Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Besucher! Sehr geehrte Pressevertreter! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Bestellung eines Beauftragten gegen Rassismus wird von uns auch in Zweiter Lesung abgelehnt. Bereits in der Ersten Lesung habe ich auf die grundlegenden Probleme des ideologischen Vorhabens hingewiesen. Daran hat sich nichts geändert. Der Begriff „Rassismus“ wird heute als billiger Kampfbegriff gegen alles genutzt, was nicht in das eigene politische Weltbild passt, wenn dafür nicht Ihr Kampfbegriff „unsere Demokratie“ herhalten kann oder herhalten soll. Statt sachlich zu diskutieren, wird jeder, der auf die belegbaren Missstände oder statistischen Auffälligkeiten beispielsweise im Bereich Kriminalität oder beim Bezug von Sozialleistungen hinweist, sofort diffamiert und es wird versucht, ihn mit Ihrer Rassismuskeule mundtot zu machen. Dies, meine Damen und Herren, ist kein Beitrag zu einer freien Debatte, sondern Ausdruck eines linken Moralismus mit dem Ziel, Andersdenkenden ein Etikett anzuheften und sich somit einer faktenbasierten Diskussion zu entziehen. Was soll eigentlich der Mehrwert bei dem Beauftragten gegen Rassismus sein? Was soll dadurch verbessert werden? Sämtliche mögliche Tatbestände sind bislang bereits juristisch erfasst und strafbewehrt beziehungsweise gewähren möglichen Betroffenen juristischen Schutz vor Diskriminierung und so weiter. Der wahre Zweck dieses Gesetzes ist es, eine neue Institution zu schaffen, die mit offizieller Autorität alles und jeden an den Pranger stellen kann, der nicht ordnungsgemäß links-rot ist. Auch wenn Sie sich für eine ehrenamtliche Lösung entschieden haben, ist doch klar, dass mit Amtsausstattung, Geschäftsstelle und Unterstützungsbedarf durch weitere Personen und Ressourcen Belastungen zulasten des Steuerzahlers geschaffen werden. Der Gesetzentwurf öffnet damit einer weiteren Stellenaufblähung und neuen Kosten Tür und Tor und bietet eine neue Spielwiese und Nahrungsquelle für woke Aktivisten, deren Hauptziel das Diffamieren missliebiger Meinungen ist. Hinzu kommen noch ein generelles Misstrauen und eine geplante Übergriffigkeit gegenüber dem Bürger. Die vorgesehene Beauftragtenstelle wird nach Ihren Plänen mit weitreichenden Informationsrechten ausgestattet bis hin zur engen Zusammenarbeit mit Behörden zur Akteneinsicht und Gesetzesbeteiligung. Dies alles geschieht unter dem Vorwand, vermeintlichen Rassismus zu bekämpfen, ist aber ein Schritt zur Überwachung, Einschränkung der Meinungsfreiheit und einer weitgehend ideologischen Politisierung unserer Verwaltung. Werte Kollegen, die Gleichbehandlung aller Menschen ist bereits heute Verfassungsauftrag und durch eine Vielzahl von Instrumenten und Gesetzen abgesichert. Ein weiterer Beauftragter mag vielleicht sogar noch gut gemeint sein. Tatsächlich jedoch bringt dieses Gesetz aber nur neue Bürokratie, politische Polarisierung und gesellschaftliche Spannungen und Spaltung. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf daher auch in Zweiter Lesung ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
