Lars Harms
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Nachtragshaushalt wird immer dann notwendig, wenn sich Änderungen im Haushalt er- (Lars Harms) geben haben, die nicht anderweitig innerhalb der Haushaltssystematik vollzogen werden können. Dabei geht es auch um Haushaltswahrheit und ‑klarheit. Das hat eine rechtliche, aber auch eine politische Komponente, wie ich finde. Über die letzten Jahre gab es immer Mehrbedarfe und weitere Summen, die noch nachgeschoben werden mussten. Mit diesem Nachtragshaushalt ist das erfreulicherweise einmal anders. Daher können wir diesen Nachtragshaushalt eigentlich auch ganz gut mittragen. Meine Vorredner sind bereits auf vieles eingegangen. Der größte Änderungspunkt an diesem Nachtragshaushalt ist sicherlich die Korrektur des Notkredits. Die Landesregierung arbeitet weiterhin mit einem Notkredit. Allerdings soll dieser für das laufende Jahr nun reduziert werden, da er nicht in voller Höhe benötigt wird. Ursprünglich umfasste der Notkredit 1,5 Milliarden Euro – davon können nun 327 Millionen Euro gekürzt werden. Das ist für sich genommen erst einmal eigentlich eine gute Nachricht. Auch auf dem Papier sieht es besser aus. Gerade weil wir uns vor Augen halten müssen, dass Schleswig-Holstein nun einmal ein Haushaltskonsolidierungsland ist und unter Beobachtung des Stabilitätsrates steht, was die Einhaltung der Verschuldungsregelungen gemäß der Schuldenbremse angeht. Da ist es dann umso wichtiger, die Haushaltszahlen so frühzeitig wie möglich zu aktualisieren, gerade wenn dies für den Gesamthaushalt und das Notkreditmanagement eine leicht positive Korrektur bedeutet. Das Notkreditmanagement sorgt hier im Haus ja dennoch immer wieder für hitzige Diskussionen. Ich habe für den SSW schon frühzeitig festgehalten, dass wir immer konstruktiv mitberaten werden, was Notlagenbeschlüsse angeht. In den verschiedenen Jahren, in denen wir nun schon mit verschiedenen Notkrediten hier im Land arbeiten, haben wir stets auf engmaschige und transparente Ausgabeund Erfolgskontrollen bestanden, haben teilweise vorhergesagt, dass nicht die volle Höhe der Notkreditmittel für ein Jahr benötigt werden wird, dass aber gleichzeitig auch noch Notkreditmittel im Folgejahr notwendig werden könnten. Meine Damen und Herren, wir müssen das natürlich immer rechtzeitig machen und auch rechtssicher begründen. Ich finde, es ist in Ordnung, wenn man auch Änderungen zum Positiven, wenn man also weniger Geld ausgibt, per Beschluss nach außen hin deutlich macht. Bei der ersten Lesung des Haushaltsentwurfs 2025 haben wir durchaus die Bemühungen der Landesregierung anerkannt, dass diese nur noch mit den wirklich notwendigen Notkreditmitteln auskommen will. Ein Ukraine-Notkredit wird aber auch im nächsten Jahr weiterhin relevant bleiben. Unserer Ansicht nach müssen diese Gelder weiterhin für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten bereitgestellt werden, auch und gerade in Kombination mit Bundesmitteln und in Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Daher haben wir im Finanzausschuss beispielsweise die entsprechende Umschichtung von Haushaltsmitteln zwischen den Einzelplänen 04 und 10, also dem Innen- und dem Sozialministerium, mitgetragen. Dieses engmaschige Notkreditmittelmanagement wird folglich auch im kommenden Jahr aktuell und notwendig bleiben. Aber auch zu diesem Nachtragshaushalt wage ich vorherzusagen, dass es nicht bei den 327 Millionen Euro nicht genutzten Notkreditmitteln bleiben wird. Vielmehr werden wir wohl noch mehr Mittel einsparen können, die nicht in diesem Jahr verausgabt werden. Der damalige Notkreditrahmen von 1,5 Milliarden Euro war ein Höchstrahmen, der benötigt worden wäre, wenn alles wie vorgesehen gelaufen wäre. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist kein Rahmen!) So sind Haushalte aber nicht, schon gar nicht Nothaushalte. Wir können froh sein, dass diese Mittel nicht vollständig benötigt werden und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, im kommenden Jahr mit wesentlich weniger Notkreditmitteln auszukommen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Nachtragshaushalt aber auch noch weitere positive Anpassungen. So gibt das Finanzministerium endlich zu, dass für dieses Jahr bei den Zinsen ein geringerer Finanzierungsbedarf besteht (Beifall Beate Raudies [SPD]) – ein Punkt, den wir seit Jahren in unserer alljährlichen Haushaltstabelle bei den Haushaltsberatungen notieren. Andere Parteien machen das auch. Das ist immerhin eine Entlastung von 20 Millionen Euro. Die weiteren Anpassungen beinhalten weitere kleine positive Entwicklungen – Grundstücksverkäufe wurden schon genannt –, die wir natürlich alle mittragen können. Insofern – ich habe es schon gesagt – können wir dem Nachtragshaushalt ganz gut zustimmen, und (Lars Harms) wir finden auch die beiden Änderungen vernünftig. Natürlich ist es so, dass die Zensusmittel für das kommende Jahr eingeplant waren und eigentlich schon in unsere Beratung eingeflossen sind. Dass man jetzt hier nachvollzieht, dass man die Mittel schon dieses Jahr vereinnahmen kann, ist völlig vernünftig. Bei der Änderung zugunsten des Schienennetzes, sind wir uns alle einig, dass wir in Schleswig-Holstein gerade dieses Netz wirklich in Schuss bringen müssen – nicht halten müssen, sondern in Schuss bringen. Da haben wir eine große Herausforderung. Es ist positiv, dass wir da haushaltstechnisch mehr Flexibilität hinbekommen. Wir können also den beiden Änderungsanträgen ebenso zustimmen wie dem Nachtragshaushalt. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
