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Kristina Herbst

20.11.2024 Sitzungen 20/72

Herzlichen Dank für diesen kurzen Bericht, Herr Berichterstatter. Ich denke einmal, dass es dazu keine Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 vorgelegt. Damit passen wir den diesjährigen Haushalt an bekannte und absehbare Entwicklungen an. Ich will drei wichtige Punkte herausstellen: Erstens. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde fast der gesamte damalige Notkreditrahmen Ende 2023 zurückgeführt – mit einer Ausnahme: Das waren die fest angelegten Mittel im Sondervermögen Energieund Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie. Die Rückführung dieser rund 300 Millionen Euro wird mit dem Nachtragsentwurf in 2024 jetzt nachgeholt. Zweitens. Wir senken den Notkredit 2024 um rund 327 Millionen Euro ab. Die Staatskanzlei und die Ressorts haben mit Stand September dieses Jahres die Bedarfe bis Ende 2024 geprüft, und sie haben die Bedarfe 2024 entsprechend angepasst. Der tatsächliche Bedarf eines Notkredits lässt sich im Laufe eines Jahres naturgemäß leichter einschätzen als zu Beginn. Krisen sind nicht vorhersehbar, erst recht sind ihre konkreten finanziellen Folgen zu Beginn eines Jahres nicht konkret einschätzbar. Die Absenkung jetzt ist gut und richtig, denn durch die Rückführung des Sondervermögens und eines Teils der Notkredite senken wir schon jetzt die Prognosen für die Zinsausgaben für die kommenden Jahre um rund 20 Millionen Euro pro Jahr ab und können dies bereits im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigen. Das ist eine vorausschauende Haushaltsführung. (Vereinzelt Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Drittens. Die Zensusmittel: Erfreulich ist, dass die Ergebnisse des Zensus 2022 für Schleswig-Holstein mehr Mittel aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich bedeuten. Nachzahlungen, die sich für die Jahre 2022 und 2024 ergeben, sollten im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet werden. So sah es ein einstimmiger FMK-Beschluss vor, so haben wir es im Haushaltsentwurf 2025 veranschlagt, so hat es uns seinerzeit das BMF angekündigt, um dem zu folgen, was die Länder 16:0 beschlossen haben. So haben es im Übrigen auch alle anderen Länder gemacht und dies für den Haushalt 2025 eingeplant. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings Anfang November mitgeteilt, die Mehreinnahmen durch den Zensus für das Jahr 2024 bereits im laufenden Jahr zu berücksichtigen. Das ist misslich für alle Länder, die auf Grundlage genau der Absprache vom September geplant haben. Hier erhoffe ich mir in Zukunft mehr Zuverlässigkeit seitens des Bundesfinanzministeriums. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin dankbar, dass unser Lösungsvorschlag seitens der regierungstragenden Fraktionen aufgegriffen wurde, die dem Land für 2024 zustehenden Zensusmittel einer Rücklage zuzuführen und sie wie geplant im Haushalt 2025 zu nutzen. Insgesamt reduzieren wir mit dem Nachtragshaushalt die Nettokreditaufnahme um rund 622,9 Millionen Euro. Das senkt die (Ministerin Dr. Silke Schneider) Zinsbelastung und schafft finanziellen Spielraum. Mit den Änderungen aus dem Nachtragsentwurf bewegt sich unser Haushaltssoll 2024 sicher innerhalb des Regelwerks des Stabilitätsrates. Das habe ich als Finanzministerin immer im Blick. Sehr geehrte Damen und Herren, klar ist, dass angesichts der schwierigen geopolitischen Lage, die selbst erfahrenen Volkswirtinnen und Volkswirte eine Prognose aktuell extrem schwer macht, wie ich es jetzt jüngst in der Beiratssitzung der Bundesbank in Hamburg noch einmal gehört habe, erhebliche Unsicherheiten bleiben, wie zu mehr Wachstum gekommen werden kann, um die Einnahmeseite zu stärken, und zwar auf Bundes- und Länderebene. Besonders wichtig ist es deswegen, dass jetzt auf Bundesebene schnell Klarheit geschaffen wird, gerade in der aktuell andauernden Konjunkturschwäche mit einem BIP-Wachstum von insgesamt lediglich 0,1 Prozent über fünf Jahre gesehen. Auch die Wirtschaftsweisen sehen Investitionsbedarfe, die jetzt angegangen werden müssen. Schleswig-Holstein ist vorbereitet, Wachstumsimpulse mitzutragen. Das haben wir letzte Woche auch gegenüber der Wirtschaft und den Gewerkschaften deutlich gemacht. Dafür haushalten wir solide und vorausschauend. Ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