben hier heute die große Bedeutung des Kitasystems betont. Wenn wir zugleich einen nüchternen Blick auf die Herausforderungen werfen, für die die Landespolitik Antworten finden muss, wird ein Vorgehen nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner nicht ausreichen. Natürlich sehen wir die schwierige finanzielle Lage des Landes. Ich glaube, da haben wir als SSW immer konstruktive Haushaltspolitik betrieben. Aber spätestens dann, wenn die Regierenden sich konkreten Tatsachen – etwa dem Bedarf an Ausfalltagen – verweigern, um Kosten zu begrenzen, wird es schräg, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit setzt man die Akzeptanz dieser Reform vor Ort aufs Spiel. Gleichzeitig reden wir hier immer weniger über Kitaqualität als zentrales Thema, sondern über Verlässlichkeit. Keine Frage: Dieser Fokus auf eine verlässliche Kita ist vor allem aus Sicht der Eltern wichtig, zeigt aber auch, dass CDU und Grüne beim Thema Kita mittlerweile in den Mängelverwaltungsmodus übergegangen sind. Das kann es nicht sein. Weil wir damit weder dem Anspruch der Reform noch Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel und schon gar nicht den Kitakindern selbst gerecht werden, wird der SSW den Gesetzentwurf ablehnen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich finde – anders als der Vorsitzende der CDUFraktion –, dass die FDP-Fraktion hier einen wirklich sehr guten Entschließungsantrag vorgelegt hat, der die Historie und die Herausforderungen nicht nur beschreibt, sondern auch ganz konkrete Maßnahmen, Akutmaßnahmen, beschreibt und insoweit auf Zustimmung des SSW für diesen Entschließungsantrag trifft. – Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Kristina Herbst
Zu einem Beitrag zur Geschäftsordnung erteile ich dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund eines Zurufes während des Redebeitrags von Frau Midyatli beantrage ich die Unterbrechung der Sitzung mit einer Sondersitzung des Ältestenrates. – Vielen Dank.
Kristina Herbst
Es ist Unterbrechung der Sitzung beantragt worden. Das machen wir hiermit. Dann kommt bitte einmal der Ältestenrat zusammen. Ich bitte aber auch darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich gesagt habe, dass ich auf das Wortprotokoll warte. Das liegt mir noch nicht vor. Aber wir verfahren jetzt so. Ich bitte die Ältestenratsmitglieder in den Raum 139. (Unterbrechung: 11:00 bis 11:17 Uhr)
Kristina Herbst
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können mit der Sitzung fortfahren. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Vielen Dank. – Zu einem persönlichen Beitrag hat die Abgeordnete Uta Wenzel das Wort.
Uta Wentzel CDU
Vielen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich hier jetzt auch noch mal offiziell entschuldigen. Ich habe eben schon die Oppositionsführerin privat um Entschuldigung für meine Wortwahl gebeten. Ich habe mich eben in der Debatte zu einer Äußerung hinreißen lassen, die nicht in Ordnung ist. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Ich möchte trotzdem noch allen danken, die an diesem umfangreichen Prozess teilgenommen haben. Ich habe mich einfach zu einem Wort hinreißen lassen, weil ich fand, dass Ihre Ausführungen diesem Prozess nicht gerecht geworden sind. Ich entschuldige mich aber für meine Wortwahl und danke Ihnen für Ihr Verständnis. – Danke schön. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Kristina Herbst
Die CDU-Fraktion hat noch eine Restredezeit von vier Minuten. Ich erteile der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann das Wort.
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke an die Ministerin und an ihr ganzes Team für diese tolle Arbeit und ein Dank auch an alle, die da mitgearbeitet haben. (Lars Harms [SSW]: Das Mikro! – Dr. Bernd
Dr. Bernd Buchholz FDP
Entweder ist das Mikro aus oder nicht laut!) Ich bin nicht – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Macht mal lauter! – Weitere Zurufe: Lauter!) – Dann hätte ich die Zeit gern noch mal resetet. – Kann man mich verstehen? (Zurufe: Ja!) – Ja. – So, noch mal: Den Dank kann ich wiederholen, denn auch Frau Laux und der Staatssekretär waren immer für uns da, wenn wir Fragen und Probleme hatten. Dazu konnte beraten und die konnten auch immer kompetent gelöst werden. Unsere Aufgabe und unser Ziel ist, für SchleswigHolstein eine faire, qualitativ hochwertige und bezahlbare Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Seit 2021 gibt es das neue Kindertagesförderungsgesetz. Weil wir uns in der Auslegung und in der Kalkulation oft auf Annahmen und Schätzungen beziehen mussten, haben wir bewusst und verpflichtend eine Evaluation festgeschrieben. Die Evaluationsergebnisse liegen seit Februar dieses Jahres vor; dazu haben wir schon gesprochen. Entwicklungen traten ein, so wie sie prognostiziert wurden, und andere bewegten sich innerhalb der kalkulierten Spanne. Aber manches wurde auch nicht immer komplett mitgedacht, und Überflüssiges konnte identifiziert werden. Der finanzielle Rahmen wurde recht deutlich mit 110 Millionen Euro überschritten. Diese Lücke müssen wir gemeinsam schließen, um die Eltern nicht weiter zu belasten. Wir haben uns entschieden. Wir haben keine Erhöhung der Elternbeiträge zu vermelden. Das ist ein großer Wunsch der Eltern gewesen. Trotz der angespannten Haushaltslage bleiben die Elternbeiträge stabil. Wir machen zugleich die Kitas verlässlicher und entsprechen dem Wunsch der Kommunen und der Träger, dass das jetzige Übergangssystem zum Zielsystem ab 2025 wird. Wir stärken die Kindertagespflege bei uns im Land und werten sie deutlich auf. Wir schaffen erstmalig mit einer passgenauen Vertretungsregelung mehr Verlässlichkeit. Außerdem erhöhen wir die Sachaufwandspauschale und den Anerkennungsbeitrag für die Tagespflegepersonen. Zudem werden wir auf eine neue und komplizierte Regelung der Essensbeiträge verzichten und es bei der alten und bewährten Regelung belassen. Die künftige gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlungsregelung ist ein Novum für die Kindertagespflege, für die als selbstständig geltende Tagesmutter oder den selbstständigen Tagesvater. Zudem gibt es künftig einen Fortbildungsbonus in der Kindertagespflege und dafür entsprechende Verfügungszeiten. Die sehr umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörung zum Kitagesetz hat auch ergeben, dass es deutlichere Hinweise und Verweise auf den Kinderschutz entsprechend den Vorgaben des SGB VIII geben muss. Auch das werden wir ändern. Die Belange und Empfehlungen zum Datenschutz werden aufgenommen und entsprechend umgesetzt. Das ist selbstverständlich. Erfreulich ist der künftige Neubauzuschlag, der sich nach den geltenden Abschreibungsregelungen berechnet. Um die Verlässlichkeit in der Betreuung zu stärken, werden wir den Anstellungsschlüssel in den (Katja Rathje-Hoffmann) Kitas einführen. Der Rahmen spiegelt die bisherige geltende hohe Qualität wieder. Gleichzeitig bietet das System eine bessere Praxistauglichkeit und Flexibilität. Der Betreuungs- und Bildungsauftrag der Kitas wird auf dem gleichen Niveau wie bisher umgesetzt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Danke. – Das gilt selbstverständlich analog für das Fachkraft-Kind-Verhältnis. Nun sehe ich, dass meine Zeit bald abgelaufen ist, deswegen nur noch einige Punkte zum Schluss: Wir erleichtern den Einsatz von pädagogischem Hilfspersonal und den Helfenden Händen oder qualifizierten Quereinsteigerinnen in den Kitas. Das ist einfacher möglich als bisher. Das ist ein großer Erfolg, um mehr Schließungen zu verhindern. Das ist ganz wichtig, denn das größte Problem für die Eltern sind die Schließungen, die nicht einkalkuliert werden können. – Ich sehe, die Lampe ist rot, meine Redezeit steht auf null. Den Rest können wir bilateral machen. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Gesetz geworden. Es wäre besser geworden, wenn wir mehr Geld hätten. Das ist doch gar keine Frage. Wir wissen, wo die Probleme liegen. Dass wir die Anhörungsergebnisse einfach so ignoriert hätten, kann ich nicht feststellen. Wir haben wirklich sehr viele Änderungen aufgenommen.
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Aber einige Änderungen konnten wir nicht aufnehmen, weil schlicht und ergreifend kein Geld da war. – Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit allen im Kitasystem, für alle im Kitasystem – das beschreibt den Prozess bis hin zur Neufassung dieses neuen Gesetzes. Im gesamten letzten Jahr haben wir als Ministerium alle Hebel in Bewegung gesetzt, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Meine Fachabteilung, der Staatssekretär und ich waren in etlichen Verhandlungsrunden mit Kommunen, Trägern, Elternvertretungen und Fachkräften neben zahlreichen Fachveranstaltungen. Mehr noch, gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen haben wir den finanziellen Rahmen beschlossen, die inhaltliche Ausgestaltung miteinander abgestimmt und die Zukunft unseres Kitasystems auf neue Beine gestellt. Ich war in Kitas in allen Kreisen und kreisfreien Städten unterwegs und habe mir selbst ein Bild von der Situation vor Ort gemacht, habe mit Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, Kitaleitung, Fachkräften, Eltern und vielen weiteren beraten und diskutiert. Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis dieses umfangreichen, intensiven und lehrreichen Prozesses. Er stärkt die Kitas, vor allem die Fachkräfte, gibt Eltern mehr Verlässlichkeit und entlastet die Kommunen. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei allen Beteiligten herzlichst bedanken, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) den Kommunen, den Trägern, den Eltern, den Verbänden, den Fachkräften, den Koalitionsfraktionen und vielen mehr, die sich an diesem Prozess konstruktiv-kritisch beteiligt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich möchte mich heute übrigens auch bei dem Kitareferat meines Ministeriums bedanken, das mit vollem Herzblut und Engagement mehr als alles gegeben hat, um allen politischen und fachlichen Vorstellungen gerecht zu werden, und das nie, und zwar wirklich nie, müde geworden ist, zu betonen, dass bei all den Herausforderungen die Qualität beibehalten werden muss und dass wir diesem Anspruch gemeinsam gerecht geworden sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Allen Unkenrufen zum Trotz möchte ich nämlich einmal darstellen, was uns hier gemeinsam eigentlich als Kraftakt gelungen ist: Verlässlichkeit zu steigern, Qualität zu sichern, Fachkräfte zu stärken, Kommunen zu entlasten und eine faire Finanzierungsverteilung zwischen allen Beteiligten auf den (Ministerin Aminata Touré) Weg zu bringen, ohne die Elternbeiträge zu erhöhen. Ich finde, dass sich das mehr als sehen lassen kann, wenn man bedenkt, dass das genau der Rahmen war, den wir uns gemeinsam gesteckt hatten. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, etwas sehr deutlich in Richtung Opposition zu formulieren, denn ich teile die Auffassung meiner Vorrednerin der Koalitionsfraktionen. Es ist natürlich Ihre verfassungsmäßige Aufgabe als Opposition, uns als Regierung zu kritisieren und zu kontrollieren – zweifelsohne. Aber es ist nicht verboten, eigene konkrete Ideen zu erarbeiten und Änderungsanträge zu Gesetzen zu formulieren. Die SPD-Fraktion diskutiert immer wieder, inwiefern wir unterwegs sind, presseöffentlich unterwegs sind, Social Media dazu machen. Sie machen weder das Öffentlichkeitswirksame noch das Inhaltliche. Das sollte Sie viel mehr beschäftigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Bitte! – Widerspruch SPD) Die FDP-Fraktion ist gestern aufgewacht und stellt einen Tag vor Beschlussfassung einen Entschließungsantrag zu einem Prozess, der bereits seit einem Jahr läuft. Man muss Ihnen aber zugutehalten, dass Sie sich inhaltlich immer wieder mit dem Gesetz beschäftigt haben. Dennoch sage ich sehr deutlich, dass wir als Koalition die Anregungen der Opposition in der Anpassung des Gesetzes wirklich schwer berücksichtigen konnten, denn es gab keine. Hier kann sich auch niemand beschweren, dass dieser Prozess zu kurz war, denn Sie haben am lautesten gerufen, als es darum ging, dieses Gesetz zwingend in diesem Affentempo auf den Weg zu bringen. Wir haben unseren Job gemacht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich kann Ihnen aber sehr gerne sagen, welche Änderungsvorschläge wir durchaus kritisch gewürdigt und berücksichtigt haben. (Unruhe)
Kristina Herbst
Können wir die Nebengespräche jetzt bitte unterlassen? – Alle? – Danke. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ich kann Ihnen aber sehr gerne sagen, welche Änderungsvorschläge wir durchaus kritisch gewürdigt und berücksichtigt haben: die der Verbände, der Kommunen, der Gewerkschaften, der Fachkräfte im Rahmen der Anhörung. Die Abgeordnete Nies hat es in einem 14-seitigen Antrag dargestellt. Zum Beispiel ganz klare inhaltliche Klarstellung und inhaltliche Nachschärfung, die sich Anzuhörende gewünscht haben, die die Koalitionsfraktionen selbst formuliert haben. Beispielsweise die Klarstellung der Standardqualität im neuen Gesetz. Dass die Finanzierungsvereinbarung die definierte Standardqualität sicherstellen muss. Die besondere Berücksichtigung von Kindern mit Behinderungen in der Mindestanwesenheitspflicht und dass für sie mehr Personal notwendig ist. Die Vorgabe für Essensgeld und dass die Standortgemeinde dies bei eigener Gegenfinanzierung begrenzen kann. Die Berücksichtigung des Kinderschutzes als Grundprinzip und viele weitere Punkte, wie beispielsweise den Fortbildungsbonus für die Kindertagespflege. – Das ist nicht nichts, sondern das sind ganz konkrete Anhörungsergebnisse, die wir in dieses Gesetz eingebaut haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben – ich verstehe nicht, warum das jetzt auf einmal kritikwürdig ist – zwei ganz konkrete Monitoring-Maßnahmen in dieses Gesetz eingebaut, weil wir eben nicht so unterwegs sind zu sagen – – (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Sie haben es nicht kritisiert; es waren andere, Herr Garg. – Von daher ist es mir ein Rätsel, wie man kritisieren kann, dass wir das reinformuliert haben. Wir haben ein durchlaufendes MonitoringSystem durch unsere Kita-Datenbank. Ihre Modernisierung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Reform. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass zu Jahresbeginn alles reibungslos funktioniert. Alle, die sich ein bisschen mit Softwareentwicklung auskennen, wissen, was ein Gesetzesbeschluss Mitte November und ein Inkrafttreten zum 1. Januar bedeutet. Wir werden damit Folgendes laufend erfassen: Entwicklung der Kinderzahlen und Betreuungsumfänge mit besonderem Blick auf Kinder mit Behinderungen, Qualifikation der Betreuungskräfte, außerplanmäßige Schließungen, Neubauzuschlag und vieles weitere. Wir haben uns vorgenommen, nach zwei Jahren ganz dezidiert bestimmte Punkte anzugucken – wie beispielsweise die Ausschöpfung des Personalbudgets nach neuem Anstellungsschlüssel, also die (Ministerin Aminata Touré) 95‑Prozent‑Regelung, die durchschnittliche Erfahrungsstufe und die Ausfallzeiten der Betreuungskräfte. Ich will Folgendes ganz transparent machen, weil immer wieder gesagt worden ist, wir hätten nicht alles vom Evaluationsbericht umgesetzt, wir hätten nicht alle Anhörungsergebnisse umgesetzt: Zeigen Sie mir einen einzigen Prozess, bei dem man all das realisieren kann und dann auch noch eine Gegenfinanzierung dafür vorsieht. Das gibt es nicht. (Zuruf SPD) Deswegen will ich einmal deutlich machen, was diese konkreten Punkte finanziell eigentlich bedeutet hätten. Es gibt beispielsweise Vorschläge, die wir inhaltlich teilen, die aber finanziell maximal etwas bedeuten, beispielsweise mehr Verfügungszeiten. Eine Stunde bedeutet 14,4 Millionen Euro jährlich. Mehr Leitungsfreistellungen – eine Stunde kostet 7,8 Millionen Euro jährlich. Mehr Auswahltage: Für einen zusätzlichen Tag muss man mit mehr als 4 Millionen Euro rechnen. Wir haben in unserem Zehnpunkteplan deswegen sehr deutlich formuliert, welche Maßnahmen wir umsetzen werden in dem Finanzierungsrahmen, der uns zur Verfügung steht, und da haben wir eine Menge umgesetzt. Ich möchte einen Punkt betonen, der uns sehr wichtig ist: Wir werden uns überlegen, wie wir im Rahmen des Bundesrats nach der Bundestagswahl einmal schauen können, wie wir gerade die Kinderkrankentage noch einmal erhöhen können, denn auch das ist ein Thema, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Abschließend möchte ich auf zwei wesentlichen politische Entscheidungen eingehen: Als Landesregierung haben wir uns dafür entschieden, dass wir bei Kita nicht sparen und noch 20 Millionen Euro oben draufpacken, was fast 760 Millionen Euro im kommenden Jahr bedeutet – so viel wie noch nie in Schleswig-Holstein. Damit schaffen wir natürlich eine Sicherheit. Mit dem Anstellungsschlüssel trauen wir uns, den Kitas mehr Flexibilität beim Personaleinsatz zu ermöglichen. Wir geben neue Antworten statt der immer wieder gleichen Antworten auf die Herausforderungen, die mit Blick auf heute und auf den Fachkräftemangel immer wieder bestehen, um ungeplante Schließungen zu vermeiden und um den Personaleinsatz den Fachkräften vor Ort mit Vertrauen und finanziell hinterlegten Mitteln zu übergeben. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich darüber, dass es uns in dieser so kurzen Zeit gelungen ist, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Es ist ein Gesetz, das nun seine Wirkung entfalten muss und das den Kitas, den Fachkräften und den Eltern mehr Verlässlichkeit gibt und die Kommunen entlastet. Es ist ein Gesetz, das wir mit allen im Kitasystem und für alle im Kitasystem auf den Weg gebracht haben. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Um das Kontingent meiner Reden nicht unnötig zu erhöhen, verweise ich auf die Vorlage.
Kristina Herbst
Herzlichen Dank für diesen kurzen Bericht, Herr Berichterstatter. Ich denke einmal, dass es dazu keine Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 vorgelegt. Damit passen wir den diesjährigen Haushalt an bekannte und absehbare Entwicklungen an. Ich will drei wichtige Punkte herausstellen: Erstens. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde fast der gesamte damalige Notkreditrahmen Ende 2023 zurückgeführt – mit einer Ausnahme: Das waren die fest angelegten Mittel im Sondervermögen Energieund Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie. Die Rückführung dieser rund 300 Millionen Euro wird mit dem Nachtragsentwurf in 2024 jetzt nachgeholt. Zweitens. Wir senken den Notkredit 2024 um rund 327 Millionen Euro ab. Die Staatskanzlei und die Ressorts haben mit Stand September dieses Jahres die Bedarfe bis Ende 2024 geprüft, und sie haben die Bedarfe 2024 entsprechend angepasst. Der tatsächliche Bedarf eines Notkredits lässt sich im Laufe eines Jahres naturgemäß leichter einschätzen als zu Beginn. Krisen sind nicht vorhersehbar, erst recht sind ihre konkreten finanziellen Folgen zu Beginn eines Jahres nicht konkret einschätzbar. Die Absenkung jetzt ist gut und richtig, denn durch die Rückführung des Sondervermögens und eines Teils der Notkredite senken wir schon jetzt die Prognosen für die Zinsausgaben für die kommenden Jahre um rund 20 Millionen Euro pro Jahr ab und können dies bereits im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigen. Das ist eine vorausschauende Haushaltsführung. (Vereinzelt Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Drittens. Die Zensusmittel: Erfreulich ist, dass die Ergebnisse des Zensus 2022 für Schleswig-Holstein mehr Mittel aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich bedeuten. Nachzahlungen, die sich für die Jahre 2022 und 2024 ergeben, sollten im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet werden. So sah es ein einstimmiger FMK-Beschluss vor, so haben wir es im Haushaltsentwurf 2025 veranschlagt, so hat es uns seinerzeit das BMF angekündigt, um dem zu folgen, was die Länder 16:0 beschlossen haben. So haben es im Übrigen auch alle anderen Länder gemacht und dies für den Haushalt 2025 eingeplant. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings Anfang November mitgeteilt, die Mehreinnahmen durch den Zensus für das Jahr 2024 bereits im laufenden Jahr zu berücksichtigen. Das ist misslich für alle Länder, die auf Grundlage genau der Absprache vom September geplant haben. Hier erhoffe ich mir in Zukunft mehr Zuverlässigkeit seitens des Bundesfinanzministeriums. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin dankbar, dass unser Lösungsvorschlag seitens der regierungstragenden Fraktionen aufgegriffen wurde, die dem Land für 2024 zustehenden Zensusmittel einer Rücklage zuzuführen und sie wie geplant im Haushalt 2025 zu nutzen. Insgesamt reduzieren wir mit dem Nachtragshaushalt die Nettokreditaufnahme um rund 622,9 Millionen Euro. Das senkt die (Ministerin Dr. Silke Schneider) Zinsbelastung und schafft finanziellen Spielraum. Mit den Änderungen aus dem Nachtragsentwurf bewegt sich unser Haushaltssoll 2024 sicher innerhalb des Regelwerks des Stabilitätsrates. Das habe ich als Finanzministerin immer im Blick. Sehr geehrte Damen und Herren, klar ist, dass angesichts der schwierigen geopolitischen Lage, die selbst erfahrenen Volkswirtinnen und Volkswirte eine Prognose aktuell extrem schwer macht, wie ich es jetzt jüngst in der Beiratssitzung der Bundesbank in Hamburg noch einmal gehört habe, erhebliche Unsicherheiten bleiben, wie zu mehr Wachstum gekommen werden kann, um die Einnahmeseite zu stärken, und zwar auf Bundes- und Länderebene. Besonders wichtig ist es deswegen, dass jetzt auf Bundesebene schnell Klarheit geschaffen wird, gerade in der aktuell andauernden Konjunkturschwäche mit einem BIP-Wachstum von insgesamt lediglich 0,1 Prozent über fünf Jahre gesehen. Auch die Wirtschaftsweisen sehen Investitionsbedarfe, die jetzt angegangen werden müssen. Schleswig-Holstein ist vorbereitet, Wachstumsimpulse mitzutragen. Das haben wir letzte Woche auch gegenüber der Wirtschaft und den Gewerkschaften deutlich gemacht. Dafür haushalten wir solide und vorausschauend. Ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Ole Plambeck.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. März dieses Jahres haben wir den Haushalt 2024 beschlossen. Wie bei jedem Haushalt handelt es sich um einen Haushaltsplan, das heißt, im Vollzug kann es durchaus Abweichungen geben, und im Laufe des Haushaltsjahres kommen durchaus Änderungen vor. Das ist nichts Ungewöhnliches. Heute hat uns die Landesregierung ein Nachtragshaushaltsgesetz für 2024 vorgelegt, um diese Änderungen nachvollziehen zu können. So hat zum Beispiel der Verkauf von Flächen in Brunsbüttel zu Mehreinnahmen geführt. Aber vor allem, und das ist schon wesentlich, werden sich die veranschlagten Notkreditmittel angeschaut. Die werden nicht mehr in voller Höhe benötigt, sodass insgesamt diese Mittel um rund 327 Millionen Euro abgesenkt werden können. Das ist auch gut, weil dann insbesondere mit weniger Zinsausgaben zu rechnen ist.
Peter Lehnert
Kollege Plambeck, Entschuldigung, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Krämer? – Bitte schön.
Annabell Krämer FDP
Danke, Herr Kollege. – Ich habe nur eine Frage an Sie. Glauben Sie, dass der Nachtragshaushalt rechtlich erforderlich ist?
Ole-Christopher Plambeck CDU
Ich bin davon überzeugt, dass der erforderlich ist.
Peter Lehnert
Erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? – Ja, bitte.
