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Beate Raudies

SPD 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Herr Kollege, sehen Sie da nicht eine Informationspflicht des Ministeriums? Der Finanzausschuss ist über diese Entwicklung nicht informiert worden. Hätte der Finanzausschuss darüber nicht informiert werden müssen? – Wir haben die Entwicklung der Grundsteuerwerte und die entsprechende Anwendung der Steuermesszahlen verfolgt. Man konnte schon vor vielen Monaten sehen, wohin die Entwicklung geht. Da sehe ich kein Informationsdefizit des Ministeriums. (Vereinzelter Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Ja, ihr wollt das so!) Die Kommunen sind derzeit dabei zu schauen, wie die Grundsteuer angepasst werden soll. Es geht immerhin um 1,2 Millionen Grundstücke. Wir haben jetzt Ende November. Das ist in den verbleibenden Wochen dieses Jahres schlichtweg nicht zu machen. Wenn jetzt neue Grundsteuermessbetragsbescheide kommen sollten, müssten in den Kommunen wieder komplett neue Finanzausschussberatungen erfolgen, und das ist zeitlich einfach nicht machbar. Nun zu den Inhalten Ihres Gesetzentwurfs. Es geht darum, unterschiedlichen Wertentwicklungen bei Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken zu begegnen. Das ist durchaus ein Ziel, das wir teilen, aber dafür gibt es unterschiedliche Wege. Die SPD schlägt den Weg vor, das landeseinheitlich über die Steuermesszahlen zu lösen, indem die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 auf 0,62 Promille angehoben werden soll. Die Wirkung wird sein, dass die Steuerpflichtigen von Nichtwohngrundstücken bei gleichem gemeindlichen Hebesatz mehr Grundsteuer zahlen müssen. Aber welche Wirkung hat der SPD-Vorschlag auf Wohngrundstücke? – Keine! Denn nach dem SPDVorschlag soll dieser bei 0,31 Promille bleiben, wie bisher. Um das Ziel zu erreichen, dass Wohnen günstiger wird, hätte ich erwartet, dass die SPD die Steuermesszahl für Wohngrundstücke entsprechend absenkt. Das macht sie aber nicht. Im Kern sorgt die SPD – wie wir sie kennen – für Steuererhöhungen. Das zweite Problem ist, dass der SPD-Vorschlag landesweit gleich gelten wird und regionale Unterschiede in keiner Weise berücksichtigt werden. Wir haben im Land sehr unterschiedliche Regionen – die Gemeinde Sylt ist nicht vergleichbar mit der Stadt Rendsburg oder mit dem Hamburger Rand oder anderen Gebieten in Schleswig-Holstein –, und wir haben unterschiedliche Entwicklungen der Steuermesszahlen. Das sieht auch das Transparenzregister. Es gibt Empfehlungen für Kommunen, ihre Hebesätze anzuheben, andere sollen sie senken. Deswegen sollte man nicht auf eine landesweit einheitliche Regelung gehen. Das ermöglicht dagegen unser Vorschlag, der eben angesprochen worden ist. Wir halten das Instrument der differenzierten Hebesätze für das bessere Instrument, um die Unterschiede vor Ort zu berücksichtigen. Es gibt Kommunen, die fast nur Wohngrundstücke haben, es gibt Kommunen, die überwiegend Nicht-Wohngrundstücke haben. Deswegen sollte das regional entschieden werden können. Die Möglichkeit gibt es mittlerweile. Das war Wunsch der kommunalen Landesverbände. Ich freue mich auf die Beratung im Finanzausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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