Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit einigen Wochen lernen wir viel über Steuern und den Sachsenwald. Im Kern wurde darüber berichtet, dass sich dort Gewerbebetriebe angesiedelt hätten, um eventuell den höheren Steuersatz in Hamburg zu umgehen und vielleicht Steuern zu sparen. Auch wurde darüber gesprochen, dass sich dort eventuell Briefkastenfirmen angesiedelt hätten. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das Entscheidende – das hatten wir auch im Finanzausschuss – ist, dass man klären muss, ob es sich um Betriebsstätten handelt, damit es einen Anknüpfungspunkt für die Steuern gibt. Auch das befindet sich in der Prüfung der Finanzverwaltung. In Schleswig-Holstein gibt es – das ist der Kern – zwei gemeindefreie Gebiete: zum einen den Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg und zum anderen den Forstgutsbezirk Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg. (Lars Harms [SSW]: Das sind nur die auf dem Festland!) – So ist es, lieber Kollege. Beide Gebiete sind sowohl amts- als auch kreisangehörig. Der Forstgutsbezirk Buchholz befindet sich im Eigentum des Landes. Dort werden derzeit keine Gewerbesteuern eingenommen, weil es dort schlichtweg kein Aufkommen gibt. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald befindet sich im Privateigentum. Ihm wurde bereits im Jahr 1927 eine Sonderstellung eingeräumt, wonach der Gutsvorsteher die sogenannten obrigkeitlichen Geschäfte ausübt. Das macht er bis heute. Die Frage ist, ob das eine überholte Regelung ist und man das anpassen sollte. Der Landrat des Kreises Herzogtum-Lauenburg hat im Jahr 1958 den Gewerbesteuerhebesatz in der Höhe von 275 Prozent festgesetzt. Dieser gilt bis heute unverändert. Damit ist er nicht der niedrigste im Land. Wir haben den Mindesthebesatz von 200 Prozent, und es gibt durchaus Gemeinden in Schleswig-Holstein, die einen ebenso hohen oder einen geringeren Hebesatz haben. Die Gewerbesteuer wurde ab 2017 durch den Gutsvorsteher auf der Grundlage der Gewerbesteuermessbescheide erhoben. Umlagen, die darauf zu zahlen sind, sind natürlich abgeführt worden. Soweit erfolgte alles nach Recht und Gesetz. Die Kernfrage ist, auch wenn alles derzeit nach Recht und Gesetz erfolgt, ob das heute noch so in (Ole-Christopher Plambeck) Ordnung und zeitgemäß ist oder ob wir das nicht anpassen sollten. (Vereinzelter Beifall SPD – Annabell Krämer [FDP]: Und prüfen, ob die dort Betriebsstätten haben!) Denn der Gutsvorsteher erfüllt hier hoheitliche Aufgaben wie eine Gemeinde, (Lars Harms [SSW]: Was für eine Hoheit?) was er aufgrund seiner Sonderstellung auch darf. Er nimmt nicht nur Steuern ein, sondern verausgabt diese natürlich auch nach Abzug der Umlagen. Die Mittel fließen dabei wohl im Wesentlichen in die Ertüchtigung des Waldes. Die Entscheidung dafür trifft der Gutsvorsteher, keine Gemeindevertretung. Aber Themen wie die Hebesatzfestlegung und vor allem Themen wie die Aufstellung eines Haushaltsplanes und damit verbunden die politische Entscheidung, wie diese Mittel verwendet werden, müssen unseres Erachtens demokratisch in einer Gemeindevertretung beschlossen werden. Auch wenn bisher alles richtig nach Recht und Gesetz umgesetzt wird, bleibt in der öffentlichen Debatte doch ein Beigeschmack. Deswegen wollen wir das klären und fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, uns Vorschläge zu unterbreiten, wie dieses Sonderkonstrukt aus dem letzten Jahrhundert vernünftig angepasst werden kann. Es gibt mehrere Möglichkeiten. So könnte aus dem gemeindefreien Gebiet eine eigene Gemeinde werden, oder es gelingt eine einvernehmliche Eingemeindung in die umliegenden Kommunen, oder, das könnte man auch machen, man könnte gesetzlich verordnen, dass eine Eingemeindung erfolgt. Die Debatte ist nicht neu. Bereits Anfang der 90erJahre wurde dies intensiv diskutiert, aber mangels Einigung verworfen. Im Ziel verfolgen wir das Gleiche. Wir haben den Alternativantrag der SPD, der eine Eingemeindung per Gesetz fordert. Hier sagen wir: Da macht die SPD den zweiten Schritt vor dem ersten. (Zurufe SPD) Wir sollten zunächst die erarbeiteten Vorschläge der Landesregierung abwarten, diese bewerten und dann zu einer Entscheidung kommen, welchen Weg wir gehen wollen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Zielmarke können wir uns gern den 1. Januar 2026 vornehmen. Ich finde aber, hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Vor allem sollten wir die Region im Herzogtum Lauenburg einbeziehen. Deswegen sollten wir uns diese Vorschläge in Ruhe anschauen, sie bewerten und zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und um Ablehnung des SPD-Antrags. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
