landtag.ltsh.de ↗

Oliver Brandt

GRÜNE 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Nachtragshaushalt passen wir die Haushaltsplanung für das laufende Jahr an die realen Entwicklungen im Haushaltsvollzug an. In bewegten Zeiten ändern sich die Planungen, daher ist es notwendig nachzusteuern, denn dafür gibt es dieses Instrument. Bereits bei der Aufstellung des Haushalts 2024 war klar, dass Notkreditmittel von knapp 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie in diesem Jahr zurückgeführt werden müssen. Sie wurden im Jahr 2023 nicht verwendet, waren aber als Festgeld noch einige Monate gebunden. Nunmehr fließen sie in eine Sondertilgung. Weiter können wir die Notkreditermächtigung von rund 1,5 Milliarden Euro, die wir für 2024 mit dem Haushalt beschlossen hatten, um rund 327 Millionen Euro absenken. Eine Abfrage bei den Ressorts im September hatte ergeben, dass diese Mittel in diesem Jahr definitiv nicht mehr abfließen werden. Da Notkredite einem strengen Jährlichkeitsprinzip unterliegen, ist es auch kein Widerspruch, die Höhe des Notkredits 2024 abzusenken, während die Landesregierung gleichzeitig mit einem neuen, allerdings deutlich niedrigeren Notkredit für 2025 plant. Es ist schlicht die Umsetzung der Schuldenbremse in ihrer geltenden Fassung und Auslegung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom November 2023. Ich gehe noch ganz kurz auf die weiteren Änderungen im Nachtragshaushalt ein: Die Höhe von Vorsorgen wird angepasst, die Einnahmen aus einem Grundstücksverkauf veranschlagt, und die Zinsausgaben werden noch einmal an die aktuelle Entwicklung angepasst. Das hängt mit der Senkung des Notkredits zusammen. Außerdem kann die geplante Entnahme aus dem Sondervermögen IMPULS um rund 40 Millionen Euro abgesenkt werden. Das verschafft uns Handlungsspielräume für zukünftige Investitionen in unserem Land, und das ist eine gute Nachricht. Ein weiteres Ziel dieses Nachtragshaushalts ist die Erfüllung der Kennziffern des Stabilitätsrates, der die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht. Sowohl die Kreditfinanzierungsquote als auch die Zins-Steuerquote sind wichtige Kennziffern in der Haushaltsüberwachung. Diese verbessern sich mit diesem Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 noch einmal deutlich. Damit stellen wir sicher, dass Schleswig-Holstein in der Bewertung des Stabilitätsrats unauffällig bleibt. Das ist das Kriterium des Stabilitätsrats. Nun noch zu unseren beiden Änderungsanträgen: Zum einen reagieren wir auf die kurzfristige Ankündigung des Bundesfinanzministeriums vom 4. November 2024. Anders als mit den Ländern im September vereinbart, wird das Bundesfinanzministerium die Mehreinnahmen, die Schleswig-Holstein aufgrund des aktuellen Zensus für das Jahr 2024 zustehen, nicht 2025 überweisen, sondern schon im Dezember 2024. Wir haben es gehört, Schleswig-Holstein hat genau wie alle anderen Länder diese Einnahmen in den Haushalt 2025 eingeplant. Damit wir diese Mittel (Oliver Brandt) dennoch wie eingeplant zur Deckung der globalen Minderausgabe 2025 nutzen können, wollen wir die Landesregierung ermächtigen, die Mittel einer Rücklage zuzuführen. Dies erhöht die Planbarkeit angesichts der herausfordernden Haushaltslage. Zum anderen erweitern wir die Möglichkeiten für die Verwendung von möglichen Überschüssen. Zukünftig können Überschüsse unserem Sondervermögen IMPULS nicht nur zweckgebunden für Hochbaumaßnahmen, Krankenhausinvestitionen und den Breitbandausbau, sondern auch dem Ausbau der Schieneninfrastruktur des Landes zugeführt werden. Hiermit verschaffen wir uns zusätzliche Spielräume für die dringend notwendigen Investitionen für die Mobilitätswende im Land. Wir handeln also vorausschauend und verantwortungsbewusst. Das ist angesichts des von der FDP ausgelösten Stillstands in Berlin (Zurufe FDP: Oh! Oh!) wichtiger denn je. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Alle Reden von Oliver Brandt Protokoll ↗