Beate Raudies
Herr Kollege, Entschuldigung. Wenn die Zahlen im Oktober 2023 noch nicht so werthaltig waren, wie konnte die Landesregierung dann eine endgültige Entscheidung treffen, auf deren Grundlage Sie jetzt argumentieren, und warum kann ich dann nicht jetzt, wenn die echten Zahlen vorliegen, diesen Änderungsantrag stellen? – Da liegt ein Missverständnis vor. Sie haben auf Oktober 2023 hingewiesen. Wir haben das Gesetz im Oktober 2024 beschlossen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ziel des Grundsteuermodells des damaligen SPD-Bundesfinanzministers Scholz, das wir in Schleswig-Holstein anwenden, ist bekanntlich eine an der Realität orientierte Bewertung von Immobi- (Oliver Brandt) lien. Sie soll die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gewährleisten. Nun hat sich gezeigt, dass die Steuerlast von Wohnund Nicht-Wohngrundstücken stellenweise – nicht überall – zulasten der Wohngrundstücke auseinanderdriftet. Das bedeutet einfach, dass viele Wohngrundstücke seit 1964, dem letzten Erhebungszeitpunkt, höher im Wert gestiegen sind als Gewerbegrundstücke. Eine Anpassung an diese Realität ist erforderlich, um die Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. So hat es uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit Ihrem Vorschlag schaffen Sie wieder ganz neue Verwerfungen. Denn mit der Änderung der Messzahlen scheren Sie das ganze Land über einen Kamm. Dieser Effekt tritt in einigen Kommunen auf, in anderen nicht. Die Wertentwicklung einzelner Gewerbegrundstücke lief stark auseinander. Wir haben das in der Anhörung im Finanzausschuss gehört. In Kiel ist es zwar so, dass die Nicht-Wohngrundstücke in ihrer Gesamtheit niedriger bewertet werden, aber fast die Hälfte, nämlich 39 Prozent, trotzdem aussteigen. Wenn Sie die Messzahl erhöhen oder verdoppeln wollen, trifft das fast die Hälfte der Gewerbegrundstücke, zum Beispiel in der Stadt Kiel. Das lässt sich auch mit Blick auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, genau auf diesen Gleichheitsgrundsatz, nur schwer rechtfertigen. Mit unserer Lösung der differenzierenden Hebesätze kann dagegen jede Kommune auf Basis der individuellen örtlichen Gegebenheiten entscheiden, ob es Anpassungen im Verhältnis von Wohnen und Nicht-Wohnen braucht und wenn ja, wie groß die Differenz sein soll. Dieses Modell haben wir, es ist schon erwähnt worden, auf Wunsch der kommunalen Landesverbände umgesetzt. Eines möchte ich betonen: Niemand will steigende Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter. Daher wäre es eine Lösung, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer über die Nebenkosten abzuschaffen. Über 50 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebt zur Miete, und die Grundsteuer hat sich zu einer Art Steuer auf das Wohnen entwickelt. Das müsste nicht so sein, denn eigentlich ist sie als Steuer auf das Grundeigentum gedacht. Gerade mit Blick auf die steuerliche Leistungsfähigkeit ist die Umlagefähigkeit eigentlich fragwürdig.
