landtag-saar.de ↗

Plenarprotokoll 17/38

25.06.2025 · 132 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (20)AfD (16)CDU (15)

Heike Sylvia Winzent

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 38. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich eine Gruppe aus dem Marienhaus Klinikum St. Wendel-Ottweiler unter der Leitung von Frau Monika Krächan begrüßen. Ebenso darf ich Herrn Staatssekretär und Bevollmächtigten des Saarlandes beim Bund begrüßen. Lieber Thorsten Bischoff, auch Ihnen ein ganz herzliches Willkommen! (Beifall des Hauses.) Herr Minister Jakob von Weizsäcker muss die heutige Sitzung aufgrund der Teilnahme an der Finanzministerkonferenz in Berlin gegen 12.00 Uhr verlassen. Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot nimmt an der heutigen Bildungsministerkonferenz in Mecklenburg-Vorpommern teil und muss daher die heutige Sitzung ebenfalls nach der Mittagspause verlassen. Frau Ministerin Petra Berg muss aufgrund eines dienstlichen Termins im Rahmen der Umweltkonferenz nach Berlin und ist für den Nachmittag der heutigen Sitzung ebenfalls entschuldigt. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 7. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben zwischenzeitlich mit Schreiben vom 23. Juni beantragt, die Erste und die Zweite Lesung gemäß § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages in der heutigen Sitzung durchzuführen. Zu Tagesordnungspunkt 14, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Vollständige Weitergabe des Bundes-Sondervermögens ‚Infrastruktur‘ an die kommunale Ebene - wir lassen unsere Kommunen nicht alleine!“, Drucksache 17/1600, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1611 den Antrag „Kommunen und Land - Hand in Hand: gemeinsam Verantwortung für unsere Infrastruktur tragen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1611 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1611 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 14 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 16 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Automobil- und Zulieferindustrie zukunftsfest aufstellen - geeignete Rahmenbedingungen schaffen, Koalitionsvertrag umsetzen“, Drucksache 17/1602, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1612 den Antrag „SPD-Fehlentscheidungen korrigieren - Zukunft der saarländischen Auto- und Zulieferindustrie durch technologieoffene Politik sichern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1612 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1612 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 16 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1, 10, 13, 15 und 17 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Der Tagesordnungspunkt 7 wird in einem drittel Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 5, 6, 8, 9, 11, 12, 18 und 19 finden ohne Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen und zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/1458) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1581) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1598) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen und zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/1458, in seiner 36. Sitzung am 9. April 2025 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Grundlage für den nachhaltigen Aufbau einer IT-Bildungsinfrastruktur und einer digitalen Bildungsmedienversorgung geschaffen werden. Nachdem mit dem Schulwesen-Datenschutzgesetz bereits die datenschutzrechtlichen Grundlagen für den dauerhaften schulträgerübergreifenden Betrieb von IT-Bildungsinfrastruktur und der daran anknüpfenden Bildungsmediendistribution geschaffen wurde, besteht nun Regelungsbedarf zur Bestimmung der Verfahren, nach denen die bereits eingeführten IT-Bildungsinfrastrukturen erhalten und digitale Bildungsmedien künftig an den Schulen eingeführt werden können. Damit wird ein dynamischer Rahmen geschaffen, in dem die Schulgemeinschaft eine verbindliche Grundlage für die medienbezogene Schulund Unterrichtsentwicklung legen kann. Das dem Entwurf zugrundeliegende Verfahren berücksichtigt dabei sowohl die Erkenntnisse aus der Zeit des pandemiebedingten Unterrichtsausfalls als auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Beschulung im Distanzunterricht. Auch die Regelungen der schulischen Mitbestimmung werden entsprechend angepasst. Daneben wird die Nutzung privater Mobiltelefone in der Primarstufe an allen Schulen grundsätzlich untersagt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und entschieden, eine umfangreiche Anhörung durchzuführen. Neben den kommunalen Spitzenverbänden waren zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus dem schulischen Bereich eingeladen, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Ein Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Ablehnung der CDU- und der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen und zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herrn, normalerweise lautet ein bekanntes Sprichwort: Was lange währt, wird endlich gut. So ist es beim Gesetz zur digitalen Bildung leider nicht. Das heutige Gesetz hat lange gewährt, vier Jahre. So weit ist das richtig, aber gut wird es heute leider nicht. Seit diesen vier Jahren sind Tablets in unseren Schulen im Umlauf, mittlerweile flächendeckend. Ja, zu Beginn war die Corona-Krise noch akut, da war ein großer Druck in den Schulen, dass man sofort dafür sorgen musste, dass Schüler Zugang zu digitaler Bildung haben, überhaupt Zugang zu Bildung. Es war für uns als CDU-Fraktion völlig nachvollziehbar, dass nicht von Anfang an alles bis ins Detail geregelt sein muss. Für uns war klar, die Rahmenbedingungen müssen nach und nach kommen. Das gilt für Fragen der Administration, für Fragen der weiteren Finanzierung, aber auch für Fragen eines pädagogischen Konzeptes. Das kann man nicht einfach aus der Schublade zaubern, wenn es schnell gehen muss. Das war uns klar. Aber an diesem „Knaub-Status“ der ersten Monate hat sich leider auch nach vier Jahren nichts geändert. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Immer wieder haben wir Sie, Frau Ministerin, auch hier im Plenum dazu aufgefordert, eine Verwaltungsvereinbarung mit den Schulträgern vorzulegen und die Medienausleihe parallel gesetzlich zu regeln. Wir haben Sie aufgefordert, die Finanzierung langfristig zu klären und verbindliche Vereinbarungen mit den Kreisen und Kommunen zu treffen, damit diese am Ende nicht auf Kosten sitzen bleiben - frei nach dem Motto: Das Land hat bestellt, das Land muss bezahlen. Wir haben Sie aufgefordert, endlich ein pädagogisches Rahmenkonzept zu geben und Gütekriterien dafür festzulegen, was die Digitalisierung im Unterricht leisten soll, wie wir Qualität sichern und wie gewährleistet werden soll, dass Tablets den Unterricht wirklich besser machen und nicht nur ein digitales PDF-Lesegerät sind. Wie soll Vergleichbarkeit gewährleistet werden? Wie werden Gesundheitsaspekte wie gemäßigte Bildschirmzeiten berücksichtigt und sichergestellt? - Fragen, die seit vier Jahren nicht beantwortet sind, sondern den Schulen aufs Auge gedrückt werden. Leider wird sich daran mit diesem Gesetz auch nach vier Jahren nichts ändern. Wir sind überzeugt, dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen, eine, die Probleme löst und den Schulgemeinschaften und Schulträgern Sicherheit und Planbarkeit gibt. Wir würden deswegen trotz großer Bauchschmerzen dem Gesetz heute zustimmen, wenn Sie bereit gewesen wären, im Ausschuss oder heute die allergrößten Klopper und die größten Baustellen noch zu klären. Bisher waren Sie dazu nicht bereit. Wenn Sie heute nicht umschwenken, bleibt das Gesetz für die Schulen und Kreise und die Kommunen bestenfalls eine Wundertüte. Größtes Problem: Es herrscht völlige Unklarheit über die Finanzierungsregelungen und mögliche zusätzliche Arbeitsbelastungen bei Kollegien und Schulträgern. Es ist schon bemerkenswert, dass der Landkreistag einstimmig, also auch mit den Stimmen der SPD-geführten Landkreise, Alarm schlug. Die klare Forderung war: Die Verwaltungsvereinbarung muss zumindest parallel zum Gesetz abgeschlossen werden können. Eine vollständige Kompensation der Kosten muss zugesichert und die Medienausleihe auf Augenhöhe ausgestaltet werden. Die Schulträger sind keine Bittsteller in dieser Frage. Sie sind Ihr wichtigster Partner bei der Umsetzung einer gelingenden Medienausleihe und müssen auch so behandelt werden (Beifall von der CDU.) Fazit: Sie haben die Kreise wie fast jede x-beliebige Interessengruppe freundlich angehört. Das Gesetz kommt, die Verwaltungsvereinbarung noch nicht. Es gibt keine verbindliche Klärung der Kostenübernahme. Was Sie vorlegen, ist eine Blackbox. Unser Abänderungsantrag will das heilen und zumindest gesetzlich regeln, dass erstens keine Finanzierungslücke entsteht, durch die den Schulträgern, den Kreisen und Kommunen, der Hals zugezogen wird, dass zweitens der technische Betrieb, der Support und die Administration so klar geregelt sind, dass zusätzliche Kosten vom Land übernommen werden und keine zusätzliche Belastung für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort entstehen, und dass drittens arbeits-, daten- und jugendschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Im Ausschuss hat die SPD-Fraktion diesen Abänderungsantrag abgelehnt. Heute haben Sie die Chance, die gröbsten Schnitzer doch noch zu heilen. Ein weiteres massives Problem, das wir in unserem Abänderungsantrag aufgreifen, ist, dass Sie die finanzielle Unterstützung für bedürftige Schüler, zum Beispiel die Gerätefinanzierung, zukünftig aus dem saarländischen Schülerförderungsgesetz nehmen wollen, obwohl auf Bundesebene das SGB II noch nicht angepasst wurde. Die Arbeitsagentur und die Jobcenter haben in der Anhörung drastisch dargestellt, was für ein bürokratischer Aufwand es für die Jobcenter wird, wenn der finanzielle Ausgleich nicht mehr automatisch erfolgt, sondern jeweils pro Schüler beantragt werden muss. Das bedeutet bis zu 18.000 zusätzliche Anträge jährlich und finanzielle Folgen von circa 2,9 Millionen Euro Mehrkosten plus zusätzlichen Personalbedarf - Geld, von dem kein einziger Schüler im Saarland einen Cent Mehrwert hat, sondern das nur von Bürokratie verschlungen wird. Noch schlimmer ist, gerade für eine Partei mit „sozial“ im Namen, dass das komplizierte neue Verfahren viele betroffenen Familien überfordern wird. Das wissen Sie selbst. Das wurde in der Anhörung deutlich dargestellt. Fazit: Mehr Bürokratie, mehr Ungerechtigkeit. Auf Kosten der Kinder wollen Sie mit dem Kopf durch die Wand. Das können Sie heute noch stoppen. Sie können mit Ihrer Stimme heute ebenfalls klären, dass es im Saarland einen klaren Rahmen für die Handynutzung an weiterführenden Schulen gibt, der den Schulen die Freiheit, ihren Bedingungen vor Ort Rechnung zu tragen, und gleichzeitig klare Leitplanken und Rechtssicherheit gibt. Wie erwähnt fokussieren wir uns in unserem Abänderungsantrag auf diese wenigen genannten Punkte, die aber zwingend notwendig sind, damit Ihr Gesetz, Frau Ministerin, kein Rohrkrepierer wird. Darüber hinaus gäbe es noch weitere Baustellen: Der unabgestimmt angesetzte Pauschalbetrag von 160 Euro wäre zu hinterfragen. Es bleiben Fragen zu Lizenzen und Ausstattung und zum Datenschutz. Die Privatschulen, egal ob mit kirchlichen oder anderen Trägern, bleiben nicht eingebunden und so weiter und so fort. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Ich stelle klar: Die Zielsetzung des Gesetzes, die rechtlich verbindliche Regelung der digitalen Bildung im Saarland, teilen wir vollumfänglich. Das war auch in der Anhörung Konsens. Am Ende steht aber nach vier Jahren ein halbgarer Gesetzentwurf, der keine Klarheit über die Kostenübernahme gibt, der keine Arbeitsaufteilung schafft, der kein pädagogisches Konzept bietet und der jede Menge Baustellen hinterlässt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nächste Woche gibt es im Saarland Zeugnisse. Stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu und retten Sie an diesem Gesetz, was noch zu retten ist, damit auf dem Zeugnis Ihrer Ministerin hinter dem Digitalisierungsgesetz kein Mangelhaft steht. Ansonsten würden wir das Gesetz heute leider ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Julia Harenz.

Diese Rede einzeln zitieren

Julia Harenz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung für die Mitarbeitenden des Ministeriums, die heute gekommen sind, möchte ich Herrn Weller ganz herzlich begrüßen. Digitale Bildung ist heutzutage kein Nice-to-have, sie ist Pflicht. Mit dem Gesetz zur digitalen Bildung setzen wir bundesweit Maßstäbe. Wir schaffen einen rechtlichen Rahmen, der digitale Bildung nicht nur ermöglicht, sondern dauerhaft absichert. Dabei geht es um weit mehr als um Tablets, WLAN und Apps. Es geht um Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Bildung, die sich an der Lebenswelt unserer Kinder und Jugendlichen orientiert. Digitale Bildung ist heute eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Mit unserem Gesetz schaffen wir als erstes Bundesland klare Regeln und echte Chancengerechtigkeit für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Damit dieses Versprechen im Schulalltag eingelöst werden kann, braucht es klare Strukturen, verbindliche Regeln und Verlässlichkeit. Genau das schaffen wir mit diesem Gesetz. (Beifall von der SPD.) Konkret bedeutet das, dass Medienkonzepte verpflichtend und rechtssicher verankert werden. Dabei setzen wir auf die Mitbestimmung von Lehrkräften, Eltern und Schulträgern. Das stärkt die Akzeptanz und ermöglicht, auf standortspezifische Herausforderungen einzugehen. Eine Schule in Merzig hat andere Voraussetzungen als eine Schule in Völklingen und unser Gesetz trägt dem Rechnung. Distanzunterricht wird gesetzlich geregelt. Ob Pandemie, Hochwasser oder Glatteis - Unterricht fällt nicht einfach aus. Mit der neuen Regelung im Schulpflichtgesetz schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen für digitalen Unterricht, um Bildungskontinuität zu garantieren, unabhängig von äußeren Umständen. Mit einer gedeckelten Nutzungsgebühr von 160 Euro pro Jahr schaffen wir außerdem Planungssicherheit für alle weiterführenden Schulen. Jedes Kind ab Klasse 3 erhält ein Tablet, bereitgestellt und eingerichtet vom Schulträger. Eltern müssen sich um nichts kümmern. Das ist fair, nachhaltig und verlässlich. So garantieren wir, dass kein Kind vom digitalen Lernen ausgeschlossen wird. Das ist für uns Bildungsgerechtigkeit. (Beifall von der SPD.) Dieses Gesetz ist das Ergebnis eines sehr breiten Dialogs. Viele Expert*innen, Verbände und Institutionen haben sich eingebracht. Die Anhörung im Landtag hat das große Interesse und die Zustimmung zur digitalen Bildung deutlich gemacht. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die mit ihrem Sachverstand die Debatte bereichert und das Gesetz verbessert haben. Wir haben darüber hinaus für unseren Abänderungsantrag eine Anregung des Landkreistages aufgegriffen: die Teilbeschulung für Kinder und Jugendliche, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. So stellen wir sicher, dass auch Kinder mit langwierigen Erkrankungen Anschluss halten und ihre Bildungswege erfolgreich meistern. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich auf den Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion eingehen. Die CDU fordert in ihrem Antrag verbindliche Qualitätsstandards, was im ersten Moment nachvollziehbar klingt. Doch die Realität ist längst einen Schritt weiter, denn Qualitätssicherung existiert bereits. Die Schulaufsicht und die Schulträger prüfen Medienkonzepte heute schon gemeinsam. Neue Doppelstrukturen schaffen unnötige Bürokratie und passen auch nicht zu unserem Vertrauen in die Schulen vor Ort. Statt zentralistischer Vorgaben setzen wir auf passgenaue Lösungen, denn die Vielfalt unserer Schulen vor Ort ist eine Stärke und kein Problem. Das gilt auch für den Vorschlag eines pauschalen Handyverbots an weiterführenden Schulen. Was wir brauchen, ist ein verantwortungsvoller, pädagogisch begleiteter Umgang mit digitalen Geräten. (Abg. Harenz (SPD)) (Beifall von der SPD.) Jugendliche müssen lernen, digitale Medien reflektiert zu nutzen, und genau darum geht es doch. Viele Schulen haben bereits gute Regeln und Konzepte, die sich bewährt haben. Wir setzen auf pädagogische Freiheit statt pauschale Verbote. Auch die Forderung nach einer verpflichtenden Verwaltungsvereinbarung mit den Schulträgern überzeugt nicht, denn solche Vereinbarungen werden normalerweise außerhalb von Gesetzen verhandelt. Eine gesetzliche Verpflichtung würde die Eigenverantwortung der Schulträger einschränken. Außerdem hat der Landkreistag in der Anhörung ausdrücklich begrüßt, dass sie frühzeitig bei der Erarbeitung dieser Verwaltungsvereinbarung eingebunden wurden. Das zeigt, dass Kooperation ganz ohne gesetzlichen Zwang funktioniert. Gute digitale Bildung braucht mehr als Technik, nämlich Fortbildung, pädagogische Konzepte und Strukturen. All das bietet dieses Gesetz und es baut auf dem auf, was wir im Saarland in den letzten Jahren bereits erreicht haben. Dazu gehören die Online-Schule Saarland, Informatik als Pflichtfach, der Einsatz von über 100.000 Tablets und vieles mehr. Dies alles zeigt, dass wir zu Recht bundesweit Vorreiter sind, denn wir reden nicht nur über digitale Bildung, sondern wir setzen sie auch um. Mit dem Gesetz zur digitalen Bildung geht das Saarland einen großen Schritt nach vorn. Als erstes Bundesland schaffen wir eine verbindliche rechtliche Grundlage für digitale Bildung - mit klaren Regeln, verlässlichen Strukturen und dem Anspruch auf echte Teilhabe. Das ist ein Meilenstein für unser Bildungssystem. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und dem Gesetz in Zweiter Lesung. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Harenz. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Regierung hat vier Jahre gebraucht, um dieses Gesetz vorzulegen. Meinetwegen hätte sie auch vierzig Jahre brauchen können, da ich denke, dass dieses Gesetz überflüssig ist. Wir sind das erste Bundesland, das ein solches Gesetz vorlegt. Es wäre schön, wenn wir auf anderen Gebieten wie der Wirtschaft vorne wären - und nicht bei der Verstärkung der Bürokratie. Warum denke ich, dass dieses Gesetz überflüssig ist? Meine Vorrednerin hat eigentlich einige Argumente gegen ein solches Gesetz aufgezählt, so etwa die Vielfalt der Schulen, die örtliche Unterschiedlichkeit und den Umstand, dass bereits einiges auch ohne Gesetz geschehen ist. Ich habe ja nur drei Minuten Redezeit, deshalb muss ich mich kurzfassen, aber das Wesentliche werde ich rüberbringen. Ich frage Sie und auch Sie, liebe Saarländerinnen und Saarländer: Was wissen die Regierungsmitglieder besser als die ausgebildeten Erziehungskräfte vor Ort in der Schule? Inwiefern liegt den Regierungsmitgliedern mehr an den Kindern, die in der Schule sind, als den Eltern dieser Kinder? Die Antwort brauche ich Ihnen nicht zu geben, denn Sie kennen sie. Ich habe in meiner fünfundvierzigjährigen Dienstzeit als Lehrer und Schulleiter schon dutzende Kultusministerinnen und Kultusminister überstanden. Darunter waren auch welche, die beim Abitur durchgefallen sind oder nur eine neunmonatige Grundausbildung für das Grundschullehramt absolviert haben, und das waren nicht die schlechtesten. Die Kompetenz liegt nämlich vor Ort und deshalb sollten wir die Lehrer, die Schüler, die Eltern und die Erziehungsberechtigten nicht zusätzlich beschränken. Machen wir sie frei von den Fesseln! (Der Redner hält eine Broschüre hoch.) Ich habe eine kleine Broschüre mit dem Titel „Die entfesselte Schule“ verfasst. Lassen Sie uns die Schule entfesseln! Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es wird soeben eine weitere Wortmeldung eingereicht. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich möchte kurz wenige Worte zu meinem Vorredner der AfD-Landtagsfraktion sagen. Wenn Sie, Herr Dörr, die Stellungnahmen der Anzuhörenden lesen und bei den Ausschusssitzungen bis zum Ende dabeibleiben würden, dann wüssten Sie, dass dieses Gesetz einen notwendigen rechtlichen Rahmen schafft, den alle in der Schulgemeinschaft erwarten und benötigen. Aber das ist Ihre Einschätzung, die ich so akzeptieren muss. Man merkt schon in den ersten Minuten der Debatte, dass man wohl leider nicht zusammenkommt, weil man zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen von bildungspolitischer Gestaltung im digitalen Zeitalter hat. Wenn man beachtet, was Frau Schmitt-Lang gesagt und auch meine (Abg. Haas (SPD)) Kollegin Julia Harenz herausgearbeitet hat, ist ganz klar, dass die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Landesregierung auf Vertrauen in die Schulgemeinschaft setzen, statt wie die CDU auf Kontrolle. Wir setzen auf Zusammenarbeit, statt wie die CDU auf Bevormundung. Wir setzen auf pädagogische Freiheit, statt auf reine Symbolpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Was meine ich damit konkret? In ihrem Antrag fordert die CDU zentrale Qualitätsstandards per Verordnung von oben herab. Aber gute Medienkonzepte entstehen nicht im Ministerium, sondern vor Ort und gemeinsam mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulträgern, also denjenigen, die Schule täglich gestalten. (Beifall von der SPD.) Gleichfalls müssen die Medienkonzepte zum Umfeld der Schule passen, denn man braucht in Neunkirchen ein anderes als in Wadern. Dies muss sich schließlich in den Konzepten wiederfinden und kann nicht per Verordnung von oben herab diktiert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Das Vertrauen in die Schulgemeinschaft vor Ort ist für mich die Voraussetzung für gelingende, gute und moderne Bildungspolitik. Darin unterscheidet sich der Entwurf der SPD ganz klar von dem, was die CDU in diesem Land will. (Beifall von der SPD.) Genauso sehe ich es auch bei dem von der CDU geforderten pauschalen Handyverbot. An Grundschulen macht ein Nutzungsverbot Sinn, weil Kinder Schutzräume brauchen, in denen sie ohne digitale Dauerverfügbarkeit ankommen können. Weiterführende Schulen dagegen brauchen keine Verbote, sondern pädagogische Konzepte, gemeinsam entwickelte Regeln sowie eine verlässliche Begleitung im Alltag. Denn Medienkompetenz entsteht nicht dadurch, dass man digitale Geräte einfach verbannt, sondern dadurch, dass man lernt, diese sinnvoll und verantwortungsvoll zu nutzen. (Beifall von der SPD.) Viele Schulen tun dies schon längst. Gehen Sie durch die weiterführenden Schulen im Land und schauen Sie sich an, wie Schulgemeinschaften vor Ort Regeln für die Nutzung von mobilen Endgeräten erstellt haben - und zwar gemeinsam, im Dialog miteinander. Das ist es auch, was Schülerinnen und Schüler in diesem Land einfordern, nämlich eine Mitbestimmung in unseren Schulen, und damit haben Sie auch Recht. Das war uns wichtig, als wir das Schulmitbestimmungsgesetz in diesem Land gesetzlich verankert haben. (Beifall von der SPD.) Die digitale Bildung ist heute eine Voraussetzung, vor allem für die gesellschaftliche Teilhabe. Medienkompetenz ist am Ende der Schlüssel für digitale Mündigkeit. Deshalb müssen wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, digitale Werkzeuge sinnvoll zu nutzen, Chancen zu erkennen, aber wir müssen ihnen auch beibringen, Risiken kritisch einzuordnen. Gerade in einer Zeit voller Desinformation und digitaler Überforderung braucht es keine pauschalen Verbote. Es braucht Konzepte, die vor Ort entstehen, Vertrauen in die Schulgemeinschaft und pädagogische Begleitung. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf und unserem Abänderungsantrag. Stimmen Sie ihm zu. - Glück auf und vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Herr Fraktionsvorsitzender Dörr hat eine Kurzintervention angezeigt, die ich zulasse. Herr Dörr, ich darf Sie bitten, zum Standmikrofon zu gehen. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Danke schön, Frau Präsidentin. Herr Haas, Sie haben zum widerholten Mal dargelegt, dass die AfD nicht immer in allen Sitzungen anwesend ist beziehungsweise sein kann. Ich habe Ihnen schon einige Male gesagt - insofern unterstelle ich Böswilligkeit -, dass ich bisher wenige Fraktionsvorsitzende in Ausschusssitzungen gesehen habe. Sie haben anderes zu tun. Sie haben andere Verpflichtungen. Das gilt auch für mich. Ich muss das immer abwägen und kann auch nicht immer vertreten werden. Das ist Punkt 1. Punkt 2 ist, dass mit diesem Gesetz Ressourcen - ich hätte fast gesagt - „missbraucht“ werden. Organisationen rücken an und bringen ihre Ansichten vor, aber es wird nicht berücksichtigt, was sie sagen. Behandeln wir nun einen Punkt zentriert, nämlich die Sache mit den Handys in Grundschulen. Welche Institutionen beziehungsweise Organisationen brauche ich, um das zu regeln? - Jeder Grundschullehrer ist dazu ausgebildet, es in seiner Klasse zu regeln, wenn ein Problem auftaucht. Man kann zum Beispiel Fächer anlegen, in die jedes Kind morgens sein ausgeschaltetes Handy legt. Es gibt viele Möglichkeiten. Da gibt es überhaupt keine Probleme. Das muss man nicht einmal auf Schulebene regeln, geschweige denn durch ein Gesetz, das für das ganze Land gültig sein soll und niemals allen Bedürfnissen gerecht wird. Es kommt noch ein Punkt dazu: Man kann die Wirklichkeit nicht ausblen- (Abg. Dörr (AfD)) den. Es gibt Handys und es gibt andere technische Geräte. Die Kinder sollen lernen, mit ihnen umzugehen. Deshalb habe ich schon vor 45 Jahren in einer Schrift das Fach Medienkunde oder zumindest das Unterrichtsprinzip Medienkunde verlangt. Das ist wichtig. Man muss die Kinder an die Medien heranführen und ihnen zeigen, die Medien kritisch zu benutzen. Das heißt, das Gesetz ist zu kurz gegriffen. (Unruhe bei und Zurufe von der SPD.) Dann nutzt auch das, was Herr Haas gesagt hat, nichts. Es wäre besser, die SPD Kollegen wären ‑ diszipliniert und würden mir zuhören, wie ich auch ihnen zuhöre. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Herr Kollege Haas, möchten Sie darauf erwidern? (Abg. Haas (SPD): Ja.) Dann gehen auch Sie bitte zum Standmikrofon.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Haas SPD

Ich erwidere gerne auf Ihre Langzeitintervention. Sehr geehrter Herr Kollege Dörr, inhaltlich haben Sie eigentlich genau das bestätigt, was wir wollen. Wir wollen den Schulen vor Ort die Möglichkeit geben, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Genauso wollen sie selbst vor Ort entscheiden, wie sie mit digitalen Medien umgehen. Nichts anderes machen wir mit dem Gesetz. Wir geben der Schulgemeinschaft einen rechtlichen Rahmen, in dem sie diese Entscheidungen treffen können. Ich komme zu dem Thema, bei dem Sie sich persönlich angegriffen fühlen. Darum geht es in einer Kurzintervention eigentlich. Ich sehe leider sehr oft, dass einzelne AfD-Abgeordnete viel zu spät zu Plenarsitzungen kommen. Ich sehe in den unterschiedlichsten Ausschüssen, dass die AfD nicht oder nur kurze Zeit anwesend ist. Ich sage Ihnen etwas: In diesem Landtag tagen nie drei Ausschüsse parallel. Die AfD hat drei Abgeordnete und kann eine Teilnahme an Plenar- und Ausschusssitzungen, die die wichtigsten Sitzungen sind, um Gesetze zu beraten und schließlich Empfehlungen für das Plenum abzugeben, komischerweise beziehungsweise aufgrund anderer terminlicher Verpflichtungen, die nichts mit der eigentlichen Kernaufgabe des Mandats zu tun haben, nicht ermöglichen. Dann muss ich ganz ehrlich sagen, dass sich die Saarländerinnen und Saarländer Gedanken machen sollen, ob sie solche Vertreter in diesem Parlament sitzen haben wollen. Ich kann beobachten, dass Sie seit Jahren zeigen, dass Sie als Nicht-Demokraten weder zu diesem Parlament gehören noch große Arbeitstiere sind. - Vielen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Wir fahren in der Aussprache fort. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste im Plenum! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sascha Haas hat mich gerade inspiriert. Das Wort Arbeitstier ist eine sehr gute Überleitung zu meinen Ausführungen. Das Saarland ist das erste Bundesland, das mit diesem Gesetz einen verbindlichen und rechtlich abgesicherten Rahmen vorgibt, wie Digitalisierung an unseren Schulen gestaltet, organisiert und langfristig gesichert werden kann. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein, auch dank der großartigen Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Ministerium, der Menschen, die sich an der Anhörung beteiligt haben, und vieler Pädagoginnen und Pädagogen, die vor Ort hervorragende Arbeit für unsere Kinder und Jugendlichen leisten. Mit dem heutigen Tag schreiben wir Bildungsgeschichte im Saarland. (Beifall von der SPD.) Digitale Bildung ist heute keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Unser Ziel ist dabei klar. Wir wollen, dass junge Menschen nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten digitaler Angebote sind. Wir wollen sie befähigen, sich sicher, kritisch und selbstbestimmt in digitalen Räumen bewegen zu können. Sie wissen, dass junge Menschen heute nicht mehr unterscheiden, ob sie analog oder digital unterwegs sind. Da, wo wir noch mit einem Telefon im zentralen Raum eines Hauses aufgewachsen sind, tragen junge Menschen die Erreichbarkeit heute in der Hosentasche. Nicht nur die jungen Menschen, sondern auch die Erwachsenen tun das, und zwar jeden Tag. Wenn ich mich hier umblicke, sehe ich, dass das unsere gesellschaftliche Realität ist. Ich glaube, das muss bei all den Diskussionen, die wir hier miteinander führen, immer eine Rolle spielen. Digitale Mündigkeit bedeutet genau das. Sie bedeutet, junge Menschen zu befähigen, sich in digitalen Räumen, die von künstlicher Intelligenz, Fake News und Unwahrheiten geprägt sind, aber auch von sogenannten Algorithmen, die letztlich entscheiden, was wir sehen, wie oft wir etwas sehen beziehungsweise was wir vielleicht nicht sehen, selbstbestimmt bewegen zu können. Es geht nicht darum, dass die Technik den Menschen überwältigen oder ihn gar beherrschen soll. Es geht darum, dass der Mensch in der Lage ist, die digitale Welt gestalten zu können. Das ist sein ureigenes Interesse. Dazu braucht es Wissen. Es braucht Kompetenzen im Umgang mit digitalen Instrumenten und vor allem ganz viel Kreativität und Beziehungsaufbau. Digitale Mündigkeit ist damit für mich auch eine demokratische Mündigkeit. Deswegen lohnt es sich, hier zu kämpfen und zu diskutieren. (Beifall von der SPD.) Digitale Bildung gehört ins Zentrum unserer Schulen. Nach all dem, was ich heute zumindest von den zwei großen Fraktionen gehört habe, sind wir uns an dieser Stelle sehr einig, und zwar nicht, weil wir meinen, dass der Unterricht von A bis Z digitalisiert und durchtechnisiert sein soll, sondern weil wir wissen, dass Kinder und Jugendliche mit technischem Einsatz individuell gefördert werden können, da sie ihre Talente und Stärken mit technischer Unterstützung noch besser ausprägen können, und weil wir wissen, dass sie da, wo es notwendig ist, Hilfe und Förderung bekommen und zeigen können, was in ihnen steckt. Diese Unterstützung ist eine wichtige Ergänzung zur pädagogischen Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer. Sie wird sie nie gänzlich ersetzen können. Es geht um das Zusammenspiel beider Seiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist das Diktat in der Grundschule, das ich als junger Mensch im eigenen Tempo nachhören kann, um zu sehen, wo ich mich noch verbessern kann, oder um zu hören, ob ich es richtig verstanden habe. Es ist das Eintauchen in fremde Orte, und zwar dort, wo früher der Atlas auf der letzten Papierseite das Ende einer nur sehr theoretisch erlebbaren Welt gewesen ist. Es ist die Förderung in Mathematik, das Vertiefen oder Nachholen von Lerninhalten und die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, ohne sich schämen zu müssen, und sich Entsprechendes auf adaptiven Lernplattformen erklären lassen zu können. Es ist der Videochat mit Schülerinnen und Schülern in Benin oder die Verbindung über Avatare, wenn beispielsweise Elias wegen seiner Krebserkrankung nicht in Präsenz am Unterricht teilnehmen kann. All das ist digitale Bildung und all das ist heute schon Realität an unseren Schulen. Das macht mich sehr stolz. (Beifall von der SPD.) Es geht darum, Verbindungen herzustellen, Beziehungen aufzubauen und vor allem festgefahrene Lernwege aufzubrechen. Es geht darum, dass wir ernsthaft und endlich erkennen müssen, wie die Lebensrealität junger Menschen aussieht. Das gilt es auch bei der Diskussion um die Nutzung von Smartphones zu beachten. Ein zentraler Bestandteil der digitalen Lebenswelt ist und bleibt in unserer heutigen Zeit das Smartphone. Es prägt den Alltag von uns allen und damit auch den Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen. In der Debatte um Smartphonenutzung, aber auch um Altersgrenzen für soziale Medien ist klar: Schule ist immer der Ort, an dem Medienbildung stattfinden muss, aber eben nicht der einzige Ort. Schule kann einen Anstoß liefern zur Aufklärung, aber ohne ein gemeinsames Miteinander von Familie, Elternhaus und den Institutionen des Jugendschutzes geht es nicht und auch darauf müssen wir in der Debatte und in der Diskussion ernsthaft Wert legen. Es geht nur in einem Zusammenspiel aller Akteure. (Beifall von der SPD.) Für die Schulen haben wir hier eine sehr ausgewogene Linie gefunden, wie ich finde. An unseren Grundschulen und Förderschulen in der Primarstufe sind Smartphones grundsätzlich verboten und trotzdem lernen die Kinder, sich in digitalen Welten zu bewegen, weil wir sie früh mit Endgeräten ausstatten. Wir können das. An den weiterführenden Schulen können die Schulgemeinschaften im Rahmen ihrer pädagogischen Konzepte - und dazu gehört auch das Medienschutzkonzept, das heute hier gesetzliche Grundlage wird - gemeinsam sinnvolle Regelungen treffen, abhängig von der Situation vor Ort. Ein wirksamer Jugendmedienschutz greift aber wesentlich weiter und reagiert auch altersbezogen. Das wird heute auch noch mal Thema sein im Hohen Hause, die Länder haben das nämlich erkannt. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der heute noch beraten wird, setzt genau an dieser Stelle an und zeigt, wie ein technischer Ansatz sinnvoll, rechtssicher und auch klug eingebettet funktionieren kann. Mit dem Gesetz zur digitalen Bildung setzen wir genau an diesen Stellen an. Wir machen die Medienkonzepte zur gesetzlichen Grundlage. Darin ist geregelt, wie die technische Ausstattung, die Fortbildung von Lehrkräften, aber auch die pädagogische Einbettung funktioniert. Wir eröffnen den Weg, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 eine einheitliche Gebühr für mehr Fairness, für mehr Transparenz und auch für mehr Nachhaltigkeit sorgt. Warum tun wir das? Weil der Zugang zur digitalen Welt einfach nicht abhängig sein darf vom Geldbeutel der Eltern. Wir haben in der Pandemie gemerkt, was das bedeutet, und damit machen wir mit diesem Gesetz Schluss. (Beifall von der SPD.) Wir setzen uns ein für ein ressourcenschonendes Beschaffungsmodell der IT ‑ Ausstattung und einen rechtlich geregelten Distanzunterricht. All das wäre nicht möglich ohne das großartige Engagement von Lehrerinnen und Lehrern. 100.000 Endgeräte sind im Saarland an die Leute gebracht worden, Schüler*innen wie Lehrkräfte. Ich betone es noch einmal, damit klar wird, was den Unterschied hier im Saarland im Vergleich zum Rest der Republik macht: Im Saarland müssen Eltern das Tablet für die Schule nicht selbst beschaffen. Im Saarland müssen Lehrkräfte nicht mit einem bunten Strauß privater Tablets oder Laptops oder vielleicht sogar der privaten Smartphones der Schülerinnen und Schüler für unterrichtliche Zwecke im Klassenzimmer klarkommen. Das Saarland ist das einzige Bundesland, in dem das Gerät mit dem entsprechenden digitalen Content allen Schülerinnen und Schülern flächendeckend zur Verfügung steht. Und ja, wir sind auch das einzige Bundesland, das hier abgestimmte Regelungen mit den Schulträgern hat, ohne die diese Arbeit nicht möglich wäre. Dafür gilt allen ein großer Dank! (Beifall von der SPD.) Ich sage das auch in Richtung der Bundesregierung, weil wir in diesen Tagen mit Sicherheit auch noch mal über die Fortführung des Digitalpaktes 2.0 sprechen müssen. Dieses Geld ist dann gut angelegt, wenn es vor Ort auch gute und kluge Strukturen gibt. Diese haben wir und deswegen freuen wir uns auch über jeden Euro, der über dieses Gesetz in den Kommunen, bei den Schulen und bei den Schulträgern ankommt. Da ist das Geld sinnvoll und richtig angelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit diesem Gesetz die Möglichkeit der Teilbeschulung. Das möchte ich zum Ende noch mal sagen, weil mir das sehr wichtig ist. Es geht darum, auch anzuerkennen, wie die Lebensrealität von Kindern ist. Wenn Kinder krank sind, können sie der Schulpflicht nicht in Gänze nachkommen. Diese gesetzliche Änderung, die heute hier beraten wird, ist im Rahmen der externen Anhörung eingeflossen. Das zeigt auch, wie offen wir sind. Das zeigt, wie stark wir bereit sind, an diesen Gesetzen zu arbeiten. Ich bin dem Bildungsausschuss sehr dankbar, dass er diese Initiative aufgegriffen und es in das Gesetz eingepackt hat. Es gab und gibt für uns keine Blaupause. Es gibt keine Hilfestellung, weil wir eben das erste Bundesland sind, das diesen Weg geht. Andere schauen auch sehr genau hin, was bei uns passiert. Sie sind sehr interessiert. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg weitergehen, einen Weg zu einer Schule, die unsere Kinder nicht nur auf das Heute, Hier und Jetzt vorbereitet, sondern die ihnen Werkzeuge gibt, die Welt von morgen gut und klug und auch selbstbestimmt zu gestalten. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke der Frau Ministerin. Ich darf darauf hinweisen, dass die Regierung etwas mehr Zeit beansprucht hat, als ihr zusteht. Das bedeutet, dass für jede weitere Fraktion hier im Hause 2 Minuten und 30 Sekunden zusätzlich zur Verfügung stehen. Es liegen auch weitere Wortmeldungen vor. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Haas hat hier am Mikrofon gesagt: Gute Medienkonzepte kommen nicht aus dem Ministerium. - Das mag sein, das lasse ich mal so stehen. Das wollen wir auch gar nicht und das wissen Sie auch. Wir wollen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Schulen vor Ort ihre Entscheidungen treffen können. Aber Rahmenkriterien mit Gütekriterien, das ist nicht unser Begriff. Das kommt aus der Anhörung. Das haben die Lehrerverbände gesagt, die Schulleitungen, die wollen nicht selbstständig im luftleeren Raum Schutzkonzepte hier, Medienkonzepte da haben. Sie wollen einen klaren Rahmen, innerhalb dessen sie ihre Freiheit ausleben. Das ist ein Unterschied, und das wissen Sie sehr genau, Kollege Haas. (Beifall von der CDU.) Und wenn Sie es wissen und dennoch wissentlich etwas anderes hier sagen, dann nennt man das Fake News und das ist eigentlich unnötig. (Raunen bei der SPD.) Gleiches gilt an dieser Stelle für die Handys. Wir haben „kein komplettes Verbot an den weiterführenden Schulen“ gesagt, aber der Rahmen ist klar und die Schulleitungen vor Ort haben Möglichkeiten, zum Beispiel bestimmte Räume auszuweisen, innerhalb derer Handys genutzt werden können, oder bestimmte Regelungen zu treffen. Aber Sie drücken sich unter dem Deckmantel der Mitbestimmung ständig vor Ihrer politischen Verantwortung, und das ist nicht in Ordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Mitbestimmung entbindet eben nicht von Verantwortung. Ich mache deutlich, woran man das heute sieht: Kollegin Harenz hat denjenigen gedankt, die in der Anhörung waren. Denen danke ich übrigens auch. Sie hat gesagt, sie dankt ihnen und freut sich, dass sie das Gesetz besser mit ihrer Anhörung gemacht haben. Da frage ich mich nur, wie man denn ernsthaft hier stehen und denen danken kann, wenn man so gut wie gar keinen einzigen Punkt der ernst zu nehmenden Baustellen aufgenommen hat? Das ist genau das, was Sie unter Mitbestimmung verstehen: die Leute mitreden lassen, aber am Ende nicht an den Entscheidungen beteiligen! Das ist wirklich traurig! (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) (Beifall von der CDU.) Das haben wir bei G9 gesehen, das haben wir bei diesem Gesetz gesehen. Es zieht sich durch. Die Menschen da draußen, die Schulen, wollen nicht alleine gelassen werden. Wenn Sie denen ständig sagen, was gut für sie ist, dann hören Sie ihnen doch mal zu. Denn sie haben in der Anhörung ganz klar gesagt, dass sie einen Rahmen wollen und nicht alles selbst entscheiden wollen. Und wenn sie dann anderen Leuten immer erzählen, was gut für sie ist, dann bedenken Sie, das hatten wir an anderer Stelle schon mehrfach. Das ist nie gut gegangen. Vielleicht schauen Sie doch noch mal rein, ob es Sinn macht, die wesentlichen Baustellen heute hier zu ändern. Herzlichen Dank! (Lang anhaltender Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Aus 28 Sekunden, die mir noch zur Verfügung gestanden hätten, ist jetzt doch etwas mehr geworden. (Sprechen bei der SPD.) Der SPD gefällt das natürlich nicht, das ist ganz klar. Die Ministerin, aber auch andere Vorredner haben hier einige Dinge aufgeführt, die durchaus sinnvoll sind. Es ist ja nicht so, dass wir gegen sinnvolle Maßnahmen wären. Wir sind nur dagegen, dass alles per Gesetz geregelt werden soll. Das geht auch nicht. Man kann nicht alles gleichzeitig und einheitlich an allen Orten bestimmen wollen. Das geht nicht. Aus diesem Grunde wäre es günstig, wenn die Regierung Empfehlungsvorschläge statt Gesetzesvorlagen machen würde, dass man das also empfiehlt. Dahinter stehen auch Sachwissen und Informationen. Die einzelne Schule kann überlegen, was sie davon gebrauchen kann und was eher nicht möglich ist. Das wäre unser Vorschlag. Man kann nicht immer gegen die Bürokratie reden und argumentieren und - wenn die Wirtschaft die Bürokratie anprangert - sagen „Wir müssen was tun“, aber selbst immer wieder zu einer Verstärkung der Bürokratie beitragen. Das ist ein Grundgedanke, den wir in der AfD-Fraktion vertreten. Das Zweite hat nichts direkt mit der Sache zu tun, aber mit dieser Sitzung und dem, was gesagt worden ist. Wir von der AfD sind nur zu dritt. Wir haben nicht die Möglichkeiten, die Sie haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo auch die Ministerien dahinterstehen. Wir sind im Grunde Einzelkämpfer und können nicht überall gleichzeitig sein. (Abg. Maaß (SPD): Ihr seid doch auch sonst nirgends, auf keinen Veranstaltungen.) Versuchen Sie, objektiv zu sein. - Ich nehme das Beispiel heute. Wir haben heute Morgen gehört, dass sich die Hälfte der Regierung für heute Mittag verabschiedet hat, weil sie hier und dort sein müssen. Ich beurteile nicht, ob das wichtiger ist, was sie dort machen, oder ob sie das hätten verhindern können, einen Vertreter hätten schicken können oder darauf hätten hinwirken können, dass der Termin an einem anderen Tag stattfindet. Das steht mir nicht zu. Ich nehme mir aber das Recht heraus, dass niemand darüber befindet, ob Mitglieder meiner Fraktion einen Termin haben oder ich selbst einen Termin habe, der es nicht ermöglicht, bis zum Schluss an einer Ausschusssitzung teilzunehmen. Das verbitte ich mir. Herr Haas, noch etwas: Wenn es um Arbeit geht, lieber Freund Herr Haas ‑ ‑ (Oh-Rufe von der SPD.) Wenn es um Arbeit geht, gehe ich mit Ihnen sehr gerne jeden Vergleich ein, angefangen bei dem Tag im Jahr 1959, an dem ich vor einer Klasse gestanden habe, bis zum heutigen Tag. Ich bin jetzt 86 Jahre alt. Ich gehe mit Ihnen jeden Vergleich ein, was die Arbeitszeit betrifft, die ich täglich absolviere und von der man auch die Früchte sieht - nicht hier in der Arbeit im Parlament, Sie stimmen ja gegen alles, aber sonst wo sieht man die Früchte. Ich gehe jeden Vergleich mit Ihnen ein. Bitte halten Sie sich etwas zurück. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich muss auf den Wortbeitrag von Frau Kollegin Schmitt-Lang eingehen. Ich finde, Fake News ist eine sehr starke Formulierung. Frau Schmitt-Lang, wenn Sie sagen, wir wollen den Schulen erzählen, was vor Ort gut ist, dann muss ich sagen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen, dass die Schulen, die Schulgemeinschaft zusammen mit allen Akteurinnen und Akteuren vor Ort, selbstbestimmt entscheiden, was gut ist für den Standort und die Schü- (Abg. Haas (SPD)) lerinnen und Schüler, um die es am Ende geht. Das ist genau der Gegenentwurf zu dem, was Sie wollen. Es ist mir ganz wichtig, das klarzustellen. (Beifall von der SPD.) Auch beim Handyverbot gibt es einen Unterschied. Ich frage mich, ob ich Pressemitteilungen oder Ihre Social Media Arbeit falsch verstehe. Ich nehme wahr, dass Sie an den weiterführenden Schulen eine andere Politik fahren wollen als wir. Wir sagen, dass es gut funktioniert, wie es jetzt im Land gemacht wird. Ich war an einer Schule, in der Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehrkräften beschlossen haben, dass Handys in der Schule nichts zu suchen haben. Das ist eine Entscheidung, die gemeinsam getroffen wurde. Denn nur, wenn sie gemeinsam getroffen wird, wird sie auch akzeptiert, und nicht, wenn das Ministerium sie von oben herab diktiert. Das macht ganz klar den Unterschied. Deswegen sage ich Ihnen, Frau Schmitt-Lang: Wir können Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. Unser Änderungsantrag zeigt, dass wir das, was in der Anhörung gesagt wurde, ernst genommen haben, sodass es am Ende in den Änderungsantrag einfließt. Deswegen ist das, was Sie sagen, die Unwahrheit, nämlich dass wir aus der Anhörung nichts aufgegriffen hätten. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das habe ich nicht gesagt!) Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man wider besseres Wissen etwas Anderes sagt, dann sind das Fake News. Ich gehe zu Ihren Gunsten davon aus, dass Sie den Unterschied zwischen einem Rahmenkonzept und einer Eins-zu-eins-Vorgabe mit Details vor Ort kennen. Da Sie das meiner Meinung nach kennen, ist das Behaupten anderer Dinge hier im Raum Fake News. - Das zum einen. (Beifall von der CDU.) Zweitens: Sie haben aus der gesamten Anhörung einen Mini-Aspekt aufgenommen. Die ganzen großen Baustellen bleiben unberücksichtigt. Das ist nicht die Form von Mitbestimmung, die wir uns vorstellen, sehr geehrter Kollege Haas. Noch ein letzter Satz: Wenn man in der Anhörung hört, was alle vor Ort wollen, nämlich Rahmenbedingungen, wenn die Kolleginnen und Kollegen sagen, dass sie nicht im luftleeren Raum arbeiten wollen, dann könnten Sie das einfach mal ernst nehmen. Es gibt nachher genug pädagogische Freiheit. Diese wollen und werden die Kollegen vor Ort nutzen. Sie machen das großartig. Ich sage es aber noch einmal: Es entbindet Sie nicht von der politischen Verantwortung, für Rechtssicherheit, Klarheit und Vergleichbarkeit in diesem Land zu sorgen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. Es liegt noch eine Wortmeldung vor. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort für die SPD ‑ Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Frau Schmitt-Lang, ich muss noch einmal auf den Punkt eingehen, die Kolleginnen und Kollegen in der Schule würden im luftleeren Raum agieren. Das stimmt einfach nicht. Es gibt schon Konzepte. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Weil sie sie selbst erarbeitet haben!) Man muss auch eines sagen: Dieses Gesetz gibt einen Rahmen vor, den es so in keinem anderen Bundesland gibt. Das ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich will noch auf die Verwaltungsvereinbarung eingehen. Mir ist wichtig, noch mal ganz klar zu sagen: Die CDU will alles per Gesetz erzwingen. Das ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Wir erleben die Schulträger ganz anders: als verlässliche Partner, als Fachleute, die konstruktiv an diesem Gesetz, parallel aber auch an der Verwaltungsvereinbarung mitarbeiten. Dafür möchte ich als SPD-Fraktion ganz herzlich Danke sagen. (Beifall von der SPD.) Zuallerletzt möchte ich festhalten: Die Debatte zeigt: Dieses Gesetz ist die konsequente Weiterentwicklung dessen, was wir als SPD in den letzten Jahren umgesetzt haben. Die Kollegin Harenz ist auf viele Punkte eingegangen, die ich aus Zeitgründen nicht mehr alle wiederholen will. Wir bringen mit dem Gesetz endlich (Abg. Haas (SPD)) Verbindlichkeit. Wir schaffen einen gesetzlichen Rahmen für die digitale Teilhabe und echte Bildungsgerechtigkeit. Das ist soziale Bildungspolitik der SPD. Stimmen Sie deswegen heute unserem Änderungsantrag und dem Gesetz zu. - Vielen Dank und Glück auf! (Anhaltender Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 17/1581 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1581 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1581 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU ‑ Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD ‑ Landtagsfraktion. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/1598 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1598 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1598 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD sowie AfD. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1458. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1581 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1458 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen von CDU sowie AfD. (Beifall von der SPD.) Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/1582) Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Zur Begründung der Gesetzentwürfe der Regierung erteile ich Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anke Rehlinger

