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Plenarprotokoll 19/28

23.03.2023 · 204 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (20)GRÜNE (16)CDU (12)LINKE (12)SPD (9)

Cornelia Seibeld

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 28. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreter und Medienvertreterinnen sehr herzlich bei uns im Haus. Ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. [Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.] Meine Damen und Herren! Am 18. Februar starb der ehemalige Abgeordnete und Stadtälteste Dr. Dieter Biewald im Alter von 90 Jahren. Der gebürtige Berliner studierte Chemie, Geografie und Pädagogik an der Freien Universität Berlin, an der Sorbonne in Paris und am Polytechnikum in Athen. Er schloss beide Staatsprüfungen für das Lehramt ab und promovierte im Jahr 1971. Seine berufliche Laufbahn begann Dieter Biewald als Assistent am Geomorphologischen Institut der Freien Universität Berlin. Dann arbeitete er als Lehrer, Studiendirektor und als stellvertretender Direktor. Der CDU trat er im Jahr 1967 bei. 1973 wurde er in das viele Jahre als Vorsitzender in den Ausschüssen für Kulturelle Angelegenheiten und für Wissenschaft und Forschung. Insgesamt gehörte er unserem Parlament ganze 26 Jahre an, bis zum 18. November 1999. Seit 1999 war er Ehrenvorsitzender der CDU Lankwitz. Jenseits des Plenarsaals war Dieter Biewald vor allem ein passionierter Orgelspieler, der sich auch für den Erhalt der historischen Orgeln in unserer Region engagierte. Auch als Förderer der bildenden Kunst machte sich Dieter Biewald einen Namen. Er meldete sich im Radio zu Wort und veröffentlichte zahlreiche Beiträge zu geografischen und kulturellen Themen. Allein in unserer Parlamentsbibliothek sind elf Titel von ihm zu finden. Diese reichen von Gesprächen mit Berliner Kunstschaffenden über die Spuren der Zisterzienser in der Mark bis hin zu „50 Jahre Taucherlebnisse“. Darüber hinaus war Dieter Biewald in weiteren Gremien für unsere Stadt aktiv, etwa für 22 Jahre im SFB-Rundfunkrat, als Vorsitzender des SFB-Programmausschusses, knapp 20 Jahre als Vorsitzender des Landesverbands des Deutschen Bibliotheksverbands, als langjähriger Vorsitzender der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin, als Mitglied der Kuratorien der Richthofen- und der Humboldt-Ritter-Penck-Stiftung und mehrere Jahre im Vorstand der Urania Berlin. Für sein außerordentlich vielseitiges Engagement wurde Dieter Biewald 1992 mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse gewürdigt. 2008 folgte die Stadtältestenwürde. Was Dieter Biewald auch tat, er tat es kontinuierlich und mit großer Hingabe, und ich denke, so können wir ihn gut in Erinnerung behalten. Unsere Anteilnahme gilt seinen Kindern, Enkelkindern und seinem Urenkel. Vielen Dank, dass Sie sich zu Ehren von Dr. Dieter Biewald erhoben haben! Als Geschäftliches habe ich Folgendes mitzuteilen: Der Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 19/0863, „Einführung einer Obergrenze für Migranten an den Berliner Schulen“ wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. In der letzten Sitzung am 16. März 2023 haben wir unsere Geschäftsordnung neu beschlossen. Daher sind die folgenden, zu Beginn der Wahlperiode zu der seinerzeit beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin eingebrachten Anträge erledigt und gegebenenfalls neu einzubringen: Anträge der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP, Drucksache 19/0004 und 19/0005, Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, Drucksache 19/0006, Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, Drucksache 19/0007, und Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 19/0009. Bevor wir zu unserer heutigen Sitzung kommen: Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die nächste Plenarsitzung am 27. April 2023 um 10 Uhr durchzuführen. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann können wir so verfahren. Dann darf ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 3 bis 6 sowie 21 A in der heutigen Sitzung zu behandeln. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich ebenfalls nicht. Dann sind die dringliche Behandlung dieser Vorgänge und unsere heutige Tagesordnung so beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen – und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit angenommen. Dann darf ich noch die Entschuldigungen des Senats mitteilen: Frau Senatorin Gote nimmt heute an der Gesundheitsministerkonferenz teil. Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können die mündlichen Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Herrmann. – Bitte schön!

