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Dr. Hermann Junghans

CDU 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Medienbildung ist nicht nur eine Aufgabe für die Schulen. Die ersten Grundlagen für den richtigen Umgang mit Medien sollten bereits vor der Einschulung gelegt sein. Schulen können helfen, Defizite in der Medienbildung zu beheben. Meine Fraktion begrüßt es deshalb, dass wir uns mit einem Teilaspekt der Medienbildung, nämlich der an Schulen, befassen – auch wenn der SPD-Antrag ein inhaltlich eher dünner Anlass für dieses Thema ist. (Christopher Vogt [FDP]: Also über Substanz von Anträgen solltet ihr euch lieber nicht auslassen!) Im Einzelnen zu den Punkten des SPD-Antrages. Zu Punkt 1: Das Internet und die sozialen Medien in den Schulen. Seit 2019 wird das Thema Medienkompetenz in den Lehrplänen für alle Fächer berücksichtigt, und das wurde in diesem Jahr noch einmal aktualisiert. Ob die SPD in diesem Punkt ihres Antrages ein Handyverbot fordert, bleibt unklar und ist auch nach dem Redebeitrag des Kollegen nicht klarer geworden. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Ich sage deshalb hier umso klarer: Ohne einen Unterrichtsbezug muss ein Verbot der Handynutzung selbstverständlich sein – so selbstverständlich wie das Verbot, unter dem Tisch die Bravo zu lesen, weil die meisten Menschen ihre Aufmerksamkeit eben nicht auf zwei Informationsquellen richten können. (Beifall und Heiterkeit CDU – Zurufe SPD) – Stören Sie nicht, hören Sie zu! Die Durchsetzbarkeit von Regeln im Unterricht ist aber eine allgemeinpädagogische Frage und nicht in erster Linie eine der Medienbildung. Punkt 2: Internet-ABC-Schulen. – Ein schönes Schlagwort, täuscht aber darüber hinweg, dass wir längst Internet-ABC-Schulen im Land haben, auch mit der Möglichkeit der Zertifizierung. Sie schlagen vor, alle Grundschulen zu zertifizieren. Ob das neben dem großen bürokratischen Aufwand, den das mit sich bringt, einen Mehrwert bringt, halte ich zumindest für zweifelhaft. Punkt 3: digitale Endgeräte. Die lückenlose Versorgung mit Tablets bleibt unser Ziel. Den Schwerpunkt der Diskussion allerdings auf die Bereitstellung von Endgeräten abzustellen, ist irreführend. Selbst in prekären Verhältnissen wird der Besitz eines Handys als ein Grundbedürfnis gesehen, das selten unerfüllt bleibt. Dementsprechend zeigt die aktuelle Studienlage, dass die Zahl der Endgeräte in Schülerhand in den letzten Jahren sogar extrem gestiegen, aber die Medienkompetenz, also die Fähigkeit, mit diesen Medien umzugehen, gleichzeitig gesunken ist. Das ist auch schon die Überleitung zu Ihrem vierten Punkt, den Medienscouts. Wenn es nur darum ginge, der Nicht- oder Mindernutzung von Medien (Dr. Hermann Junghans) entgegenzutreten, wäre die Einbindung älterer, medienaffiner Jugendlicher eine gute Idee. Wenn es aber nicht um die Vermittlung technischer Kenntnisse geht, sondern um Jugendschutz – Ihr Antrag lässt darauf schließen, dass Sie darauf hinauswollen –, dann ist es nicht auszuschließen, dass in wahrscheinlich nicht wenigen Einzelfällen der Bock zum Gärtner gemacht wird – oder im Gendersprech: die Bockenden zu Gärtnernden. (Beifall und vereinzelte Heiterkeit CDU –

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