Annabell Krämer FDP
Dann belehre ich ungerne. (Heiterkeit FDP, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mehrausgaben oder Mindereinnahmen begründen selbstverständlich einen Nachtragshaushalt, aber Minderausgaben und Mehreinnahmen begründen kein rechtliches Erfordernis gemäß unserer Landeshaushaltsordnung. Aber ich werde Ihnen nachher erklären, warum die Landesregierung diesen Nachtragshaushalt heute einbringt.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Ich lerne immer gerne von Ihnen, Frau Krämer. (Beifall FDP) Ich erinnere mich auch noch an letztes Jahr, als Sie unbedingt noch einen Nachtragshaushalt gefordert haben. Jetzt machen wir einen, und ich glaube, das ist auch gut so. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ich würde gerne Ihre Worte aufgreifen wollen und tatsächlich den Dank wiederholen, der ja auch im Finanzausschuss über die sehr, sehr gute Darstellung der Notkreditmittel und deren Entwicklung ausgedrückt wurde. Das haben das Finanzministerium und die Abteilung sehr, sehr gut gemacht. (Ole-Christopher Plambeck) Das war sogar ein extra Thema im Finanzausschuss, und dem Dank möchte ich mich natürlich sehr gerne anschließen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber darüber hinaus, und das sagte die Finanzministerin auch, gibt es noch Rückzahlungen aus der Anlage der Mittel des Sondervermögens für Energie- und Wärmewende. Das sind rund 300 Millionen Euro, auch die müssen der Tilgung zugeführt werden, und das wird hier nachgeholt. Was wir auch machen, und das ist im Rahmen eines Nachtragshaushaltsgesetzes erforderlich, ist unser Änderungsantrag. Es geht um die Zensusmittel 2022. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder und des Bundes hatten sich einmal darauf geeinigt, dass das 2025 erfolgen soll. Der ehemalige Finanzminister des Bundes hat aber überraschenderweise entschieden, dass die Abrechnung in 2024 erfolgt. Mit unserem Antrag können wir die Mittel über eine Rücklage in 2025 berücksichtigen, was richtig ist. Wir wollen zudem mit einem weiteren Änderungsantrag die Möglichkeit schaffen, der Kostensteigerung in der Schieneninfrastruktur durch weitere Mittelzuführungen zu begegnen. Ich finde, das sind gute, angemessene Anpassungen des Haushaltsgesetzes 2024, und bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort dem Kollegen Oliver Brandt.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Nachtragshaushalt passen wir die Haushaltsplanung für das laufende Jahr an die realen Entwicklungen im Haushaltsvollzug an. In bewegten Zeiten ändern sich die Planungen, daher ist es notwendig nachzusteuern, denn dafür gibt es dieses Instrument. Bereits bei der Aufstellung des Haushalts 2024 war klar, dass Notkreditmittel von knapp 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie in diesem Jahr zurückgeführt werden müssen. Sie wurden im Jahr 2023 nicht verwendet, waren aber als Festgeld noch einige Monate gebunden. Nunmehr fließen sie in eine Sondertilgung. Weiter können wir die Notkreditermächtigung von rund 1,5 Milliarden Euro, die wir für 2024 mit dem Haushalt beschlossen hatten, um rund 327 Millionen Euro absenken. Eine Abfrage bei den Ressorts im September hatte ergeben, dass diese Mittel in diesem Jahr definitiv nicht mehr abfließen werden. Da Notkredite einem strengen Jährlichkeitsprinzip unterliegen, ist es auch kein Widerspruch, die Höhe des Notkredits 2024 abzusenken, während die Landesregierung gleichzeitig mit einem neuen, allerdings deutlich niedrigeren Notkredit für 2025 plant. Es ist schlicht die Umsetzung der Schuldenbremse in ihrer geltenden Fassung und Auslegung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom November 2023. Ich gehe noch ganz kurz auf die weiteren Änderungen im Nachtragshaushalt ein: Die Höhe von Vorsorgen wird angepasst, die Einnahmen aus einem Grundstücksverkauf veranschlagt, und die Zinsausgaben werden noch einmal an die aktuelle Entwicklung angepasst. Das hängt mit der Senkung des Notkredits zusammen. Außerdem kann die geplante Entnahme aus dem Sondervermögen IMPULS um rund 40 Millionen Euro abgesenkt werden. Das verschafft uns Handlungsspielräume für zukünftige Investitionen in unserem Land, und das ist eine gute Nachricht. Ein weiteres Ziel dieses Nachtragshaushalts ist die Erfüllung der Kennziffern des Stabilitätsrates, der die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht. Sowohl die Kreditfinanzierungsquote als auch die Zins-Steuerquote sind wichtige Kennziffern in der Haushaltsüberwachung. Diese verbessern sich mit diesem Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 noch einmal deutlich. Damit stellen wir sicher, dass Schleswig-Holstein in der Bewertung des Stabilitätsrats unauffällig bleibt. Das ist das Kriterium des Stabilitätsrats. Nun noch zu unseren beiden Änderungsanträgen: Zum einen reagieren wir auf die kurzfristige Ankündigung des Bundesfinanzministeriums vom 4. November 2024. Anders als mit den Ländern im September vereinbart, wird das Bundesfinanzministerium die Mehreinnahmen, die Schleswig-Holstein aufgrund des aktuellen Zensus für das Jahr 2024 zustehen, nicht 2025 überweisen, sondern schon im Dezember 2024. Wir haben es gehört, Schleswig-Holstein hat genau wie alle anderen Länder diese Einnahmen in den Haushalt 2025 eingeplant. Damit wir diese Mittel (Oliver Brandt) dennoch wie eingeplant zur Deckung der globalen Minderausgabe 2025 nutzen können, wollen wir die Landesregierung ermächtigen, die Mittel einer Rücklage zuzuführen. Dies erhöht die Planbarkeit angesichts der herausfordernden Haushaltslage. Zum anderen erweitern wir die Möglichkeiten für die Verwendung von möglichen Überschüssen. Zukünftig können Überschüsse unserem Sondervermögen IMPULS nicht nur zweckgebunden für Hochbaumaßnahmen, Krankenhausinvestitionen und den Breitbandausbau, sondern auch dem Ausbau der Schieneninfrastruktur des Landes zugeführt werden. Hiermit verschaffen wir uns zusätzliche Spielräume für die dringend notwendigen Investitionen für die Mobilitätswende im Land. Wir handeln also vorausschauend und verantwortungsbewusst. Das ist angesichts des von der FDP ausgelösten Stillstands in Berlin (Zurufe FDP: Oh! Oh!) wichtiger denn je. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wozu noch so kurz vor dem Ende des Jahres einen Nachtragshaushalt verabschieden? (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Die Regierung erklärt, im Haushaltsvollzug hätten sich Änderungen abgezeichnet, man konnte mehr Einnahmen erwirtschaften und brauche weniger Geld für Zinsen – hört sich toll an, lässt die Regierung gut dastehen. Fakt ist aber, der Stabilitätsrat hatte uns einen blauen Brief geschrieben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP) Der Stabilitätsrat, der – zur Erinnerung –, die Haushaltslage der Bundesländer überwacht, hatte sich im September gemeldet und vor einer drohenden Haushaltsnotlage in Schleswig-Holstein gewarnt. (Zuruf FDP) Das verkündete die neue Finanzministerin bei ihrer ersten Sitzung im Finanzausschuss unter dem Punkt Verschiedenes. Wow, was für ein Einstand. Aber wie kam der Stabilitätsrat zu dieser Einschätzung? – Der Stabilitätsrat orientiert sich bei seiner Bewertung an vier Kriterien, nämlich erstens am Finanzierungssaldo je Einwohner, zweitens an der Kreditfinanzierungsquote, drittens am Schuldenstand je Einwohner und viertens an der ZinsSteuerquote. Drei dieser vier Kriterien hätte das Land gerissen. (Annabell Krämer [FDP]: Gerissen!) Auffällig waren wir beim Schuldenstand, bei der Zins-Steuerquote und dem Finanzierungssaldo. Wer das genauer nachlesen möchte, dem empfehle ich das Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 5. September 2024. (Beifall FDP – Lars Harms [SSW]: Immer gut!) – Immer gut, Herr Finanzausschussvorsitzender, da bin ich bei Ihnen. Der Stabilitätsrat prüfe diese drohende Haushaltsnotlage, da müsse man schnell nachbessern, sagte die Finanzministerin, (Lars Harms [SSW]: Ja!) und kündigte dann den Nachtragshaushalt an. Also, es gibt einen klaren Grund für diesen Nachtrag, und den muss man hier einmal ordentlich, anständig und transparent benennen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört auch: Alle diese Kritikpunkte sind einem einzigen Grund geschuldet, nämlich den Notkrediten im Haushalt für das Jahr 2024. Der Finanzierungssaldo und der Schuldenstand je Einwohner liegen aufgrund der Notkredite über den Schwellenwerten. Deswegen war die Zins-Steuerquote überschritten, (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) auch wenn wir in jedem Jahr mit viel Luft bei den Zinsausgaben kalkulieren. (Lars Harms [SSW]: So ist es!) Da drohte also plötzlich Ungemach nicht nur von der Opposition hier im Landtag, sondern vom Stabilitätsrat. Also runter mit den Notkrediten. Aber geht das so einfach? – Es geht. Denn verausgabt von den so dringend gebrauchten Krediten (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) (Beate Raudies) haben Sie bis Ende September nur 222 Millionen Euro; das sind nicht einmal 15 Prozent – 15, einsfünf. Also kürzen Sie jetzt die Notkredite, die im März ja so unabweisbar waren, um 300 Millionen Euro. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Aber das macht nichts, es sind immer noch fast 1 Milliarde Euro über. Ich bin sehr gespannt, wie Sie die in den nächsten Wochen ausgeben werden. Ich habe auch interessiert gehört, dass die Regierung dabei bedarfsorientiert vorgeht und Bedarfe ermittelt hat. Vielleicht machen die Kollegin Krämer und ich uns einmal die Freude einer gemeinsamen Kleinen Anfrage und fragen nach der Bedarfsermittlung. (Beifall SPD und FDP) Diesem können Sie natürlich zuvorkommen, indem Sie uns das von sich aus mitteilen. Rücklagen gehen nicht mehr, wenn ich daran erinnern darf. Im letzten Finanzausschuss habe ich mich sehr gefreut, als aus dem Sozialministerium der Hinweis kam, dass wir noch einen Beschluss aus dem Jahr 2020 haben, aus dem hervorgeht, dass wir für Krisenbekämpfung oder Krisenbewältigung zuerst die Bundesmittel verbrauchen, bevor wir die Landesmittel in Anspruch nehmen. Diese gehen dann nämlich auch nicht mehr in die Rücklagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Meine Damen und Herren, eigentlich ist ein Nachtragshaushalt meistens kein Anlass, sich noch einmal groß über das Haushaltsgebaren der Landesregierung aufzuregen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Dabei rege ich mich ja so gerne auf, wie alle wissen. Deswegen muss ich gar nicht erläutern, warum ich hier eine Ausnahme mache. Ich erinnere noch mal daran, was wir hier im März diskutiert haben, als wir uns über den Notkredit unterhalten haben, über die Notwendigkeit und die Bedingungen, die uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat: Damals sind Sie von 1,5 Milliarden Euro als absolut notwendigem Wert ausgegangen, die sie unbedingt brauchen. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus der Pressemitteilung der damaligen Finanzministerin Monika Heinold zur Nachschiebeliste vom 27. Februar 2024: „Die Höhe des Notkredits zeigt, in welchen außerordentlich herausfordernden Zeiten wir leben. Die Folgen der Corona-Pandemie, die hohen Kosten infolge des russischen Angriffskriegs … und die Sturmflut an der Ostseeküste sind im Rahmen des regulären Haushalts nicht finanzierbar. Deshalb nutzen wir die Verschuldungsmöglichkeiten, die uns die Schuldenbremse ermöglicht.“ (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeiten sind immer noch herausfordernd, das wird ja wohl niemand bestreiten. Und ja, Krisen lassen sich nur schwer kontrollieren. Dennoch hat uns das Bundesverfassungsgericht einen erhöhten Begründungszwang vorgeschrieben. Ich bleibe dabei: Höhe und Verwendung Ihrer Notkredite waren von Anfang an nicht ausreichend begründet. Deswegen können Sie jetzt auch so schnell korrigieren. Daher bin ich heilfroh, dass wir gemeinsam mit der FDP diesen Haushalt vom Verfassungsgericht überprüfen lassen. Demzufolge werden wir auch dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen. (Beifall SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in das Thema einsteige, möchte ich der SPD-Fraktion ganz herzlich für die heute Morgen initiierte Aktion für Ukraine-Hilfspakete danken. Das war eine tolle Idee von euch, vielen Dank. (Beifall) Die Finanzministerin hat einen Nachtragshaushalt vorgelegt: Kreditermächtigungen reduzieren. Eigentlich müsste ich mich darüber freuen; Sie wissen ja, ich spare gern mal einen Euro. Grundsätzlich tue ich das auch. Aber warum kommt dieser Nachtragshaushalt? – Dieser Nachtragshaushalt basiert mitnichten auf die Einsicht der Landesregierung. Nein, nein, diese Vorlage wurde, wie wir bereits hörten, aufgrund der Kennziffern des Stabilitätsrates eingebracht. Kurz zur Erklärung: Der Stabilitätsrat besteht aus den Finanzministern des Bundes und der Länder (Annabell Krämer) sowie dem Wirtschaftsminister des Bundes und hat das Ziel, durch eine fortlaufende Überwachung der Haushalte drohende Haushaltsnotlagen zu erkennen und gegebenenfalls Sanierungsverfahren durchzuführen. Dieser Stabilitätsrat würde Schleswig-Holstein aufgrund des Haushaltes 2024 diese drohende Haushaltsnotlage attestieren. Mit diesem Nachtrag will die Landesregierung also nicht ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden, sondern es ist schlicht der erforderliche, notwendige Weg zur Vermeidung eines zu vereinbarenden Stabilisierungsprogrammes. Es wäre ja auch erdenklich unbequem, wenn sich jemand zukünftig in die Haushaltsführung einmischte; dann müssten Sie nämlich nicht nur auf ihre so liebgewonnenen Notkredite verzichten, sondern auch weitere Prioritäten setzen. Lassen Sie es mich deshalb in aller Deutlichkeit sagen: Diese Vorlage ist mehr als der Beweis dafür, dass Ihnen die eigene Haushaltspolitik langsam auf die Füße fällt. Da trifft es sich doch gut, dass Sie zufällig gerade im September, nicht einmal sechs Monate nach Aufstellung des Haushaltes, erkannt haben, dass eben mal 327 Millionen Euro des doch ach so wichtigen Notkredites gar nicht erforderlich sind. Schaut man einmal genauer hin, muss man sich doch die Frage stellen, warum die nicht mehr erforderlich sind, denn im April wurde doch vermeintlich jeder Euro so sehr begründet. Ich sage es Ihnen in aller Deutlichkeit – die Kollegin Raudies sagte das auch –: Ihr Ansatz für die Notkredite war von Beginn an viel zu hoch gegriffen. Sie haben sich derart übernommen, dass sie Mühe haben, die Mittel in diesem Jahr überhaupt von der Rampe zu kriegen. Das erklärt natürlich auch, warum zum dritten Quartal – auch das sagte die Kollegin Raudies bereits – erst 222 Millionen Euro verausgabt worden sind. Ich hatte 14 Prozent ausgerechnet, sie 15 Prozent, aber gut, das ist ungefähr der Bereich. Ganz ehrlich? Daran sehen wir doch, dass erheblich zu hoch in den Topf gegriffen wurde. Ich habe es bereits im Finanzausschuss gesagt: Ich warne hier, und das meine ich ernst, in aller Deutlichkeit davor, dass Sie jetzt mit Dezember-Mentalität anfangen, die Mittel zu verausgaben. Sie fangen ja damit an. Wenn Fördertöpfe nicht ausgeschöpft werden, weil die Bedarfe komplett gedeckt werden, fangen Sie an, das Geld nach Königsteiner Schlüssel ganz einfach nach dem Gießkannenprinzip an die Kreise zu verballern. Die Mittel werden einfach pauschal ausbezahlt. Wir erwähnten es bereits: Da werden, statt Radwege zu bauen – na, wer ahnt es? –, Lastenräder für Hausmeister von Schulen erworben. Das hat ja im weitesten Sinne auch etwas mit Radwegebau zu tun. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Also, man sieht in aller Deutlichkeit: Sie bedienen sich, solange der Tisch gedeckt ist, und Sie haben – was aus meiner Sicht dem Ganzen die Krone aufsetzt – auch noch unerwartete Einnahmen aus dem Zensus. Diese wollen Sie doch tatsächlich in eine Rücklage überführen, um damit die globale Minderausgabe im Jahr 2025 zu decken. Sie erdreisten sich, eine Rücklage für eine globale Minderausgabe als eine Zweckbindung zu bezeichnen. Ich finde, das ist echt sportlich. Außerdem verweise ich gerne noch mal auf § 62 unserer Landeshaushaltsordnung. Die Kommentare dazu sind hinlänglich bekannt: Rücklagenbildung bitte nicht kreditfinanziert. Insofern werden wir das selbstverständlich noch einmal genau prüfen. Liebe Kabinettsmitglieder, ich habe Ihnen heute gezeigt: Sie regieren definitiv auf viel zu großem Fuß. Das ist eine Haushaltspolitik, die endlich ein Ende haben muss. Sie bilden kreditfinanzierte Rücklagen. Rücklagen, das weiß jeder ordentliche Kaufmann, werden aus Überschüssen gebildet. Nein, Sie machen es aus Krediten und wollen damit Ihre Haushaltsdefizite im Jahr 2025 decken. Dieser Nachtragshaushalt wäre rechtlich nicht erforderlich gewesen. Sie machen es nur, um vor dem Stabilitätsrat gut dazustehen, weil Sie erkannt haben, dass eine Haushaltsnotlage droht. Das wollen Sie nachträglich heilen, weil ein Nachtragshaushalt rückwirkend zum 1. Januar gilt. Insofern muss ich ehrlich sagen: Ich dachte immer, mehr Kreativität als in den letzten Jahren geht nicht. Dafür muss ich Ihnen Respekt zollen. Aber ganz ehrlich: Das ist keine solide Haushaltspolitik für unsere zukünftigen Generationen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzendem Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Nachtragshaushalt wird immer dann notwendig, wenn sich Änderungen im Haushalt er- (Lars Harms) geben haben, die nicht anderweitig innerhalb der Haushaltssystematik vollzogen werden können. Dabei geht es auch um Haushaltswahrheit und ‑klarheit. Das hat eine rechtliche, aber auch eine politische Komponente, wie ich finde. Über die letzten Jahre gab es immer Mehrbedarfe und weitere Summen, die noch nachgeschoben werden mussten. Mit diesem Nachtragshaushalt ist das erfreulicherweise einmal anders. Daher können wir diesen Nachtragshaushalt eigentlich auch ganz gut mittragen. Meine Vorredner sind bereits auf vieles eingegangen. Der größte Änderungspunkt an diesem Nachtragshaushalt ist sicherlich die Korrektur des Notkredits. Die Landesregierung arbeitet weiterhin mit einem Notkredit. Allerdings soll dieser für das laufende Jahr nun reduziert werden, da er nicht in voller Höhe benötigt wird. Ursprünglich umfasste der Notkredit 1,5 Milliarden Euro – davon können nun 327 Millionen Euro gekürzt werden. Das ist für sich genommen erst einmal eigentlich eine gute Nachricht. Auch auf dem Papier sieht es besser aus. Gerade weil wir uns vor Augen halten müssen, dass Schleswig-Holstein nun einmal ein Haushaltskonsolidierungsland ist und unter Beobachtung des Stabilitätsrates steht, was die Einhaltung der Verschuldungsregelungen gemäß der Schuldenbremse angeht. Da ist es dann umso wichtiger, die Haushaltszahlen so frühzeitig wie möglich zu aktualisieren, gerade wenn dies für den Gesamthaushalt und das Notkreditmanagement eine leicht positive Korrektur bedeutet. Das Notkreditmanagement sorgt hier im Haus ja dennoch immer wieder für hitzige Diskussionen. Ich habe für den SSW schon frühzeitig festgehalten, dass wir immer konstruktiv mitberaten werden, was Notlagenbeschlüsse angeht. In den verschiedenen Jahren, in denen wir nun schon mit verschiedenen Notkrediten hier im Land arbeiten, haben wir stets auf engmaschige und transparente Ausgabeund Erfolgskontrollen bestanden, haben teilweise vorhergesagt, dass nicht die volle Höhe der Notkreditmittel für ein Jahr benötigt werden wird, dass aber gleichzeitig auch noch Notkreditmittel im Folgejahr notwendig werden könnten. Meine Damen und Herren, wir müssen das natürlich immer rechtzeitig machen und auch rechtssicher begründen. Ich finde, es ist in Ordnung, wenn man auch Änderungen zum Positiven, wenn man also weniger Geld ausgibt, per Beschluss nach außen hin deutlich macht. Bei der ersten Lesung des Haushaltsentwurfs 2025 haben wir durchaus die Bemühungen der Landesregierung anerkannt, dass diese nur noch mit den wirklich notwendigen Notkreditmitteln auskommen will. Ein Ukraine-Notkredit wird aber auch im nächsten Jahr weiterhin relevant bleiben. Unserer Ansicht nach müssen diese Gelder weiterhin für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten bereitgestellt werden, auch und gerade in Kombination mit Bundesmitteln und in Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Daher haben wir im Finanzausschuss beispielsweise die entsprechende Umschichtung von Haushaltsmitteln zwischen den Einzelplänen 04 und 10, also dem Innen- und dem Sozialministerium, mitgetragen. Dieses engmaschige Notkreditmittelmanagement wird folglich auch im kommenden Jahr aktuell und notwendig bleiben. Aber auch zu diesem Nachtragshaushalt wage ich vorherzusagen, dass es nicht bei den 327 Millionen Euro nicht genutzten Notkreditmitteln bleiben wird. Vielmehr werden wir wohl noch mehr Mittel einsparen können, die nicht in diesem Jahr verausgabt werden. Der damalige Notkreditrahmen von 1,5 Milliarden Euro war ein Höchstrahmen, der benötigt worden wäre, wenn alles wie vorgesehen gelaufen wäre. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist kein Rahmen!) So sind Haushalte aber nicht, schon gar nicht Nothaushalte. Wir können froh sein, dass diese Mittel nicht vollständig benötigt werden und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, im kommenden Jahr mit wesentlich weniger Notkreditmitteln auszukommen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Nachtragshaushalt aber auch noch weitere positive Anpassungen. So gibt das Finanzministerium endlich zu, dass für dieses Jahr bei den Zinsen ein geringerer Finanzierungsbedarf besteht (Beifall Beate Raudies [SPD]) – ein Punkt, den wir seit Jahren in unserer alljährlichen Haushaltstabelle bei den Haushaltsberatungen notieren. Andere Parteien machen das auch. Das ist immerhin eine Entlastung von 20 Millionen Euro. Die weiteren Anpassungen beinhalten weitere kleine positive Entwicklungen – Grundstücksverkäufe wurden schon genannt –, die wir natürlich alle mittragen können. Insofern – ich habe es schon gesagt – können wir dem Nachtragshaushalt ganz gut zustimmen, und (Lars Harms) wir finden auch die beiden Änderungen vernünftig. Natürlich ist es so, dass die Zensusmittel für das kommende Jahr eingeplant waren und eigentlich schon in unsere Beratung eingeflossen sind. Dass man jetzt hier nachvollzieht, dass man die Mittel schon dieses Jahr vereinnahmen kann, ist völlig vernünftig. Bei der Änderung zugunsten des Schienennetzes, sind wir uns alle einig, dass wir in Schleswig-Holstein gerade dieses Netz wirklich in Schuss bringen müssen – nicht halten müssen, sondern in Schuss bringen. Da haben wir eine große Herausforderung. Es ist positiv, dass wir da haushaltstechnisch mehr Flexibilität hinbekommen. Wir können also den beiden Änderungsanträgen ebenso zustimmen wie dem Nachtragshaushalt. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Wochenende hatte meine SPD-Fraktion in Elmshorn Haushaltsklausur. Ein ganzes Wochenende lang haben sich die ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker über die Haushaltspläne, die Zahlen für die Stadt Elmshorn gebeugt – wie viele ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im ganzen Land, die sich in diesen Wochen große Mühe geben, das Leben in unseren Städten und Gemeinden gut zu gestalten. Damit Sozialleistungen und Kindergartenplätze da sind, damit die Schulen gut ausgestattet sind, damit die Straßen nicht verfallen und die Gebäude energetisch saniert werden, dafür brauchen sie Geld. Das fehlt in den Kommunen derzeit an allen Ecken und Enden – auch dank dieser Landesregierung. Das, was die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im Augenblick aber am meisten umtreibt, was ihnen am meisten Sorge bereitet, das ist die Grundsteuer. Ab dem nächsten Jahr gilt die reformierte Grundsteuer, und in allen Kommunen müssen die Hebesätze sorgfältig überprüft werden. Bei der Reform hatten alle damit gerechnet, dass die Grundstückswerte höher werden, dass wir also vor der Frage stehen: Wie weit müssen wir die Hebesätze senken. Denn alle Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker fühlen sich durch das Versprechen der Aufkommensneutralität gebunden. Und jetzt? – Jetzt liegen die Zahlen auf dem Tisch, auch mithilfe des Transparenzregisters. Aber wenn ich da für Elmshorn, für meine Stadt, reinschaue, dann lese ich, dass der Messbetrag für die Grundsteuer B von 425 auf 506 Punkte steigen müsste. Das heißt, ein normales Wohngrundstück wird hö- (Beate Raudies) her belastet, auch wenn die Stadt dadurch nicht einen Cent mehr Einnahmen hat. In diesen Zeiten, wo alle den Euro zweimal umdrehen müssen, ist das eine ganz schön schwierige Entscheidung. (Beifall Marc Timmer [SPD]) Denn gleichzeitig werden Gewerbegrundstücke durch die Neubewertung entlastet. Das hat nichts damit zu tun, dass die Neubewertung der Grundstücke nicht notwendig war. Das Bundesverfassungsgericht war da unmissverständlich. Frau Finanzministerin, wissen Sie, wozu diese Verschiebung, die wir im Land jetzt haben, landauf, landab führt? – Das führt dazu, dass viele Kommunen überlegen, die Gewerbesteuer zu erhöhen und die Betriebe höher zu belasten. (Annabell Krämer [FDP]: Das wussten wir doch vorher!) In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist das auch keine gute Entscheidung. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Aber der Sinn der Sache ist, dass man dann vielleicht die Grundsteuer nicht so hoch ansetzen muss, weil man die Wohnkosten in der Kommune eben nicht weiter nach oben treiben will. Das ist die Krux, die Entscheidung, vor der die Kommunalpolitik im Moment steht. Ich habe mir nach der letzten Debatte angeguckt, wie wir zu den Messbeträgen oder den Grundstückswerten im ganzen Land gekommen sind. Dazu habe ich eine Kleine Anfrage gestellt, aus der ich – die Erlaubnis des Präsidenten vorausgesetzt – gern zitiere: „Mit der fortschreitenden Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen zeichneten sich im Oktober 2023 Hinweise konkreter ab, dass die neuen Grundsteuermessbeträge für Geschäftsgrundstücke im Verhältnis zu den bisherigen Grundsteuermessbeträgen niedriger ausfallen würden zulasten der Wohngrundstücke.“ Da steht es schwarz auf weiß, und ich sage ganz ehrlich: Da blieb mir ein bisschen die Spucke weg. Seit mehr als einem Jahr wusste das Finanzministerium, was auf die Grundeigentümerinnen, die Grundeigentümer, die Mieterinnen und Mieter zukommt, und das wurde einfach laufen gelassen. Das Parlament hat man eh nicht informiert, das macht man sowieso nie. Wir haben in keiner Weise darüber geredet, wie wir dieses Problem in diesem Land gemeinsam lösen können. (Beifall SPD und SSW – Zurufe FDP) – Liebe Kollegin Krämer, offensichtlich haben sich andere Länder, die das Bundesmodell anwenden, deutlich mehr Gedanken gemacht. In Bremen, in Sachsen, in Berlin und im Saarland hat man die Messzahl angepasst, also die Zahl, mit der die Grundstückswerte multipliziert werden. Dort ist die Messzahl deutlich niedriger für die Wohngrundstücke als für die Gewerbegrundstücke. Nichts anderes schlagen wir heute vor. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Messzahlen für Wohngrundstücke nur halb so hoch sind wie die für Gewerbegrundstücke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie die Kosten für Wohnen in diesem Land immer weiter steigen. Was Sie vor zwei Monaten hier gemacht haben, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke zu ermöglichen, hilft den Bürgerinnen und Bürgern im Land nicht, im Gegenteil, das frustriert sogar noch die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die ihre Freizeit dafür hergeben, dass das Geld in der Stadt oder in der Gemeinde reicht. Die brauchen wir im Land dringend. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die es ein bisschen einfacher haben. Ich bitte um Überweisung an den Finanzausschuss. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Ole Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Irgendwie passt dieser Gesetzentwurf zur SPD, denn er ist wie die SPD selbst: immer zu spät. (Beifall Patrick Pender [CDU]) Die SPD schlägt ein eigenes Grundsteuermesszahlengesetz für Schleswig-Holstein vor. Das kann man durchaus machen. Nun soll das Gesetz nach dem Willen der SPD bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Derzeit sind alle Kommunen in der Beratung, welchen Hebesatz sie anwenden sollen. Das wird auf Basis der Grundsteuermessbeträge gemacht, und natürlich wird die Hilfe des Transparenzregisters dazugeholt. Die Grundsteuermessbeträge ergeben sich aus den Grundsteuerwerten und den Steuermesszahlen.
Peter Lehnert
Kollege Plambeck, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Lieber Kollege Plambeck, würden Sie mir zustimmen, dass dieser Gesetzentwurf hätte früher vorliegen können, wenn uns das Ministerium an seinen Erkenntnissen aus dem Oktober 2023 hätte teilhaben lassen?
Ole-Christopher Plambeck CDU
Ich kenne Ihre Beratung in der Fraktion nicht. Sie kennen ja das Modell und hätten den Gesetzentwurf schon vor einem Jahr einbringen können.
Peter Lehnert
Erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Herr Kollege, sehen Sie da nicht eine Informationspflicht des Ministeriums? Der Finanzausschuss ist über diese Entwicklung nicht informiert worden. Hätte der Finanzausschuss darüber nicht informiert werden müssen? – Wir haben die Entwicklung der Grundsteuerwerte und die entsprechende Anwendung der Steuermesszahlen verfolgt. Man konnte schon vor vielen Monaten sehen, wohin die Entwicklung geht. Da sehe ich kein Informationsdefizit des Ministeriums. (Vereinzelter Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Ja, ihr wollt das so!) Die Kommunen sind derzeit dabei zu schauen, wie die Grundsteuer angepasst werden soll. Es geht immerhin um 1,2 Millionen Grundstücke. Wir haben jetzt Ende November. Das ist in den verbleibenden Wochen dieses Jahres schlichtweg nicht zu machen. Wenn jetzt neue Grundsteuermessbetragsbescheide kommen sollten, müssten in den Kommunen wieder komplett neue Finanzausschussberatungen erfolgen, und das ist zeitlich einfach nicht machbar. Nun zu den Inhalten Ihres Gesetzentwurfs. Es geht darum, unterschiedlichen Wertentwicklungen bei Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken zu begegnen. Das ist durchaus ein Ziel, das wir teilen, aber dafür gibt es unterschiedliche Wege. Die SPD schlägt den Weg vor, das landeseinheitlich über die Steuermesszahlen zu lösen, indem die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 auf 0,62 Promille angehoben werden soll. Die Wirkung wird sein, dass die Steuerpflichtigen von Nichtwohngrundstücken bei gleichem gemeindlichen Hebesatz mehr Grundsteuer zahlen müssen. Aber welche Wirkung hat der SPD-Vorschlag auf Wohngrundstücke? – Keine! Denn nach dem SPDVorschlag soll dieser bei 0,31 Promille bleiben, wie bisher. Um das Ziel zu erreichen, dass Wohnen günstiger wird, hätte ich erwartet, dass die SPD die Steuermesszahl für Wohngrundstücke entsprechend absenkt. Das macht sie aber nicht. Im Kern sorgt die SPD – wie wir sie kennen – für Steuererhöhungen. Das zweite Problem ist, dass der SPD-Vorschlag landesweit gleich gelten wird und regionale Unterschiede in keiner Weise berücksichtigt werden. Wir haben im Land sehr unterschiedliche Regionen – die Gemeinde Sylt ist nicht vergleichbar mit der Stadt Rendsburg oder mit dem Hamburger Rand oder anderen Gebieten in Schleswig-Holstein –, und wir haben unterschiedliche Entwicklungen der Steuermesszahlen. Das sieht auch das Transparenzregister. Es gibt Empfehlungen für Kommunen, ihre Hebesätze anzuheben, andere sollen sie senken. Deswegen sollte man nicht auf eine landesweit einheitliche Regelung gehen. Das ermöglicht dagegen unser Vorschlag, der eben angesprochen worden ist. Wir halten das Instrument der differenzierten Hebesätze für das bessere Instrument, um die Unterschiede vor Ort zu berücksichtigen. Es gibt Kommunen, die fast nur Wohngrundstücke haben, es gibt Kommunen, die überwiegend Nicht-Wohngrundstücke haben. Deswegen sollte das regional entschieden werden können. Die Möglichkeit gibt es mittlerweile. Das war Wunsch der kommunalen Landesverbände. Ich freue mich auf die Beratung im Finanzausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann mich über diesen Vorstoß der SPD zum jetzigen Zeitpunkt nur wundern. Das Thema Grundsteuer wurde im Plenum in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Ich bin erst seit 2022 dabei, aber eine Änderung der Grundsteuermesszahl, wie sie in Sachsen und Saarland bereits 2021 vorgenommen wurde, war nicht Gegenstand der Debatte. Die Stadtstaaten Bremen und Berlin lasse ich einmal außen vor, weil die andere Rahmenbedingungen als ein Flächenland haben. Die SPD fordert eine Änderung der Grundsteuermesszahlen zum 1. Januar 2025. Wir wissen alle, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform über mehrere Jahre für die Behörden in Land und Kommunen eine enorme Herausforderung war und ist. Und jetzt sollen noch 1,2 Millionen Bescheide in zwei Wochen neu erstellt werden, wenn wir einmal von der zweiten Lesung im Dezember 2025 ausgehen, abgesehen von der IT-Programmierung. Soll die Verwaltung buchstäblich die gleiche Arbeit noch einmal erledigen? Sie wissen selbst, dass das nicht funktioniert. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Im September 2024 haben wir die Option der differenzierenden Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beschlossen. Da war die SPD dagegen, doch einen Alternativvorschlag haben Sie damals nicht vorgelegt. (Zurufe SPD) Damit kommen Sie jetzt, wo die Kommunen intensiv über ihre Hebesätze beraten und sie weitgehend schon beschlossen haben. Das Einzige, das Sie mit Ihrem Vorschlag erreichen, ist Verunsicherung. Schon vor einem Jahr, als es erste Hinweise auf Belastungsverschiebungen zulasten von Wohngrundstücken gab, hat die Landesregierung diese Option verworfen, unter anderem wegen des hohen Aufwands; aber das wissen Sie schon aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage. (Beate Raudies [SPD]: Ja, warum?) Doch nicht nur im Hinblick auf die Praktikabilität, sondern auch inhaltlich macht Ihr Vorschlag keinen Sinn.