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Alexander Herrmann CDU

Da es seit dem Vorfall keine Fragestunde im Plenum gab, frage ich den Senat: Wie erklärt der Senat die vorläufige Freilassung eines rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilten Clankriminellen, weil im Berliner Maßregelvollzug kein Haftplatz mehr verfügbar war?

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Cornelia Seibeld

Herr Staatssekretär, bitte schön!

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Dr. Thomas Götz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist für mich ja heute ein Novum, hier bei Ihnen berichten zu dürfen. Ganz kurz zum Krankenhaus des Maßregelvollzugs – das ist Ihnen ja auch aus der Presse bekannt –: Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist mit 541 ordnungsbehördlich genehmigten Betten übervoll. Zurzeit sind circa 600 Patientinnen und Patienten dort anwesend. Das führt eben unter anderem auch dazu – Berlin ist dort aber keine Ausnahme –, dass in Organisationshaft befindliche Patientinnen und Patienten oder zukünftige Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs aus der Organisationshaft entlassen werden müssen. Der besagte Patient hat sich im Krankenhaus des Maßregelvollzugs vorgestellt und ist da aufgenommen worden. Unabhängig davon ist es natürlich wichtig, dass ausreichend Plätze dafür geschaffen werden, damit sich solche Sachen nicht wiederholen.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann darf ich fragen, ob es eine Nachfrage des Kollegen Herrmann gibt. – Bitte schön!

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Alexander Herrmann CDU

Vielen Dank! – Der Clankriminelle konnte sich durch seine Entlassung der mehrjährigen Resthaftstrafe durch Ausreise zwischenzeitlich entziehen. Welche Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung oder wurden angestoßen, um die eben von Ihnen geschilderte Lage im Maßregelvollzug kurz- und langfristig massiv zu verbessern?

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Cornelia Seibeld

Herr Staatssekretär, bitte schön!

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Dr. Thomas Götz

Danke! – Als Erstes geht es da um kurzfristige Maßnahmen, es geht darum, bereits gesicherte Räumlichkeiten zu finden, in denen kurzfristig Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs untergebracht werden können. Wir sind zusammen mit der BIM auf der intensiven Suche nach solchen Räumlichkeiten. Wir haben ein Objekt bereits angeschaut, welches aber deutlich wiederherstellungsbedürftig ist, sodass man hier keine kurzfristige Lösung finden würde. Es werden jetzt in den nächsten Wochen weitere Objekte besichtigt, die kurzfristig hergerichtet werden können. Mittel- und langfristig geht es natürlich darum, auch konkret auf dem Gelände des Krankenhauses des Maßregelvollzugs entsprechende Räumlichkeiten erweiternd zur Verfügung zu stellen. Hier kommt das Haus 8 infrage, wo entsprechende Beplanung bereits begonnen hat.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Abgeordneten Vallendar. – Bitte schön!

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Marc Vallendar AfD

Ich frage den Senat in dem Zusammenhang: Warum hält der Senat den Standort Karl-Bonhoeffer für den Ausbau des Maßregelvollzugs für geeigneter als den Standort Buch?

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Cornelia Seibeld

Herr Staatssekretär, bitte schön!

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Dr. Thomas Götz

Am Standort Buch befinden sich wenige Objekte, die hergerichtet werden können. Am Standort Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik-Gelände gibt es eben zurzeit nicht genutzte Objekte, die hergerichtet werden können.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! Dann geht die zweite Frage an die SPD-Fraktion und dort die Kollegin König. – Bitte schön!

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Bettina König SPD

Ich frage den Senat: Wie steht der Senat als Eigentümer dazu, dass Vivantes und Charité für die Streiks der nächsten Tage keine Notdienstvereinbarung abgeschlossen haben, obwohl es eine durch Verdi vorgelegte Notdienstvereinbarung gibt, die genau so bundesweit bei Streiks von Kliniken genutzt wird und 2021 von Berliner Gerichten auch bestätigt wurde?

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Cornelia Seibeld

Herr Staatssekretär – bitte schön!