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute ein, wie Sie schon am Aufruf der Tagesordnungspunkte gesehen haben, ganzes Medienpaket in den saarländischen Landtag einbringen zu können. Mit dem Sechsten, dem Siebten und dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag sind es drei Mediengesetze, und jedes dieser Mediengesetze hat seine Besonderheiten. Um ein wenig - neudeutsch ausgedrückt - zu spoilern: Ich kann Ihnen schon verraten, dass die Rundfunkkommission bereits am Neunten und Zehnten Medienänderungsstaatsvertrag arbeitet. Es geht also munter weiter. Inhaltlich lässt sich wohl sagen, dass es, was die Welt des Medienrechts und der Bedeutung der Medien in unserer Gesellschaft angeht, weiterhin dynamisch zugeht; mit der Arbeit der Rundfunkkommission wird dieser Dynamik in besonderem Maße Rechnung getragen. Ich beginne, der Reihenfolge entsprechend, mit dem jetzt vorliegenden Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Sein Gegenstand fügt sich eigentlich ganz gut in die Reihenfolge der Tagesordnung des heutigen Plenums ein: Mit ihm novellieren wir den Jugendmedienschutz in Deutschland und passen ihn an die digitale Welt an. Es mag sein, dass man bei der Festlegung der Reihenfolge der Tagesordnung bestimmten formalen Gesichtspunkten gefolgt ist, aber auch wenn man sich inhaltlich hätte orientieren wollen, hätte man wohl als nunmehr zu beratenden Tagesordnungspunkt keinen besseren wählen können als denjenigen, den wir jetzt miteinander zu debattieren haben. Diese Feststellung hat auch eine inhaltliche Begründung: Vieles von dem, was eben schon genannt worden ist, kann ich an der Stelle noch einmal - dankenswerterweise nun ein bisschen verkürzt - aufgreifen. Damit komme ich schon auf den Anlass zu sprechen, weshalb es überhaupt jetzt diesen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gibt. Warum ist das Thema Jugendmedienschutz so sehr in den Mittelpunkt zu rücken? Warum muss letztendlich darauf tatsächlich so reagiert werden? Die Notwendigkeit kann man an vielen Beispielen deutlich machen, ich will nur einige wenige herausgreifen. Uns allen ist sicherlich aus den eigenen persönlichen Erfahrungen, die man zum Umgang der Kinder mit den Medien macht, hinlänglich bekannt, für uns alle ist wohl gleichermaßen feststellbar, dass Kinder und Jugendliche heute so viel Zeit online verbringen wie keine Generation vor ihnen. Das beginnt mit den vermeintlich harmlosen, netten Apps, etwa der Sandmännchen-App, und reicht bis zum anspruchsvollen und durchaus ja auch wünschenswerten Umgang mit KI-Anwendungen, auch in der Schule, auch zur Vorbereitung in der Schule. Zum Gesamtbild gehört aber auch die Erkenntnis, dass längst nicht alles, was im Netz angeboten wird, so harmlos ist wie die Sandmännchen-App und so wünschenswert und hilfreich ist wie die KI-Anwendungen, die in der Schule zur Verfügung stehen. Auch hierzu zwei kurze Belege, die das verdeutlichen: Mehr als die Hälfte der 12- bis 19-Jährigen ist bereits mit Desinformationen, Fake News und beleidigenden Kommentaren in Kontakt gekommen. Fast jede und jeder dritte Jugendliche gibt an, schon einmal im Internet sexuell belästigt worden zu sein; diese Vorfälle ereignen sich überwiegend auf Social-Media-Plattformen. Dieser Auflistung könnte man viele weitere Belege und Beispiele dafür anfügen, dass das Internet und die sozialen Medien vieles verändert haben, dass sie auch viel Gutes auf den Weg gebracht haben, das aber eben auch nicht alles gut und segensreich ist, was Kindern und Jugendlichen eventuell uneingeschränkt zugänglich ist. Angesichts dessen ist es unsere Aufgabe, hier hinzuschauen. Wer aber ist dabei „wir“? „Wir“ meint in vollem Umfang die Gesellschaft. Das „Wir“ umfasst natürlich auch die Eltern, soweit ihnen das möglich ist, vielleicht sogar ein wenig mehr, als ihnen auf den ersten Blick möglich erscheinen mag. Das „Wir“ meint natürlich auch - wir haben es eben diskutiert - die Schulen, ohne dass wir diese überfordern dürfen, es meint uns als Bürgerinnen und Bürger. Es meint aber natürlich auch uns, die wir hier versammelt sind, in unserer Rolle als Gesetzgeber. Wir können also auf den unterschiedlichsten Ebenen agieren, im Rahmen der unterschiedlichsten Verantwortlichkeiten. Lassen Sie mich vielleicht aus dem aktuellen Anlass, dass gerade eben die Debatte geführt wurde, welchen Beitrag Schulen dazu leisten können, noch einmal festhalten: Bei aller Diskussion um die Frage, ob wir die konkrete Festschreibung oder einen Rahmenplan brauchen, muss man angesichts dessen, was hierzulande gerade vollzogen wird, bei uns im Saarland hinsichtlich der Ausstattung mit digitalen Medien und ihrer Nutzung im Schulbetrieb, klar sagen, dass das keine Kleinigkeit ist, dass das etwas ganz Großes ist. Ich würde sogar sagen: Das ist etwas ganz Großartiges. Ich würde auch behaupten, dass das Saarland insoweit Vorreiter ist. Wir sind nicht die Letzten, die irgendeiner Entwicklung in der Republik hinterherlaufen, vielmehr sind wir bei diesem Thema Pioniere, sowohl auf der Zeitachse als auch in inhaltlicher Hinsicht. Dass man bei dieser Positionierung nicht auf Dinge zurückgreifen kann, die schon 15 andere Bundesländer vorher gemacht haben - sie haben es eben allesamt noch nicht gemacht -, macht es ein bisschen anstrengend, diese neuen Wege zu gehen. Zum Wohle der Kinder und für das Gelingen des Schulbetriebs scheuen wir diese Anstrengung nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, das muss man auch in diesem großen Rahmen betrachten. (Beifall von der SPD.) Man muss auch das große Bild sehen, man muss erkennen, dass das nicht der einzige Mosaikstein ist. Ja, das ist ein Bestandteil, aber es treten viele andere hinzu, die ebenfalls zwingend notwendig sind. Ich habe eben die verschiedenen Ebenen angesprochen, ich will nun noch einmal kurz einsteigen bei der Frage, was die Aufgabe der europäischen Ebene ist: Dort geht es auch um Regulierung. Wir reden nachher noch über Kompetenz und Prävention, im Zusammenspiel ist aber vieles notwendig, dazu gehört auch Regulierung. Ein paar Dinge dürfen im Grunde genommen gar nicht erst stattfinden - nicht, weil wir niemanden davor schützen wollten oder könnten, sondern weil sie einfach nicht auf diese Plattformen gehören. In diesem Zusammenhang ist die Plattformregulierung als eine Kernaufgabe der EU-Kommission zu beschreiben, dies drückt sich im Digital Services Act durchaus auch aus. Aber allein dadurch, dass etwas aufgeschrieben ist, ist es eben noch nicht gemacht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde mir sehr wünschen, dass die EU-Kommission mit dem notwendigen Selbstbewusstsein und der notwendigen Konsequenz auch den globalen Tech-Firmen gegenübertritt. Auch für diese brauchen wir klare Regeln, andernfalls laufen wir den Prozessen hinterher. (Beifall von der SPD.) In Deutschland knüpfen wir an das, was wir von anderen fordern, auch mit eigenem Handeln und Tun an. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist ein solcher Anknüpfungspunkt, der letztlich von den Landesmedienanstalten zu vollziehen ist. Insofern ist das eine wichtige Änderung, die ein wichtiges Feld bearbeitet, und die, wenn man das zusammen sieht, heute Morgen auch eine notwendige Komplementierung dessen vollzieht, was wir an allen Stellen auf allen Ebenen zu tun haben. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag führen die Länder erstmals einen technischen Jugendmedienschutz ein - wir haben uns das also nicht nur grundsätzlich mal angesehen, sondern wir tun etwas Konkretes. Das ist ein breiter Ansatz, der dort gewählt worden ist. Was heißt das jetzt ganz genau? Was wird dort genau technisch gemacht? Nun, es wird künftig dafür gesorgt, dass bei Geräten die Möglichkeit gegeben ist, das Alter des Kindes in den Einstellungen des Betriebssystems zu hinterlegen. Man hat jetzt also in den Einstellungen von Handy, Spielekonsole und Laptop die Möglichkeit, das Alter zu hinterlegen. Und ist das erst einmal geschehen, ist also eine Altersstufe im Gerät eingestellt, werden nur Apps zugänglich gemacht, die dieser Altersstufe entsprechen. Das, finde ich, ist eine sehr konsequente, eine sehr logische Herangehensweise. Es gibt nur eine Ausnahme, und die ist begründbar, es können nämlich auch solche Apps, die bereits über ein anerkanntes Jugendschutzkonzept verfügen, zugänglich sein, aber sie müssen in ihren Angeboten auf das hinterlegte Alter reagieren. Das heißt also, auch dort ist es absolut zwingend notwendig, dass das Ganze kompatibel ist und sich in vollem Umfang am Alter ausrichtet. All diese Eingaben im Betriebssystem sind im Übrigen passwortgeschützt, denn wir wissen, die lieben Kleinen sind sehr clever. An dieser Stelle ist also Gewähr dafür geleistet, dass sie ihre Cleverness gerne behalten dürfen, aber an anderer Stelle einsetzen sollen. (Beifall von der SPD.) Und wie das immer so ist, wenn man etwas tut und einen guten Weg dafür beschrieben hat, es wird immer irgendjemanden geben, der sich vielleicht dann doch nicht daran hält. Deshalb ist es gut, richtig und notwendig, dass mit dem vorgelegten Staatsvertrag die Durchsetzung dieser Maßnahmen der unabhängigen Medienanstalten gegen Online-Anbieter gewährleistet ist und dass sich damit alle letztendlich an den Medien-Jugendschutz, so wie wir ihn ausgestalten wollen, halten müssen. Und falls jemand das nicht tut, hat man Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Das ist der Schutzaspekt. Neben dem Schutzaspekt, das hat ja eben schon eine ganz große Rolle gespielt, geht es um digitale Mündigkeit von Kindern und Jugendlichen. Es geht darum, dass wir teilhaben lassen, dass wir aber auch für diese Teilhabe befähigen. Sie haben nämlich nach meiner festen Überzeugung neben dem Recht auf Schutz genauso auch ein Recht auf digitale Befähigung und Teilhabe. Das funktioniert aber nur, wenn man bestimmte Dinge wieder stattfinden lässt. Kinder und Jugendliche sollen digital mündig und souverän im Umgang mit der Technik heranwachsen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Vermittlung von Medienkompetenz ein ganz zentraler Punkt. Genau an dieser Stelle gibt es wieder viele, die verpflichtet sind, daran mitzuwirken, Medienkompetenz zu vermitteln. Ein weiterer Partner soll explizit durch den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag hinzutreten, denn damit wird die Vermittlung von Medienkompetenz erstmalig gesetzlicher Auftrag für die öffentlichrechtlichen Sender. Damit haben wir einen weiteren, wie ich finde, sehr kompetenten, sehr reichweitestarken Verpflichteten, wenn es darum geht, Medienkompetenz zu vermitteln. Insofern ist das, wie ich finde, ein kluger und richtiger Schritt, der hier gegangen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Damit komme ich dann tatsächlich auch zu diesem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag, der das, aber auch noch ein bisschen mehr, umfasst, nämlich nichts anderes als eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland insgesamt. Und weil diese Reform umfassend ist, ist es, glaube ich, auch gut und angezeigt, noch mal vorweg etwas für unsere Gesellschaft und, wie ich finde, für unsere Demokratie sehr Wichtiges zu sagen: Sinn und Zweck und das Ziel dieser Reform ist das klare Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Tatsache, dass man etwas ändert, heißt nicht, dass man es schlecht findet oder dass man dagegen ist, sondern im Gegenteil, dass man durch die Veränderung dafür sorgen will, dass die Akzeptanz bleibt, wie wir sie brauchen - nämlich ganz hoch -, und dass die Leistungsfähigkeit so bleibt, wie wir sie brauchen - ganz hoch -, damit der Beitrag für unsere Demokratie in vollem Umfang geleistet werden kann. Das ist Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese erfüllt er auch, aber wir wollen ihm das eben auch für die Zukunft ermöglichen. Dafür müssen ein paar Dinge geändert werden. (Beifall von der SPD.) Wir machen als Ländergemeinschaft mit der Reform klare Vorgaben für eine Modernisierung, und zwar dort, wo wir glauben, dass sie zu erfolgen hat: in inhaltlicher, struktureller, aber auch in finanzieller Hinsicht bei ARD und ZDF. Wir wollen damit - ich habe es eben gesagt, und es ist leider notwendig, dass wir es noch mal ausdrücken - in Zukunft Akzeptanz und Legitimation erhalten und an einigen Stellen, würde ich sagen, sogar wieder steigern, denn das ist notwendig für alle Aufgaben, die darüber hinaus beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor uns liegen. Die Erosion der Akzeptanz und der Legitimation, die wir dort erleben, wird uns ansonsten in Zukunft in eine Sackgasse führen. Wir werden überhaupt nicht mehr die Kraft finden, alle notwendigen Reformschritte zu gehen, was wiederum in einen Teufelskreis mündet, denn wenn diese Schritte nicht gegangen werden, ist das die Begründung dafür, dass die Akzeptanz bei den Menschen in unserem Land weiter sinken wird. Wenn Sie sich den Reformstaatsvertrag ansehen, können Sie erkennen, dass dort zahlreiche Regelungen übernommen worden sind, die wir im Saarland mit dem SR-Gesetz schon vor zwei Jahren auf den Weg gebracht haben. Nicht alle haben sie damals mit gleich großer Begeisterung aufgenommen, aber es scheint wohl doch so zu sein, dass der eine oder andere in der Republik der Auffassung war, dass das nicht so verkehrt war und es deshalb bei allen anderen auch zur Anwendung kommen soll. Ich will das nicht in aller Detailtreue aufführen, aber doch noch mal ein paar Stichworte nennen: moderne Leitungsstrukturen, Begrenzung der Spitzengehälter und ein dynamischer Auftrag, der sich tatsächlich an der Mediennutzung orientiert. Das war damals das, was wir geregelt haben, und das ist auch das, was im Bundesgebiet überzeugt hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch hier ist der unbequeme Weg manchmal der richtige. (Beifall von der SPD.) Was ist darüber hinaus noch im Reformstaatsvertrag geregelt? Als übergeordnete Instanz soll künftig ein Medienrat auf die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Ganzen blicken. Hinzu kommt eine Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Online-Auftrags hin zu einem gemeinsamen Public Open Space durch eine stärkere Vernetzung der Angebote. In quantitativer Hinsicht steht eine Reduktion und Konsolidierung der Hörfunkprogramme und der Digital- und Spartensender an. Auch das bedeutet unbequeme Veränderungen, aber das muss nicht in ein Zusammenstreichen des Angebotes münden, das sage ich auch, es muss klügere Ideen geben als zum Beispiel das Angebot, das Phoenix derzeit im Programm hat, einfach zu streichen. Das kann man, wie ich finde, auch sehr gut auf andere Art und Weise aufrechterhalten. (Beifall von der SPD.) Veränderungen bei Struktur und Kostensteuerung ergeben sich insgesamt durch eine umfassende und gesetzlich normierte Pflicht zur Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio in den Bereichen Verwaltung und Technik. So gut, so harmlos. Aber das Kräftebündeln heißt nicht, um das aus saarländischer Perspektive deutlich zu sagen, dass damit irgendeine Zusammenlegung grundsätzlicher Art gemeint sein kann. Kräfte bündeln ja, aber Eigenständigkeit erhalten genauso deutlich ja, meine sehr verehrten Damen und Herren! So umfangreich diese Reformagenda für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, eine Fusion des SR als solchem stand und steht nicht auf unserer Agenda, und Gott sei Dank auch nicht auf der Agenda der anderen, zumindest nicht ernsthaft, und es wurde nicht ernsthaft verfolgt. (Beifall von der SPD.) Insofern kann ich Ihnen berichten, dass unser SR-Sicherungspaket, ich habe es eben schon mal angesprochen, mir in den politischen Debatten tatsächlich nicht unerheblich geholfen hat, weil es eben gezeigt hat, dass wir nicht einfach in irgendwelchen Strukturen verharren wollen, weil es uns zu unbequem ist, uns zu verändern, sondern im Gegenteil, dass wir teilweise schon Veränderungsschritte gegangen sind, die andere jetzt erst vor sich haben, und dass wir eben auch bereit sind, für unser Postulat der Eigenständigkeit des SR uns selbst zu verändern und Dinge auf den Weg zu bringen, zu denen andere noch nicht die Kraft gefunden hatten. Deshalb ist es gut, dass wir an dieser Stelle vor die Welle gekommen sind. Ich will jetzt auch ein herzliches Dankeschön aussprechen, denn die Dinge hier zu beschließen, sie zu begleiten, auf den Weg zu bringen, ist eine Sache, aber nicht nur über die Veränderung zu reden, sondern sie jeden Tag zu erleben und sie umsetzen zu müssen, ist schon eine andere Qualität. Das müssen wir von dieser Stelle aus anerkennen, deshalb ein herzliches Dankeschön für das außerordentliche Engagement des Intendanten, seines Direktoriums, der Gremien, aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SR und innerhalb der ARD für ihre Programme. Das ist das, wofür wir kämpfen. Das wollen wir gemeinsam erhalten. Diese Gemeinsamkeit hat uns stark gemacht, und das wird auch in Zukunft so sein. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Nun gab es, auch in der Öffentlichkeit gut wahrnehmbar, einen ganz besonders strittigen Punkt, nicht ganz überraschend, wie so oft, um die Frage des lieben Geldes und der Finanzierung oder ganz konkret gesprochen, um die Frage der Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Es geht nicht nur um die Frage, in welcher Höhe man ihn festsetzt, sondern wie wir ihn in der Zukunft vielleicht anders festsetzen. Den hier vorgelegten Achten Medienänderungsstaatsvertrag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einstimmig miteinander beschlossen. So weit, so gut. Es haben ihn aber nicht alle unterzeichnet, und das hat schon eine besondere Qualität. Das muss nachher noch ausgeleuchtet werden. Drei Länder sind, nachdem sie zuerst die Hand gehoben haben, anschließend eben nicht mehr mitgegangen: Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie sehen aktuell keine Grundlage für eine Unterzeichnung. Warum ist das so? Nun, sie halten den Umstand für nicht sachgerecht, dass ARD und ZDF Klage über die Regelungen erhoben haben, die wir im Achten Medienänderungsstaatsvertrag miteinander gefunden haben. ARD und ZDF sind der Auffassung, dass die Beitragserhöhung, genauso wie es von der KEF noch im alten und geltenden Verfahren vorgeschlagen worden ist, schon ab Anfang dieses Jahres hätte erfolgen sollen. Ich teile diese Auffassung, um es ganz deutlich zu sagen, sie hatte nur leider keine politische Mehrheit in unserem Gremium. Wir haben uns deshalb auf etwas verständigt - nicht das, was gewünscht war, aber was gerade eben noch tragbar war -, wie man das für die Zukunft hinbekommen kann und was das letztendlich finanziell bedeutet. ARD und ZDF sehen eine klare Rechtsposition, die die Festlegung durch die KEF als die Entscheidende betrachtet, und sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um diese zu erstreiten. Das ist ihr gutes Recht. Bedauerlicherweise haben allerdings die drei Bundesländer daraus abgeleitet, dass sie sich bei diesem Vorgehen umgekehrt nicht mehr in die Lage versetzt sehen, das, was wir politisch miteinander vereinbart haben, auch zu unterzeichnen. Das ist der Punkt, an dem wir heute stehen. Ich finde das insgesamt sehr bedauerlich, weil ich gerne Klarheit gehabt hätte. Ich hätte natürlich persönlich und als Ministerpräsidentin, ich glaube, auch mit breiter Deckung aus diesem Haus, gerne eine andere Klarheit herbeigeführt. Wir konnten mit dem Kompromiss gerade noch so leben, aber jetzt haben wir eine Hängepartie. Das ist nicht wirklich schön und nicht wirklich gut, aber wir werden auch das aushalten müssen, und es wird auch dort zu Ergebnissen kommen, mit denen wir wieder umzugehen haben. Warum befassen wir uns aber heute dann mit diesem Achten Medienänderungsstaatsvertrag? Es ist normalerweise nicht üblich, diesen dem Parlament zuzuleiten, wenn nicht alle Kolleginnen und Kollegen unterschrieben haben. Wir wollten aber ein Zeichen setzen - im Übrigen in Abstimmung mit allen außer den drei Ländern -, dass es doch eine breite Länderfront gibt, dass es eine breite Länderallianz gibt, die nicht will, dass das Verfahren aufgehalten wird, und die für Klarheit sorgen will. Das ist letztendlich auch ein Signal gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren, das angestrengt worden ist, um den gemeinsamen politischen Handlungswillen in der Breite zu dokumentieren, dass wir dafür sind, die Rundfunkfinanzierung langfristig abzusichern auf der Grundlage eines Verfahrens, auf das wir uns einstimmig miteinander verständigt haben. Deshalb liegt Ihnen heute dieser Medienänderungsstaatsvertrag vor, etwas abweichend von der üblichen Verfahrensweise. Es sind eben unübliche Zeiten, deshalb muss man manchmal auch unübliche Wege gehen. Ich glaube, wir sollten hier nicht an Deutlichkeit vermissen lassen, was wir wollen: Wir wollen Klarheit, und wir wollen Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für die Zukunft kann man sich natürlich nur wünschen, dass man nicht so lange miteinander diskutieren muss, wie das gerade in der Ministerpräsidentenkonferenz stattgefunden hat. Man kann und muss sich für die Zukunft vor allem wünschen, dass wir andere Formate finden - so will ich es neutral ausdrücken -, wie wir uns austauschen und zu guten und belastbaren Ergebnissen kommen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines ist auch klar: So sehr wir über die konkrete Ausgestaltung miteinander diskutiert und gerungen haben, die Feinde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sitzen woanders, und denen kann man nur mit Klarheit begegnen. Wir haben das gemeinsame Anliegen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest auszugestalten, damit er eben seine Funktion für unsere demokratische Gesellschaft erfüllen kann. Dafür machen wir mit diesem Reformpaket einen wichtigen Schritt, und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke der Frau Ministerpräsidentin und darf darauf hinweisen, dass Frau Ministerpräsidentin etwas mehr Redezeit beansprucht hat, als der Regierung zusteht. Es sind 17 Minuten 10 Sekunden, die nach unseren Regularien allen Fraktionen des Hohen Hauses zusätzlich zur Verfügung stehen. Ich darf nun die Aussprache eröffnen. Es sind Wortmeldungen eingegangen, und ich erteile als erstem Redner für die CDU-Landtagsfraktion dem Abgeordneten Frank Wagner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Ausführungen möchte ich mit einem klaren Bekenntnis starten: Die CDU Saar steht klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung und Desinformation brauchen wir Medien, die unabhängig, verlässlich und staatsfern informieren. Daher auch das klare Bekenntnis zum Saarländischen Rundfunk. Wir brauchen eine Berichterstattung mit einem hohen regionalen Bezug. Das macht das Saarland auch aus. Wenn aktuell die vielen Som- (Abg. Wagner (CDU)) merfeste, Veranstaltungen und anderen Projekte, die regional in unseren Dörfern und Kommunen stattfinden, ist es wichtig und ein Zeichen der Wertschätzung, dass darüber regelmäßig regional berichtet wird. Hinzu kommt das klare Bekenntnis des SR zu vielen Veranstaltungen mit regionalem Bezug, aber auch zu gewissen Großereignissen. Ein gesunder Mix wird dort unterstützt. Ich erinnere an das Schülerferienfest in der kommenden Woche, an Klassik am See, aber auch an viele regionale Dorffeste, die unterstützt werden. Auch den einen oder anderen Jugendpreis möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Deshalb Danke schön an den SR. Ich glaube, es ist wichtig, dem SR heute und in Zukunft den Rücken zu stärken. (Beifall von der CDU und der SPD.) Die Medienänderungsstaatsverträge Nummer 6, 7 und 8 markieren einen tiefgreifenden Wandel und bieten die Chance, Vertrauen in die Medienordnung zu erneuern. Doch wer Vertrauen schaffen will, muss zur Veränderung bereit sein. Genau darum geht es: um einen Auftrag mit klarem Profil, um moderne Strukturen, um faire Beiträge und um den Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer. In den vergangenen Jahren ist sehr viel Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verloren gegangen. Ich erinnere an die sehr intensive Debatte rund um den rbb, aber auch an viele andere kleinere Debatten, die gezeigt haben, dass viel Vertrauen verloren gegangen ist. Dieses Vertrauen gilt es, wieder zurückzugewinnen. Von daher braucht es deutliche Veränderungen, die jetzt schnell umgesetzt werden müssen, und grundlegende Reformen. Ich glaube, mit diesen Staatsverträgen wird einiges auf den Weg gebracht. Der SR war an vielen Stellen schon Vorreiter, hat geliefert und viele Einsparungen vorgenommen. Viele von uns erleben das, wenn man regional besucht oder um einen O-Ton angefragt wird, dass viele Journalisten wirklich als All-in-Paket ankommen, Kamera, Ton, im Prinzip alles machen, auch das Auto noch steuern. Eine Person ist für alles zuständig. Ich glaube, das macht sehr deutlich, dass man als SR schon sehr weit ist und entsprechende Einsparungen vollzogen hat. Andere müssen da noch nachlegen. Es gibt viel zu tun. Ich möchte im Folgenden versuchen, die einzelnen Staatsverträge in aller Kürze ‑ wir haben eben im Prinzip schon eine sehr umfangreiche Zusammenfassung der einzelnen Medienänderungsstaatsverträge von der Ministerpräsidentin erläutert bekommen -, mit ihren Schwerpunkten möglichst kompakt zu erläutern. Ich beginne mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag, wo es um das Thema Jugendmedienschutz geht. Digitale Plattformen, Betriebssysteme, App-Stores, sie alle tragen künftig eine stärkere Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Netz. Es geht um Altersfreigaben, Zugriffsbeschränkungen, technische Schutzmechanismen. Das ist ein notwendiger Schritt, um Risiken wie Mobbing, exzessives Spielen oder Kostenfallen besser zu begrenzen. Es wurde eben auch die Verbindung zum ersten Tagesordnungspunkt hergestellt, wo genau dieses Thema schon eine große Rolle gespielt hat. Ich möchte an der Stelle hervorheben, dass wir anerkennen, dass es in den vergangenen Jahren ein Kraftakt war, der vollzogen wurde, um die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte mit Endgeräten auszustatten. Aber es sind jetzt auch schon einige Jahre ins Land gegangen, in denen es versäumt wurde, genau diese Rahmenbedingungen, das pädagogische Konzept - eben haben wir von Gütekriterien gesprochen, die in der Anhörung von den Lehrerverbänden herausgearbeitet wurden -, auf den Weg zu bringen. In der Anhörung zu diesem Gesetz wurde aus Sicht der Schulleiter eines sehr deutlich: Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts nicht genau diesen Gefahren ausgesetzt werden, wie es aktuell noch an vielen Stellen der Fall ist. Von daher noch einmal der klare Hinweis: Hier muss nachgeschärft werden. Da sind das Ministerium und die Landesregierung gefordert, klare Vorgaben zu machen. Alles andere wird nicht ausreichen. (Beifall von der CDU.) Die CDU Saar unterstützt diesen Ansatz zum Jugendmedienschutz jetzt mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag ausdrücklich. Kinder brauchen geschützte digitale Räume und dies muss von den Eltern in ihrer Verantwortung auch technisch umgesetzt werden. Die erweiterten Befugnisse der Kommission für Jugendmedienschutz müssen in ein System demokratischer Kontrolle eingebettet sein. Denn der Schutzauftrag darf kein Freibrief für übermäßige Eingriffe sein. Das passt auch zur aktuellen Debatte rund um das Mindestalter in den sozialen Medien. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir genau jetzt diese Debatte führen. Heute Morgen hat die Bundesbildungsministerin sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass sie dieses Thema verschärft angehen wird, dass sie es nun auch zum Thema mit den Bildungsministern der einzelnen Länder macht, eine Expertenkommission einrichtet, aber nicht nur diskutiert, sondern auch handeln möchte und sich dafür einsetzt, dass auf EU-Ebene, auf Bundesebene im Zusammenspiel mit den Ländern wirklich klare Regeln eingezogen werden. Denn wir brauchen endlich einen besseren und konsequenteren Jugendschutz im Internet. Die Kinder und Jugendlichen bewegen (Abg. Wagner (CDU)) sich dort ungeschützt und sind vielen problematischen Inhalten ausgesetzt, es gibt dort Gewalt, Mobbing, Abhängigkeitsmechanismen und vieles mehr. Wir brauchen einen gesunden Mix von mehr Kontrolle und mehr Prävention. Auch das muss gesteuert werden. Auch hier brauchen wir ein digitales Gesamtkonzept. Hier sollte die Landesregierung Vorreiter sein und genau dieses Konzept auf den Weg bringen, damit alles koordiniert abläuft. Ich komme zum Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Hier geht es um weitreichende Strukturreformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es geht um klare Aufgaben, um die Konzentration auf den Kernauftrag, wirtschaftliches Arbeiten und um mehr Transparenz, die Begrenzung der Hörfunkangebote, die Begrenzung der Spartensender, die stärkere digitale Ausrichtung der Jugendformate, die Einführung verbindlicher Telemedienkonzepte. Das ist ein sinnvoller Rahmen, um das öffentlich-rechtliche Profil zu schärfen. Aber es muss jetzt auch umgesetzt werden. Ankündigungen reichen nicht aus. Ich glaube, dass dieser Siebte Medienänderungsstaatsvertrag hier eine sehr gute Grundlage ist. Es muss jetzt letztendlich in die Umsetzung gehen und die Rundfunkanstalten müssen diese teilweise sehr unangenehmen Entscheidungen auf den Weg bringen. Es braucht eine bessere Kooperation und Abstimmung der einzelnen Rundfunkanstalten, das Schaffen von Synergien, das Abschaffen von Doppelstrukturen und die Konzentration auf die Kernaufgabe. Mit Blick auf die Kernaufgabe sollte genau hingeschaut werden, ob es wirklich nötig ist, immer den teuersten Moderator einzusetzen, ob es immer nötig ist, wirklich jedes Großereignis dort darzustellen, wie wünschenswert das oft sein mag. Aber an vielen Stellen können wir uns das bei diesem wahnsinnigen Preisdruck in der Medienlandschaft insgesamt teilweise schlichtweg nicht mehr leisten. Also auch da braucht es Mut zur Entschlossenheit, eine Verschlankung der Strukturen und teilweise auch das Abschaffen von Dingen, an die wir gewöhnt sind. Wir begrüßen zudem die stärkere Kooperation zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Pflicht zur Zusammenarbeit darf jedoch nicht zur Aushöhlung föderaler Vielfalt führen. Der Saarländische Rundfunk ist kein Anhang im System, sondern ein eigenständiger Beitrag zur regionalen Medienkultur. Vielfalt braucht Struktur, nicht Vereinheitlichung. Ein wichtiges Signal ist auch hier: Mit diesem Medienänderungsstaatsvertrag bleiben die Rundfunkanstalten eigenständig und es gibt keine Zusammenlegung. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen für uns im Saarland, dass der SR eigenständig bleibt und bleiben muss. Dazu stehen wir und so muss es im Prinzip auch weitergehen. (Beifall von der CDU.) Noch einige Worte, weil es eben angesprochen wurde. Ja, wir haben vor zwei Jahren schon eine Menge auf den Weg gebracht, was jetzt teilweise in diesem Medienänderungsstaatsvertrag abgebildet wird. Das stimmt mit Blick auf Direktorium und auch andere Reformen, die zum Tragen kommen. Aber ich erinnere daran und knüpfe noch einmal an den ersten Tagesordnungspunkt an. Ich kann mich sehr gut an diese sehr intensive Debatte erinnern, die im Übrigen auch am Tag des Sommer- und Medienfestes hier ausgetragen wurde. Einige können sich vielleicht ebenfalls noch daran erinnern. Wir haben sehr hart gerungen und gestritten und letztendlich nach der Anhörung erreicht, dass es eine massive Abänderung im Gesetz gab, indem der Intendant gestärkt wurde und er ein Vetorecht hat, sodass er letztendlich, um auf Augenhöhe mit den anderen Intendanten zu agieren, sagen kann: Das ist die Richtung, die der SR einschlägt. Das war vorher nicht der Fall. Wir sind stolz darauf, dass wir diesen Vorstoß mit den Anzuhörenden auf den Weg gebracht haben. (Beifall von der CDU.) Ich komme zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag, ein sehr schwieriges Thema. Wir haben es eben schon gehört, es geht um die Beiträge und einen Systemwechsel. Mit dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag verändert sich das Verfahren zur Beitragsfestsetzung grundlegend. Künftig sollen Beitragserhöhungen automatisch wirksam werden, wenn nicht eine bestimmte Zahl von Ländern widerspricht. Diese Neuregelung schafft mehr Planbarkeit, mehr Transparenz und entpolitisiert ein Thema, das oft auf der Bühne symbolischer Debatten ausgetragen wurde. Die CDU Saar erkennt diesen Reformansatz an. Ich erinnere aber noch einmal an die Klage, die sehr zügig auf den Weg gebracht wurde. Das war alles andere als sinnvoll, es war kontraproduktiv und hat viel Porzellan zerschlagen, viel Vertrauen wieder zunichtegemacht und hat das gesamte Verfahren sehr gelähmt. Gleichzeitig gilt, dass die Beitragserhöhungen eine nachvollziehbare Grundlage brauchen. Strukturwandel muss spürbar werden, etwa durch Senderkooperationen, den Abbau paralleler Angebote und die Verschlankung von Verwaltung und Gremien. Wir halten daher am Grundsatz fest: keine Beitragserhöhung ohne echten Reformfortschritt bei ARD und ZDF. In der Bewertung der Staatsverträge gibt es unterschiedliche Meinungen. Wir als CDU Saar betonen aber einen konstruktiven Kurs. Wir sind offen für diesen Systemwechsel, wenn zugleich sichergestellt ist, dass parlamentarische Kontrolle gewahrt bleibt. Das Vetorecht muss wirksam bleiben, nicht nur symbolisch. Unsere Haltung (Abg. Wagner (CDU)) lässt sich klar zusammenfassen. Beitragsstabilität erreichen wir nicht durch Verzicht, sondern durch Strukturwandel. Qualität sichern wir nicht durch Stillstand, sondern durch Konzentration auf den Auftrag. Wir stehen für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der nicht alles für alle machen will, sondern das Wichtige für alle richtig macht, der unabhängig, wirtschaftlich und transparent arbeitet und der unsere demokratische Gesellschaft stärkt, weil er sein Publikum ernst nimmt. Wir als CDU Saar wollen diesen Weg mitgehen - reformorientiert, verantwortungsvoll und bürgernah. Wir erwarten vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er diesen Anspruch erfüllt. Daher werden wir heute in der Ersten Lesung den einzelnen Medienänderungsstaatsverträgen zustimmen. Uns ist wichtig, im weiteren Verfahren in eine Anhörung zu gehen, um Feedback von allen Playern im Saarland zu bekommen. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. - Es liegen weitere Wortmeldungen vor und ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Sascha Haas.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Frau Präsidentin, erlauben Sie mir, den Medienstaatssekretär Thorsten Bischoff zu begrüßen, genauso wie Frau Sonnia Wüst, Justiziarin des Saarländischen Rundfunks. - Schön, dass Sie heute da sind und die Debatte begleiten. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Respekt, Frau Ministerpräsidentin, dass Sie die drei Medienstaatsverträge so gut zusammengefasst haben - auch wenn Sie 17 Minuten überzogen haben. (Heiterkeit.) Es sind drei wirklich ausführliche Medienänderungsstaatsverträge, die gar nicht so einfach in dieser Zeit zusammenfassen sind. Wegen der Überziehung habe auch ich jetzt mehr Zeit. - Vielen Dank, dafür! (Erneute Heiterkeit.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Medienpolitik reden, sprechen wir über nicht weniger als die Grundlage unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Es geht um Demokratie, das haben wir eben in der Rede der Ministerpräsidentin gehört, um Vertrauen, das hat der Kollege Wagner angesprochen, und darum, wer in dieser Gesellschaft noch Gehör findet. Öffentlichkeit funktioniert heute anders als noch vor zehn oder 20 Jahren. Was früher die Tagesschau war, ist heute für junge Menschen leider oft TikTok. Was früher recherchierte Reportage war, ist heute algorithmischer Inhalt. Was früher als Quelle galt, wird heute im Sekundentakt infrage gestellt. Unsere Demokratie - das haben wir heute schon gehört - braucht eine neue Medienordnung, die mit dieser Realität Schritt hält. Deshalb beraten wir im Plenum zu Recht diese drei Staatsverträge, die Schutz, Transparenz und Unabhängigkeit ins Zentrum rücken. Alle drei Verträge eint das Ziel, die Medienordnung im föderalen Deutschland fit für das digitale Zeitalter zu machen. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag beschäftigt sich mit dem Thema Jugendschutz, der Siebte strukturiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu und der Achte reformiert das Finanzierungsverfahren fair, sachlich und verlässlich. Ich möchte besonders auf zwei Punkte eingehen, die mir persönlich wichtig sind: der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum und die Zukunft unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gerade hier im Saarland. Beide Bereiche stehen symbolisch für das, was uns als SPD leitet: Verantwortung übernehmen, klare Regeln schaffen und die Menschen stärken, die Schutz und Teilhabe brauchen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist kein Randthema für uns. Er ist ein Gradmesser dafür, wie ernst wir gesellschaftliche Verantwortung im digitalen Zeitalter nehmen. Kinder wachsen heute wie selbstverständlich mit Medien auf, oft schneller als uns lieb ist. YouTube, WhatsApp, Spiele-Apps und Plattformen sind alle längst kein Neuland mehr. Sie sind der Alltag junger Menschen. Dieser Alltag ist leider nicht frei von Gefahren. Auf TikTok werden Essstörungen romantisiert, auf Plattformen kursieren Gewaltvideos und Pornoseiten sind ganz ohne Altersabfrage ein paar Klicks entfernt. Wir alle erleben, wie junge Menschen heute unter dem ständigen Druck stehen, immer erreichbar, sichtbar und vergleichbar zu sein. Dieser Alltag birgt Risiken und, liebe Kolleginnen und Kollegen, Wegschauen ist keine Option. Es braucht politischen Willen und konkrete Instrumente, wie wir sie in den drei Medienänderungsstaatsverträgen finden. (Beifall von der SPD.) Ich bin froh, dass wir im Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag einen entscheidenden Schritt in Richtung Kinder- und Jugendschutz gehen. Mit dem Betriebssystemansatz werden Gerätehersteller verpflichtet, Jugendschutzeinstellungen direkt am Endgerät zu ermöglichen. Eltern (Abg. Haas (SPD)) können also konkret festlegen, was ihr Kind sehen darf und was nicht. Mit der „Follow the Money“-Regelung können illegale jugendgefährdende Angebote dort getroffen werden, wo es wirklich weh tut, nämlich bei den Zahlungsströmen. Mit der Mirror-Domain-Klausel stellen wir sicher, dass Anbieter nicht einfach unter einer neuen Webadresse dieselben Inhalte erneut verbreiten. Wir machen Schluss mit der absurden Situation, dass ein Gastronom seine Konzession verliert, wenn er wiederholt gegen den Jugendschutz verstößt, wohingegen Soziale-Medien-Plattformen nahezu unbehelligt bleiben und alles durchgehen lassen. Ich finde, die Debatte um die Altersverifizierung wird zur richtigen Zeit geführt. Ich bin gespannt, wie diese Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten verläuft. Die EU-Kommission hat klar gemacht, dass sie keine Regelung auf EU ‑ Ebene möchte, sondern es den einzelnen Staaten überlässt. Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt in Deutschland unter den Bundesländern die Debatte führen und am Ende zu einer guten Lösung bei einer eventuellen Verifizierung kommen. Ich glaube aber, wir müssen vor allem darüber sprechen, wie wir junge Menschen fit machen, in der digitalen Welt zurechtzukommen. Für die SPD-Fraktion ist wichtig, in dieser Debatte die Rechte der Kinder und die Sorgen der Eltern ernst zu nehmen. Deshalb ist es richtig, dass wir mit dem Sechsten Medienänderungsvertrag die Kinder dort schützen, wo sie unterwegs sind: im digitalen Raum. So geht moderner Jugendschutz. (Beifall von der SPD.) Der Schutz junger Menschen ist das eine. Eine stabile demokratische Gesellschaft aber braucht starke Medien für alle Generationen. Die Ministerpräsidentin hat eben zu Recht gesagt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule unserer Demokratie, gerade in Zeiten, in denen Information und Desinformation nur einen „Wisch“ voneinander entfernt sind. Es ist kein Geheimnis, dass die Zeiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rau sind. Der Erwartungsdruck ist hoch. Skandale, Spardruck der letzten Jahre, Digitalisierung, aber auch der wachsende Rechtspopulismus in unserem Land - die Angriffe auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommen von vielen Seiten. Unsere Antwort ist klar: Wir machen ihn nicht klein, wir wollen ihn nicht abschaffen. Wir wollen ihn reformieren, modernisieren und stärken. (Beifall von der SPD.) Deswegen ist der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag der richtige Schritt. Bildung, Kultur und Information werden als Kernauftrag geschärft, auch online. Die Gremien werden reformiert: mehr Vielfalt, mehr Verantwortung und mehr Transparenz. Es wird einen Kodex für den Einsatz von KI geben und eine Pflicht zur Leistungsanalyse. Medienkompetenz wird gesetzlicher Auftrag. Öffentlich-rechtliche Sender sollen nicht nur senden. Sie sollen Orientierung geben, Haltung vermitteln und Teilhabe ermöglichen. Die Reform ist nicht abstrakt, sie hat konkrete Auswirkungen, auch für uns im Saarland. Mit der Abschaffung des Sonderkündigungsrechts im ARD-Finanzausgleich sichern wir die Position des Saarländischen Rundfunks als eigenständige Stimme innerhalb der ARD. Das ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Rundfunkanstalt in unserem Land, für die wir dankbar sind. (Beifall von der SPD.) Deswegen gilt mein Dank den Mitarbeitenden des Saarländischen Rundfunks. Wir sind froh, dass wir Sie in diesem Land haben und dass Sie einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte in diesem Land leisten. Deswegen kann ich nur wiederholen, was die Ministerpräsidentin gesagt hat: Ihnen allen einen herzlichen Dank für Ihre Arbeit, die Sie tagtäglich leisten. Sie sind systemrelevant für die regionale Vielfalt, für die kulturelle Teilhabe und für unsere Demokratie. (Beifall von der SPD.) Gerade weil Rechtspopulisten und Rechtsextreme den öffentlichen Rundfunk am liebsten zerschlagen würden, ist es wichtig, dass wir ihn verteidigen - aus Überzeugung. Denn dort, wo Hetze Alltag wird, braucht es Haltung auf Empfang. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein demokratisches Gegengewicht zur gezielten Desinformation, denn er liefert Fakten, wo andere Fakes streuen. Genau deshalb verteidigen wir ihn als SPD entschieden. (Beifall von der SPD.) Ich komme auch nicht drumherum, noch einmal zurückzublicken. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts im Jahr 2023 haben wir als SPD frühzeitig den Weg für eine moderne, unabhängige und staatsferne Medienordnung im Saarland bereitet. Wir wurden damals vor allem von der Opposition heftig kritisiert. Heute zeigt sich, wie richtig und weitsichtig dieser Kurs war. Was wir 2023 mutig angeschoben haben, wird heute mit diesen drei Staatsverträgen konsequent weitergeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte um den Rundfunkbeitrag ist seit Jahren ein beliebtes Einfallstor für Stimmungsmache gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Eindruck wird erweckt, als sei dieser Beitrag eine willkürliche Belastung, als wäre er ein Relikt aus vergangenen Tagen. Doch das Gegenteil ist richtig. Der Rundfunkbeitrag ist der Preis für Staatsfer- (Abg. Haas (SPD)) ne, unabhängige Information, für Bildung, Kultur und für die Abbildung der regionalen Vielfalt, aber auch für eine demokratische Debatte. Wenn wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft Haltung zeigen kann, dann braucht er Planbarkeit. Wenn wir verhindern wollen, dass parteipolitische Interessen die Beitragsfestsetzung lahmlegen, dann braucht es klare und gerechte Regeln. Genau das leistet der Achte Medienänderungsstaatsvertrag. Die KEF-Empfehlung gilt grundsätzlich automatisch. Das stärkt die Unabhängigkeit. Nur wenn eine bestimmte Zahl von Ländern widerspricht, wird erneut beraten. Das wahrt wiederum die Länderkompetenz. Es bringt Planungssicherheit für die Sender und verhindert vor allem eines, was wir gerade erleben: die politische Einflussnahme durch Blockadehaltung. Es geht also dabei nicht um ein reines Durchwinken der Beitragserhöhung. Es geht um ein transparentes, nachvollziehbares und rechtssicheres Verfahren, das den öffentlich-rechtlicher Rundfunk vor politischer Erpressung schützt. Der Achte Medienänderungsstaatsvertrag ist für uns ein klares Bekenntnis. Wir als SPD stehen zu einem unabhängigen Journalismus. Wir tun, was notwendig ist: ihn dauerhaft absichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese drei Medienstaatsverträge sind ein Signal an unsere Demokratie, an die Medienlandschaft und an die Menschen in unserem Land. Sie zeigen, dass wir die Verantwortung ernst nehmen, die mit einer freien und vielfältigen Medienordnung einhergeht. Wir gestalten sie mit klarer Haltung: besserer Schutz für Kinder und Jugendliche, ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der unabhängig, verlässlich und für alle zugänglich bleibt, eine Medienordnung, die nicht von Konzerninteressen geprägt ist, sondern vom Gemeinwohl. Wir als SPD machen nicht mit bei den billigen Schlagzeilen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir ducken uns nicht weg, wenn es darum geht, Regeln zu setzen, die wirklich tragen. Wir stehen für eine Politik, die Medien nicht den Märkten überlässt, sondern der Demokratie verpflichtet. Denn demokratische Öffentlichkeit fällt nicht wie selbstverständlich vom Himmel. (Beifall von der SPD.) Sie braucht sichere Fundamente in Gesetzen und im politischen Willen. Genau das zeigen wir heute mit unserer Zustimmung zu diesen drei Medienänderungsstaatsverträgen. Ich bitte Sie daher heute um die Zustimmung in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Uns liegen der Sechste, Siebte und Achte Medienänderungsstaatsvertrag zur Beschlussfassung vor. Wir haben hier schon über andere Medienstaatsverträge abgestimmt. Die folgenden waren immer schon auf Vorrat in der Beratung. Jetzt haben wir dieses Mal tatsächlich drei, die fix und fertig vorliegen, über die wir abstimmen sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuerst einmal hinterfrage ich unsere Arbeit. Wir sind ein Gesetzgebungsgremium und das Gesetzgebungsgremium ist eine von drei Gewalten, die nach allgemeiner Auffassung für die Demokratie wichtig sind: Gesetzgebung, Ausführung, Gerichtsbarkeit. Aber was tun wir als gesetzgebende Gremium? Ich habe heute auf die Tagesordnung geschaut: Aus unseren Reihen kommt ein Gesetzesantrag, alle anderen kommen von der Regierung. Das heißt, im Grunde genommen muss man sich doch fragen, ob wir nicht die Erfüllungsgehilfen der ausführenden Macht und Kraft sind, nämlich der Regierung? Wir haben hier drei Staatsverträge, die an Komplexität - ich nenne es einmal Verwickeltheit, Schwierigkeit oder Vielseitigkeit - nichts zu wünschen übriglassen, mit denen man sich also ausgiebig befassen müsste und sollte. Jetzt frage ich Sie, liebe Kollegen, ohne eine Antwort zu erwarten: Haben Sie die überhaupt gelesen? - Außer natürlich den Leuten, die im Rundfunkrat sind, das sind drei, aber sie haben dort kein Stimmrecht. Das ist übrigens auch keine normale Sache, ohne es abwerten zu wollen: Kann es sein, dass jeder, der der dort vertreten ist, ein Stimmrecht hat, aber das Parlament des Saarlandes, in dem von den Saarländern gewählte Vertreter sind, dort kein Stimmrecht hat? Ich bin im Rundfunkrat mal gefragt worden, ob ich gegen etwas sei. Ich habe gesagt: Ich habe doch gar kein Stimmrecht. Das macht jedoch nicht viel aus, denn in der Regel sind die Abstimmungen einstimmig. Ich will aber fragen: Haben Sie diese Texte wirklich genau gelesen? Haben Sie gesehen, was im Vierten oder Fünften Staatsvertrag gestanden hat? Sehen Sie die Fortschritte? Sehen Sie eine Entwicklung und fragen Sie sich nicht auch einmal, warum man nicht ein schlüssiges Werk vorlegen könnte, über das abgestimmt werden könnte, nachdem ausführlich beraten worden wäre? Wenn das doch alles so gut ist, was wir jetzt machen - Frau Rehlinger hat das ja so vorgetragen -, warum haben wir das nicht schon (Abg. Dörr (AfD)) vor zehn Jahren gemacht? Warum machen wir das erst jetzt? (Ministerpräsidentin Rehlinger: Wie viele Apps hatten wir denn vor zehn Jahren, vor denen wir uns schützen mussten? - Lachen.) Ich weise zunächst einmal auf die Aussprache hin: Es wird im Englischen eher mit A gesprochen, die Deutschen sagen immer „Äpps“. Na ja, das ist auch gut, man versteht, was gemeint ist. (Lachen und Kopfschütteln bei der SPD. - Zu- ruf: Was ist es denn?) Es gab schon vor zehn Jahren Dinge, die jetzt geregelt werden sollen, die man schon hätte regeln können, außerhalb dieser Apps. Das ist eine Geschichte, nun aber zur Sache: Ich frage mich, ob wir als Parlament nicht missbraucht werden, um irgendeine Politik von irgendwelchen Leuten, die wir gar nicht kennen, hier abzusegnen. (Zurufe von der SPD: Oh je!) Zur Sache: Es ist in diesen Verträgen, vor allen Dingen im Achten Medienänderungsstaatsvertrag, auch vom Geld die Rede. Ohne Geld kann man nichts machen. Es ist aber doch einfach störend, dass man von Zwangsbeiträgen reden muss. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.) Wo gibt es das sonst wo in der Welt, dass man Zwangsbeiträge für Sendeanstalten erheben muss? Kann das nicht auf einer anderen Basis, auf einer anderen Grundlage geschehen, dass also wirklich nur die Benutzer bezahlen müssen? Das ist sonst wo auch so: Wenn ich Wasser benutze, bezahle ich Wassergeld, wenn ich kein Wasser benutzen, bezahle ich keines. Das ist ein Punkt, der vielen Menschen nach wie vor ein Dorn im Auge ist. Ich sage noch etwas zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Wenn ich in der Regierung wäre, würde ich sie auch immer loben. Die Regierung wird durchweg gelobt. Hier wird die Gefahr von Populisten und so weiter beschworen. Ich fühle mich nicht als Populist. Wir von der AfD sind für das Volk. Wir kommen aus dem Volk (Abg. Ahr (SPD): und arbeiten gegen das Volk) und mit dem Volk wollen wir für das Volk Politik machen, nicht wie die Gewerkschaften. (Unmutsbekundungen bei der SPD und Zuru- fe der Abgeordneten Ahr (SPD), Braun (SPD) und Sisamci (SPD).) Die Gewerkschaften, Herr Ahr, machen nur für die Gewerkschaftsfunktionäre Politik. (Weitere Unmutsbekundungen bei der SPD. - Zurufe: Rechte waren schon immer gegen die Gewerkschaften. Sie werden sich nie ändern. - Ihre Partei ist gegen das Volk.) Sie machen es nicht für die Mitglieder. Deshalb haben sie schon in früheren Zeiten sehr viele Mitglieder verloren, aber in Notzeiten müssen sich die Leute ja irgendwohin wenden. Dann bekommen sie wieder ein paar Leute, aber normalerweise ‑ ‑ (Zuruf: Warten Sie nur ab. Wenn Sie so wei- termachen, haben Sie gar keine Mitglieder mehr, wenn es zum Verbotsverfahren kommt. - Weitere Zurufe und Unruhe.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Entschuldigung, das Wort hat der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Wenn Sie schauen, was passiert und was die Ergebnisse sowie Erfolge sind, dann sehen Sie, dass es den Gewerkschaftsfunktionären am Schluss immer gut geht. (Abg. Ahr (SPD): Ist das jetzt Medienstaats- vertrag? Um was geht es?) Egal ob der Betrieb kaputtgeht oder nicht, den Gewerkschaftsfunktionären geht es gut, der Belegschaft geht es schlecht. Das ist meine persönliche Meinung. (Abg. Ahr (SPD): Sie haben gar keine Ah- nung und davon sauviel.) Das kann gut sein, aber das gefällt Ihnen jetzt gar nicht. Das kann ich gut verstehen. (Unruhe und weitere Unmutsbekundungen bei der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich bitte jetzt um Ruhe im Saal. Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

