Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 1993 wurde auf Grundlage eines Staatsabkommens die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, kurz ZLS, mit Sitz in München gegründet. Seit dieser Zeit hat sich die ZLS als eine gemeinsame Behörde aller Bundesländer, die einige Aufgaben im Bereich der Marktüberwachung und im Bereich des technischen Arbeitsschutzes übernimmt, bewährt. Das damalige Abkommen wurde in den vergangenen Jahren immer wieder an die gesetzlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Änderungen in den Vollzugsaufgaben der Arbeitsschutzbehörden und der Marktüberwachungsbehörden angepasst. So verhält es sich auch mit dem hier vorliegenden Entwurf zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Diesmal verfolgt die Änderung des Abkommens folgende Zielsetzungen: Durch das Inkrafttreten des neugefassten Produktsicherheitsgesetzes, des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen und des neuen Marktüberwachungsgesetzes, das der Durchführung der neuen EU ‑ Marktüberwachungsverordnung dient, sind einzelne Gesetzesverweisungen und Begrifflichkeiten im Staatsvertrag nicht mehr zutreffend und sollen daher angepasst beziehungsweise ergänzt werden. Vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie dem Beirat der ZLS, der sich aus Arbeitsschutz- und Marktüberwachungsexperten der Länder zusammensetzt, wurde 2013 ein Konzeptpapier zur Weiterentwicklung der und zur zentralen Aufgabenübertragung durch die ZLS verabschiedet. Aufgaben, die in dem damaligen Konzeptpapier niedergelegt wurden und von der ZLS in den letzten Jahren wie vereinbart nach und nach übernommen worden sind, sollen im Rahmen dieses Änderungsabkommens staatsvertraglich fixiert werden. So sollen nun die neuen Aufgaben der ZLS aufgrund des zuletzt am 02.03.2023 geänderten Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe in das geänderte Abkommen aufgenommen werden. Ferner soll bei der ZLS eine neue Vollzugsaufgabe staatsvertraglich verankert werden. Die Stelle soll mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die Zulassung von Prüfstellen für Tanks nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt übernehmen. Im Rahmen des Aufgabenbereichs „Sprengen“ soll die ZLS die Richtlinienvertretung und dazugehörige Marktüberwachungsaufgaben übernehmen. Das Änderungsabkommen soll gleichzeitig dazu dienen, den Vertragstext um veraltete Textbausteine, die ihre Bedeutung für die heutige Arbeit der ZLS verloren haben, zu bereinigen. Die Verteilung der Kosten zur Finanzierung der ZLS erfolgt auf Basis des Königsteiner Schlüssel. Die finanziellen Belastungen aufgrund der nun angedachten Aufgabenübertragungen sind für das Saarland gering. Bisher zahlte das Saarland zur Finanzierung der ZLS einen jährlichen Länderanteil von rund 13.000 Euro. Aufgrund der neuen Aufgaben und der zu erwartenden Kosten infolge tarifbedingter Anpassungen in den kommenden Jahren ist im Haushaltsjahr 2026 und in den Folgejahren mit einem Länderanteil des Saarlands von etwa 16.000 Euro zur Anteilsfinanzierung der ZLS zu rechnen. Die erforderliche Zustimmung der Finanzministerkonferenz ist in den kommenden Monaten zu erwarten. Eine Übernahme der neuen finanzrelevanten Aufgaben durch die ZLS wäre somit frühestens ab 01.01.2026 möglich. Dazu bedarf es der Zustimmung aller Länderparlamente. Das Änderungsabkommen tritt erst nach einer Veröffentlichung in allen Ländern in Kraft. Vor diesem Hintergrund bitte ich hiermit um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Zustimmungsgesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) in Erster Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