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Dr. Thomas Götz

Vielen Dank für die Frage! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Möglichkeit, an Streiks teilzunehmen, ist natürlich ein elementares Recht, und das gilt selbstredend auch für Tarifbeschäftigte in Krankenhäusern. Die Besonderheit in Krankenhäusern, und das wissen Sie auch, ist natürlich, dass lebensrettende Interventionen gewährleistet sein müssen, und die von Ihnen bereits genannte Notdienstregelung ist ja gerade ein Instrument, um hier auch Klarheit zu schaffen. [Katina Schubert (LINKE): Wenn die CDU das Gesundheitsressort hat, wird alles besser! – Stefan Evers (CDU): Stimmt! – Torsten Schneider (SPD): Soll er das beantworten?] Vor diesem Hintergrund ist eine bilateral getroffene Notdienstvereinbarung natürlich wünschenswert. Die Frage ist ja, inwieweit die Gesundheitsverwaltung hier jetzt tätig werden kann, zum Beispiel im Sinne einer Anweisung. Ich bin natürlich nicht in der Lage, das zu machen. Die Verwaltung ist auch nicht in der Lage. Der Aufsichtsrat wäre in der Lage. Ich bin nicht Aufsichtsratsmitglied, aber ich bin natürlich der Meinung, dass das dort auf jeden Fall thematisiert werden sollte, und kann an der Stelle nur sagen, dass ich persönlich das unterstützen würde, so eine Notdienstvereinbarung zu treffen.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin König. – Bitte schön!

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Bettina König SPD

Das hört sich ja erst einmal gut an, aber was genau werden Sie jetzt unternehmen? Die Streiks laufen ja jetzt. Es muss jetzt schnell eine Entscheidung über eine Notdienstvereinbarung herbeigeführt werden.

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Cornelia Seibeld

Herr Staatssekretär – bitte schön!

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Dr. Thomas Götz

Wie bereits gesagt: Ich persönlich kann keine Weisung erteilen. Ich werde natürlich das Begehr an die Senatorin herantragen. Wir haben ja auch noch ein anderes Aufsichtsratsmitglied hier. Ich kann von meiner Seite aus nur anbieten, dass ich noch einmal moderierend mit den Parteien ins Gespräch gehe, ohne Gewähr, dass man hier kurzfristig eine Lösung finden kann.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an die Kollegin Pieroth-Manelli. – Bitte schön!

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Catherina Pieroth-Manelli GRÜNE

Würden Sie noch einmal darauf eingehen, wie Sie bewerten, dass die Klinikleitungen das Streikrecht aushebeln?

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Cornelia Seibeld

Herr Staatssekretär – bitte schön!

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Dr. Thomas Götz

Vielen Dank! – Ich hatte ja bereits gesagt, dass ich es persönlich sinnvoll und wichtig finde, dass man das Streikrecht umfassend wahrnehmen kann. Das ist ein Grundrecht, und vor dem Hintergrund vereinfachen solche Notdienstvereinbarungen das. Ich persönlich spreche mich sehr dafür aus, dass solche Vereinbarungen getroffen werden.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Dann geht die nächste Frage an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Kollegen Franco. – Bitte schön!

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Vasili Franco GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir erinnern uns sicher, dass bei der Wiederholungswahl am 12. Februar 450 Wahlbriefe im Bezirk Lichtenberg zwar eingegangen sind, aber nicht am gleichen Tag erfasst und ausgezählt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, wie bei der Durchführung des Volksentscheids am Sonntag sichergestellt wird, dass alle eingegangenen Briefwahlstimmen am 26. März auch gezählt werden können. – Vielen Dank!

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin Spranger – bitte schön!

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Iris Spranger

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter! Selbstverständlich haben wir das ausgewertet. Ich habe ja hier schon öfter berichtet, dass wir sehr eng mit dem Landeswahlleiter dort auch entsprechend arbeiten. Wir haben natürlich wieder entsprechende Briefwahlunterlagen bekommen. Mit dem Datum von gestern, also vom 22. März, liegen uns insgesamt 447 000 Briefabstimmungsunterlagen vor, die beantragt worden sind. Die Bezirke selbst, mit denen wir natürlich auch in enger Verbindung stehen – das ist ja in Lichtenberg passiert, das haben Sie ja völlig richtig gesagt –, haben darauf ein sehr klares Augenmerk. Das haben wir auch gemeinsam mit dem Landeswahlleiter noch einmal ausgewertet, und insofern denke ich, dass so etwas nicht noch einmal vorkommen wird. Die Bezirke sind da sehr sensibel.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Franco.

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Vasili Franco GRÜNE

Mir wurde dieses Mal auch berichtet, und zwar sehr häufig, dass sehr lange Zeiträume – bis zu zwei Wochen – zwischen der Beantragung und der Zustellung der Briefwahlunterlagen vergangen sind. Was empfiehlt der Senat den Berlinerinnen und Berlinern, die zwar bereits die Briefwahl beantragt haben, aber ihre Unterlagen noch nicht erhalten haben beziehungsweise bis Freitag nicht erhalten werden? [Michael Dietmann (CDU): Zu Hause bleiben!]