Peter Lehnert
Kollege Brandt, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Lieber Kollege Brandt, würden Sie meiner Kritik zustimmen, dass das Parlament das hätte entscheiden müssen und nicht die Landesregierung?
Oliver Brandt GRÜNE
Ich habe keine Veranlassung, am Vorgehen der Landesregierung zu zweifeln. Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass die Zahlen 2023 vorlagen. Das waren aber noch keine absoluten Zahlen, denn da war erst ein Teil der Grundsteuermessbescheide ergangen, und das Gesamtbild haben wir erst, wenn in allen Kommunen eine Zahl nahe 100 Prozent erreicht ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Kollege Brandt, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Herr Kollege, Entschuldigung. Wenn die Zahlen im Oktober 2023 noch nicht so werthaltig waren, wie konnte die Landesregierung dann eine endgültige Entscheidung treffen, auf deren Grundlage Sie jetzt argumentieren, und warum kann ich dann nicht jetzt, wenn die echten Zahlen vorliegen, diesen Änderungsantrag stellen? – Da liegt ein Missverständnis vor. Sie haben auf Oktober 2023 hingewiesen. Wir haben das Gesetz im Oktober 2024 beschlossen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ziel des Grundsteuermodells des damaligen SPD-Bundesfinanzministers Scholz, das wir in Schleswig-Holstein anwenden, ist bekanntlich eine an der Realität orientierte Bewertung von Immobi- (Oliver Brandt) lien. Sie soll die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gewährleisten. Nun hat sich gezeigt, dass die Steuerlast von Wohnund Nicht-Wohngrundstücken stellenweise – nicht überall – zulasten der Wohngrundstücke auseinanderdriftet. Das bedeutet einfach, dass viele Wohngrundstücke seit 1964, dem letzten Erhebungszeitpunkt, höher im Wert gestiegen sind als Gewerbegrundstücke. Eine Anpassung an diese Realität ist erforderlich, um die Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. So hat es uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit Ihrem Vorschlag schaffen Sie wieder ganz neue Verwerfungen. Denn mit der Änderung der Messzahlen scheren Sie das ganze Land über einen Kamm. Dieser Effekt tritt in einigen Kommunen auf, in anderen nicht. Die Wertentwicklung einzelner Gewerbegrundstücke lief stark auseinander. Wir haben das in der Anhörung im Finanzausschuss gehört. In Kiel ist es zwar so, dass die Nicht-Wohngrundstücke in ihrer Gesamtheit niedriger bewertet werden, aber fast die Hälfte, nämlich 39 Prozent, trotzdem aussteigen. Wenn Sie die Messzahl erhöhen oder verdoppeln wollen, trifft das fast die Hälfte der Gewerbegrundstücke, zum Beispiel in der Stadt Kiel. Das lässt sich auch mit Blick auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, genau auf diesen Gleichheitsgrundsatz, nur schwer rechtfertigen. Mit unserer Lösung der differenzierenden Hebesätze kann dagegen jede Kommune auf Basis der individuellen örtlichen Gegebenheiten entscheiden, ob es Anpassungen im Verhältnis von Wohnen und Nicht-Wohnen braucht und wenn ja, wie groß die Differenz sein soll. Dieses Modell haben wir, es ist schon erwähnt worden, auf Wunsch der kommunalen Landesverbände umgesetzt. Eines möchte ich betonen: Niemand will steigende Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter. Daher wäre es eine Lösung, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer über die Nebenkosten abzuschaffen. Über 50 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebt zur Miete, und die Grundsteuer hat sich zu einer Art Steuer auf das Wohnen entwickelt. Das müsste nicht so sein, denn eigentlich ist sie als Steuer auf das Grundeigentum gedacht. Gerade mit Blick auf die steuerliche Leistungsfähigkeit ist die Umlagefähigkeit eigentlich fragwürdig.
Peter Lehnert
Kollege Brandt, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Krämer?
Annabell Krämer FDP
Das ist sehr freundlich, Herr Kollege. Gehen Sie wie ich davon aus, dass, wenn es die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten nicht gäbe, ein normaldenkender Kaufmann oder Vermieter diese dann natürlich in die Kaltmiete einpreisen würde, dass also im Endeffekt die Umlagefähigkeit vorteilhaft für den Mieter ist, weil sie die Transparenz erhöht? Ich glaube nicht, dass das zu 100 Prozent so umgesetzt würde. Abgesehen davon, ist die Kaltmiete aus meiner Sicht unabhängig von den Betriebskosten zu betrachten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das macht in Summe für den Mieter etwas aus!) Wir haben auch andere Instrumente, um die Kaltmieten zu begrenzen, zum Beispiel die Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung. Da sind die Spielräume ohnehin begrenzt. Ich wiederhole noch einmal: Der Mieterbund und viele andere Akteure fordern zu Recht immer wieder die Abschaffung der Umlagefähigkeit. Auch wenn es dazu derzeit auf Bundesebene keine Mehrheit gibt, wäre das aus meiner Sicht der richtige Weg. Für diesen werden wir uns weiter einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wir freie Demokraten haben von Anfang an vor den Auswirkungen des von Ihnen allen hier im Hause bevorzugten Bundesmodells, des Scholz-Modells, gewarnt. Mantramäßig habe ich seit Jahren davor gewarnt, dass es zu einer steigenden Belastung für Wohneigentum kommen wird. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Meine Damen und Herren, das ist keine Überraschung. Es ist doch logisch, dass bei einer wohnge- (Annabell Krämer) nutzten Immobilie der Bodenrichtwert viel höher ist als im Gewerbe. Wenn wir von der Mönckebergstraße absehen, ist uns das doch allen bekannt gewesen. Wir wussten alle, dass die Bodenrichtwerte bei Wohnraumnutzung, also in Wohngebieten, erheblich höher sein werden als in Gewerbegebieten. Deshalb verstehe ich diese Aufregung nicht. Es ist gewollt gewesen, dass hier ein wertorientiertes Modell geschaffen wird. Deshalb verwundert es mich ehrlich gesagt, dass die SPD, die dieses Wertmodell von Olaf Scholz immer verteidigt hat, jetzt die Erkenntnis gewonnen hat, dass das bei den Leuten nicht gut ankommt. Jetzt versucht man, das zu heilen, indem man Gewerbe gegen Wohnnutzung ausspielt. Ich kann es einfach nicht verstehen, denn das Problem sind doch die Bewertungskriterien dieses Modells. Schuld sind nicht die daraus resultierenden Messzahlen. Im Gegensatz zu Schwarz-Grün – das rechne ich Ihnen hoch an – schieben sie die Verantwortung für diese desaströse Grundsteuerreform mit differenzierten Hebesätzen nicht auf die Kommunen ab. Das machen Sie nicht, sondern bieten eine Lösung in Verantwortung des Landes an. Dennoch führen gute Absichten hier nicht immer zu wirklich guten Ergebnissen. Denn in der Sache ist dieser Vorschlag genauso wenig zielführend wie die differenzierten Hebesätze. Die Verschiebung der Steuerlast ist nicht homogen. Wir haben in der schriftlichen Anhörung erfahren, dass zum Beispiel in der Stadt Kiel bei der jetzigen Ausgestaltung der Grundsteuerreform heute bereits 39 Prozent der Betriebe eine höhere Grundsteuerlast zu tragen haben. Es kann doch nicht vernünftig sein, diese Unternehmen mit einer noch höheren Messzahl zu belasten, weil andere Betriebe unterproportional belastet werden. Das Problem heilen wir doch damit nicht. Es gibt etliche Möglichkeiten, Wohnen günstiger zu machen: Bürokratieabbau, Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer, die wir seit Jahren fordern, den Gebäudetyp E, gezielte Förderung und was weiß ich. Aber wir machen es nicht mit, das Gewerbe für diese vermurkste Grundsteuerreform von SchwarzGrün in Verantwortung zu nehmen. Das führt zu einer weiteren Schwächung des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein. (Beifall Christopher Vogt [FDP]) – Danke, Herr Kollege Vogt. – Unserer Wirtschaft geht es jetzt schon nicht gut. Anstelle einer weiteren Steuererhöhung – denn nichts anderes ist es, was wir machen, wenn wir die Messzahl erhöhen – brauchen wir signifikante Entlastungen. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend bleibt zu sagen, dass die Einführung unterschiedlicher Messzahlen die Reform wirklich nicht gerechter macht. Sie verursacht nur Verschiebungen und schlichtweg eine Mehrbelastung von Gewerbe. Gerade die Grundsteuer sollte nicht dazu genutzt werden, um Gewerbe gegen Wohnen auszuspielen. (Beifall FDP) Jetzt ist eigentlich alles gesagt. – Dass ich einmal eine Minute hier liegen lasse! Die richtige Antwort auf ungewollte Verschiebungen und die jährlich steigende Steuerlast wäre gewesen, wenn wir – wie wir von Anfang an gefordert haben – ein eigenes Grundsteuergesetz für Schleswig-Holstein mit anderen Berechnungskriterien gemacht hätten. Wenn jetzt von irgendeiner Seite von irgendwelchen Kollegen hier im Haus gesagt wird, man hätte die Folgen nicht absehen können, glaube ich das nicht so ganz. Uns war es von Anfang an klar. Die CDU wollte diese Verschiebungen zur Wohnbelastung, sonst hätten sie das Modell nicht gemeinsam mit den Grünen verabschiedet. Es ist jetzt, wie es ist. Es verwundert sehr, dass die SPD das eigene Wertmodell abzuändern versucht, weil sie gemerkt hat, dass die Folgen für einige in unserem Land eklatant sind. Das ist schlimm. (Zuruf Beate Raudies [SPD]: Ja!) Lassen Sie uns daraus eine Lehre ziehen. Es gibt in sieben Jahren einen neuen Veranlagungszeitraum, und zu diesem werden wir ein einfaches Flächenmodell für Schleswig-Holstein fordern. Das werden wir auch weiterhin in die Breite tragen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP – Zuruf SPD)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine letzte Rede zum Thema Grundsteuerreform im vergangenen September-Plenum (Lars Harms) schloss ich mit der Feststellung: Die nächste Grundsteuerdebatte kommt bestimmt. Hier ist sie. (Beifall SSW, SPD und FDP – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Diesmal müssen wir aber glücklicherweise nicht gegen einen weiteren Verschlimmbesserungsentwurf der Landesregierung wettern. Stattdessen hat die SPD-Fraktion einen Anpassungsvorschlag vorgelegt, mit dem das Grundsteuerdesaster zumindest noch etwas abgefedert werden und die breite Bevölkerung entlastet werden könnte. Meine Damen und Herren, deshalb danken wir der SPD-Fraktion ausdrücklich für diesen pragmatischen Vorschlag, den übrigens auch eine Petition fordert. Wir finden, dass man das wirklich unterstützen und offen sein sollte, um nicht dieses Spiel zu spielen: Da kommt etwas von der Opposition. Deswegen sind wir grundsätzlich dagegen. Vielleicht sollten wir gucken, ob wir das Modell, das jetzt da ist und das nicht alle gut finden, so anpassen, dass breite Teile der Bevölkerung nicht über Gebühr belastet werden. (Beifall SSW und SPD) Das Reformmodell, das sich die Landesregierung nun zusammengeschustert hat, wird hierzulande sehr viele Verlierer hervorbringen – und zwar insbesondere bei den Eigenheim- und Wohnungsbesitzern sowie folglich auch bei den Mietern. Das ist inzwischen klar, aber das war eigentlich explizit nicht so gewollt. Das Bundesmodell inklusive der letzten Anpassungen, die die regierungstragenden Fraktionen durchgedrückt haben, ist für SchleswigHolstein eben nicht das klügste Modell. Das hat der SSW von Anfang an so eingeschätzt, das haben mehrere – für die Vorlagen der Landesregierung teils katastrophale – Anhörungen so ergeben, und das zeigen die vielen Klagen, die bereits anhängig sind. In Schleswig-Holstein werden durch diese Modellwahl Nichtwohngrundstücke entlastet, wohingegen Wohngrundstücke künftig grundsteuerlich deutlich höher bewertet und belastet werden. Das liegt unter anderem am Bodenrichtwert. In Gewerbegebieten fällt dieser niedriger aus, da Grundstücke hier weniger häufig verkauft werden, weshalb es hier kaum Wertanpassungen gibt. Ganz anders dagegen in Wohngebieten, die eine deutliche Wertsteigerung erfahren: Hier sind dann die Eigenheim- und Wohnungsbesitzer, die Vermieter sowie vor allen Dingen die zahlreichen Mieter die Gekniffenen. Das war und ist nicht im Sinne der Reform, nicht im Sinne der Politik und erst recht nicht im Sinne der Menschen. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Der Anspruch – und das politische Versprechen – war das Schlagwort Aufkommensneutralität. Die Grundsteuerreform sollte insgesamt nicht zu Mehreinnahmen führen – allerdings wird offenbar nur auf das Gesamtaufkommen geschaut, wobei die Grundsteuereinnahmen aller Immobilien zusammengerechnet werden. In Schleswig-Holstein zeigt sich nun, dass diese Rechnung besonders einseitig zulasten von Wohngebieten geht. Das ist ungerecht und unredlich, und die Bürgerinnen und Bürger schimpfen zu Recht, wie das sein kann und wie sie diese Erhöhung nun auch noch bezahlen sollen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind schon genervt genug, fühlen sich seit Jahren gebeutelt und müssen ja auch tatsächlich inzwischen seit vielen Jahren für viele grundlegende Dinge des täglichen Lebens deutlich mehr bezahlen. Und nun soll auch noch ein neuer Grundsteuersatz hinzukommen, der für einige auf das Vier- bis Fünffache des bisherigen Satzes ansteigen soll? – Das kann nun wirklich nicht angehen. (Beifall SSW, Beate Raudies [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Dafür muss die Politik nun rechtzeitig eine pragmatische, rechtssichere und transparente Lösung finden. Denn das Leben – dazu gehört nun einmal das Wohnen – muss für die Menschen hier im Land bezahlbar bleiben! (Beifall SSW) Hierzu hat die SPD-Fraktion nun einen Vorschlag für ein Grundsteuermesszahlengesetz vorgelegt. Dadurch könnte ein besserer Ausgleich im Sinne der breiten Bevölkerung hergestellt werden. Wie dies mit jeweils welchen konkreten Messzahlen gemacht werden soll, ist der Drucksache zu entnehmen. Da das Reformmodell selbst jetzt im Zeitablauf nicht mehr verworfen werden kann, sollte doch wenigstens eine solch hilfreiche Anpassung ermöglicht werden. Wir finden diesen Gesetzentwurf gut und pragmatisch genug, sodass dieser nun auch noch seinen parlamentarischen Weg gehen und dann noch rechtzeitig integriert werden könnte. Noch ist Zeit, die Grundsteuererhöhung zumindest abzufedern. (Lars Harms) Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Kommunalpolitiker in der Lage sind, zu einer Finanzausschusssitzung einzuberufen. Es ist gerade eben gesagt worden, dass es wahrscheinlich gar nicht möglich sei. – Ich bin fassungslos! Natürlich können die das, wenn unsere Kommunalpolitiker sehen, dass sie etwas für die Bürgerinnen und Bürger erreichen können, dann machen die auch eine Sondersitzung, eine Extrasitzung und meinetwegen drei Sitzungen hintereinander, um das noch zu administrieren. Die Frage, die sich stellt, lautet: Wollen wir die Bürger entlasten, ja oder nein? – Wir wollen es und werden deshalb den SPD-Antrag unterstützen. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Frau Dr. Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Rund sechseinhalb Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer können wir heute nach vielen wichtigen Debatten sagen: Wir haben gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Ziel der Reform erreicht. Unsere Städte und Gemeinden können die Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral nach neuem Recht erheben. Bis zum 17. November 2024 hatten wir in 98,4 Prozent der Fälle die Bescheide erteilt, und die empfohlenen aufkommensneutralen Hebesätze stehen für über 1.000 Kommunen in unserem Transparenzregister bereit – klar, verständlich und rechtzeitig. Die Steuermesszahlen jetzt zum 1. Januar 2025 anzupassen, ist ein Vorschlag, von dem auch die SPD weiß, dass das nicht zu schaffen wäre. Selbst wenn wir außer Acht ließen, dass der Gesetzentwurf beraten und beschlossen werden müsste, selbst wenn wir die rechtlichen Fragen, ob und inwieweit bereits bestandskräftige Bescheide noch geändert werden dürften, ignorieren: Alle betroffenen Bescheide zu ändern, ist eine Mammutaufgabe, das ist hier schon mehrfach angesprochen worden, die in der verbleibenden Zeit schlicht nicht umsetzbar sein wird. Die Kommunen wären mit erheblichen technischen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Schon vor neun Monaten wurde von der damaligen Finanzministerin hier im Landtag erläutert, warum die Änderung der Steuermesszahlen nicht mehr in Betracht kommt. Was damals keine Option war, ist heute – so kurz vor dem Ablauf der Frist des Bundesverfassungsgerichts – erst recht keine. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze bereits festgelegt oder stehen kurz davor. Eine Änderung würde diese Entscheidung über den Haufen werfen, und das Transparenzregister wäre überholt. Damit hätten wir weniger Transparenz für Bürgerinnen und Bürger und weniger Unterstützung für unsere Kommunen hier im Land. Genau das will ich nicht. Das wollen die Kommunen nicht, und das werden Sie auch nicht wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, wie wäre es stattdessen mit einer Steuermesszahländerung zu einem späteren Zeitpunkt, zum 1. Januar 2026? – Das haben wir uns natürlich angeschaut, aber aus Sicht der Landesregierung ist auch das keine Option. Die genannten Herausforderungen bleiben die gleichen: Die neuen Steuermesszahlen müssten berechnet werden, dann käme das Gesetzgebungsverfahren. Anschließend müssten landeseigene Steuermesszahlen rechtzeitig programmiert und schließlich in Bescheiden, die unter Umständen auch eine personelle Bearbeitung erfordern, rechtzeitig umgesetzt werden. So hat das auch der Abgeordnete Plambeck zu Recht gesagt. All das birgt übrigens erneut ein hohes Risiko für eine rechtzeitige Umsetzung. Außerdem gibt es bereits andere Wege, um die Belastungsverteilung, über die wir hier ja sprechen, zu steuern. Unsere Kommunen können differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B anwenden. Das ist eine landesrechtliche Möglichkeit, die wir auf ausdrücklichen Wunsch der Kommunen geschaffen haben, nachdem sich der Bund aus der Verantwortung zurückgezogen hatte. Damit haben die Kommunen die Option, auf die Entwicklung vor Ort zu reagieren. (Beate Raudies [SPD]: Wieso der Bund? Was hat denn der Bund damit zu tun?) Es ist eine Folge der Neubewertung, dass es für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann. Selbst andere Steuermesszahlen würden daran nichts ändern. Sie verschieben die Belastung nur und würden neue Verwerfungen, neue Unsicherheiten innerhalb der Wohngrundstücke, aber auch zwischen Wohnen und Nichtwohnen, also Gewerbe, bedeuten.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Frau Kollegin Raudies? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Gern.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Würden Sie mir und dem Plenum gern etwas erläutern? Sie hatten gerade darauf verwiesen, der Bund habe sich aus seiner Verantwortung zurückgezogen: Von welcher Verantwortung sprechen Sie, und woraus hat sich der Bund zurückgezogen? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Der Bund hätte in seinem Gesetz, das er als Grundlage für die Länder geschaffen hat, eine entsprechende Regelung ergänzen können. Das hat er nicht mehr machen wollen. Das ist hier auch thematisiert worden. (Beate Raudies [SPD]: Na gut!) Sehr geehrte Damen und Herren, Anfang 2025 ist es so weit: Die Grundsteuer wird zum ersten Mal nach dem neuen Bewertungsrecht erhoben. Die Reform ist zwingend. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Die Auswahl des Modells – das ist hier in dem Zusammenhang thematisiert worden, viel in all den Debatten besprochen worden; Schleswig-Holstein geht hier im Gleichklang mit zehn anderen Bundesländern – ist getroffen. Es gibt andere Modelle. Nicht alle Länder sind miteinander vergleichbar, und alle Modelle sind beklagt. Deshalb geht heute mein Dank an die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Kommunen und meine Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung, dass wir jetzt so weit sind, wie wir sind, und die Kommunen mit Klarheit arbeiten können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur kurz auf einiges eingehen, was die Finanzministerin gesagt hat. Frau Ministerin, es ist in Ordnung, dass Sie für Ihre Verwaltung sprechen und auf die Schwierigkeiten hinweisen, die bei der Umsetzung eines solchen Gesetzentwurfs, auch zu dem Zeitpunkt, möglicherweise auf Sie zukommen. Die Grundsteuerreform war von Anfang an keine leichte Sache, (Lars Harms [SSW]: Murks!) auch wenn ich in den Debatten in den letzten Jahren im Finanzausschuss von Ihrem Haus – das haben Sie damals noch nicht zu verantworten gehabt – manchmal schon den Eindruck gewinnen musste, man mache das mal eben so nebenbei. Ich habe von Anfang an gesagt: Sie gehen da nicht mit dem Respekt vor der großen Aufgabe ran. – Aber sei es drum, geschenkt. Jetzt sind wir an einem Zeitpunkt, und ich finde – nicht nur ich, sondern auch meine Fraktion findet, und das ist auch der Hintergrund für unseren Gesetzentwurf –: Wir sind jetzt in der Pflicht und in der Verantwortung, uns Gedanken zu machen, wie wir mit dem Ergebnis umgehen, das anders aussieht, als wir alle gerechnet haben – auch wenn hier immer ein anderer Eindruck erweckt wird. Wir sind alle davon ausgegangen: Die Grundstückswerte steigen. Denn – das habe ich letztes Mal erklärt – von 1964 bis 2024 sind ein paar Jahre ins Land gegangen – Inflation, viele andere Dinge. Alle Werte mussten steigen; das ist kein Geheimnis. Das Versprechen der Aufkommensneutralität war dem geschuldet, dass man gesagt hat: Wir werden dann reagieren und senken. Jetzt haben wir in diesem Land aber Verwerfungen, wenn ich es mal so nennen will; ich nutze dieses Wort nicht gerne. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Wir haben eine Situation, die anders als woanders ist. Wir als Parlament sind es den Menschen in diesem Land schuldig, uns mit diesem Thema noch mal zu befassen, meine Damen und Herren, Frau Finanzministerin. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Ja, Frau Heinold hat seinerzeit erklärt, warum sie findet, dass das mit den Messzahlen nicht notwendig ist. Aber im Lichte der Tatsachen, die wir jetzt haben, müssen wir das trotzdem noch mal tun. (Beate Raudies) Wenn die Verwaltung in der Lage ist, an einem Wochenende 1.700 Briefe zu verschicken, weil jemand ELSTER erklärt – – (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Das ist ein Automatismus!) – Das ist Automatismus, ja, lieber Kollege Plambeck. Ich bin eine der wenigen in diesem Haus, die weiß, wie eine Finanzverwaltung und wie eine Steuerverwaltung arbeitet. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Ja, super!) Wenn alle über die Digitalisierung der Verwaltung reden, dann geht mal in die Steuerverwaltung und guckt euch da mal an, wo da tatsächlich noch Personen tätig werden müssen! Das ist Programmieraufwand, aber wenn es programmiert ist, ist es auch schnell getan. Da müssen Briefe verteilt und verschickt werden, da müssen wir dann Portokosten erhöhen. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ja, aber es ist alles machbar. Ich habe echt ein Problem damit, dass wir in diesem Land immer sagen: Das ist verwaltungsmäßig so aufwendig, und das macht so viel Arbeit, und deswegen machen wir es nicht. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) So geht das einfach nicht, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde gern mit der Sitzung fortfahren. Das tun wir hiermit, und ich eröffne wieder die Sitzung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf der Besuchertribüne begrüße ich sehr herzlich vorab den Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Herrn Professor Christoph Brüning. – Herzlich willkommen! (Beifall) Vereidigung von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein In der Mittagspause haben soeben die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, Herr Löbbert und Herr Dr. Petit, vom Ministerpräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten. Wir kommen jetzt zur Vereidigung der beiden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts. Nach § 7 Absatz 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die beiden in öffentlicher Sitzung des Landtags vor Amtsantritt den für Berufsrichterinnen und Berufsrichter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Das wollen wir jetzt mit Ihnen gemeinsam tun. – Also ich möchte ihn nicht leisten, sondern natürlich Sie beide. Jetzt bin ich etwas durcheinandergekommen. (Heiterkeit) Ich bitte Sie, Herr Löbbert und Herr Dr. Petit, zur Vereidigung nach vorn in die Mitte des Plenarsaals zu kommen, und die Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich würde gerne mit Ihnen, Herrn Löbbert, anfangen. Sehr geehrter Herr Löbbert, ich spreche Ihnen die Eidesformel vor, bitte Sie, die rechte Hand zu heben und mir nachzusprechen. Sie können dann die Formel mit „ich schwöre“ oder mit „ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“ bestätigen. (Herr Carsten Löbbert wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und dem Ge- (Präsidentin Kristina Herbst) setz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.) – Vielen Dank. (Beifall) Wir kommen dann zu Ihnen, Herr Dr. Petit. Ich lese auch Ihnen den Schwur vor und bitte, mir nachzusprechen. (Herr Dr. Marc Petit wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.) – Vielen Dank. (Beifall – Gratulation durch Vertreter der Fraktionen und der Landesregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie gemeinsam weitere Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne begrüßen. Es handelt sich zum einen um Mitglieder der Jungen Liberalen vom Landesverband Schleswig-Holstein und zum anderen vom Askanierhaus Lauenburg um Philipp Staneck mit Sylvia Staneck und Chris Kurt. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: Keine Steueroasen in gemeindefreien Gebieten Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2662 Anachronismus beenden – Sachsenwald eingemeinden! Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2690 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Ole Plambeck.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit einigen Wochen lernen wir viel über Steuern und den Sachsenwald. Im Kern wurde darüber berichtet, dass sich dort Gewerbebetriebe angesiedelt hätten, um eventuell den höheren Steuersatz in Hamburg zu umgehen und vielleicht Steuern zu sparen. Auch wurde darüber gesprochen, dass sich dort eventuell Briefkastenfirmen angesiedelt hätten. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das Entscheidende – das hatten wir auch im Finanzausschuss – ist, dass man klären muss, ob es sich um Betriebsstätten handelt, damit es einen Anknüpfungspunkt für die Steuern gibt. Auch das befindet sich in der Prüfung der Finanzverwaltung. In Schleswig-Holstein gibt es – das ist der Kern – zwei gemeindefreie Gebiete: zum einen den Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg und zum anderen den Forstgutsbezirk Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg. (Lars Harms [SSW]: Das sind nur die auf dem Festland!) – So ist es, lieber Kollege. Beide Gebiete sind sowohl amts- als auch kreisangehörig. Der Forstgutsbezirk Buchholz befindet sich im Eigentum des Landes. Dort werden derzeit keine Gewerbesteuern eingenommen, weil es dort schlichtweg kein Aufkommen gibt. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald befindet sich im Privateigentum. Ihm wurde bereits im Jahr 1927 eine Sonderstellung eingeräumt, wonach der Gutsvorsteher die sogenannten obrigkeitlichen Geschäfte ausübt. Das macht er bis heute. Die Frage ist, ob das eine überholte Regelung ist und man das anpassen sollte. Der Landrat des Kreises Herzogtum-Lauenburg hat im Jahr 1958 den Gewerbesteuerhebesatz in der Höhe von 275 Prozent festgesetzt. Dieser gilt bis heute unverändert. Damit ist er nicht der niedrigste im Land. Wir haben den Mindesthebesatz von 200 Prozent, und es gibt durchaus Gemeinden in Schleswig-Holstein, die einen ebenso hohen oder einen geringeren Hebesatz haben. Die Gewerbesteuer wurde ab 2017 durch den Gutsvorsteher auf der Grundlage der Gewerbesteuermessbescheide erhoben. Umlagen, die darauf zu zahlen sind, sind natürlich abgeführt worden. Soweit erfolgte alles nach Recht und Gesetz. Die Kernfrage ist, auch wenn alles derzeit nach Recht und Gesetz erfolgt, ob das heute noch so in (Ole-Christopher Plambeck) Ordnung und zeitgemäß ist oder ob wir das nicht anpassen sollten. (Vereinzelter Beifall SPD – Annabell Krämer [FDP]: Und prüfen, ob die dort Betriebsstätten haben!) Denn der Gutsvorsteher erfüllt hier hoheitliche Aufgaben wie eine Gemeinde, (Lars Harms [SSW]: Was für eine Hoheit?) was er aufgrund seiner Sonderstellung auch darf. Er nimmt nicht nur Steuern ein, sondern verausgabt diese natürlich auch nach Abzug der Umlagen. Die Mittel fließen dabei wohl im Wesentlichen in die Ertüchtigung des Waldes. Die Entscheidung dafür trifft der Gutsvorsteher, keine Gemeindevertretung. Aber Themen wie die Hebesatzfestlegung und vor allem Themen wie die Aufstellung eines Haushaltsplanes und damit verbunden die politische Entscheidung, wie diese Mittel verwendet werden, müssen unseres Erachtens demokratisch in einer Gemeindevertretung beschlossen werden. Auch wenn bisher alles richtig nach Recht und Gesetz umgesetzt wird, bleibt in der öffentlichen Debatte doch ein Beigeschmack. Deswegen wollen wir das klären und fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, uns Vorschläge zu unterbreiten, wie dieses Sonderkonstrukt aus dem letzten Jahrhundert vernünftig angepasst werden kann. Es gibt mehrere Möglichkeiten. So könnte aus dem gemeindefreien Gebiet eine eigene Gemeinde werden, oder es gelingt eine einvernehmliche Eingemeindung in die umliegenden Kommunen, oder, das könnte man auch machen, man könnte gesetzlich verordnen, dass eine Eingemeindung erfolgt. Die Debatte ist nicht neu. Bereits Anfang der 90erJahre wurde dies intensiv diskutiert, aber mangels Einigung verworfen. Im Ziel verfolgen wir das Gleiche. Wir haben den Alternativantrag der SPD, der eine Eingemeindung per Gesetz fordert. Hier sagen wir: Da macht die SPD den zweiten Schritt vor dem ersten. (Zurufe SPD) Wir sollten zunächst die erarbeiteten Vorschläge der Landesregierung abwarten, diese bewerten und dann zu einer Entscheidung kommen, welchen Weg wir gehen wollen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Zielmarke können wir uns gern den 1. Januar 2026 vornehmen. Ich finde aber, hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Vor allem sollten wir die Region im Herzogtum Lauenburg einbeziehen. Deswegen sollten wir uns diese Vorschläge in Ruhe anschauen, sie bewerten und zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und um Ablehnung des SPD-Antrags. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 11. Oktober 2024 überraschte uns die ZDF-Sendung „Magazin Royal“ mit einem Bericht über eine Jagdhütte im Sachsenwald im Herzogtum Lauenburg, die als Firmensitz für zahlreiche Unternehmen dient. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Ja, bei uns sagt man „Jacht“. – Einziger Zweck dieser Hütte ist offensichtlich, Gewerbesteuer zu sparen. Aber wie funktioniert dieses Modell? Ich glaube, dafür müssen Sie ganz tief in die Geschichte einsteigen, denn das gemeindefreie Gebiet Sachsenwald darf laut Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein von 1892 als Verwaltungseinheit vergleichbare Rechte wie Gemeinden wahrnehmen und damit auch Steuern erheben. Diese Sonderrechte wurden eigentlich 1927 in Schleswig-Holstein abgeschafft – mit zwei Ausnahmen. Eine davon ist der Forstgutsbezirk Sachsenwald. Deswegen gelten die Rechte immer noch. Damit übernimmt dort ein Gutsvorsteher die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Ein Adelsprivileg aus dem 19. Jahrhundert gilt also bis heute. Das ist seit Langem bekannt. Bereits 1990 scheiterte die damalige Landesregierung bei der Abschaffung des gemeindefreien Gebiets Sachsenwald daran, dass sich die beteiligten Kommunen nicht auf eine Übernahme in ihr Gemeindegebiet einigen konnten. Neu ist jetzt, dass im Sachsenwald hohe Steuereinnahmen erzielt werden. Der Gewerbesteuerhebesatz für den Sachsenwald liegt seit 1958 bei 275 Prozent und damit im gesetzlichen Rahmen. Steuern werden allerdings erst seit 2017 dort erhoben. Der Satz ist damit deutlich günstiger als zum (Oliver Brandt) Beispiel in der Nachbargemeinde Aumühle. Dort gelten 350 Prozent Hebesatz, und dort hat auch die von Bismarck‘sche Fortverwaltung ihren Sitz. Dieser Sachverhalt hat offenbar Bismarck dazu verleitet, eine Betriebsstätte für seine Forstverwaltung im Sachsenwald zu gründen. Da das Modell scheinbar gut funktionierte, nutzten immer mehr andere Unternehmen den Sachsenwald als Betriebsstätte. Nach Informationen der Rechercheplattform „Frag den Staat“ sind das angeblich mittlerweile 21 Firmen, viele davon ursprünglich aus Hamburg. Dort gilt ein Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent. Im gemeindefreien Gebiet Sachsenwald werden mittlerweile erhebliche Beträge an Gewerbesteuern vereinnahmt, 2023 bereits über 1 Million Euro. Diese Art von Steuererhebung empört uns zu Recht. Besonders skurril ist die in der Presse genannte Begründung, mit den gezahlten Gewerbesteuern werde ein wertvoller Beitrag zur Klimawende geleistet. (Christopher Vogt [FDP]: Könnte von euch kommen!) – Das könnte von uns kommen, kommt es aber nicht. – Wir sind eher der Meinung, dass dieser Praxis ein für allemal ein Riegel vorgeschoben werden muss, denn ehrlicherweise gehört diese Ausnahme in die Geschichtsbücher, aber nicht in die Verwaltungspraxis von Schleswig-Holstein. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Lars Harms [SSW]) Ob die Jagdhütte tatsächlich als Betriebsstätte für 21 Unternehmen genutzt wurde oder ob es sich um Steuerhinterziehung handelt, müssen nun die Finanzbehörden ermitteln. In Hamburg liegt dazu bereits eine Strafanzeige vor. Die Erhebung von Steuern im gemeindefreien Gebiet Sachsenwald ist allerdings momentan rechtlich zulässig. Hierfür liegt die Verantwortung in der Hand des Landes Schleswig-Holstein, und da müssen wir jetzt ran, denn im demokratischen Rechtsstaat liegt die Entscheidung darüber, wie Steuereinnahmen verwendet werden, in der Hand von gewählten Vertretungen – in Bund und Land genauso wie in Städten, Ämtern und Gemeinden. Deshalb müssen wir dieses Privileg im Sachsenwald schnell abschaffen, denn gemeindefrei darf nicht demokratiefrei heißen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Das Innenministerium hat dem Finanzausschuss ja bereits Vorschläge gemacht. Es hat angekündigt, das gemeindefreie Gebiet zügig aufzulösen. Dabei soll zunächst im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen nach einer Lösung gesucht werden. Es ist aber ganz klar angekündigt worden: Wenn dies nicht klappt, dann wird eine gesetzliche Lösung auf den Weg gebracht, und das begrüße ich ausdrücklich. (Vereinzelter Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!) Es wurde aber auch gesagt: Egal welchen Weg man beschreitet, es wird nur eine Lösung zum 1. Januar 2026 geben können. Deswegen sagen wir: Es sollte noch einmal Gespräche mit den beteiligten Kommunen geben und nicht – wie von der SPD vorgeschlagen – gleich ein Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt werden. Daher werde ich – wie Herr Plambeck – vorschlagen, unserem Antrag zuzustimmen und den anderen abzulehnen. Hier erwarten wir in jedem Fall Vorschläge, die bereits zum kommenden Jahr gelten, denn diese gesetzliche Lösung wird erst 2026 greifen. Wir möchten schon 2025 zum Beispiel, dass im gemeindefreien Gebiet per Verordnung das Recht zur Steuererhebung entzogen wird. Wir brauchen eine Übergangslösung, bis wir das gemeindefreie Gebiet aufgelöst haben. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Lars Harms [SSW])
