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Peter Lehnert

20.11.2024 Sitzungen 20/72

Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Frau Dr. Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Rund sechseinhalb Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer können wir heute nach vielen wichtigen Debatten sagen: Wir haben gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Ziel der Reform erreicht. Unsere Städte und Gemeinden können die Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral nach neuem Recht erheben. Bis zum 17. November 2024 hatten wir in 98,4 Prozent der Fälle die Bescheide erteilt, und die empfohlenen aufkommensneutralen Hebesätze stehen für über 1.000 Kommunen in unserem Transparenzregister bereit – klar, verständlich und rechtzeitig. Die Steuermesszahlen jetzt zum 1. Januar 2025 anzupassen, ist ein Vorschlag, von dem auch die SPD weiß, dass das nicht zu schaffen wäre. Selbst wenn wir außer Acht ließen, dass der Gesetzentwurf beraten und beschlossen werden müsste, selbst wenn wir die rechtlichen Fragen, ob und inwieweit bereits bestandskräftige Bescheide noch geändert werden dürften, ignorieren: Alle betroffenen Bescheide zu ändern, ist eine Mammutaufgabe, das ist hier schon mehrfach angesprochen worden, die in der verbleibenden Zeit schlicht nicht umsetzbar sein wird. Die Kommunen wären mit erheblichen technischen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Schon vor neun Monaten wurde von der damaligen Finanzministerin hier im Landtag erläutert, warum die Änderung der Steuermesszahlen nicht mehr in Betracht kommt. Was damals keine Option war, ist heute – so kurz vor dem Ablauf der Frist des Bundesverfassungsgerichts – erst recht keine. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze bereits festgelegt oder stehen kurz davor. Eine Änderung würde diese Entscheidung über den Haufen werfen, und das Transparenzregister wäre überholt. Damit hätten wir weniger Transparenz für Bürgerinnen und Bürger und weniger Unterstützung für unsere Kommunen hier im Land. Genau das will ich nicht. Das wollen die Kommunen nicht, und das werden Sie auch nicht wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, wie wäre es stattdessen mit einer Steuermesszahländerung zu einem späteren Zeitpunkt, zum 1. Januar 2026? – Das haben wir uns natürlich angeschaut, aber aus Sicht der Landesregierung ist auch das keine Option. Die genannten Herausforderungen bleiben die gleichen: Die neuen Steuermesszahlen müssten berechnet werden, dann käme das Gesetzgebungsverfahren. Anschließend müssten landeseigene Steuermesszahlen rechtzeitig programmiert und schließlich in Bescheiden, die unter Umständen auch eine personelle Bearbeitung erfordern, rechtzeitig umgesetzt werden. So hat das auch der Abgeordnete Plambeck zu Recht gesagt. All das birgt übrigens erneut ein hohes Risiko für eine rechtzeitige Umsetzung. Außerdem gibt es bereits andere Wege, um die Belastungsverteilung, über die wir hier ja sprechen, zu steuern. Unsere Kommunen können differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B anwenden. Das ist eine landesrechtliche Möglichkeit, die wir auf ausdrücklichen Wunsch der Kommunen geschaffen haben, nachdem sich der Bund aus der Verantwortung zurückgezogen hatte. Damit haben die Kommunen die Option, auf die Entwicklung vor Ort zu reagieren. (Beate Raudies [SPD]: Wieso der Bund? Was hat denn der Bund damit zu tun?) Es ist eine Folge der Neubewertung, dass es für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann. Selbst andere Steuermesszahlen würden daran nichts ändern. Sie verschieben die Belastung nur und würden neue Verwerfungen, neue Unsicherheiten innerhalb der Wohngrundstücke, aber auch zwischen Wohnen und Nichtwohnen, also Gewerbe, bedeuten.

Protokoll ↗