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Annabell Krämer

FDP 20.11.2024 Sitzungen 20/72

Dann belehre ich ungerne. (Heiterkeit FDP, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mehrausgaben oder Mindereinnahmen begründen selbstverständlich einen Nachtragshaushalt, aber Minderausgaben und Mehreinnahmen begründen kein rechtliches Erfordernis gemäß unserer Landeshaushaltsordnung. Aber ich werde Ihnen nachher erklären, warum die Landesregierung diesen Nachtragshaushalt heute einbringt.

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