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jan Böhmermann und „Frag den Staat“ haben es aufgedeckt: Im idyllischen Sachsenwald sagen sich nicht nur Fuchs und Hase gute Nacht. Etwa zwei Dutzend Unternehmen sollen dort ihren Sitz haben. In einer Hütte im Wald mit erstaunlich vielen Briefkästen. Sie erwirtschaften Gewinne und zahlen Gewerbesteuer an den Gutsverwalter, der diese Steuer auch noch selbst festsetzt, denn das Waldgebiet gehört keiner Gemeinde an, sondern ist selbstverwalteter gemeindefreier Bezirk. So zuletzt im preußischen Landrecht 1927 bestätigt. Bis heute hat sich daran nichts geändert, wir haben es gehört. Einst schenkte Kaiser Wilhelm I. den Wald seinem Eisernen Kanzler für seine nicht gerade zimperlichen Dienste bei der deutschen Einigung. Bis heute ist er Privatbesitz der Familie von Bismarck. Die Gewerbesteuer im Sachsenwald wird durch den (Beate Raudies) Gutsvorsteher der – man höre und staune – Fürstlich von Bismarck‘schen Verwaltung erhoben. Im 21. Jahrhundert ist das für mich zumindest ein befremdlicher Titel, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der seit 1958 unveränderte Hebesatz ist mit 275 Punkten außerdem alles andere als unattraktiv. Da kommt schnell der Verdacht auf, dass zwischen Reinbek und Schwarzenbek eine Steueroase liegen könnte. Der Verdacht wird durch die Tatsache, dass sich der Großteil der Unternehmen dort erst in den letzten Jahren angesiedelt hat, erhärtet. Auch die Familie von Bismarck nutzt die Hütte für den Geschäftsbetrieb von Unternehmen. Der Kollege Brandt hat es berichtet. Vielleicht hat das nicht nur damit zu tun, dass es dort im Wald so idyllisch und ruhig ist, sondern dass der von der Gutsverwaltung selbst festgesetzte Hebesatz gut ein Fünftel niedriger ist als der in der angrenzenden Gemeinde Aumühle. Den Vergleich mit Hamburg haben andere schon gezogen. Vonseiten des Finanzministeriums gibt man sich verständlicherweise wortkarg und verweist auf das Steuergeheimnis. Der Kollege Plambeck hat die rechtliche Situation eben zutreffend beschrieben. Ich finde es schon sehr gut, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, dass Sie finden, dass wir etwas tun müssen. Da sind wir uns ausnahmsweise mal einig. Was genau, wissen Sie auch noch nicht. Jedenfalls laut Antrag – inzwischen ist es doch ein bisschen konkreter geworden – bitten Sie die Landesregierung, Vorschläge zu erarbeiten und vorzulegen, wie mit dem gemeindefreien Gebiet umgegangen werden soll und was wir damit tun können. Für uns in der SPD-Fraktion steht fest: Der Sachsenwald ist ein Relikt der Vergangenheit. Dass der Gutsbesitzer von Bismarck die Gewerbesteuer nicht nur selbst festlegen kann, sondern außerdem noch an sich selbst zahlt, berührt bei vielen Menschen wohl mehr als nur das Gerechtigkeitsempfinden. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns da nicht missverstehen: Es ist in Deutschland nicht verboten, seine steuerlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass die Steuerlast möglichst gering oder möglichst niedrig ausfällt. Es ist aber bedenklich, wenn Einzelpersonen oder Unternehmen versuchen, ihre Steuerlast zu reduzieren, indem sie Gesetzeslücken oder andere Ausweichmechanismen ausnutzen. Was legal ist, ist nicht immer legitim. Wer für sich in Anspruch nimmt, zur gesellschaftlichen Elite des Landes zu zählen, hat auch eine moralische Verpflichtung. (Beifall SPD, SSW und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir erwarten von der Landesregierung konkrete Ergebnisse. Mit unserem Alternativantrag zeigen wir, wie das auch schnell geht. Ich habe gerade gelernt: Jetzt sind wir zu früh mit unserem Antrag. Wie wir es machen, machen wir es verkehrt. (Heiterkeit SPD) Aber wir werden uns weiterhin bemühen. Das Konstrukt des Gutsbezirkes Sachsenwald ist aus der Zeit gefallen, und ich sage sogar: Es gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Das geht nur durch eine Eingemeindung per Gesetz. Ich habe Staatssekretär Hogrefe im Finanzausschuss sehr genau zugehört, als er schon so freundlich war, unaufgefordert dort zu erscheinen und das vorzutragen. Alles, was er zum Kommunalrecht gesagt hat, fand ich hochspannend und interessant. Ich glaube aber, dass wir bei dem Thema ein bisschen Druck in den Kessel bringen müssen. Vor allem aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das ist mir wichtig, müssen wir die Vorgänge im Sachsenwald lückenlos aufklären. Es darf kein Zweifel daran bleiben, dass das Steuerrecht für jeden, für alle und überall gleichermaßen gilt. Unternehmen und wohlhabende Einzelpersonen dürfen nicht von antiquierten steuerlichen Schlupflöchern profitieren. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen. (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Wir erleben in Schleswig-Holstein aktuell ein Wirtschaftswunder. Leider beschränkt sich dieses Wirtschaftswunder auf den Sachsenwald. Ich muss ehrlich sagen. Unter des „Sachsenwaldes große Quelle“ habe ich mir bisher immer etwas anderes vorgestellt. (Heiterkeit) (Annabell Krämer) Hätte Schleswig-Holstein insgesamt eine solche Anziehung auf Gewerbeansiedlungen, hätten wir wohl viele Probleme, die wir aktuell haben und vor denen wir aktuell stehen, nicht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann müssen wir das Modell ausweiten! – Heiterkeit) – Gewisse Steuerergebnisse hätten wahrscheinlich eher nach Hamburg gehört, Herr Garg. So skurril diese Angelegenheit ist, wollen wir sie hier doch mit der gebotenen Ernsthaftigkeit diskutieren. Im Sachsenwald ist Gewerbe angemeldet, bei dem es, wenn wir ehrlich sind, fast offenkundig erscheint, dass die in der abgelegenen Waldhütte gemeldeten Firmen dort nicht alle tätig sein können. (Beate Raudies [SPD]: Jedenfalls nicht alle gleichzeitig!) – Nicht alle gleichzeitig. Das können wir angesichts des Steuergeheimnisses allerdings nur oberflächlich beurteilen. Ich denke, jeder, der das gesehen hat, kann sich vorstellen, dass ich doch so leicht gewisse Zweifel habe, dass dort über 20 Betriebsstätten angesiedelt sein sollen. (Beifall FDP und SPD) Das ist es doch eigentlich. Wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, ob ein Gewerbesteuerhebesatz angemessen ist und dass er das an sich selbst zahlt. Solange das alles so geregelt ist, wie es ist, ist das mit unserer Steuergesetzgebung vereinbar. Mir geht es um die Betriebsstätten. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass wir dort so viele Betriebsstätten finden. Mich wundert doch sehr, dass dieser Umstand – Frau Ministerin, das muss ich Ihnen leider sagen – der Finanzverwaltung bisher nicht aufgefallen ist. Es kann eigentlich nicht sein, dass dort Umlagen von über 20 Unternehmen gezahlt werden und das dem Finanzministerium bisher nicht aufgefallen ist. (Beifall FDP) Das ist der eigentliche Skandal an der Sache. Sobald die Aufklärung abgeschlossen ist, erwarten wir über diese Gegebenheiten eine ganz transparente Aufarbeitung. Nun aber zum Antrag: Dass es gemeindefreie Gebiete überhaupt gibt, mag schon an sich eigenartig klingen, da sind wir aber nicht alleine. Das ist, wie bereits gesagt, kein Grund zur Aufregung. In anderen Ländern gibt es diese Form nämlich auch. Dort wird allerdings im Kommunalverfassungsrecht oder darauf basierenden Verordnungen die Verwaltung dieser Gebiete geregelt. In unserer Gemeindeordnung hingegen kommt nicht einmal das Wort „gemeindefrei“ vor. Es ist also kaum verwunderlich, dass sich der eine oder andere von uns wunderte, dass solche Strukturen in Schleswig-Holstein überhaupt existieren. Befremdlicher ist aber doch vor allem die Tatsache, dass in Schleswig-Holstein auf einem Privatgrundstück Gewerbesteuern erhoben werden können, die unter anderem bei der privaten Forstgutsverwaltung landen und damit – Kollegin Raudies sagte es – beim Eigentümer verbleiben. Es geht hierbei um die Frage der demokratischen Legitimation, der staatlichen Transparenz und – das ist es auch – um ein faires Steuersystem. (Zuruf SPD: So ist es!) Wir müssen uns an dieser Stelle also die Frage erlauben, ob wir in der heutigen Zeit noch solche historischen Gegebenheiten bestehen lassen wollen und dürfen. – Ich hörte, wir feiern dann das Hundertjährige in zwei Jahren. Mit Blick auf die Gewerbesteuer überlässt der Bundesgesetzgeber den Ländern durch Verordnungsermächtigung die Regelung darüber, wer die Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten erheben darf. Jetzt halten Sie sich fest: Die anderen Länder haben grundsätzlich die Landkreise zur Erhebung der Gewerbesteuer legitimiert. Schwarz-Rot hingegen hat im Jahr 2007 in Schleswig-Holstein den Weg über den Gutsvorsteher festgeschrieben. Warum bleiben wir dabei? – Es ist doch kaum zu erklären, dass private Eigentümer Steuern erheben und behalten dürfen. Zum Vergleich: Es gibt übrigens auch bewohnte gemeindefreie Gebiete insbesondere in Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es zum Beispiel gewählte Eigentümerversammlungen, die anderen Gemeindevertretungen gleichen und demokratisch legitimiert agieren. Dort kann im Zweifel demokratisch legitimiert Steuergeld für die allgemeinen und gemeinsamen Aufgaben verausgabt werden. Ich glaube, wir haben hier eine ganze Menge aufzuarbeiten. Wir stimmen dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu. Vielleicht sollten wir euren Antrag in den Ausschuss überweisen, denn wir sollten uns meines Erachtens jetzt noch nicht festlegen. Wir müssen erst einmal sehen, wie sich das Ganze rechtlich wirklich darstellt. Ich glaube, wir schwimmen hier noch ein bisschen an der Oberfläche. Wir sollten uns noch nicht festlegen. (Annabell Krämer) Es kann auch kein Heil sein, (Unruhe) wenn man zwangsmäßig – – Hallo? (Heiterkeit – Zurufe) Ich würde den Satz gern noch mal sagen, wenn ein bisschen Ruhe einkehrt. Nein, mal ehrlich: Es kann auch für die aufnehmende Gemeinde nicht unbedingt ein Heil sein, wenn man ein gemeindefreies Gebiet zwangsaufnehmen muss. Deshalb finde ich schon richtig, dass wir dort alle anhören und befragen. Daher springt mir momentan der SPD-Antrag noch ein bisschen weit. Aber ich finde, wir sollten im Ausschuss über beide Anträge reden. – Danke schön. (Beifall FDP)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort. Es wäre schön, wenn die Nebengespräche etwas leiser wären. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geschichte rund um die Hütte im Sachsenwald hat bundesweit hohe Wellen geschlagen. Es klingt auch wahrlich abenteuerlich: Ein gemeindefreies Gebiet mitten in Schleswig-Holstein, viel Wald, aber eben ein Haus, in dem viele Firmen ihren Sitz gemeldet haben sollen. Die Gewerbesteuern, die diese Firmen erst seit wenigen Jahren zahlen und die sich zuletzt auffällig dynamisch entwickelt haben, fließen aufgrund des gemeindefreien Status indirekt dem Besitzer des Sachsenwaldes zu, in diesem Fall der Familie von Bismarck. Das hat ein Geschmäckle. Nicht nur, weil die Standesvorrechte des Adels in Deutschland vor über 100 Jahren zu Recht abgeschafft wurden, sondern auch, weil durch diese Darstellung der Verdacht auf aufkommen kann, es könnte sich hier um Briefkastenfirmen handeln, sprich: eine Steueroase. Mitten in Schleswig-Holstein. Ich möchte im Folgenden gern erläutern, weshalb dies hier zwar nicht der Fall ist, aber auch, weshalb wir dennoch gut daran tun, dieses merkwürdige Konstrukt abzuschaffen. Grundsätzlich haben Unternahmen verschiedene Möglichkeiten zur Steuergestaltung, beispielsweise durch die Wahl der Rechtsform oder des Standortes. Auch mit dem Betriebsstättenbegriff lässt sich gegebenenfalls legal kreativ arbeiten. Die Überprüfung, ob diese Gestaltungsoptionen zu Recht angewandt werden, ist Aufgabe der Steuerverwaltung. Wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, dass unsere Steuerverwaltung diese Aufgabe nicht korrekt erledigt. Zum Zweiten geht es in der Diskussion auch um den Hebesatz der Gewerbesteuer. Schon vor einigen Jahren ist ein Mindesthebesatz von 200 Prozent beschlossen worden, um damalige Steueroasen auszutrocknen. Im Sachsenwald liegt der Hebesatz bei 275 Prozent, also über der beschlossenen Schwelle und im Übrigen auch über so manch anderer Gemeinde. Allein in Schleswig-Holstein gibt es mit den Gemeinden Hamfelde und Thumby zwei Beispiele, in denen nur 250 Prozent erhoben werden; auch bundesweit gibt es weitere Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen. Daher kann beim Sachsenwald nicht von einer klassischen Steueroase gesprochen werden. (Zurufe FDP: Oh!) Gleichzeitig haben wir es hier aber offensichtlich mit einem anachronistischen Konstrukt aus dem Jahre 1927 zu tun, das, meine Damen und Herren, dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger widerspricht. Die dortigen Gewerbesteuereinnahmen sollen eigentlich einer Gemeinde zugutekommen und nicht einer einzelnen vormaligen Adelsfamilie. Das macht ja das Geschmäckle aus. Wenn Steuern erhoben werden, dann müsste eine von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertretung darüber entscheiden, was mit diesen Steuern passiert: die Daseinsvorsorge vor Ort, die Unterhaltung eines Schwimmbades, Kita- oder Schulkostenanteile, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Steuern sollen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommen. In diesem Fall gehen die Gewerbesteuereinnahmen aber an einen Einzelmann, der vor Ort keine komplexe Infrastruktur unterhalten muss, weil dort niemand wohnt. Herr von Bismarck hat zwischenzeitlich zwar angegeben, dass quasi alle Einnahmen in die Pflege des Waldes fließen, (Heiterkeit Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW] – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) dennoch ist diese Ausnahmeregelung für einen Gutsvorsteher sehr schräg, und es scheint schon sehr sinnvoll, diesen Anachronismus endgültig abzuschaffen. In den 1990er-Jahren wurde dies ja bereits versucht. Damals wollte jedoch keine Gemeinde den Sach- (Lars Harms) senwald eingemeinden. Schließlich gab es damals noch keine Firmensitzanmeldung und somit keine Gewerbesteuereinnahmen, sondern lediglich den großen Wald, der hätte unterhalten werden müssen. Heute wäre die Ausgangslage etwas anders, auch wenn man damit rechnen müsste, dass einige Firmen bei Eingemeindung des Sachsenwaldes aus eben jenen wieder abziehen könnten. Das Konstrukt Sachsenwald ist zwar per se nicht illegal, aber aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Wir erwarten daher von der Landesregierung, dass zügig die entsprechenden Schritte unternommen werden, um eine Regelung zu finden, die kommunalverfassungs- und steuerrechtlich umsetzbar und vor allem rechtssicher ist. Dem vorliegenden Antrag sowohl der SPD als auch dem der Koalition – wobei wir den der SPD präferieren – werden wir zustimmen, damit hier endlich etwas passiert, meine Damen und Herren. Wir sollten nicht darauf warten, dass dieses komische Gebiet jetzt 100 Jahre alt wird, sondern es müsste im 99. Jahr abgeschafft werden. (Heiterkeit FDP und SSW) Man sollte man dringend sowohl mit dem Kreis als auch mit den umliegenden Kommunen sprechen, wie man das am besten hinkriegen kann, und dann ein entsprechendes Gesetz entwerfen, damit dieser Anachronismus ein Ende hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort. – Bitte.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte auf einen leicht anderen Aspekt hinaus. Mit Ihrer Erlaubnis beginne ich mit einem Zitat, (Dagmar Hildebrand [CDU]): Ja!) und zwar von Fürst Otto von Bismarck: „Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte und die vierte verkommt vollends.“ (Heiterkeit SSW und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) So der alte Bismarck. Nichts gegen Kunstgeschichte. Und natürlich ist es keine Generationenfrage, sondern eine des Einzelfalls. (Christopher Vogt [FDP]: Er war schon die vierte Generation!) Es gibt auch Mitglieder der Bismarck-Familie, die mit dieser Situation überhaupt nicht glücklich sind. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Andere Leute hingegen stört so was gar nicht. Ein ehemaliger Kollege aus diesem Hause findet Aufregungen über Briefkastenfirmen sogar heuchlerisch. Er sagt: Wir brauchen Briefkastenfirmen. Ich sehe das ganz anders. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes kommen prima ohne zurecht. Was wir jetzt hier im Sachsenwald beobachten müssen, fühlt sich strafwürdig an. Ob am Ende eine Straftat zu ermitteln sein wird oder dass sich alles im Bereich legaler Steuervermeidung abspielt, ist eine spannende Frage. Das ist jetzt hier sozusagen mein Punkt. Unser Steuersystem macht einen Missbrauch einfach zu leicht, also etwa, wenn man die bloße Behauptung als wahr unterstellen müsste, ein Unternehmen würde von einer kleinen Hütte ausgeführt, gleichzeitig mit 20 anderen. Das ist dann schwierig. Unser System ist zu leicht ausgenutzt, und das Problem – das ist nämlich genau das Problem – sind die Abgabenordnung selbst und die politische Haltung – das muss ich dazusagen –, die dahintersteht und der Allgemeinheit schadet. Das muss sich aus meiner Perspektive gerne ändern. Wir brauchen keine Briefkastenfirmen, Steueroasen auch nicht. Wir brauchen auch keine Leute, die Briefkastenfirmen benötigen, und auch keine Behauptungen, wir bräuchten welche. Was wir allerdings brauchen, sind Einrichtungen wie FragDenStaat. Sie leisten eine wichtige Arbeit. Danke an dieser Stelle für das Engagement. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Herr Abgeordnete Christopher Vogt das Wort. – Bitte.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme aus dem Herzogtum Lauenburg. (Christopher Vogt) (Oh-Rufe FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Dort ist nicht nur historisch bedingt, auch kulturell das eine oder andere anders als anderswo. Das hat mal Vorteile und mal Nachteile. (Zuruf Rasmus Vöge [CDU] – Beifall FDP) Ich will aber nur ganz ehrlich sagen: Auch ich habe gestaunt, als ich diese Berichterstattung gesehen habe und gedacht: Mensch, total realistisch, 21 teilweise größere Unternehmen in einer einräumigen 80 Quadratmeter großen Waldhütte. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] – Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das leuchtet doch ein. Ich habe dann, wie die Kollegin Raudies übrigens auch, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Mir wurde tatsächlich geantwortet, bis zum Jahr 2016 seien dort gar keine Gewerbesteuern eingenommen worden. Ab dem Jahr 2017 ging es dann langsam los, und im Jahr 2020 begann es sprunghaft mit den Steuereinnahmen, zunächst im sechsstelligen Bereich, über eine halbe Million Euro, dann immer so um 350.000 Euro und im vergangenen Jahr über 1 Million Euro. Ich frage mich, Frau Ministerin, und die Frage sollten Sie heute hier am Rednerpult beantworten, wie es sein kann, dass ein grünes Finanzministerium über Jahre diesbezüglich nicht stutzig wird. Was haben Sie denn geglaubt, was dort stattfindet? Ich würde gern die Antwort aus dem Finanzministerium wissen. Was hat man sich als grünes Finanzministerium dabei gedacht? Ich bin froh, dass die FDP in diesen Jahren nicht das Finanzministerium innehatte; dann hätten wir von den Grünen heute beeindruckende Reden gehört. (Heiterkeit und Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Natürlich ist es ein historisches Kuriosum – – (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Natürlich ist ein historisches Kuriosum, das dort ausgenutzt wurde. Aber ich möchte gerne wissen: Wann ist das aufgefallen, beziehungsweise warum ist das nicht aufgefallen, und was waren die Gedanken des Finanzministeriums? Ich möchte noch einen zweiten Aspekt ansprechen. Meine Anfrage wurde nicht vom Finanzministerium, sondern vom Innenministerium beantwortet. Das Innenministerium hat mir bei Frage 3 auf Seite 3 geantwortet: „Die Bestellungen der jeweiligen Gutsvorsteher erfolgen jeweils auf Vorschlag des Gutsbesitzers, d. h. des Fürsten bzw. heute Grafen von Bismarck.“ Da habe ich gedacht: Graf von Bismarck? Der Mann heißt meines Wissens Herr Gregor Graf von Bismarck. Der Mann heißt so, (Beate Raudies [SPD]: Genau!) er ist keiner, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Jahr 105 der Abschaffung des Adels in Deutschland wäre ich dankbar, wenn das Verfassungsministerium des Landes Schleswig-Holstein diese Abschaffung des Adels in Deutschland anerkennen würde. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort. (Zurufe – Heiterkeit)
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wenn es weiter lustig bleiben soll, könnte ich jetzt noch von Graf Zahl anfangen, das mache ich aber nicht. (Heiterkeit) Weil Ausschussüberweisung zum SPD-Antrag vorgeschlagen wurde, möchte ich noch einmal ganz kurz darauf eingehen. Die Debatte hat gezeigt: Uns eint der Wunsch, dass dieses absurde Kuriosum abgeschafft werden soll. Ich habe auch im Finanzausschuss dem Staatssekretär Hogrefe sehr gut zugehört, der gesagt hat, man will erst mal mit den betroffenen Kommunen – dazu gehört auch das gemeindefreie Gebiet – sprechen, und wenn das nicht funktioniert, dann wird ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser Weg ist zum 1. Januar 2016 umsetzbar. (Zurufe: 2026!) – 2026, Entschuldigung. – Das heißt, es geht auch nicht schneller, wenn man Ihrem Antrag folgen würde. (Oliver Brandt) (Beate Raudies [SPD]: Aber es schadet auch nichts!) Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir werden das Verfahren weiter eng begleiten. Ich bin mit Ihnen einig, dass wir weiter Druck machen wollen. Deswegen habe ich ja auch gesagt – Frau Krämer hat es erwähnt –: Da gibt es eine Verordnung, und ich glaube, das ist der schnellste Weg, um dieses Privileg aufzuheben, und zwar schon vor dem 1. Januar 2026, und das sollten wir alle anstreben. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Da wir hier ja über Regelungen in gemeindefreien Gebieten reden, erteile ich nun unserer Landesministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort. (Zurufe)
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Vogt! Vielen Dank für den Kurzkurs in Adelssachen. Ich bitte um Nachsicht, dass wir dort noch einen falschen Titel verwendet haben, das wird nicht wieder vorkommen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in den letzten Tagen und Wochen und hier heute schon sehr viele Einzelheiten zur Steueroase Sachsenwald gehört. Ich möchte hier nur kurz die Sicht der obersten Kommunalaufsicht zu der Frage der Gewerbesteuererhebung im Gutsbezirk Sachsenwald erläutern. Der Gutsbezirk Sachsenwald im Herzogtum Lauenburg ist neben dem Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg eines von zwei gemeindefreien Gebieten in unserem Bundesland. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald zählt überwiegend zum Eigentum der Familie – ich glaube, „von Bismarck“ darf ich dann noch sagen, oder? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja!) – Ja, das darf man noch. Ich bin da nicht so fit in diesen Sachen. (Martin Habersaat [SPD]: So viel Zeit muss sein! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Es geht auch „Graf von Bismarck“, aber nicht – –) – Ja, ja, ich habe das irgendwann mal gelernt. – Gut. Der Forstgutsbezirk Buchholz befindet sich im Eigentum des Landes. Die rechtliche Form der beiden Forstgutsbezirke ist historisch begründet. Wir haben das heute mehrfach gehört. Im Bundesgebiet gibt es übrigens mehr als 200 weitere gemeindefreie Gebiete. Wir sprechen also nicht über absolute Ausnahmefälle. Gleichwohl stellen diese gemeindefreien Gebiete heutzutage mit ihrer Sonderstellung einen Anachronismus dar. Denn anders als in Gemeinden erhebt in gemeindefreien Gebieten aufgrund landesrechtlicher Regelungen der jeweilige durch den Landrat bestellte Gutsvorsteher die Gewerbesteuer und nimmt die sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Der Gewerbesteuersatz liegt bei 275 Prozent. Das ist 1958 durch den damaligen Landrat festgesetzt worden und gilt bis heute. Damit liegt er im zulässigen Rahmen über dem vorgeschriebenen Mindesthebesatz des Bundes von 200 Prozent. In Schleswig-Holstein erstreckt sich die Bandbreite von 250 bis 450 Prozent. Die Gewerbesteuer wurde ab 2017 durch den Gutsvorsteher auf Grundlage der von den Finanzämtern erteilten Gewerbesteuermessbescheide erhoben. Die Gewerbesteuerumlagen für das Land und den Bund wurden abgeführt. Dies erfolgte nach unserem Kenntnisstand im Rahmen der geltenden Rechtsnormen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben hierzu bereits allgemein im Finanzausschuss berichtet. Ergänzt wurde der Bericht unter Wahrung des Steuergeheimnisses durch das Finanzministerium in einem nicht öffentlichen Teil. Das ist in der Vergangenheit. Das zeigt jedenfalls bereits jetzt auf, dass die Lage einigermaßen komplex ist. Mit Blick auf den Antrag der Koalitionsfraktionen müssen wir aber in die Zukunft schauen. Dabei halten wir es für die beste Lösung, die Gemeindefreiheit für beide Gutsbezirke zu beenden und diesen Anachronismus zu beseitigen. So sorgen wir für die Gleichstellung der beiden gemeindefreien Gebiete mit den übrigen kommunalen Gebietskörperschaften im Land. Rechtlich gibt es mehrere Wege, die wir dazu beschreiten können. Die einvernehmliche Eingemeindung ist dabei die Lösung, die wir als Kommunalaufsicht anstreben. Bestenfalls findet sich eine Gemeinde oder mehrere, in welche die Forstgutsbezirke jeweils eingemeindet werden können. Wenn alle Beteiligten mit dem Schritt der Eingemeindung (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) einverstanden sind, ist der jeweilige Landrat als untere Kommunalaufsichtsbehörde für das Verfahren zuständig. Sollte eine einvernehmliche Eingemeindung jedoch nicht möglich sein, bleibt noch die Eingemeindung durch Gesetz. Diese kann auch ohne Einverständnis der Beteiligten erfolgen. Ein öffentliches Interesse an einer gesetzlichen Regelung läge in jedem Fall vor. Wichtig ist hier: Sowohl die freiwillige Eingemeindung als auch die Gebietsänderung durch Gesetz mitsamt parlamentarischer Entscheidung sollten jeweils erst zum 1. Januar 2026 herbeigeführt werden, da wir beide Wege nicht mehr bis zum 1. Januar 2025 umsetzen können. Die Umsetzung zum 1. Januar 2026 scheint uns aus kommunalrechtlicher und verwaltungstechnischer Sicht die probateste Lösung. Ob und, wenn ja, wie eine Lösung für das Steuerjahr 2025 aussehen könnte, prüfen wir derzeit noch. In der Vergangenheit gab es bereits unterschiedliche Anläufe, den Sonderstatus der gemeindefreien Gebiete zu beenden. Lassen Sie uns bei aller noch erforderlicher Sachverhaltsaufklärung diesmal die richtigen Schlüsse ziehen und eine rechtliche Gleichbehandlung aller Gebiete in unserem Land erreichen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Annabell Krämer FDP
Ich habe mich versprochen. Dem Koalitionsantrag stimmen wir zu, und den anderen würden wir gerne überweisen.
