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Oliver Brandt

GRÜNE 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann mich über diesen Vorstoß der SPD zum jetzigen Zeitpunkt nur wundern. Das Thema Grundsteuer wurde im Plenum in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Ich bin erst seit 2022 dabei, aber eine Änderung der Grundsteuermesszahl, wie sie in Sachsen und Saarland bereits 2021 vorgenommen wurde, war nicht Gegenstand der Debatte. Die Stadtstaaten Bremen und Berlin lasse ich einmal außen vor, weil die andere Rahmenbedingungen als ein Flächenland haben. Die SPD fordert eine Änderung der Grundsteuermesszahlen zum 1. Januar 2025. Wir wissen alle, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform über mehrere Jahre für die Behörden in Land und Kommunen eine enorme Herausforderung war und ist. Und jetzt sollen noch 1,2 Millionen Bescheide in zwei Wochen neu erstellt werden, wenn wir einmal von der zweiten Lesung im Dezember 2025 ausgehen, abgesehen von der IT-Programmierung. Soll die Verwaltung buchstäblich die gleiche Arbeit noch einmal erledigen? Sie wissen selbst, dass das nicht funktioniert. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Im September 2024 haben wir die Option der differenzierenden Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beschlossen. Da war die SPD dagegen, doch einen Alternativvorschlag haben Sie damals nicht vorgelegt. (Zurufe SPD) Damit kommen Sie jetzt, wo die Kommunen intensiv über ihre Hebesätze beraten und sie weitgehend schon beschlossen haben. Das Einzige, das Sie mit Ihrem Vorschlag erreichen, ist Verunsicherung. Schon vor einem Jahr, als es erste Hinweise auf Belastungsverschiebungen zulasten von Wohngrundstücken gab, hat die Landesregierung diese Option verworfen, unter anderem wegen des hohen Aufwands; aber das wissen Sie schon aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage. (Beate Raudies [SPD]: Ja, warum?) Doch nicht nur im Hinblick auf die Praktikabilität, sondern auch inhaltlich macht Ihr Vorschlag keinen Sinn.

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