Anke Rehlinger
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute ein, wie Sie schon am Aufruf der Tagesordnungspunkte gesehen haben, ganzes Medienpaket in den saarländischen Landtag einbringen zu können. Mit dem Sechsten, dem Siebten und dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag sind es drei Mediengesetze, und jedes dieser Mediengesetze hat seine Besonderheiten. Um ein wenig - neudeutsch ausgedrückt - zu spoilern: Ich kann Ihnen schon verraten, dass die Rundfunkkommission bereits am Neunten und Zehnten Medienänderungsstaatsvertrag arbeitet. Es geht also munter weiter. Inhaltlich lässt sich wohl sagen, dass es, was die Welt des Medienrechts und der Bedeutung der Medien in unserer Gesellschaft angeht, weiterhin dynamisch zugeht; mit der Arbeit der Rundfunkkommission wird dieser Dynamik in besonderem Maße Rechnung getragen. Ich beginne, der Reihenfolge entsprechend, mit dem jetzt vorliegenden Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Sein Gegenstand fügt sich eigentlich ganz gut in die Reihenfolge der Tagesordnung des heutigen Plenums ein: Mit ihm novellieren wir den Jugendmedienschutz in Deutschland und passen ihn an die digitale Welt an. Es mag sein, dass man bei der Festlegung der Reihenfolge der Tagesordnung bestimmten formalen Gesichtspunkten gefolgt ist, aber auch wenn man sich inhaltlich hätte orientieren wollen, hätte man wohl als nunmehr zu beratenden Tagesordnungspunkt keinen besseren wählen können als denjenigen, den wir jetzt miteinander zu debattieren haben. Diese Feststellung hat auch eine inhaltliche Begründung: Vieles von dem, was eben schon genannt worden ist, kann ich an der Stelle noch einmal - dankenswerterweise nun ein bisschen verkürzt - aufgreifen. Damit komme ich schon auf den Anlass zu sprechen, weshalb es überhaupt jetzt diesen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gibt. Warum ist das Thema Jugendmedienschutz so sehr in den Mittelpunkt zu rücken? Warum muss letztendlich darauf tatsächlich so reagiert werden? Die Notwendigkeit kann man an vielen Beispielen deutlich machen, ich will nur einige wenige herausgreifen. Uns allen ist sicherlich aus den eigenen persönlichen Erfahrungen, die man zum Umgang der Kinder mit den Medien macht, hinlänglich bekannt, für uns alle ist wohl gleichermaßen feststellbar, dass Kinder und Jugendliche heute so viel Zeit online verbringen wie keine Generation vor ihnen. Das beginnt mit den vermeintlich harmlosen, netten Apps, etwa der Sandmännchen-App, und reicht bis zum anspruchsvollen und durchaus ja auch wünschenswerten Umgang mit KI-Anwendungen, auch in der Schule, auch zur Vorbereitung in der Schule. Zum Gesamtbild gehört aber auch die Erkenntnis, dass längst nicht alles, was im Netz angeboten wird, so harmlos ist wie die Sandmännchen-App und so wünschenswert und hilfreich ist wie die KI-Anwendungen, die in der Schule zur Verfügung stehen. Auch hierzu zwei kurze Belege, die das verdeutlichen: Mehr als die Hälfte der 12- bis 19-Jährigen ist bereits mit Desinformationen, Fake News und beleidigenden Kommentaren in Kontakt gekommen. Fast jede und jeder dritte Jugendliche gibt an, schon einmal im Internet sexuell belästigt worden zu sein; diese Vorfälle ereignen sich überwiegend auf Social-Media-Plattformen. Dieser Auflistung könnte man viele weitere Belege und Beispiele dafür anfügen, dass das Internet und die sozialen Medien vieles verändert haben, dass sie auch viel Gutes auf den Weg gebracht haben, das aber eben auch nicht alles gut und segensreich ist, was Kindern und Jugendlichen eventuell uneingeschränkt zugänglich ist. Angesichts dessen ist es unsere Aufgabe, hier hinzuschauen. Wer