landtag-saar.de ↗

Heike Sylvia Winzent

25.06.2025 Sitzungen 17/38

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 38. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich eine Gruppe aus dem Marienhaus Klinikum St. Wendel-Ottweiler unter der Leitung von Frau Monika Krächan begrüßen. Ebenso darf ich Herrn Staatssekretär und Bevollmächtigten des Saarlandes beim Bund begrüßen. Lieber Thorsten Bischoff, auch Ihnen ein ganz herzliches Willkommen! (Beifall des Hauses.) Herr Minister Jakob von Weizsäcker muss die heutige Sitzung aufgrund der Teilnahme an der Finanzministerkonferenz in Berlin gegen 12.00 Uhr verlassen. Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot nimmt an der heutigen Bildungsministerkonferenz in Mecklenburg-Vorpommern teil und muss daher die heutige Sitzung ebenfalls nach der Mittagspause verlassen. Frau Ministerin Petra Berg muss aufgrund eines dienstlichen Termins im Rahmen der Umweltkonferenz nach Berlin und ist für den Nachmittag der heutigen Sitzung ebenfalls entschuldigt. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 7. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben zwischenzeitlich mit Schreiben vom 23. Juni beantragt, die Erste und die Zweite Lesung gemäß § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages in der heutigen Sitzung durchzuführen. Zu Tagesordnungspunkt 14, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Vollständige Weitergabe des Bundes-Sondervermögens ‚Infrastruktur‘ an die kommunale Ebene - wir lassen unsere Kommunen nicht alleine!“, Drucksache 17/1600, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1611 den Antrag „Kommunen und Land - Hand in Hand: gemeinsam Verantwortung für unsere Infrastruktur tragen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1611 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1611 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 14 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 16 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Automobil- und Zulieferindustrie zukunftsfest aufstellen - geeignete Rahmenbedingungen schaffen, Koalitionsvertrag umsetzen“, Drucksache 17/1602, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1612 den Antrag „SPD-Fehlentscheidungen korrigieren - Zukunft der saarländischen Auto- und Zulieferindustrie durch technologieoffene Politik sichern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1612 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1612 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 16 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1, 10, 13, 15 und 17 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Der Tagesordnungspunkt 7 wird in einem drittel Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 5, 6, 8, 9, 11, 12, 18 und 19 finden ohne Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen und zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/1458) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1581) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1598) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen und zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/1458, in seiner 36. Sitzung am 9. April 2025 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Grundlage für den nachhaltigen Aufbau einer IT-Bildungsinfrastruktur und einer digitalen Bildungsmedienversorgung geschaffen werden. Nachdem mit dem Schulwesen-Datenschutzgesetz bereits die datenschutzrechtlichen Grundlagen für den dauerhaften schulträgerübergreifenden Betrieb von IT-Bildungsinfrastruktur und der daran anknüpfenden Bildungsmediendistribution geschaffen wurde, besteht nun Regelungsbedarf zur Bestimmung der Verfahren, nach denen die bereits eingeführten IT-Bildungsinfrastrukturen erhalten und digitale Bildungsmedien künftig an den Schulen eingeführt werden können. Damit wird ein dynamischer Rahmen geschaffen, in dem die Schulgemeinschaft eine verbindliche Grundlage für die medienbezogene Schulund Unterrichtsentwicklung legen kann. Das dem Entwurf zugrundeliegende Verfahren berücksichtigt dabei sowohl die Erkenntnisse aus der Zeit des pandemiebedingten Unterrichtsausfalls als auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Beschulung im Distanzunterricht. Auch die Regelungen der schulischen Mitbestimmung werden entsprechend angepasst. Daneben wird die Nutzung privater Mobiltelefone in der Primarstufe an allen Schulen grundsätzlich untersagt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und entschieden, eine umfangreiche Anhörung durchzuführen. Neben den kommunalen Spitzenverbänden waren zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus dem schulischen Bereich eingeladen, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Ein Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Ablehnung der CDU- und der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen und zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Heike Sylvia Winzent Protokoll ↗