Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/1590 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1590 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1590 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/903 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/1590 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/903 - neu - unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG-Staatsvertrag - BFSGStVtr) (Drucksache 17/1504) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ist die Drucksache 17/1504, wurde vom Plenum in seiner 37. Sitzung am 7. Mai 2025 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. (Abg. Scharf (CDU)) Der Gesetzentwurf des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes regelt grundlegende Anforderungen bestimmter Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit, die von den Wirtschaftsakteuren beachtet und umgesetzt werden müssen. Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist es, gemäß europarechtlicher Vorgaben erstmals private Akteure in einem abgegrenzten Teilbereich, zum Beispiel bei Computersystemen, bestimmten Automaten wie Geldoder Fahrausweisautomaten sowie E-Book-Lesegeräten oder Dienstleistungen wie zum Beispiel Bankdienstleistungen, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, audiovisuellen Mediendiensten und elektronischen Kommunikationsdiensten auf Barrierefreiheitsvorgaben zu verpflichten. Für die Umsetzung respektive den Vollzug des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind gemäß § 20 BFSG die Länder im Zuge der Marktüberwachung zuständig. Um Doppelstrukturen, einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand auch für die betroffenen, meist länderübergreifend tätigen Wirtschaftakteure zu vermeiden und somit eine effektive Durchführung der Marktüberwachung zu gewährleisten, wurde die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde der Länder vereinbart. Grundlage der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde ist ein Staatsvertrag der Länder. Der Abschluss des Staatsvertrages setzt daher die Unterzeichnung durch alle Länder voraus und bedarf der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Dies ist in Artikel 95 der Verfassung unseres Landes geregelt. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Herbeiführung der erforderlichen Zustimmung. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 08.05.2025 gelesen und beraten. Der Ausschuss kam überein, keine Anhörung durchzuführen. Der Gesetzentwurf über die Zustimmung zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum heute die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall.)