aber ist dabei „wir“? „Wir“ meint in vollem Umfang die Gesellschaft. Das „Wir“ umfasst natürlich auch die Eltern, soweit ihnen das möglich ist, vielleicht sogar ein wenig mehr, als ihnen auf den ersten Blick möglich erscheinen mag. Das „Wir“ meint natürlich auch - wir haben es eben diskutiert - die Schulen, ohne dass wir diese überfordern dürfen, es meint uns als Bürgerinnen und Bürger. Es meint aber natürlich auch uns, die wir hier versammelt sind, in unserer Rolle als Gesetzgeber. Wir können also auf den unterschiedlichsten Ebenen agieren, im Rahmen der unterschiedlichsten Verantwortlichkeiten. Lassen Sie mich vielleicht aus dem aktuellen Anlass, dass gerade eben die Debatte geführt wurde, welchen Beitrag Schulen dazu leisten können, noch einmal festhalten: Bei aller Diskussion um die Frage, ob wir die konkrete Festschreibung oder einen Rahmenplan brauchen, muss man angesichts dessen, was hierzulande gerade vollzogen wird, bei uns im Saarland hinsichtlich der Ausstattung mit digitalen Medien und ihrer Nutzung im Schulbetrieb, klar sagen, dass das keine Kleinigkeit ist, dass das etwas ganz Großes ist. Ich würde sogar sagen: Das ist etwas ganz Großartiges. Ich würde auch behaupten, dass das Saarland insoweit Vorreiter ist. Wir sind nicht die Letzten, die irgendeiner Entwicklung in der Republik hinterherlaufen, vielmehr sind wir bei diesem Thema Pioniere, sowohl auf der Zeitachse als auch in inhaltlicher Hinsicht. Dass man bei dieser Positionierung nicht auf Dinge zurückgreifen kann, die schon 15 andere Bundesländer vorher gemacht haben - sie haben es eben allesamt noch nicht gemacht -, macht es ein bisschen anstrengend, diese neuen Wege zu gehen. Zum Wohle der Kinder und für das Gelingen des Schulbetriebs scheuen wir diese Anstrengung nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, das muss man auch in diesem großen Rahmen betrachten. (Beifall von der SPD.) Man muss auch das große Bild sehen, man muss erkennen, dass das nicht der einzige Mosaikstein ist. Ja, das ist ein Bestandteil, aber es treten viele andere hinzu, die ebenfalls zwingend notwendig sind. Ich habe eben die verschiedenen Ebenen angesprochen, ich will nun noch einmal kurz einsteigen bei der Frage, was die Aufgabe der europäischen Ebene ist: Dort geht es auch um Regulierung. Wir reden nachher noch über Kompetenz und Prävention, im Zusammenspiel ist aber vieles notwendig, dazu gehört auch Regulierung. Ein paar Dinge dürfen im Grunde genommen gar nicht erst stattfinden - nicht, weil wir niemanden davor schützen wollten oder könnten, sondern weil sie einfach nicht auf diese Plattformen gehören. In diesem Zusammenhang ist die Plattformregulierung als eine Kernaufgabe der EU-Kommission zu beschreiben, dies drückt sich im Digital Services Act durchaus auch aus. Aber allein dadurch, dass etwas aufgeschrieben ist, ist es eben noch nicht gemacht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde mir sehr wünschen, dass die EU-Kommission mit dem notwendigen Selbstbewusstsein und der notwendigen Konsequenz auch den globalen Tech-Firmen gegenübertritt. Auch für diese brauchen wir klare Regeln, andernfalls laufen wir den Prozessen hinterher. (Beifall von der SPD.) In Deutschland knüpfen wir an das, was wir von anderen fordern, auch mit eigenem Handeln und Tun an. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist ein solcher Anknüpfungspunkt, der letztlich von den Landesmedienanstalten zu vollziehen ist. Insofern ist das eine wichtige Änderung, die ein wichtiges Feld bearbeitet, und die, wenn man das zusammen sieht, heute Morgen auch eine notwendige Komplementierung dessen vollzieht, was wir an allen Stellen auf allen Ebenen zu tun haben. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag führen die Länder erstmals einen technischen Jugendmedienschutz ein - wir haben uns das also nicht nur grundsätzlich mal angesehen, sondern wir tun etwas Konkretes. Das ist ein breiter Ansatz, der dort gewählt worden ist. Was heißt das jetzt ganz genau? Was wird dort genau technisch gemacht? Nun, es wird künftig dafür gesorgt, dass bei Geräten die Möglichkeit gegeben ist, das Alter des Kindes in den Einstellungen des Betriebssystems zu hinterlegen. Man hat jetzt also in den Einstellungen von Handy, Spielekonsole und Laptop die Möglichkeit, das Alter zu hinterlegen. Und ist das erst einmal geschehen, ist also eine Altersstufe im Gerät eingestellt, werden nur Apps zugänglich gemacht, die dieser Altersstufe entsprechen. Das, finde ich, ist eine sehr konsequente, eine sehr logische Herangehensweise. Es gibt nur eine Ausnahme, und die ist begründbar, es können nämlich auch solche Apps, die bereits über ein anerkanntes Jugendschutzkonzept verfügen, zugänglich sein, aber sie müssen in ihren Angeboten auf das hinterlegte Alter reagieren. Das heißt also, auch dort ist es absolut zwingend notwendig, dass das Ganze kompatibel ist und sich in vollem Umfang am Alter ausrichtet. All diese Eingaben im Betriebssystem sind im Übrigen passwortgeschützt, denn wir wissen, die lieben Kleinen sind sehr clever. An dieser Stelle ist also Gewähr dafür geleistet, dass sie ihre Cleverness gerne behalten dürfen, aber an anderer Stelle einsetzen sollen. (Beifall von der SPD.) Und wie das immer so ist, wenn man etwas tut und einen guten Weg dafür beschrieben hat, es wird immer irgendjemanden geben, der sich vielleicht dann doch nicht daran hält. Deshalb ist es gut, richtig und notwendig, dass mit dem vorgelegten Staatsvertrag die Durchsetzung dieser Maßnahmen der unabhängigen Medienanstalten gegen Online-Anbieter gewährleistet ist und dass sich damit alle letztendlich an den Medien-Jugendschutz, so wie wir ihn ausgestalten wollen, halten müssen. Und falls jemand das nicht tut, hat man Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Das ist der Schutzaspekt. Neben dem Schutzaspekt, das hat ja eben schon eine ganz große Rolle gespielt, geht es um digitale Mündigkeit von Kindern und Jugendlichen. Es geht darum, dass wir teilhaben lassen, dass wir aber auch für diese Teilhabe befähigen. Sie haben nämlich nach meiner festen Überzeugung neben dem Recht auf Schutz genauso auch ein Recht auf digitale Befähigung und Teilhabe. Das funktioniert aber nur, wenn man bestimmte Dinge wieder stattfinden lässt. Kinder und Jugendliche sollen digital mündig und souverän im Umgang mit der Technik heranwachsen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Vermittlung von Medienkompetenz ein ganz zentraler Punkt. Genau an dieser Stelle gibt es wieder viele, die verpflichtet sind, daran mitzuwirken, Medienkompetenz zu vermitteln. Ein weiterer Partner soll explizit durch den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag hinzutreten, denn damit wird die Vermittlung von Medienkompetenz erstmalig gesetzlicher Auftrag für die öffentlichrechtlichen Sender. Damit haben wir einen weiteren, wie ich finde, sehr kompetenten, sehr reichweitestarken Verpflichteten, wenn es darum geht, Medienkompetenz zu vermitteln. Insofern ist das, wie ich finde, ein kluger und richtiger Schritt, der hier gegangen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Damit komme ich dann tatsächlich auch zu diesem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag, der das, aber auch noch ein bisschen mehr, umfasst, nämlich nichts anderes als eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland insgesamt. Und weil diese Reform umfassend ist, ist es, glaube ich, auch gut und angezeigt, noch mal vorweg etwas für unsere Gesellschaft und, wie ich finde, für unsere Demokratie sehr Wichtiges zu sagen: Sinn und Zweck und das Ziel dieser Reform ist das klare Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Tatsache, dass man etwas ändert, heißt nicht, dass man es schlecht findet oder dass man dagegen ist, sondern im Gegenteil, dass man durch die Veränderung dafür sorgen will, dass die Akzeptanz bleibt, wie wir sie brauchen - nämlich ganz hoch -, und dass die Leistungsfähigkeit so bleibt, wie wir sie brauchen - ganz hoch -, damit der Beitrag für unsere Demokratie in vollem Umfang geleistet werden kann. Das ist Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese erfüllt er auch, aber wir wollen ihm das eben auch für die Zukunft ermöglichen. Dafür müssen ein paar Dinge geändert werden. (Beifall von der SPD.) Wir machen als Ländergemeinschaft mit der Reform klare Vorgaben für eine Modernisierung, und zwar dort, wo wir glauben, dass sie zu erfolgen hat: in inhaltlicher, struktureller, aber auch in finanzieller Hinsicht bei ARD und ZDF. Wir wollen damit - ich habe es eben gesagt, und es ist leider notwendig, dass wir es noch mal ausdrücken - in Zukunft Akzeptanz und Legitimation erhalten und an einigen Stellen, würde ich sagen, sogar wieder steigern, denn das ist notwendig für alle Aufgaben, die darüber hinaus beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor uns liegen. Die Erosion der Akzeptanz und der Legitimation, die wir dort erleben, wird uns ansonsten in Zukunft in eine Sackgasse führen. Wir werden überhaupt nicht mehr die Kraft finden, alle notwendigen Reformschritte zu gehen, was wiederum in einen Teufelskreis mündet, denn wenn diese Schritte nicht gegangen werden, ist das die Begründung dafür, dass die Akzeptanz bei den Menschen in unserem Land weiter sinken wird. Wenn Sie sich den Reformstaatsvertrag ansehen, können Sie erkennen, dass dort zahlreiche Regelungen übernommen worden sind, die wir im Saarland mit dem SR-Gesetz schon vor zwei Jahren auf den Weg gebracht haben. Nicht alle haben sie damals mit gleich großer Begeisterung aufgenommen, aber es scheint wohl doch so zu sein, dass der eine oder andere in der Republik der Auffassung war, dass das nicht so verkehrt war und es deshalb bei allen anderen auch zur Anwendung kommen soll. Ich will das nicht in aller Detailtreue aufführen, aber doch noch mal ein paar Stichworte nennen: moderne Leitungsstrukturen, Begrenzung der Spitzengehälter und ein dynamischer Auftrag, der sich tatsächlich an der Mediennutzung orientiert. Das war damals das, was wir geregelt haben, und das ist auch das, was im Bundesgebiet überzeugt hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch hier ist der unbequeme Weg manchmal der richtige. (Beifall von der SPD.) Was ist darüber hinaus noch im Reformstaatsvertrag geregelt? Als übergeordnete Instanz soll künftig ein Medienrat auf die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Ganzen blicken. Hinzu kommt eine Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Online-Auftrags hin zu einem gemeinsamen Public Open Space durch eine stärkere Vernetzung der Angebote. In quantitativer Hinsicht steht eine Reduktion und Konsolidierung der Hörfunkprogramme und der Digital- und Spartensender an. Auch das bedeutet unbequeme Veränderungen, aber das muss nicht in ein Zusammenstreichen des Angebotes münden, das sage ich auch, es muss klügere Ideen geben als zum Beispiel das Angebot, das Phoenix derzeit im Programm hat, einfach zu streichen. Das