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin – bitte schön!

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Iris Spranger

Natürlich können Briefwahlunterlagen, und das haben wir auch, bevor wir die Wahlwiederholung hatten, hier noch einmal sehr deutlich gesagt, auch immer persönlich – wenn sie also zu spät eingegangen sind – in den zuständigen Bezirksamtswahlleitungen abgegeben werden, in den Ämtern dafür. Insofern ist es die gleiche Bestimmung wie damals schon bei der Wiederholungswahl: Wenn jemand denkt, dass er sie nicht mehr einstecken möchte, bitte zu den Bezirkswahlämtern gehen, und dort kann man dann die entsprechende Briefwahlunterlage auch noch abgeben.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Dr. Taschner. – Bitte schön!

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Dr. Stefan Taschner GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie gedenkt denn der Senat mit Briefwahlunterlagen umzugehen, die zwar rechtzeitig abgesendet worden sind, aber aufgrund von Schwierigkeiten bei Post und PIN AG – kennen wir ja alle – einfach nicht rechtzeitig eingegangen sind?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin Spranger – bitte schön!

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Iris Spranger

Danke schön! – Wir haben ja schon beim letzten Mal berichtet, dass wir, sollte es Vorfälle geben, sehr eng mit der Post und auch mit der PIN AG in Verbindung stehen, und zwar fast täglich, insofern ist uns jetzt nicht bekannt, dass dort – beim letzten Mal war es ja ein entsprechender Streik – irgendwelche Fehler unterlaufen. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass das ordentlich gehandelt wird von den Briefzustellern.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann hat für die Linksfraktion die Kollegin Eralp die Gelegenheit zur nächsten Frage.

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Elif Eralp LINKE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie bewertet der Senat die Anfang dieser Woche in einem offenen Brief an den Senat und die Politik von Antidiskriminierungsverbänden und Berliner Initiativen aufgeworfenen Sorgen bezüglich der ministeriellen Antidiskriminierungsarbeit?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin Kreck – bitte schön!

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Dr. Lena Kreck

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Eralp! – Ja, wie bewerte ich, wie bewertet der Senat diesen Brief? Natürlich muss man einen solchen Brief als große Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit in den vergangenen sechs Jahren werten, und so werte auch ich persönlich diesen Brief. Wir haben in der letzten Woche, bei der Konstituierung des Hohen Hauses, gehört, dass sich Politik nicht an den Worten, sondern an den Taten messen lassen muss, und so unterstelle ich, dass jede Person hier in diesem Raum – selbst diejenigen, die rechts außen sind – von sich weisen würde, dass sie für eine diskriminierende Politik steht. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass aber tatsächlich nur das Bekenntnis allein, diskriminierungsfrei politisch handeln zu wollen, nicht dazu führt, dass schlussendlich auch Antidiskriminierungspolitik gemacht wird. Die Kernaussage des offenen Briefes ist, eine wirksame Antidiskriminierungspolitik läge im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Es geht also nicht nur darum zu erkennen, dass es unterschiedliche Diskriminierungsformen in dieser Gesellschaft gibt, die sich in ganz unterschiedlicher Art und Weise gruppenbezogen äußern können. Es bedarf – wenn ich sage, es geht nicht nur darum – ganz konkreter Maßnahmen, was diese Gruppen angeht. Diese Diskriminierungen müssen entsprechend identifiziert und analysiert werden, um dann eben zu erkennen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese konkreten Ausschlüsse, die auch über Verschränkungen stattfinden, zurückweisen zu können. Darüber hinaus ist es aber so, dass es eine Zusammenführung von Strategien, von der Arbeit im Querschnitt, braucht, was sich eben nicht nur in der konkreten, einzelnen Maßnahme erschöpft. Das heißt also, Antidiskriminierungspolitik ist mehr als ein Maßnahmenkatalog und die Frage der Zuwendungsförderung, sondern es stellt sich eben die extrem große Herausforderung, diese verschränkten Ausschlüsse zu erkennen und daraus Strategien in größeren Linien zu entwickeln. Diese Herausforderungen können aber gemeistert werden, denn es gibt bereits sehr viel Wissen darüber, was zu tun ist. Es ist in der Vergangenheit sehr viel getan worden. Dieses Wissen generiert sich aus der Zivilgesellschaft, und auch der Berliner Senat hat sich in den letzten Jahren einiges an Expertise aneignen können. Der Senat sucht das Verbindende, nicht das Trennende, und hat historisch Strukturen aufgebaut wie die Landesantidiskriminierungsstelle, aber auch in dieser Legislaturperiode die Abteilung V in meinem Haus, Vielfalt in Justiz und Gesellschaft. Insofern haben sich große Aufgaben gestellt, aber diese Aufgaben werden sich weiterhin stellen. Nutzen wir die Ressourcen, die wir haben, um diese großen und schwierigen Aufgaben zu meistern! – Danke schön!

