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Jutta Schmitt-Lang

CDU 25.06.2025 Sitzungen 17/38

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herrn, normalerweise lautet ein bekanntes Sprichwort: Was lange währt, wird endlich gut. So ist es beim Gesetz zur digitalen Bildung leider nicht. Das heutige Gesetz hat lange gewährt, vier Jahre. So weit ist das richtig, aber gut wird es heute leider nicht. Seit diesen vier Jahren sind Tablets in unseren Schulen im Umlauf, mittlerweile flächendeckend. Ja, zu Beginn war die Corona-Krise noch akut, da war ein großer Druck in den Schulen, dass man sofort dafür sorgen musste, dass Schüler Zugang zu digitaler Bildung haben, überhaupt Zugang zu Bildung. Es war für uns als CDU-Fraktion völlig nachvollziehbar, dass nicht von Anfang an alles bis ins Detail geregelt sein muss. Für uns war klar, die Rahmenbedingungen müssen nach und nach kommen. Das gilt für Fragen der Administration, für Fragen der weiteren Finanzierung, aber auch für Fragen eines pädagogischen Konzeptes. Das kann man nicht einfach aus der Schublade zaubern, wenn es schnell gehen muss. Das war uns klar. Aber an diesem „Knaub-Status“ der ersten Monate hat sich leider auch nach vier Jahren nichts geändert. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Immer wieder haben wir Sie, Frau Ministerin, auch hier im Plenum dazu aufgefordert, eine Verwaltungsvereinbarung mit den Schulträgern vorzulegen und die Medienausleihe parallel gesetzlich zu regeln. Wir haben Sie aufgefordert, die Finanzierung langfristig zu klären und verbindliche Vereinbarungen mit den Kreisen und Kommunen zu treffen, damit diese am Ende nicht auf Kosten sitzen bleiben - frei nach dem Motto: Das Land hat bestellt, das Land muss bezahlen. Wir haben Sie aufgefordert, endlich ein pädagogisches Rahmenkonzept zu geben und Gütekriterien dafür festzulegen, was die Digitalisierung im Unterricht leisten soll, wie wir Qualität sichern und wie gewährleistet werden soll, dass Tablets den Unterricht wirklich besser machen und nicht nur ein digitales PDF-Lesegerät sind. Wie soll Vergleichbarkeit gewährleistet werden? Wie werden Gesundheitsaspekte wie gemäßigte Bildschirmzeiten berücksichtigt und sichergestellt? - Fragen, die seit vier Jahren nicht beantwortet sind, sondern den Schulen aufs Auge gedrückt werden. Leider wird sich daran mit diesem Gesetz auch nach vier Jahren nichts ändern. Wir sind überzeugt, dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen, eine, die Probleme löst und den Schulgemeinschaften und Schulträgern Sicherheit und Planbarkeit gibt. Wir würden deswegen trotz großer Bauchschmerzen dem Gesetz heute zustimmen, wenn Sie bereit gewesen wären, im Ausschuss oder heute die allergrößten Klopper und die größten Baustellen noch zu klären. Bisher waren Sie dazu nicht bereit. Wenn Sie heute nicht umschwenken, bleibt das Gesetz für die Schulen und Kreise und die Kommunen bestenfalls eine Wundertüte. Größtes Problem: Es herrscht völlige Unklarheit über die Finanzierungsregelungen und mögliche zusätzliche Arbeitsbelastungen bei Kollegien und Schulträgern. Es ist schon bemerkenswert, dass der Landkreistag einstimmig, also auch mit den Stimmen der SPD-geführten Landkreise, Alarm schlug. Die klare Forderung war: Die Verwaltungsvereinbarung muss zumindest parallel zum Gesetz abgeschlossen werden können. Eine vollständige Kompensation der Kosten muss zugesichert und die Medienausleihe auf Augenhöhe ausgestaltet werden. Die Schulträger sind keine Bittsteller in dieser Frage. Sie sind Ihr wichtigster Partner bei der Umsetzung einer gelingenden Medienausleihe und müssen auch so behandelt werden (Beifall von der CDU.) Fazit: Sie haben die Kreise wie fast jede x-beliebige Interessengruppe freundlich angehört. Das Gesetz