Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 11. Oktober 2024 überraschte uns die ZDF-Sendung „Magazin Royal“ mit einem Bericht über eine Jagdhütte im Sachsenwald im Herzogtum Lauenburg, die als Firmensitz für zahlreiche Unternehmen dient. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Ja, bei uns sagt man „Jacht“. – Einziger Zweck dieser Hütte ist offensichtlich, Gewerbesteuer zu sparen. Aber wie funktioniert dieses Modell? Ich glaube, dafür müssen Sie ganz tief in die Geschichte einsteigen, denn das gemeindefreie Gebiet Sachsenwald darf laut Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein von 1892 als Verwaltungseinheit vergleichbare Rechte wie Gemeinden wahrnehmen und damit auch Steuern erheben. Diese Sonderrechte wurden eigentlich 1927 in Schleswig-Holstein abgeschafft – mit zwei Ausnahmen. Eine davon ist der Forstgutsbezirk Sachsenwald. Deswegen gelten die Rechte immer noch. Damit übernimmt dort ein Gutsvorsteher die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Ein Adelsprivileg aus dem 19. Jahrhundert gilt also bis heute. Das ist seit Langem bekannt. Bereits 1990 scheiterte die damalige Landesregierung bei der Abschaffung des gemeindefreien Gebiets Sachsenwald daran, dass sich die beteiligten Kommunen nicht auf eine Übernahme in ihr Gemeindegebiet einigen konnten. Neu ist jetzt, dass im Sachsenwald hohe Steuereinnahmen erzielt werden. Der Gewerbesteuerhebesatz für den Sachsenwald liegt seit 1958 bei 275 Prozent und damit im gesetzlichen Rahmen. Steuern werden allerdings erst seit 2017 dort erhoben. Der Satz ist damit deutlich günstiger als zum (Oliver Brandt) Beispiel in der Nachbargemeinde Aumühle. Dort gelten 350 Prozent Hebesatz, und dort hat auch die von Bismarck‘sche Fortverwaltung ihren Sitz. Dieser Sachverhalt hat offenbar Bismarck dazu verleitet, eine Betriebsstätte für seine Forstverwaltung im Sachsenwald zu gründen. Da das Modell scheinbar gut funktionierte, nutzten immer mehr andere Unternehmen den Sachsenwald als Betriebsstätte. Nach Informationen der Rechercheplattform „Frag den Staat“ sind das angeblich mittlerweile 21 Firmen, viele davon ursprünglich aus Hamburg. Dort gilt ein Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent. Im gemeindefreien Gebiet Sachsenwald werden mittlerweile erhebliche Beträge an Gewerbesteuern vereinnahmt, 2023 bereits über 1 Million Euro. Diese Art von Steuererhebung empört uns zu Recht. Besonders skurril ist die in der Presse genannte Begründung, mit den gezahlten Gewerbesteuern werde ein wertvoller Beitrag zur Klimawende geleistet. (Christopher Vogt [FDP]: Könnte von euch kommen!) – Das könnte von uns kommen, kommt es aber nicht. – Wir sind eher der Meinung, dass dieser Praxis ein für allemal ein Riegel vorgeschoben werden muss, denn ehrlicherweise gehört diese Ausnahme in die Geschichtsbücher, aber nicht in die Verwaltungspraxis von Schleswig-Holstein. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Lars Harms [SSW]) Ob die Jagdhütte tatsächlich als Betriebsstätte für 21 Unternehmen genutzt wurde oder ob es sich um Steuerhinterziehung handelt, müssen nun die Finanzbehörden ermitteln. In Hamburg liegt dazu bereits eine Strafanzeige vor. Die Erhebung von Steuern im gemeindefreien Gebiet Sachsenwald ist allerdings momentan rechtlich zulässig. Hierfür liegt die Verantwortung in der Hand des Landes Schleswig-Holstein, und da müssen wir jetzt ran, denn im demokratischen Rechtsstaat liegt die Entscheidung darüber, wie Steuereinnahmen verwendet werden, in der Hand von gewählten Vertretungen – in Bund und Land genauso wie in Städten, Ämtern und Gemeinden. Deshalb müssen wir dieses Privileg im Sachsenwald schnell abschaffen, denn gemeindefrei darf nicht demokratiefrei heißen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Das Innenministerium hat dem Finanzausschuss ja bereits Vorschläge gemacht. Es hat angekündigt, das gemeindefreie Gebiet zügig aufzulösen. Dabei soll zunächst im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen nach einer Lösung gesucht werden. Es ist aber ganz klar angekündigt worden: Wenn dies nicht klappt, dann wird eine gesetzliche Lösung auf den Weg gebracht, und das begrüße ich ausdrücklich. (Vereinzelter Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!) Es wurde aber auch gesagt: Egal welchen Weg man beschreitet, es wird nur eine Lösung zum 1. Januar 2026 geben können. Deswegen sagen wir: Es sollte noch einmal Gespräche mit den beteiligten Kommunen geben und nicht – wie von der SPD vorgeschlagen – gleich ein Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt werden. Daher werde ich – wie Herr Plambeck – vorschlagen, unserem Antrag zuzustimmen und den anderen abzulehnen. Hier erwarten wir in jedem Fall Vorschläge, die bereits zum kommenden Jahr gelten, denn diese gesetzliche Lösung wird erst 2026 greifen. Wir möchten schon 2025 zum Beispiel, dass im gemeindefreien Gebiet per Verordnung das Recht zur Steuererhebung entzogen wird. Wir brauchen eine Übergangslösung, bis wir das gemeindefreie Gebiet aufgelöst haben. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Lars Harms [SSW])