Kristina Herbst
Das ist bei einem Alternativantrag ein bisschen schwierig.
Annabell Krämer FDP
Das geht nicht? – Dann überweisen wir sie beide. (Zurufe)
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Ergebnisse der verschiedenen Bildungsstudien der vergangenen Jahre haben wir quasi in jeder Sitzung diskutiert. Das Leistungsniveau nimmt im Durchschnitt leider seit Jahren ab. Das sehen wir aktuell in erschreckender Form bei den Mathematikergebnissen beim Mittleren Schulabschluss in Schleswig-Holstein. Der Landesschnitt bei der zentralen schriftlichen MSA-Mathematikprüfung – die Noten der mündlichen Prüfungen werden ja nicht landesweit erhoben – beträgt in diesem Jahr 4,22. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Drei Viertel der Schülerinnen und Schüler haben eine 4, 5 oder 6 geschrieben. Fast jeder Zweite hat eine 5 oder 6 geschrieben. Das sind über 4.300 Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein. Es haben mit 8,2 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler eine 6 geschrieben als die Note 1 oder 2 zusammengenommen. Ich räume ein, dass auch ich als Schüler gelegentlich schlechte Mathenoten hatte, aber die aktuelle Entwicklung ist aus meiner Sicht wirklich verheerend. (Beifall FDP, SPD und SSW) Man sollte nicht drum herumreden: Das ist ein echtes Desaster. Das muss endlich nennenswerte Reaktionen der Landesregierung nach sich ziehen. Es geht ja nicht irgendwie um ein paar ärgerliche Noten, sondern es geht um die beruflichen Chancen der jungen Menschen in unserem Bundesland. Klar ist aus unserer Sicht: Der Mathematikunterricht muss in Schleswig-Holstein endlich deutlich gestärkt werden. Es kann nicht so weitergehen wie bisher. Mich beunruhigt erneut die Erklärung des Bildungsministeriums: Das Ministerium verweist im Wesentlichen auf die Folgewirkungen der Pandemie, eine heterogenere Schülerschaft durch die Migration und insgesamt mehr emotionale Probleme und psychosoziale Auffälligkeiten. Das ist mit Sicherheit alles zutreffend, und immerhin wurde nicht – wie zuvor bei den Abiturnoten – wieder auf eine besonders strenge Benotung in Schleswig-Holstein verwiesen. Diese Entwicklungen sind weder neu noch die ganze Wahrheit: Die Realität ist doch, dass die Integration und vor allem die Inklusion an unseren Schulen oftmals nicht funktioniert. Die Schulen werden damit viel zu sehr alleingelassen. In Schleswig-Holstein fällt einfach zu viel Unterricht aus, was sich nach den Plänen der Landesregierung sogar noch weiter verschlimmern soll. In unserer Kleinen Anfrage zu diesem Thema wollten wir wissen, wie viel Mathematikunterricht an unseren Schulen ausfällt. Wie viele Stunden werden gestrichen, fallen ersatzlos aus oder werden fachfremd erteilt? Die Antwort der Landesregierung lautete: Diese Daten werden statistisch nicht erhoben. Offenkundig ist: Wir haben – gerade auch im Fach Mathematik – ein zunehmendes Fachkräfteproblem, auf das die Landesregierung endlich stärker und pragmatischer reagieren muss. Man darf nicht den Kopf in den Sand stecken: Das Startchancen-Programm des Bundes kann und wird ein Baustein sein, um die Leistungen im Fach Mathematik zu verbessern. Es muss in Schleswig-Holstein konsequent umgesetzt werden. Zudem sollte es auch verstärkt um neue didaktische Ansätze gehen, die zur aktuellen Schülergeneration besser passen als ältere Konzepte. Als Opposition wollen wir ausdrücklich nicht nur immer wieder auf die größer werdenden Probleme hinweisen, sondern auch konkrete Lösungen vorschlagen in der Hoffnung, dass wir die Landesregierung zumindest ein Stück weit antreiben können. Ich habe dazu heute mit großem Interesse die Pressemitteilung der Jungen Union gelesen. Sie kritisiert brav die Opposition, sie lobt brav die Koalition. Allerdings muss ich sagen: Beim Thema Textverständnis gibt es noch Luft nach oben. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie lobt nicht die Grünen!) – Inklusive der Grünen. Das hat mich am meisten schockiert; das ist nicht mehr meine Junge Union. (Beifall FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Das macht wenig Hoffnung, dass die Bildungspolitik der CDU absehbar besser wird. Wie schon im Jahr 2022 machen wir als Opposition gemeinsam verschiedene Vorschläge, um den Mathematikunterricht in Schleswig-Holstein zu stärken. Erstens die Einführung einer Fortbildungspflicht für Mathematiklehrkräfte, die keine Mathematik-Fachlehrkräfte sind; zweitens die probeweise Einführung von Assistenzkräften im Mathematikunterricht, um näher an den individuellen Lernpro- (Christopher Vogt) zess heranzukommen; drittens ein Recht auf Förderstunden, Trainingsstunden oder Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler, die auf der Note 5 oder schlechter stehen – ich persönlich könnte mir auch eine verpflichtende schulische Nachhilfe, wie zum Beispiel in Hamburg, vorstellen –, (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) viertens die Aktualisierung des Masterplans Mathematik, die uns ebenfalls dringend geboten erscheint. Die Koalitionsfraktionen sehen diesen Bedarf in ihrem Alternativantrag offensichtlich auch. Ich schlage deshalb vor, dass man beide Anträge an den Bildungsausschuss überweist und dort vertiefend berät. Das Thema ist von großer Bedeutung für die Chancen unserer Kinder und Jugendlichen und die Zukunft unserer Gesellschaft. Ich sehe die Landesregierung hier bisher nicht auf einem guten Weg. Meine Sorge ist, dass sich die Situation weiter verschlechtern wird. Deshalb ist eine ernsthafte Diskussion über Lösungen dringend geboten. Ich wünsche mir, dass wir das gemeinsam im Ausschuss weiter beraten, und danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast jede zweite Schülerin, jeder zweite Schüler hat in der Mathematikprüfung zum Mittleren Schulabschluss MSA nur die Note mangelhaft erreicht. Das ist bitter, das ist alarmierend, darüber müssen wir reden, und dafür werden wir dringend Lösungen finden. Doch zuallererst zu den Ursachen. Warum sind die Prüfungen so schlecht ausgefallen? Da sind an erster Stelle die coronabedingten Schulschließungen zu nennen, die Lern- und Leistungsrückstände nach sich zogen und ziehen. Noch so viele Tutorials im Internet können den persönlichen Austausch im normalen Unterricht nicht ersetzen. Rückstände müssen aufgeholt und gleichzeitig den aktuellen Anforderungen entsprochen werden. Weitere Ursachen sind eine immer heterogenere Schülerschaft: hoher Medienkonsum, mangelnde Sprachkenntnisse, Hyperaktivität und Konzentrationsprobleme, schwindende Unterstützung im Elternhaus, psychische Belastungen, und, und, und; über die Themen sprechen wir häufig. Hinzu kommt, dass Mathematik wenig Interpretationsspielraum gibt, entweder ist die Lösung richtig oder falsch, vieles baut aufeinander auf, (Beate Raudies [SPD]): Nur die Textaufgabe!) und Mathematik wird zu häufig fachfremd unterrichtet. Untersuchungen zeigen, dass der Unterricht manchmal langweilig, zu wenig motivierend ist, er müsste verstehensorientierter gestaltet werden. Zu häufig ist Mathematikunterricht zu wenig lebensweltrelevant. Schülerinnen und Schüler fühlen sich nicht angesprochen, und der Unterrichtsstoff ist für sie nicht so relevant. Das muss sich ändern. Bei all der Aufregung um die Matheergebnisse, um das vermeintliche „Debakel“, wie die Opposition es nennt, muss Folgendes betrachtet werden: In den letzten drei Jahren konnte ein Prüfungsfach wegen der Coronafolgen abgewählt werden, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler entschieden sich dabei häufig für Mathe. Das war in diesem Jahr nicht mehr der Fall, man konnte nicht mehr abwählen, die Defizite schlugen voll durch. – Das ist keine Entschuldigung, es ist aber eine Erklärung. All diese Aspekte führen uns klar vor Augen: Der Mathematikunterricht muss dringend verbessert werden, und zwar kontinuierlich und nachhaltig. In hektischen Aktionismus zu verfallen, ist dabei die schlechteste Idee. Vorschläge müssen stets Hand und Fuß haben. Ich finde, die Vorschläge der Opposition sind wenig innovativ, sie sind kurzatmig und überschaubar. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Eine Fortbildungspflicht ist ja eh unser erklärtes Ziel. Assistenzkräfte für den Matheunterricht, das klingt gut, aber wer soll das sein, und woher soll das Fachpersonal kommen? Für mich ist klar: Es ist viel sinnvoller, auf die eigentlichen Expertinnen und Experten, die Lehrkräfte, zu setzen. Sie sind der Schlüssel für einen besseren Mathematikunterricht. Und ihr Unterricht muss so gut sein, dass überhaupt keine Nachhilfe erforderlich ist. Ihrem Vorschlag für eine individuelle Nachhilfe ist daher in unseren Augen der falsche Weg. Unser Anspruch muss doch sein, guten Unterricht zu machen. (Martin Balasus) (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Das ist kurzsichtig!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Bereich Mathematik bereits einen ganzen Strauß an Maßnahmen beschlossen. Es braucht aber Zeit, bis Verbesserungen wirken und Erfolge sichtbar werden. Zum Beispiel haben alle Erstklässler seit diesem Schuljahr eine Stunde mehr Deutsch und Mathe. Das bedeutet mehr Zeit zum Lernen und nachhaltigeres Lernen. Mit MatheZeit, einem Förderprogramm für die 4. Klasse, oder bettermarks, einem Online-Lernsystem für Mathe, das die Antworten der Schülerinnen und Schüler analysiert und direkt Rückmeldung gibt, sind wichtige Schritte getan. Dazu kommen die mathe.sh-Strategie, das Programm „Mathe macht stark“, ein Ein-Fach-Masterstudiengang Mathe und der Zertifikatskurs Mathe für Lehrkräfte, die Mathe nicht studiert haben; 300 Lehrkräfte sind so zu Mathematiklehrkräften geworden. Besonders positiv stimmt mich aber der Start des QuaMath-Programms. Der Begriff steht für Unterrichts- und Fortbildungsqualität in Mathematik. 15 Bundesländer beteiligen sich, investieren über zehn Jahre. Erst sollen Multiplikatoren für einen besseren Mathematikunterricht ausgebildet werden und in Phase 2 wirken diese auf andere Lehrkräfte. Das ist der Weg der KMK. Schleswig-Holstein ist mittendrin. Ich finde, das ist goldrichtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Feld ist bereits ordentlich bestellt. Alle Maßnahmen, die es braucht, sind getroffen worden. Reiner Alarmismus oder Aktionismus ist die falsche Antwort. Anders ausgedrückt: Man kann eine Pflanze, die man gießen möchte, auch ersäufen. (Unruhe und Zurufe SPD – Zuruf Lars
Lars Harms SSW
Die ist schon lange abgesoffen!) Was wir jetzt brauchen, ist etwas Geduld und die Überzeugung, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen nicht lange drum herumreden, dass auch uns die Ergebnisse in Mathematik erschüttert haben. Sie haben uns erschüttert, aber sie waren dennoch zum Teil erwartbar. Das ist der Grund, warum wir schon des Öfteren in dieser Legislaturperiode über den Mathematikunterricht gesprochen haben. Da kann man jetzt sagen: Wir haben schon viel darüber diskutiert, dass Mathe für viele ein Angstfach ist. Das ist so. Da wird an vielen Stellen gegengesteuert. Aber es gibt natürlich noch viel, viel mehr Gründe. Martin Balasus hat einige davon erwähnt. (Der Redner hustet) Wir müssen da gegensteuern und Maßnahmen ergreifen, um eine Kehrtwende beim Mathematikunterricht zu erreichen. Etwas Mut macht mir da, dass es im Mathematikbereich neue didaktische Ansätze gibt, die versuchen, den Kindern Mathematik mit Freude und Spaß näherzubringen. Ich glaube, so kann man bei Kindern eben auch ein Interesse für Mathematik wecken. Dann geht auch die Angst weg. (Der Redner hustet) Klar ist aber auch, dass der schwarz-grünen Koalition in dieser Legislaturperiode die basalen Kompetenzen, also das Herzstück von Unterricht – – (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] bringt dem Redner ein Glas Wasser an das Rednerpult – Der Redner trinkt) – Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich habe heute mal einen Kloß im Hals. – Die basalen Kompetenzen, das Herzstück von Schule quasi, liegen dieser Koalition besonders am Herzen. Deswegen haben wir an vielen Stellen geschaut, dass wir da vorankommen, uns darauf konzentrieren und Maßnahmen ergreifen. Das sind ganz essenzielle Fähigkeiten wie Lesen, Rechnen, Schreiben oder Sprechen. Was heißt das zum Beispiel für das Rechnen? Da geht es darum, dass Schüler_innen zum Beispiel die Grundrechenarten sowie Zins- und Prozentrechnung draufhaben. Wir kennen alle noch aus dem Unterricht die Formel p gleich W mal 100 durch G, also den Prozentwert mal 100 durch den Grundwert. Vielen von uns hilft das im alltäglichen Leben. Ich bin mir sicher, dass jeder und jede das in der Schule hatte und dass es die meisten von uns noch draufhaben. (Malte Krüger) Ich hätte nie gedacht, dass ich diesen Satz einmal sagen würde, aber die Junge Union hat mit ihrer Pressebeteiligung recht. Die habe ich mir gerade noch einmal zu Gemüte geführt. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich will das Wasser zurück! – Beifall und Zuruf CDU: Genau! – Unruhe und Zurufe SPD) So oft wurde ich, wurden die Grünen, noch nie von der Jungen Union gelobt. Man muss das mal positiv erwähnen. Ich habe mir auch die Punkte der Opposition angeguckt. Dass wir eine Doppelbesetzung in Mathematik einführen, ist einfach unrealistisch. Wir haben jetzt schon zu wenig Mathelehrkräfte, und die Finanzlage ist so, wie sie ist. Das haben wir hier heute ausgiebig besprochen. Da braucht es auch keinen Probelauf, der im Fall eines Erfolges nicht ausweitbar wäre. Immerhin kann im Rahmen des Startchancen-Programms zusätzliches Personal eingestellt werden. Es wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, dass die Startchancen-Schulen oder die PerspektivSchulen da vorangehen. Statt einer Verlagerung des Unterrichts in die Nachhilfe finde ich es besser, eine zusätzliche reguläre Unterrichtsstunde für Mathe zu schaffen, wie wir es im Grundschulbereich mit Deutsch getan haben. Statt einer Fortbildungspflicht macht das Land Fortbildungsangebote, die in den letzten Jahren gern und reichlich genutzt wurden. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Zudem wird der Weg ins Lehramt mit einem EinFach-Studiengang Mathematik und einem Studium Mathematik für die Sekundarstufe I attraktiver. So ist zumindest unser Plan. Der Masterplan Mathematik wird ergänzt und weiter umgesetzt. Es gibt so viele Dinge, die für die Stärkung des Matheunterrichts getan werden und schon getan wurden. Diese Maßnahmen umfassen bis bereits die Ausbildung der Lehrkräfte. Da setzen sie an. Sie gehen bis zur konkreten Prüfungsvorbereitung. Ich kann die alle noch einmal auflisten, aber Martin Balasus hat eine Vielzahl davon schon genannt. Ich will einen Schwerpunkt auf den Wiederholungsteil setzen, den wir für die basalen Mathematikkompetenzen in den Klassenarbeiten einführen wollen. Da können wir dann tatsächlich im Mathematikbereich profitieren. Ich gelange – ehrlich gesagt – zu genau dem gleichen Fazit wie der Kollege Balasus. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]: Das überrascht!) Den Masterplan Mathematik und alle Maßnahmen brauchen Zeit, bis sie wirksam sind. Also geht es darum, dass wir motivierte Lehrkräfte in dem Bereich finden, dass wir Lehrerinnen und Lehrer haben, die didaktische Neuerungen auch in ihrem Unterricht einsetzen. Es geht aber eben auch darum, den politischen Maßnahmen, die wir getroffen haben, Zeit zu verschaffen, damit sie wirken können. Das ist nicht mit ein paar Wochen getan, sondern das braucht schon etwas mehr Zeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Vor zwei Monaten haben wir an dieser Stelle über die Abiturnoten gesprochen. SchleswigHolstein lag 2024 zum dritten Mal in Folge auf dem letzten Platz aller Bundesländer. Das ist vor allem ein Problem von Abiturientinnen und Abiturienten, die sich um einen Studienplatz bewerben und mit Abiturschnitten aus anderen Ländern konkurrieren. Heute sprechen wir über den MSA, den Mittleren Schulabschluss, und über den ESA, den ersten Schulabschluss. Wir sprechen über Mathematik. Wir schreiben in unserem Antrag von einem Debakel. Ich will einmal darlegen, warum. 84 Schülerinnen und Schüler gingen beim MSA mit einer Eins nach Hause. Das waren 0,9 Prozent. 631 – 6,9 Prozent – hatten eine Zwei. 1575 – 17,3 Prozent – hatten eine Drei. Eine Vier hatten 2.459 Schülerinnen und Schüler. Das waren 27 Prozent. Die größte Gruppe – 39,7 Prozent – von 3.609 jungen Menschen hatten eine Fünf. 742 Schülerinnen und Schüler – 8,2 Prozent – hatten eine Sechs. Der Kollege Vogt hat es gesagt: Es hatten mehr Leute eine Sechs als eine Eins oder eine Zwei. Beim ESA, dem ersten Schulabschluss, ist über ein Drittel der Lernenden in Mathe durchgefallen. Nur 13 Prozent hatten gute oder sehr gute Leistungen. Im Schnitt ergibt das eine 3,91 als Matheabschlussnote beim ESA. Man könnte sagen: knapp (Martin Habersaat) ausreichend. Beim Abi erreichten übrigens knapp ein Viertel der Schülerinnen Punktzahlen, die als durchgefallen gelten. Das Thema Mathe geht daher nicht nur Schülerinnen und Schüler aller Schulformen in SchleswigHolstein an. Es ist ein Problem für die örtliche Wirtschaft, die seit Langem über junge Menschen klagt, die keinen Dreisatz können oder bei denen Grundlagen des Faches zu Beginn einer Ausbildung aufwendig wiederholt werden müssen. Frau Ministerin, das ist ein Problem der Landesregierung. Schülerinnen und Schüler befinden sich vor wichtigen Prüfungen ohnehin in einer schwierigen Phase. Der MSA, mit dem man sich um eine Ausbildung oder einen Platz an einer weiterführenden Schule bewirbt, ist eine wichtige Prüfung. Was macht es mit jungen Menschen, wenn sie sehen, dass sie mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit in Mathematik scheitern werden? Ich bleibe bei der hier schon einmal vorgetragenen These: Wenn ein Fach in seiner jetzigen Struktur Ängste auslöst, dann ist die Ansage, dass es eine Stunde mehr gibt, nicht die Lösung. Wenn jemand Angst vor einer Spinne hat, wird ihm diese nicht dadurch genommen, dass man eine zweite Spinne danebensetzt. (Beifall SPD und SSW) Interessanterweise sehen Sie bei Ihrem Vorhaben das Problem nicht, die zusätzlichen Fachkräfte zu besorgen, die Ihnen fehlen. Da sagen Sie: Eine Stunde Mathe mehr, das geht bestimmt alles wunderbar. Aber wenn wir sagen: „Mensch, eine zweite Assistenzkraft im Raum könnte die Lösung sein“, dann ist es unmöglich, so viele Fachkräfte zu finden. Das müssen Sie logisch durchdenken, liebe Kollegen von CDU und Grünen. Die Stunde mehr wäre wenigstens noch ein mit mehr Ressourcen verbundener Schritt. Jetzt legen Sie ausschließlich Maßnahmen vor, die vor allem eines sind – kostenneutral. Eltern leiden mit ihren Kindern mit. Sie erleben zu Hause den Stress, die Frustration, die Selbstzweifel und die Trauer. Gleichzeitig sorgen sie sich um die Zukunft ihrer Kinder; denn wer gut in Mathe ist, hat mit größerer Wahrscheinlichkeit später einen höheren Verdienst und einen besseren Job. (Zuruf) – Ja, es gibt mehrere Studien, die belegen, dass das so ist. In dieser Situation suchen Eltern Auswege. Wer es sich leisten kann, wählt den Weg der privaten Nachhilfe. Und wer es sich nicht leisten kann? Nach dem abgelehnten Antrag „Mathe starkmachen“ legen Ihnen SPD, FDP und SSW heute erneut Vorschläge vor. Weil das Thema so wichtig ist, lassen wir nicht nach und legen Ihnen konkrete Punkte vor. Eine Fortbildungspflicht empört abzulehnen, wenn man sich selbst im Koalitionsvertrag eigentlich einmal eine Fortbildungspflicht für alle Lehrkräfte vorgenommen hatte, (Beifall SPD, FDP und SSW) finde ich deutlich sonderbar, vor allem vor dem Hintergrund vieler fachfremd erteilter Mathematikstunden. (Martin Balasus [CDU]: Ein Spektakel macht er aus dem Debakel!) Die prekäre Lage von Vertretungslehrkräften, die nach fünf Jahren an die Luft gesetzt werden und durch neue Vertretungslehrkräfte ersetzt werden, haben wir hier schon besprochen. – Herr Balasus, Assistenzkräfte sind genau die Lösung, die uns Mathematiklehrkräfte empfohlen haben. (Martin Balasus [CDU]: Wer ist das denn? Wer ist das denn?) Denn was ist denn der Erfolg oder das Geheimnis einer privaten Nachhilfestunde? – Sie haben da eine Eins-zu-eins-Situation, einen persönlichen Bezug zum Lernenden oder zur Lernenden. Und diese kleinere Eins-zu-eins-Begebenheit können Sie häufiger auch im Unterricht darstellen, wenn Sie eine Assistenzkraft haben. (Serpil Midyatli [SPD]: Total logisch!) Das ist übrigens ähnlich wie das, was der Landesrechnungshof uns kürzlich im Bildungsausschuss ausführlich erläutert hat. Da wurde schon über die Frage gesprochen, wer das denn sein könnte. Sie haben in der letzten Legislaturperiode eine Studie zum Thema Schulassistenz bestellt und das Ergebnis geliefert bekommen, dass eine Ausweitung der Schulassistenz dringend empfohlen wird. Da haben Sie eine Antwort auf Ihre Frage, wer das sein kann. (Beifall SPD und vereinzelt SSW – Zuruf Martin Balasus [CDU])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss!
