Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der saarländischen Bevölkerung wurden im Jahr 2023 bei rund 3.400 Frauen und 4.000 Männern bösartige Krebserkrankungen neu festgestellt, und mehr als 3.000 Männer und Frauen sind an den Folgen einer solchen Tumorerkrankung verstorben. Krebserkrankungen bedrohen die Gesundheit von uns allen, denn übersetzt in ein persönliches Risiko bedeuten die vorgenannten Zahlen, dass etwa jeder zweite Saarländer und jede dritte Saarländerin damit rechnen muss, im Laufe des Lebens an einem bösartigen Tumor zu erkranken. Damit stellen Tumorerkrankungen die Gesundheitssysteme trotz erheblicher Fortschritte in der Früherkennung, Behandlung und Nachsorge von Neubildungen vor immense Herausforderungen. Aus diesem Grund werden Krebsregister als zentrale und unverzichtbare Werkzeuge in jedem Krebsbekämpfungsprogramm benötigt, denn sie erheben standardisiert Daten für ein fortlaufendes Monitoring von Tumorerkrankungen und deren Versorgung und machen Erfolge in der Krebsbekämpfung, zum Beispiel mittels Früherkennungsprogrammen, messbar. Im Saarland wurde die Notwendigkeit der Datenerhebung für die Krebsbekämpfung besonders frühzeitig erkannt: Seit mehr als einem halben Jahrhundert werden Krebsdaten im Saarland umfassend erhoben und erfolgreich für die Krebsbekämpfung genutzt. Diese Aufgabe nimmt das Saarländische Krebsregister wahr, das im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit angesiedelt ist. Mittlerweile wurden in allen Bundesländern Krebsregister eingerichtet, die bevölkerungsweit Daten zu Tumorerkrankungen standardisiert und digital erheben. Hierfür wurden zahlreiche im Saarland etablierte Prozesse und Werkzeuge übernommen und seitdem gemeinsam weiterentwickelt. Aufgaben und Durchführung der Krebsregistrierung sind im Saarländischen Krebsregistergesetzt detailliert geregelt, eine wesentliche Regelung stellt die Verpflichtung aller im Saarland tätigen Ärztinnen und Ärzte dar, Informationen zu behandelten Tumorerkrankungen an das Krebsregister zu übermitteln. Für ihre wertvolle Mitwirkung bei der Krebsregistrierung möchte ich an dieser Stelle der gesamten saarländischen Ärzteschaft meinen außerordentlichen Dank aussprechen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Mitwirkung des Krebsregisters bei der Qualitätssicherung und Krebsfrüherkennung wird die Aufgabenwahrnehmung des Saarländischen Krebsregisters präzisiert, die im Rahmen seiner Mitwirkung bei gesetzlichen Maßnahmen der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses, kurz G-BA, und bei der Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennung des G-BA erforderlich sind. Diese werden durch Richtlinien des G-BA verbindlich vorgegeben. Die im eingebrachten Gesetzentwurf vorgenommenen Anpassungen wurden erforderlich, nachdem die Anforderungen an die Landeskrebsregister und deren Mitwirkung bei den genannten Programmen des G-BA zwischenzeitlich in Spezifikation definiert wurden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in ihrer Rückmeldung im Rahmen der externen Anhörung der Landesregierung festgestellt, dass die Änderungsvorschläge des Unabhängigen Datenschutzzentrums im Rahmen der beratenden Beteiligung bereits bei Erstellung des Gesetzentwurfes berücksichtigt worden seien und hat dem Entwurf zugestimmt. Ich bitte um Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Mitwirkung des Krebsregisters bei der Qualitätssicherung und Krebsfrüherkennung in Erster Lesung, damit die saarländischen Daten weiterhin für bundeseinheitliche Maßnahmen der Qualitätssicherung und der Krebsfrüherkennung genutzt werden können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