So sieht es aus. - Wenn ich von mir ausgehe, der bekanntermaßen auch sehr viele nicht deutsche Medien konsumiert und sich sonst wo anschaut, wie Dinge in der Welt beurteilt werden, dann stelle ich fest, dass es mir sehr oft wehtut und ich es vermeiden möchte, das Erste Deutsche Fernsehen und das ZDF einzuschalten, weil sehr viele Dinge sehr einseitig dargestellt werden. Hier zeigt man „Haltung“. Wir brauchen keine Haltung vor denen, die in der Regierung sind. Wir brauchen Haltung für das Volk. In diesem Falle stelle ich von mir aus gesehen eine gewaltige Einseitigkeit fest. (Abg. Dörr (AfD)) Den Saarländischen Rundfunk muss ich ausnehmen. Ich werde nicht mit zwei Zungen reden. Ich habe im Rundfunkrat schon gesagt, dass der Saarländische Rundfunk gute Arbeit leistet und sich im Rahmen des Möglichen bemüht, einigermaßen neutral zu bleiben. Der Ansicht bin ich nach wie vor, obwohl man daran noch arbeiten könnte. Beispielsweise sind die anderen Fraktionen am Montag nach der Pressekonferenz durch ihre Sprecher zu Wort gekommen. Herrn Schaufert und mir hat man das, was wir sagen, in den Mund gelegt. Man hat uns nicht selbst sprechen lassen wollen. So etwas gefällt uns nicht, aber im Großen und Ganzen müssen wir sagen, dass wir mit der Berichterstattung des Saarländischen Rundfunks einigermaßen zufrieden sind. Vor allen Dingen ist auch das, was sonst geleistet wird, für eine kleine Rundfunkanstalt eigentlich erstaunlich. (Abg. Haas (SPD): Ist das peinlich.) Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Saarländische Rundfunk ein Teil der ARD ist und insofern zum Teil in Mithaftung genommen wird. Ich will das jetzt nicht viel länger machen, obwohl ich die Redezeit dazu ausnahmsweise hätte. Es ist mir wichtig, noch eine Sache zu sagen. Wir von der AfD sind für den Saarländischen Rundfunk und auch für dessen Erhalt. Wir sind zudem für eine weitere Verbesserung des Saarländischen Rundfunks. Etwas sage ich jetzt doch noch: Den Saarländischen Rundfunk gab es schon, da gab es die ARD noch nicht, und ihn wird es auch geben, wenn es die ARD einmal nicht mehr geben sollte. (Abg. Commerçon (SPD): Wenn es die AfD nicht mehr geben sollte. - Heiterkeit.) Herr Commerçon ist zu kleinen Scherzen immer gut aufgelegt. Herr Commerçon, ich muss Ihnen allerdings sagen, die AfD betreffend sind wir guten Mutes, was die Wahlen in zwei Jahren angeht. Da sind Sie in einer anderen Situation. Sie müssen jetzt schon gucken, wer wieder kommt und wer nicht mehr kommt. Das Problem haben wir nicht. Wir werden uns verstärken, denn das Volk merkt, wo es hingeht. Das Volk merkt auch, was in fast dreieinhalb Jahren SPD-Alleinregierung in Deutschland und im Saarland wirklich besser geworden ist. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe jeweils an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung, Drucksache 17/1582. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1582 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1582 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 17/1584. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1584 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1584 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 17/1585. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1585 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1585 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Änderungen am Saarländischen Besoldungsgesetz vorgenommen werden. Schwerpunkt dabei sind Regelungen im Bildungsbereich. Die Gemeinschaftsschulen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Aufgrund gestiegener Anforderungen ist es sachgerecht, dass sich auch in der Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen die Gleichwertigkeit der beiden Schulformen Gemeinschaftsschule und Gymnasium deutlicher abbildet. Erste Änderungen hierzu erfolgten bereits zum 1. Januar 2022 und mit Wirkung vom 1. September 2023. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nunmehr - entsprechend dem Regierungsprogramm für die die aktuelle Legislaturperiode - in einem dritten und letzten Schritt der Ausbau der Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen abgeschlossen. Durch Stellenhebungen und Hebungen von Ämterwertigkeiten werden im Bereich der Gemeinschaftsschulen höhere Anreize gesetzt und der Bewerberkreis für Funktionsstellen wird erweitert. Ebenso erfolgt eine Reduktion der bisherigen zahlreichen schülerzahlabhängigen Wertigkeitsdifferenzierungen in den Funktionsstellenstrukturen der Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, für das Deutsch-Luxemburgische Schengen-Lyzeum in Perl die Möglichkeit zu schaffen, Funktionen unabhängig von der Laufbahngruppenzugehörigkeit und, soweit möglich, von der Lehramtsbefähigung zu übertragen. Entsprechendes gilt für die Gemeinschaftsschulen. Beim Bildungscampus Saarland soll schließlich für die Leitung des dortigen Landeskompetenzzentrums Inklusion im Saarländischen Besoldungsgesetz ein Amt geschaffen werden, um die gegebene Organisationsstruktur nachzuzeichnen. Für die vorgesehenen Maßnahmen im Bildungsbereich stehen die erforderlichen Planstellen und Haushaltsmittel ausreichend zur Verfügung. Neben diesen den Schulbereich betreffenden Regelungen sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes vor. Zu nennen ist hierbei unter anderem die Einbeziehung von Freiwilligendiensten in den Katalog der Zeiten, die im Rahmen des Erfahrungsdienstalters berücksichtigungsfähig sind. Diese Ergänzung stellt sicher, dass die gesellschaftspolitisch gewünschten und sozial anerkennenswerten Dienste, die jungen Menschen wertvolle Kompetenzen für ihre Persönlichkeitsentwicklung und die berufliche Entwicklung vermitteln, bei einer späteren Verbeamtung besoldungsrechtlich auch honoriert werden. Daneben wird eine Entscheidung des badenwürttembergischen Verfassungsgerichtshof zur Höhe des kinderbezogenen Familienzuschlags aufgegriffen. Betroffen sind Fälle, in denen beide Elternteile teilzeitbeschäftigte Beamte sind und in der Summe ihre Arbeitszeiten unterhalb einer Vollzeitbeschäftigung liegen. Ferner werden Bestimmungen des Personenstandsgesetzes dienstrechtlich adaptiert. Neben den dortigen Vorgaben besteht die Möglichkeit, keine Angabe oder die Angabe „divers“ als Geschlechtseintrag zu führen. Für diesen Personenkreis existieren im Saarländischen Besoldungsgesetz derzeit noch keine entsprechenden Regelungen zum Wortlaut der Amtsbezeichnung, da die Besoldungsordnungen bisher lediglich männliche und weibliche Amtsbezeichnungen vorsehen. Mit einer Änderung der Besoldungsordnungen soll für diesen Personenkreis eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Amtsbezeichnung geschaffen werden, ohne der derzeitigen, noch nicht abgeschlossenen Debatte zur Sprachentwicklung vorzugreifen. Abschließend sieht der Gesetzentwurf Konkretisierungen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung der Polizeizulage vor. Dies betrifft Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten, sowie Beamtinnen und Beamten des cyberkriminalistischen und des wirtschaftskriminalistischen Dienstes. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1586. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1586 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1586 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD- Landtagsfraktion, Gegenstimmen gab es keine, enthalten haben sich CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 17/1587) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften. Das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz in der derzeit gültigen Fassung wurde letztmals im Jahr 2024 punktuell angepasst. Seitdem ist die Rechtsentwicklung vorangeschritten, insbesondere im Zuge der Digitalisierung. Im Interesse der Einheitlichkeit des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Bund und Ländern ist das weitgehend wortgleiche Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechend anzupassen. Die allgemein gültigen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes sollen den öffentlich-rechtlichen Verwaltungen im Land auch im Falle von Änderungen stets unmittelbar und aktuell zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund haben wir nun einen neuen Weg gewählt, um das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. Entsprechend der Regelungen in den Ländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sieht der Gesetzentwurf zur weiteren Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ein Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz vor, das zukunftsoffen und modern wenige landesspezifische Besonderheiten regelt und im Übrigen auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes in seiner jeweils geltenden Fassung verweist. So bleibt beispielsweise als saarländische Besonderheit weiterhin die Möglichkeit bestehen, französische Dokumente bei Behörden ohne Übersetzung vorzulegen. Die Anpassung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes an das Bundesrecht stellt somit den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfes dar. Da jedoch auch in anderen saarländischen Vorschriften Verweise auf das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz existieren, müssen diese auch entsprechend angepasst werden. Dies erklärt die Länge des vorliegenden Gesetzentwurfes mit seinen vielen Artikeln. Die Anpassungen im Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz geben auch Gelegenheit, sozusagen als Annex ein Anliegen aus der Vollzugspraxis umzusetzen. So wurden die gesetzlichen Regelungen zur Ersatzvornahme dahingehend konkretisiert, dass für grundstücksbezogene Kosten der Ersatzvornahme zukünftig gelten soll, dass sie als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Durch die Neuregelung wird eine dingliche Haftung für die grundstücksbezogenen Kosten der Ersatzvornahme begründet, mit der Folge, dass der Vollstreckungsbehörde im Falle der Zwangsversteigerung ein Recht auf vorrangige Befriedigung eingeräumt wird. Hinsichtlich der Einzelheiten darf ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf mit seiner Begründung verweisen. Ich bitte um Annahme dieses Gesetzentwurfes und Überweisung in den Ausschuss. - Herzlichen Dank, Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1587. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1587 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1587 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD ‑ , CDUund AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (Drucksache 17/1596) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordnetem David Maaß das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