kann man, wie ich finde, auch sehr gut auf andere Art und Weise aufrechterhalten. (Beifall von der SPD.) Veränderungen bei Struktur und Kostensteuerung ergeben sich insgesamt durch eine umfassende und gesetzlich normierte Pflicht zur Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio in den Bereichen Verwaltung und Technik. So gut, so harmlos. Aber das Kräftebündeln heißt nicht, um das aus saarländischer Perspektive deutlich zu sagen, dass damit irgendeine Zusammenlegung grundsätzlicher Art gemeint sein kann. Kräfte bündeln ja, aber Eigenständigkeit erhalten genauso deutlich ja, meine sehr verehrten Damen und Herren! So umfangreich diese Reformagenda für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, eine Fusion des SR als solchem stand und steht nicht auf unserer Agenda, und Gott sei Dank auch nicht auf der Agenda der anderen, zumindest nicht ernsthaft, und es wurde nicht ernsthaft verfolgt. (Beifall von der SPD.) Insofern kann ich Ihnen berichten, dass unser SR-Sicherungspaket, ich habe es eben schon mal angesprochen, mir in den politischen Debatten tatsächlich nicht unerheblich geholfen hat, weil es eben gezeigt hat, dass wir nicht einfach in irgendwelchen Strukturen verharren wollen, weil es uns zu unbequem ist, uns zu verändern, sondern im Gegenteil, dass wir teilweise schon Veränderungsschritte gegangen sind, die andere jetzt erst vor sich haben, und dass wir eben auch bereit sind, für unser Postulat der Eigenständigkeit des SR uns selbst zu verändern und Dinge auf den Weg zu bringen, zu denen andere noch nicht die Kraft gefunden hatten. Deshalb ist es gut, dass wir an dieser Stelle vor die Welle gekommen sind. Ich will jetzt auch ein herzliches Dankeschön aussprechen, denn die Dinge hier zu beschließen, sie zu begleiten, auf den Weg zu bringen, ist eine Sache, aber nicht nur über die Veränderung zu reden, sondern sie jeden Tag zu erleben und sie umsetzen zu müssen, ist schon eine andere Qualität. Das müssen wir von dieser Stelle aus anerkennen, deshalb ein herzliches Dankeschön für das außerordentliche Engagement des Intendanten, seines Direktoriums, der Gremien, aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SR und innerhalb der ARD für ihre Programme. Das ist das, wofür wir kämpfen. Das wollen wir gemeinsam erhalten. Diese Gemeinsamkeit hat uns stark gemacht, und das wird auch in Zukunft so sein. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Nun gab es, auch in der Öffentlichkeit gut wahrnehmbar, einen ganz besonders strittigen Punkt, nicht ganz überraschend, wie so oft, um die Frage des lieben Geldes und der Finanzierung oder ganz konkret gesprochen, um die Frage der Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Es geht nicht nur um die Frage, in welcher Höhe man ihn festsetzt, sondern wie wir ihn in der Zukunft vielleicht anders festsetzen. Den hier vorgelegten Achten Medienänderungsstaatsvertrag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einstimmig miteinander beschlossen. So weit, so gut. Es haben ihn aber nicht alle unterzeichnet, und das hat schon eine besondere Qualität. Das muss nachher noch ausgeleuchtet werden. Drei Länder sind, nachdem sie zuerst die Hand gehoben haben, anschließend eben nicht mehr mitgegangen: Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie sehen aktuell keine Grundlage für eine Unterzeichnung. Warum ist das so? Nun, sie halten den Umstand für nicht sachgerecht, dass ARD und ZDF Klage über die Regelungen erhoben haben, die wir im Achten Medienänderungsstaatsvertrag miteinander gefunden haben. ARD und ZDF sind der Auffassung, dass die Beitragserhöhung, genauso wie es von der KEF noch im alten