Martin Habersaat SPD
Über das Hamburger Erfolgsmodell des Rechts auf individuelle Nachhilfe in der Schule haben wir schon mehrfach gesprochen. Ich bitte Sie dringend: (Martin Habersaat) Orientieren Sie sich einmal an dem erfolgreichen Nachbarland und ignorieren Sie das nicht völlig! Sie igeln sich völlig in ein Lila-Wolken-Wunderland ein –
Martin Habersaat SPD
– und verlassen die Realität. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Thema Mathematik-Debakel sind wir uns als Opposition schnell über diesen gemeinsamen Antrag einig geworden. Es tut mir wirklich leid für die 3.609 Schülerinnen und Schüler, die eine Fünf und auch für die 742 Schülerinnen und Schüler, die eine Sechs in der MSA-Prüfung geschrieben haben, obwohl wir vermuten dürfen, dass die meisten der betroffenen Schülerinnen und Schüler insgesamt in ihrer Leistung über der Benotung einer Fünf oder Sechs liegen und dass es zum größten Teil an der Art der Prüfungsaufgaben lag, dass die Ergebnisse so verheerend ausfielen. Es sind genau diese Schülerinnen und Schüler, die schon genug Herausforderungen durch Corona in ihrer Schullaufbahn zu bewältigen hatten. Dass genau diese Generation jetzt auch noch mit unfairen Prüfungsbedingungen konfrontiert wird, ist einfach nicht gut. Das Debakel beginnt bereits in der Grundschule. Wie soll trotz Unterrichtsausfällen oder fachfremden Lehrkräften eine stabile und fundierte Lernbasis für Mathematik geschaffen werden? Mathematik ist zum Beispiel nicht mit dem Fach Deutsch zu vergleichen. Das Verständnis für Zahlen, für Mengen und abstraktes Denken muss erst kontinuierlich reifen. Wenn die Kinder hier einmal abgehängt werden, ist es unglaublich schwer, den folgenden Unterrichtsstoff zu bewältigen. An den weiterführenden Schulen fehlt es dann manchmal einfach an Verständnis gegenüber den Schülerinnen und Schülern, deren basale Mathematikfähigkeiten Lücken aufzeigen. Die Entscheidung, Mathematik zu studieren und später zu unterrichten, setzt meistens eine grundlegende Freude am Fach voraus. Somit erfordert es eine erhöhte Empathiefähigkeit der begeisterten Mathematikfachlehrkräfte, um zu verstehen, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die dem grundsätzlichen mathematischen Denken nicht folgen können und nur mit erhöhter Kompensationskraft das Fach Mathematik bewältigen. Das System Schule muss Mathematik neu denken. Es muss mehr Didaktik und Pädagogik einfließen. Mathematik muss greifbar und erlebbar unterrichtet werden. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Es geht dabei um die Qualität und nicht um die Quantität des Unterrichts. Es nützt nichts, zwei Stunden Mathematik zusätzlich auf der Stundentafel zu etablieren, denn das bedeutet nur zwei weitere Stunden, in denen die Möglichkeit für Ausfälle oder fachfremden Unterricht besteht und die Schülerinnen und Schüler trotzdem nicht weiterkommen. Langfristig benötigen wir neue und bessere Rahmenbedingungen für das Fach Mathematik. Daher: Die Mathematik-Lehrkräfteausbildung benötigt noch mehr pädagogische Inhalte, um auf die individuellen Fähigkeiten und Grundlagen der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können. Deshalb ist es auch so wichtig, dass das Ein-FachMasterstudium jetzt eingeführt wird. Bis sich langfristig etwas ändert, benötigen wir kurzfristig die Umsetzung der in unserem Antrag genannten Maßnahmen. Wir können die Schülerinnen und Schüler mit dem Debakel nicht alleinlassen. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Neben der Fortbildung der Lehrkräfte, ob mit oder ohne Mathematikabschluss, müssen wir Fördermöglichkeiten innerhalb des Schulalltags schaffen, die die Familien und die Schülerinnen und Schüler keine zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Ressourcen kosten. Schülerinnen und Schüler, die merken, dass sie im Mathematikunterricht nicht mehr mitkommen, müssen die Möglichkeit haben, ihre Lernlücken durch Beratung und individuelle Förderung zu schließen, um später erfolgreich Prüfungen zu bestehen. Nur so können wir die Motivation und Leistungsbereitschaft für die MINT-Fächer steigern. Das wird sich dann hoffentlich auch spürbar auf die Hochschulen auswirken und auch hier die MINT-Fächer stärken. (Jette Waldinger-Thiering) Zum Schluss möchte ich sagen – das muss auch für die Zukunft so sein –, dass die Vorbereitungshefte tatsächlich auch zu den Prüfungsaufgaben passen. Noch eine Bemerkung auch in Richtung der Kollegen Martin Balasus und Malte Krüger: Im Rahmen des Startchancen-Programms können die Schulen extra Unterricht oder gezielteren Unterricht in Mathematik anbieten, ja, das ist richtig. Aber wir haben dieses Startchancen-Programm nur an einigen Schulen in Schleswig-Holstein und nicht an allen Schulen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Insofern schaffen wir wieder Ungleichbehandlung, und das ist nicht in Ordnung. Außerdem müssen wir alles daransetzen, dass alle Schülerinnen und Schüler gute Noten in Mathe kriegen, damit sie auch ihren Schulabschluss schaffen. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Karin Prien
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Leistungen signifikant sinken, dann müssen wir wissen, woran das liegt, dann darf das nicht ohne Antwort bleiben. Ich glaube, darüber sind wir uns alle in diesem Haus einig. Das gilt übrigens auch, wenn Leistungen nur in einem Fach, in einem Prüfungsformat und einem Jahrgang gesunken sind. Es ist nämlich keineswegs so, dass wir Evidenz dafür hätten, dass die Matheleistungen bei den Prüfungen generell gesunken wären. Das Ergebnis des Matheabiturs hat sich zum Beispiel deutlich verbessert. Das habe ich jetzt von keinem der Redner hier heute gehört. Das ist übrigens aber auch kein Beleg dafür, dass es hier eine Trendumkehr gäbe. Das würde ich jetzt gar nicht behaupten wollen. Aber ich glaube, wir müssen Daten immer erst einmal vernünftig einordnen. Deshalb machen wir genau das: Wir analysieren Prüfungsergebnisse bei allen Abschlüssen gemeinsam mit den Schulen, gemeinsam mit der Schulaufsicht und der Wissenschaft, und dann gibt es die notwendigen Antworten. Zu den Ursachen ist einiges richtig gesagt worden. Ich will vielleicht einmal etwas provokant in den Raum stellen, ob wir eigentlich den Schülerinnen und Schülern während Corona einen Gefallen getan haben, indem wir die Prüfungsbedingungen so abgesenkt haben, denn das hat natürlich auch Konsequenzen auf deren Lernverhalten. Das haben wir gemeinsam so entschieden, dazu stehen wir auch, aber das ist natürlich auch ein Stück weit ein Bereich, in dem wir nacharbeiten müssen. Ich will im Übrigen sagen: Unabhängig von den einzelnen Prüfungsergebnissen – darüber haben wir mehrfach in diesem Hohen Hause gesprochen – hat das Bildungsministerium frühzeitig den Mathematikunterricht weiterentwickelt und auf allen dafür entscheidenden Ebenen entsprechende Maßnahmen getroffen. Am Ende – das hat Martin Balasus heute, wie ich finde, völlig richtig hervorgehoben – kommt es auf die Qualität des Mathematikunterrichts an – und auf fast nichts anderes. Ich sage das jetzt mit einem großen Selbstbewusstsein, weil wir die Freude hatten, in der vergangenen Woche John Hattie hier zu haben, der sich inzwischen in einer Metastudie 400 Millionen Schüler mit Blick auf die Wirksamkeit von Unterricht genau angeschaut hat. Am Ende kommt es eben nur in der Effektstärke auf die Wirksamkeit guten Unterrichts an. Deshalb konzentrieren wir uns in Schleswig-Holstein darauf. Wir haben hier im Rahmen des Masterplans Mathematik seit 2019 in allen Bereichen entsprechende Maßnahmen ergriffen. Dazu will ich Ihnen – zumindest noch ein bisschen – berichten, was wir machen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wenn es auf die Qualität des Unterrichts ankommt, dann kommt es natürlich entscheidend auf die Qualifizierung in den drei Phasen der Lehrkräftebildung an. Genau die haben wir seit 2019 in den Blick genommen. Wir haben darüber hinaus das Monitoring des Unterrichts und der zentralen Abschlussprüfung verbessert. Wir haben mit der Kooperation mathe.sh zwischen dem Bildungsministerium, dem IQSH und dem IPN gemeinsam daran gearbeitet, die Mathematikkompetenzen aller Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zu verbessern. Es ist ja völlig richtig, Frau Waldinger-Thiering: Es kommt nicht nur auf die PerspektivSchulen und die Startchancen-Schulen an – Herr Vogt, übrigens: Programm des Bundes und der Länder. Aber es kommt (Ministerin Karin Prien) eben besonders auf diese Schulen an, weil dort die Kinder –ich dachte, darüber wären wir uns einig – besonders schlechte Startchancen haben. Deshalb unterstützen wir sie an dieser Stelle besonders. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei den Aus- und Fortbildungen geht es letztlich um die Frage: Wie können wir die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den tiefen Strukturen des Lernens in der Mathematik und zur kognitiven Aktivierung in den Unterricht, in die letzte Klasse in unserem Land bringen? – Das ist genau das, woran wir arbeiten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zum Beispiel mit Blick auf die Prüfungsnoten ist bekannt – das gucken wir uns eben auch genau an –, dass die Vornoten im Fach Mathematik deutlich besser als die Noten in den schriftlichen ESAund MSA-Prüfungen ausfallen. Deshalb richten wir unseren Fokus jetzt noch genauer auf die Prüfungsvorbereitung. Wir verpflichten alle Schulen, die Prüfungsvorbereitung mit den richtigen, den aktuellen Aufgabenheften und den Übungsaufgaben, die wir den Schulen im Rahmen des Masterplans zusätzlich zur Verfügung stellen, eine entsprechende Prüfungsvorbereitung vorzunehmen, damit die Schülerinnen und Schüler besser auf die Prüfungen vorbereitet sind. Eine ganz wichtige neue Maßnahme wird sein, dass es in allen Klassen der weiterführenden Schulen in jeder Klassenarbeit einen Wiederholungsteil geben wird, damit Schülerinnen und Schüler bestimmte mathematische Aspekte und Aufgaben – Malte Krüger hat uns davon einen kleinen Eindruck gegeben – kontinuierlich immer wieder üben und diese eben nicht mehr vergessen werden, weil das ein Riesenproblem im Mathematikunterricht ist. Die Dinge bauen aufeinander auf; wenn ich den Track verliere, dann bin ich irgendwann raus. Dagegen müssen wir etwas tun, und das ist eine Maßnahme, von der wir uns tatsächlich viel versprechen. Seien wir ganz ehrlich: Das mit dem Üben war ja eine Zeitlang ein bisschen aus der Mode geraten. Da müssen wir einfach an manch bewährte Methoden wieder anknüpfen. Über die PerspektivSchulen ist schon gesprochen worden. Dort haben wir besondere Förderprogramme, besondere Förder- und Forderbänder – das ist mir wichtig. Wir müssen auch einen Blick auf die begabten Schülerinnen und Schüler an den PerspektivSchulen weiter richten und darüber hinaus personelle Verstärkung, aber eben auch die Lizenz für bettermarks, die wir den PerspektivSchulen und den Startchancen-Schulen zur Verfügung stellen, weil die Lehrkräfte hiermit eine erhebliche Unterstützung bekommen. Ehrlich gesagt: Das mit den Assistenzkräften Mathematik finde ich nun schon – erlauben Sie mir bitte die Anmerkung – zumindest einmal bemerkenswert. Wie sollen diese Kräfte denn ausgebildet sein, und wo wollen Sie die denn ausbilden? (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Entschuldigung, wie sollen denn diese Kräfte guten Mathematikunterricht machen, die das gar nicht gelernt haben? (Martin Balasus [CDU]: Richtig!) Also, meine Damen und Herren, dieser Vorschlag ist nicht wirklich durchdacht. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist ja so – wie an vielen Schulen!) Es gibt übrigens keinerlei wissenschaftliche Evidenz dafür, dass eine solche Maßnahme tatsächlich die Qualität des Mathematikunterrichts verbessern würde. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Meine Damen und Herren, wichtig ist mir, noch einmal zu erwähnen – das haben wir, Herr Vogt, seinerzeit zum Teil gemeinsam beschlossen und waren uns da auch einig –, dass wir den Zertifikatskurs Mathematik an der Europa-Universität Flensburg eingeführt haben, um gerade den Lehrkräften, die an Grundschulen unterrichten und Mathe eben nicht als Fach haben, als fachfremd Unterrichtenden eine höhere Kompetenz in der Vermittlung von Mathematik zu ermöglichen. Dieser Kurs wird sehr gut angenommen. Wir haben in jedem Semester zwischen 80 und 120 Lehrkräfte, die an diesen Kursen teilnehmen, so wie wir auch sehr viele Teilnehmer an den Kursen „Mathe macht stark“ – ein wesentliches Förderprogramm im Bereich der Mathematik über das IQSH – haben. QuaMath ist bereits erwähnt worden; ich werde Ihnen gerne einmal im Bildungsausschuss im Detail über die Umsetzung berichten. (Ministerin Karin Prien) Darüber hinaus haben wir den Ein-Fach-Masterstudiengang; den führen wir jetzt an der Christian-Albrechts-Universität ein. An der EUF haben wir, wie Sie vielleicht auch wissen, das neue Programm „Studienpfad Grundschulmathematik“ eingeführt, indem wir uns schon im Bachelorstudiengang auf die Grundschulmathematik einerseits und die Mathematik für die weiterführenden Schulen andererseits konzentrieren. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir nehmen das mit der Aus- und Fortbildung sehr ernst, im Übrigen auch mit der Weiterbildung für fachfremd Unterrichtende. Insofern decken wir alle Bereiche ab, die notwendig sind, um die Qualität des Mathematikunterrichts zu verbessern. Ich bin sicher, dass unsere Schulen das gut umsetzen werden, aber sie brauchen eben ein bisschen Zeit. Ich darf Sie bitten, uns dabei zu unterstützen, den Schulen die Zeit auch zu lassen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten und sechs Sekunden überschritten. Es gibt einen weiteren Wortbeitrag. – Wird das als Restredezeit oder als Kurzbeitrag gewünscht? (Martin Habersaat [SPD]: Als Restredezeit!) – Gut, dann hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Wir haben uns natürlich im Anschluss an die diesjährigen MSA- und ESA-Ergebnisse mit Mathematiklehrkräften darüber unterhalten: Wie kann das sein? Wie schätzt ihr das ein? Was hättet ihr für Lösungsideen? Eine Lösungsidee – die verfolgen Sie auch – war: Man muss dafür sorgen, dass die Mathematikprüfung nicht versehentlich eine Deutschprüfung ist, dass also Schülerinnen und Schüler, die eigentlich die Aufgabe bewältigen könnten, die Textaufgabe nicht verstehen und deswegen die Rechnungen nicht schaffen. – Da mache ich einen Haken. Eine zweite wesentliche Rückmeldung war: Wir müssen es irgendwie schaffen, näher an den individuellen Lernprozess heranzukommen. Das wurde zumindest von den Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, der Mathenachhilfe als großes Pfund zugeschrieben. Es ist ja nicht so, dass in der Mathematiknachhilfe nur Leute tätig sind, die pädagogische Extratalente sind, die sich an unseren Schulen als Mathelehrkräfte nicht finden, sondern das Besondere an so einer Mathenachhilfesituation ist, dass man sich in einer kleinen Gruppe intensiver mit dem Thema befassen kann, möglicherweise leichter als vor einer ganzen Klasse Rückfragen stellen kann. Möglicherweise kann die Nachhilfelehrkraft genauer über die Schulter gucken und sieht: „Mensch, da bist du auf deinem Lösungsweg vom rechten Pfad abgekommen; versuch doch noch einmal das und das“, und darüber werden oftmals große Erfolge erzielt. So ein Nachhilfevertrag wird meistens mit einem besonderen Ziel abgeschlossen: Wir wollen von der Fünf auf eine Vier oder auf eine Drei. – In ganz vielen Fällen gelingt das. Die Frage darf doch sein: Wie schaffen wir es, solche Erfolge, für die Eltern privat bezahlen müssen, auch an den Schulen zu ermöglichen? – Einer der Pfade, die wir deshalb vorschlagen, ist es, eine zusätzliche Assistenzkraft in manche Mathestunden zu setzen, die genau solche Situationen herstellen kann. Ich verstehe diese empörte Ablehnung und die empörte Reaktion nicht: „Das kostet alles mehr Ressourcen“, wenn Sie doch im gleichen Zuge oder in einem Zug davor zusätzliche Mathestunden angeordnet haben, die ja teurer sind als das, was wir Ihnen an dieser Stelle vorschlagen. Auch das Modell des individuellen Rechts auf Nachhilfe in Hamburg ist genau auf solche Überlegungen zurückzuführen. Da sehen wir auch, dass es funktioniert, dass man den Schulen eben sagt: Bevor ihr Schülerinnen und Schülern habt, denen ihr mitteilt: „Tut uns leid, du kannst es einfach nicht“, braucht ihr zusätzliche individuelle Angebote, um diese Schülerinnen und Schüler zu fordern. – Wir bitten Sie noch einmal: Denken Sie auch einmal in diese Richtung! Natürlich ist es toll, was an PerspektivSchulen überall in Deutschland und in Schleswig-Holstein passieren kann, weil es ja schon vorher angefangen hat und so weiter. Aber das enthebt uns doch nicht von der Aufgabe, das Problem möglichst an allen Schulen zu lösen. (Beifall SSW und Birgit Herdejürgen [SPD]) Es kann jetzt nicht sein, dass Sie alle Probleme auf die PerspektivSchulen schieben und sagen: „Die sollen es lösen“, nur weil die Geld dafür haben, (Martin Habersaat) dass Sie nicht aus Ihrem Haushalt stemmen müssen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Für Kinder und Jugendliche gibt es in den sozialen Medien nichts, was es nicht gibt: Videos vom Krieg Russlands gegen die Ukraine, vom Terrorangriff auf Israel, von Israels Gegenoperation. Demokratiefeindliche Influencer_innen, die Kinder und Jugendliche dank Algorithmen in Wahrnehmungstunnel locken. Erwachsene, die sich an Kinder und Jugendliche heranmachen. Jugendliche, die das Foto der nackten Ex-Freundin in den Klassenchat posten oder es vorher noch per KI in ein Porno einbauen. Kinder, die sich bis zum Selbstmord mobben. Doch wer schützt unsere Kinder in der digitalen Welt? Altersgrenzen – Instagram zum Beispiel ist erst ab 13, WhatsApp ab 16 – werden oft umgangen, teilweise von Eltern selbst, die Accounts für ihren Nachwuchs anlegen. Und die Medienkompetenzstrategie der Landesregierung ist – freundlich formuliert – eher langfristig und ressourcenschonend angelegt. Es gibt verschiedene Initiativen, um den Schutz zu verstärken, beispielsweise das Netzwerk Medienkompetenz Schleswig-Holstein mit seinem Safer Internet Day. Welche Verantwortung kommt aber den Schulen in diesem Zusammenhang zu? Welche der Politik? Was müssen Eltern leisten? Welche weiteren Unterstützungsangebote gibt es? – Das sind Fragen, auf die jedenfalls eine Antwort zu kurz greift: Handyverbote. Das war das Fazit der Veranstaltung Soziale Medien und Schulkultur der SPD-Landtagsfraktion mit Expertinnen und Experten aus einem breiten Spektrum. Eltern, Lehrkräfte, Wissenschaft und Landesmedienanstalt waren vertreten. Aus dieser Veranstaltung ist der vorliegende Antrag entstanden. Viele Kinder und Jugendliche sind sich der Risiken bewusst und wünschen sich klare Regeln und Aufklärung. Die Schule ist nun einmal der einzige Ort, an dem wir das zuverlässig allen bieten können. Sie muss deshalb auch ein Ort des Übens sein. Soziale Medien gehören in die Schule, dürfen und müssen dort vorkommen. Wir sollten sogar darüber nachdenken, wie wir über die Schulen auch Eltern erreichen. Denn vor allem gemeinsam mit medienbewussten Eltern können wir die Medienkompetenz der Kinder stärken. (Vereinzelter Beifall SPD) Meine Damen und Herren, von einem Handyverbot in der Schule gehen die sozialen Medien ja auch nicht wieder weg. Nach dem Unterricht würde über das Handy trotzdem gemobbt werden können, könnten sich Kinder in verschwörungsideologischen Bubbles verlieren. Auch hier kann Schule übrigens gegensteuern. Im Geschichtsunterricht wurde auch vor der Erfindung des Internets schon hinterfragt, wie glaubwürdig eine Quelle eigentlich ist. (Martin Habersaat) Aber auch für die Politik gibt es einiges zu tun. Schulen brauchen die entsprechende technische und personelle Ausstattung und Lehrkräfte die notwendigen Fortbildungen. Von der Schule gestellte Endgeräte könnten für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen und eine zentrale Administration gegen einen Missbrauch dieser Geräte wirken. Die ICILS-Studie zeigte gerade, dass es bei der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, um auch Chancengleichheit zu ermöglichen, noch erheblichen Entwicklungsbedarf gibt. Darauf weisen wir schon länger hin. Diese Geräte waren von Daniel Günther eigentlich mal für 2022 versprochen, und ich bin gespannt, wie sie heute wieder von diesem Versprechen ablenken werden, meine Damen und Herren. Die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Deutschland sind in den vergangenen zehn Jahren gesunken. Das Bergab nach der Pandemie zeigt sich in Schleswig-Holstein auch an den rückläufigen Nutzungszahlen des Lernmanagementsystems itslearning. Nur 51.643 von 372.300 Schülerinnen und Schülern, also circa 14 Prozent, arbeiten noch mit itslearning, 86 Prozent der Lernenden nicht. Aber das ist ein Nebengleis, im Kern sind wir natürlich bei den sozialen Medien, und da ist mein Fazit: Die Landesregierung muss dazu übergehen, die Schulen nicht nur verbal, sondern auch tatsächlich bei der Digitalisierung der Lehrlernprozesse und der Medienbildung zu unterstützen, und wir sollten den Kindern mehr als Klicken und Wischen vermitteln. Meine Damen und Herren, wie soll denn das gehen, wenn den Kindern in der Schule das Handy verboten und kein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt wird? – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans das Wort.
