Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geschichte rund um die Hütte im Sachsenwald hat bundesweit hohe Wellen geschlagen. Es klingt auch wahrlich abenteuerlich: Ein gemeindefreies Gebiet mitten in Schleswig-Holstein, viel Wald, aber eben ein Haus, in dem viele Firmen ihren Sitz gemeldet haben sollen. Die Gewerbesteuern, die diese Firmen erst seit wenigen Jahren zahlen und die sich zuletzt auffällig dynamisch entwickelt haben, fließen aufgrund des gemeindefreien Status indirekt dem Besitzer des Sachsenwaldes zu, in diesem Fall der Familie von Bismarck. Das hat ein Geschmäckle. Nicht nur, weil die Standesvorrechte des Adels in Deutschland vor über 100 Jahren zu Recht abgeschafft wurden, sondern auch, weil durch diese Darstellung der Verdacht auf aufkommen kann, es könnte sich hier um Briefkastenfirmen handeln, sprich: eine Steueroase. Mitten in Schleswig-Holstein. Ich möchte im Folgenden gern erläutern, weshalb dies hier zwar nicht der Fall ist, aber auch, weshalb wir dennoch gut daran tun, dieses merkwürdige Konstrukt abzuschaffen. Grundsätzlich haben Unternahmen verschiedene Möglichkeiten zur Steuergestaltung, beispielsweise durch die Wahl der Rechtsform oder des Standortes. Auch mit dem Betriebsstättenbegriff lässt sich gegebenenfalls legal kreativ arbeiten. Die Überprüfung, ob diese Gestaltungsoptionen zu Recht angewandt werden, ist Aufgabe der Steuerverwaltung. Wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, dass unsere Steuerverwaltung diese Aufgabe nicht korrekt erledigt. Zum Zweiten geht es in der Diskussion auch um den Hebesatz der Gewerbesteuer. Schon vor einigen Jahren ist ein Mindesthebesatz von 200 Prozent beschlossen worden, um damalige Steueroasen auszutrocknen. Im Sachsenwald liegt der Hebesatz bei 275 Prozent, also über der beschlossenen Schwelle und im Übrigen auch über so manch anderer Gemeinde. Allein in Schleswig-Holstein gibt es mit den Gemeinden Hamfelde und Thumby zwei Beispiele, in denen nur 250 Prozent erhoben werden; auch bundesweit gibt es weitere Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen. Daher kann beim Sachsenwald nicht von einer klassischen Steueroase gesprochen werden. (Zurufe FDP: Oh!) Gleichzeitig haben wir es hier aber offensichtlich mit einem anachronistischen Konstrukt aus dem Jahre 1927 zu tun, das, meine Damen und Herren, dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger widerspricht. Die dortigen Gewerbesteuereinnahmen sollen eigentlich einer Gemeinde zugutekommen und nicht einer einzelnen vormaligen Adelsfamilie. Das macht ja das Geschmäckle aus. Wenn Steuern erhoben werden, dann müsste eine von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertretung darüber entscheiden, was mit diesen Steuern passiert: die Daseinsvorsorge vor Ort, die Unterhaltung eines Schwimmbades, Kita- oder Schulkostenanteile, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Steuern sollen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommen. In diesem Fall gehen die Gewerbesteuereinnahmen aber an einen Einzelmann, der vor Ort keine komplexe Infrastruktur unterhalten muss, weil dort niemand wohnt. Herr von Bismarck hat zwischenzeitlich zwar angegeben, dass quasi alle Einnahmen in die Pflege des Waldes fließen, (Heiterkeit Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW] – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) dennoch ist diese Ausnahmeregelung für einen Gutsvorsteher sehr schräg, und es scheint schon sehr sinnvoll, diesen Anachronismus endgültig abzuschaffen. In den 1990er-Jahren wurde dies ja bereits versucht. Damals wollte jedoch keine Gemeinde den Sach- (Lars Harms) senwald eingemeinden. Schließlich gab es damals noch keine Firmensitzanmeldung und somit keine Gewerbesteuereinnahmen, sondern lediglich den großen Wald, der hätte unterhalten werden müssen. Heute wäre die Ausgangslage etwas anders, auch wenn man damit rechnen müsste, dass einige Firmen bei Eingemeindung des Sachsenwaldes aus eben jenen wieder abziehen könnten. Das Konstrukt Sachsenwald ist zwar per se nicht illegal, aber aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Wir erwarten daher von der Landesregierung, dass zügig die entsprechenden Schritte unternommen werden, um eine Regelung zu finden, die kommunalverfassungs- und steuerrechtlich umsetzbar und vor allem rechtssicher ist. Dem vorliegenden Antrag sowohl der SPD als auch dem der Koalition – wobei wir den der SPD präferieren – werden wir zustimmen, damit hier endlich etwas passiert, meine Damen und Herren. Wir sollten nicht darauf warten, dass dieses komische Gebiet jetzt 100 Jahre alt wird, sondern es müsste im 99. Jahr abgeschafft werden. (Heiterkeit FDP und SSW) Man sollte man dringend sowohl mit dem Kreis als auch mit den umliegenden Kommunen sprechen, wie man das am besten hinkriegen kann, und dann ein entsprechendes Gesetz entwerfen, damit dieser Anachronismus ein Ende hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt CDU)
