Katja Rathje-Hoffmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss überwiesenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Kindertagesförderungsgesetz in mehreren Sitzungen befasst und dazu schriftliche Stellungnahmen eingeholt und am 7. November eine mündliche Anhörung durchgeführt. Im Verlauf der Beratung wurde außerdem von den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag vorgelegt. Er hat die Umdrucknummer 20/3946. Der Sozialausschuss hat sich abschließend in seiner Sitzung am 14. November 2024 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst. Während der Befassung mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag sind notwendige redaktionelle Änderungen offenkundig geworden: Eine mündlich vorgetragene Änderung, die Streichung des § 26 Absatz 3 und dadurch bedingte Folgeänderungen, hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 14. November beraten und mehrheitlich angenommen. Es gibt noch weitere redaktionelle Änderungen, die in der Drucksache 20/2629 (neu) berücksichtigt sind. Eine weitere Änderungsnotwendigkeit hat sich erst nach der Beschlussfassung im Ausschuss ergeben, diese ist aber nicht rein redaktioneller Art. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen entschieden, einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vorzulegen, der die Drucksachennummer 20/2691 trägt. Einzelheiten zur Begründung dieser Änderung finden Sie in der eben genannten Drucksache. – Danke schön. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