Dr. Hermann Junghans CDU
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Medienbildung ist nicht nur eine Aufgabe für die Schulen. Die ersten Grundlagen für den richtigen Umgang mit Medien sollten bereits vor der Einschulung gelegt sein. Schulen können helfen, Defizite in der Medienbildung zu beheben. Meine Fraktion begrüßt es deshalb, dass wir uns mit einem Teilaspekt der Medienbildung, nämlich der an Schulen, befassen – auch wenn der SPD-Antrag ein inhaltlich eher dünner Anlass für dieses Thema ist. (Christopher Vogt [FDP]: Also über Substanz von Anträgen solltet ihr euch lieber nicht auslassen!) Im Einzelnen zu den Punkten des SPD-Antrages. Zu Punkt 1: Das Internet und die sozialen Medien in den Schulen. Seit 2019 wird das Thema Medienkompetenz in den Lehrplänen für alle Fächer berücksichtigt, und das wurde in diesem Jahr noch einmal aktualisiert. Ob die SPD in diesem Punkt ihres Antrages ein Handyverbot fordert, bleibt unklar und ist auch nach dem Redebeitrag des Kollegen nicht klarer geworden. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Ich sage deshalb hier umso klarer: Ohne einen Unterrichtsbezug muss ein Verbot der Handynutzung selbstverständlich sein – so selbstverständlich wie das Verbot, unter dem Tisch die Bravo zu lesen, weil die meisten Menschen ihre Aufmerksamkeit eben nicht auf zwei Informationsquellen richten können. (Beifall und Heiterkeit CDU – Zurufe SPD) – Stören Sie nicht, hören Sie zu! Die Durchsetzbarkeit von Regeln im Unterricht ist aber eine allgemeinpädagogische Frage und nicht in erster Linie eine der Medienbildung. Punkt 2: Internet-ABC-Schulen. – Ein schönes Schlagwort, täuscht aber darüber hinweg, dass wir längst Internet-ABC-Schulen im Land haben, auch mit der Möglichkeit der Zertifizierung. Sie schlagen vor, alle Grundschulen zu zertifizieren. Ob das neben dem großen bürokratischen Aufwand, den das mit sich bringt, einen Mehrwert bringt, halte ich zumindest für zweifelhaft. Punkt 3: digitale Endgeräte. Die lückenlose Versorgung mit Tablets bleibt unser Ziel. Den Schwerpunkt der Diskussion allerdings auf die Bereitstellung von Endgeräten abzustellen, ist irreführend. Selbst in prekären Verhältnissen wird der Besitz eines Handys als ein Grundbedürfnis gesehen, das selten unerfüllt bleibt. Dementsprechend zeigt die aktuelle Studienlage, dass die Zahl der Endgeräte in Schülerhand in den letzten Jahren sogar extrem gestiegen, aber die Medienkompetenz, also die Fähigkeit, mit diesen Medien umzugehen, gleichzeitig gesunken ist. Das ist auch schon die Überleitung zu Ihrem vierten Punkt, den Medienscouts. Wenn es nur darum ginge, der Nicht- oder Mindernutzung von Medien (Dr. Hermann Junghans) entgegenzutreten, wäre die Einbindung älterer, medienaffiner Jugendlicher eine gute Idee. Wenn es aber nicht um die Vermittlung technischer Kenntnisse geht, sondern um Jugendschutz – Ihr Antrag lässt darauf schließen, dass Sie darauf hinauswollen –, dann ist es nicht auszuschließen, dass in wahrscheinlich nicht wenigen Einzelfällen der Bock zum Gärtner gemacht wird – oder im Gendersprech: die Bockenden zu Gärtnernden. (Beifall und vereinzelte Heiterkeit CDU –
Thomas Jepsen CDU
Bravo!) Es geht aber nicht nur um den klassischen Jugendschutz, sondern auch um politische Resilienz. Die Trolle des Kreml und die Extremisten von links und rechts finden viel zu häufig nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei Erwachsenen einen Resonanzboden. Punkt 5: Das Kooperieren von Eltern und Schule ist so selbstverständlich, dass sich größere Anmerkungen hierzu erübrigen. Meine Damen und Herren, schauen Sie sich einmal an, was das Land seitdem schon gemacht hat, seit es relativ früh erkannt hat, dass gehandelt werden muss. Es gibt die Leitlinie Medienkompetenz, die Medienbildungsarbeit des Offenen Kanals, das Netzwerk Medienkompetenz schon seit 2010 hier im Land Schleswig-Holstein. Seit 2021 gibt es das Landesprogramm „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“, das Glasfaseranschlüsse und WLAN an die Schulen brachte und die Versorgung mit Laptops verbessert hat. Wir brauchen ebenso die Weiterführung des DigitalPakt Schule auf Bundesebene. Im Moment ist da nicht mehr allzu viel zu erwarten, aber ich gehe davon aus, dass sich das nach der Bundestagswahl zügig ändern wird. Meine Damen und Herren, die Entwicklungen im Bereich der Medien und ihre Bedeutung für unsere Demokratie und Arbeitswelt sind so immens, dass wir die Lage ständig im Blick behalten müssen. Medienbildung ist der vordere Rand der Verteidigung einer freien Gesellschaft. Jeder durchdachte Vorschlag dazu ist deshalb hochwillkommen. Meine Bitte ist aber, die Vorschläge mit etwas mehr Substanz zu versehen, bevor sie als Anträge niedergeschrieben und eingereicht werden. (Beifall CDU)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich musste erst einmal googlen, ob es die Bravo noch gibt. Es gibt sie noch, sie hat eine gute Webseite. Sie ist auch bei TikTok und Instagram vertreten. Ich habe gerade nachgesehen, sie hat auch einen Artikel: Gendern, was ist das? Wie geht es richtig? Vielleicht können wir uns noch einmal darüber unterhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU) Ich wollte eigentlich ganz anders starten, aber Herr Habersaat hat uns in seinem regulären Beitrag vorgeworfen, wir seien in einer Lila Wolke. Ich wollte Ihnen herzliche Grüße aus der Lila Wolke senden und Ihnen sagen: Wir sind schon in der Realität. Das sehen wir heute Nachmittag auch an den Debatten, die wir führen. Wir reden hier über Mathe, über Medien, über Finanzbildung und über Schulabbrecher_innen. Das sind alles sehr seriöse Themen, bei denen wir natürlich versuchen, Veränderungen herbeizuführen und nicht nur beim Status quo zu bleiben. Ich finde, so viel Fairness gehört zu der Debatte dazu. Jetzt aber zum Thema Medienbildung. Das ist erst einmal eine Querschnittsaufgabe aller Fächer. Das können wir uns zum Beispiel im WiPo-Bereich in Bezug auf Urteilsfähigkeit, die wir schulen müssen, angucken. Wir können in den Informatikbereich gucken, wo es um das technische Verständnis zum Beispiel von Algorithmen geht und um die Frage, wie diese funktionieren. Das können wir zum Beispiel im Deutschunterricht sehen, wo es um den Einsatz von Präsentationstechnik geht. Natürlich ist es erschreckend, wenn wir an der Studie, die es aktuell in dem Bereich gibt, sehen, dass nur 70 Prozent der grundlegenden Kenntnisse in der Medienbildung vorhanden sind. Es ist natürlich erschreckend, dass bei den jungen Menschen nur 40 Prozent dabei herauskommen. Das heißt, das ist ein Thema, an das wir natürlich ranmüssen, bei dem wir als Land Schleswig-Holstein aber schon seit sehr langer Zeit den Kurs fahren, dass wir das auf alle Fächer münzen und dass das eine fächerübergreifende Kompetenz ist. Um Lösungsansätze zu entwickeln, gehört natürlich erst einmal dazu, den Ist-Zustand, also die Realität, so würde Herr Habersaat sagen, anzugucken. Dazu gehört, dass wir die ICILS-Studie auswerten und gucken, was für Informationen noch darin enthalten sind in der Frage, wie wir die Medienkompetenz verbessern können. Natürlich, die Internet- (Malte Krüger) ABC-Schulen stehen auch in Ihrem Antrag. Ich glaube, die finden wir alle richtig. Hier können wir einen Haken daranmachen, wie Sie sagen würden. Das, was mir an der Stelle noch wichtig ist, mag eine Kleinigkeit sein, aber ich finde das wichtig: Wir haben viele schulische Angebote im Bereich der Medienkompetenz, wir haben viele externe und außerschulische Angebote. Ich würde mir wünschen, dass diese sich noch viel mehr miteinander verzahnen, dass also schulische Angebote auch an externe Angebote anknüpfen können. Das mag in Städten wie Kiel und Lübeck anders sein als im ländlichen Raum, wo es nicht so viele externe Angebote gibt. Ich würde mir wünschen, dass es auch Angebote in Husum, Glückstadt und Elmshorn gibt und nicht nur in den großen Städten. Außerdem hatten wir beim Offenen Kanal eine lebhafte Debatte. Ich finde, Herr Vogt hat hier einen sehr wichtigen Aspekt genannt: Natürlich müssen wir auch die Eltern im Boot haben. Auch diese haben sicherlich ein Interesse an Bildungsangeboten in dem Bereich, denn auch sie kommen nicht mit allen aktuellen Entwicklungen mit, ob es KI oder um andere Themen geht. Ich war mit Herrn Vogt einer Meinung, dass auch ganz oft ein Orientierungsrahmen hilfreich sein kann für diese Eltern, zum Beispiel was die Nutzungszeit von Kindern an Tablets angeht. Sie werden sicherlich selbst noch etwas dazu sagen, aber ich fand, das ist ein gutes Argument. Sie haben ja gesagt, wir setzen uns nicht wirklich mit Ihren Argumenten auseinander. Daher wollte ich schon einmal vorwegnehmen, dass ich das als gute Argumente finde, bei denen wir natürlich hingucken müssen. Wir reden bei diesem Thema um Medienbildung. Herr Habersaat fing gerade mit dem Handyverbot an. Natürlich ist ein Handyverbot erst einmal keine Medienbildung. Das hat erst einmal nichts miteinander zu tun. Handys zu verteufeln hilft natürlich überhaupt nicht. Wir müssen hier einen kritischen Umgang miteinander finden. Ich will aber auch ganz klar sagen, dass in meiner Vorstellung die private Handynutzung im Unterricht insbesondere an Grundschulen natürlich nicht stattfindet. Das unterbinden gute Lehrkräfte auch jetzt schon im Grundschulunterricht, und ich glaube, es ist wichtig, das hier noch einmal zu formulieren. Natürlich sind wir gerade bei einer digitalen Transformation in allen Bereichen. Gerade habe ich die FDP gelobt, jetzt möchte ich noch Kritik äußern. Die FDP hat in den letzten Wahlkämpfen an jeder Stelle digitale Infrastruktur an Schulen gefordert. Nun hatten sie drei Jahre das Bundesbildungsministerium, und ich muss einfach festhalten, dass da extrem wenig passiert ist. Ehrlich gesagt, ich bin froh, dass Cem Özdemir da jetzt den Kurs übernommen hat und versucht, etwas konstruktiver in die Debatten zu gehen. Das sehen wir hoffentlich auch noch bei einigen Entwicklungen im DigitalPakt 2.0. Ich glaube nicht, dass er noch in dieser Legislatur kommen wird, aber zumindest der Zungenschlag ist ein etwas anderer als der von Frau Stark-Watzinger. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion hat der Vorsitzende Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Krüger hat meine Meinung zum Thema ja schon teilweise wiedergegeben. Trotzdem will ich ein paar Dinge anmerken: Medienkompetenz wird in Zeiten von immer neuen Social-Media-Plattformen insbesondere aus China, künstlicher Intelligenz, Fake News, Populismus und Propaganda immer wichtiger. Es geht dabei nicht nur darum, dass sich jede und jeder einzelne als mündiger Mensch eine vernünftige Meinung bilden kann und im Zweifel auch nicht Opfer von Attacken wird, sondern es geht dabei ganz konkret auch um die Stabilität unserer Demokratie. Ich glaube, so weit muss man an der Stelle gehen, und das will ich deutlich sagen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das Thema betrifft bei Weitem nicht nur die jungen Menschen, aber für sie hat das Land eben auch eine besondere Verantwortung. Der Kollege Junghans hat recht, dass muss in gewissem Maße bereits in der Kita beginnen, aber die Schulen stehen hier ganz besonders im Fokus. Aus meiner Sicht ist es ein Irrglaube, wenn man automatisch davon ausgeht, dass sich die junge Generation quasi automatisch im Netz gut zurechtfindet, weil sie ja mit der Technik aufgewachsen ist. Leider ist es so, dass verschiedene Studien vielen Jugendlichen bescheinigen, dass sie vor allem klicken und wischen beherrschen. Das reicht natürlich nicht aus. Ich bin der SPD-Fraktion deshalb dankbar dafür, dass sie das wichtige Thema Medienbildung mit ihrem Antrag aufgreift, auch wenn in der Tat keine wirklich neuen Vorschläge darin enthalten sind. (Christopher Vogt) Man muss festhalten, dass das Thema Medienbildung an unseren Schulen in den letzten Jahren völlig zu Recht deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Viele Schulen sind da wirklich auf einem guten Weg, das will ich sehr deutlich sagen. Aber die Medienbildung muss eben flächendeckend deutlich gestärkt werden. Ich glaube, darum muss es gehen. Die künstliche Intelligenz bedeutet, wie wir wissen, große Chancen, sie birgt aber auch große Risiken, gerade im Bereich der Fake News. Wenn man sich teilweise die Videos anguckt, dann kann man dies, wenn es nicht gebranded ist, im ersten Moment nicht erkennen. Am besten kann man natürlich Fake News erkennen, wenn man technisch auf dem neusten Stand ist und gleichzeitig über eine gute politische und am besten auch wirtschaftliche Bildung verfügt. Deshalb ist hier auch nicht nur das neue Pflichtfach Informatik so wichtig, sondern auch die von uns vorgeschlagene Stärkung des Faches Wirtschaft/Politik. (Beifall FDP und Martin Habersaat [SPD]) Die Vorredner haben es gesagt: die Medienbildung muss letztlich fächerübergreifend stattfinden, und das ist immer leichter gesagt als getan. Wichtig ist, dass Medienbildung immer altersangemessen erfolgen muss. Kinder im Grundschulalter wachsen mit digitalen Endgeräten auf. Sie müssen in der Schule wie auch zu Hause vernünftig herangeführt werden. Herr Kollege Junghans, um eines deutlich zu sagen: Private Handys haben aus meiner Sicht in Grundschulen nichts zu suchen. Ich will auch sagen: So einfach ist das Thema nicht, denn auch bei Smartwatches, die mittlerweile an Grundschulen weit verbreitet sind, muss das vernünftig laufen. Das ist nicht so einfach. Es wäre falsch, dass man Kinder künstlich von digitalen Endgeräten fernhält. Das funktioniert nicht, und das ist auch nicht richtig. Aber unangemessener Medienkonsum ist in vielen Familien ein großes Problem, gerade nach der Pandemie. Seien wir doch einmal ehrlich miteinander: Gerade politisch aktive Menschen sind besonders anfällig, was exzessiven Medienkonsum angeht. Zumindest möchte ich das für mich in Anspruch nehmen, und wenn ich die aktuelle Handynutzung hier im Saal sehe, dann glaube ich, dass ich richtigliege. Wir wollen die Familien nicht bevormunden, aber sinnvolle Empfehlungen oder Handreichungen von Medienkompetenzzentren – der Kollege Krüger hat es schon angekündigt – wären für viele Familien sicherlich eine hilfreiche Orientierung. Ich glaube, da gibt es noch Luft nach oben. Unsere Jugendlichen müssen verstehen können, wie Algorithmen wirken und was im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo die technischen Fortschritte ja mittlerweile wirklich enorm sind, alles möglich ist. Die im SPD-Antrag thematisierten Medienscouts können ein Baustein sein, um hier besser zu werden. Es gibt aber so oder so enorme Herausforderungen für die Fortbildung unserer Lehrkräfte. Es wurde eine zuverlässige Ausstattung mit digitalen Endgeräten angesprochen. Das ist natürlich ein wichtiger Punkt, damit man es den Schulen erleichtert, eine gute Medienbildung zu leisten: Ich habe hier markige Worte zum DigitalPakt gehört. Ich freue mich darauf, dass Herr Özdemir das jetzt umsetzt. (Beifall FDP und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn es bald vermutlich eine CDU-geführte Bundesregierung gibt, freue ich mich schon darauf, wenn dann hier weiterhin im Plenum massenhaft Anträge von Schwarz-Grün mit der Forderung „Der Bund muss das alles finanzieren“ kommen. (Beifall FDP und SPD) Das wird richtig gut. Herr Kollege Junghans, ich will abschließend ernsthaft sagen, wenn man ständig von substanzlosen Anträgen der Opposition spricht, (Lachen Habersaat [SPD]) empfehle ich Ihnen, beim nächsten Thema hierzubleiben. (Heiterkeit SPD) Dann schauen Sie sich, wenn Sie so ein Freund von Substanzlosigkeit sind, den Alternativantrag Ihrer Fraktion mit den Grünen zum Thema „Finanzielle Bildung“ an, (Beifall FDP, SPD und SSW) dann wissen Sie, was substanzlos ist. Digitaler Unterricht ist natürlich kein Selbstzweck, sondern er soll dazu dienen, die Unterrichtsqualität zu verbessern. Dafür braucht es aber auch bessere Anwendungen, denn der digitale Unterricht ist momentan eher auf dem Rückzug. Das liegt daran, dass die Anwendungen auch nicht so toll sind, wie sie sein sollten. Ich freue mich auf eine weitere Diskussion im Ausschuss. Ich glaube, wir haben einen guten Aufschlag der SPD, das kann noch besser werden. Ich (Christopher Vogt) würde mich freuen, wenn wir das im Ausschuss vertiefen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Thema Medien und Medienbildung in der Schule ist ja schon fast alles gesagt worden. Bislang warten die Schulen immer noch auf belastbare, dauerhafte Strukturen und Finanzierungszusagen, die es ihnen erlauben, Medienbildung tatsächlich anbieten zu können. Diese sich wiederholenden Debatten des alles schon mal Gehörten sind gerade jetzt mehr als ärgerlich, denn nach dem Aus der Ampel in Berlin ist eine wichtige Säule der Medienbildung, der DigitalPakt, wieder ganz, ganz weit in der Prioritätenliste nach unten gerutscht. Gerade jetzt müssten wir deshalb, wie aus einer Kehle, von den Kolleginnen und Kollegen in Berlin die Verabschiedung des DigitalPaktes 2.0 verlangen. Zwar strahlte Bundesbildungsminister Özdemir Zuversicht aus, aber ehrlicherweise muss auch er einräumen, dass weder die über zwei Jahre lang verhandelten Finanzierungsmodelle noch die Weiterbildungsstrukturen, die endlich alle Lehrkräfte in die Lage versetzen sollen, Medienbildung voranzutreiben, eine Mehrheit haben. Verlässliche Fort- und Weiterbildungsstrukturen für alle Lehrkräfte sind ein wichtiges Ziel, und der DigitalPakt hat dazu gute Ansätze. Was mache ich denn in einer Geografiestunde, wenn eine Schülerin ihr Handy vergessen hat und keine Endgeräte zur Verfügung stehen? – Teilt euch mal ein Gerät? Oder wie soll das aussehen? Das ist doch die Realität in den Schulen. Wer hier von zu viel Digitalisierung und von Begrenzung der Bildschirmzeit spricht, weiß wirklich nicht, was vor sich geht. Das ist gerade das Problem. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Wir können uns nicht mit Skandinavien vergleichen. Dort sind die Schulen vollständig digitalisiert, inklusive des Austauschs zwischen Schule und Eltern mit einem verlässlichen Terminsystem und sehr kurzen Feedbacks. Wegen der Verfügbarkeit von Endgeräten in allen Schulen und dessen Service gibt es schließlich auch kein jahrelanges Tauziehen wie bei uns. Darum zurück zur hiesigen Medienbildung. Wir sollten nicht so tun, als ob wir hier ganz am Anfang stünden. Ganz im Gegenteil, einige Schulen haben ein sehr gutes Konzept, das auch den mündigen Umgang mit sozialen Medien umfasst. Wir haben durchaus Schulen, die die Medienbildung als Grundlage für Demokratiebildung einsetzen können. Gerade in Zeiten, in denen einige wenige Stimmen in den sozialen Medien aufgrund der Logarithmen ganz nach vorne gespült werden, ohne dass die Behauptungen der Wahrheit entsprechen müssen, erscheint mir eine ausgereifte Urteilskraft für die jungen Nutzerinnen und Nutzer von sehr großer Bedeutung. Natürlich sehe auch ich die Gefahren, die das Internet birgt. Aber vor allem sehe ich die Chancen, sich mittels des Netzes zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Ich halte überhaupt nichts davon, den jungen Menschen Angst zu machen, sondern davon, sie im Umgang mit Fake News und Gewalt zu stärken. Sie müssen lernen, welchen Quellen sie vertrauen können und welchen eben nicht. Eine gesunde Portion Misstrauen gehört auch dazu, denn die Kriminellen werden sich immer wieder neue Methoden einfallen lassen. Die künstliche Intelligenz entwickelt sich dabei zu einer höchst willkommenen Unterstützung krimineller Aktivitäten. Man kann sich mit einer Zwei-Wege-Authentifizierung oder mit Passworten, die ständig geändert werden und nicht so leicht zu knacken sind, schützen. Das alles muss man aber lernen. Damit das in unseren Schulen möglich ist, muss der DigitalPakt 2.0 noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ich bitte darum, dass alle beiden Anträge in den Bildungsausschuss überwiesen werden, damit wir dort weiter beraten können. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal den Fraktionen für (Ministerin Karin Prien) die beiden Anträge sehr dankbar. Medienbildung, digitale Bildung ist nach wie vor ein Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung im Bereich Schule. Ich bin mir noch nicht so ganz sicher, ob sich die Herangehensweise von Opposition und Regierungsfraktionen hier wirklich so sehr unterscheidet. Aber das wird man dann vielleicht im Ausschuss besser sehen. Ich glaube, einig sind wir uns doch darüber, dass wir eine gesellschaftliche Debatte über die Schattenseiten sozialer Medien brauchen. Das ist von verschiedenen Rednern hier ja ausgeführt worden. Das will ich nicht wiederholen. Ich glaube, wir sind uns auch einig darüber, dass es natürlich am Ende darum geht, junge Menschen so zu bilden und zu erziehen, dass sie damit einen verantwortungsvollen Umgang pflegen können. Dazu gehört natürlich ohne jeden Zweifel eine gute Medienbildung. Das hat, glaube ich, auch noch nie irgendjemand in Abrede gestellt. Die Frage ist nur, wann man damit beginnt, wie man das sinnvollerweise macht. Ich finde, alles andere ist mehr oder minder unstreitig. Die Debatte über die Frage, wie wir unsere Kinder und Jugendlichen schützen, haben wir in den letzten Jahren in Deutschland, ehrlich gesagt, nicht richtig gut geführt. Andere Länder haben das besser gemacht, meine Damen und Herren, und ich denke, da haben wir Nachholbedarf. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn es ist ja kein Zufall, dass etwa in Australien jetzt umgesetzt werden soll, dass der Zugang zu sozialen Medien erst ab 16 Jahren erlaubt werden soll. Es ist kein Zufall, dass der französische Präsident eine Kommission einberufen hat und auch dort Handynutzungsverbote ausgesprochen hat: Dazu gehören natürlich ein Verbot von Smartwatches bis 14 und ein Verbot der Nutzung sozialer Medien bis 18 Jahren, was jetzt umgesetzt werden soll. Wir erleben vergleichbare Entwicklungen in Italien, wir erleben sie in Großbritannien, wir erleben sie in den skandinavischen Staaten. Wir haben immer mehr Elterninitiativen, wie zum Beispiel „Smarter Start ab 14“, die sich hier sehr intensiv engagieren. Wir haben übrigens in Hamburg inzwischen ganze Schulverbünde, wo sich Eltern und Schulleitungen zusammenschließen, um ein Handynutzungsverbot an den Grundschulen umzusetzen. Das ist schon ein Thema, und ich finde, damit müssen wir uns auch in Schleswig-Holstein noch intensiver auseinandersetzen. Wir haben inzwischen eine Studienlage, die das nahelegt, auch Metastudien liegen uns inzwischen vor. Die Ergebnisse dieser Studien sagen schon sehr eindeutig, dass ein Handynutzungsverbot messbar positive Wirkung auf das soziale Wohlbefinden und auf die Lernleistungen der Kinder hat. Das sind schon Dinge, die wir ernst nehmen müssen, und da können wir uns nicht wegducken, meine Damen und Herren. Natürlich gehören die Eltern hier mit an Bord. Es macht keinen Sinn, das in der Schule zu machen, wenn dann hinterher in den Kinderzimmern die Handys nachts auf dem Nachttisch liegen. So kann es natürlich nicht gehen. Deshalb haben wir ja sehr konsequent die Schulen nicht nur aufgefordert, in der Schulkonferenz über die Handynutzungsfrage mit der klaren Vorgabe, dass Handynutzung in den Grundschulen nicht mehr erlaubt ist, zu sprechen, sondern die Schulen auch dazu aufgefordert, mit den Eltern dazu in einen Dialog zu treten. Trotzdem ist Medienbildung unbedingt erforderlich, auch schon in der Grundschule. Wie erheben die IT-Ausstattung und Medienbildung in Schleswig-Holstein jenseits von ICILS, denn ICILS ist nicht länderscharf. Daran haben acht Schulen aus Schleswig-Holstein teilgenommen, das ist also nicht sonderlich aussagekräftig für uns. Aber wir machen ja eine eigene Erhebung. 94 Prozent der Schulen haben den Kompetenzbereich K1 – Recherchieren, Verarbeiten und Speichern – aus der KMK-Strategie in ihren schuleigenen Medienkonzepten implementiert. Medienkompetenz ist seit 2019 als Ergänzung zum allgemeinen Teil der Fachanforderungen in jeder Fachanforderung abgebildet. 75 Prozent der Schulen haben die Vermittlung von Medienkompetenz in mehreren Fächern verbindlich in ihren schulinternen Curricula verankert. Wir werden die Schulen verpflichten, ab dem Schuljahr 2025/2026 ihre schuleigenen Curricula auf ihren Websites zu veröffentlichen, sodass auch Eltern die Möglichkeit haben, hier entsprechend Einblick zu nehmen. Ich bin froh, dass die Fortbildungen zu diesem Thema in den letzten Jahren sehr gut besucht waren und über 250 Lehrer an den Zertifikatskursen zur Medienentwicklungsplanung teilgenommen haben, dass 590 den Zertifikatskurs Internet-ABC abgelegt haben – – (Unruhe – Glocke Präsidentin)
Beate Raudies
Es war mir ein bisschen zu unruhig, Frau Ministerin.
Karin Prien
Okay. – Ich bin froh, dass die Schulen sich nahezu alle auf einen systematischen Weg zur Medienkompetenzvermittlung gemacht haben. Wenn ich kurz etwas zum DigitalPakt einwerfen darf: Zufällig hat Cem Özdemir mir gerade während der Debatte eine SMS geschickt. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Wir sprechen über das Thema. Ich bin guter Dinge. Wir haben in der nächsten Woche eine Ministerrunde, in der wir das Thema weiter bewegen werden. Ich glaube, wir kriegen da noch in dieser Legislatur etwas hin – und wenn es nur ist, dass wir so weit vorbereitet sind, dass es in der nächsten Legislatur dann schnell verabschiedet werden kann. Da besteht also durchaus noch Hoffnung, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zu ICILS, Herr Habersaat, würde ich nur so viel sagen wollen: Deutschland steht bei der Frage des Verhältnisses der digitalen Endgeräte pro Schüler gut da, sehr viel besser als die meisten anderen Länder. Trotzdem ist Deutschland nicht besonders gut in Sachen Medienkompetenz, was äußerst bedauerlich ist. Wenn Sie sich die Studie näher angucken, sehen Sie: Das eigentliche, wirklich schockierende Problem ist, dass nur rund 40 Prozent der Schulleitungen der Meinung sind, dass das Einsetzen von digitalen Medien im Unterricht Sinn macht. Da geht es gar nicht allein um SchleswigHolstein, die Studie ist, wie gesagt, nicht länderscharf. Solange wir Schulleitungen haben, die hierzu nicht eine richtige Haltung haben, und solange die Haltung auch bei den Lehrkräften nicht vorhanden ist, sorry, solange wird es auch nichts werden. Da können Sie Geräte zur Verfügung stellen, bis der Arzt kommt. Das wird es nicht sein. Was Sie aber tun müssen, ist, Medienkompetenz systematisch in den Schulen zu verankern. Wir haben ja uns über Jahre auch von Frau Professor Eickelmann, die die Studie verantwortet, beraten lassen und haben deshalb das Programm „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ eingeführt, das genau die Aufgabe hat, in den Regionen den Schulen in den einzelnen Fächern mit Medienfachberaterinnen zu vermitteln, wie sie den Fachunterricht verbessern können, wie sie Medienkompetenz verbessern können. Denn der Schlüssel zu besserer Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern ist die bessere Medienkompetenz von Lehrkräften. Es ist leider wieder so: Es kommt auf die Lehrkräfte an. – Der alte Hattie-Satz ist auch an dieser Stelle richtig. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es so wichtig, dass wir dieses Programm weiter umsetzen. Natürlich ist das Zertifikat „Internet-ABC-Schule“ weiter ein wertvolles Zertifikat, genauso wie die Angebote von „Journalismus macht Schule“, bei dem wir eines der ersten Bundesländer sind, die einen Kooperationsvertrag haben, und viele andere Maßnahmen, die wir in Schleswig-Holstein umsetzen. Ich habe schon wieder zu lange gesprochen, ich könnte Ihnen noch sehr viel dazu erzählen. Es ist ein wichtiges Thema. Wir werden da dranbleiben, denn wir wollen, dass unsere Schülerinnen und Schüler bessere Medienkompetenzen haben. Wir wollen, dass unsere Lehrkräfte über bessere Medienkompetenz verfügen, und deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Beate Raudies
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten und 50 Sekunden, also fast drei Minuten, erweitert. Diese Zeit steht auch allen Fraktionen zur Verfügung. Der Erste, der jetzt Gelegenheit hätte, dies zu nutzen, wäre der Kollege Habersaat.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Zwei Minuten und 50 Sekunden reichen völlig. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten über die in weiten Strecken sehr konstruktive Debatte und freue mich, dass es einen Konsens darüber zu geben scheint, das Thema im Ausschuss gemeinsam weiter zu beraten. Herr Junghans, das müssen furchtbare Fraktionssitzungen bei Ihnen sein, wenn Sie da über die Substanzlosigkeit mancher Anträge wüten, die da ja wahrscheinlich gegen Ihren Widerstand so durchgewunken werden. (Dr. Hermann Junghans [CDU]: Das mache ich nur bei Ihren!) (Martin Habersaat) Aber das machen Sie mit den Kolleginnen und Kollegen aus. Ich möchte Sie nur bitten, das Thema Medienscouts nicht nur deshalb zu verdammen, weil es jetzt aus Versehen in einem SPD-Antrag steht. Die Medienscouts sind eine Entwicklung der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und wirklich ein Erfolgsprojekt. Wenn Sie dazu mal zu nachlesen wollen, empfinde ich Ihnen das Magazin scout, (Dr. Hermann Junghans [CDU]: Kenn ich!) das zufällig so ähnlich heißt wie die Medienscouts. Ich darf die Titelseite hier nicht hochhalten, deswegen habe ich sie nicht mitgebracht. In der aktuellen Ausgabe lautet der Titel: „Alles verbieten!?“ – Ich empfehle Ihnen, da noch mal reinzugucken. Das Thema „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ ist natürlich einer der Aktivposten dieser Landesregierung auf diesem Weg dahin. Ich bin noch nicht ganz sicher, warum Sie ausgerechnet da jetzt bei Ihrem nächsten Haushalt 25 Prozent einsparen wollen, wenn wir doch gemeinsam gerade identifiziert haben, dass die Motivation von Schulen für dieses Thema ein solch wichtiger Punkt ist. Und das Letzte: Das Internet-ABC ist eine wirklich tolle Erfindung. Wenn wir das an allen Grundschulen hätten, wären wir einen Riesenschritt weiter. Denn ich glaube, dass man die Motivation der Schulen, sich mit diesen Themen zu befassen, eben nur über solche verbindlichen Ansagen hinbekommt. Die Schulen, die es wollen, die Schulleitungen, die es wichtig finden, machen dieses Internet-ABC, die anderen noch nicht. Wenn wir von allen verlangen: „Leute, ihr müsst das InternetABC machen!“, dann hätten wir da einfach für alle Schülerinnen und Schüler etwas erreicht. Vielleicht kriegen Sie inzwischen auch noch Informationen zu Ihrem Haushaltsentwurf. Sie können ihn ja entweder über Fraktionsanträge oder über die Nachschiebeliste noch bearbeiten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da bin ich wieder, aber ich weiß aus zuverlässiger Quelle: Es ist heute das letzte Mal für Sie, dass Sie mich ertragen müssen. (Lars Harms [SSW]: Geht schon! – Malte
Malte Krüger GRÜNE
So schlimm war es nun auch nicht!)
Beate Raudies
Vor allen Dingen wissen Sie da mehr als ich, Herr Kollege.
