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Julia Harenz

SPD 25.06.2025 Sitzungen 17/38

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung für die Mitarbeitenden des Ministeriums, die heute gekommen sind, möchte ich Herrn Weller ganz herzlich begrüßen. Digitale Bildung ist heutzutage kein Nice-to-have, sie ist Pflicht. Mit dem Gesetz zur digitalen Bildung setzen wir bundesweit Maßstäbe. Wir schaffen einen rechtlichen Rahmen, der digitale Bildung nicht nur ermöglicht, sondern dauerhaft absichert. Dabei geht es um weit mehr als um Tablets, WLAN und Apps. Es geht um Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Bildung, die sich an der Lebenswelt unserer Kinder und Jugendlichen orientiert. Digitale Bildung ist heute eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Mit unserem Gesetz schaffen wir als erstes Bundesland klare Regeln und echte Chancengerechtigkeit für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Damit dieses Versprechen im Schulalltag eingelöst werden kann, braucht es klare Strukturen, verbindliche Regeln und Verlässlichkeit. Genau das schaffen wir mit diesem Gesetz. (Beifall von der SPD.) Konkret bedeutet das, dass Medienkonzepte verpflichtend und rechtssicher verankert werden. Dabei setzen wir auf die Mitbestimmung von Lehrkräften, Eltern und Schulträgern. Das stärkt die Akzeptanz und ermöglicht, auf standortspezifische Herausforderungen einzugehen. Eine Schule in Merzig hat andere Voraussetzungen als eine Schule in Völklingen und unser Gesetz trägt dem Rechnung. Distanzunterricht wird gesetzlich geregelt. Ob Pandemie, Hochwasser oder Glatteis - Unterricht fällt nicht einfach aus. Mit der neuen Regelung im Schulpflichtgesetz schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen für digitalen Unterricht, um Bildungskontinuität zu garantieren, unabhängig von äußeren Umständen. Mit einer gedeckelten Nutzungsgebühr von 160 Euro pro Jahr schaffen wir außerdem Planungssicherheit für alle weiterführenden Schulen. Jedes Kind ab Klasse 3 erhält ein Tablet, bereitgestellt und eingerichtet vom Schulträger. Eltern müssen sich um nichts kümmern. Das ist fair, nachhaltig und verlässlich. So garantieren wir, dass kein Kind vom digitalen Lernen ausgeschlossen wird. Das ist für uns Bildungsgerechtigkeit. (Beifall von der SPD.) Dieses Gesetz ist das Ergebnis eines sehr breiten Dialogs. Viele Expert*innen, Verbände und Institutionen haben sich eingebracht. Die Anhörung im Landtag hat das große Interesse und die Zustimmung zur digitalen Bildung deutlich gemacht. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die mit ihrem Sachverstand die Debatte bereichert und das Gesetz verbessert haben. Wir haben darüber hinaus für unseren Abänderungsantrag eine Anregung des Landkreistages aufgegriffen: die Teilbeschulung für Kinder und Jugendliche, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. So stellen wir sicher, dass auch Kinder mit langwierigen Erkrankungen Anschluss halten und ihre Bildungswege erfolgreich meistern. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich auf den Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion eingehen. Die CDU fordert in ihrem Antrag verbindliche Qualitätsstandards, was im ersten Moment nachvollziehbar klingt. Doch die Realität ist längst einen Schritt weiter, denn Qualitätssicherung existiert bereits. Die Schulaufsicht und die Schulträger prüfen Medienkonzepte heute schon gemeinsam. Neue Doppelstrukturen schaffen unnötige Bürokratie und passen auch nicht zu unserem Vertrauen in die Schulen vor Ort. Statt zentralistischer Vorgaben setzen wir auf passgenaue Lösungen, denn die Vielfalt unserer Schulen vor Ort ist eine Stärke und kein Problem. Das gilt auch für den Vorschlag eines pauschalen Handyverbots an weiterführenden Schulen. Was wir brauchen, ist ein verantwortungsvoller, pädagogisch begleiteter Umgang mit digitalen Geräten. (Abg. Harenz (SPD)) (Beifall von der SPD.) Jugendliche müssen lernen, digitale Medien reflektiert zu nutzen, und genau darum geht es doch. Viele Schulen haben bereits gute Regeln und Konzepte, die sich bewährt haben. Wir setzen auf pädagogische Freiheit statt pauschale Verbote. Auch die Forderung nach einer verpflichtenden Verwaltungsvereinbarung mit den Schulträgern überzeugt nicht, denn solche Vereinbarungen werden normalerweise außerhalb von Gesetzen verhandelt. Eine gesetzliche Verpflichtung würde die Eigenverantwortung der Schulträger einschränken. Außerdem hat der Landkreistag in der Anhörung ausdrücklich begrüßt, dass sie frühzeitig bei der Erarbeitung dieser Verwaltungsvereinbarung eingebunden wurden. Das zeigt, dass Kooperation ganz ohne gesetzlichen Zwang funktioniert. Gute digitale Bildung braucht mehr als Technik, nämlich Fortbildung, pädagogische Konzepte und Strukturen. All das bietet dieses Gesetz und es baut auf dem auf, was wir im Saarland in den letzten Jahren bereits erreicht haben. Dazu gehören die Online-Schule Saarland, Informatik als Pflichtfach, der Einsatz von über 100.000 Tablets und vieles mehr. Dies alles zeigt, dass wir zu Recht bundesweit Vorreiter sind, denn wir reden nicht nur über digitale Bildung, sondern wir setzen sie auch um. Mit dem Gesetz zur digitalen Bildung geht das Saarland einen großen Schritt nach vorn. Als erstes Bundesland schaffen wir eine verbindliche rechtliche Grundlage für digitale Bildung - mit klaren Regeln, verlässlichen Strukturen und dem Anspruch auf echte Teilhabe. Das ist ein Meilenstein für unser Bildungssystem. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und dem Gesetz in Zweiter Lesung. (Beifall von der SPD.)

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