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Annabell Krämer

FDP 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Das ist sehr freundlich, Herr Kollege. Gehen Sie wie ich davon aus, dass, wenn es die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten nicht gäbe, ein normaldenkender Kaufmann oder Vermieter diese dann natürlich in die Kaltmiete einpreisen würde, dass also im Endeffekt die Umlagefähigkeit vorteilhaft für den Mieter ist, weil sie die Transparenz erhöht? Ich glaube nicht, dass das zu 100 Prozent so umgesetzt würde. Abgesehen davon, ist die Kaltmiete aus meiner Sicht unabhängig von den Betriebskosten zu betrachten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das macht in Summe für den Mieter etwas aus!) Wir haben auch andere Instrumente, um die Kaltmieten zu begrenzen, zum Beispiel die Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung. Da sind die Spielräume ohnehin begrenzt. Ich wiederhole noch einmal: Der Mieterbund und viele andere Akteure fordern zu Recht immer wieder die Abschaffung der Umlagefähigkeit. Auch wenn es dazu derzeit auf Bundesebene keine Mehrheit gibt, wäre das aus meiner Sicht der richtige Weg. Für diesen werden wir uns weiter einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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