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Beate Raudies

SPD 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wozu noch so kurz vor dem Ende des Jahres einen Nachtragshaushalt verabschieden? (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Die Regierung erklärt, im Haushaltsvollzug hätten sich Änderungen abgezeichnet, man konnte mehr Einnahmen erwirtschaften und brauche weniger Geld für Zinsen – hört sich toll an, lässt die Regierung gut dastehen. Fakt ist aber, der Stabilitätsrat hatte uns einen blauen Brief geschrieben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP) Der Stabilitätsrat, der – zur Erinnerung –, die Haushaltslage der Bundesländer überwacht, hatte sich im September gemeldet und vor einer drohenden Haushaltsnotlage in Schleswig-Holstein gewarnt. (Zuruf FDP) Das verkündete die neue Finanzministerin bei ihrer ersten Sitzung im Finanzausschuss unter dem Punkt Verschiedenes. Wow, was für ein Einstand. Aber wie kam der Stabilitätsrat zu dieser Einschätzung? – Der Stabilitätsrat orientiert sich bei seiner Bewertung an vier Kriterien, nämlich erstens am Finanzierungssaldo je Einwohner, zweitens an der Kreditfinanzierungsquote, drittens am Schuldenstand je Einwohner und viertens an der ZinsSteuerquote. Drei dieser vier Kriterien hätte das Land gerissen. (Annabell Krämer [FDP]: Gerissen!) Auffällig waren wir beim Schuldenstand, bei der Zins-Steuerquote und dem Finanzierungssaldo. Wer das genauer nachlesen möchte, dem empfehle ich das Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 5. September 2024. (Beifall FDP – Lars Harms [SSW]: Immer gut!) – Immer gut, Herr Finanzausschussvorsitzender, da bin ich bei Ihnen. Der Stabilitätsrat prüfe diese drohende Haushaltsnotlage, da müsse man schnell nachbessern, sagte die Finanzministerin, (Lars Harms [SSW]: Ja!) und kündigte dann den Nachtragshaushalt an. Also, es gibt einen klaren Grund für diesen Nachtrag, und den muss man hier einmal ordentlich, anständig und transparent benennen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört auch: Alle diese Kritikpunkte sind einem einzigen Grund geschuldet, nämlich den Notkrediten im Haushalt für das Jahr 2024. Der Finanzierungssaldo und der Schuldenstand je Einwohner liegen aufgrund der Notkredite über den Schwellenwerten. Deswegen war die Zins-Steuerquote überschritten, (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) auch wenn wir in jedem Jahr mit viel Luft bei den Zinsausgaben kalkulieren. (Lars Harms [SSW]: So ist es!) Da drohte also plötzlich Ungemach nicht nur von der Opposition hier im Landtag, sondern vom Stabilitätsrat. Also runter mit den Notkrediten. Aber geht das so einfach? – Es geht. Denn verausgabt von den so dringend gebrauchten Krediten (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) (Beate Raudies) haben Sie bis Ende September nur 222 Millionen Euro; das sind nicht einmal 15 Prozent – 15, einsfünf. Also kürzen Sie jetzt die Notkredite, die im März ja so unabweisbar waren, um 300 Millionen Euro. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Aber das macht nichts, es sind immer noch fast 1 Milliarde Euro über. Ich bin sehr gespannt, wie Sie die in den nächsten Wochen ausgeben werden. Ich habe auch interessiert gehört, dass die Regierung dabei bedarfsorientiert vorgeht und Bedarfe ermittelt hat. Vielleicht machen die Kollegin Krämer und ich uns einmal die Freude einer gemeinsamen Kleinen Anfrage und fragen nach der Bedarfsermittlung. (Beifall SPD und FDP) Diesem können Sie natürlich zuvorkommen, indem Sie uns das von sich aus mitteilen. Rücklagen gehen nicht mehr, wenn ich daran erinnern darf. Im letzten Finanzausschuss habe ich mich sehr gefreut, als aus dem Sozialministerium der Hinweis kam, dass wir noch einen Beschluss aus dem Jahr 2020 haben, aus dem hervorgeht, dass wir für Krisenbekämpfung oder Krisenbewältigung zuerst die Bundesmittel verbrauchen, bevor wir die Landesmittel in Anspruch nehmen. Diese gehen dann nämlich auch nicht mehr in die Rücklagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Meine Damen und Herren, eigentlich ist ein Nachtragshaushalt meistens kein Anlass, sich noch einmal groß über das Haushaltsgebaren der Landesregierung aufzuregen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Dabei rege ich mich ja so gerne auf, wie alle wissen. Deswegen muss ich gar nicht erläutern, warum ich hier eine Ausnahme mache. Ich erinnere noch mal daran, was wir hier im März diskutiert haben, als wir uns über den Notkredit unterhalten haben, über die Notwendigkeit und die Bedingungen, die uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat: Damals sind Sie von 1,5 Milliarden Euro als absolut notwendigem Wert ausgegangen, die sie unbedingt brauchen. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus der Pressemitteilung der damaligen Finanzministerin Monika Heinold zur Nachschiebeliste vom 27. Februar 2024: „Die Höhe des Notkredits zeigt, in welchen außerordentlich herausfordernden Zeiten wir leben. Die Folgen der Corona-Pandemie, die hohen Kosten infolge des russischen Angriffskriegs … und die Sturmflut an der Ostseeküste sind im Rahmen des regulären Haushalts nicht finanzierbar. Deshalb nutzen wir die Verschuldungsmöglichkeiten, die uns die Schuldenbremse ermöglicht.“ (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeiten sind immer noch herausfordernd, das wird ja wohl niemand bestreiten. Und ja, Krisen lassen sich nur schwer kontrollieren. Dennoch hat uns das Bundesverfassungsgericht einen erhöhten Begründungszwang vorgeschrieben. Ich bleibe dabei: Höhe und Verwendung Ihrer Notkredite waren von Anfang an nicht ausreichend begründet. Deswegen können Sie jetzt auch so schnell korrigieren. Daher bin ich heilfroh, dass wir gemeinsam mit der FDP diesen Haushalt vom Verfassungsgericht überprüfen lassen. Demzufolge werden wir auch dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen. (Beifall SPD und FDP)

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