David Maaß SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Saarländerinnen und Saarländer! Wir sprechen heute über die Änderung des SPolDVG - das ist sehr technokratisch, ich will es vielleicht ein bisschen weniger kryptisch sagen -, nämlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei. Wenn man es vereinfacht darstellen will, sprechen wir heute über die Erweiterung der AML-Ortung im Saarland über die 110. Ich will zu Beginn meiner Rede ganz kurz erklären, was AML ist, nämlich die Abkürzung für Advanced Mobile Location. Das ist ein Systemdienst, der auf vielen modernen Smartphones, Apple, aber auch Samsung fest installiert ist. (Abg. Maaß (SPD)) Wird ein Notruf über die 112 abgesetzt - dort ist es schon seit Längerem möglich, dazu komme ich gleich -, dann werden alle verfügbaren Ortungssensoren wie GPS, WLAN oder Mobilfunkdaten automatisch aktiviert. Die ermittelte Position wird über SMS oder eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung an einen hinterlegten AML-Endpunkt gesendet. Über die 112 ist die Ortung schon seit 2019 deutschlandweit möglich. Deutschland ist eines von vielen Mitgliedstaaten, in denen es die Ortung im Moment schon gibt. Die AML-Endpunkte sind in Berlin und Freiburg. Für die 110 läuft derzeit ein Pilotbetrieb - dazu werde ich gleich kommen. Die Daten werden maximal für 60 Minuten pseudonymisiert gespeichert und dann automatisch gelöscht. Die Polizei kann darauf nur zugreifen, wenn es einen konkreten Sachverhalt gibt. Wie schon gesagt, gibt es seit ungefähr zehn Monaten einen Pilotbetrieb in Baden-Württemberg, von wo aus die AML-Ortung über die 110 schrittweise im Bundesgebiet ausgeweitet wird. Ich kann mich noch gut an die Presseberichterstattung hier im Saarland vor ungefähr zehn Monaten erinnern. Wir haben gesagt, dass wir uns den Pilotbetrieb in Baden-Württemberg anschauen. In der Vergangenheit, in den letzten Jahrzehnten war es so, dass eine entsprechende Ortung über eine Funkzellenabfrage stattfand oder - das war seit 2019 des Öfteren der Fall - dass die Person, bei der die Ortung über die 110 derzeit noch nicht möglich ist, in der FLZ, der Führungs- und Lagezentrale, landet und gebeten wird, die 112 anzurufen, damit darüber geortet werden kann. Das ist ein sehr umständliches Prozedere, das belegt, dass eine Handlungsmöglichkeit beziehungsweise eine Handlungsdringlichkeit besteht. Wir haben uns das Pilotprojekt über zehn Monate hinweg angeschaut. Die entsprechende Infrastruktur funktioniert, auch hinsichtlich des AML-Endpunkts in Baden-Württemberg. Der Pilotbetrieb ist sehr erfolgreich angenommen worden. Deswegen ist das Ganze jetzt auch im Saarland umsetzungsreif. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es auch hier umgangssprachlich sagen: Die Zeit ist reif für eine automatische Ortung über die 110 im Saarland. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die Technik ist schon in den Smartphones verbaut. Blockade gab es nur über den Datenschutz. Deswegen ist es wichtig, jetzt das SPolDVG anzupassen. Wir planen eine umfangreiche Novelle. Wir waren in letzter Zeit in guten Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und haben uns darauf verständigt, dass wir die AML-Ortung über die 110 aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit abseits dieser großen Novelle behandeln und sie heute auch in Zweiter Lesung beschließen werden. Nachdem wir erkannt haben, dass es umsetzungsfähig und -reif ist, möchten wir nicht, dass jetzt noch unnötig Zeit über die sogenannte sitzungsfreie Zeit in der Sommerpause und über ein längeres Anhörverfahren verloren geht. Ich habe in den letzten Wochen auch mit Kolleginnen und Kollegen, mit Polizistinnen und Polizisten aus der Führungs- und Lagezentrale gesprochen. Sie haben von Sachverhalten berichtet, beispielsweise einem Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer im Wald gestürzt ist. Ein Helfer hat ihn gefunden und konnte über die 110 nicht den Standort angeben. Ich glaube, jedem von uns könnte es so gehen, wenn wir eine längere Fahrtstrecke im Auto hinter uns haben. Ich habe mir manchmal auch die Frage gestellt, was wäre, wenn ich einen Verkehrsunfall hätte. Was müsste ich der Polizei sagen, an welcher Anschlussstelle ich mich gerade befinde? Viele wissen das nicht. Das ist ein ganz wichtiges Werkzeug für die Menschen hier im Land, wenn sie in einer psychischen oder physischen Ausnahmesituation sind, wenn sie in einer hilflosen Lage sind oder wenn Sprachbarrieren verhindern, dass sie sich bei der 110 klar und deutlich ausdrücken können, wenn sie einen Notruf absetzen. Warum ist AML wichtig? - Weil es Menschenleben retten kann, denn eine schnelle Ortung spart die entscheidenden Minuten. Ich habe schon gesagt, wie umständlich die Ortung im Moment ist. Es hilft Menschen, die sich in Stress, in Panik befinden oder nicht ortskundig sind. Es ist schon seit 2019 Standard über die 112. Jetzt wissen wir über das Pilotprojekt in Baden-Württemberg, dass wir es datenschutzkonform umsetzen können: pseudonymisiert, befristet und nur im Ernstfall nutzbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD- und CDU-Fraktion, das Folgende ist auch ein entscheidender Punkt: Wir wollen eine moderne, digitale Polizei, die effektiv und vor allen Dingen effizient arbeitet. Die AML-Ortung über die 110 wird die Kolleginnen und Kollegen der Polizei nicht nur rechtlich, sondern vor allen Dingen auch personell entlasten. Bei dem Beispiel mit dem verunglückten Radfahrer im Wald, der nicht weiß, wo er ist, würde eine Suchmaßnahme ausgelöst, die sehr zeit- und vor allem personenintensiv ist. Diese Gesetzesänderung ist im Endeffekt auch ein Puzzlestück unserer Sicherheitsarchitektur, die wir als SPD-Landtagsfraktion in den letzten drei Jahren hier im Landtag vorantreiben. Wir stärken Katastrophenschutzbehörden, Rettungsdienste, insbesondere aber auch die Polizei nachhaltig im personellen Bereich, aber auch bei der Wertschätzung. Dadurch können wir für die Menschen in diesem Land ein Stück mehr Sicherheit gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, AML ist erprobt, technisch etabliert und rettet bereits jetzt über die 112 Leben. Es ist Zeit, dass es im Saarland (Abg. Maaß (SPD)) eingeführt wird. Mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion, dass wir in diesem Punkt, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung, um die Bürgerinnen und Bürger geht, pragmatisch handeln und kein Parteikalkül vor uns herschieben. Wir machen die Sicherheit datenschutzkonform. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf, dieser Gesetzesänderung heute in Erster und auch in Zweiter Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD und der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Abgeordneten Maaß und eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Wagner-Scheid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wer Hilfe braucht, wählt die 110 oder die 112. Das lernt jedes Kind bereits im Kindergarten. Wenn Menschen hilflos sind, wenn sie nicht genau wissen, wo sie sind, oder sich nicht verständlich machen können, dann müssen sie geortet werden können. Schnell zu wissen, wo jemand ist, der Hilfe braucht, kann Leben retten. Es kommt auf jede Sekunde an. Der Schlüssel, um das zu tun, ist AML. Der Kollege hat bereits einige Ausführungen dazu gemacht. AML ist die Revolution im Notruf seit der Einführung der Notrufsäulen und ein wichtiges Hilfsmittel, das im Saarland derzeit noch fehlt. AML ist Advanced Mobile Location, auf Deutsch: fortschrittliche mobile Ortung. Das Mobiltelefon erkennt dabei, wann es sich um einen Notruf handelt, also die 110 oder die 112 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, aktiviert die interne Ortungsfunktion und sendet die Positionsdaten an die Rettungsleitstellen, an die Notrufzentralen. Die Übermittlung ist ganz einfach, auch technisch. 75 Prozent aller Notrufe erfolgen schon mit einem Handy, einem Smartphone. Die technische Voraussetzung ist gegeben, dass die Daten desjenigen, der dringend Hilfe braucht, schon mit dem Anruf übertragen werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt derzeit noch einen großen Unterschied zwischen dem Anruf bei der 112 und der 110. Wer mit seinem Smartphone bei der 112, bei der Feuerwehr anruft, der kann deutschlandweit geortet werden, seit 2020 im Saarland. Bei der 110, bei der Polizei, sieht es anders aus: Die Polizei kann bislang nur im Einzelfall den Standort feststellen. Über die Funkzelle geht das zwar, in ländlichen Regionen bedeutet das aber oft einen Radius von einem Kilometer. Im städtischen Rahmen ist der Radius kleiner, aber auch hier machen 100 oder 200 Meter viel aus, da sich dann die Frage stellt, in welchem Haus oder in welchem Garten genau sich die hilflose Person befindet. Technisch ist die metergenaue Ortung mit AML in Deutschland bereits seit August 2024 möglich, rechtlich mittlerweile schon in mehr als der Hälfte aller Bundesländer: in Schleswig-Holstein, in Brandenburg, in Hessen, in Nordrhein-Westfalen, in Berlin, in Niedersachsen, in Sachsen und in Bayern. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eben noch nicht im Saarland - und das wollen wir heute gemeinsam ändern. (Beifall von der CDU und der SPD.) Es geht schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Leib und Leben von hilflosen Menschen. Die CDU-Landtagsfraktion hatte im April dieses Jahres dazu eine parlamentarische Anfrage gestellt. In der Antwort der Landesregierung heißt es etwas unbestimmt; ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird im Rahmen der nächsten Novellierung des Polizeirechts die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage anregen.“ Das erschien uns, der CDU-Fraktion, etwas allzu vage. Warum sollten wir Zeit verlieren, noch mehr Zeit verlieren? Jeder Tag ohne Ortungsfunktion im Saarland bedeutet eine vertane Chance in einem Bereich, in dem es um Menschenleben geht. Deshalb haben wir von der CDU-Landtagsfraktion nach Vorliegen dieser Antwort auf unsere Parlamentarische Anfrage medial gefordert, die Landesregierung möge heute, im Juni-Plenum, einen Gesetzentwurf vorlegen. Ich bin dankbar, dass die Landesregierung nun tatsächlich eine Empfehlung vorgelegt hat, einen Formulierungsvorschlag, den wir von CDU und SPD heute debattieren und in Erster und in Zweiter Lesung gemeinsam verabschieden wollen. Zeit ist seit August des vergangenen Jahres schon viel verlorengegangen, jeder Tag, jede Minute, jede Sekunde zählt. Deshalb lassen Sie uns das heute beschließen, zugunsten der Saarländerinnen und Saarländer, denn im Notfall zählt jede Sekunde. Ich bitte um Unterstützung für unseren gemeinsamen Gesetzesantrag. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Kollegin. Es gibt eine weitere Wortmeldung. - Ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Besucher und Pressevertreter! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stehen heu- (Abg. Schaufert (AfD)) te vor einem wichtigen Schritt zugunsten der Sicherheit der Bürger im Saarland. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes ist sinnvoll, notwendig und im Grunde längst überfällig, er kann gerne heute in Erster und Zweiter Lesung durch das Hohe Haus gehen. Es ist ein Akt der Übernahme von Verantwortung, dass wir unserer Polizei endlich die technischen und rechtlichen Möglichkeiten geben, im Notfall schnell und zielgerichtet zu helfen, auch wenn Anrufende bei einem Notruf über die 110 den Standort nicht oder nicht mehr selbst mitteilen können. Jede Minute kann Menschenleben retten, jede künstlich aufgebaute Hürde im Ausnahmefall Leben kosten. Die geplante automatische Übertragung von Standortdaten schließt die Lücke, die bislang zwischen den Notrufnummern 112 und 110 bestand. Sie sorgt damit für mehr Sicherheit für uns alle und verhindert zudem, dass unter Umständen auch willentlich falsche Ortsangaben gemacht werden, um sich zum Beispiel einen üblen Scherz mit den Rettungs- und Ordnungskräften zu erlauben. Die gesetzlich zulässigen Maßnahmen sind eng begrenzt, datenschutzrechtlich klar geregelt und sollen ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen. Das muss zwingend so sein, diese Regelung darf nicht für andere Zwecke aufgeweicht werden. Was jedoch erneut ein schlechtes Signal aussendet, das muss ich hier ganz offen sagen, ist der politische Umgang mit dem Vorhaben im Vorfeld. Es ist bedauerlich und befremdlich, dass die AfD-Fraktion von SPD und CDU erneut kategorisch davon ausgeschlossen wurde, sich an der Erarbeitung und Einbringung dieses wichtigen Gesetzesvorhabens zu beteiligen. Ein solches Verfahren schwächt die demokratische Kultur im Parlament und gibt der Bevölkerung das Gefühl, dass es nicht um Lösungen, sondern um parteipolitische Machtspiele geht. Die Anliegen der Bürger und die Verbesserung der Gefahrenabwehr müssen immer über parteipolitischen Grenzen hinweg im Mittelpunkt stehen. - Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Eine weitere Wortmeldung ist eingegangen. - Ich erteile nunmehr Herrn Minister Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich nur einige wenige Bemerkungen machen, auch selbstkritische Anmerkungen. Die Zeitverzüge, die eben angesprochen wurden, sind Gott sei Dank nicht in der Größenordnung eingetreten, wie es ursprünglich in der Antwort der Landesregierung auf die Parlamentarische Anfrage einkalkuliert war. Wir hatten diese Änderung eingepreist in eine anstehende Novellierung des Saarländischen Polizeidatenverarbeitungsgesetzes zusammen mit dem Saarländischen Polizeigesetz und auch anderen Gesetzen rund um das Thema Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung. Unmittelbar nach der Anfrage haben wir uns aber noch einmal zusammengesetzt und das bewertet. Ich habe dann entschieden, dass das aufgesplittet wird. Ich sage auch selbstreflektierend: In diesem Prozess hätte man das vielleicht noch ein Stück weit stärker im Vorfeld aufeinander abstimmen und steuern können. Umso dankbarer bin ich, dass es diese große Übereinstimmung gab und gibt. Ich bin froh, dass ich mit der Formulierungshilfe, die wir über den Ministerrat ohne viel Aufhebens eingespielt haben, beim Parlamentarischen Geschäftsführer und beim Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion ebenso offene Türen und Gehör gefunden habe wie bei der Regierungsfraktion. Dafür sage ich ausdrücklich herzlichen Dank. Das zeigt: In wichtigen Fragen stehen wir zusammen. Dafür herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich sage das auch mit Blick auf die notwendige Unterstützung der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden, ich sage das mit Blick auf die Blaulichtfamilie. Wir haben uns erlaubt, Ihnen eine Publikation auszuteilen, die die Vielfältigkeit der Arbeit der Blaulichtfamilie in diesem Land darstellt. (Minister Jost verweist damit auf die Publika- tion „Blaulicht Backstage“, die die Abgeord- neten zu Beginn der Sitzung auf ihren Plätzen vorfanden.) Allen hieran Beteiligten sage ich herzlichen Dank für diese Unterstützung. Wir wollen immer das, was schon gut ist, noch ein Stück weit besser machen. Ich nehme den Anlass heute wahr und erinnere daran und appelliere, dass wir alle gemeinsam hinsichtlich der Sicherheitsarchitektur in unserem Land, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die polizeiliche oder die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr handelt, die Verpflichtung haben, im Sinne derjenigen zu arbeiten, um die es letztlich geht: im Sinne der Menschen in diesem Land. Bedeutet dies, selbstreflektierend an der einen oder anderen Stelle die eigenen Vorgehensweisen zu überprüfen, bin ich dazu gerne bereit. Ich freue mich aber vor allen Dingen immer über einen konstruktiven Austausch. Ich sage nun Danke dafür, dass wir das tatsächlich heute noch vor der Sommerpause abräumen können, um nicht weiter Zeit zu verlieren. Das zu sagen, gebührt der Anstand. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1596. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1596 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1596 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und AfD. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1596 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Abstimmung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Die Abweichung von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Dazu eröffne ich zunächst die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1596 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1596 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (Drucksache 17/1588 - neu) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 1993 wurde auf Grundlage eines Staatsabkommens die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, kurz ZLS, mit Sitz in München gegründet. Seit dieser Zeit hat sich die ZLS als eine gemeinsame Behörde aller Bundesländer, die einige Aufgaben im Bereich der Marktüberwachung und im Bereich des technischen Arbeitsschutzes übernimmt, bewährt. Das damalige Abkommen wurde in den vergangenen Jahren immer wieder an die gesetzlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Änderungen in den Vollzugsaufgaben der Arbeitsschutzbehörden und der Marktüberwachungsbehörden angepasst. So verhält es sich auch mit dem hier vorliegenden Entwurf zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Diesmal verfolgt die Änderung des Abkommens folgende Zielsetzungen: Durch das Inkrafttreten des neugefassten Produktsicherheitsgesetzes, des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen und des neuen Marktüberwachungsgesetzes, das der Durchführung der neuen EU ‑ Marktüberwachungsverordnung dient, sind einzelne Gesetzesverweisungen und Begrifflichkeiten im Staatsvertrag nicht mehr zutreffend und sollen daher angepasst beziehungsweise ergänzt werden. Vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie dem Beirat der ZLS, der sich aus Arbeitsschutz- und Marktüberwachungsexperten der Länder zusammensetzt, wurde 2013 ein Konzeptpapier zur Weiterentwicklung der und zur zentralen Aufgabenübertragung durch die ZLS verabschiedet. Aufgaben, die in dem damaligen Konzeptpapier niedergelegt wurden und von der ZLS in den letzten Jahren wie vereinbart nach und nach übernommen worden sind, sollen im Rahmen dieses Änderungsabkommens staatsvertraglich fixiert werden. So sollen nun die neuen Aufgaben der ZLS aufgrund des zuletzt am 02.03.2023 geänderten Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe in das geänderte Abkommen aufgenommen werden. Ferner soll bei der ZLS eine neue Vollzugsaufgabe staatsvertraglich verankert werden. Die Stelle soll mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die Zulassung von Prüfstellen für Tanks nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt übernehmen. Im Rahmen des Aufgabenbereichs „Sprengen“ soll die ZLS die Richtlinienvertretung und dazugehörige Marktüberwachungsaufgaben übernehmen. Das Änderungsabkommen soll gleichzeitig dazu dienen, den Vertragstext um veraltete Textbausteine, die ihre Bedeutung für die heutige Arbeit der ZLS verloren haben, zu bereinigen. Die Verteilung der Kosten zur Finanzierung der ZLS erfolgt auf Basis des Königsteiner Schlüssel. Die finanziellen Belastungen aufgrund der nun angedachten Aufgabenübertragungen sind für das Saarland gering. Bisher zahlte das Saarland zur Finanzierung der ZLS einen jährlichen Länderanteil von rund 13.000 Euro. Aufgrund der neuen Aufgaben und der zu erwartenden Kosten infolge tarifbedingter Anpassungen in den kommenden Jahren ist im Haushaltsjahr 2026 und in den Folgejahren mit einem Länderanteil des Saarlands von etwa 16.000 Euro zur Anteilsfinanzierung der ZLS zu rechnen. Die erforderliche Zustimmung der Finanzministerkonferenz ist in den kommenden Monaten zu erwarten. Eine Übernahme der neuen finanzrelevanten Aufgaben durch die ZLS wäre somit frühestens ab 01.01.2026 möglich. Dazu bedarf es der Zustimmung aller Länderparlamente. Das Änderungsabkommen tritt erst nach einer Veröffentlichung in allen Ländern in Kraft. Vor diesem Hintergrund bitte ich hiermit um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Zustimmungsgesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) in Erster Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1588 - neu. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1588 - neu - in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-, die CDU- und die AfD ‑ Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Mitwirkung des Krebsregisters bei der Qualitätssicherung und Krebsfrüherkennung (Drucksache 17/1589) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der saarländischen Bevölkerung wurden im Jahr 2023 bei rund 3.400 Frauen und 4.000 Männern bösartige Krebserkrankungen neu festgestellt, und mehr als 3.000 Männer und Frauen sind an den Folgen einer solchen Tumorerkrankung verstorben. Krebserkrankungen bedrohen die Gesundheit von uns allen, denn übersetzt in ein persönliches Risiko bedeuten die vorgenannten Zahlen, dass etwa jeder zweite Saarländer und jede dritte Saarländerin damit rechnen muss, im Laufe des Lebens an einem bösartigen Tumor zu erkranken. Damit stellen Tumorerkrankungen die Gesundheitssysteme trotz erheblicher Fortschritte in der Früherkennung, Behandlung und Nachsorge von Neubildungen vor immense Herausforderungen. Aus diesem Grund werden Krebsregister als zentrale und unverzichtbare Werkzeuge in jedem Krebsbekämpfungsprogramm benötigt, denn sie erheben standardisiert Daten für ein fortlaufendes Monitoring von Tumorerkrankungen und deren Versorgung und machen Erfolge in der Krebsbekämpfung, zum Beispiel mittels Früherkennungsprogrammen, messbar. Im Saarland wurde die Notwendigkeit der Datenerhebung für die Krebsbekämpfung besonders frühzeitig erkannt: Seit mehr als einem halben Jahrhundert werden Krebsdaten im Saarland umfassend erhoben und erfolgreich für die Krebsbekämpfung genutzt. Diese Aufgabe nimmt das Saarländische Krebsregister wahr, das im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit angesiedelt ist. Mittlerweile wurden in allen Bundesländern Krebsregister eingerichtet, die bevölkerungsweit Daten zu Tumorerkrankungen standardisiert und digital erheben. Hierfür wurden zahlreiche im Saarland etablierte Prozesse und Werkzeuge übernommen und seitdem gemeinsam weiterentwickelt. Aufgaben und Durchführung der Krebsregistrierung sind im Saarländischen Krebsregistergesetzt detailliert geregelt, eine wesentliche Regelung stellt die Verpflichtung aller im Saarland tätigen Ärztinnen und Ärzte dar, Informationen zu behandelten Tumorerkrankungen an das Krebsregister zu übermitteln. Für ihre wertvolle Mitwirkung bei der Krebsregistrierung möchte ich an dieser Stelle der gesamten saarländischen Ärzteschaft meinen außerordentlichen Dank aussprechen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Mitwirkung des Krebsregisters bei der Qualitätssicherung und Krebsfrüherkennung wird die Aufgabenwahrnehmung des Saarländischen Krebsregisters präzisiert, die im Rahmen seiner Mitwirkung bei gesetzlichen Maßnahmen der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses, kurz G-BA, und bei der Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennung des G-BA erforderlich sind. Diese werden durch Richtlinien des G-BA verbindlich vorgegeben. Die im eingebrachten Gesetzentwurf vorgenommenen Anpassungen wurden erforderlich, nachdem die Anforderungen an die Landeskrebsregister und deren Mitwirkung bei den genannten Programmen des G-BA zwischenzeitlich in Spezifikation definiert wurden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in ihrer Rückmeldung im Rahmen der externen Anhörung der Landesregierung festgestellt, dass die Änderungsvorschläge des Unabhängigen Datenschutzzentrums im Rahmen der beratenden Beteiligung bereits bei Erstellung des Gesetzentwurfes berücksichtigt worden seien und hat dem Entwurf zugestimmt. Ich bitte um Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Mitwirkung des Krebsregisters bei der Qualitätssicherung und Krebsfrüherkennung in Erster Lesung, damit die saarländischen Daten weiterhin für bundeseinheitliche Maßnahmen der Qualitätssicherung und der Krebsfrüherkennung genutzt werden können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1589. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1589 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1589 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus (Drucksache 17/903 - neu) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1590) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat das von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus, Drucksache 17/903 - neu -, in seiner 24. Sitzung am 24. April 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Das vorliegende Gesetz sieht die Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus mit dem Ziel und der Aufgabe der Bekämpfung rassistischer Haltungen und Äußerungen jeglicher Form und der Eindämmung rassistischer Vorfälle und Straftaten vor. Mit dem Gesetz bekennt sich das Saarland dazu, Rassismus in all seinen Erscheinungsformen entgegenzutreten. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht. Der Abänderungsantrag wurde einstimmig bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Das Gesetz zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus wurde mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion, der CDU-Landtagsfraktion und Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzes, Drucksache 17/903 ‑ neu ‑ , unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Kira Braun SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Grunde sprechen die Zahlen für sich: 38.000 rechtsextreme Straftaten nennt der Verfassungsschutz für das Jahr 2023. Das sind fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch im jüngsten saarländischen Verfassungsschutzbericht gibt es eine Steigerung um 40 Prozent bei den rechtsextremen Straftaten. Nicht alle rechtsextremen Straftaten sind rassistisch, aber viele rassistisch motivierte Straftaten gehen von rechtsextremistisch motivierten Tätern aus. Deshalb ist es so wichtig, dass wir nicht wegschauen, sondern dass wir Betroffenen heute auch Mut machen, denn Rassismus ist keine Meinung, Rassismus tötet, und deshalb kämpfen wir mit allen Mitteln gegen dieses Unrecht. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Leider erleben wir die Häufung dieser Straftaten auch hier bei uns im Saarland. Wir lesen Berichte aus Kneipen, in denen der Hitlergruß gezeigt wird und „Ausländer raus“ skandiert wird, von erwachsenen Männern, die einem 12 ‑ jährigen Kind das N-Wort hinterherrufen, von Schändungen der Gedenkstätte für Sinti und Roma, von Mordanschlägen auf einen Studenten aus Gabun hier im Saarland. „Du bist schwarz, du sollst sterben“ hatte der Täter gerufen, bevor er zugestochen hat. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemals dürfen wir dieses Unrecht akzeptieren, und genau deshalb ist dieser Tag so wichtig. Heute schaffen wir nämlich als erstes Bundesland einen unabhängigen Antirassismus-Beauftragten. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Damit setzen wir auch ein ganz klares Signal: Wir handeln, wir schauen nicht weg und wir schützen die Menschen in unserem Land. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich konnte diese Woche mit der neuen Beauftragten für Integration und Antirassismus, Natalie Pawlik, sprechen. Sie ist sehr daran interessiert, was wir jetzt im Saarland machen und wie wir die Beauftragung umsetzen. Ich habe ihr auch von unserer wichtigen Arbeit im Untersuchungsausschuss erzählt. Ich habe ihr davon erzählt, wie groß das Leid ist, das uns dort geschildert wird, von den Fehlern, die Politik und Behörden in der damaligen Zeit gemacht haben, aber auch von der Hoffnung, dass wir über Parteigrenzen hinweg die richtigen Schlüsse aus der noch so jungen saarländischen Geschichte ziehen werden. Auch dafür steht dieser Tag heute, und es macht mich stolz, dass wir gemeinsam zu unserer Verantwortung stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Diese Beauftragung ist ein Signal für alle Menschen, die von dem sogenannten Alltagsrassismus - ich finde, das ist schon ein furchtbares Wort - betroffen sind. Rassismus ist nicht immer laut, oft kommt er unerkannt daher, ganz leise, in Blicken, in Kontrollen, in Auswahlprozessen. Ich habe viele Freunde mit Migrationsgeschichte und die Erfahrungen, die sie mir schildern, sind leider sehr ähnlich. Sie haben mir erzählt, wie es sich anfühlt, monatelang keine Wohnung zu finden, weil man eben nicht Müller oder Meier heißt, oder wie es ist, wenn man an einer Disco abgewiesen wird, und das, obwohl man nie viel Alkohol trinkt und auch sonst nicht auffällig ist. Das ist kein subjektives Gefühl, das ist Realität. Deswegen ist es auch gerade so richtig, dass wir in Zukunft dort, wo der Staat hoheitliche Aufgaben ausübt, ganz besonders sensibel hinschauen, denn eines muss uns allen klar sein: Niemand von uns ist vor rassistischen Denkmustern gefeit. Wir müssen lernen, diese Muster zu erkennen, darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es geht nicht um Schuld, es geht um Bewusstsein. Es geht nicht um Moralisierung, sondern um Sensibilisierung. Das erfordert auch, dass wir auf unsere Sprache achten, denn Sprache schafft Wirklichkeit. Wenn Grenzkontrollen sich nicht - Zitat - „an uns richten“, sondern - Zitat-„an irgendwelche komischen Figuren mit ihren komischen Autos“, dann ist das ein Stich für diejenigen, die seit vielen Jahren in unserem Land leben und auch Rassismus erfahren. Es ist deshalb so wichtig, dass wir Hinweise darauf ernst nehmen, dass wir nicht versuchen, uns irgendwie zu rechtfertigen, sondern versuchen zu verstehen, dass es Betroffene verletzt, dass es Wunden hinterlässt. Worte können verletzen, aber sie können auch heilen, und es liegt an uns, was von beidem wir wählen. (Beifall von der SPD.) Mit dem heutigen Gesetzentwurf schaffen wir eine starke Instanz mit konkreten Aufgaben und Befugnissen. Sie begleitet ressortübergreifende Maßnahmen der Landesregierung gegen Rassismus. Sie ist Ansprechpartnerin für Betroffene, Vereine, Verbände, Kommunen, den Bund und die Länder. Sie hat aber auch das Recht, Auskünfte und Akteneinsicht in Strafverfahren und im Umgang mit den Behörden anzufordern. Sie sensibilisiert die Öffentlichkeit, legt den Finger dort in die Wunde, wo es sonst niemand tut. Das mag auch für uns alle manchmal nicht bequem sein, aber es ist das Richtige, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) (Abg. Braun (SPD)) Deshalb will ich auch der CDU-Fraktion danken, dass wir diesen Gesetzentwurf heute zusammen einbringen, und genauso allen Anzuhörenden, die uns wichtige Hinweise mitgegeben haben, die wir auch aufgenommen haben. So haben wir den Rat für Expertinnen und Experten geschaffen, um den Antirassismus-Beauftragten oder die -Beauftragte zu beraten. Meine Damen und Herren, der Antirassismus-Beauftragte ist auch eine Antwort auf die Erfahrungen aus der rassistischen Anschlagserie in den Neunzigerjahren im Saarland. Ich wünsche mir, dass diese Funktion von jemandem ausgeübt wird, der die Expertise mitbringt und auch tatsächlich vom Fach ist. Ich freue mich, dass ich heute einen Vorschlag unterbreiten kann. Es handelt sich um Jörn Didas, der Geschäftsführer des Adolf-Bender-Zentrums. Viele hier kennen ihn. Das Adolf-Bender-Zentrum ist ein anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Demokratie- und Menschenrechtsbildung, die politische Bildung, die Erinnerungsarbeit, die Beratung und Förderung nachhaltiger Strukturen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir einen so anerkannten Experten wie Jörn Didas nach der Sommerpause bestellen würden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung in Zweiter Lesung. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nun für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Besucher! Sehr geehrte Pressevertreter! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Bestellung eines Beauftragten gegen Rassismus wird von uns auch in Zweiter Lesung abgelehnt. Bereits in der Ersten Lesung habe ich auf die grundlegenden Probleme des ideologischen Vorhabens hingewiesen. Daran hat sich nichts geändert. Der Begriff „Rassismus“ wird heute als billiger Kampfbegriff gegen alles genutzt, was nicht in das eigene politische Weltbild passt, wenn dafür nicht Ihr Kampfbegriff „unsere Demokratie“ herhalten kann oder herhalten soll. Statt sachlich zu diskutieren, wird jeder, der auf die belegbaren Missstände oder statistischen Auffälligkeiten beispielsweise im Bereich Kriminalität oder beim Bezug von Sozialleistungen hinweist, sofort diffamiert und es wird versucht, ihn mit Ihrer Rassismuskeule mundtot zu machen. Dies, meine Damen und Herren, ist kein Beitrag zu einer freien Debatte, sondern Ausdruck eines linken Moralismus mit dem Ziel, Andersdenkenden ein Etikett anzuheften und sich somit einer faktenbasierten Diskussion zu entziehen. Was soll eigentlich der Mehrwert bei dem Beauftragten gegen Rassismus sein? Was soll dadurch verbessert werden? Sämtliche mögliche Tatbestände sind bislang bereits juristisch erfasst und strafbewehrt beziehungsweise gewähren möglichen Betroffenen juristischen Schutz vor Diskriminierung und so weiter. Der wahre Zweck dieses Gesetzes ist es, eine neue Institution zu schaffen, die mit offizieller Autorität alles und jeden an den Pranger stellen kann, der nicht ordnungsgemäß links-rot ist. Auch wenn Sie sich für eine ehrenamtliche Lösung entschieden haben, ist doch klar, dass mit Amtsausstattung, Geschäftsstelle und Unterstützungsbedarf durch weitere Personen und Ressourcen Belastungen zulasten des Steuerzahlers geschaffen werden. Der Gesetzentwurf öffnet damit einer weiteren Stellenaufblähung und neuen Kosten Tür und Tor und bietet eine neue Spielwiese und Nahrungsquelle für woke Aktivisten, deren Hauptziel das Diffamieren missliebiger Meinungen ist. Hinzu kommen noch ein generelles Misstrauen und eine geplante Übergriffigkeit gegenüber dem Bürger. Die vorgesehene Beauftragtenstelle wird nach Ihren Plänen mit weitreichenden Informationsrechten ausgestattet bis hin zur engen Zusammenarbeit mit Behörden zur Akteneinsicht und Gesetzesbeteiligung. Dies alles geschieht unter dem Vorwand, vermeintlichen Rassismus zu bekämpfen, ist aber ein Schritt zur Überwachung, Einschränkung der Meinungsfreiheit und einer weitgehend ideologischen Politisierung unserer Verwaltung. Werte Kollegen, die Gleichbehandlung aller Menschen ist bereits heute Verfassungsauftrag und durch eine Vielzahl von Instrumenten und Gesetzen abgesichert. Ein weiterer Beauftragter mag vielleicht sogar noch gut gemeint sein. Tatsächlich jedoch bringt dieses Gesetz aber nur neue Bürokratie, politische Polarisierung und gesellschaftliche Spannungen und Spaltung. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf daher auch in Zweiter Lesung ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es geht weiter in der Wortmeldeliste. - Ich erteile nunmehr für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Kira Braun ist bereits darauf ein- (Abg. Schäfer (CDU)) gegangen. Wir beraten heute in Zweiter und letzter Lesung ein wichtiges Gesetzesvorhaben, nämlich die Bestellung eines Beauftragten gegen Rassismus. Der Gesetzentwurf wurde im vergangenen Jahr bereits durch die CDU- und die SPD-Landtagsfraktion hier eingebracht und im Nachhinein im Ausschuss beraten. Eine umfangreiche Anhörung hat stattgefunden. Liebe Kira, geschätzte Kollegin, ich bin dankbar für deine Ausführungen in der Sache und will deswegen, sehr geehrter Herr Schaufert, eine Frage von Ihnen direkt am Rednerpult beantworten. Sie haben die Frage gestellt, was der Beauftragte denn eigentlich machen soll, was er bewirken soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antwort ist ganz klar, sie steht nämlich im Gesetzestext ganz genau so drin. Wir haben das Ziel, eine zentrale, unabhängige und beratende Stelle für externe Personen zu schaffen, deren Hauptaufgabe die Bekämpfung von rassistischen Haltungen und Äußerungen ist. Das ist die Hauptaufgabe. Dazu bekennen wir uns in ganz klarer Form, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Der Beauftragte oder die Beauftragte soll für die Dauer der Legislaturperiode für ein öffentliches Ehrenamt gewählt werden. Auch das, Herr Kollege Schaufert, haben Sie kritisiert. Ich wundere mich, weil Sie in der Sache zum Thema Rassismus und dazu, wie Rassismus momentan in der breiten Gesellschaft tatsächlich verankert ist, kein Wort verloren haben, kein einziges Wort. Das stelle ich fest. (Beifall von der CDU und der SPD.) Die Einrichtung als öffentliches Ehrenamt halten wir für den richtigen Weg, auch in Anlehnung an die Beauftragtenstelle für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus. Professor Rixecker macht, glaube ich, im Interesse des gesamten Hauses einen sehr guten Job. Ich will mich persönlich bei ihm für uns alle bedanken. Ich spreche dieses öffentliche Ehrenamt noch einmal an, weil wir natürlich auf der einen Seite die hohe Verantwortung haben, angemessen und in einer gewissen Wirkweise auf die Gesamtproblematik zu reagieren, aber als Haushaltsgesetzgeber auf der anderen Seite die Verantwortung haben, gegenüber der Öffentlichkeit das in finanzieller Hinsicht mit Maß und Ziel zu tun. Deswegen können wir bei vielen wichtigen Themen, die wir sicherlich themenübergreifend im Land haben, nicht überall mit einer hauptamtlichen Beauftragtenstelle reagieren. Deswegen noch einmal ein klares Bekenntnis zu diesem öffentlichen Ehrenamt. Das ist, glaube ich, ein guter und richtiger Weg, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich schaue zu meinem geschätzten Kollegen Hermann Scharf und sage für die CDU-Familie, für die CDU-Fraktion, dass wir als Christdemokraten eine Verpflichtung und eine Verantwortung für den friedlichen Zusammenhalt in der gesamten Gesellschaft haben. Wir stehen ein für eine tolerante, für eine weltoffene und für eine friedliche Gesellschaft. Jede Form von Extremismus, egal ob aus dem linken Spektrum, aus dem rechten Spektrum, egal ob islamistischer Hintergrund und so weiter, all das, was die Würde und den Wert von einzelnen Personen oder Personengruppen gefährdet, verneint oder verletzt, lehnen wir ab, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Genau deswegen ist die Bekämpfung von Rassismus eine Daueraufgabe von jedem Einzelnen, nicht nur von uns, sondern auch von jedem Bürger draußen. Es ist ganz klar Farbe zu bekennen und dagegen anzugehen. Deswegen, liebe geschätzte Kollegin Kira, sage ich ein herzliches Dankeschön, dass wir heute auf dieser gemeinsamen Wegstrecke einen Schritt vorankommen. Dafür herzlichen Dank an alle! (Beifall von der CDU und der SPD.) Kira Braun ist darauf eingegangen. Wir haben - ich komme ja aus Saarlouis - gerade den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beziehungsweise zur parlamentarischen Aufarbeitung der rassistischen Anschlagserie Anfang der Neunzigerjahre in Saarlouis, wo der Ghanese Samuel Kofi Yeboah bei einem schrecklichen Brandanschlag ums Leben gebracht wurde, ermordet wurde. Die erste Erkenntnis beziehungsweise der erste konkrete Verbesserungsvorschlag aus dieser parlamentarischen Aufarbeitung ist die Einrichtung dieses Amtes eines Antirassismusbeauftragten. Ich glaube, das können wir gemeinsam festhalten. Ich will vielleicht noch zwei oder drei Sätze zum Begriffsverständnis von Rassismus verlieren. Es ist, glaube ich, von hoher Bedeutung in dieser Debatte, dass es keine Missverständnisse gibt, dass die Saarländerinnen und Saarländer, genau wissen, was gemeint ist und worüber wir heute reden. Rassismus, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet insbesondere die Herabsetzung von anderen, fremden und angeblich minderwertigen Gruppen. Das ist gemeint. Genau dieser Art von Rassismus müssen wir ganz entschieden entgegentreten und diesen Rassismus müssen wir bekämpfen. Gleichzeitig sage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht den Fehler machen, überall Rassismus anzunehmen oder zu vermuten, wenn es ihn an einigen Stellen gar nicht gibt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Deswegen sage ich für die CDU-Fraktion ganz klar, (Abg. Schäfer (CDU)) dass wir Vorstellungen sogenannter Identitätspolitik ablehnen. Ich bringe ein paar Beispiele, um das für jeden nachvollziehbar darzulegen: Wir halten es für völlig abstrus und verwehren uns dagegen, hinter jeder Kontrolle der Polizei Rassismus zu vermuten, die jedoch aus kriminalistischer Erfahrung des einzelnen Beamten oder mehrerer Beamten erfolgen oder auf polizeilicher Kriminalstatistik beruhen. Das lehnen wir strikt ab. (Beifall von der CDU.) Zweites Beispiel: Der ehemalige Kollege Roland Theis hat im letzten Jahr bereits etwas dazu vorgetragen. Denken wir mal an einen Straßenmusikanten, beispielsweise aus der Großregion. Dieser liebt vielleicht Reggae-Musik und trägt Rastazöpfe. So jemandem pauschal zu unterstellen, dass er kulturelle Aneignung betreibe und rassistisches Gedankengut habe, ist abstrus. Das lehnen wir ab. Ich nenne noch ein Beispiel aus der Faasend-Zeit, das wir vermutlich alle kennen: Es ist befremdlich, dass bei jemandem Rassismus vermutet wird, der ein Kostüm aus Tausendundeiner Nacht oder dem Wilden Westen trägt. Auch das lehnen wir ganz klar ab. (Beifall von der CDU.) Ich komme zum entscheidenden Punkt - diejenigen, die den Begriff Rassismus inflationär verwenden, erweisen der Sache einen Bärendienst. Das verharmlost echten Rassismus und das können wir nicht zulassen, denn wir wollen doch gemeinsam gegen echten Rassismus in dieser Gesellschaft angehen. (Beifall von der CDU.) Letzter Punkt: Ich will auf das eingehen, was Kira Braun gesagt hat. Der Landtag wählt zu gegebener Zeit den Beauftragten gegen Rassismus. Wir als CDU-Fraktion nehmen den Personalvorschlag zur Kenntnis, wir sagen aber, wir müssen mit dieser Person ausführliche Gespräche führen. Die Person muss auf eine breite Akzeptanz im Parlament und in der Bevölkerung stoßen. Sie hat den Auftrag, integrativ zu wirken, muss also auf Integration bedacht sein und darf keine einseitige ideologische Identitätspolitik wie gerade von mir beschrieben betreiben. Das ist für uns die wichtige Grundvoraussetzung für eine unabhängige, akzeptierte Person als Beauftragter gegen Rassismus.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Herr Abgeordneter, ich erinnere an Ihre Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Raphael Schäfer CDU