Christopher Vogt FDP
Na ja, gut. – Bei der Stärkung der finanziellen Bildung geht es nicht um irgendeinen Fetisch der FDP – vielleicht auch, aber nicht nur –, sondern um eine wichtige Frage der Chancengerechtigkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW) Finanzkompetenz ist laut OECD die „Kombination aus finanziellem Problembewusstsein, Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen, die notwendig ist, um solide Finanzentscheidungen zu treffen und damit letztlich das finanzielle Wohlergehen zu sichern“. Deutschland ist aktuell das einzige G‑20-Mitgliedsland, das über keine Finanzbildungsstrategie ver- (Christopher Vogt) fügt. Dieser Befund hat vermutlich auch mit dem deutschen Bildungsföderalismus zu tun. Das Finanzkompetenzniveau in Deutschland ist im internationalen Vergleich eigentlich relativ hoch. Es liegt bei 76 von 100 Punkten, aber es gibt eben an vielen Stellen noch viel Luft nach oben, und es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen gesellschaftlichen Gruppen. Finanzwissen ist sowohl bei Geringverdienern im Vergleich zu Besserverdienern als auch bei Frauen im Vergleich zu Männern deutlich geringer ausgeprägt. Man sollte daran arbeiten, dass sich dies ändert. Eine bessere Finanzkompetenz stärkt nicht nur die eigene individuelle Situation, insbesondere bezüglich der Altersvorsorge, was vor allem für die junge Generation ja von elementarer Bedeutung ist oder sein wird, sondern trägt auch zur allgemeinen Wohlstandssicherung des Landes bei. Den Wunsch vieler Jugendlicher nach einer besseren wirtschaftlichen und auch finanziellen Bildung für einen guten Start ins Erwachsenenleben hört man bei fast allen Veranstaltungen in den Schulen: Welche Verpflichtungen und Risiken gehe ich ein, wenn ich einen Handyvertrag oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio abschließe? Welche Versicherungen gibt es, und welche davon brauche ich eigentlich wirklich? Wie läuft das mit den Steuern und Abgaben? Wie funktioniert das mit Aktien und Zinsen? Wie kann ich Vermögen aufbauen, um für das Alter vorzusorgen oder mich gegen längere Krankheit abzusichern? Leider haben wir in Deutschland bisher keine ausgeprägte Aktienkultur wie in anderen westlichen Ländern, zum Beispiel wie in Skandinavien, was den Wohlstand unseres Landes mindert, gerade auch mit Blick auf unser stark reformbedürftiges System der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Frühjahr des letzten Jahres hatte die Bundesregierung den Startschuss für eine Initiative zur finanziellen Bildung gegeben, weil sie den Bedarf damals zu Recht erkannt hat. Es soll zu diesem Bereich mehr Forschung, mehr Vernetzung zwischen den beteiligten Akteuren, eine nationale Finanzbildungsstrategie geben. Es geht ausdrücklich nicht darum, jungen Menschen zu hemmungslosen Spekulanten ohne Rücksicht auf Verluste zu machen, wie einige Kritiker, namentlich Attac, es in verschiedenen Medien behauptet haben. Es geht vielmehr darum, den jungen Menschen die Grundlagen für ein eigenverantwortliches Leben mitzugeben, denn unser Alltag ist ständig und überall von Finanzthemen geprägt. Wir wollen, dass dafür gesorgt wird, dass alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zukünftig eine bessere finanzielle Bildung genießen können. Dafür braucht es entsprechende Fortbildung für die Lehrkräfte und ein geeignetes zeitgemäßes Unterrichtsmaterial; auch die angemessene Einbindung externer Akteure kann den notwendigen Praxisbezug erhöhen. Nun habe ich den SPD-Änderungsantrag gesehen; dort wird an dieser Stelle Neutralität eingefordert. Das ist für uns selbstverständlich. Ich weiß, Herr Kollege Habersaat, wir sind da für Sie ein bisschen verdächtig. Aber glauben Sie mir, für uns ist das selbstverständlich. Wir können uns dem gerne anschließen. (Martin Habersaat [SPD]: Vielen Dank!) Der Koalitionsvertrag sagt immerhin aus: Ja, bei der Altersvorsorge muss es noch besser werden. Ansonsten ist man zufrieden, Herr Kollege Junghans. Also wirklich, man ist mit sich selbst wieder sehr zufrieden und sehr im Reinen; das finde ich super. Das reicht aber für die Menschen in Schleswig-Holstein nicht aus. (Beifall FDP und SSW) Insofern: Es braucht an dieser Stelle ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern, denn nicht jedes Bundesland muss das Rad neu erfinden. Die Landesregierung sollte sich konstruktiv auf der Bundesebene einbringen und das Land in eine nationale Finanzbildungsstrategie einbinden. Ich würde mich freuen, wenn die anderen Fraktionen unserem Vorschlag offen gegenüberstehen, denn das Thema ist wirklich wichtig. Auch hier schlage ich vor, das im Ausschuss weiter zu vertiefen. Jetzt reicht es auch. – Schönen guten Abend! Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Martin Balasus. – Bitte.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Robinson. – Robinson lebt auf einer einsamen Insel. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Er benötigt eine Angel, um Fische zu fangen. (Martin Balasus) (Annabell Krämer [FDP]: Das glaube ich jetzt nicht!) Montag besitzt eine Angel, möchte aber in Muscheln bezahlt werden, (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) die Robinson nicht hat. Dienstag hat Muscheln, braucht aber Kokosnüsse, die Robinson nicht hat. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Mittwoch hat Kokosnüsse, möchte aber Bananen, die Robinson besitzt. Überlegt und erläutert, wie das Problem lösbar ist! Ich weiß, was Sie sich jetzt fragen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Was ist aus dem guten alten Freitag geworden? Ist er wegen der Viertagewoche schon im Wochenende? (Martin Habersaat [SPD]: Was ist aus dem Freitag geworden? – Vereinzelt Heiterkeit, Beifall und Zurufe CDU) Nein, im Ernst. Diese Aufgabe aus jugend und FINANZEN, dem Schulservice der Volksbanken Raiffeisenbanken für die Mittelstufe, zeigt anschaulich, wie praktisch Geld als Zahlungsmittel ist. Doch der richtige Umgang damit will gelernt sein. Und wo soll das geschehen? Na, ganz klar, die eigene Wissbegier im Privaten ist gefragt, das Engagement im Elternhaus ist gefragt, aber natürlich auch die Schule. Dort muss es eine zentrale Rolle spielen. Schule hat die Aufgabe, die Fähig- und Fertigkeiten junger Menschen zur Entfaltung zu bringen, den Weg zu einem mündigen Bürger zu bereiten oder zu ebnen und die Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen. Dazu gehört definitiv die Finanzbildung. Selbstverständlich ist es die FDP, die einen Antrag zur besseren Finanzbildung stellt. Bis vor Kurzem stellte sie noch den Bundesfinanzminister. Bis vor Kurzem. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Heiterkeit Thomas Jepsen [CDU] und Patrick Pender [CDU]) Nicht sonderlich überraschend, mag man denken, aber ich finde, sie haben einen Punkt: Im Bereich Finanzbildung ist noch Luft nach oben. Vorgaben, Inhalte, Initiativen, Materialien, Kooperationsideen, Netzwerke – all das gibt es bereits. Sie müssen aber auch stärker, nachhaltiger und umfassender genutzt werden. Die Vorgaben sind alle da. Finanzbildung findet hauptsächlich in den Fächern Wirtschaftspolitik und Verbraucherkunde statt. So sehen die Fachanforderungen für Verbraucherbildung unter der Überschrift „Prinzipien des Finanzund Vorsorgemanagements kennen und kritisch anwenden“ die Auseinandersetzung mit Handy, Taschengeld, Kontoführung, Schuldenprävention und zum Beispiel Versicherung vor. In WiPo stehen in der Oberstufe gleich mehrere finanzpolitische Schwerpunkte auf der Agenda: Finanzpolitik zwischen ausgeglichenem Haushalt und Verschuldung, die Steuerpolitik als Gestaltungsinstrument und die Schuldenbremse im Grundgesetz. (Annabell Krämer [FDP]: Oh!) Je mehr ich darüber nachdenke, ist es wirklich nicht überraschend, dass ausgerechnet die FDP das Thema aufs Tableau gehoben hat. Initiativen gibt es ebenfalls. Denken Sie an das Landeskonzept Entrepreneurship Education SH „Wir unternehmen was!“ Schülerinnen und Schüler werden hier zu Unternehmern, ihr Pionier- und Forschergeist oder ihre Innovationskraft sind gefragt, und sie müssen am Markt bestehen. Ich erinnere mich noch an einen schönen Besuch an der Beruflichen Schule Elmshorn mit Frau Krämer und Frau Raudies. Dort haben sich die Schüler eine ganze Woche lang mit einer Unternehmensgründung beschäftigt. Und am Ende? Manche waren pleite, manche hatten Start-ups, die durch die Decke schossen. Alle waren aber um eine Erfahrung reicher. In vielen Schulen gibt es Schülerfirmen. Im letzten Jahr gewann zum Beispiel die Firma Endlosschleife aus Rendsburg, die Geschenkpapier aus Stoff herstellt, den Landesentscheid in SchleswigHolstein. Materialien gibt es en masse. Nicht nur die Volksbank liefert bereits Arbeitsblätter und Themen für den Unterricht. Der Sparkassenverband, der Bundesverband Deutscher Banken sowie der Berufsverband Deutscher Vermögensberater sind ebenfalls ganz aktiv in dem Bereich, ja, vor allem mit dem Schwerpunkt Funktion des Geldes, Zinsen, Sparen et cetera. Unter www.verbraucherbildung.de finden Sie alle möglichen – finde ich zumindest – sehr gut didaktisch aufbereiteten Materialien. Hinzu kommen natürlich noch die vielen Schulbücher, die sich auch mit den ganzen Themen auseinandersetzen. (Martin Balasus) Also, man merkt: Man kann bereits auf einen breiten Fundus zurückgreifen, man muss es aber auch tun. In einer Studie des Deutschen Bankenverbandes aus dem Jahr 2021 gaben 70 Prozent an, dass sie nicht viel oder nichts über Wirtschaft und Finanzen gelernt haben. Höchste Zeit, den Fokus in der Schule stärker auf Finanzbildung zu legen. In WiPo und Verbraucherbildung dürfen die Themen nicht hintenüberfallen. Weitere Materialien, warum nicht? Fortbildung dazu? Ebenfalls absolut sinnvoll. Warum nicht noch stärker Expertise von außen durch Kooperation mit Verbänden, mit der IHK und so weiter in die Schule holen, um produktunabhängige Informationen zu erhalten? Aber auch andere Fächer sind gefragt. In Mathe gibt es Schnittmengen, im Wahlpflichtbereich, im AG-Bereich können breite Angebote gemacht werden. Ich bin der Überzeugung, dass das vor Ort in der Schule entschieden werden sollte. Finanzbildung ist eine Querschnittsaufgabe. Ich danke der FDP für ihren Impuls, die Finanzen stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Wir sehen aber in den Schulen keinen weiteren Handlungsbedarf, weil alles, was man braucht, vor Ort vorhanden ist. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Aber den Impuls, den wir in die Fläche senden, finde ich absolut richtig. Also: Finanzbildung ist alltagsrelevant, schützt vor Verschuldung und bereitet auf die Zukunft vor. Schließlich sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler später nicht die Frage stellen: Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig? – Vielen Dank. (Beifall CDU – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort. – Bitte.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst vielen Dank an die FDP für den Antrag, weil ich glaube, dass irgendwo in dem Antrag schon ein Punkt enthalten ist, den wir weiter diskutieren sollten. Ich spreche mich sehr dafür aus, dass wir das im Ausschuss weiterhin tun. Sie haben bereits wichtige Aspekte genannt. Bei jungen Menschen ist es zum Teil sehr erschreckend, wie wenig Wissen über finanzielle Bildung vorhanden ist. Die Geschlechterunterschiede haben Sie angesprochen. Es gibt jedoch ein Problem mit Ihrem Antrag. Er tut nämlich so, als gäbe es gar nichts. (Christopher Vogt [FDP]: Nein!) – Wenn ich Ihren Antrag durchlese, habe ich den Eindruck, dass Sie denken, dass es an unseren Schulen gar nichts gibt. Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass wir an unseren Schulen in verschiedenen Fächern schon sehr, sehr viel zu diesem Thema machen. Ich bin selbst WiPo-Lehrkraft. Die Planspiele mit Robinson Crusoe hatten wir nicht als Beispiel, aber ich habe das mit ähnlichen anderen Teilen mit Schüler_innen gemacht. Da ging es zum Beispiel eher vor allem um nachhaltiges Fischen. Also, man stelle sich vor: Man ist Fischer und will einen See nicht überfischen. Wie kriegt man das hin, dort nachhaltig zu agieren? Das hat auch im weiteren Sinne was mit Finanzen zu tun, weil ich ja nicht will, dass ich meine Lebensgrundlage als Fischer verliere. Also, es gibt das schon. Finanzbildung ist enorm wichtig. Politisch haben wir das heute Vormittag gesehen: Wir haben über den Sachsenwald gesprochen, wir haben über den Haushalt gesprochen, wir haben über die Steuerschätzung gesprochen. Bei der finanziellen Bildung geht es nicht darum, dass wir alle junge Menschen zu Steuerbeamten machen, sondern es geht darum, sie in grundlegenden Aspekten unseres Finanzsystems voranzubringen. Worum geht es konkret? Ich nenne sechs Punkte. Erstens: Grundlagen im Umgang mit Geld. Was ist überhaupt der Wert von Geld? Diese Frage können wir schon jetzt im Unterricht thematisieren. Zweitens: Sparen und Verschuldung. Zinseszins im Mathematikunterricht. Damit haben wir schon ein zweites Fach, das sich mit dem Thema auseinandersetzen kann. Drittens: Umgang mit Taschengeld. Das kann schon in der Grundschule gemacht werden, also mit den Kleinsten. Viertens: Geld und Währung. Verschiedene Währungen könnte man im Geografieunterricht behandeln. Zwei Aspekte, die im WiPo-Unterricht thematisiert werden, sind Altersvorsorge und Einkommensteuermodelle. Das sind alles Aspekte, die schon jetzt an Schulen stattfinden. So zu tun, als gebe es gar nichts, greift zu kurz. Ich kann an meine eigene Schulzeit anknüpfen: Als ich zur Schule gegangen bin, war die Finanzkrise in ganz Europa das dominierende politische Thema. Natürlich haben wir versucht, (Malte Krüger) im Unterricht zu verstehen, wie die Finanzkrise entstanden ist, was Eurobonds sind, was Verschuldung ist, was der Leitzins ist. Diese Themen haben wir damals im Unterricht behandelt. Das unterstreicht, dass es an Schulen in der Hinsicht schon viel gibt. Trotzdem glaube ich, dass das Thema interessant ist und es sich lohnt, es weiter im Ausschuss zu behandeln. Warum? Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Ich treffe erstaunlich viele junge Leute, die bei Instagram in irgendwelchen Communitys unterwegs sind und irgendwelche dubiosen Finanzprodukte bewerben. Da werden irgendwelche Fitnessprodukte angeboten, es wird immer ein schneller Gewinn mit ganz wenig Aufwand versprochen. Es werden dort Porsches und BMW gezeigt. Ich habe das heute Morgen noch einmal gecheckt. Leute, die ich im Kopf habe, posten permanent so etwas. Das fühlt sich sehr nach Schneeballsystem an. Das sind zum Teil sehr junge Menschen. Ich glaube, dass das für viele eine Gefahr darstellt, weil sie sich damit nicht auskennen. Deswegen glaube ich, dass wir gucken müssen, wo man bei der finanziellen Bildung noch besser werden kann. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Sie haben den Genderaspekt angesprochen. Natürlich gibt es große Geschlechtsunterschiede. Gucken wir uns den Gender-Pay-Gap an: Frauen verdienen bei gleicher Qualifikation immer noch circa 18 Prozent weniger als Männer. Das ist ein Zustand, der überhaupt nicht geht. Wir dürfen bei dem Thema natürlich auch die Teilzeitfalle nicht verschweigen, die aufgrund von Care-Arbeit vor allem bei Frauen entsteht. Das sind alles Aspekte, die man immer wieder in den Mittelpunkt der Diskussion stellen kann. Das Thema hat sehr viel zu bieten und ist brandaktuell. Deswegen ist es richtig, das Thema im Ausschuss weiter zu behandeln. Für uns Grüne ist wichtig festzuhalten: Finanzielle Bildung braucht auf jeden Fall den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit, aber immer auch eine ökologische Perspektive. Wenn wir das Thema auf der Grundlage diskutieren, kommen wir sicherlich auf einen Nenner. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Wer bei den Eltern auszieht oder in die Arbeitswelt eintaucht, steht schnell vor den ersten bedeutsamen finanziellen Entscheidungen. Wie schaffe ich es, Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten, damit sie in der Waage bleiben? Unter welchen Bedingungen kann ein Kredit sinnvoll sein, und welche Konditionen sind fair? Was ist eine Bürgschaft? Welche Versicherungen sollte ich in welcher Phase meines Lebens abschließen? Für Schülerinnen und Schüler beim dialogP und in anderen Gesprächen erstaunlicherweise immer wieder besonders wichtig: Wie sieht eine Steuererklärung aus, und was muss ich dafür wissen? Welche Strategien für die Altersvorsorge gibt es? Ja, auch die Frage nach der optimalen Geldanlage, nach Diversifikation und Risikomanagement sollte gestellt werden. Hier sollte auch das Thema Aktienkultur in seinen verschiedenen Facetten besprochen werden, wo Manfred Krug und die Deutsche Telekom in den vergangenen Jahrzehnten einigen Schaden angerichtet haben. (Zurufe) Das alles sind Themen, die aus unserer Sicht bearbeitet sein sollten, wenn wir junge Menschen aus der Schule ins Leben entlassen, um Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Da geht es um Chancengerechtigkeit, um selbstständiges demokratisches Denken und damit auch um sozialdemokratische Kernanliegen, Kollege Vogt. Der Umgang mit Geld wird in den Familien sehr unterschiedlich vermittelt – um es vorsichtig zu formulieren – und ist deshalb ein Thema, das in der Schule anstehen sollte. Finanzbildung scheint mir letztlich kein Thema zu sein, gegen das irgendjemand etwas haben könnte. Wir unterstützen deshalb das Anliegen der FDP, die Bemühungen zur Etablierung einer Finanzbildungsstrategie auf Bundesebene durch eigene Bemühungen auf Landesebene zu unterstützen – umso mehr, als die Bemühungen auf Bundesebene derzeit möglicherweise ein bisschen ins Stocken geraten sein könnten. (Christopher Vogt [FDP]: Cem Özdemir!) Viele Aspekte finden sich bereits heute in den Rahmenplänen oder wären jedenfalls schon heute möglich. Im Themenfeld „Wirtschaft betrifft uns“ beispielsweise soll es laut Rahmenplan unter anderem um wirtschaftliches Handeln, Einnahmen (Martin Habersaat) und Ausgaben, Geschäftsfähigkeit, Kaufverträge, Sparen und Verschuldung gehen. Beim Thema Einnahmen und Ausgaben kann ich mir den Hinweis nicht verkneifen, dass Daniel Günther von Torsten Albig 2017 eine rückwärts laufende Schuldenuhr übernommen hat – das nur am Rande. Die meisten der oben angesprochenen Themen dürften WiPo-Lehrkräften und vielen anderen Lehrkräften geläufig sein. Wir sollten an den Schulen ein bisschen den Mythos von diesem Thema nehmen. Natürlich kennen sich Lehrkräfte mit Steuererklärungen aus, natürlich wissen Lehrkräfte, was Einnahmen und Ausgaben sind, und natürlich haben viele Lehrkräfte ein Haus, das sie über einen Kredit finanzieren. Lediglich bei den von mir zuletzt genannten Themen in Richtung Aktien kann es sein, dass zusätzliche Expertise erforderlich ist. Wo man das braucht, sollte es entsprechende Fortbildungsangebote geben. In vielen Bundesländern wird an zentraler Stelle Material erarbeitet. Die Verbraucherzentralen liefern eine Übersicht über Vorhandenes. Mir bekannt ist beispielsweise der Hamburger Verein „Invest it!“. Einer der Mitbegründer ist Victor Neumann, ein Juso aus Reinbek. Deswegen erwähne ich den Verein hier. Dessen Engagement wurde unter anderem durch den Umstand motiviert, dass in den USA Personal Finance selbstverständlicher Teil der Lehrpläne ist. (Beifall Patrick Pender [CDU]) – Ein Kollege strahlt begeistert, weil auch er da gelernt hat. Einen Änderungswunsch hätten wir, was den FDPAntrag angeht; Herr Vogt hat es erwähnt. Zur Frage der abzuschließenden Versicherungen kann es unterschiedliche Auffassungen geben, möglicherweise abhängig davon, ob man mit dem Verkauf von Versicherungen Geld verdient oder nicht. Auch zur Abwägung „Konto überziehen“ oder „Kredit aufnehmen“ kann es unterschiedliche Auffassungen geben, jedenfalls fließen in beiden Fällen sehr unterschiedliche Zinssätze. (Christopher Vogt [FDP]: Das sehen wir ja zwischen unseren Fraktionen!) Die Verbraucherzentralen sprechen hier von blinden Flecken in manchen Unterrichtsangeboten. 2017 warnte der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass der Grat zwischen gesellschaftlichem Engagement und Werbung in der Schule schmal sei. Wir finden es richtig und wichtig, externe Expertise an die Schulen zu lassen, wir sagen aber auch: Wir wollen als Landtag nicht pauschal beschließen, dass Bankberater und Finfluencer aller Couleur jetzt mit unserem Segen an die Schulen ausschwärmen dürfen. Deswegen unser Änderungsantrag. Kollege Vogt, vielen Dank, dass Sie signalisiert haben, dem zuzustimmen. Die Anträge sollen ja an den Ausschuss überwiesen werden. Dann kann uns Herr Balasus erklären, warum er den FDP-Antrag rundheraus gut findet, ihm aber nicht zustimmen kann, sondern so einen substanzlosen Kram vorlegen muss, den wir hier vorliegen haben. Die armen Bäume, die dafür gestorben sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die OECD hat Vorschläge zu einer Finanzbildungsstrategie für Deutschland vorgelegt. Diese beziehen sich aber nicht in erster Linie auf Schülerinnen und Schüler, sondern auf weite Teile der Bevölkerung, die Jungen, die Älteren, die Frauen, die Selbstständigen, die Angestellten, die Finanz- und Bildungsschwachen, also eigentlich fast alle. Die OECD stellt auch fest, dass es um die finanzielle Bildung der Menschen in Deutschland im Durchschnitt der OECD-Länder gar nicht so schlecht bestellt ist. Was macht nun die FDP daraus? Einen Antrag zur Stärkung der finanziellen Bildung in den Schulen. Das ist nicht falsch, trifft aber nicht das Augenmerk der OECD-Vorschläge. Auch die Verbraucherzentralen fordern seit Jahren mehr Verbraucherbildung, darunter Finanzbildung, in Schulen. Und doch haben wir in unseren Schulen aktuell deutlich akutere Sorgen als die finanzielle Bildung. Die OECD hat uns nämlich auch kürzlich wieder bescheinigt, dass wir eines der europäischen Schlusslichter bei der Bildungsgerechtigkeit sind und dass in kaum einem anderen OECD-Land so viele junge Menschen die Schulen ohne Abschluss verlassen, obwohl wir pro Kopf viel Geld in unser Bildungssystem investieren. Wir bekommen das viele Geld nur nicht in gute Bildung für alle umgesetzt. Hier haben wir dringenden Handlungsbedarf. Wir brauchen mehr ausgebildete Lehrkräfte, wir brau- (Jette Waldinger-Thiering) chen mehr Angebote für Kinder aus bildungsfernen Milieus, wir brauchen eine bessere und modernere Unterrichtsversorgung. Was wir nicht brauchen, sind noch mehr Anforderungen an die Lehrer. Neue Unterrichtsinhalte können wir nur dann hinzubekommen, wenn etwas anderes wegfällt. Was nicht geht, ist, dass wir das Thema einfach noch obendrauf legen. Sollen die Lehrer dann künftig schneller sprechen? Beim WiPo-Unterricht verwalten viele Schulen schon heute nur den Mangel. Dabei sind die tagesaktuelle politische Bildung und die Demokratiebildung aktuell so bitter nötig wie selten zuvor. Wir dürfen nicht die Demokratiebildung zugunsten der Finanzbildung kürzen. Was ich vor allem sehe, ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Am 7. März 2025 ist wieder Equal Pay Day. Bis zu diesem Tag haben Frauen in Deutschland statistisch gesehen unbezahlt gearbeitet – weil typische Frauenberufe immer noch schlechter bezahlt werden und weil Frauen immer noch seltener Hochschulabschlüsse erwerben und dann seltener Jobs finden, die ihrer Qualifikation entsprechen. Frauen haben also nicht nur weniger finanzielle Bildung als Männer, sondern schlichtweg weniger Geld, das sie anlegen könnten. Zudem leben circa 16 Prozent der Menschen in Deutschland in Armut. Die sind schon froh, wenn sie genug Geld haben, um bis zum Monatsende etwas zum Essen einkaufen können. Um über Altersvorsorge und Geldanlagen nachzudenken, hat diese Gruppe schlicht keine Ressourcen. Das sind die grundlegenden Probleme, auf die auch die OECD immer wieder hinweist. Deutschland ist sozial zunehmend ein ungerechteres Land. Die Armen werden ärmer und die Reichen reicher. Und wer arm ist, bleibt eben meist auch arm an Bildung, weil Deutschland auch ein bildungsungerechtes Land ist. Das ist eine der großen Fragen, auf die wir endlich Antworten geben müssen: Wie finden Menschen den Weg aus der Armut? Wie sichern wir gleiche Chancen für alle in den Schulen? Wir können es uns schon lange nicht mehr leisten, dass vor allem junge Menschen aus bildungsfernen Familien oder mit Migrationshintergrund die Schulen ohne Abschlüsse verlassen, dass junge Frauen hinter ihren Ausbildungsmöglichkeiten zurückbleiben und dass in unseren Schulen zunehmend fachfremde Menschen unterrichten, damit überhaupt noch Unterricht stattfinden kann. Wir haben so viele Baustellen in unserem Bildungssystem, dass wir nicht umhinkommen, Prioritäten zu setzen. Die finanzielle Bildung ist zwar wichtig, stünde aber auf meiner Prioritätenliste nicht ganz weit oben. Insofern finde ich es gut, wenn wir beide Anträge in den Bildungsausschuss überweisen, damit wir noch einmal darüber diskutieren können. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es scheint Konsens in diesem Hause zu sein, dass finanzielle Bildung wichtig ist – nicht nur mit Blick auf Altersvorsorge und Vermögensbildung, sondern auch mit Blick auf die Mündigkeit von jungen Menschen und im Hinblick auf Schutz vor Betrug. Es sind viele andere Themen genannt worden, Bildung für nachhaltige Entwicklung spielt etwa eine Rolle bei Anlageentscheidungen. Andere haben auf andere Schwerpunkte hingewiesen. Ich teile das alles. Das ist wichtig für junge Menschen. Insbesondere teile ich die Auffassung von Frau Waldinger-Thiering, dass das eine gesamtgesellschaftliche Verantwortlichkeit ist. Es ist an dieser Stelle auch die Verantwortung der Eltern, aber auch von anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren. Nicht zuletzt ist es auch eine Verantwortung der Banken und Versicherungen, die das übrigens bereits wahrnehmen. Das ist eine gute Sache. Diese Erkenntnisse haben wir nicht erst, seitdem die OECD-Studie erschienen ist oder die EU und die ehemalige Bundesbildungsministerin das zum Thema gemacht haben. Wir haben sie bereits in unseren Fachanforderungen zur finanziellen Bildung verankert. Das ist hier von vielen ausgeführt worden. Die verschiedenen Anknüpfungspunkte in den verschiedenen Fächern sind dargelegt worden. Ich will den Schulen an dieser Stelle ausdrücklich danken dafür, dass sie das Thema finanzielle Bildung sehr häufig auch mit externen Partnern zum Thema machen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass es richtig ist, die Schulen zu öffnen und externen Akteuren die Möglichkeit zu geben, zu diesen Themen vorzutragen, Planspiele zu machen im Bereich Entrepreneurship Education, auch Wissen und (Ministerin Karin Prien) ganz praktische, handfeste Anleitungen zu vermitteln. Alles prima, machen wir. Wir schauen uns auch gerne die Unterrichtsmaterialien an, die von anderen erarbeitet werden und stellen sie auf unserer Website zur Verfügung. Das werden wir zukünftig in einem noch größeren Umfang machen. Aber ich will sehr deutlich sagen, dass wir keine eigenen Unterrichtsmaterialien dazu entwickeln werden. (Christopher Vogt [FDP]: Das hat auch niemand gefordert!) Ich will auch erklären, warum. Ich könnte jetzt eigentlich Schluss mit meiner Rede machen, ich will aber erklären, warum wir das nicht tun. Ich bin, genau wie Frau Waldinger-Thiering, der Meinung, dass wir große Probleme in unserem Bildungssystem haben. Wir müssen uns jetzt konzentrieren und Prioritäten setzen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Heute und in jeder Sitzung dieses Parlaments erhalten wir eine Mehrzahl von Anträgen aus diesem Haus über Dinge, die Schule zusätzlich noch vermitteln soll. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: So wird es nicht funktionieren. Deshalb werden wir es auch nicht machen. (Beifall CDU – Zuruf Annabell Krämer [FDP])
Beate Raudies
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt?
Christopher Vogt FDP
Frau Ministerin, nur damit wir hier nicht aneinander vorbeireden: Ich habe nicht gesagt, dass SchleswigHolstein unbedingt erst eigenes Material entwickeln sollen, sondern dass man das Rad nicht neu erfinden muss. Darum geht es im bundesweiten Konzert. Sie sollten nicht gegen etwas reden, das in dieser Form nicht gefordert wurde. Das ist nicht der Punkt. Es muss bundesweit funktionieren. Das ist mir wichtig. – Gut, also dann sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt. Dazu sind wir selbstverständlich immer bereit. Sie wissen, dass wir zu den Bundesländern gehören, die gerne im Konzert mit anderen Bundesländern Dinge entwickeln und sich zu eigen machen. Auf KMK-Ebene ist mein Eindruck, dass die Fokussierung auf die zentralen Themen der Bildungspolitik im Augenblick eher die gemeinsame Auffassung ist. Frau Waldinger-Thiering, Sie haben schon fast alles gesagt. Wir müssen uns auf Bildungs- und Chancengerechtigkeit konzentrieren. Wir müssen uns auf anspruchsvolle Leistungen von Schülerinnen und Schülern konzentrieren und auf das Wohlbefinden von Schule. Es geht um die Vermittlung basaler Kompetenzen in Deutsch, in der Sprachvermittlung, in der Mathematik und natürlich bei den digitalen Kompetenzen. Es geht um die Sicherung des Leistungsniveaus, auch des oberen Leistungsniveaus. Es geht um das Sicherstellen des Erreichens der Abschlüsse. Es geht um eine frühzeitige und bessere Diagnostik im Bereich der sonderpädagogischen Förderbedarfe, und es geht um die Sicherung des beruflichen Einstiegs vor allem für geflüchtete Schülerinnen und Schüler. Meine Damen und Herren, es geht natürlich um Demokratiebildung. Auch hier haben Sie uns vieles zu Recht ins Stammbuch geschrieben. Aber lassen Sie uns unseren Schulen den Raum geben, diese Ziele zu erreichen. Ich sage das hier und heute, weil ich auf einer Schulleiterdienstversammlung am letzten Freitag den Schulleiterinnen und Schulleitern versprochen habe, dass ich das in diesem Hause einmal sage. Ich weise darauf hin, dass nicht bei jedem gesellschaftlichen Problem, das neu entsteht – wir haben, weiß Gott, genug in unserem Land –, immer nur die Schulen als Erste gefragt sein können, es zu lösen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Vogt, es bleibt dabei: Finanzielle Bildung ist wichtig. Wir sind gerne bereit, weitere Initiativen hierzu zu unterstützen, die von Dritten in hoher Qualität geliefert werden. Das gilt auch für Fortbildungsangebote in diesem Bereich. Meine Damen und Herren, wir werden uns in den nächsten zweieinhalb Jahren dieser Legislaturperiode auf die Kernkompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler konzentrieren und den Schulen die Möglichkeit geben, sich zu fokussieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise den Abgeordneten Vogt darauf hin, auch wenn es spät ist, bei der Antwort der Ministerin auf eine Frage bitte so lange stehen zu bleiben, bis die Antwort erteilt wurde. Das war hart an der Grenze. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/2669, den Änderungsantrag Drucksache 20/2689 sowie den Alternativantrag Drucksache 20/2696 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Damit sind die Anträge einstimmig überwiesen. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben mir mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt 28 von dieser Tagung abgesetzt werden soll. Damit sind wir für heute Abend am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich unterbreche die Tagung und schließe die heutige Sitzung bis morgen 10 Uhr. Allen einen schönen Abend! Schluss: 17:40 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst
