Beate Raudies
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Wochenende hatte meine SPD-Fraktion in Elmshorn Haushaltsklausur. Ein ganzes Wochenende lang haben sich die ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker über die Haushaltspläne, die Zahlen für die Stadt Elmshorn gebeugt – wie viele ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im ganzen Land, die sich in diesen Wochen große Mühe geben, das Leben in unseren Städten und Gemeinden gut zu gestalten. Damit Sozialleistungen und Kindergartenplätze da sind, damit die Schulen gut ausgestattet sind, damit die Straßen nicht verfallen und die Gebäude energetisch saniert werden, dafür brauchen sie Geld. Das fehlt in den Kommunen derzeit an allen Ecken und Enden – auch dank dieser Landesregierung. Das, was die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im Augenblick aber am meisten umtreibt, was ihnen am meisten Sorge bereitet, das ist die Grundsteuer. Ab dem nächsten Jahr gilt die reformierte Grundsteuer, und in allen Kommunen müssen die Hebesätze sorgfältig überprüft werden. Bei der Reform hatten alle damit gerechnet, dass die Grundstückswerte höher werden, dass wir also vor der Frage stehen: Wie weit müssen wir die Hebesätze senken. Denn alle Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker fühlen sich durch das Versprechen der Aufkommensneutralität gebunden. Und jetzt? – Jetzt liegen die Zahlen auf dem Tisch, auch mithilfe des Transparenzregisters. Aber wenn ich da für Elmshorn, für meine Stadt, reinschaue, dann lese ich, dass der Messbetrag für die Grundsteuer B von 425 auf 506 Punkte steigen müsste. Das heißt, ein normales Wohngrundstück wird hö- (Beate Raudies) her belastet, auch wenn die Stadt dadurch nicht einen Cent mehr Einnahmen hat. In diesen Zeiten, wo alle den Euro zweimal umdrehen müssen, ist das eine ganz schön schwierige Entscheidung. (Beifall Marc Timmer [SPD]) Denn gleichzeitig werden Gewerbegrundstücke durch die Neubewertung entlastet. Das hat nichts damit zu tun, dass die Neubewertung der Grundstücke nicht notwendig war. Das Bundesverfassungsgericht war da unmissverständlich. Frau Finanzministerin, wissen Sie, wozu diese Verschiebung, die wir im Land jetzt haben, landauf, landab führt? – Das führt dazu, dass viele Kommunen überlegen, die Gewerbesteuer zu erhöhen und die Betriebe höher zu belasten. (Annabell Krämer [FDP]: Das wussten wir doch vorher!) In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist das auch keine gute Entscheidung. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Aber der Sinn der Sache ist, dass man dann vielleicht die Grundsteuer nicht so hoch ansetzen muss, weil man die Wohnkosten in der Kommune eben nicht weiter nach oben treiben will. Das ist die Krux, die Entscheidung, vor der die Kommunalpolitik im Moment steht. Ich habe mir nach der letzten Debatte angeguckt, wie wir zu den Messbeträgen oder den Grundstückswerten im ganzen Land gekommen sind. Dazu habe ich eine Kleine Anfrage gestellt, aus der ich – die Erlaubnis des Präsidenten vorausgesetzt – gern zitiere: „Mit der fortschreitenden Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen zeichneten sich im Oktober 2023 Hinweise konkreter ab, dass die neuen Grundsteuermessbeträge für Geschäftsgrundstücke im Verhältnis zu den bisherigen Grundsteuermessbeträgen niedriger ausfallen würden zulasten der Wohngrundstücke.“ Da steht es schwarz auf weiß, und ich sage ganz ehrlich: Da blieb mir ein bisschen die Spucke weg. Seit mehr als einem Jahr wusste das Finanzministerium, was auf die Grundeigentümerinnen, die Grundeigentümer, die Mieterinnen und Mieter zukommt, und das wurde einfach laufen gelassen. Das Parlament hat man eh nicht informiert, das macht man sowieso nie. Wir haben in keiner Weise darüber geredet, wie wir dieses Problem in diesem Land gemeinsam lösen können. (Beifall SPD und SSW – Zurufe FDP) – Liebe Kollegin Krämer, offensichtlich haben sich andere Länder, die das Bundesmodell anwenden, deutlich mehr Gedanken gemacht. In Bremen, in Sachsen, in Berlin und im Saarland hat man die Messzahl angepasst, also die Zahl, mit der die Grundstückswerte multipliziert werden. Dort ist die Messzahl deutlich niedriger für die Wohngrundstücke als für die Gewerbegrundstücke. Nichts anderes schlagen wir heute vor. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Messzahlen für Wohngrundstücke nur halb so hoch sind wie die für Gewerbegrundstücke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie die Kosten für Wohnen in diesem Land immer weiter steigen. Was Sie vor zwei Monaten hier gemacht haben, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke zu ermöglichen, hilft den Bürgerinnen und Bürgern im Land nicht, im Gegenteil, das frustriert sogar noch die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die ihre Freizeit dafür hergeben, dass das Geld in der Stadt oder in der Gemeinde reicht. Die brauchen wir im Land dringend. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die es ein bisschen einfacher haben. Ich bitte um Überweisung an den Finanzausschuss. (Beifall SPD und SSW)