Lassen Sie uns heute einen weiteren Schritt für ein tolerantes und weltoffenes Saarland gehen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die SPD-Fraktion Frau Abgeordneter Sandra Quinten das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Quinten SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich möchte mit einem Zitat der Publizistin Carolin Emcke beginnen und zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Hass ist erlernbar, aber Respekt ist es auch. Wenn Hass erlernbar ist, liegt es an uns, etwas dagegen zu setzen. Wenn Respekt erlernbar ist, liegt es an uns, das zu fördern - durch Bildung, in Verwaltungen, in den Medien, aber auch im Miteinander. Rassismus ist nicht Vergangenheit. Rassismus ist Gegenwart. Seien wir ehrlich: Er begegnet uns tagtäglich auf der Straße, im Bus, auf der Arbeitsstelle, im Netz und manchmal, das gehört zur Ehrlichkeit dazu, in uns selbst - in Blicken, in Vorurteilen und vor allen Dingen im Schweigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rassismus in unserem Land hat viele Gesichter und bietet leider viele Beispiele. Ich möchte heute zwei Beispiele nennen - zwei Beispiele von vielen -, die deutlich machen, was passiert, wenn wir nicht konsequent handeln. In Grevesmühlen wurden zwei aus Ghana stammende Mädchen, acht und zehn Jahre alt, beim Spielen beschimpft, getreten und bedroht. Auf Sylt grölten Partygäste öffentlich „Ausländer raus“ und machten daraus ein virales Lied. Das sind keine Einzelfälle, sondern Symptome eines strukturellen Problems, auch hier bei uns im Saarland. Der Jahresbericht 2024 der Melde- und Dokumentationsstelle für menschenfeindliche Vorfälle spricht ein deutliches Bild: Die Zahl der Fälle stieg im Saarland auf durchschnittlich drei Vorfälle pro Tag. Das sind 1.169 Vorfälle allein im vergangenen Jahr. Diese Fälle reichen von verbaler Diskriminierung bis hin zu offener Hassrede und belegen deutlich das, was ich eben gesagt habe: Rassismus ist kein Einzelfall. Wir haben in dieser Legislaturperiode schon einiges auf den Weg gebracht: die Einrichtung des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der rassistischen Anschlagserie in den Neunzigerjahren, der Opferentschädigungsfonds und vor al- (Abg. Quinten (SPD)) lem die Streichung des Begriffs Rasse aus unserer Verfassung. Das allein reicht jedoch nicht und deshalb gehen wir heute konsequenterweise den nächsten Schritt. Wir schaffen einen Beauftragten gegen Rassismus im Saarland. Ich glaube, es ist wichtig, dessen Aufgabe noch einmal zu erklären, da es anscheinend immer noch Menschen gibt, die offensichtlich nicht verstehen, was dahintersteckt. Dieser Mensch soll Betroffenen zuhören und sie niedrigschwellig und vertraulich beraten. Daten und Fälle sollen systematisch erfasst werden. Empfehlungen sollen ausgesprochen werden. Ein Schwerpunkt wird auf der Prävention in Schulen, in Verwaltungen und in Vereinen liegen. Eines ist ganz besonders wichtig: Diese Stelle setzt ein deutliches Zeichen für eine Gesellschaft, in der Diskriminierung nicht hingenommen wird. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es ist allerdings keine Symbolpolitik, wie das der eine oder andere gerne darstellt, sondern ein ganz wichtiger Beitrag zum Schutz von Menschen, die Opfer von strukturellem Rassismus geworden sind. Es ist eine Antwort auf das, was viele Menschen in diesem Land täglich erleben müssen. Es reicht nicht, kein Rassist zu sein, wir müssen Antirassisten sein. Wir brauchen Gegenrede und müssen handeln. Wir müssen kritisieren, auch uns selbst, und klar gegenüber jenen auftreten, die rassistische Denkmuster verharmlosen, relativieren oder systematisch streuen. Auch in diesem Plenarsaal sitzen Abgeordnete, die sich immer wieder als Sprachrohr solcher Denkmuster verstehen und solche Einstellungen befeuern. Ich glaube, wir haben es gerade wieder mitbekommen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Umso wichtiger ist es, dass wir Demokratinnen und Demokraten heute gemeinsam Haltung zeigen. Wir sind uns im Klaren darüber, dass Rassismus nicht allein durch Gesetze verschwindet. Das wissen wir. Kein Paragraf oder Artikel, so wichtig er auch sein mag, wird menschenfeindliches Denken oder ein menschenfeindliches Weltbild aus einem Kopf oder einer Struktur verbannen. Aber Gesetze setzen Grenzen. Sie schaffen Strukturen, die schützen, die eingreifen und die verändern können. Vor allem setzen sie ein Signal an die Gesellschaft und an diejenigen, die sie bewusst spalten wollen. Deshalb ist es gut, dass SPD und CDU diesen Schritt gemeinsam gehen. Das zeigt, Antirassismus ist keine parteipolitische Frage, sondern eine Frage demokratischer Haltung und Verantwortung. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein deutliches Zeichen für Respekt, für gleiche Rechte und für Teilhabe überall für alle. Ich bitte um Zustimmung in Zweiter und letzter Lesung. - Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/1590 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1590 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1590 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/903 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/1590 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/903 - neu - unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG-Staatsvertrag - BFSGStVtr) (Drucksache 17/1504) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ist die Drucksache 17/1504, wurde vom Plenum in seiner 37. Sitzung am 7. Mai 2025 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. (Abg. Scharf (CDU)) Der Gesetzentwurf des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes regelt grundlegende Anforderungen bestimmter Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit, die von den Wirtschaftsakteuren beachtet und umgesetzt werden müssen. Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist es, gemäß europarechtlicher Vorgaben erstmals private Akteure in einem abgegrenzten Teilbereich, zum Beispiel bei Computersystemen, bestimmten Automaten wie Geldoder Fahrausweisautomaten sowie E-Book-Lesegeräten oder Dienstleistungen wie zum Beispiel Bankdienstleistungen, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, audiovisuellen Mediendiensten und elektronischen Kommunikationsdiensten auf Barrierefreiheitsvorgaben zu verpflichten. Für die Umsetzung respektive den Vollzug des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind gemäß § 20 BFSG die Länder im Zuge der Marktüberwachung zuständig. Um Doppelstrukturen, einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand auch für die betroffenen, meist länderübergreifend tätigen Wirtschaftakteure zu vermeiden und somit eine effektive Durchführung der Marktüberwachung zu gewährleisten, wurde die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde der Länder vereinbart. Grundlage der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde ist ein Staatsvertrag der Länder. Der Abschluss des Staatsvertrages setzt daher die Unterzeichnung durch alle Länder voraus und bedarf der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Dies ist in Artikel 95 der Verfassung unseres Landes geregelt. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Herbeiführung der erforderlichen Zustimmung. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 08.05.2025 gelesen und beraten. Der Ausschuss kam überein, keine Anhörung durchzuführen. Der Gesetzentwurf über die Zustimmung zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum heute die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1504. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1504 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1504 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Abkommens über die Errichtung einer deutschluxemburgischen Schule (Drucksache 17/1505) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Abkommens über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, Drucksache 17/1505, in seiner 37. Sitzung am 7. Mai 2025 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Das Schengen-Lyzeum Perl ist eine internationale Begegnungsschule zur gemeinsamen Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen verschiedener nationaler Herkunft. Die Schule beruht auf dem Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes aus dem Jahr 2006. Im Zuge der Einführung des neunjährigen Gymnasiums zum Schuljahr 2023/2024 hat die Schulleitung des Schengen-Lyzeums auf der Grundlage eines Beschlusses der Schulkonferenz am 8. März 2023 einen Antrag auf Verlängerung der Verweildauer von acht auf neun Jahren bis zum Abitur gestellt. Hierfür war das Abkommen entsprechend dem vorliegenden Gesetzentwurf zu ändern. Der Ausschuss kam überein, keine Anhörung durchzuführen und empfiehlt dem Plenum einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Abkommens über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, Drucksache 17/1505, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Abg. Haas (SPD)) (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1505. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1505 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1505 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Forschung zur Stärkung der nationalen Sicherheitsinteressen ermöglichen - Hochschulen im Saarland zukunftsfähig aufstellen (Drucksache 17/1599) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Jonas Reiter das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jonas Reiter CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An meinem 18. Geburtstag hätte ich sicherlich nicht gedacht, dass wir heute, elf Jahre später, in einer Zeit leben, in der wir uns auch in Deutschland ernsthafte Gedanken um unsere Sicherheit und um den Frieden in unserem Land machen müssen. Der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die systematische Destabilisierung durch Autokratien, hybride Angriffe auf kritische Infrastruktur, all das fordert uns tagtäglich heraus. Leider reicht es nicht mehr, auf Frieden zu hoffen. Auch wir müssen wehrhaft sein - militärisch, technologisch, aber auch gesellschaftlich. Bundeskanzler Friedrich Merz hat dazu richtigerweise gesagt: „Wir müssen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen.“ - Ich glaube, das bringt es ganz gut auf den Punkt. (Beifall von der CDU.) Die Konsequenz für Deutschland - und damit auch für uns im Saarland - muss daher klar sein. Wir müssen unsere Verteidigungsfähigkeit umfassend stärken. Dazu gehören die Bundeswehr und verlässliche Bündnisse, aber auch - das ist heute unser Antrag - Forschung und Wissenschaft, die dazu bereit und befähigt sind, jeweils ihren Beitrag zur Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu leisten. Wir wollen daher im Saarländischen Hochschulgesetz ganz konkret regeln, dass Forschung für Zwecke der nationalen Sicherheit, der Verteidigung und des Zivilschutzes an unseren saarländischen Hochschulen ausdrücklich zulässig ist. Wir haben im Saarland keine sogenannte Zivilklausel, die so etwas verbieten würde. Beispielsweise Bayern ist vor ein paar Monaten den Weg gegangen, im Gesetz ein Gebot zur Kooperation mit der Bundeswehr zu beschließen und hochschulinterne Zivilklauseln gesetzlich auszuschließen. An diesem Vorschlag wollen wir uns orientieren und ihn in unser Hochschulgesetz übernehmen. Damit hätten wir Klarheit und Rechtssicherheit, auch für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ich denke an die vielen forschungsstarken Bereiche unserer Hochschulen wie Informatik, Cybersicherheit, künstliche Intelligenz, Ingenieurwissenschaften, Architektur und Bauingenieurwesen sowie die Material- und Werkstoffwissenschaften. All diese Bereiche könnten dazu dienen, unsere Hochschulen im Dienste der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und unserer NATO-Partner strategisch zu positionieren. Wir schlagen daher ganz konkret ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum für Sicherheits- und Verteidigungsforschung vor, und zwar als Kooperation zwischen der Universität, der htw saar, beispielsweise dem ZeMA sowie weiteren Partnern. Wir wollen unsere Hochschulen außerdem explizit dazu ermutigen, die Zusammenarbeit mit den Institutionen, die wie die Bundeswehr für unsere Sicherheit relevant sind, zu suchen und durchzuführen. Diese Vorschläge sind kein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit, im Gegenteil, sie sind eine Einladung, Freiheit bewusst zu verteidigen. Auch unser Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat sich bei der vergangenen Münchner Sicherheitskonferenz ganz klar dahingehend positioniert, dass wir in Europa in der Verteidigungsforschung schneller und innovativer werden müssen. Er hat auch eine solch engere Kooperation zwischen zivilen Universitäten und der Bundeswehr gefordert. Genau diese Kooperation ermöglichen und fördern wir mit unserem Antrag, und zwar auf saarländischer Ebene, konkret und gesetzlich verankert. Was wir fordern, ist in anderen Bundesländern längst Realität. Bayern habe ich schon genannt. Der dortige Vorstoß wurde beispielsweise auch explizit vom Deutschen Hochschulverband unterstützt und getragen. NRW ging ähnliche Wege. Auch in Baden-Württemberg war sich die grün-schwarze Koalition einig, dass Unis mehr Verteidigungsforschung leisten sollen. Ich hoffe heute daher auf ein starkes Signal auch von uns aus dem Saarland. Wir sprechen hier (Abg. Reiter (CDU)) über Grundlagenforschung, über sicherheitsrelevante Anwendungen, aber auch über Technologien zum Schutz unserer Bevölkerung, unserer Werte und der Freiheit, in der wir leben. Wer das ablehnt, verwechselt Pazifismus mit Passivität. Wer das nicht unterstützen will, gefährdet am Schluss die Freiheit, die er vorgibt zu schützen. In diesem Zusammenhang will ich noch kurz auf die Debatte in der SPD eingehen. Seit Wochen gibt es die Diskussion über ein Manifest, das eine Rückkehr zur Entspannungspolitik mit Russland fordert, sich gegen Aufrüstung positioniert und gegen eine aktive Sicherheitsstrategie wirbt. Auch hier hat Bundesverteidigungsminister Pistorius aus meiner Sicht die richtigen Worte gefunden und das Manifest als völlig befremdlich beschrieben. Er geht auf Distanz. Das finde ich gut. Sie, Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, hingegen haben bei Markus Lanz im Fernsehen gesagt, dass man auch solchen Positionen Raum geben soll, ohne sie gleich zu verurteilen. (Abg. Braun (SPD): Ja, so ist das in einer De- mokratie.) Mit Verlaub, wer friedensbewegte Romantik gleichberechtigt neben eine solche sicherheitspolitische Verantwortung stellt, darf sich am Schluss nicht darüber wundern, wenn auch unsere Wissenschaftler und Forscher nicht mehr genau wissen, wohin die Reise geht. Deswegen ist das noch ein Grund mehr für dieses starke Signal heute aus dem Landtag. (Beifall von der CDU. - Abg. Rehlinger (SPD): Wir nennen das in der Regel Meinungsfrei- heit. Dann darf man anschließend selbst eine Meinung haben, aber die andere muss man einmal zulassen. - Abg. Schäfer (CDU): Das ist eher so Wischiwaschi.) Ich weiß nicht, ob die Ministerpräsidentin auf eine Kurzintervention wechseln kann. (Abg. Rehlinger (SPD): Ich darf das von hier aus tun. Ich bin Abgeordnete. - Weitere Zu- rufe von der SPD.) Auf jeden Fall mag das vielleicht innerparteilich geschickt sein, sicherheitspolitisch ist es aus unserer Sicht brandgefährlich. (Beifall von der CDU. - Unruhe und Zurufe von der SPD.) Wir als CDU stehen klar für eine wehrhafte Demokratie, den Schutz unseres Landes und eine Wissenschaft, die bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, natürlich unter rechtsstaatlicher, demokratischer und ethischer Kontrolle. Deshalb verstehen wir unseren Antrag als Angebot an die Forschung, ihre Rolle in einer wehrhaften Demokratie aktiv wahrzunehmen, als Angebot an die Hochschulen zum Forschungs- und Technologietransfer mit der Bundeswehr, aber auch als Angebot an Sie alle hier im Hohen Hause, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Denn, wer im Jahr 2025 immer noch reflexartig alles ablehnt, was mit Sicherheit oder Bundeswehr zu tun hat, hat aus unserer Sicht die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Stimmen Sie unserem Antrag deswegen zu - für Sicherheit durch Wissenschaft und für Freiheit durch Forschung. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegt eine Wortmeldung vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Alexandra Becker das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Alexandra Becker SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Reiter, Sie haben es richtig gesagt, wir leben in Zeiten globaler Unsicherheit. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, Cyberangriffe, Angriffe auf kritische Infrastruktur - all das zeigt, dass Sicherheit kein ausschließlich militärisches Thema mehr ist. Auch Wissenschaft und Forschung sind gefordert, in dem Bereich ihren Beitrag zu leisten. Es ist richtig, darüber zu diskutieren, welche Rolle Hochschulen in diesem Spannungsfeld künftig einnehmen. Was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, heute zur Abstimmung stellen, ist allerdings keine sehr kluge sicherheitspolitische Strategie. Es ist ein altbekanntes Muster. Es wird ein Problem konstruiert und dann mit Pathos eine Lösung präsentiert. Sie wollen gesetzlich ermöglichen, was eigentlich längst schon erlaubt ist. Dabei greifen Sie zugleich die Selbstbestimmung unserer Hochschulen an. Hinter dem Begriff der Wissenschaftsfreiheit verbirgt sich in Ihrem Antrag keine Stärkung, sondern eine politische Vereinnahmung. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass Forschung für die nationale Sicherheit beziehungsweise Zwecke der Verteidigung und des Zivilschutzes grundsätzlich zulässig sein soll. Ich frage Sie, wieso diese Forderung? - Sie ist rechtlich längst erfüllt und damit schlichtweg obsolet. In den Paragrafen 73 bis 75 SHSG gibt es keine Einschränkung von Forschung und Drittmitteln für die Universität und die Forscher der htw. Im Saarland gibt es keine Zivilklausel. Es ist auch nicht absehbar, dass eine solche eingeführt wird. Anders als in anderen Ländern hat das Saarländische Hochschulgesetz nämlich nie vorgeschrieben, dass Forschung nur zu friedlichen Zwecken betrieben werden darf. Was Nordrhein-Westfalen gerade mit viel Aufwand wieder (Abg. Becker (SPD)) aus dem Gesetz gestrichen hat, war im Saarland nie Teil der Rechtslage. Von einer rechtlichen Leerstelle, wie Sie es behaupten, kann keine Rede sein. Trotzdem wollen Sie ein gesetzliches Verbot solcher Selbstverpflichtungen einführen. Das ist ein Eingriff in die Hochschulautonomie, für den es keinerlei Anlass gibt, denn es steht den Hochschulen im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Selbstverwaltung frei, sich zu Forschungsethik und Friedensorientierung zu positionieren. Dort, wo Zivilklauseln diskutiert und beschlossen werden, sind sie Ausdruck demokratischer Selbstbestimmung - kein Angriff auf die Freiheit, sondern ein Bekenntnis zu Verantwortung. Wenn Hochschulen sich für sicherheitsrelevante Forschung entscheiden, etwa in den Bereichen Cybersicherheit oder Katastrophenschutz oder zum Schutz kritischer Infrastrukturen, ist das durch die Wissenschaftsfreiheit gedeckt. Es ist gut, dass sie das tun, aber die Entscheidung muss aus der Wissenschaft heraus selbst getroffen werden, nicht durch politischen Druck, es muss durch strategische Netzwerke und gesetzgeberische Lenkung erfolgen. (Beifall von der SPD.) Denn Freiheit bedeutet immer auch Verantwortung. Wer heute den Weg für militärische Forschung an unseren Hochschulen bereitet, stellt diese Verantwortung in Frage - gegenüber der Gesellschaft, den Studierenden und dem Frieden. Natürlich ist Deutschland gefordert, seine Verteidigungsfähigkeit zu gewährleisten. Das ist Teil unserer internationalen und sicherheitspolitischen Verantwortung. Forschung kann dabei eine Rolle spielen, aber Sicherheit ist mehr als nur Aufrüstung. Die großen Herausforderungen unserer Zeit wie Kriege, Krisen und globale Spannungen lassen sich nicht alleine durch Technik und Waffen lösen. Sie erfordern politische Lösungen, Verständigung statt Konfrontation und Diplomatie statt Eskalation. Deshalb sagen wir: Wir brauchen sicherheitsrelevante Forschung, aber wir brauchen noch viel mehr Forschung für Friedensprozesse, internationale Zusammenarbeit und Konfliktprävention. Wer Sicherheit allein militärisch denkt, der greift wirklich zu kurz. Im Saarland fördern wir bereits heute Forschung, die unsere Resilienz stärkt, ganz ohne militärischen Überbau. Das Projekt EnFoSaar zum Beispiel untersucht, wie sich Energieversorgung krisensicherer und unabhängiger machen lässt. Auch in der Cybersicherheit, in der KI-Forschung und der Werkstofftechnik oder im Bevölkerungsschutz unterstützen wir Forschungsprojekte, etwa über das Landesforschungsförderungsprogramm. Projekte wie Circular Economy, bei dem Universität und htw mit EFRE-Mitteln zusammenarbeiten, zeigen, wie krisenfeste Infrastruktur und nachhaltige Wirtschaft wissenschaftlich begleitet werden können, ohne militärische Anwendungen, aber mit großem gesellschaftlichen Nutzen. All das ist kein Zufall. Es ist der Ausdruck einer Innovationsstrategie, die im Saarland längst gelebt wird, Forschung, Transfer und Anwendung gemeinsam mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft und öffentlichen Einrichtungen. Wer über neue Zentren spricht, der sollte anerkennen, dass diese Art des Arbeitens längst Realität ist. Mit dem KoK² an der htw saar entsteht ein Kompetenzzentrum, das Sicherheit neu denkt als zivilen Bevölkerungsschutz, als Schutz vor Pandemien, Stromausfällen und Naturkatastrophen. Die Grundlage dafür bildet unsere Innovationsstrategie. Sie setzt auf Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Transferstellen und Unternehmen. Sicherheit entsteht dort, wo Wissen vernetzt wird, und nicht dort, wo politisch Druck aufgebaut wird. Und unsere Hochschulen? Sie brauchen kein neues Gesetz, sie brauchen Vertrauen und verlässliche Unterstützung. Stattdessen schlägt Ihr Antrag eine landesweite Kommunikationsstrategie vor, um Vorbehalte gegenüber Militärforschung zu entkräften. Aber was heißt das konkret? Ist es eine PR-Kampagne für Rüstungskooperation, eine Imageoffensive für militärische Netzwerke? Das ist leider keine offene Debatte, sondern es ist politisch aufgedrückter Wille, den wir ablehnen. (Beifall von der SPD.) Militärforschung, das bringt eigentlich Schweigen, wo freies Denken und Debattenkultur herrschen sollten. Statt PR-Strategien brauchen wir aber den kritischen Diskurs und klare ethische Maßstäbe für wissenschaftliches Arbeiten. Auch der Wissenschaftsrat warnt vor einseitigen Entwicklungen. In seinem aktuellen Positionspapier, das vom Saarland mitgetragen wurde, empfiehlt er, eine nationale Plattform für Wissenssicherheit aufzubauen als Raum für Austausch, Beratung und gemeinsame Standards. Das ist sinnvoll, aber es zeigt eben auch, zentrale Weichenstellungen sind nicht in einem Landeshochschulgesetz zu regeln, sondern unterliegen nationaler Verantwortung. Während Sie im Südwesten ein Verteidigungsnetz schmieden wollen, schauen wir schon lange auch über die Grenze in Form von Kooperationen mit Frankreich und Luxemburg, etwa in der Energiepolitik, in der Cybersicherheit oder beim Bevölkerungsschutz, und stärken so unsere Position langfristig, nicht durch Abschottung, sondern durch Zusammenarbeit, und nicht militärisch, sondern europäisch. Wir brauchen stattdessen mehr Investitionen in Klimaforschung, in Gesundheitswesen und digitale Bildung, in Förderung von Resilienz und (Abg. Becker (SPD)) zivilem Bevölkerungsschutz ohne militärische Agenda sowie in die Stärkung des Friedens und in die Konfliktforschung, denn Hochschulen können Sicherheit schaffen, aber nicht durch Waffen, sondern durch Wissen, Vernunft und Aufklärung. Das ist ihre Aufgabe. Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut, aber sie schwebt nicht im luftleeren Raum. Sie ist untrennbar verbunden mit ethischer und gesellschaftlicher Verantwortung. Sie schützt nicht das Recht auf Kriegsforschung, sie schützt das Recht, frei, kritisch und verantwortungsvoll zu forschen. Ich sage es deutlich: Wir lehnen die militärische Forschung nicht pauschal ab. Wenn eine Hochschule in Ausübung ihrer wissenschaftlichen Freiheit sich dazu entschließt, sicherheitsrelevante Forschung zu betreiben, dann respektieren wir das. Das tut sie auch schon teilweise, was auch zu sehen ist an der Ethikkommission an der Uni, die sie sich selbst gegeben hat, die regelmäßig Forschungsprojekte auf ihre sicherheitsrelevanten Aspekte überprüft. Entscheidend ist, dass sie aus eigener Initiative entsteht, auf Grundlage eigener ethischer Maßstäbe und im Einklang mit dem gesellschaftlichen Auftrag der Hochschule. Was wir ablehnen, ist der Versuch, diese Entwicklung politisch zu forcieren durch strukturelle Anreize, strategische Netzwerke und gesetzgeberische Erwartungshaltungen. Sicherheits- und Friedenspolitik, das muss zusammen gedacht werden. Diese Verantwortung beginnt hier bei uns und deshalb lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nunmehr für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Hier stehen zwei verschiedene Themen an. Ich versuche, ganz knapp in drei Minuten unsere Meinung darzustellen. Zuerst einmal zur Verteidigung. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass ein Staat verteidigungsbereit ist und sich dementsprechend vorbereitet. Das war auch bei der SPD in früheren Jahrzehnten nie eine Frage. Ich kann mich noch an Kurt Schumacher erinnern, bei dem das keine Frage war. Selbst bei Helmut Schmidt, was ja noch nicht so lange her ist - für manche schon -, war das überhaupt keine Frage. Diese Frage hat sich bei der SPD erst in den letzten Jahrzehnten gestellt. Wobei eines klar ist: Für Frieden sind wir doch alle, zumindest außer denen, die vom Krieg profitieren. Das sind die wenigsten. Wir sind alle für Frieden, die Frage ist nur: Wie können wir den Frieden erhalten? Die bisherige Politik des Wegschauens, zu meinen, die anderen unterstützen uns und verteidigen uns ja ‑ ‑ (Sprechen.) Gibt es noch andere, die das Wort haben?

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Die Koalitionsgespräche können Sie nachher noch führen, außerhalb dieses Raumes. Das wird in anderthalb Jahren ja schon kommen. - Das heißt also, wir müssen uns verteidigen, das ist nichts Neues. Für manche ist es etwas Neues, aber wir sehen, die bisherige Politik hat dazu geführt, dass wir in Europa Kriege gehabt haben. Wir hatten die Jugoslawienkriege gehabt, die die Leute schon vergessen haben. Von Europa aus ist der Irak zerstört worden. Wir haben jetzt den Krieg in der Ukraine. Ich brauche aber nicht alles aufzuzählen. Diese Mechanismen, von denen man geglaubt hat, sie genügen, haben versagt. Das ist Punkt 1. Der zweite Punkt ist: Was tun? Forschung wird immer betrieben und nicht nur von den Universitäten. Forschung wird auch in den Betrieben durchgeführt, besonders spezielle Forschung, zum Beispiel die Rüstungsforschung. Noch ein Wort zur Universität: Universität heißt ja „allgemein, für alle und für alle Fachrichtungen“. So war das früher gemeint, da gab es auch noch nicht so viele Fachrichtungen. Inzwischen haben wir noch andere Hochschulen, wir haben die Hochschule für Musik, wir haben die htw und so weiter, das heißt, von der Universität allein zu sprechen, ist zu kurz gegriffen, Hochschulen müssen es sein. Ich glaube auch, dass wir dafür nicht unbedingt ein Gesetz brauchen. Forschung wird man nicht verhindern können, wird man sie brauchen, aber das per Gesetz zu kanalisieren, ist uns im Augenblick zu weit gegriffen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich erteile nunmehr Herrn Minister Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das Wort

Diese Rede einzeln zitieren

Barke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich will gerne in die Debatte des heutigen Tages eingreifen. Ich mache das ein Stück weit stellvertretend, aber auch in gemeinsamer Zuständigkeit für den Wissenschaftsminister, der entschuldigt ist und an dieser Debatte heute nicht mehr teilnehmen kann. Es ist schon einiges gesagt worden. Wir haben eine geopolitisch sehr herausfordernde Situation und das geht auch an Wissenschaft und Forschung in diesem Land nicht vorbei. Die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen erforschen heute schon sicherheitsrelevante Aufgaben, denn Hochschulen in unserem Land sind am Puls der Zeit. Wenn das Thema Sicherheit eine höhere Relevanz hat, dann ist das automatisch auch Thema in den Hochschulen. Meine Ausführungen werden zeigen, wo wir schon in besonderer Art und Weise aktiv sind. Wir machen das Ganze heute auch ohne besondere gesetzgeberische Ermutigungen oder Erlaubnisse. Wir haben ein tolles Hochschulgesetz, Herr Dörr. Wir sind der Auffassung, dass man an diesem Gesetz keine Veränderungen vornehmen muss. Es ist von Ihnen, den Parlamentariern, in der festen Überzeugung und auf der Basis eines liberalen Rechtsstaates gemacht worden. Wir werden damit der grundgesetzlichen Forderung nach Wissenschaftsfreiheit in besonderer Art und Weise gerecht, weil wir Forschung und Wissenschaft freien Raum geben, ohne etwas zu erlauben, denn alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Darauf legen wir besonderen Wert. Ich will unterstellen, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom Grundsatz her gut gemeint ist und in die richtige Richtung geht und nicht nur diese klassischen, ein bisschen populistischen Narrative bedienen will, wie sie im Moment auch in der Sicherheitsdebatte zwischen den Volksparteien in diesem Land geführt werden. Ich unterstelle ernsthafte Absichten. Die Wissenschaftsfreiheit steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Sie ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Wer fordert, dass man Forschung zu sicherheitsrelevanten Themen gesetzlich erlauben müsse, obwohl das gar nicht notwendig ist - das ist bei uns nämlich erlaubt -, stellt die Forschungsfreiheit infrage. Lieber Herr Reiter, man darf das an dieser Stelle durchaus verfassungsrechtlich hinterfragen. Man darf es aber auch politisch zumindest als gefährlich einordnen. (Beifall von der SPD.) Zum Verweis auf Bundesländer wie NRW: Die haben eine Zivilklausel, die sie jetzt rausgenommen haben. Sie haben die Zeichen der Zeit erkannt und geben ihren Hochschulen die Räume, die sie brauchen, die es bei uns im Land aber schon längst gibt. Die Wissenschaftsfreiheit schützt die Entscheidungsspielräume von Forscherinnen und Forschern. Sie schützt sie gerade vor staatlichem Dirigismus in der Forschungspolitik. Unsere Professorinnen und Professoren entscheiden ganz alleine über ihre Forschungs- und Lehrinhalte. Wir wollen keine Regelungen treffen, die durch das besondere Erlauben von bestimmten Forschungsbereichen den Eindruck erwecken, als müsse man bei der Bewerbung für eine Professur ein gewisses Prädikat mitbringen, damit man am Standort Saarland überhaupt eine Chance hat. Das würde uns in Sachen Exzellenz des Standortes unter Umständen um Meilen zurückwerfen. Das gilt es dringend zu vermeiden. Deshalb habe ich zusammen mit Jakob von Weizsäcker gestern noch mal sehr intensiv mit dem Präsidenten der UdS über das Thema gesprochen. Auch dort hat man sich mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt, wozu uns entsprechende Stellungnahmen vorliegen. Sie sind ausdrücklich mit uns der Auffassung, dass wir keine weiteren Regelungsbedarfe in unserem Hochschulgesetz haben. Es soll so bleiben, wie es ist. Im Übrigen gibt es keine Sicht der Dinge, die in etwa sagen würde, wir hätten Nachteile bei der Drittmitteleinwerbung. Das Gegenteil ist im Moment der Fall. Auch das sei an dieser Stelle gesagt. (Beifall von der SPD.) Abschließend zu den Kompetenzzentren: Natürlich brauchen wir Kompetenzzentren. Sie sind aber immer dann am besten, wenn sie aus dem Inneren der Hochschule entwickelt, eingefordert und begründet werden. Frau Becker hat die htw und das Katastrophenschutzzentrum genannt. Das ist ein ganz zentrales, wichtiges Thema, das in enger Kooperation mit dem Innenminister weiterentwickelt wird. Das sind die Themen, die durch Forschung am Ende auch im zivil-militärischen Bereich mehr Resilienz an unseren Standort bringen können. Genau das ist der richtige Weg. Strukturen überzustülpen, halten wir vom Grundsatz her für falsch. Lassen Sie uns unseren Weg weitergehen. Vertrauen, fördern, vernetzen - das ist der Weg, wie wir unseren Hochschulen den Rücken stärken, damit sie die Freiheit der Lehre entfalten und ihre Innovationskräfte in vollem Umfang nutzen können. - In diesem Sinne ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1599. (Sprechen.) Ich möchte kurz um Aufmerksamkeit bitten. Wir gehen gleich in die Mittagspause. Lassen Sie uns aber noch gemeinsam diese Abstimmung durchführen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1599. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1599 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1599 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.00 Uhr fortgesetzt. - Vielen Dank. (Die Sitzung wird von 12.57 Uhr bis 14.02 Uhr unterbrochen.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Wir fahren fort mit unserer heutigen Plenardebatte und kommen zu den Punkten 14 und 20 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Vollständige Weitergabe des Bundes-Sondervermögens „Infrastruktur“ an die kommunale Ebene - Wir lassen unsere Kommunen nicht alleine! Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kommunen und Land - Hand in Hand: Gemeinsam Verantwortung für unsere Infrastruktur tragen (Drucksache 17/1611) Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU das Wort. Bitte, Herr Toscani.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Toscani CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, für die CDU-Landtagsfraktion diesen Antrag kurz vorstellen zu können. Ich beginne mit einer positiven Feststellung, einer Tatsache, die vielleicht der Mehrzahl der Saarländerinnen und Saarländer gar nicht so im Bewusstsein ist: Das Saarland ist kein Haushaltsnotlageland mehr, das Saarland hat seine Haushaltsnotlage überwunden. 30 Jahre lang waren wir Haushaltsnotlageland. Im Jahr 2018 dann, also vor Corona, hatten wir erstmals die schwarze Null erreicht. Seit dem Jahr 2020 mit dem neuen Bund-Länder-Finanzausgleich sind wir kein Haushaltsnotlageland mehr. Wir können im Landeshaushalt immer noch keine großen Sprünge machen, aber die Lage der Landesfinanzen ist solide. Ganz anders sieht es bei unseren Städten und Gemeinden aus, bei diesen ist die Lage dramatisch negativer. Die allermeisten Kommunen unseres Landes sind haushaltsmäßig in einer Schieflage; man könnte auch von einer Notlage sprechen. Neben der Industriekrise, die wir als Land zurzeit durchleben, stellt die finanzielle Notlage vieler Städte und Gemeinden im Saarland in meinen Augen die größte Krise, die größte Baustelle dar, die wir im Moment in unserem Bundesland haben. Ich gehe mitunter so weit zu sagen: Die finanzielle Notlage unserer Städte und Gemeinden ist mittlerweile eine systemische Krise unseres Landes geworden. Deshalb lautet der Vorschlag unserer Fraktion, dass wir die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur, das der Bund jetzt aufgelegt hat und aus dem Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro den Ländern zur Verfügung gestellt werden, dass wir den Anteil der Mittel, den das Saarland aus diesem Sondervermögen bekommt, eins zu eins an die kommunale Ebene weiterreichen. Unser Vorschlag ist, dass wir das Geld unseren Städten und Gemeinden geben, weil in Ansehung der Relation Landeshaushalt zu kommunalen Haushalten unsere feste Überzeugung ist, dass die Kommunen dieses Geld jetzt am dringendsten brauchen. Es gibt aus unserer Sicht gute Argumente für diese Position. Erstes Argument: Unsere Städte und Gemeinden sind die finanzschwächsten in ganz Deutschland. Sie haben strukturell seit Jahrzehnten weniger Einnahmen als durchschnittliche Gemeinden im übrigen Deutschland. Schauen wir uns zusätzlich das zweite Argument an: Es geht um Mittel für Infrastruktur. Betrachten wir uns, wer welche Infrastruktur zu unterhalten hat, wer welche Infrastruktur trägt, stellen wir fest, dass die Städte und Gemeinden im Vergleich mit Bund und Ländern den Löwenanteil der Infrastruktur zu stemmen und zu unterhalten haben. Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Feuerwehrgerätehäuser, Bürgerhäuser, Schwimmbäder, Hallen, das alles ist von unseren Kommunen zu tragen. Da sie den Löwenanteil der Kosten für die Infrastruktur zu tragen haben - Argument Nummer 2 -, sollten wir ihnen jetzt dieses Geld, das von der Bundesebene für die Infrastruktur kommt, komplett weiterreichen. Ich komme zu einer dritten Überlegung, die uns dazu führt, den Kommunen, den Städten und Gemeinden, alle Mittel, die dem Saarland insgesamt zur Verfügung stehen werden - das ist über den Zeitraum von zwölf Jahren immerhin gut 1 Milliarde Euro -, zukommen zu lassen: Das Land hat, darüber haben wir hier oft diskutiert und beraten, einen Transformationsfonds geschaffen, hat sich ein eigenes Sondervermögen geschaffen. Wir wissen alle, dass ein guter Teil des Geldes aus dem Transformationsfonds (Abg. Toscani (CDU)) dafür bestimmt ist, die Infrastruktur des Landes zu ertüchtigen. Das Land hat sich also eigene zusätzliche Mittel geschaffen, um seine Infrastruktur zu ertüchtigen. Das ist ein weiteres Argument, jetzt den Kommunen den Vorzug zu geben und ihnen den Vorrang einzuräumen. Wir müssen schließlich auch ganz ehrlich sagen, dass wir heute zwar feststellen dürfen, dass das Land seine Haushaltsnotlage überwunden hat, dass wir in den 2010er-Jahren aber die Kommunen herangezogen und ihnen einiges abverlangt haben, um diese Konsolidierung des Landeshaushaltes zu erreichen. Wir haben immer gesagt: Sobald der Landeshaushalt konsolidiert ist, sobald wir jedes Jahr die zusätzlichen 500 Millionen Euro aus dem neuen Bund-Länder-Finanzausgleich bekommen, müssen wir den Kommunen auch wieder etwas zurückgeben. In diesem Sinne haben wir, CDU und SPD gemeinsam, den Saarlandpakt aufgelegt. Allerdings sehen wir eben, dass das zwar ein wichtiger Schritt war, dieser aber noch nicht ausreicht. Unsere Kommunen sind finanziell nach wie vor, gerade was die laufenden Haushalte und die Kassenkredite angeht, in einer sehr schwierigen Situation. Angesichts dessen gibt es gute Argumente dafür, jetzt unseren Kommunen den Zuschlag zu geben und alle Mittel, also die rund 1 Milliarde Euro, die dem Saarland aus diesem Sondervermögen zufließen, komplett der kommunalen Ebene zur Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie um Unterstützung bei diesem Anliegen. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Toscani, für die Begründung Ihres Antrages. - Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Pascal Arweiler SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Unsere Kommunen sind das Rückgrat des Gemeinwesens. Sie sind die Keimzelle der Demokratie. Sie sind unsere Heimat. Sie sind auch der Ort, an dem sich Leben und Alltag der Saarländerinnen und Saarländer abspielen, sei es in der Nachbarschaft, sei es in der Schule, sei es auf den Straßen, den Marktplätzen, in den Vereinen oder auch bei der Feuerwehr. Das, was die Verantwortlichen in den Kommunen jeden Tag leisten und was sie in den zurückliegenden krisenreichen Jahren geleistet haben, verdient große Anerkennung und großen Respekt. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die Verantwortlichen in den Kommunen stemmen Aufgaben, die für unser alltägliches Leben prägend sind. Sie kümmern sich um die Infrastruktur, sie kümmern sich um die Schulen, sie kümmern sich um die Turnhallen, um die Straßen und Plätze. Sie müssen sich oftmals um Einrichtungen kümmern, die ordentlich in die Jahre gekommen sind, die dringend saniert werden müssten. Manche dieser Einrichtungen müssten gar abgerissen und neu hochgezogen werden. Der Investitionsstau ist spürbar, er ist mittlerweile in jeder Kommune und in jeder Stadt sichtbar. Dieser Rückstand wird von Jahr zu Jahr auch größer. Zudem stehen unsere Kommunen - das nicht nur im Saarland, sondern überall in Deutschland - massiv unter finanziellem Druck - durch Corona, durch die Aufnahme der Geflüchteten, durch die Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine, durch Klimaschutz, durch den demografischen Wandel und vieles andere mehr. Diese Problemstellungen treffen uns alle, somit auch die Kommunen. Hinzu kommen steigende gesetzliche Anforderungen, wachsende Auflagen und auch eine strukturelle Unterfinanzierung, dies nun schon über mehrere Jahrzehnte. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unsere Kommunen im Saarland unverschuldet überschuldet sind und Investitionen in die Zukunft kaum noch möglich sind. Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig, am Anfang zu betonen: Unser Dank geht an alle Kommunalverantwortlichen in den Rathäusern, aber auch in den Räten, die sich jeden Tag dafür einsetzen, dass das Leben vor Ort eine gewisse Qualität hat, dass das Leben in der jeweiligen Kommune lebenswert ist. Wir sehen euch und wir stehen an eurer Seite! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bringt mich direkt zum nächsten Punkt: Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung schon frühzeitig das Sondervermögen Infrastruktur auf den Weg gebracht hat, dass man sich darauf verständigt hat. Dieses Sondervermögen ist maßgeblich auch auf eine Initiative des Saarlandes zurückzuführen. Das Handelsblatt nannte es einen politischen Husarenstreich, und dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Ich möchte an dieser Stelle unserer Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und auch Finanzminister Jakob von Weizsäcker danken für ihren Einsatz, der am Ende zu spürbaren Verbesserungen in den Kommunen führen wird. Das ist die Politik, die ganz konkret vor Ort ankommt. Das ist wichtig, das ist gut, vielen Dank dafür! (Beifall von der SPD.) Dieses Sondervermögen ist kein Selbstzweck, sondern es ist eine große Chance, endlich dort Investitionen anzupacken, wo sie dringend benötigt werden, zum Beispiel beim ÖPNV, bei den Schulen, bei den Krankenhäusern, bei den Feuerwehrgerätehäusern, bei den energetischen (Abg. Arweiler (SPD)) Sanierungen, bei der Infrastruktur vor Ort, bei den Industrieflächen oder auch beim Bevölkerungsschutz, dort, wo die Menschen konkret davon profitieren, dort, wo sie schnell merken, dass es endlich vorangeht. Damit das funktioniert, brauchen wir zwischen dem Land und den Kommunen klug abgestimmte Investitionen. Nur dann wirken die Mittel zielgerichtet. Nur dann wird der Investitionsstau auch tatsächlich geringer und er wird abgebaut. Gleichzeitig gilt aber auch: Investitionen alleine reichen nicht aus - zumindest dann, wenn zeitgleich an anderer Stelle mögliche Einnahmequellen wegbrechen würden. Die steuerpolitischen Maßnahmen, die jetzt kommen sollen, Stichwort Investitionsbooster oder Pendlerpauschale sind richtig und gut, vor allem auch für die saarländische Wirtschaft, keine Frage. Aber sie dürfen eben nicht zulasten unserer Kommunen im Saarland gehen. Deshalb ist es gut, was diese Woche zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart wurde. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund nun die voraussichtlichen steuerlichen Mindereinnahmen der Kommunen in den Jahren 2025 bis 2029 vollständig ausgleicht. Das ist ein starkes Signal für unsere Städte und Gemeinden im Saarland. Es verschafft den Kommunen im Saarland in finanzieller Hinsicht zumindest ein Stück weit Luft zum Atmen, und es gibt unseren Kommunen eine gewisse Planungssicherheit, die sie vor Ort benötigen. Das ist, das will ich hier noch einmal unterstreichen, ein klarer Erfolg für die SPD, weil wir von Anfang an genau das gefordert haben! Ich danke deshalb an dieser Stelle insbesondere unserem neuen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, aber auch der neuen Bundesregierung in Gänze, dass das tatsächlich so auf den Weg gebracht wurde. Es gab ausdrückliches Lob vom SSGT, auch für unsere Landesregierung, dem möchte ich mich gerne anschließen. Wer starke Kommunen will, der muss auch für eine verlässliche Finanzierung sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Jetzt, wo der Bund die Mindereinnahmen der Kommunen vollständig ausgleicht, kann es doch nicht sein, dass wir zeitgleich zusätzlich darüber diskutieren, dass eine hundertprozentige Weitergabe der Mittel aus dem Sondervermögen an unsere Kommunen kommen soll! Vielmehr braucht es doch eine faire, eine kluge Verteilung zwischen Land und Kommunen. Unsere Infrastruktur macht nämlich nicht an der jeweiligen Stadt- oder Gemeindegrenze halt. Es gibt viele wichtige Projekte in der Infrastruktur, die beide Ebenen verbinden. Deshalb ist es notwendig, dass wir die Mittel aus dem Sondervermögen zielgerichtet und vor allem abgestimmt investieren, und zwar da, wo sie am meisten bewirken können. Wir wollen, dass die Mittel gemeinsam und vor allem sinnvoll investiert werden, statt sie in Gänze mit der Gießkanne im Saarland zu verteilen. Unser Ansatz lautet: Miteinander statt gegeneinander, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Der CDU-Antrag tut so, als würde die haushälterische Lage des Landes keine große Rolle spielen. Dabei sind doch die vermeintlichen Spielräume, die in Ihrem Antrag benannt wurden, durch konjunkturelle Schwankungen, beispielsweise durch Personalaufwüchse bei den Lehrkräften oder auch bei der Polizei, aber auch durch neue Bundesvorgaben schon längst aufgebraucht. Was mich aber besonders irritiert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Fakt, dass die CDU in ihrem Antrag nicht noch mal in aller Deutlichkeit den Bund auffordert, eine Altschulden-Lösung auf den Weg zu bringen. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Ein Antrag, der den Kommunen helfen soll, verschweigt das zentrale Problem, das die vielen Städte und Gemeinden überhaupt in diese Lage gebracht hat! Wir fordern als SPD noch in dieser Legislaturperiode eine echte Altschulden-Lösung durch den Bund. Sie muss auf den Weg gebracht werden! Nur noch mal zur Erinnerung: Es ist noch gar nicht so lange her, es war im Januar dieses Jahres, da gab es einen Vorschlag vom damaligen Bundesfinanzminister Jörg Kukies. Er hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsah, dass die kommunalen Altschulden durch den Bund übernommen werden. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Der Entwurf war verfassungsfest, er war konkret, und er war auch entscheidungsreif. Doch die Union hat blockiert. Warum hat sie blockiert? Weil sie schon im Wahlkampfmodus war. Aber wer heute hier laute Forderungen aufstellt, der muss auch erklären, warum die eigene Partei in Berlin bislang echte Lösungen verhindert, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Lebhafter Beifall von der SPD.) Der im Koalitionsvertrag erwähnte Anspruch, dass 250 Millionen Euro jährlich in die Kommunen fließen sollen, um den Abbau der Altschulden voranzubringen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist sicherlich auch nicht mehr. Ohne eine Lösung für die kommunalen finanziellen Altlasten bleibt jede Investitionsoffensive tatsächlich Stückwerk. Der Antrag der CDU ist aus meiner Sicht deswegen auch inkonsequent. Wirklich absurd wird es aber dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn einzelne Gliederungen der CDU Saar, beispielsweise auch aus der Jungen Union, in den sozialen Medien die Lan- (Abg. Arweiler (SPD)) desregierung auffordern, die jetzt aus dem Sondervermögen zur Verfügung stehenden Mittel dazu zu nutzen, die zweite Hälfte der Altschulden der Kommunen durch die Landesregierung zu tilgen. Das ist einerseits inhaltlich falsch, weil das Sondervermögen entsprechend zweckgebunden ist, aber dass sogar Leute aus dem Umfeld der Landtagsfraktion einen solchen Beitrag liken, zeigt auch, dass die CDU sich einfach nicht einig ist. Da weiß die eine Hand nicht, was die andere tut! (Beifall von der SPD.) Die Wahrheit ist doch: Die Kommunen haben zu wenig Geld für Investitionen, und dem Land geht es genauso. Nur gemeinsam, als Land und Kommunen, werden wir die Aufgaben stemmen. Es geht um Verantwortung und Solidarität. Es geht nicht um parteipolitisches Kalkül oder die schnelle Schlagzeile. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Arweiler, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als erster Redner hat nun das Wort von der AfD-Landtagsfraktion Herr Carsten Becker.

