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Annabell Krämer

FDP 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Wir erleben in Schleswig-Holstein aktuell ein Wirtschaftswunder. Leider beschränkt sich dieses Wirtschaftswunder auf den Sachsenwald. Ich muss ehrlich sagen. Unter des „Sachsenwaldes große Quelle“ habe ich mir bisher immer etwas anderes vorgestellt. (Heiterkeit) (Annabell Krämer) Hätte Schleswig-Holstein insgesamt eine solche Anziehung auf Gewerbeansiedlungen, hätten wir wohl viele Probleme, die wir aktuell haben und vor denen wir aktuell stehen, nicht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann müssen wir das Modell ausweiten! – Heiterkeit) – Gewisse Steuerergebnisse hätten wahrscheinlich eher nach Hamburg gehört, Herr Garg. So skurril diese Angelegenheit ist, wollen wir sie hier doch mit der gebotenen Ernsthaftigkeit diskutieren. Im Sachsenwald ist Gewerbe angemeldet, bei dem es, wenn wir ehrlich sind, fast offenkundig erscheint, dass die in der abgelegenen Waldhütte gemeldeten Firmen dort nicht alle tätig sein können. (Beate Raudies [SPD]: Jedenfalls nicht alle gleichzeitig!) – Nicht alle gleichzeitig. Das können wir angesichts des Steuergeheimnisses allerdings nur oberflächlich beurteilen. Ich denke, jeder, der das gesehen hat, kann sich vorstellen, dass ich doch so leicht gewisse Zweifel habe, dass dort über 20 Betriebsstätten angesiedelt sein sollen. (Beifall FDP und SPD) Das ist es doch eigentlich. Wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, ob ein Gewerbesteuerhebesatz angemessen ist und dass er das an sich selbst zahlt. Solange das alles so geregelt ist, wie es ist, ist das mit unserer Steuergesetzgebung vereinbar. Mir geht es um die Betriebsstätten. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass wir dort so viele Betriebsstätten finden. Mich wundert doch sehr, dass dieser Umstand – Frau Ministerin, das muss ich Ihnen leider sagen – der Finanzverwaltung bisher nicht aufgefallen ist. Es kann eigentlich nicht sein, dass dort Umlagen von über 20 Unternehmen gezahlt werden und das dem Finanzministerium bisher nicht aufgefallen ist. (Beifall FDP) Das ist der eigentliche Skandal an der Sache. Sobald die Aufklärung abgeschlossen ist, erwarten wir über diese Gegebenheiten eine ganz transparente Aufarbeitung. Nun aber zum Antrag: Dass es gemeindefreie Gebiete überhaupt gibt, mag schon an sich eigenartig klingen, da sind wir aber nicht alleine. Das ist, wie bereits gesagt, kein Grund zur Aufregung. In anderen Ländern gibt es diese Form nämlich auch. Dort wird allerdings im Kommunalverfassungsrecht oder darauf basierenden Verordnungen die Verwaltung dieser Gebiete geregelt. In unserer Gemeindeordnung hingegen kommt nicht einmal das Wort „gemeindefrei“ vor. Es ist also kaum verwunderlich, dass sich der eine oder andere von uns wunderte, dass solche Strukturen in Schleswig-Holstein überhaupt existieren. Befremdlicher ist aber doch vor allem die Tatsache, dass in Schleswig-Holstein auf einem Privatgrundstück Gewerbesteuern erhoben werden können, die unter anderem bei der privaten Forstgutsverwaltung landen und damit – Kollegin Raudies sagte es – beim Eigentümer verbleiben. Es geht hierbei um die Frage der demokratischen Legitimation, der staatlichen Transparenz und – das ist es auch – um ein faires Steuersystem. (Zuruf SPD: So ist es!) Wir müssen uns an dieser Stelle also die Frage erlauben, ob wir in der heutigen Zeit noch solche historischen Gegebenheiten bestehen lassen wollen und dürfen. – Ich hörte, wir feiern dann das Hundertjährige in zwei Jahren. Mit Blick auf die Gewerbesteuer überlässt der Bundesgesetzgeber den Ländern durch Verordnungsermächtigung die Regelung darüber, wer die Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten erheben darf. Jetzt halten Sie sich fest: Die anderen Länder haben grundsätzlich die Landkreise zur Erhebung der Gewerbesteuer legitimiert. Schwarz-Rot hingegen hat im Jahr 2007 in Schleswig-Holstein den Weg über den Gutsvorsteher festgeschrieben. Warum bleiben wir dabei? – Es ist doch kaum zu erklären, dass private Eigentümer Steuern erheben und behalten dürfen. Zum Vergleich: Es gibt übrigens auch bewohnte gemeindefreie Gebiete insbesondere in Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es zum Beispiel gewählte Eigentümerversammlungen, die anderen Gemeindevertretungen gleichen und demokratisch legitimiert agieren. Dort kann im Zweifel demokratisch legitimiert Steuergeld für die allgemeinen und gemeinsamen Aufgaben verausgabt werden. Ich glaube, wir haben hier eine ganze Menge aufzuarbeiten. Wir stimmen dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu. Vielleicht sollten wir euren Antrag in den Ausschuss überweisen, denn wir sollten uns meines Erachtens jetzt noch nicht festlegen. Wir müssen erst einmal sehen, wie sich das Ganze rechtlich wirklich darstellt. Ich glaube, wir schwimmen hier noch ein bisschen an der Oberfläche. Wir sollten uns noch nicht festlegen. (Annabell Krämer) Es kann auch kein Heil sein, (Unruhe) wenn man zwangsmäßig – – Hallo? (Heiterkeit – Zurufe) Ich würde den Satz gern noch mal sagen, wenn ein bisschen Ruhe einkehrt. Nein, mal ehrlich: Es kann auch für die aufnehmende Gemeinde nicht unbedingt ein Heil sein, wenn man ein gemeindefreies Gebiet zwangsaufnehmen muss. Deshalb finde ich schon richtig, dass wir dort alle anhören und befragen. Daher springt mir momentan der SPD-Antrag noch ein bisschen weit. Aber ich finde, wir sollten im Ausschuss über beide Anträge reden. – Danke schön. (Beifall FDP)

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