Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Viele Eltern sind, so wie ich auch, auf eine äußerst verlässliche Kindertagesbetreuung angewiesen, um einem Job nachgehen zu können. Diese Verlässlichkeit, damit wir berufstätig sein können, ist der eine Wert der Kindertagesförderung für uns Eltern. Denn wir müssen uns tagtäglich darauf verlassen können, dass unser Alltag funktioniert. Noch viel wichtiger ist es, dass es unseren Kindern gutgeht und sie von klein auf liebevoll begleitet und gefördert werden. Unser Kitasystem kann und muss also sehr viel mehr sein als bloße Betreuung, und das ist es auch. Individuelle Förderung und Bildung, Sprachentwicklung, gutes Essen, Geborgenheit, Vorlesen, Sozialraum, geschützter Raum – Kitas und Kindertagespflege bieten all das für unsere Kinder. Wir haben in Schleswig-Holstein so viele Sozialpädagog_innen, Erzieher_innen, sozialpädagogische Assistent_innen, Kindertagesmütter und Kindertagesväter, Heilpädagog_innen, Sprachförderkräfte, Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungskräfte und Helfende Hände, die tagtäglich ihr Bestes geben, um Kita und Kindertagespflege gut zu gestalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wie wichtig und wie anspruchsvoll diese Arbeit ist, muss viel stärker anerkannt werden, und das tun wir. Das ist der Grund, warum wir so viel Zeit und Kraft in diesem Parlament dafür aufbringen und 2025 – Tobias Koch hat es gerade gesagt – über 750 Millionen Euro als Land in die Hand nehmen, um die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung hier in Schleswig-Holstein weiter zu verbessern. (Catharina Johanna Nies) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Unsere Anerkennung ist der Grund dafür, warum die frühkindliche Bildung einer der wenigen Bereiche in unserem Landeshaushalt ist und sein wird, in den wir Geld investieren, anstatt zu kürzen – trotz der schwierigen Haushaltslage. Ich bin allen Kolleg_innen in diesem Hause, die das unterstützen, äußerst dankbar dafür. Damit dieses System gut funktionieren kann, sind vor allem die pädagogischen Fachkräfte unersetzlich. Es sind die Köpfe, die aus Betreuung Bildung machen. Diese Köpfe brauchen unser Vertrauen, unser Vertrauen darin, dass sie vor Ort ganz genau wissen, wo sie gerade gebraucht werden und wie sie die Kinder am besten fördern. Die Kitaleitungen brauchen unser Vertrauen darin, dass sie beurteilen können, wer wen bei Krankheit vertreten kann, wie die Situation am Nachmittag oder in Ferienzeiten ist, wenn weniger Kinder in der Kita anwesend sind als eigentlich vorangemeldet, die wissen, ob man zwei Gruppen zusammenlegen kann oder nicht, ob Randzeiten benötigt werden, was zu dem eigenen pädagogischen, vielleicht offenen Konzept passt, welche SPA im Team besonders erfahren ist und wer in der Lage ist, den Laden am Ende abzuschließen. Dieses Vertrauen untermauern wir nun gesetzlich mit dem neuen Anstellungsschlüssel durch weniger Vorgaben und mehr Flexibilität, um vor Ort zu reagieren, damit Schließungen künftig vermieden werden können. Wir können und wir wollen als Politik nicht alles vorgeben und regulieren. Die Evaluation und die Praxis haben uns die Rückmeldung gegeben, dass mit den strengen gesetzlichen Vorgaben der Kitareform ab 2021 ein zu hoher Druck an einigen Stellen entstanden ist, Druck, der an die Fachkräfte in Form von Angst vor Geldrückforderungen, Sorge vor Insolvenzen, kaum Möglichkeit, Überstunden abzubauen, zahlreichen Dokumentationsnachweisen und formal, rein formal Anwesenheitspflichten unabhängig, von den Kindern weitergegeben wurde. Als Regierungskoalition haben wir uns deshalb entschieden, viel von diesem Druck herauszunehmen, aber dennoch die bisherigen Qualitätsstandards zu halten, indem wir sie weiter finanzieren. Wir haben den Druck herausgenommen, denn wir brauchen Menschen, die gesund bleiben und ihre Kraft erhalten, die viele Jahre im Beruf bleiben, Menschen, die für das brennen, was sie tun. Dafür wiederum brauchen Fachkräfte gute berufliche Rahmenbedingungen, das heißt eine faire Bezahlung nach TVöDStandard, die Möglichkeit zu Überstundenabbau, die wir nun schaffen, die Chance, sich selbst weiterzuentwickeln, zum Beispiel durch eine Fortbildung von einer Zweit- zu einer Erstkraft, Entlastung von überflüssiger Bürokratie – es wird ab dem Jahr 2025 keine Nachweispflichten der Anwesenheit mehr geben –, und sie brauchen Anerkennung und Wertschätzung für ihre Tätigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Gesetzlich vorzuschreiben, dass jede Kita einen 2,0-Fachkraft-Gruppenschlüssel