und geltenden Verfahren vorgeschlagen worden ist, schon ab Anfang dieses Jahres hätte erfolgen sollen. Ich teile diese Auffassung, um es ganz deutlich zu sagen, sie hatte nur leider keine politische Mehrheit in unserem Gremium. Wir haben uns deshalb auf etwas verständigt - nicht das, was gewünscht war, aber was gerade eben noch tragbar war -, wie man das für die Zukunft hinbekommen kann und was das letztendlich finanziell bedeutet. ARD und ZDF sehen eine klare Rechtsposition, die die Festlegung durch die KEF als die Entscheidende betrachtet, und sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um diese zu erstreiten. Das ist ihr gutes Recht. Bedauerlicherweise haben allerdings die drei Bundesländer daraus abgeleitet, dass sie sich bei diesem Vorgehen umgekehrt nicht mehr in die Lage versetzt sehen, das, was wir politisch miteinander vereinbart haben, auch zu unterzeichnen. Das ist der Punkt, an dem wir heute stehen. Ich finde das insgesamt sehr bedauerlich, weil ich gerne Klarheit gehabt hätte. Ich hätte natürlich persönlich und als Ministerpräsidentin, ich glaube, auch mit breiter Deckung aus diesem Haus, gerne eine andere Klarheit herbeigeführt. Wir konnten mit dem Kompromiss gerade noch so leben, aber jetzt haben wir eine Hängepartie. Das ist nicht wirklich schön und nicht wirklich gut, aber wir werden auch das aushalten müssen, und es wird auch dort zu Ergebnissen kommen, mit denen wir wieder umzugehen haben. Warum befassen wir uns aber heute dann mit diesem Achten Medienänderungsstaatsvertrag? Es ist normalerweise nicht üblich, diesen dem Parlament zuzuleiten, wenn nicht alle Kolleginnen und Kollegen unterschrieben haben. Wir wollten aber ein Zeichen setzen - im Übrigen in Abstimmung mit allen außer den drei Ländern -, dass es doch eine breite Länderfront gibt, dass es eine breite Länderallianz gibt, die nicht will, dass das Verfahren aufgehalten wird, und die für Klarheit sorgen will. Das ist letztendlich auch ein Signal gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren, das angestrengt worden ist, um den gemeinsamen politischen Handlungswillen in der Breite zu dokumentieren, dass wir dafür sind, die Rundfunkfinanzierung langfristig abzusichern auf der Grundlage eines Verfahrens, auf das wir uns einstimmig miteinander verständigt haben. Deshalb liegt Ihnen heute dieser Medienänderungsstaatsvertrag vor, etwas abweichend von der üblichen Verfahrensweise. Es sind eben unübliche Zeiten, deshalb muss man manchmal auch unübliche Wege gehen. Ich glaube, wir sollten hier nicht an Deutlichkeit vermissen lassen, was wir wollen: Wir wollen Klarheit, und wir wollen Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für die Zukunft kann man sich natürlich nur wünschen, dass man nicht so lange miteinander diskutieren muss, wie das gerade in der Ministerpräsidentenkonferenz stattgefunden hat. Man kann und muss sich für die Zukunft vor allem wünschen, dass wir andere Formate finden - so will ich es neutral ausdrücken -, wie wir uns austauschen und zu guten und belastbaren Ergebnissen kommen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines ist auch klar: So sehr wir über die konkrete Ausgestaltung miteinander diskutiert und gerungen haben, die Feinde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sitzen woanders, und denen kann man nur mit Klarheit begegnen. Wir haben das gemeinsame Anliegen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest auszugestalten, damit er eben seine Funktion für unsere demokratische Gesellschaft erfüllen kann. Dafür machen wir mit diesem Reformpaket einen wichtigen Schritt, und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