Diese Rede einzeln zitieren

Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Ich bin Ihnen, Herr Toscani, sehr dankbar. Sie sind mit Ihrem Antrag meiner Meinung nach heute am Puls der Zeit, wir können das aus unserer Sicht nur begrüßen. In Ihrem Antrag ist im Prinzip alles korrekt beschrieben: Es fehlen Investitionsmittel in den Kommunen. Das Land hat die Möglichkeit, über den Transformationsfonds und auch jetzt über die neue Schuldenregelung, Gelder zu generieren, aber unsere Kommunen haben die eben nicht. Wir hatten vor Kurzem im Unterausschuss zur Haushaltsprüfung beim Thema Gewässerschutz die Problematik, dass der Mittelabfluss vom Land stockt. Das Land hat das Geld, aber die Kommunen können es nicht abrufen, weil ihnen der Eigenanteil fehlt. Da könnte man wirklich, wenn wir diesen Antrag heute so beschließen, die entsprechenden Mittel an die Kommunen leiten. Ich habe gesehen, morgen steht auf der Tagesordnung des Kreistags Saarlouis ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU, in dem man genau diese Forderung aufstellt, nämlich eine hundertprozentige Weitergabe der entsprechenden Mittel an die Kommunen. Wenn man sich das genauer anschaut, redet man ja nur über 100 Millionen Euro im Jahr über zwölf Jahre. Da werden bei 52 Kommunen, wenn man das auf die Bevölkerung umrechnet, kleinere Kommunen etwa 1 Million Euro im Jahr bekommen. Damit kann man keine Bäume ausreißen, aber mit dem Hebel der Förderung kann man schon einiges erreichen. Von daher ist das aus unserer Sicht eine gute Sache. Ich glaube, die kommunale Familie hat auf so eine Chance gewartet. Und ich glaube, auch Sie, Herr Arweiler, werden in Ihren eigenen Reihen noch das eine oder andere Telefonat führen müssen, weil ich glaube, die kommen auch und sagen: „Komm, wir schauen, dass das vernünftig geregelt wird.“ Konkret zu dem Antrag der SPD. Sie gehen auf verschiedene Thematiken ein, was eine Altschulden-Regelungen angeht. Unsererseits sind wir dabei. Ich denke, es wird eher im Bundesrat an Bayern und den üblichen Kandidaten scheitern, aber grundsätzlich ist man sich dort mit den Bundesländern einig. Ich bin gespannt, wie sich das Ihrerseits weiterentwickelt, wie sich das Land da aufstellt, denn was Sie konkret mit dem Geld machen wollen, steht im Antrag nicht drin. Sie sagen, man wird das zeitnah weitergeben, aber aus Ihrer Rede konnte man ja entnehmen, dass ein Teil des Geldes beim Land bleiben soll. Von daher bin ich gespannt, wie sich das entwickelt. Bei Ihrem Antrag werden wir uns enthalten, der Antrag der CDU bekommt unsere hundertprozentige Zustimmung. Ich glaube, viele Stadt- und Gemeinderäte werden in den kommenden Tagen und Wochen noch entsprechende Resolutionen an den Landtag und an die Landesregierung richten, die Mittel zu 100 Prozent an die Kommunen zu geben, denn da wird das Geld gebraucht. Von daher unterstützen wir den CDU-Antrag. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke, Herr Becker, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun das Wort Herr Sebastian Schorr von der CDU-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Sebastian Schorr CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich spreche heute nicht nur als Landtagsabgeordneter, sondern zeitgleich als Fraktionsvorsitzender eines Stadtrates im nördlichen Saarland, sodass ich jetzt versuche, beide Funktionen miteinander zu vereinen. Ich bin grundsätzlich froh, dass wir uns im Parlament zumindest in einem Punkt weitgehend einig sind: Unsere saarländische Kommunen sind strukturell unterfinanziert, und das nicht selbstverschuldet. Die Folge sind zum einen ein enormer Investitionsstau und zum anderen sehr hohe Altschulden. In der Analyse herrscht also weitgehend Konsens, doch entscheidend ist, was wir daraus machen und ob wir bereit sind, endlich konsequent und (Abg. Schorr (CDU)) nachhaltig zu handeln, um unsere Städte und Gemeinden genauso wie die Landkreise und den Regionalverband handlungsfähig zu machen, getreu dem Motto: Das Land ist nicht mehr und nicht weniger als die Summe seiner Kommunen. Wir müssen die kommunale Investitionskraft stärken, und zwar sofort, denn eines ist auch klar: Wenn es um kommunale Investitionen geht, ist das Saarland Schlusslicht unter den Flächenländern. In Bayern wird pro Kopf fast 2,5 ‑ mal so viel investiert wie im Saarland. Im Bundesdurchschnitt sind es immerhin noch 1,7 ‑ mal so viel wie im Saarland. Wo, wenn nicht hier, sollten also die Investitionsmittel des Bundes ankommen, wo, wenn nicht bei unseren Kommunen, die trotz knapper Kassen tagtäglich versuchen, Schulen, Straßen, Feuerwehrgerätehäuser, Kitas oder Spielplätze in Schuss zu halten? Bevor ich kurz auf den SPD-Antrag eingehe, möchte ich klarmachen, dass das Land eigene finanzielle Spielräume hat, die Kommunen hingegen nicht. Ich möchte die drei Beispiele in Kurzform aufgreifen: Erstens gibt es den Transformationsfonds mit einem Volumen von 3 Milliarden Euro. Hierbei war der kommunale Anteil, den das Land den Kommunen zur Verfügung gestellt hat, mehr als überschaubar, oder weniger als überschaubar muss man ja sagen. Zweitens, durch die Zensus-Gelder, das wurde durch die Landesregierung sehr gefeiert, sind es vom Bund 200 Millionen Euro mehr pro Jahr. 30 Millionen Euro, also 15 Prozent davon, gehen an die Kommunen. Der dritte Punkt ist die neue Verschuldungsregelung mit den 0,35 Prozent. Die Reform der Schuldenbremse ermöglicht dem Land neue Verschuldungsspielräume für Zukunftsinvestitionen. Nunmehr möchte ich einige Anmerkungen zum SPD-Antrag machen. Ich bin vielleicht genauso irritiert wie Sie, aber aus anderen Gründen. Im Antrag erfolgt keine Nennung einer Größenordnung, wie man sich das Ganze überhaupt vorstellt. Es gibt ganz klar die SSGT-Meinung, dass 100 Prozent weitergegeben werden sollen. Mir scheint es so, dass trotz der Haushaltsklausurtagung der Landesregierung noch nicht klar ist, wie hoch das Defizit ist, wie viel man am Ende des Tages benötigt, und man gerne abwarten möchte. (Beifall von der CDU.) Darüber hinaus finde ich es etwas irreführend, die Investitionszuweisungen in Höhe von 20 Millionen Euro irgendwie als neues Geschenk darzustellen. Fakt ist nämlich, dass es diese Summe seit Jahren gibt, sie Teil des Saarlandpaktes ist und wird einfach weitergezeichnet. Das ist also kein neues Geld. Der zentrale Punkt, da unterscheide ich mich ganz klar von der SPD, ist nicht die Altschuldenregelung, bei der es, glaube ich, einen Konsens gibt. Im Antrag steht, dass das der erste Schritt ist. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass man die volle Übernahme benötigt. Der zentrale Punkt ist die Änderung des KFA, weil das die strukturellen Mittel sind, die den Kommunen fehlen. Dazu haben Sie leider keinen Zeitplan aufgestellt, sondern sagen einfach nur, dass der begonnene Prozess weitergeführt werden soll. Hier geht es um die strukturelle Hilfe für die Kommunen, und deswegen ist das auch bei uns ein ganz zentraler Punkt, denn wir fordern eine schnellstmögliche und tiefgreifende Reform des vertikalen und des horizontalen Kommunalen Finanzausgleichs. (Beifall von der CDU.) Mich hat irritiert, dass Sie aus Zwischenergebnissen des KFA-Gutachtens zitiert haben, das uns, glaube ich, noch gar nicht vorliegt. Das sollte eigentlich am 30.06.2025 an die Landtagsverwaltung versendet werden. Mir liegt es nicht vor. Ich weiß auch nicht, woher das Zitat der fiskalischen Überforderung kommt oder ob es sich hierbei um eine Zulieferung der Landesregierung handelt, in der irgendwie Interna enthalten sind. Es erklärt sich mir zumindest nicht, woher dieses Zitat aus einem noch nicht veröffentlichten Gutachten kommt. Darüber hinaus haben Sie die Kompensation durch den Bund erwähnt. Das begrüßen wir selbstverständlich, das hat aber nichts mit dem Sondervermögen zu tun. Außerdem sollte man hier nicht suggerieren, dass die Kommunen jetzt mehr Geld haben. Eigentlich ist es umgekehrt: Das verhindert nur, dass neue Belastungen kommen, löst aber keine strukturellen Probleme. (Beifall von der CDU.) Es wird im Antrag an vielen Stellen beschrieben, dass man auf Augenhöhe mit der kommunalen Familie kommunizieren möchte. Ich frage mich: Gab es eigentlich schon Kontakte zwischen der Landesregierung und dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag oder dem Landkreistag hinsichtlich des Sondervermögens? Das wäre ein interessanter Punkt, in den die Landesregierung noch etwas Licht reinbringen kann. Ich komme zurück zu unserem Antrag. Was verstehen eigentlich die Bürgerinnen und Bürger darunter, wenn wir hier von staatlicher Infrastruktur sprechen? Es sind die Schulen, die Kitas, die Sporthallen, die Feuerwehrgerätehäuser, die Spielplätze, die Friedhöfe, die Straßen vor der eigenen Haustür, die Dorfgemeinschaft, die Schwimmbäder - ich könnte diese Liste noch sehr lange führen -, also genau dort, wo die Menschen leben. Genau dafür sind unsere Kommunen verantwortlich, deshalb gehört das Geld auch dorthin, zu den Menschen vor Ort. (Abg. Schorr (CDU)) Ich will beispielhaft einige Zahlen nennen, wie es aussehen würde, wenn man das Sondervermögen an die Kommunen eins zu eins weitergeben würde. Diese 1,2 Milliarden Euro, unter der Annahme, dass 15 Prozent für die Landkreise und den Regionalverband und 85 Prozent für die Städte und Gemeinden sind, sind keine kleinen Beträge: Für Marpingen sind das über 10 Millionen Euro, für Wadern fast 17 Millionen Euro, für Neunkirchen fast 50 Millionen Euro, für Rehlingen-Siersburg und Riegelsberg je rund 15 Millionen Euro und für Blieskastel über 20 Millionen Euro. Das sind keine kleinen Beträge, sondern damit kann man wirklich sehr gut investieren. Genau hierzu hat die kommunale Familie bereits ein starkes Signal gesendet; eine Vielzahl von Gemeinde- und Stadträten hat eine Resolution verabschiedet, parteiübergreifend, CDU und SPD. Das begrüßen wir sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Schorr, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Sebastian Schorr CDU

Jawohl. - Abschließend sage ich nur noch, wir nehmen diese Signale aus der kommunalen Familie sehr ernst, denn das Land ist nicht mehr und nicht weniger als die Summe seiner Kommunen. Der kommunalen Familie ist mit 100 Prozent dieses Sondervermögens und einem schnellstmöglichen Reformprozess des KFA zu helfen. - Danke. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun die Ministerpräsidentin, Frau Anke Rehlinger, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anke Rehlinger

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal den Bogen etwas größer spannen bezogen auf das, was vorgestern Abend entschieden worden ist, auf das, was gestern in der Bundesregierung entschieden worden ist und insbesondere auf das, was im Koalitionsvertrag steht. Ich glaube, man darf in diesen Tagen zu unser aller Freude erst einmal feststellen, dass diese Bundesregierung ernst macht damit, für Investitionen in diesem Land zu sorgen, in die Infrastruktur zu investieren und einen wirtschaftlichen Impuls zu setzen, um das am allermeisten nach vorne zu bringen, was uns gerade Sorge bereitet, nämlich, dass die Wirtschaft lahmt und dass wir uns im dritten Jahr der Rezession befinden. Damit sollen wir wieder in die Lage versetzt werden, nicht durch Schulden, sondern durch Wirtschaftswachstum und durch vernünftige Einnahmen unsere Haushalte in Ordnung zu bringen und das zu tun, was wir uns alle miteinander vorgenommen haben. Dafür haben wir gute Belege in dieser Bundesregierung, und das ist ein wichtiges Signal, wie ich finde. (Beifall von der SPD.) Ja, man kann aus saarländischer Perspektive sagen, dass die Sondierungsgespräche in den letzten Wochen und Monaten, die Koalitionsgespräche und die konkreten Entscheidungen innerhalb der Bundesregierung für Millionen Euro im Saarland gesorgt haben. Ich hätte mir schon in der Vergangenheit gewünscht, so eifrige Mitstreiterinnen und Mitstreiter an meiner Seite zu haben, als es darum ging, für diese Millionen zu kämpfen, wie man jetzt darüber streitet, wie sie verteilt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Gut ist erst einmal, dass in der Regierung über wesentliche Punkte - bis auf die spannenden Debatten, die sich am heutigen Tage auftun - nicht gestritten worden ist, sondern dass man gehandelt hat. Es macht auch jetzt schon etwas mit der Wirtschaft; es gibt leichte Signale, die Stimmung ist optimistischer geworden. Diesen Weg müssen wir weiterverfolgen. Deshalb ist es wichtig, festzustellen - das ist schon eine Qualität an sich -, dass es weder in der Bundesregierung noch zwischen Bund, Ländern und Kommunen und auch nicht zwischen dem einen oder anderen Ökonomen in diesem Land einen Streit darum gibt, dass dieser Wachstumsbooster, soweit er sich aus bestimmten Elementen zusammensetzt, wirksam sein kann. Das ist wichtig. Es wird nicht bestritten, dass die Instrumente des Wachstumsboosters die richtigen sind. Die Debatten der letzten Woche haben sich nur um die Frage gedreht, wer das Ganze bezahlt. Das ist aber auch in Ordnung. Es verunsichert Bürgerinnen und Bürger erst einmal nicht, wenn man schnell zu Ergebnissen kommt. Die Bundesregierung ist zusammen mit den Ländern schnell zu vernünftigen Ergebnissen gekommen. Das kann man an dieser Stelle festhalten. Die Belastungen durch den Wachstumsbooster waren schon, wenn man sie nicht korrigiert hätte, unfair verteilt: Kommunen und Länder hätten zwei Drittel dessen, was es an Einnahmeausfällen zu verkraften gibt, und der Bund nur ein Drittel. Es ist vollkommen klar, dass das korrekturbedürftig war. Die Verhandlungen dazu waren nicht ganz einfach, um das einmal in aller Deutlichkeit zu sagen. Aber sie wurden schnell und mit der notwendigen Klarheit für die Wirtschaft und alle Akteure abgeschlossen. Sie wurden - damit fange ich bei den Kommunen an - in aller Klarheit und zum absoluten Vorteil für die Kommunen abgeschlossen. Denn das, was dort miteinander vereinbart worden ist, ist nichts anderes als ein Schutzschirm für die Kommunen und deshalb an Klarheit überhaupt nicht zu übertreffen. Sie haben sogar noch - das wird dann hinten raus ein bisschen komplizierter - leichte Vorteile durch die Systematik, die jetzt gewählt worden ist. Das ist ein sehr starkes Signal des Bundes, aber auch ein sehr starkes Signal der Länder, dass wir sehr wohl darum wissen, wie die Situation in den Kommunen ist, was man ihnen abverlangen kann und wie wichtig sie sind, wenn die Dinge miteinander umgesetzt werden müssen. Deshalb ist das schon einmal ein wichtiges Signal, das dort gegeben worden ist. (Beifall von der SPD.) Dieser Schutzschirm für die Kommunen, der jetzt zu 100 Prozent aufgespannt worden ist, hatte aber auch einen Preis. Den Preis bezahlen wir Länder. Denn den Schutzschirm gibt es nicht zu 100 Prozent für das, was an Einnahmeausfällen bei uns durch den Wachstumsbooster, der auf den Weg gebracht worden ist, entstehen wird. Wir werden in den nächsten Jahren weiterhin mit 155 Millionen Euro hier im Land belastet werden - das ist nicht wenig -, die uns jetzt in der Kasse fehlen. Deshalb muss man sagen: So gut es ist, dass wir uns geeinigt haben, ist es für die Länder doch nicht zum Jubeln, es ist eher in der Art, dass es nicht ganz so schlimm kommt, wie es hätte kommen können, was die unmittelbare Belastung angeht. Deshalb ist es nicht einfacher geworden, den Haushalt aufzustellen. Aber wir werden das sehr vernünftig hinbekommen. Modernisieren und investieren wird weiterhin das Motto dieser Landesregierung sein. Es wird auch weiterhin das Motto dieser Landesregierung sein, dass wir die Kommunen dabei unterstützen, auch in der Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben, um das einmal deutlich zu machen. Da sind wir überhaupt keinen Beweis schuldig geblieben. Ich nenne einmal das Stichwort Schulbauprogramm. Es ist nun einmal die originäre Aufgabe der Kommunen, wenn wir in einer wirklich historischen Dimension Geld zur Verfügung stellen, damit kommunale Infrastruktur in Ordnung gebracht werden kann. Auch das muss man an dieser Stelle eindeutig formulieren. Das hat niemand vorher auf den Weg gebracht. Diese Landesregierung hat es gemacht, weil wir nicht über Zuständigkeiten streiten wollen, sondern weil wir Aufgaben erledigen wollen, die wir in diesem Land für wichtig halten. Bildungsinfrastruktur gehört zu dieser Aufgabe. (Beifall von der SPD.) Damit klar wird, dass das kein Kleinkram ist, nenne ich nur einmal ein ganz willkürlich gewähltes Beispiel der Kreisstadt St. Wendel: Es sind 2,6 Millionen Euro für die Bildungsinfrastruktur, beim Landkreis sind es 3,2 Millionen Euro. 4,7 Millionen Euro sind für die Grundschule Fernstraße in Neunkirchen, 2,6 Millionen für die Ludwigschule St. Ingbert und so weiter. Das könnte man lange fortsetzen. Das ist alles Geld, das wir den Kommunen geben, das sie ansonsten nicht hätten. Das Pfingsthochwasser ist ein weiteres Beispiel: 90 Prozent der Schäden waren in der kommunalen Infrastruktur. Beim Thema Flüchtlinge ist das Containerdorf Ensdorf zu erwähnen. Jetzt geht es nicht nur um die Frage, wer wie belastet wird, wenn wir einen Wachstumsbooster machen, sondern wer tatsächlich etwas vom echten Geld abbekommt, von den 100 Milliarden, die der Bund als wirklich historisches Signal mit auf den Weg gebracht hat. Wir haben das Signal gehört und es ist nicht ganz falsch, wenn man sagt: Es ist ein historisches Signal mit saarländischen Wurzeln, auch auf dieser Regierungsbank. Es sind 100 Milliarden Euro, die es nicht gäbe, wenn wir nicht dafür gekämpft hätten, ich sage ganz ausdrücklich, wenn nicht wir Ländervertreter in diesen Sondierungs- und Koalitionsgesprächen dafür gekämpft hätten. Insofern sind das Probleme, die ich mir gern geschaffen habe, um darüber nachzudenken, wie wir das Geld in diesem Land sinnvoll ausgeben können, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) „Sinnvoll“ ist das Stichwort. Wir werden das gemeinsam mit den Kommunen tun. Eines ist auch vollkommen klar: Sinnvoll heißt vor allem nicht, in erster Linie in Prozenten, sondern vielmehr in Projekten zu denken. Das ist es, worum es geht. Mein Eindruck ist, Bürgerinnen und Bürger verlieren bei diesen ganzen Milliarden und Millionen, über die wir seit Monaten hier reden, und diese Pakete, die alle geschnürt werden, langsam völlig zu Recht das Gefühl dafür, ob es viel oder wenig ist, was passiert und was nicht passiert. Deshalb ist es, glaube ich, auch für die Politik und ihre Legitimation immens wichtig, dass wir klarmachen, was Sinnhaftes mit diesem Geld gemacht wird. Die Bürger hat es noch nie interessiert, wie die Finanzierungsquelle dargestellt worden ist. Aber ob etwas sinnhaft war oder nicht, das hat Bürgerinnen und Bürger schon immer interessiert. Ich glaube, die Kommunen interessiert es auch, dass die sinnhaften Projekte umgesetzt werden. Das ist der Entscheidungsmaßstab für die Frage, wie, wo und wie viel Geld ausgegeben wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Da das Ganze ein Booster sein soll, ist ein weiteres Suchkriterium, danach zu kucken, was davon schnell geht. Es nützt nichts, wenn wir das Ganze auf die lange Bank schieben und Projekte aussuchen, die null geplant sind, und man erst anfängt, sie neu auszudenken. Wir müssen die Möglichkeit schaffen, dass es schnell funktioniert. Auch das haben wir im Übrigen getan, Stichwort Vergaberecht. Dort haben wir die Grenzen verändert, damit man schneller vorankommen kann, damit die Sachen wirklich verbaut werden, also eine ganzheitliche Herangehensweise im gesamten Kontext. Darum geht es in der nächsten Zeit, nicht über Prozente und mathematische Aufteilung zu reden, sondern Projekte schnell anzugehen. Die Saarländerinnen und Saarländer profitieren nicht vom Finanzverteilschlüssel. Die Saarländer profitieren, wenn die Bagger in diesem Land rollen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Wenn Sie schon über Prozente reden, dann kann ich Ihnen Folgendes nicht ersparen: Im Übrigen unter beipflichtendem Applaus der Opposition in Schleswig-Holstein hat man sich auf Prozente verständigt. Knapp über 60 Prozent wird dort die Verteilquote sein, die die CDU-geführte Landesregierung mit den Kommunen vereinbart hat. Falls Sie jetzt sagen, es ist alles heute noch nicht spruchreif, Nein, das stimmt. Das Gesetz liegt erst am 2. Juli vor. Da wir uns ankucken wollen, welche Kriterien es gibt, kann ich an dieser Stelle Folgendes zusagen: Ich werde sofort - da sind sehr viele sehr viel klüger und differenzierter unterwegs als das, was ich an der einen oder anderen Stelle gehört habe - einen guten Vorschlag für dieses Land machen, sofort und auch umgehend, vielleicht auch ein bisschen ähnlich, wie der Kollege Rhein es heute in Hessen angekündigt hat. Er will erst nach der Sommerpause noch einmal über die Dinge nachdenken. Aber Ziel sei eine Vereinbarung für sehr konkrete Vorhaben. Dem kann ich mich nur anschließen. Wir wollen sehr konkrete Vorhaben im Interesse der Saarländerinnen und Saarländer machen. Sie werden immer in den Kommunen liegen, egal wer für die Finanzen zuständig ist. Die Frage ist, ob es ein sinnvolles Projekt ist oder nicht. Dann werden wir dafür das Geld suchen und finden. Das ist die Zusage, die wir von dieser Stelle aus machen können. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin, für Ihren Redebeitrag. Die Ministerpräsidentin hat ihre Redezeit um 3 Minuten und 15 Sekunden überschritten. Diese Zeitgutschrift kommt allen Fraktionen zugute. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Es hat nun das Wort der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Stephan Toscani.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Toscani CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir in der jetzt weiter zur Verfügung stehenden Redezeit ein paar Anmerkungen zu dem, was die Ministerpräsidentin eben in der Debatte ausgeführt hat. Erster Punkt Wirtschaftswende: Ja, wir freuen uns gemeinsam darüber, dass die Wirtschaftswende in Deutschland jetzt kommt und dass erstes Licht am Ende des Tunnels erkennbar wird, dass sich die psychologische Stimmung zu drehen scheint, dass es wieder mehr Optimismus gibt, dass Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, auf eine verlässliche, positive Politik dieser neuen Bundesregierung vertrauen. Das liegt daran, dass wieder mehr Pragmatismus, mehr Vernunft und mehr gesunder Menschenverstand in der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland Einzug halten. Das liegt daran, dass es mehr Union gibt und weniger Rot-Grün. (Beifall von der CDU.) Es wurde sowohl von Frau Rehlinger als auch vom Kollegen Arweiler gefeiert, dass es jetzt einen Ausgleich für die zu erwartenden Mindereinnahmen der Kommunen gibt. Ich möchte das geraderücken. Sebastian Schorr hat eben darauf hingewiesen, was dadurch erreicht wird. Ich will das nicht kleinreden, aber man darf es auch nicht so überhöhen, wie Sie es getan haben. Es wird erreicht, dass die saarländischen Kommunen keine Mindereinnahmen haben und nicht noch mehr Geld verlieren. Das ist aber keine Lösung für ihre strukturelle Unterfinanzierung. Das ist, als ob Sie jemandem, der am Verhungern ist, sagen: „Deine Rationen werden in Zukunft nicht weiter gekürzt. Das ist doch eine gute Nachricht.“ Dabei hat er schon jetzt nicht genug zum Überleben. Man sollte diese Maßnahme also nicht überhöhen, man muss sie richtig einordnen. Was wir von Frau Rehlinger nicht gehört haben, ist, wie sie die strukturelle Unterfinanzierung bekämpfen will, die unsere Kommunen seit Jahren und Jahrzehnten haben. Es wurde auf das Schulbauprogramm hingewiesen. Was erleben wir da? - Es ist so bürokratisch, dass bisher kaum Mittel abgerufen wurden und kaum Projekte umgesetzt werden. (Lachen des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Bei der Ganztagsförderung sehen wir am Beispiel St. Wendel, dass es eine Riesenlücke gibt und große Kosten an den Kommunen hängenbleiben. (Sprechen zwischen Ministerpräsidentin Rehlinger und Minister Jost.) (Abg. Toscani (CDU)) Besonders erschreckt hat mich, dass wir uns im Denken fundamental unterscheiden. Sie sagen: Sinnvolle Projekte auf kommunaler Seite müssen unterstützt werden. (Abg. Commerçon (SPD): Genau, und Sie sa- gen das Gegenteil.) Wer entscheidet, was sinnvoll ist? Wir glauben zutiefst an die kommunale Selbstverwaltung. Wir sagen: Die Kommunen wissen selbst am besten, was für ihre Infrastruktur gut ist. Das ist unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung. (Anhaltender Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Toscani, für Ihren Redebeitrag. Es gibt eine weitere Wortmeldung. - Als nächster Redner hat nun der Fraktionsvorsitzende der SPD ‑ Landtagsfraktion, Herr Ulrich Commerçon, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrich Commerçon SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bezeichnendste an dieser Debatte ist, dass eine Partei, die über Jahrzehnte in diesem Land regiert hat und eigentlich immer versucht hat, den Kommunen den Geldhahn weiter zuzudrehen, wenige Jahre, nachdem sie in der Opposition angekommen ist, plötzlich bereit ist, Gelder zu verteilen, für die sie vorher auf Bundesebene noch nicht einmal gestritten hat. Das gehört zur Redlichkeit dieser Debatte dazu. (Beifall von der SPD.) Die CDU will Gelder verteilen, für die sie in den letzten Jahren nicht viel getan hat. Sie hat im Gegenteil noch im Wahlkampf gesagt: Es darf überhaupt gar kein Sondervermögen geben. Dieses Land darf sich nicht verschulden. Aber beim Ausgeben sind Sie jetzt sehr großzügig. Das ist Populismus pur und alle draußen werden wissen, dass das nicht ankommt. (Beifall von der SPD. - Unruhe.) Sie haben die Landesregierung mit folgendem Satz kritisiert: Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen den beiden Ansätzen. Die Landesregierung will, dass diese Gelder sinnvoll ausgegeben werden. Eigentlich hätten Sie an dieser Stelle Schluss machen können, denn das ist der entscheidende Punkt. Diese Landesregierung - und die Mehrheitsfraktion wird sie unterstützen - wird alles daran setzen, dass diese Gelder sinnvoll ausgegeben und nicht einfach nur verteilt werden. (Beifall von der SPD.) Das geht am besten nach einem alten Grundsatz: Kommunen und Land gehen Hand in Hand. Das wird auch in den nächsten Jahren beherzigt werden. Dazu kommt ein weiterer Punkt. Ich gehöre diesem Parlament seit über 25 Jahren an und diese Landesregierung ist die kommunalfreundlichste Regierung, die dieses Land in den letzten Jahrzehnten hatte. (Zuruf von der CDU.) Die Stichworte sind gefallen: Schulbauprogramm BAUSTEIN. Ich weiß noch aus eigenem Erleben, wie ich das erste Investitionsprogramm auf Landesebene als Minister für den Schulbereich durchsetzen konnte. Mit 25.000 Euro pro Schule haben wir damals den Ganztag gefördert. Wir reden heute über ganz andere Dimensionen. Das kommt unmittelbar bei den Kommunen an. Die Kommunen, die sich gut anstellen, kriegen das gut hin und die anderen müssen sich eben anstrengen. (Beifall von der SPD.) Alle anderen Dinge sind in den letzten Redebeiträgen schon genannt worden. Ich will sie noch mal aufzählen: Fortführung des Saarlandpakts, Schulbauprogramm BAUSTEIN, die Unterstützung bei der Flüchtlingsunterbringung, die Weitergabe flüchtlingsbedingter Hilfen des Bundes, die Investition in den Bevölkerungsschutz, Übernahme von über 90 Prozent der durch das Pfingsthochwasser entstandenen Kosten - suchen Sie mal ein anderes Land, in dem auch nur annähernd so viel getan wurde. Herr Schorr, willkommen im Parlament! Hätten Sie früher an anderer Stelle dafür gesorgt, dass wir einen vernünftigen Kommunalen Finanzausgleich bekommen, bräuchten Sie heute nicht zu sagen, es müsste jetzt schnell gehen. (Lachen bei der CDU.) Wir machen das und wir werden es vernünftig hinbekommen. Es war nämlich Murks, was damals abgegeben wurde. Das ist neu aufgestellt worden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeord- neten Schäfer (CDU). - Die Abgeordneten Schorr (CDU) und Thielen (CDU) melden eine Kurzintervention an. - Minister Jost: Da müsst ihr euch mal einig werden, wer von euch was sagt.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Commerçon, für Ihren Redebeitrag. Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Stefan Thielen. Abg. Thielen (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Sehr geehrter Kollege Commerçon, ich möchte auf ein paar Punkte Ihrer Rede eingehen. Sie sprachen eingangs sehr emotional von Populismus. Ich versuche, ein paar Zahlen, Daten und Fakten dagegen zu halten. Die Benachteiligung der saarländischen Kommunen, das habe ich mehrmals ausgeführt, begann in der Ära Lafontaine - mit gutem Grund kann man sagen. Das ging in den letzten Jahrzehnten immer so weiter, auch in den zehn Jahren, in denen Sie Teil der Regierung waren. Lassen Sie also bitte die Kirche im Dorf. Sie sollten nicht in den gleichen Populismus verfallen, den Sie hier angehen. Ich kann nur feststellen, dass die jetzige Bundesregierung innerhalb von wenigen Wochen mehr auf den Weg gebracht hat als die letzte Bundesregierung in drei Jahren. Das ist schon bezeichnend. (Zuruf von Ministerpräsidentin Rehlinger.) Das hat nichts mit Verhindern zu tun. Wir werden ja sehen, wie die 250 Millionen Euro Altschulden geregelt werden. Wir werden sehen, ob es die gleichen Hürden gibt, die Sie immer angesprochen haben. Ich habe eine konkrete Nachfrage: Sie sprachen über sinnvolle Projekte. Ich würde mir sowohl von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, als auch von Ihnen, Herr Commerçon, wünschen, dass Sie die Projekte nennen, die Sie auf Landesebene schnell auf den Weg bringen wollen. Mir fehlt da ehrlich gesagt die Fantasie. Wir hatten vor anderthalb Jahren hier eine Haushaltsdebatte. Ich habe damals gesagt, dass Sie es nicht schaffen würden, 10 Prozent des Volumens des Projekts BAUSTEIN zu investieren. Sie, insbesondere Herr Arweiler, haben sich deswegen über mich lustig gemacht. Sie haben es bis jetzt nicht geschafft, 10 Millionen Euro zu investieren. Das Geld liegt wie Blei im Landeshaushalt beziehungsweise im Sondervermögen. (Zuruf von Minister Jost.) Es geht nicht raus. Das gesamte Projekt ist ein Rohrkrepierer und Sie sollten in Betracht ziehen, wie Sie das in Zukunft besser machen können. (Abg. Arweiler (SPD): Das ist doch kein Rohr- krepierer.) Sie haben gesagt, Sie würden sich entschuldigen. Auf die Entschuldigung warte ich immer noch. (Unruhe.) Herr Commerçon, bitte nennen Sie die sinnvollen Projekte, die das Land mit seinem Anteil durchführen will. Dann können wir noch mal darüber diskutieren, ob es nicht 100 Prozent für die Kommunen sind. Wir wissen, die Kommunen kriegen es auf die Reihe, auch wenn Sie es ihnen nicht zutrauen. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Commerçon, möchten Sie darauf antworten? - Bitte. (Sprechen von Minister Jost.)

