Anja Wagner-Scheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wer Hilfe braucht, wählt die 110 oder die 112. Das lernt jedes Kind bereits im Kindergarten. Wenn Menschen hilflos sind, wenn sie nicht genau wissen, wo sie sind, oder sich nicht verständlich machen können, dann müssen sie geortet werden können. Schnell zu wissen, wo jemand ist, der Hilfe braucht, kann Leben retten. Es kommt auf jede Sekunde an. Der Schlüssel, um das zu tun, ist AML. Der Kollege hat bereits einige Ausführungen dazu gemacht. AML ist die Revolution im Notruf seit der Einführung der Notrufsäulen und ein wichtiges Hilfsmittel, das im Saarland derzeit noch fehlt. AML ist Advanced Mobile Location, auf Deutsch: fortschrittliche mobile Ortung. Das Mobiltelefon erkennt dabei, wann es sich um einen Notruf handelt, also die 110 oder die 112 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, aktiviert die interne Ortungsfunktion und sendet die Positionsdaten an die Rettungsleitstellen, an die Notrufzentralen. Die Übermittlung ist ganz einfach, auch technisch. 75 Prozent aller Notrufe erfolgen schon mit einem Handy, einem Smartphone. Die technische Voraussetzung ist gegeben, dass die Daten desjenigen, der dringend Hilfe braucht, schon mit dem Anruf übertragen werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt derzeit noch einen großen Unterschied zwischen dem Anruf bei der 112 und der 110. Wer mit seinem Smartphone bei der 112, bei der Feuerwehr anruft, der kann deutschlandweit geortet werden, seit 2020 im Saarland. Bei der 110, bei der Polizei, sieht es anders aus: Die Polizei kann bislang nur im Einzelfall den Standort feststellen. Über die Funkzelle geht das zwar, in ländlichen Regionen bedeutet das aber oft einen Radius von einem Kilometer. Im städtischen Rahmen ist der Radius kleiner, aber auch hier machen 100 oder 200 Meter viel aus, da sich dann die Frage stellt, in welchem Haus oder in welchem Garten genau sich die hilflose Person befindet. Technisch ist die metergenaue Ortung mit AML in Deutschland bereits seit August 2024 möglich, rechtlich mittlerweile schon in mehr als der Hälfte aller Bundesländer: in Schleswig-Holstein, in Brandenburg, in Hessen, in Nordrhein-Westfalen, in Berlin, in Niedersachsen, in Sachsen und in Bayern. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eben noch nicht im Saarland - und das wollen wir heute gemeinsam ändern. (Beifall von der CDU und der SPD.) Es geht schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Leib und Leben von hilflosen Menschen. Die CDU-Landtagsfraktion hatte im April dieses Jahres dazu eine parlamentarische Anfrage gestellt. In der Antwort der Landesregierung heißt es etwas unbestimmt; ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird im Rahmen der nächsten Novellierung des Polizeirechts die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage anregen.“ Das erschien uns, der CDU-Fraktion, etwas allzu vage. Warum sollten wir Zeit verlieren, noch mehr Zeit verlieren? Jeder Tag ohne Ortungsfunktion im Saarland bedeutet eine vertane Chance in einem Bereich, in dem es um Menschenleben geht. Deshalb haben wir von der CDU-Landtagsfraktion nach Vorliegen dieser Antwort auf unsere Parlamentarische Anfrage medial gefordert, die Landesregierung möge heute, im Juni-Plenum, einen Gesetzentwurf vorlegen. Ich bin dankbar, dass die Landesregierung nun tatsächlich eine Empfehlung vorgelegt hat, einen Formulierungsvorschlag, den wir von CDU und SPD heute debattieren und in Erster und in Zweiter Lesung gemeinsam verabschieden wollen. Zeit ist seit August des vergangenen Jahres schon viel verlorengegangen, jeder Tag, jede Minute, jede Sekunde zählt. Deshalb lassen Sie uns das heute beschließen, zugunsten der Saarländerinnen und Saarländer, denn im Notfall zählt jede Sekunde. Ich bitte um Unterstützung für unseren gemeinsamen Gesetzesantrag. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