kommt, die Verwaltungsvereinbarung noch nicht. Es gibt keine verbindliche Klärung der Kostenübernahme. Was Sie vorlegen, ist eine Blackbox. Unser Abänderungsantrag will das heilen und zumindest gesetzlich regeln, dass erstens keine Finanzierungslücke entsteht, durch die den Schulträgern, den Kreisen und Kommunen, der Hals zugezogen wird, dass zweitens der technische Betrieb, der Support und die Administration so klar geregelt sind, dass zusätzliche Kosten vom Land übernommen werden und keine zusätzliche Belastung für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort entstehen, und dass drittens arbeits-, daten- und jugendschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Im Ausschuss hat die SPD-Fraktion diesen Abänderungsantrag abgelehnt. Heute haben Sie die Chance, die gröbsten Schnitzer doch noch zu heilen. Ein weiteres massives Problem, das wir in unserem Abänderungsantrag aufgreifen, ist, dass Sie die finanzielle Unterstützung für bedürftige Schüler, zum Beispiel die Gerätefinanzierung, zukünftig aus dem saarländischen Schülerförderungsgesetz nehmen wollen, obwohl auf Bundesebene das SGB II noch nicht angepasst wurde. Die Arbeitsagentur und die Jobcenter haben in der Anhörung drastisch dargestellt, was für ein bürokratischer Aufwand es für die Jobcenter wird, wenn der finanzielle Ausgleich nicht mehr automatisch erfolgt, sondern jeweils pro Schüler beantragt werden muss. Das bedeutet bis zu 18.000 zusätzliche Anträge jährlich und finanzielle Folgen von circa 2,9 Millionen Euro Mehrkosten plus zusätzlichen Personalbedarf - Geld, von dem kein einziger Schüler im Saarland einen Cent Mehrwert hat, sondern das nur von Bürokratie verschlungen wird. Noch schlimmer ist, gerade für eine Partei mit „sozial“ im Namen, dass das komplizierte neue Verfahren viele betroffenen Familien überfordern wird. Das wissen Sie selbst. Das wurde in der Anhörung deutlich dargestellt. Fazit: Mehr Bürokratie, mehr Ungerechtigkeit. Auf Kosten der Kinder wollen Sie mit dem Kopf durch die Wand. Das können Sie heute noch stoppen. Sie können mit Ihrer Stimme heute ebenfalls klären, dass es im Saarland einen klaren Rahmen für die Handynutzung an weiterführenden Schulen gibt, der den Schulen die Freiheit, ihren Bedingungen vor Ort Rechnung zu tragen, und gleichzeitig klare Leitplanken und Rechtssicherheit gibt. Wie erwähnt fokussieren wir uns in unserem Abänderungsantrag auf diese wenigen genannten Punkte, die aber zwingend notwendig sind, damit Ihr Gesetz, Frau Ministerin, kein Rohrkrepierer wird. Darüber hinaus gäbe es noch weitere Baustellen: Der unabgestimmt angesetzte Pauschalbetrag von 160 Euro wäre zu hinterfragen. Es bleiben Fragen zu Lizenzen und Ausstattung und zum Datenschutz. Die Privatschulen, egal ob mit kirchlichen oder anderen Trägern, bleiben nicht eingebunden und so weiter und so fort. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Ich stelle klar: Die Zielsetzung des Gesetzes, die rechtlich verbindliche Regelung der digitalen Bildung im Saarland, teilen wir vollumfänglich. Das war auch in der Anhörung Konsens. Am Ende steht aber nach vier Jahren ein halbgarer Gesetzentwurf, der keine Klarheit über die Kostenübernahme gibt, der keine Arbeitsaufteilung schafft, der kein pädagogisches Konzept bietet und der jede Menge Baustellen hinterlässt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nächste Woche gibt es im Saarland Zeugnisse. Stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu und retten Sie an diesem Gesetz, was noch zu retten ist, damit auf dem Zeugnis Ihrer Ministerin hinter dem Digitalisierungsgesetz kein Mangelhaft steht. Ansonsten würden wir das Gesetz heute leider ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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