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrich Commerçon SPD

Lieber Kollege Thielen, ich freue mich immer über die Debatten, die wir beide über die grundlegenden ökonomischen Themen in diesem Land führen. Meistens gehören sie zu den besseren Debatten. So selbstbewusst können wir miteinander umgehen. Zum ersten Punkt: Sie haben recht. Das Dilemma der saarländischen Kommunen begann in der Ära Lafontaine. Sie können sich gerne anschauen, was zum Beispiel die Saarbrücker Jusos damals gesagt haben, wer damals deren Vorsitzender gewesen ist und wie ich damals damit umgegangen bin. Sie haben recht, damit hat es begonnen. Den Höhepunkt erreichte dieses Thema allerdings unter einem Finanzminister Stephan Toscani. Das gehört schon auch zur Wahrheit dazu. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Der zweite Punkt: Populismus. Ja, es ist Populismus, wenn man vor der Wahl sagt: „Wir machen keine Schulden. Schulden sind des Teufels“, und nach der Wahl in heftigen Koalitionsverhandlungen zu einer besseren Erkenntnis gekommen ist und sagt: „Ja, ist es vernünftig, doch Schulden aufzunehmen“ - herzlich willkommen in der Realität -, sich aber dann hinstellt und sagt: „Über all das Geld wollen wir jetzt alleine bestimmen, es soll am besten an die Kommunen durchgereicht werden.“ - Sie wissen doch ganz genau, dass Politik so nicht funktioniert. Es ist ja richtig, wenn Sie sagen, Ihnen fehlt die Fantasie - das war Ihre Äußerung -, diese Projekte umzusetzen. Diese Projekte müssen eben gemeinsam entwickelt werden. Deswegen ist es richtig, dass die saarländische Landesregierung, die im ständigen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden und auch mit jeder einzelnen Kommune in diesem Land ist, gemeinsam mit diesen Kommunen in der nächsten Zeit dafür sorgen wird, dass dieses Geld, das glücklicherweise zusätzlich zur Verfügung gestellt wird, weil die SPD Teil der Bundesregierung ist, auch zu Verfügung gestellt werden kann. Denn Frau Rehlinger und Herr von Weizsäcker haben sich dafür eingesetzt, dass dieses Geld jetzt in diesem Land sinnvoll und möglichst schnell in Zukunftsprojekte investiert werden kann. Ich bin guter Dinge, dass wir (Abg. Commerçon (SPD)) das hinbekommen. Sie sind herzlich eingeladen, daran konstruktiv mitzuwirken. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1600. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1600 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1600 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1611. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1611 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1611 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Offen, bunt, gerecht: Queere Rechte als Fundament unserer demokratischen Gesellschaft (Drucksache 17/1601) Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Flora-Elisa Schröder das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Flora - Elisa Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitstreiter*innen! Liebes Team von Courage! Saar-Lor-Lux e.V., liebe Vertreter*innen des Genderkompetenzzentrums, Liebe SPD Queer, lieber LSVD Saar! Es ist leicht, von Toleranz zu sprechen, aber es braucht Mut, Toleranz zur gelebten politischen Realität zu machen. Genau das tun wir hier im Saarland - mit Haltung, mit Stolz und Plan. (Beifall von der SPD.) In einer Zeit, in der queere Menschen wieder verstärkt Anfeindungen erleben - auf der Straße, im Netz, manchmal sogar im eigenen Zuhause -, reichen gute Worte nicht aus. Es braucht konkretes politisches Handeln. Deshalb sage ich klar: Der weiterentwickelte Landesaktionsplan „Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identität akzeptieren“ ist kein Papier für die Schublade. Er ist ein Schutzversprechen, ein Kompass für die entschlossene Politik und ein Bekenntnis zu unserer Demokratie. (Beifall von der SPD.) Er schafft Sichtbarkeit in Schulen, in Pflegeeinrichtungen, im Sport, in der Arbeitswelt. 78 Maßnahmen wurden ressortübergreifend gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt, zusammen mit dem LSVD Saar, dem Antidiskriminierungsforum und vielen Engagierten vor Ort. Wir machen damit deutlich: Queerpolitik ist kein Randthema. Sie gehört in die Mitte der Gesellschaft. (Beifall von der SPD.) Ich möchte an dieser Stelle der Landesregierung und - derzeit ist er nicht im Saal - ausdrücklich unserem Minister Magnus Jung danken, der mit Überzeugung diesen Plan vorangetrieben hat, der beim CSD Gesicht zeigt, Haltung zeigt und Verantwortung übernimmt. Wir bauen auf dem Grundstein des ersten Landesaktionsplans von 2020 auf, welcher damals noch unter der Großen Koalition beschlossen wurde. Heute gehen wir diesen Weg weiter, mit klarer Perspektive, mit Entschlossenheit und ohne jeden Rückschritt - und das gerne auch mit Ihnen, liebe Kolleg*innen der CDU. Sehr geehrte Damen und Herren! Queere Sichtbarkeit ist kein Selbstläufer. Sie ist auch heute noch umkämpft. Beim diesjährigen CSD in Saarbrücken haben über 50.000 Menschen demonstriert, gefeiert und Flagge gezeigt. Zehntausende liefen allein in der Parade mit, ein kraftvolles Zeichen für Vielfalt und Zusammenhalt. Doch zum ersten Mal wurde auch eine Gegenkundgebung angemeldet. Neun Personen versuchten, mit rechten Parolen zu provozieren. Neun gegen Zehntausende, ein Versuch, queere Sichtbarkeit in Frage zu stellen. Genau deshalb dürfen wir nicht nur auf das blicken, was hier gelingt. Wir müssen auch sehen, was anderorts geschieht. 2024 wurden bereits 55 queerfeindliche Angriffe auf CSDs dokumentiert, so viele wie nie zuvor. In Bautzen musste eine Abschlusskundgebung wegen massiver rechtsextremer Störungen abgesagt werden. Dort waren es 700 Rechtsextreme, die 1.000 CSD-Teilnehmer*innen gegenüberstanden. In Gelsenkirchen fiel der CSD in diesem Jahr aufgrund einer Bedrohungslage ganz aus. Diese Entwicklungen zeigen klar: Queere Sichtbarkeit ist kein Selbstläufer. Sie ist ein demokratischer Anspruch und sie braucht Schutz, Haltung und entschlossenes Handeln. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren, ja, hier im Saarland sind wir mehr. Aber wir dürfen uns auf dieser Mehrheit nicht ausruhen. Denn auch wenige, die Hass säen, können gefährlich wer- (Abg. Schröder (SPD)) den, wenn wir sie gewähren lassen. Wenn queere Menschen wieder Angst haben, sich offen zu zeigen, wenn ihr Alltag wieder von Ausgrenzung oder Gewalt geprägt ist, dann ist klar: Unser Kampf ist nicht vorbei. Wir müssen queerfeindliche Gewalt beim Namen nennen und politisch dagegen vorgehen. Darum fordern wir die systematische Erfassung von Hasskriminalität gegen queere Menschen, den Aufbau von Schutzräumen und Beratungsangeboten, besonders im ländlichen Raum, Aufklärung und Schulungen in Verwaltung und Wirtschaft und die strukturelle Absicherung und enge Begleitung der Umsetzung des Landesaktionsplans. Aber Schutz allein reicht nicht. Was fehlt, ist die verfassungsrechtliche Absicherung im Zentrum unserer Demokratie, nämlich im Grundgesetz. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt vor Diskriminierung und wurde 1949 als Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus formuliert. Doch queere Menschen wurden damals nicht mitgedacht. Bis heute fehlen die Worte sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität. Dieser Ausschluss ist nicht nur juristisch unhaltbar, er ist eine Schutzlücke im demokratischen Fundament. Denn wer im Grundgesetz nicht sichtbar ist, dessen Zugehörigkeit zur Gesellschaft bleibt fragil. Sichtbarkeit im Verfassungsrecht bedeutet Schutz, Anerkennung und Würde. Deshalb fordern wir: Artikel 3 Grundgesetz muss ergänzt werden - und zwar jetzt! (Beifall von der SPD.) Außerdem richten wir uns an die Bundes- und die Europaebene. Wir wollen ein klares europäisches Bekenntnis zu queeren Rechten, gerade angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen in Nachbarstaaten wie Polen, Ungarn oder Italien. Denn queere Rechte sind Menschenrechte, und Menschenrechte gelten immer. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist Juni, der Pride Month. Warum feiern wir ihn? - Weil Sichtbarkeit nicht selbstverständlich ist, weil sie immer wieder erkämpft werden muss, weil sie nie garantiert ist. Wir feiern den CSD aus Stolz, um sichtbar zu sein und zu bleiben. Wir feiern und zeigen: Ihr seid nicht allein. Lasst uns hinhören, auf die lauten und die leisen Stimmen. Lasst uns handeln - klar, entschlossen und solidarisch, nicht, weil es leicht ist, sondern weil es unsere demokratische Verantwortung ist. Offen, bunt und gerecht, das ist unsere Haltung, das ist unser Weg. Ich bin stolz, ihn mit Ihnen, mit euch zu gehen. - Ich bitte um Zustimmung. (Anhaltender Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Schröder, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Herrmann Scharf das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Hermann-Josef Scharf CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim diesjährigen CSD habe ich eine Familie aus St. Wendel getroffen, von der ich eher vermutet hätte, sie in der Basilika des Heiligen Wendelin zu treffen. Die stolze Großmutter hat mir gesagt: „Hermann, wir sind heute hierhergekommen, um unsere Enkeltochter, die eine Frau liebt, zu unterstützen.“ (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich habe ihr geantwortet: „Liebe Anni, auch in St. Wendel, in der Stadt des Heiligen Wendelin, darf zwischenzeitlich jeder lieben, wen er will.“ (Zustimmende Zurufe. - Erneut Beifall von der CDU und der SPD.) Ich will es am Anfang meiner Rede klar und deutlich sagen: Diese CDU-Landtagsfraktion steht für eine Gesellschaft, in der Vielfalt und Toleranz prägende Pfeiler sind. Homophobie, Frauenfeindlichkeit, Rassismus und Menschenverachtung jeder Couleur haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. (Beifall von der CDU und der SPD.) Der Kampf dagegen ist ein Kampf für die Menschenwürde, für Demokratie, für Einigkeit, für Recht und Freiheit. Dem fühlen wir uns mit Stolz und Aufrichtigkeit verpflichtet. Aber die polizeilichen Fallzahlen zeigen einen besorgniserregenden Anstieg queerfeindlicher Straftaten über die vergangenen Jahre. Im Jahr 2023 wurden insgesamt über 17.000 Fälle von Hasskriminalität im kriminalpolizeilichen Meldedienst erfasst. Die Zahl der Straftaten im Bereich sexueller Orientierung und geschlechtsbezogener Diversität haben sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserer saarländischen Polizei für die engagierte und hervorragende Arbeit. Mit Heiko Zimmer haben wir eine hauptamtliche Person für LGBTQ, aber ich will auch die beiden nebenamtlichen Ansprechpersonen Martina Grimm und Stefan Schiber und viele andere in den Dank einschließen. Unsere Polizei war mit einem eigenen Stand am CSD beteiligt und ich möchte allen danken, die bei der Parade am Sonntag für Sicherheit und Ordnung gesorgt haben. Das war einfach großartig. (Beifall von der CDU und der SPD.) 60.000 Menschen haben friedlich miteinander gefeiert. Die Gegendemonstration waren jäm- (Abg. Scharf (CDU)) merliche neun Figuren, die, glaube ich, gemerkt haben, wie fehl sie am Platze in unserer offenen Landeshauptstadt waren. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich sage es klar und deutlich: Sie sollten sich bis heute mit ihren Helfershelfern dafür schämen. (Beifall von der CDU und der SPD.) 2020 wurde im Saarland von der Großen Koalition ein Landesaktionsplan zur Förderung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg gebracht. Ich danke, lieber Magnus, für den neuen Plan, der seit gestern vorliegt. Ich habe ihn nur kurz überfliegen können, aber die über 100 Maßnahmen zeigen: Wir sind auf einem richtigen Weg und wir unterstützen diesen Plan. (Beifall von der CDU und der SPD.) Aber es gibt noch sehr viel zu tun. Wir müssen mit Engagement und mit Tatkraft diesen Plan mit Leben erfüllen. Ich danke allen, die sich so vielfältig einbringen. Ich sehe Hasso Müller-Kittnau, meinen alten Freund. Lieber Hasso, du kämpfst schon seit vielen Jahrzehnten. Es ist mir heute ein Bedürfnis, dir für dein großes Engagement Danke zu sagen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Aber ich will auch unsere LSU mit Julia Grewe nennen. Ich glaube, sagen zu dürfen, dass die CDU von A bis Z aufgestellt ist, es gibt diese und jene. Ich bin unserer LSU sehr dankbar, dass sie uns in vielen Punkten ein wenig die Augen geöffnet hat. Es ist noch etwas Luft nach oben, aber daran arbeiten wir. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich will mich jetzt noch mit der Thematik von Transgender beschäftigen. Vor Kurzem war im Saarländischen Rundfunk eine Sendung über einen jungen Mann namens Leon zu sehen, der früher ein Mädchen war. Ich danke den Menschen, die diesen großartigen Film gemacht haben. In einer dreiviertel Stunde hat der Film deutlich gemacht - ich will es aufgrund meiner Redezeit verkürzt wiedergeben -: Hier geht es um Identität und nicht um Sexualität. Lasst uns mit mehr Respekt und nicht mit plumper Anmache und Beleidigung diese Dinge angehen. Ich habe mit vielen Freundinnen und Freunden Frau Dr. Stephanie Lehmann-Kannt und ihre Mannschaft am UKS besucht. Das ist schon beeindruckend, denn in Homburg haben wir mehr als 200 Menschen, die sich im Moment im falschen Körper fühlen. Man führe sich das einmal vor Augen! Zum Fall Leon möchte ich sagen: Er hat seine Familie aufgegeben, um sein Leben leben zu können. Er wird keine Sexualität ausleben können, weil bei den Operationen nicht alles richtig gelaufen ist, aber trotzdem ist er zwischenzeitlich ein glücklicher Mensch. Ich glaube, das muss unser aller Ziel sein. Versetzen wir uns mehr in die Menschen. Lasst uns für die Menschenwürde und die Menschenrechte im Besonderen eintreten! (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich will zum Anfang zurückkommen. Lasst uns für Vielfalt und Toleranz eintreten. Zum Schluss will ich vor allem unseren jungen Menschen einen Gedanken mit auf den Weg geben: Es gibt keinen besseren Kompass als euer Herz. Lasst euch von niemandem einreden, wen ihr zu lieben und wen ihr zu hassen habt. Liebt! - Danke, dass Sie mir zugehört haben. - Wir stimmen dem Antrag zu. (Anhaltender Beifall von der CDU und Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herzlichen Dank, Herr Scharf, für Ihren Redebeitrag. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Es hat nun das Wort von der AfD-Landtagsfraktion Herr Christoph Schaufert.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Besucher und Pressevertreter! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Oh je, es tanzt wieder das Regenbogeneinhorn in seiner gendergerechten Clownschule, diesmal auch noch - wir hatten es eben bereits - mit dem im Grunde schon alles sagenden Begriff „unsere Demokratie“. Dies ist ein Begriff, der in seiner durch Sie gesetzten Bedeutung Lichtjahre weit weg ist von dem Begriff der Demokratie, wie ihn unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vorsieht. Wenn man es einmal verstanden hat, weiß man, dass das einfach die Umschreibung dafür ist, dass linksgrün-sozialistischer Unsinn tief in unsere Gesellschaft eingegraben werden soll, natürlich nicht ohne, sich dies reichlich durch Geld und Stellen auf Steuerzahlerkosten auch noch versüßen und zur eigenen Lebensgrundlage werden zu lassen. In der biologischen Wissenschaft gibt es für so eine Lebensweise wahrscheinlich einen Terminus. Wo wir schon einmal bei dem Thema Wissenschaft sind: Sie wissen, ich bin von Haus aus studierter Archäologe der Vor- und Frühgeschichte sowie Historiker und Autodidakt im Überbringen schlechter Nachrichten. Heute ist die schlechte Nachricht, dass unsere Vorfahren - gut abzulesen in Gräberfeldern - sich uns einzig in zwei Geschlechtern präsentieren, nämlich Mann und Frau, und das über Jahrtausende. Es ist alles fein säuberlich gekennzeichnet: Hier ruht der Mann, dort die Frau. Falls die Totentracht mal nicht mit dem Geschlecht übereinstimmt oder dazwischenliegt: Keine Sorge, das war dann höchstwahrscheinlich ein Priester, Schamane oder Ähnliches. Aber es ändert auf- (Abg. Schaufert (AfD)) grund der absolut marginalen Anzahl nichts, rein gar nichts daran, dass die Menschheit über Jahrzehntausende nur und ausschließlich zwei Geschlechter kennt - und das sind Mann und Frau. Ende, aus und fertig. Hier wird kein Menschheitsproblem angegangen, sondern einer Mode gehuldigt. Was Sie hier vorgelegt haben - Sie wollen sogar wieder an unserem Grundgesetz herumschrauben lassen -, dient dabei aber nur dem altbekannten sozialistischen Konzept, die Axt an alles anzulegen, was Menschen Halt und Sicherheit gibt. Es reiht sich absolut exakt ein in die Analyse Orwells von totalitären Staaten und Systemen, wo einem eingetrichtert wird: Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Sie fügen dem noch hinzu: Männer sind Frauen beziehungsweise Frauen sind Männer. Es kommt immer so unschuldig daher mit - wir hatten es schon - „unsere Demokratie“ oder „Selbstbestimmung“, „Vielfalt“, „Akzeptanz“ und weiteren geschmeidig-cremigen Worten oder Parolen. Um nicht missverstanden zu werden: Wie es unsere Gesetze vorsehen, wie es unsere Freiheitsrechte erlauben, was wir auch bedingungslos unterstützen, so soll jeder nach seiner Fasson glücklich werden. Was aber nicht heißt, dass dadurch das gesamte Gefüge, die gesamte Grundlage des Staates entzogen und zertrümmert wird. Es gibt Mann und Frau, diese bekommen Kinder und dies nennt man Familie und das ist die Keimzelle und die Basis einer jeden menschlichen Gesellschaft, gestern, heute und in Zukunft. Kurz zu dem Antrag: Wir lehnen ihn selbstverständlich ab und möchten explizit warnen, dass bei Anträgen wie diesem nicht nur, wie so oft bei ihren Anträgen, rein Papier schwarz gemacht wird ‑ ‑

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Schaufert, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Ihre Anträge machen nicht nur Papier schwarz, sondern stellen gefährliche Axthiebe an die Wurzeln der Gesellschaft und des Staates dar. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Es gibt eine Kurzintervention. Herr Scharf, nehmen Sie bitte das Saalmikro. Abg. Scharf (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Schaufert, Ihr Redebeitrag hat wieder einmal gezeigt, wie menschenverachtend Ihre Partei sich in dieser Republik aufstellt. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich will in dieser Kurzintervention nur sagen, wie verlogen Ihre Partei ist. Führen Sie sich einmal vor Augen: Ihre Bundesfraktionsvorsitzende lebt mit einer Frau zusammen, die auch noch aus Sri Lanka ist. Ich finde das alles in Ordnung, aber, sie sieht sich nicht als Queere. Ich weiß nicht, als was sie sich sieht. Das macht deutlich, Sie sind einfach von gestern. Sie haben nicht zugehört, dass es um die Menschenwürde geht. Ich kann noch mal die Anni zitieren, eine tolle Frau, die mit ihrer Familie für alle diese Dinge steht. Soll sie sich jetzt wegen Ihnen und Ihrer kruden Thesen nicht mehr hinter ihre Enkeltochter stellen? Frau Weidel lebt in der Schweiz und sieht das von der Ferne sehr fröhlich. Ich will jetzt nicht noch den AfDler aus Mecklenburg-Vorpommern zitieren, der sich über homosexuelle Menschen geäußert hat. Das ist wirklich krude und menschenverachtend. Ich gebe Ihnen nur den Hinweis: Denken Sie mal über Menschenwürde, über Toleranz und Einigkeit und Recht und Freiheit nach. (Beifall von der CDU und der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. ‑ Ach so, Sie wollen noch darauf antworten. Entschuldigung, Herr Schaufert.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrter Herr Scharf, danke für die Frage oder für das Statement. Aber falls es Ihnen aufgefallen ist, gerade zu dem Thema „zuhören“: Es war kein einziges Mal in meiner gesamten Rede irgendein Wort über Homosexualität, gleichgeschlechtliche Liebe oder so gefallen. Es geht einfach um diese Unschärfe zwischen Mann und Frau, die mittlerweile in die Gesellschaft hineingetrieben wird. Seit Jahrzehntausenden gibt es bei der Menschheit nur zwei Geschlechter. Gucken Sie in jedem Gräberfeld nach. Bei den Sumerern gab es zwar Gala-Priester, die als drittes Geschlecht oder sonst irgendwas geführt wurden. Aber das führt jetzt einfach zu weit. (Zurufe und lautes Sprechen.) Es war nirgends die Rede davon, Homosexualität oder sonst etwas infrage zu stellen. Das gab es schon immer, das sagte niemand. Aber es gab immer auch - und das war der Inhalt meiner Rede - zwei Geschlechter, Mann und Frau. Diese bekommen Kinder, das nennt man Fami- (Abg. Schaufert (AfD)) lie, und das ist die Keimzelle der Gesellschaft. - Danke. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Es hat nun von der SPD-Landtagsfraktion die Abgeordnete Réka Klein das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Réka Klein SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Liebe Saarländer*innen! Ich freue mich sehr, dass wir heute so viele engagierte Menschen aus der queeren Community hier versammelt haben. Flora hat ja schon die Verbände genannt und auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen bei uns im Hohen Hause. Ein besonderer Gruß geht genauso von mir auch an Hasso Müller-Kittnau, eine der prägenden Stimmen der queeren Bewegung im Saarland. Sein jahrzehntelanges Engagement für gleiche Rechte, Sichtbarkeit und Akzeptanz ist einfach nur beeindruckend und hat unsere Gesellschaft spürbar verändert. Das darf auch mal gesagt werden. (Beifall von der SPD und der CDU.) Übrigens hat er auch den ersten Landesaktionsplan mitentwickelt. Schön, dass Sie heute hier sind, auch wenn ich es eigentlich sehr, sehr schade finde, dass man Teile dieser Debatte hören musste. Vielen lieben Dank für deinen Wortbeitrag, lieber Hermann, aber alles andere kann man sich wirklich absolut in die Tonne kloppen, wenn man mich fragt. Wenn Sie hier mit einer Wissenschaft anfangen, dann meinen Sie nicht die biologische Wahrheit, Sie meinen ein Weltbild. Das ist nicht naturgegeben, sondern menschenfeindlich. Sie berufen sich hier gerne auf die Wissenschaft der zwei Geschlechter, verschweigen dabei aber bewusst, dass selbst die Biologie längst weiter ist. Geschlecht ist mehrdimensional. Gucken Sie mal in die Ausführungen der WHO hinein, wie es dort beschrieben ist. Es gibt chromosomale, hormonelle, anatomische und psychologische Ebenen. Intergeschlechtliche Menschen sind kein ideologisches Konstrukt, wie Sie es gerne hinstellen, sondern sie sind Realität. (Beifall von der SPD.) Wer das ignoriert, der führt keine wissenschaftliche Debatte, wie Sie es hier darstellen, sondern betreibt politische Stimmungsmache. Mehr ist es nicht. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, wir sagen heute mit diesem Antrag - und das in einer Geschlossenheit mit der CDU, dafür bin ich sehr, sehr dankbar - ganz klar und unmissverständlich: Wer queere Menschen schützt, der schützt unsere Demokratie. Punkt. Ich frage ganz offen: Wie kann es denn bitte sein, dass wir 2025 immer noch darüber diskutieren müssen, ob Menschen sicher und sichtbar leben dürfen, ohne Angst und Versteckspiel? Da platzt mir die Hutschnur. Wenn Sie mich fragen: Freiheit beginnt da, wo niemand mehr Angst haben muss, sichtbar zu sein. Das ist das Mindeste, was unsere Demokratie garantieren muss! (Beifall von der SPD.) Kollege Scharf hat es genannt, über 1.604 feindliche Straftaten gab es im letzten Jahr. Seit 2010 hat sich die Zahl fast verzehnfacht. Das, meine Damen und Herren, ist Hasskriminalität, diskriminierungsbedingte Gewalt, die durch strukturelle Gewalt erwächst. Ist das ein Einzelfall, wie Sie es sagen würden? Nein, das ist ein strukturelles Problem, und das braucht auch strukturelle Antworten. Jetzt frage ich hier jeden Einzelnen: Wo beginnt denn eigentlich die Ausgrenzung? Beim Spruch auf dem Schulhof, beim transfeindlichen Kommentar in der Arztpraxis oder wenn eine Bewerbung mal wieder im Papierkorb landet, weil der Name oder das Gesicht für die Leute nicht zueinanderpassen? Queere Rechte sind keine Sonderrechte. Es wurde eben genannt, es sind Menschenrechte, und wer sie einschränkt, stellt die Gleichwertigkeit aller Menschen infrage. Das ist es, was Sie mit Ihrer schmutzigen Politik machen! (Beifall von der SPD.) Queerfeindlichkeit ist weiß Gott kein Randthema. Sie ist ein Angriff auf die Menschenwürde und unser Grundgesetz. Sie ist Teil einer viel größeren Agenda. Wer heute gegen Transpersonen hetzt, stellt sich morgen gegen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Das sind dieselben Kräfte, die § 218 verteidigen, Gender Studies abschaffen und Schutzräume untergraben wollen. Sie bekämpfen Vielfalt, und das systematisch. Auch hier im Saarland - jetzt kommt eine kleine Spitze, Hermann, du hast es eben gesagt - ist noch Luft nach oben. Das stimmt. Wer ständig Stimmung gegen geschlechtergerechte Sprache macht, trägt zur Verrohung des Klimas bei. Sprache schafft Realität. Wer das verneint, macht Gewalt unsichtbar. Das hat uns übrigens auch das Genderkompetenzzentrum in der Anhörung zur Gewaltprävention ganz klar gesagt. Hinter mir hängt die saarländische Verfassung. - So viel Zeit muss noch sein. Dort heißt es: Das Saarland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Frau Klein, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Réka Klein SPD

Ich sehe es. (Heiterkeit.) Einen Augenblick. - Ich sage es noch einmal, weil es mir wichtig ist: Freiheit beginnt da, wo niemand mehr Angst haben muss, sichtbar zu sein. Das ist das Mindeste, was unsere Demokratie garantieren muss. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Klein. - Als nächster Redner hat nun der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herr Dr. Magnus Jung, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zum vorliegenden Antrag und zur Debatte einige Bemerkungen aus Sicht der Landesregierung zu machen. Zunächst ein herzliches Dankeschön an die SPD-Fraktion und Flora-Elisa Schröder und Réka Klein für diesen Antrag. Auch ein großes Dankeschön, lieber Hermann, an dich für deine bewegende Rede, die vielen aus dem Herzen gesprochen hat und deutlich macht, wie breit der Konsens zu diesem Thema in diesem Haus ist. Das ist die erste wichtige Botschaft, die wir heute gemeinsam ins Land hinaussenden. Ich bitte all diejenigen, die heute gekommen sind - die ich auch ganz herzlich begrüßen will -, um dieser Debatte zu folgen, mitzunehmen, dass der Landtag in großer Geschlossenheit hinter der queeren Szene im Saarland steht. Ich komme aber nicht umhin, eine Bemerkung zu dem zu machen, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Schaufert. Wenn Sie aus den Erkenntnissen der Archäologie und der früheren Auffassung, es gäbe nur Männer und Frauen und sonst nichts, Schlüsse ziehen wollen, so kann ich Ihnen sagen: Früher war man auch der Auffassung, dass die Erde eine Scheibe ist. (Lachen des Abgeordneten Com- merçon (SPD). - Beifall von der SPD und bei der CDU.) Mittlerweile ist die Menschheit - zumindest überwiegend - dank der Wissenschaft deutlich weitergekommen. Der Kern dieses Fortschritts ist die Idee der Aufklärung. Diese Idee der Aufklärung hat zwei Stärken: zum einen, dass sie die individuellen Menschenrechte des Menschen als Person zum Kern ihrer Überzeugung macht. Zum Zweiten, dass sie den Gedanken der Wissenschaftlichkeit, der Rationalität und der Vernunft über alles andere stellt. Wenn man diese beiden Angebote annimmt, kommt man deutlich weiter, als Sie jemals kommen werden. Das ist heute in der Debatte deutlich geworden. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Der CSD hat in diesem Jahr unter dem Motto „Unser gutes Recht - kein Schritt zurück“ gestanden. Es war ein sehr erfolgreicher CSD in Saarbrücken. Herzlichen Dank all denen, die daran mitgewirkt haben. Ich weiß, es war am Ende eine kleine Mannschaft, die unwahrscheinlich viel gearbeitet und damit 60.000 Menschen eine Chance gegeben hat. Dafür noch mal herzlichen Dank. Es war ein Fest der Vielfalt und der Herzen in Saarbrücken. Es hat eine klare politische Botschaft gebracht: „Unser gutes Recht“ - dahinter steht das Recht, sich sicher im öffentlichen und virtuellen Raum zu bewegen, ohne Anfeindung und Ausgrenzung zu leben, das Recht, zu leben und auch zu lieben, wie man will, ohne Angst haben zu müssen. Dieses Recht auf Diskriminierungsfreiheit ist nicht zuletzt bereits jetzt in Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes verbürgt, wenn auch leider noch nicht so ausdrücklich, wie wir uns das wünschen würden. Gleichzeitig steckt in diesem Motto aber auch Folgendes: „kein Schritt zurück“. Damit ist ganz bewusst die Gefahr eines Rückschrittes angesprochen, die wir gerade erleben. Denn genau dieser Schutz wird infrage gestellt, und zwar von politischen Kräften, die nicht für Freiheit und Selbstbestimmung stehen, sondern für das genaue Gegenteil. Ich will zunächst auf ein paar Fakten eingehen. Der „Lagebericht zur kriminalitätsbezogenen Sicherheit von LSBTIQ*“ des BKA aus dem Jahr 2024 zeigt: Die polizeilich gemeldeten Straftaten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In den Bereichen „Sexuelle Orientierung“ und “Geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich die Zahl der gemeldeten Straftaten seit dem Jahr 2010 nahezu verzehnfacht. 2023 machten die Gewaltdelikte insgesamt rund 18 Prozent des gesamten thematischen Straftataufkommens aus. Das hängt auch mit einer erhöhten Anzeigebereitschaft von Betroffenen zusammen. Aber dennoch: Diese Zahlen sind da und gehen uns alle an, denn die Motive, die dahinterstecken, berühren unsere Grundwerte von Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde. Eine offene, demokratische und gerechte Gesellschaft zeigt sich insbesondere in der Art und Weise, wie mit Vielfalt umgegangen wird. Im Saarland sind wir uns dieser Ungerechtigkeiten bewusst. Deshalb ergreifen wir bereits seit vielen Jahren gezielte Maßnahmen und Projekte, um die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern, so zum Beispiel den Landesaktionsplan Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Er bündelt eine Vielzahl an Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, wurde ressortübergreifend in einer interministeriellen Arbeitsgruppe gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, dem Verband Queere Vielfalt und dem Antidiskriminierungsforum erarbeitet. Der Landesaktionsplan hat das klare Ziel, Diskriminierungen und Anfeindungen aufgrund der geschlechtlichen und/oder sexuellen Identität gesamtgesellschaftlich entgegenzuwirken. Das ist nicht nur eine demokratische Selbstverständlichkeit, sondern auch eine rechtliche Pflicht, zu der wir stehen müssen. Gerade erst haben wir eine Fortschreibung dieses Aktionsplans veröffentlicht, die den Umsetzungsstand bereits laufender Maßnahmen dokumentiert und zudem neue Handlungsziele und Maßnahmen formuliert. Denn klar ist: Wir müssen dranbleiben, den Diskriminierungsschutz im Blick behalten, und das gerade auch in Zeiten, in denen der Gegenwind stärker wird. Mit der Fortschreibung des Landesaktionsplans leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag, queerpolitische Ziele langfristig, nachhaltig und integrativ zu verfolgen, die Umsetzung transparent zu machen und kontinuierlich zu begleiten. Damit wollen wir einen neuen Impuls setzen. Das gilt gerade in Zeiten, in denen rückschrittliche Ansichten das Politikfeld bedrohen. Wir als Landesregierung müssen Queerpolitik noch stärker ressortübergreifend gestalten und dabei die Expertise zivilgesellschaftlicher Akteure intensiv einbeziehen. Die interministerielle Arbeitsgruppe zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, die den Landesaktionsplan entwickelt und fortgeschrieben hat, soll daher bestehen bleiben und die Umsetzung der Maßnahmen eng begleiten. Denn auch die Fortschreibung deckt lange nicht alle erforderlichen Handlungsfelder ab, sondern wir müssen weitere Themenfelder angehen. Die aktuellen Debatten zeigen: Wir brauchen mehr Schulungs- und Fortbildungsangebote für unterschiedlichste Zielgruppen. Mit dem neuen Projekt „Stadt, Land, Queer“ des LSVD Saar, das seit März 2025 läuft, wird anerkannt, dass in strukturschwachen Gebieten mit schlechter ÖPNV-Anbindung queere, junge Menschen oft abgehängt werden. Gerade im ländlichen Raum des Saarlandes gilt es, neue förderliche Strukturen für Betroffene aufzubauen. Dies soll mit einer Koordinierungsstelle und einer hauptamtlichen Person umgesetzt werden. Nicht zuletzt müssen verschiedene Aktionspläne und Strategien mehr miteinander verzahnt werden. So können wir zum Beispiel auch Frauen in der queeren Community in den Blick nehmen. Darüber hinaus setzt sich das Saarland auf Bundesebene für diese Belange ein. Wir fordern von der Bundesregierung eine repräsentative und aus Bundesmitteln finanzierte Studie, die das Dunkelfeld von Gewalt gegen queere Menschen erhellt. Auch wollen wir mit einer Bundesratsinitiative die Aufnahme der sexuellen Orientierung in den Katalog von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes umsetzen, wie wir das im Saarland bereits vor Jahren parteiübergreifend geschafft haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus der Debatte heute möchte ich noch einmal in einigen Sätzen die zentralen Botschaften zusammenführen: Für uns ist wichtig, dass für alle Menschen einfach nur das gleiche Recht gelten soll. Für uns ist wichtig, dass wir die Vielfalt, die es gibt, tatsächlich anerkennen und dass jeder so leben kann, wie er will, und so lieben kann, wie er oder sie will. Und wenn es welche gibt, die Angst davor haben, dass nicht mehr alles so ist, wie man früher gedacht hat, sollen sie nicht das Recht haben, anderen Angst zu machen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Redebeitrag. - Die Landesregierung hat die Redezeit um eine Minute überschritten, diese Zeit wird den Fraktionen gutgeschrieben. Es kommt noch eine Wortmeldung. - Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Sascha Haas.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich versuche, es ganz schnell zu machen. Als Teil der Community fand ich es schön, heute von meinen Kolleginnen der SPD-Fraktion, aber auch von dir, lieber Kollege Hermann-Josef Scharf, zu hören, dass die Liebe im Mittelpunkt stehe - die Liebe zu sich selbst und die Liebe zu dem Menschen, den man liebt. Denn das ist es, worum es am Ende geht, worum es gehen soll. Was ich in meiner Anmerkung mittransportieren will - da ich das Thema als queerpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion beim CSD mitdiskutieren durfte -, ist diese Einigkeit, die zwischen uns Demokratinnen und Demokraten hier im Saal besteht. Mit dieser Einigkeit haben wir es geschafft, 2011 zum Schutz queerer Menschen die Verfassung des Saarlandes zu ändern. Ich würde mir wünschen, dass wir es gemeinsam auch schaffen, unsere Kolleginnen und Kollegen in Berlin davon zu überzeugen, endlich Artikel 3 Grundgesetz zu ändern, damit queeres Leben in Deutschland auch wirklich geschützt bleibt. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Haas, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1601. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1601 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1601 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 16 und 21 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Automobil- und Zulieferindustrie zukunftsfest aufstellen - Geeignete Rahmenbedingungen schaffen, Koalitionsvertrag umsetzen (Drucksache 17/1602) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: SPD-Fehlentscheidungen korrigieren - Zukunft der saarländischen Auto- und Zulieferindustrie durch technologieoffene Politik sichern (Drucksache 17/1612) Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Timo Ahr das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Timo Ahr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Automobilindustrie ist - das haben wir hier oft betont - eine sehr wichtige Branche. Sie ist das Rückgrat unserer industriellen Wertschöpfung, sie ist Garant Hunderttausender Arbeitsplätze; mehr als 800.000 Menschen arbeiten direkt in der Automobilindustrie. Sie alle finden sich inmitten einer tiefgreifenden Transformation wieder, die wir aktiv begleiten müssen, der wir nicht einfach zuschauen können. Für das Saarland mit seiner hohen Industriequote ist die Automobilindustrie eben auch von existenzieller Bedeutung. Sprechen wir über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes - und es ist wichtig und gut, dass wir das regelmäßig tun -, so sprechen wir auch über die Zukunft genau jener Industrie, der Automobil- und der Zulieferindustrie. Der Wandel zur E-Mobilität stellt nicht nur technologisch, sondern auch sozial und strukturell eine enorme Herausforderung dar. Deshalb bedarf es jetzt der entschlossenen Umsetzung des Maßnahmenpakets, das auf Bundesebene im Koalitionsvertrag zur Sicherung der Automobilindustrie beschlossen wurde. Das, was darin festgehalten ist, muss rasch umgesetzt werden, ohne Zögern, ohne Kompromisse, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Es geht darin um ganz konkrete Maßnahmen: Es geht um Kaufanreize, Batterieproduktion, Recycling, steuerliche Impulse für Flotten. Wollen wir, dass die Transformation gelingt, muss das alles Hand in Hand gehen. Es bedarf dafür eines großen politischen Willens, öffentlicher Investitionen und vor allem auch verlässlicher Rahmenbedingungen. Das, was die OEMs umsetzen, muss, und das zeigt sich in diesen Tagen immer häufiger, am Ende auch die Zulieferindustrie hier produzieren können - hier in Deutschland, hier im Saarland, nicht anderswo. Ich will an dieser Stelle auch noch einmal etwas betonen, das uns bei der Arbeit im Wirtschaftsausschuss - insoweit spreche ich wohl für beide Fraktionen - wichtig ist: Die Unternehmen, die wir im Saarland haben, müssen sich weiterhin zum Saarland bekennen. Das Saarland steht zu genau diesen Unternehmen, das muss aber auch umgekehrt gelten. Wir unterstützen die Unternehmen mit unserer Politik, mit unseren Förderinstrumenten, hier im Land, aber auch in Berlin. Wir machen das, damit diese Unternehmen hierbleiben, bei uns bleiben, damit sie nicht woanders hingehen. Deshalb bleibe ich dabei: Wir müssen auch von den Unternehmen Standortpatriotismus erwarten dürfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Unsere saarländischen Unternehmen insbesondere auch in der angesprochenen Branche stehen unter einem enormen Druck. Viele der Unternehmen haben bereits investiert, aber der verzögerte Markthochlauf im Sektor der E-Mobilität gefährdet nun ein wenig genau diese Investitionen, die von den Unternehmen getätigt worden sind. Es stockt. Es sind Unternehmen wie Purem in Neunkirchen, die ihr gesamtes bisheriges Produktportfolio infrage stellen, die es umkrempeln wollen, die etwas tun, damit sie weiterhin am Markt bestehen können. Es sind genau diese Unternehmen, die auch die neuen Förderprogramme des Landes in Anspruch nehmen. Wir helfen ihnen also dabei, dass diese Transformation gelingen kann. Darüber bin ich froh, darauf bin ich stolz. (Beifall von der SPD.) Es sind, lieber Jürgen Barke, genau solche Fördermechanismen, die eben nicht nur bei uns, sondern auch andernorts greifen. In China und den USA sind es Zukunftstechnologien, in die man investiert. Bei uns ist das allerdings oftmals auch durch Verunsicherung geprägt, nicht zuletzt durch den Förderstopp bei der Umweltprämie. (Abg. Ahr (SPD)) Eigentlich wollte ich darauf gar nicht eingehen, wollte über Sachthemen sprechen, über konkrete Anträge, weil ich mir bewusst gemacht habe, wie wichtig es in dieser Zeit ist, dass wir zusammenstehen und dass wir inhaltlich arbeiten. Ich wünsche mir, dass nicht nur die Landesregierung, sondern auch die Bundesregierung unter Friedrich Merz erfolgreich ist. Ich wünsche das auch für die Bundesregierung, nicht in erster Linie aufgrund dieser Personen oder der Parteien, sondern damit es den Menschen in diesem Land besser geht. Betrachte ich mir aber den Antrag der CDU, so sehe ich ein Abarbeiten an den Ideen anderer, ohne eigene Vorschläge zu machen. Wenn Sie mich fragen: Es geht Ihnen dabei um Wahlkampf. Da Sie nun schon nach der Hälfte der Legislaturperiode mit dem Wahlkampf beginnen, frage ich mich, wann Sie damit anfangen wollen, Politik für die Menschen zu machen, die Sie gewählt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. (Beifall von der SPD.) Spricht man über die Transformation, so muss man auch darüber sprechen, dass es eben diese Sabotageakte gegen den Klima- und Transformationsfonds gab, für die die CDU mit Verantwortung trägt. Denn letztendlich ist genau deshalb die Umweltprämie gestrichen worden. (Zurufe des Abgeordneten Thielen (CDU).) Das sind die Vorgänge, die ausbremsen, sodass man eben nicht mehr investiert. Ich will daran noch anschließen, lieber Stefan Thielen, denn es gibt ja weitere Beispiele. So sprechen wir hier schon seit Jahren über mehr Investitionen aus Berlin. Dafür wurden wir lange Zeit belächelt, genau für diese Politik, für die Forderung, dass investiert wird. Die Investitionsoffensive, die wir jetzt in Berlin erleben, die jetzt im Koalitionsvertrag steht, entspricht doch genau der Forderung, die wir hier erhoben haben und für die wir von Ihnen belächelt wurden. Ich bin froh, dass man auf Bundesebene diese Erkenntnis mittlerweile erlangt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Die Wiedereinführung der Umweltprämie ist notwendig und überfällig. Sie muss schnell organisiert werden, damit die Markteinführung der E-Mobilität schneller gelingen kann. Wir brauchen Kaufanreize, die nicht nur allgemein wirksam, sondern auch sozial ausgewogen sind und vor allem auch diejenigen berücksichtigen, die kein so hohes Einkommen haben. Wir brauchen auch faire Übergangsregeln für Hybridantriebe, temporäre Ausnahmen bei den CO₂-Zielvorgaben, damit die Investitionen für die Unternehmen planbar sind. Ich will mich an dieser Stelle noch mal bedanken, lieber Jürgen Barke, für die Bundesratsinitiativen, die aus dem Saarland kommen und die bundesweit getragen werden, und zwar von allen, auch von vielen Häusern, die CDU-geführt sind. Von daher herzlichen Dank für diese Initiativen. Sie kommen meistens aus dem Saarland, und das ist gut und richtig so! (Beifall von der SPD.) Diese Forderungen werden nicht nur hier laut. Der Ruf nach der Chefinnen-Sache lässt nicht lange auf sich warten. Er ist aber auch immer wieder gehört worden. Anke Rehlinger war es, die in Berlin genau diese Dinge für die Industrie verhandelt hat, erfolgreich verhandelt hat. Liebe Anke Rehlinger, herzlichen Dank für das Engagement. Das sind saarländische Inhalte, die in Berlin im Koalitionsvertrag stehen! (Beifall von der SPD.) Der Hochlauf der Elektromobilität steht und fällt natürlich mit der Ladeinfrastruktur, das müssen wir bedenken, und wir möchten, dass auch im Land diese Infrastruktur ausgebaut werden kann. Wir brauchen deshalb eine Verzahnung von erneuerbaren Energien, dem Stromnetz und der Mobilität der Zukunft, denn am Ende geht es um Kreislaufwirtschaft und ein geschlossenes System, von dem alle profitieren müssen. Wer heute über Industriepolitik und die Automobilindustrie spricht, muss auch über Elektromobilität sprechen, sonst redet er an den globalen Märkten vorbei. Derzeit wird rund ein Drittel aller weltweit verkauften Autos in China abgesetzt. E ‑ Autos dominieren diesen Markt mit 70 Prozent, und nach einer Umfrage sagen 97 Prozent der chinesischen Bevölkerung, dass ihr nächstes Auto wieder ein E ‑ Auto sein wird. Da ist es wichtig, dass wir Schritt halten mit dem Markt, der hier entsteht. Sie wollen doch immer dem Markt die Dinge überlassen. An dieser Stelle wäre es hilfreich, sich auch mal anzuschauen, was der Markt gerade macht und was er will, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Die Forderung nach der Aufhebung des Verbrennerverbots ist alt, und Sie wiederholen sie immer wieder. Wir haben 2020, damals auf Einladung von Marc Speicher, im Wirtschaftsausschuss über die politischen Aktivitäten der CDU gesprochen. Damals war das nämlich gerade akut, damals hat man darüber gesprochen, was als Nächstes in Brüssel und in Berlin passiert. Damals kam von Ihrer Seite nichts! Heute tun Sie so, als hätten wir allein es verbockt. Sie haben damals aber nichts gemacht, außer Menschen eingeladen, sie sich angehört und danach eben nicht gehandelt, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ich will ein zweites Thema aufrufen. Lieber Stephan Toscani, Sie zweifeln daran, dass wir (Abg. Ahr (SPD)) am Ende wettbewerbsfähigen Wasserstoff haben werden. Gleichzeitig schreiben Sie aber in Ihre Anträge immer wieder - wir haben das hier auch schon diskutiert -, dass synthetische Kraftstoffe die Lösung sind. Erklären Sie uns doch bitte, wie das bezahlbar sein soll. Das geht erstens an den Unternehmen vorbei und zweitens am Ende auch an den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wenn Sie sich da mal reingelesen haben, kennen Sie mit Sicherheit die Preise. Das ist genauso wie bei anderen Themen etwas, was wir nicht blockieren wollen. Aber wenn man Schwerpunkte setzt, muss man sie auch so setzen, dass es für viele Menschen am Ende eine gute Auswirkung hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wenn man das Sondierungspapier und den Koalitionsvertrag nebeneinanderlegt, sieht man eben auch, dass das, was sinnvoll und mehrheitsfähig ist und was unserer Wirtschaft wieder Aufschwung verschaffen wird, genau das ist, was wir hier diskutiert haben, was Anke Rehlinger und viele andere in Berlin rausgehandelt haben. Nach dem, was die CDU vorgeschlagen hat, suche ich vergeblich. Vielleicht ist es rausgeflogen, vielleicht ist es mit drin, ich weiß es nicht. Aber ich sehne mich danach, dass Vorschläge von Ihnen kommen. Kritik allein wird nicht reichen. Es braucht am Ende auch Konzepte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will daran anschließen. Als es um eine Ansiedlung im Saarland ging, zum Beispiel Wolfspeed, wurden Pressemitteilungen rausgeschickt, auch von Ihnen. Da hat man sich gefreut, man hat sich das Projekt ans Revers geheftet. Man hat gesagt: „Wir waren das, die mitgemacht haben!“ Und plötzlich, wenn ein Stein im Weg liegt, wenn es mal nicht so gut läuft, dann verabschiedet man sich davon und sagt, man hätte damit nichts zu tun. Na ja, was denn nun? (Zurufe und Lachen von den Abgeordneten Toscani (CDU) und Schäfer (CDU).) Wenn es gut läuft, waren Sie es. Wenn es schlecht läuft, waren es die anderen. Das ist das Gegenteil von Verantwortung. Es ist opportunistisch. Man könnte meinen, Sie haben Opposition mit Opportunismus verwechselt, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Alles, was der Antrag der CDU macht, und das ist ja auch im Titel schon zu lesen, ist, sich an den SPD-Positionen abzuarbeiten, sie schlechtzureden. Aber wo sind die eigenen Ideen? Wer nur beschreibt, aber nichts vorschlägt, der verwechselt Plenaranträge mit der Kommentarspalte auf Facebook. Ich würde mir wünschen, dass die Kritik mal ernsthaft mit Vorschlägen untermauert wird. Diese Opposition hat, und das zeigen diese Anträge immer aufs Neue, keine Vision. Sie arbeitet sich an denen ab, die sich Gedanken machen und die etwas verändern wollen. Wir arbeiten mit den Akteuren an Lösungen, damit die morgen nicht die Werke zumachen. Und wir arbeiten hart daran. Wir sagen nicht, dass das immer von Erfolg gekrönt sein wird. Aber wir tun alles, damit es für die Menschen das Bestmögliche ist. Ich will zum Ende noch einen Satz sagen. Bei der Wirtschaftsministerkonferenz haben viele, auch CDU-geführte Bundesländer mitgemacht. Und viele der Vorschläge, die in unserem Antrag stehen, hat Ihre CDU an anderer Stelle unterstützt und mit begleitet. Aber die Vorschläge kommen eben aus dem Saarland, deshalb werden Sie von der saarländischen CDU nicht mitmachen. Ich hoffe, dass das in Berlin bei Bundesparteitagen dann anders ist und Sie dort einen Erkenntnisgewinn von den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer erlangen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Noch einmal zum Mitschreiben, weil das ja auch in Ihrem Antrag steht. Sie verlangen von uns ein klares Bekenntnis zur Automobilindustrie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich an kaum ein Plenum erinnern, seit ich diesem Parlament angehöre, bei dem wir nicht - nicht nur am Rande, sondern immer aufgrund von Anträgen - in vielen, vielen Debatten über die Automobilindustrie gesprochen haben. Nicht nur, weil uns das Thema so betrifft, sondern weil