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Eralp. – Bitte schön!

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Elif Eralp LINKE

Vielen Dank für diese Antwort! – Was zeichnet den ganzheitlichen Ansatz in der Antidiskriminierungsarbeit aus, der in dem Brief ja auch positiv erwähnt wird?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin, bitte schön!

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Dr. Lena Kreck

Bei „ganzheitlich“ denke ich normalerweise nicht an Antidiskriminierungspolitik, sondern bin eigentlich immer so ein bisschen anders unterwegs, aber ich versuche das zu deuten und habe ja gerade schon angerissen, was die Strategie des bisherigen Senats ist. Ich kann sagen, dass die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung da tatsächlich einen Schritt weiter geht. Wir haben bereits eine Binnenverwaltungsreform angestoßen, indem wir in einen Strategie- und Organisationsentwicklungsprozess eingetreten sind – einigen von Ihnen dürfte das als „SenJustVA 2037“ bekannt sein –, denn ich bin der festen Überzeugung, dass Verwaltung sich weiterentwickeln muss, will sie eben nicht nur individueller Diskriminierung begegnen, für die es auf verschiedenen gesetzlichen Ebenen bereits Ansprüche der Betroffenen gibt, sondern möchte sie darüber hinaus ernsthaft und nachhaltig strukturelle und institutionelle Diskriminierung abbauen. – Danke schön!

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Schrader.

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Niklas Schrader LINKE

Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! – Ich habe eine Nachfrage mit Blick auf den Landeshaushalt, den wir hier ja im Laufe des Jahres noch diskutieren werden. Wie hoch ist denn aus Ihrer Sicht der Bedarf an finanzieller Ausstattung für eine weiterhin erfolgreiche und wirksame oder vielleicht sogar noch weiter verbesserte Antidiskriminierungsarbeit?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin!

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Dr. Lena Kreck

Vielen Dank! – In der Tat ist es so, dass der Haushalt bezogen auf Antidiskriminierung und Vielfalt in den letzten Jahren sukzessive angestiegen ist, und tatsächlich sind wir dennoch nicht auskömmlich ausgestattet. Ich möchte das mit einem Beispiel untermauern: Die LADG-Ombudsstelle ist in der Situation, dass wir als Senatsverwaltung keine Werbung für dieses wichtige Instrument der gesellschaftlichen Bearbeitung von Diskriminierung machen können, weil die Zahlen ohne dass wir proaktiv werben schon so hoch sind, dass die Aufgabe kaum mehr zu bewältigen ist. Wir drohen in eine Situation zu kommen, in der die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung ihrem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommen kann und in die Verweisberatung gehen muss. Ich bringe das als Beispiel, um deutlich zu machen: Es braucht ein deutliches Mehr, um diese gesellschaftlichen Aufgaben zu stemmen, und die Tendenz, die in den letzten Jahren gefahren worden ist, muss unbedingt fortgesetzt werden. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Ubbelohde die Gelegenheit zur Frage.

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Carsten Ubbelohde AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Viele Berliner leiden nach Coronaimpfungen an erheblichen gesundheitlichen Schäden und fühlen sich in der Erwartung einer zügigen angemessenen Bearbeitung ihrer Entschädigungsansprüche vom Senat ignoriert. Ich frage den Senat: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis die Entschädigungsanträge bearbeitet sind?

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Cornelia Seibeld

Herr Staatssekretär, bitte schön!

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Dr. Thomas Götz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter! Zu dem Thema Entschädigung kann ich nur bedingt etwas sagen, weil das Angelegenheit des LAGeSo, der dortigen Entschädigungsstelle, ist. Die rechtliche Grundlage ist ja in § 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Ich müsste jetzt kurz nachschauen, ob ich hier aktuelle Bearbeitungszahlen habe. Wenn Sie mir kurz Zeit geben, dann kann ich das gerne machen; ansonsten würde ich Ihnen das schriftlich nachreichen. Vermutlich ist es angesichts der Zeit besser, Sie bekommen das schriftlich.