realisieren muss, ist zwar wünschenswert, aber es hat sich gezeigt, dass es mancherorts unrealistisch war, davon auszugehen, dass 365 Tage im Jahr alle Stellen in allen Kitas in Schleswig-Holstein permanent besetzt sein können. (Zuruf FDP) Das bisherige Finanzmodell hat so getan, als gebe es keine offenen Stellen in unseren Kindertageseinrichtungen. (Zurufe FDP und vereinzelt SPD: Das ist Quatsch!) Wir sind damals zur Reform – das ist ein Fakt, den nicht alle wahrhaben wollen – von einer 100-prozentigen Fachkraftauslastungsquote ausgegangen und – Achtung! – haben diese 100 Prozent den Kreisen in den letzten Jahren voll finanziert, das heißt nichts anderes als überfinanziert. (Martin Habersaat [SPD]: Die haben sich das in die Tasche gesteckt?) Das habe ich nicht gesagt. (Beate Raudies [SPD]: Also, das ist ja – – Echt!) – Ich denke, an einigen Orten wurde das Geld zum Beispiel für Zusatzqualität eingesetzt. (Beate Raudies [SPD]: Genau! Zum Beispiel für inklusive Kitas!) – Es geht aber hier gerade um die gesetzlich vorgegebene Qualität. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Was haben wir daraus gelernt? – Erstens. Wir hatten eine Finanzierungslücke im System. Wir können es uns nicht leisten, weiter Personalkosten in Richtung der Kreise überzufinanzieren, wenn das Geld dringend in den Kitas gebraucht wird. Also haben wir einen Teil des Geldes umgeschichtet, un- (Catharina Johanna Nies) ter anderem für die Finanzierung der Vertretungszeiten und der Jahressonderzahlung. Zweitens haben wir gelernt, dass wir den 2,0-Fachkraftschlüssel nicht in Form einer starren Verpflichtung mit Rückforderungsrisiko umsetzen können. Wir erreichen keine pädagogische Qualität mit finanziellem Druck. Deshalb machen wir es jetzt anders. Wir machen aus einer bisher starren Verpflichtung ab dem Jahr 2025 nun einen finanziellen Personalanspruch von 2,0-Fachkräften pro berechneter Gruppe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir geben den Kitas die Hoheit zurück, ihr Personal eigenständig einzusetzen, und regeln nur noch, wer mindestens eingestellt und mindestens anwesend sein muss – Stichwort: Vertrauen. Damit wird nichts zurückgedreht, sondern nur im Sinne der Kitas vor Ort vereinfacht. Mit unserem Änderungsantrag vom letzten Donnerstag haben wir das jetzt noch mal ganz deutlich klargestellt, um hier Sicherheit zu geben. Die Standardqualität wird weiterhin dem entsprechen, was wir bisher im alten System als 2,0-Fachkraftgruppenschlüssel kannten und wird dem Personalbudget einer jeden Kita zugrunde gelegt. Die Stellenanteile erhöhen wir dabei um Vertretungsund Verfügungszeiten für Leitung und um wichtige Stellenanteile für eingruppige Einrichtungen. Die waren bisher nicht enthalten; das kommt neu ab dem Jahr 2025. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Es werden also künftig mehr Stellenanteile in der Standardqualität zur Verfügung stehen, nicht weniger. Das neue Kitagesetz kann und wird also nicht dafür herhalten, Personal vor Ort abzubauen. Es ist wichtig, das an die Menschen richtig zu kommunizieren. (Zuruf CDU) Wir haben jetzt noch einmal gesetzlich klargestellt, dass alle Standortgemeinden dazu verpflichtet sind, den Kitas weiterhin mindestens das volle Personalbudget und die volle gesetzliche Qualität auszubezahlen, wenn die Stellen besetzt sind. Es gibt über die Mindestpersonalausstattung kein Einsparpotenzial für Kommunen, weil sich der Personalanspruch nicht hieraus ergibt, sondern aus dem Personalbudget gemäß § 38 KiTaG. Bei der Mindestanwesenheit haben wir die Kritik in der Anhörung beachtet und aufgenommen. Krippenkinder und I‑Kinder werden jetzt doppelt gerechnet. Wir führen einen neuen Fortbildungsbonus für die Kindertagespflegepersonen ein und haben dafür nun landesweit einheitliche Vorgaben geregelt. Die individuelle Abrechnung der Verpflegungskosten zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern bleibt bestehen; es wird hierzu kein neues Modell geben. Auch diese Kritik hat uns überzeugt. Wir haben uns viele Monate damit auseinandergesetzt, das Bestandssystem zu optimieren, überflüssige Pflichten abzubauen, gleichzeitig weiter hohe Qualitätsstandards zu ermöglichen und die derzeitigen Verwaltungs- und Finanzierungsverfahren aus einem Übergangssystem in ein langfristiges Regelsystem zu überführen. Ich freue mich, dass es heute nun endlich so weit ist. Lassen Sie uns das überarbeitete Kitagesetz auf den Weg bringen: für die Kitas, die Kindertagespflege, die Eltern und die Kinder in unserem Land. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