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Kollege Ahr, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Timo Ahr SPD

die Zukunft vieler Menschen davon abhängt. Dafür setzen wir uns ein. Es ist unverschämt, uns zu unterstellen, wir würden uns darum nicht kümmern. Man kann uneinig sein, was den Weg dahin angeht. Aber am Ende, glaube ich, sollten wir alle gemeinsam für die Transformation, für den Strukturwandel in der Automobilindustrie einstehen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Ahr, für die Begründung Ihres Antrages. - Als nächstem Redner erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani das Wort zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Toscani CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Antrag der CDU komme, lassen Sie mich zwei Bemerkungen des Kollegen Ahr klarstellen, die eben in der Debatte vorgetragen wurden. Erstens zu Wolfspeed: Wir haben für diese Ansiedlung gekämpft. Wir haben sie unterstützt. Wir haben mit der Unterstützung für den Transformationsfonds auch beigetragen, dass die Mittel für die Umgestaltung des Kraftwerksgeländes Ensdorf für Wolfspeed zur Verfügung gestellt werden. Wir bedauern es sehr, dass Wolfspeed nicht kommt. Das war und ist die Position der CDU zu diesem Thema. Es ist einfach falsch, uns etwas anderes zu unterstellen. (Beifall von der CDU.) Zum Thema Klage der Unionsbundestagsfraktion gegen den Klima- und Transformationsfonds. Sie bezeichnen das als Sabotageakt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Handeln der damaligen roten Ampel für verfassungswidrig erklärt. Das als Sabotage der CDU darzustellen, ist schon ziemlich abenteuerlich. Auch das weisen wir zurück! (Beifall von der CDU.) Jetzt zu den beiden Anträgen. Ihr Antrag wiederholt im Wesentlichen das, was im Koalitionsvertrag verabredet wurde. Dazu stehen wir, das finden wir richtig. Ich selbst habe in der Wirtschaftsarbeitsgruppe für diese Punkte gekämpft. Wir haben einen eigenen akzentuierenden Antrag vorgelegt, nicht weil wir der Meinung sind, dass all das, was in Ihrem Antrag steht, in der Sache falsch ist, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass wesentliche Punkte zum Thema Automobilindustrie in Ihrem Antrag fehlen. Das sind aber Punkte, die für das Saarland von zentraler Bedeutung sind. Ich fange an mit dem Thema Verbrennerverbot. Wir halten das Verbrennerverbot ab 2035 in seiner jetzigen Ausgestaltung für einen großen Fehler. Sozialdemokraten und GRÜNE haben auf europäischer Ebene und im Bund dieses Verbrennerverbot durchgesetzt. Wir erleben - Stichwort Interessen des Saarlandes, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland - jetzt, wie sich dieses Verbrennerverbot bei uns ganz konkret dramatisch negativ auswirkt. Die Negativmeldungen, die Hiobsbotschaften, die von ZF kommen, von ThyssenKrupp, Bosch und anderen - Arbeitsplatzabbau in großer Zahl -, sind die Folge der falschen rot-grünen Politik, die Folge des Verbrennerverbots, das Sie durchgedrückt haben. Das stellen wir fest und das wollen wir rückgängig machen! (Beifall von der CDU.) Dass Sie Politik gegen Verbrenner machen, ist ja schon vor ein paar Jahren deutlich geworden. Im Zuge der Corona-Krise gab es eine Diskussion um ein Kaufprogramm für die Automobilindustrie, um Kaufanreize, um Kaufprämien. Da war es nach meiner Erinnerung die damalige saarländische Wirtschaftsministerin, die mit dafür gesorgt hat, dass Verbrennerautos nicht gefördert wurden, entgegen den Ratschlägen der Gewerkschaften, der Branche, der Unternehmen, des Verbandes. Das war auch Politik gegen saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insofern sind Sie in einer Linie geblieben, das kritisieren wir. Wir unterstützen sehr - wir waren neulich in Brüssel zu Gesprächen -, dass die EVP-Fraktion, CDU und CSU und die gesamte Familie der Christdemokraten, auf europäischer Ebene im Herbst einen Anlauf nimmt, um das Verbrennerverbot rückgängig zu machen. In der Art, wie es ausgestaltet ist, kommt es zu schnell, und es ist zu wenig Übergang. Deshalb unterstützen wir diese Linie der EVP-Fraktion auf europäischer Ebene. (Beifall von der CDU. - Sprechen.) Sorry, dass wir unterschiedlicher Meinung sind, das halten wir für unsere Aufgabe im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland. Wir wollen Interessen des Saarlandes und saarländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten. Ich komme zu einem weiteren Punkt, bei dem ich sage, dass Ihre Politik widersprüchlich ist. Wenn Sie auf der einen Seite und zu Recht sagen, dass im Koalitionsvertrag gute Maßnahmen zur Stärkung der Automobilindustrie enthalten sind und dass Sie zur Automobilindustrie stehen, dann stellen Sie bitte auf der anderen Seite kritisch auf den Prüfstand, was Ihre Umweltministerin im Zuge der Vorstellung des Klimaschutzplans und des Klimaschutzgesetzes in die Welt gesetzt hat. Sie spricht sich für Push-Maßnahmen aus, das heißt Politik gegen das Auto, Politik gegen den ländlichen Raum. Wir sind dagegen, das halten wir für einen großen Fehler, das sagen wir mit unserem Antrag auch klipp und klar. (Beifall von der CDU.) Ich will einen weiteren Punkt aufgreifen, den Sie, glaube ich, ebenfalls überdenken sollten, weil er in der Sache zutiefst gemeinsame saarländische Interesse zum Thema hat. Es geht um die Kreislaufwirtschaft. Wir begrüßen, dass es im EU-Rat eine Einigung zur Neufassung der Altfahrzeugverordnung gab. Es klingt ein bisschen technokratisch, aber es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr nachhaltiger Kreislaufwirtschaft in Europa. Diese neue Regelung kann helfen, die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern, besonders im Fahrzeugsektor. Das ist mehr als ein Umweltprojekt, es ist eine wirtschaftliche Chance, gerade für uns im Saarland. (Abg. Toscani (CDU)) Wir sind aber der Meinung, dass nicht nur Kunststoffe und Metalle in diese Verordnung für die Kreislaufwirtschaft bei Altfahrzeugen aufgenommen werden sollten, sondern auch Altreifen und wiederverwertbare Gummimaterialien. Das sollte so ausgestaltet werden, dass ein total spannendes, ein wichtiges saarländisches Projekt unterstützt und nicht gefährdet wird. Es geht konkret um die Pyrum Innovations AG in Dillingen, die zeigt, was für ein Potenzial drin ist: Das ist Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Schonung von Rohstoffen und Rohstoffsicherung in einem. Wir glauben, dass wir dieses Projekt, dieses Unternehmen auch auf europäischer Ebene gemeinsam unterstützen sollten, und zwar als Landespolitik mit unseren Möglichkeiten auf Bundesebene, damit Altreifen-Recycling stärker in den Fokus dieser europäischen Verordnung rückt. Echte Kreislaufwirtschaft lässt kein Material ungenutzt. In diesem Sinn glauben wir, dass Ihrem Antrag auch in diesem Punkt ein ganz wichtiger saarländischer Aspekt fehlt. Wir benennen ihn, wir machen ihn zum Thema, wir kämpfen dafür und hoffen, dass wir auch in diesem Bereich gemeinsam für saarländische Interessen kämpfen. - Danke. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Toscani, für die Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als nächster Redner hat nun das Wort Herr Carsten Becker von der AfD-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Beide Anträge, sowohl der Antrag der SPD als auch der der CDU, beschäftigen sich mit der aktuell desaströsen Situation in der saarländischen Automobil- und Zulieferindustrie. Der SPD-Antrag beschreibt zum Teil die Ursachen, indem man sagt, die Rahmenbedingungen stimmen nicht, es gibt zu wenig Förderung für die Mobilität. Der CDU geht es viel um das Thema Verbrennerverbot. Ich habe es damals live miterlebt, es ist, glaube ich, die EU-Verordnung 2019/631, die im Mai 2019 in Kraft getreten ist. Zum damaligen Zeitpunkt wusste jeder, der aus der Automobilindustrie kommt, dass mit dieser Verordnung, mit der Reduktion, mit den Flottenwerten, die enthalten sind, es nicht möglich ist, in Deutschland weiterhin Verbrennermotoren in Mittel- und Oberklassewagen einzubauen, weil sie einfach schwerer sind als Kleinwagen. Es war damals schon klar, dass es mit den Strafzahlungen im Prinzip nicht möglich ist, in unseren Werken weiterhin Verbrenner in Deutschland zu bauen. Man hat schon nach wenigen Monaten die Auswirkung direkt gespürt: Im Juni 2019 fiel die dritte Schicht bei Saarlouis weg. Die Begründung war, es wären extrem hohe Investitionen für den C-Max notwendig geworden. Das Geld wollte die Firma damals nicht investieren, die Auslastung war nicht mehr vorhanden. Wie es die folgenden Jahre weiterging, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Zum Ende des Jahres wird die Produktion am Standort Saarlouis tot sein. Daran krankt auch das ganze Thema, man hatte hier quasi ein vorgezogenes Verbrenner-Verbot. Jetzt schwenkt die CDU um. - Man muss sagen, bei der EU-Verordnung hat meines Wissens die EVP-Fraktion damals zugestimmt. (Abg. Toscani (CDU): Nein.) Nicht? - Sind Sie da sicher? (Zuruf bei der CDU: Ja.) Gut, Sie haben aber nicht versucht, entsprechende Vetos auf Bundesebene einzulegen. Wir als AfD kämpfen schon von Tag 1 dagegen an, weil wir einfach die Konsequenzen dieser Verordnung gesehen haben. Im CDU-Antrag sind viele richtige Punkte, dass man zum Beispiel bei den Fahrzeugen den gesamten Lebenszyklus betrachten soll und nicht nur die Emissionen am Auspuff. Dann wäre der Mythos der sauberen Elektromobilität auch passé. E-Fuels wurden angesprochen, dass man sie fördern soll. Grundsätzlich muss man aber sagen, wenn die E-Mobilität am Markt bestehen würde, dann bräuchte man keine Förderung. Die Leute sind damals auch nicht vom Gaul auf den Verbrenner gewechselt und haben eine Förderung gebraucht, sondern der Verbrenner war dem Pferd, damals der Kutsche, einfach überlegen. Genauso ist der Verbrenner jetzt auch der E-Mobilität überlegen, deshalb muss man ja diese Förderung machen. Ich will im Spaß sagen, ich würde lieber wieder zum Gaul wechseln als ein E-Auto zu kaufen, und so geht es offensichtlich vielen Menschen in Deutschland. (Sprechen und Unruhe.) Man möchte diese individuelle Freiheit, dass man auch mal 600, 700 oder 800 km fahren kann, ohne eine Streckenplanung machen zu müssen. Daran hängt das ganze Thema, dass man gegen die Bevölkerung ‑ ‑ (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Ja, es ist so.

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Becker, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Carsten Becker AfD

Wir werden den SPD-Antrag ablehnen. Beim CDU-Antrag werden wir uns enthalten, weil einige gute Punkte enthalten sind. Wir würden uns aber auch ein bisschen mehr Selbstkritik in Bezug auf die letzten Jahre wünschen. - Danke schön. (Beifall von der AfD.) Danke, Herr Becker, für Ihren Redebeitrag. - Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. Es hat nun von der Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herr Minister Jürgen Barke, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Barke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Erst mal bin ich dankbar für die Debatte, die uns die Möglichkeit gibt, auf die Bedeutung der Automobilindustrie und des Automotivsektors im Saarland hinzuweisen. Daran hängen Tausende von Arbeitsplätzen. Die Unternehmen befinden sich in einer tiefen Transformation. Das verunsichert auch viele Menschen in den Unternehmen. Wir sind dringend auf den Markthochlauf der Elektromobilität angewiesen, weil viele Unternehmen schon heute auf dem Weg in die Elektromobilität unterwegs sind. Wir machen unsere Politik über alle Ebenen und an allen Stellen, sowohl im Hinblick auf die Themen, die Anke Rehlinger in den Koalitionsvertrag reinverhandelt hat, ursprünglich zunächst im Sondierungspapier, aber auch über unsere Bundesratsinitiativen zur Stärkung der Anreize für E-Mobilität, zur Nutzung gerade von Plug-in-Hybriden, aber auch der Wasserstofftechnologie im Rahmen der Technologieoffenheit als Brücke ins elektromobile Zeitalter. Wir reden nicht von Verbrennerverbot. Im Übrigen, Herr Toscani, am Ende wird bei der EU rauskommen, dass wir diese Technologien als Übergangstechnologien ins elektromobile Zeitalter nutzen, und auch darüber hinaus nutzen werden, wenn sie der Elektromobilität technisch überlegen sind. (Zuruf: Genau!) Ich will zum Thema Verbrennerverbot noch einmal deutlich gegen das von Ihnen in die Welt gesetzte Narrativ arbeiten. Sie versuchen ja, den Menschen in diesem Land klarzumachen - Wahlkampf -, wählt uns und wir machen das Verbrennerverbot rückgängig, wählt uns und wir können den ganzen Scheiß mit dem Wasserstoff lassen, wir machen CO₂-Abscheidung und CCU, speichern das ein. (Sprechen bei der CDU. - Abg. Commerçon (SPD): Den ganzen Scheiß!) Nicht Sie persönlich, Herr Toscani, sondern Vertreter Ihrer Partei. Es ist immer wieder das Bild gezeichnet worden - auch ein gutes Beispiel -, wir schaffen das Heizungsgesetz ab. Was ist am Ende in der Realität im Koalitionsvertrag gelandet? - Nichts davon. Ich glaube, es ist dringend anzuempfehlen, dass wir aus dem Wahlkampfmodus herauskommen. Beispiel Verbrenner: Jetzt können wir lange darüber reden, dass es für viele Menschen in diesem Land, die an ihrem Verbrenner hängen, gut wäre, wenn es dieses Verbrennerverbot, das es nach meiner Einschätzung nicht gibt, denn es ist nie beschlossen worden, und ein Auslaufen des Verbrenners nicht gäbe. Dann muss man den Menschen aber in vernetzten Zusammenhängen denkend auch klarmachen, dass ab dem Jahr 2027 der CO₂-Preis den freien Kräften des Marktes überlassen ist. Wir gehen heute davon aus, dass wir in maßgeblichen Sektoren, sowohl im Gebäudesektor als auch im Verkehrssektor und im Industriesektor relevant, unsere Ziele der CO₂-Reduzierung verfehlen werden. Dann reden wir über CO₂-Preise möglicherweise ab 2027 fortfolgende. In der Größenordnung von 200 Euro. Bei 5 Millionen Tonnen Einsparungen in der Stahlindustrie ist das 1 Milliarde Kosten für CO₂. Das wird in gleichem Maße die Verbraucher bei den Ölheizungen treffen, das wird in gleichem Maße die Fahrer von Verbrennerautos treffen. Wenn wir den Leuten schon eine Geschichte erzählen, dann erzählen wir sie ihnen doch in Zusammenhängen, dann nehmen wir sie doch mit, dann überzeugen wir sie doch von der Sinnhaftigkeit dieses Weges. Im Koalitionsvertrag steht, dass wir an den Klimazielen festhalten, die wir uns selbst gesetzt haben. Wie wollen wir die Leute denn erreichen, wenn wir sie glauben machen, man könne den Verbrenner bis an den Sankt-Nimmerleins-Tag fahren? Das gehört alles dazu. (Beifall von der SPD. - Präsidentin Winzent übernimmt den Vorsitz.) Im Übrigen will ich auch die Umweltministerin an dieser Stelle loben. Das muss ich als Kollege machen, aber auch in der festen Überzeugung der Regierung. Die Umweltministerin arbeitet für die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in der Stadt und auf dem Land, wenn sie Umweltpolitik macht. Dazu gehört, dass wir offen darüber diskutieren, wie wir mit dem Pkw, dem Verbrenner in den Innenstädten umgehen. Das sind wir im Übrigen auch den Bürgerinnen und Bürgern gerade im urbanen Raum schuldig. Das gehört zur Ehrlichkeit. Wir wollen am Ende ja nicht nur gute Ergebnisse im ländlichen Raum erzielen, sondern wir sind auch ein Stück weit darauf angewiesen, dass wir die Menschen im urbanen Raum mitnehmen. Auch das gehört zur Ehrlichkeit. Fragen Sie die Menschen! Im Übrigen - das will ich an dieser Stelle vielleicht abschließend einordnen -, alle Initiativen, die wir im Bundesrat und im Hinblick auf den Koalitionsvertrag gestartet haben, haben wir gestartet in der festen Überzeugung, dass wir hiermit den richtigen Weg einschlagen. Dieser Überzeugung sind wir, weil wir unsere Initiativen mit den Vorständen unserer Unternehmen eng abstimmen. Niemand fordert die Rückkehr zum Verbrenner, aber ZF fordert: Setzt euch dafür ein, dass wir die Plug-in-Hybride, an denen dieser Standort im Wesentlichen hängt und die wir länger im Markt halten müssen, damit die Transformationsherausforderungen uns nicht noch disruptiver treffen als ohnehin schon, quasi als Brücke ins elektromobile Zeitalter benutzen. (Beifall von der SPD.) Das ist ganz vernünftige Realpolitik, mit der wir an dieser Stelle umgehen. Lieber Herr Toscani, zum Thema Pyrum darf ich Ihnen sagen, ich habe es total präsent, weil ich nämlich Anfang dieser Woche ein Schreiben an Katherina Reiche unterschrieben habe, speziell zugeschnitten auf das Thema Kreislaufwirtschaft und Pyrum, weil wir auch das eng mit dem Unternehmen und seinen Beratern abgestimmt haben. Da haben wir wegen der Besonderheit dieses herausragenden Unternehmens schlicht eine Regelungslücke in der Verordnung, weil das außer uns oder Pyrum im Saarland sonst noch keiner macht. Jetzt kämpfen wir dafür, dass der Bund sich dafür stark macht, dass diese Verordnungslücke geschlossen wird. Das haben wir schon aufgegriffen. Man braucht uns da nicht zum Jagen zu tragen, sondern wir sind eng an den Themen dran, weil wir zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft unsere Initiativen eng ausrichten. Ich glaube, damit sind wir auch in der Transformation auf dem richtigen Weg. Ich glaube, wir machen es auch in ganz enger Mitnahme der Beschäftigten. Wir sind im permanenten Austausch mit den Gewerkschaften in diesem Land und wir sind im Austausch mit den Betriebsräten der großen Unternehmen. Am Ende - ich will das an dieser Stelle auch noch einmal sagen - ist es zum Beispiel mit unserem Instrumentenkasten und dem Produktionstransformationsprogramm möglich geworden, Purem bei Eberspächer in der Transformation hinsichtlich Elektrolyseure zu begleiten, was ganz entscheidend und wichtig ist für die Zukunft des Unternehmens. Das ist ein wichtiger Sprung in der Transformation und nimmt alle in der Zuliefererkette zu Purem bis zum Handwerker um die Ecke, der dort Aufträge bekommt, sauber mit. Da haben wir unsere Hausaufgaben sauber gemacht. Wir brauchen jetzt den Markthochlauf. Deshalb ist es wichtig, dass wir ganz schnell diese Pakete, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart sind, in die Umsetzung bringen. Ich lade alle ein: Helfen Sie mit, dass das schnell geht, weil es im besten Interesse für Wachstum und Beschäftigung am Standort Saarland für unsere Wirtschaft ist. - In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. Ich darf darauf hinweisen, dass Herr Minister Barke 10 Sekunden länger an Redezeit benötigt hat, als der Regierung zusteht. Somit stehen zusätzliche 10 Sekunden allen Fraktionen des Hohen Hauses zur Verfügung. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/1602. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1602 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1602 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- sowie die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1612. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1612 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1612 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 17: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Für eine moderne und familienfreundliche Justiz - Wiedereinführung von Gerichtsferien im Saarland (Drucksache 17/1597) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Besucher und Pressevertreter! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist die Plenarsitzung vor der sitzungsfreien Zeit. Man könnte es auch Parlamentsferien nennen. Wir bemühen uns in Anbetracht der kleinen Festivität im Anschluss, uns heute in der Sache ange- (Abg. Schaufert (AfD)) messen, aber dennoch kurz zu fassen. In diesem Zusammenhang wirkt das von uns eingebrachte Thema vielleicht auf den ersten Blick wenig spektakulär. Seine Bedeutung darf aber für unser Rechtssystem und die Menschen in der Justiz nicht unterschätzt werden. Es geht um die Wiedereinführung der Justizferien im Saarland, sozusagen als Vorreiter für ganz Deutschland. Justizferien gab es bis 1996 schon einmal. Eine Wiedereinführung der Justizferien im Saarland wäre aber kein Schritt zurück, sondern ein Schritt hin zu mehr Arbeitnehmerzufriedenheit, Effizienz, Planbarkeit, Attraktivitätssteigerung und Qualität innerhalb der Justiz. Unter Justizferien verstand man bis zu deren Abschaffung traditionell die gesetzlich geregelte Zeit, meist in den Sommermonaten, am besten angepasst an die Hauptferienzeit, in der Gerichte abgesehen von Eil- und Haftsachen keine regulären Hauptverhandlungen durchführten. Die Fristen ruhen, gerichtliche Verhandlungen finden nur in Ausnahmefällen statt. Die Abschaffung fand in vielen Bundesländern im Zuge eines im Grunde löblichen und gut gemeinten Trends zur Beschleunigung der Justiz statt mit der Hoffnung, die Verfahrensdauern zu verkürzen und Gerichte zu entlasten. Doch die Realität seit 1996 hat gezeigt, die vermeintliche Ersparnis an Zeit hat in der Praxis nur selten zu einer echten Beschleunigung geführt. Der Druck hat sich vielmehr weiter auf das Personal verteilt und dafür gesorgt, dass die Planbarkeit eines Durchatmenszeitraums einmal im Jahr geopfert wurde. Justizferien oder längerfristig planbare freie Zeiträume zu Erholung sind kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und andere Mitarbeiter tragen alle sehr hohe Verantwortung. Wer jeden Tag hochkonzentriert Recht spricht oder streitet, kann nur auf Dauer leistungsfähig bleiben, wenn echte Erholungsphasen gewährleistet sind. Justizferien böten die Sicherheit, dass in dieser Zeit keine regulären Verhandlungen auflaufen. Das sorgt nicht nur für weniger Termindruck, sondern auch für Planungssicherheit im privaten und familiären Bereich. Ein ausgeruhter, erholter Richter ist konzentrierter und die Sitzungen verlaufen effizienter und besser. Die Arbeitsqualität verbessert sich und davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass die Attraktivität eines modernen Arbeitsplatzes durch die sogenannten Soft Skills maßgeblich geformt wird, auch wenn mir selbst die eine oder andere mitschwingende Bedeutung im Begriff Work-Life-Balance zuwiderläuft. Bietet man diese Attraktivität nicht, schlägt der Fachkräftemangel in diesen Bereichen unerbittlich zu. Wenn wir junge Juristinnen und Juristen für den Justizdienst im Saarland gewinnen und im Land halten wollen, brauchen wir ein attraktives Umfeld. Die Justizferien signalisieren: Im Saarland verstehen wir, dass auch Richter Menschen sind und keine Maschinen. Arbeitnehmerfreundlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil moderner Personalpolitik. Aber natürlich sind nicht nur Richter betroffen. Unter anderem Rechtsanwälte profitieren ebenfalls von planbaren Auszeiten. Ohne Justizferien ist es geradezu unmöglich, festen Urlaub zu planen. Das wirkt sich negativ auf die Familien der Betroffenen aus. Selbst für die Bürger ist die Situation entspannter und berechenbarer, wenn Verhandlungen nicht plötzlich in die Sommerferien oder die Ferien der Kinder fallen. Kinderbetreuung, familiäre Verpflichtungen, die Lebensqualität der Menschen - all das verdient Rücksicht. Kritiker behaupten gerne, mit Justizferien ließen wir die Gerechtigkeit pausieren. Das stimmt nicht. Eil- und Haftsachen werden weiterhin zügig bearbeitet, wie das in allen anderen Ländern mit Justizferien problemlos funktioniert. Die Grundversorgung bleibt gesichert. Was ruht, sind nicht die Gerichte, sondern einzelne planbare Verfahren, die nicht eilen. Werte Kollegen, die Justiz lebt von den Menschen, die tagtäglich für unser Rechtssystem arbeiten. Sie verdienen unseren Respekt und unser Vertrauen. Dazu gehört das Recht auf planbare Erholung und ein gutes und modernes Arbeitsumfeld. Die Wiedereinführung der Justizferien im Saarland vereint Tradition und Zukunftsorientierung. Sie stärkt die Justiz, die Arbeitszufriedenheit und letztlich auch das Vertrauen der Menschen in unsere Justiz und den Rechtsstaat. Lassen Sie uns mit der Wiedereinführung der Justizferien keine Auszeit von der Gerechtigkeit nehmen, sondern einen Qualitätssprung für die Justiz ermöglichen. Ähnlich wie wir hier ab Anfang Juli in unsere sitzungsfreie Zeit gehen und dennoch im Notfall arbeitsfähig und handlungsfähig bleiben, sollte dies auch den Beschäftigten der Gerichte und deren Umfeld ermöglicht werden. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert, für die Antragsbegründung. Ich eröffne nun die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ.

Diese Rede einzeln zitieren

Sevim Kaya-Karadağ SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bevor ich auf die inhaltlichen Schwächen dieses Antrages eingehe, will ich eines deutlich sagen: Ich werde keinem Antrag zustimmen, der von einer Partei kommt, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Mit einer solchen Partei teile ich keine Wertebasis und erkenne kein echtes Interesse an einer starken modernen Justiz. Im Gegenteil: Wer regelmäßig den Rechtsstaat diffamiert, sollte nicht so tun, als wolle er ihn tatsächlich verbessern. (Beifall von der SPD. - Erneuter Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Wer das Vertrauen in Gerichte systematisch untergräbt, kann sich nicht glaubhaft als deren Verteidiger inszenieren. Das ist nicht glaubwürdig, das ist gefährlich. Allein aus demokratischer Verantwortung heraus kann ich diesen Antrag nicht mittragen. (Beifall von der SPD.) Schauen wir dennoch auf den Inhalt. Der Antrag klingt harmlos, auf den ersten Blick fast nostalgisch. Er klingt nach Entlastung, nach Sommerpause, vielleicht nach Fürsorge für das Justizpersonal. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Aber wenn man genauer hinschaut, wird schnell klar, dass es sich um ein rückwärtsgewandtes Konzept handelt, das mit der Realität unserer modernen Justiz und den Menschen, die für sie arbeiten, nichts zu tun hat. Die Gerichtsferien wurden 1996 bewusst abgeschafft - aus dem gutem Grund, dass der Rechtsstaat auch im Juli und August verlässlich funktionieren muss. Wir leben in einer Zeit, in der Verfahren schneller werden müssen, nicht langsamer. Wir leben in einer Zeit, in der Menschen nicht auf Rechtsschutz warten können, schon gar nicht bis nach den Ferien. Ich darf aus der Berufspraxis ergänzen: Als Anwältin weiß ich, wie viel Organisation es braucht, um Urlaub und Verfahren unter einen Hut zu bringen. Es müssen Fristen beachtet, Schriftsätze vorgearbeitet und Verfahren sorgfältig geplant werden. Es ist unmöglich, den Betrieb einfach für mehrere Wochen ruhen zu lassen und danach nahtlos weiterzumachen. Fristen laufen weiter, Rechtsmittel müssen eingelegt werden. Das lässt sich nicht pausieren. Ja, das ist herausfordernd, aber es ist möglich, weil die Zivilprozessordnung längst flexible Regelungen kennt. Sie erlaubt Terminverlegungen ohne starre Pausen und mit Rücksicht auf alle Beteiligten. Auch die Justiz hat sich weiterentwickelt mit digitalen Akten, Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten. Was die AfD fordert, ist nicht familienfreundlich, sondern realitätsfern. Noch gravierender ist, was das in der Praxis bedeuten würde: Eine Mutter wartet monatelang auf einen Gerichtstermin zum Unterhalt, der wegen Gerichtsferien verschoben wird. Ein Vater stellt einen Eilantrag, weil er endlich sein Kind sehen möchte, und hört: „Wir machen Sommerpause“. Eine Mieterin wird aus ihrer Wohnung geklagt, aber ihr Antrag auf einstweilige Verfügung bleibt unbearbeitet. Auf einem Schild steht „Sommerferien“. - Justiz darf nie pausieren. Erst recht nicht, wenn es um den Schutz von Kindern oder Opfern von Gewalt oder um akute Freiheitsrechte geht. Gerichtsferien machen Verfahren nicht einfacher, sondern komplizierter. Sie bedeuten Verzögerung, Verunsicherung und mehr Belastung. Wer Entlastung will, muss die Justiz personell und strukturell stärken, nicht ihren Betrieb für Wochen stilllegen. Besonders absurd ist, dass die Justizferien als saarländischer Sonderweg eingeführt werden sollen. Während bundesweit Gerichte arbeiten, soll das Saarland Pause machen. Das gefährdet Fristen, stört Verfahren und isoliert unsere Justiz unnötig. Dieser Antrag hilft weder den Menschen im Land noch dem Justizpersonal. Er ist Symbolpolitik ohne Substanz. Er ist ein durchschaubarer Versuch, sich ein bürgernahes Image zu geben, ohne echte Lösungen zu bieten. Er passt ins Bild einer Partei, die sich nicht für die Stärke des Rechts interessiert, sondern für die Schwächung unserer Institutionen. Wir lehnen diesen Antrag aus rechtsstaatlicher, fachlicher und vor allem demokratischer Überzeugung ab. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Kaya-Karadağ. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun das Wort für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Dagmar Heib.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum Beitrag des Vorredners kurz einige Anmerkungen machen. Herr Schaufert, auch wir werden Ihren Antrag ablehnen. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Ich möchte verschiedene Argumente anführen. Für uns ist die Terminierung eine Frage von richterlicher Unabhängigkeit. Für uns gilt es, diese (Abg. Heib (CDU)) zu wahren und zu schützen und sie nicht einzuengen, wie Ihr Antrag das vorsieht. Wir haben Vertrauen in die Personen, die an den unterschiedlichen Standorten in der Justiz verantwortlich sind. Die Ferienplanung ist auch Teil der Personalplanung. Es geht darum, die Mitarbeitenden zu motivieren, und darum, dass man sich gegenseitig verständigt. Eine ordentliche Planung über die zwölf Monate eines Jahres hilft bei der Motivation. Sie haben angesprochen, dass die Justiz familienstärkend sein soll. Familien stehen heute vor der Herausforderung, dass die Urlaubsplanung oft zwischen zwei Elternteilen, die erwerbstätig sind, abgestimmt werden muss. Wenn dann, wie Sie es ansprechen, vorgegeben ist, dass eine Person nur in diesen drei Wochen Urlaub machen kann, dann schränkt das die Flexibilität der Familien ein. Also ist es noch nicht mal unterstützend, was Sie vorsehen, sondern es engt Familien, wie sie heute leben, ein. Unsere Justiz muss schnell sein. Auch das ist gesagt worden, ich kann das nur unterstreichen. Sie darf durch eine Ferienregelung nicht eingeengt werden. Akzeptanz, Qualität, Resilienz und auch Sicherung des Rechtsstaates erfordern einen handlungsfähigen Rechtsstaat, und das jeden Tag, 24/7, wie wir so schön sagen. 365 Tage im Jahr muss unser Rechtsstaat handlungsfähig sein. Nur so kann er sich Akzeptanz erwerben und unsere Bürger und Bürgerinnen unterstützen, wenn sie Rechtsanliegen haben. Justiz muss immer zugänglich sein. Das meine ich mit 24/7. Ferien können zu Verzögerungen und Nachteilen für die Beteiligten führen. Wenn man wegen Ferienzeiten in der Justiz Verfahren priorisieren oder zurückstellen muss - das gehört ja ebenfalls dazu -, führt das zu Ungleichheit und Ungerechtigkeit. Was ich mir wünsche - die Koalition in Berlin hat das auch vereinbart ‑ , ist, dass es einen Pakt für den Rechtsstaat in einer dritten Auflage geben wird. Ich hoffe, dass dann - nicht in der letzten Bundesregierung, aber in deren Vorgängerregierung - gute Ergebnisse erzielt werden, als es das erste Mal einen Rechtspakt gab, der die Länder wirklich unterstützt hat. Ich erhoffe mir von der dritten Auflage des Rechtspaktes, dass wir als Länder unsere Justiz so ausgestalten können, dass er eine gute Antwort für die Menschen in unserem Land gibt. An der Stelle sage ich all denen herzlichen Dank, die in der saarländischen Justiz Verantwortung tragen und die Interessen der Bürger und Bürgerinnen umsetzen. Ich wünsche allen in der saarländischen Justiz eine gute Sommerzeit. - Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1597. Wer für die Annahme der Drucksache 17/597 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1597 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 18: Wahl von sieben Vertrauensleuten und ihren Vertretern/Vertreterinnen in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/Verwaltungsrichterinnen (Drucksache 17/1595) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind keine eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1595. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1595 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1595 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 12) (Drucksache 17/1580) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind keine eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1580. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1580 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1580 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nun am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Bevor ich diese schließe, darf ich Sie nochmals herzlich zu unserem Sommerfest einladen, das um 18.00 Uhr beginnen wird. Ansonsten wünsche ich Ihnen eine schöne sitzungsfreie Zeit. - Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren