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Lars Harms

SSW 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine letzte Rede zum Thema Grundsteuerreform im vergangenen September-Plenum (Lars Harms) schloss ich mit der Feststellung: Die nächste Grundsteuerdebatte kommt bestimmt. Hier ist sie. (Beifall SSW, SPD und FDP – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Diesmal müssen wir aber glücklicherweise nicht gegen einen weiteren Verschlimmbesserungsentwurf der Landesregierung wettern. Stattdessen hat die SPD-Fraktion einen Anpassungsvorschlag vorgelegt, mit dem das Grundsteuerdesaster zumindest noch etwas abgefedert werden und die breite Bevölkerung entlastet werden könnte. Meine Damen und Herren, deshalb danken wir der SPD-Fraktion ausdrücklich für diesen pragmatischen Vorschlag, den übrigens auch eine Petition fordert. Wir finden, dass man das wirklich unterstützen und offen sein sollte, um nicht dieses Spiel zu spielen: Da kommt etwas von der Opposition. Deswegen sind wir grundsätzlich dagegen. Vielleicht sollten wir gucken, ob wir das Modell, das jetzt da ist und das nicht alle gut finden, so anpassen, dass breite Teile der Bevölkerung nicht über Gebühr belastet werden. (Beifall SSW und SPD) Das Reformmodell, das sich die Landesregierung nun zusammengeschustert hat, wird hierzulande sehr viele Verlierer hervorbringen – und zwar insbesondere bei den Eigenheim- und Wohnungsbesitzern sowie folglich auch bei den Mietern. Das ist inzwischen klar, aber das war eigentlich explizit nicht so gewollt. Das Bundesmodell inklusive der letzten Anpassungen, die die regierungstragenden Fraktionen durchgedrückt haben, ist für SchleswigHolstein eben nicht das klügste Modell. Das hat der SSW von Anfang an so eingeschätzt, das haben mehrere – für die Vorlagen der Landesregierung teils katastrophale – Anhörungen so ergeben, und das zeigen die vielen Klagen, die bereits anhängig sind. In Schleswig-Holstein werden durch diese Modellwahl Nichtwohngrundstücke entlastet, wohingegen Wohngrundstücke künftig grundsteuerlich deutlich höher bewertet und belastet werden. Das liegt unter anderem am Bodenrichtwert. In Gewerbegebieten fällt dieser niedriger aus, da Grundstücke hier weniger häufig verkauft werden, weshalb es hier kaum Wertanpassungen gibt. Ganz anders dagegen in Wohngebieten, die eine deutliche Wertsteigerung erfahren: Hier sind dann die Eigenheim- und Wohnungsbesitzer, die Vermieter sowie vor allen Dingen die zahlreichen Mieter die Gekniffenen. Das war und ist nicht im Sinne der Reform, nicht im Sinne der Politik und erst recht nicht im Sinne der Menschen. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Der Anspruch – und das politische Versprechen – war das Schlagwort Aufkommensneutralität. Die Grundsteuerreform sollte insgesamt nicht zu Mehreinnahmen führen – allerdings wird offenbar nur auf das Gesamtaufkommen geschaut, wobei die Grundsteuereinnahmen aller Immobilien zusammengerechnet werden. In Schleswig-Holstein zeigt sich nun, dass diese Rechnung besonders einseitig zulasten von Wohngebieten geht. Das ist ungerecht und unredlich, und die Bürgerinnen und Bürger schimpfen zu Recht, wie das sein kann und wie sie diese Erhöhung nun auch noch bezahlen sollen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind schon genervt genug, fühlen sich seit Jahren gebeutelt und müssen ja auch tatsächlich inzwischen seit vielen Jahren für viele grundlegende Dinge des täglichen Lebens deutlich mehr bezahlen. Und nun soll auch noch ein neuer Grundsteuersatz hinzukommen, der für einige auf das Vier- bis Fünffache des bisherigen Satzes ansteigen soll? – Das kann nun wirklich nicht angehen. (Beifall SSW, Beate Raudies [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Dafür muss die Politik nun rechtzeitig eine pragmatische, rechtssichere und transparente Lösung finden. Denn das Leben – dazu gehört nun einmal das Wohnen – muss für die Menschen hier im Land bezahlbar bleiben! (Beifall SSW) Hierzu hat die SPD-Fraktion nun einen Vorschlag für ein Grundsteuermesszahlengesetz vorgelegt. Dadurch könnte ein besserer Ausgleich im Sinne der breiten Bevölkerung hergestellt werden. Wie dies mit jeweils welchen konkreten Messzahlen gemacht werden soll, ist der Drucksache zu entnehmen. Da das Reformmodell selbst jetzt im Zeitablauf nicht mehr verworfen werden kann, sollte doch wenigstens eine solch hilfreiche Anpassung ermöglicht werden. Wir finden diesen Gesetzentwurf gut und pragmatisch genug, sodass dieser nun auch noch seinen parlamentarischen Weg gehen und dann noch rechtzeitig integriert werden könnte. Noch ist Zeit, die Grundsteuererhöhung zumindest abzufedern. (Lars Harms) Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Kommunalpolitiker in der Lage sind, zu einer Finanzausschusssitzung einzuberufen. Es ist gerade eben gesagt worden, dass es wahrscheinlich gar nicht möglich sei. – Ich bin fassungslos! Natürlich können die das, wenn unsere Kommunalpolitiker sehen, dass sie etwas für die Bürgerinnen und Bürger erreichen können, dann machen die auch eine Sondersitzung, eine Extrasitzung und meinetwegen drei Sitzungen hintereinander, um das noch zu administrieren. Die Frage, die sich stellt, lautet: Wollen wir die Bürger entlasten, ja oder nein? – Wir wollen es und werden deshalb den SPD-Antrag unterstützen. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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