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Cornelia Seibeld

Dann darf ich fragen, ob es eine Nachfrage gibt. – Bitte schön, Herr Ubbelohde!

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Carsten Ubbelohde AfD

Vielen Dank! – Auf eine Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion hat der Senat geantwortet, er kenne die Anzahl der Betroffenen gar nicht. Stehen Sie denn mit dem LA-GeSo im Austausch, und interessieren Sie sich für die Anzahl der tatsächlich von solchen erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen betroffenen Bürger dieser Stadt?

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Cornelia Seibeld

Herr Ubbelohde! Ich darf Sie bitten, beim nächsten Mal Fragen zu stellen, ohne Koreferate. – Herr Staatssekretär hat jetzt die Gelegenheit zur Antwort.

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Dr. Thomas Götz

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Selbstverständlich stehen wir mit dem LAGeSo in Austausch. Wie gesagt, das ist eine andere Abteilung, die hier zuständig ist. Wir reden hier von unerwünschten Nebenwirkungen. Wir werden vom LAGeSo die Zahlen bekommen. Man muss hier natürlich differenzieren zwischen der Zahl der Anträge und der am Schluss bewilligten Anträge; das ist auch noch mal wichtig. Wie Ihnen sicherlich auch bekannt ist, gibt es ein zentrales Register beim Paul-Ehrlich-Institut, wo auch die entsprechenden Meldungen einsehbar sind.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Weitere Nachfragen gibt es nicht, dann hat die Runde nach der Stärke der Fraktionen hiermit ihre Beendigung gefunden. Dann können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. [Gongzeichen] Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit hatten, sich anzumelden, und beende die Anmeldung. [Gongzeichen] Dann verlese ich die Liste der ersten zehn Kolleginnen und Kollegen, die sich eingedrückt haben. Es beginnt der Abgeordnete Trefzer, dann der Abgeordnete Vallendar, die Kollegin Kühnemann-Grunow, der Kollege Ronneburg, der Abgeordnete Ubbelohde, gefolgt von Herrn Gläser, dann kommen die Kollegin Kapek, der Kollege Schlüsselburg, die Kollegin Burkert-Eulitz und die Kollegin Schmidberger. – Dann darf ich dem Kollegen Trefzer das Wort geben. – Bitte schön!

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Martin Trefzer AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich wollte vor dem Hintergrund des Volksentscheids am Wochenende noch mal nachfragen – der Senat hat dazu ja eine Stellungnahme abgegeben, aber für viele Wählerinnen und Wähler ist das nach wie vor eine Blackbox –: Welche konkreten Konsequenzen, welche konkreten Auswirkungen auf die Haushaltslage und die Unternehmen in Berlin und auf die Berliner Wirtschaft hätte eine Annahme des Klimavolksentscheids am Sonntag nach Auffassung des Senats?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin Jarasch, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! – Mit dem Volksentscheid „Berlin 2030 Klimaneutral“ entscheidet die Berliner Bevölkerung zunächst einmal darüber, ob gesetzlich festgeschrieben wird, dass Berlin bis 2030 klimaneutral sein soll, werden muss. Die erste Konsequenz wäre, dass der Senat binnen einer festgesetzten Frist von drei Monaten ein Maßnahmenbündel, ein Maßnahmenpaket vorlegen muss, mit dem er zeigt, wie er schneller werden kann, denn entscheidend für die Umsetzung eines solchen Gesetzes ist natürlich nicht die Zielzahl, sondern sind die konkreten Maßnahmen. Es gibt in der beigelegten Infobroschüre zu dem Volksentscheid eine Kostenschätzung; es ist allerdings schwierig, jetzt seriös zu beziffern, wie hoch die Kosten tatsächlich sind, denn das hängt natürlich maßgeblich auch von den vereinbarten Maßnahmen ab. Klar ist aber, dass selbst nach einer konservativen Schätzung für die Erreichung der Klimaneutralität in Berlin auf jeden Fall von einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag ausgegangen werden müsste. Das sind Investitionen insbesondere in die Infrastruktur unserer Stadt, was den Gebäudebestand angeht, was eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung angeht, was den Ausbau der erneuerbaren Energien angeht, aber auch beispielsweise die Umrüstung der Fahrzeugflotten und viele andere Dinge mehr. Insofern: Es geht auf jeden Fall um einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag an Investitionen, die man allerdings auch als Zukunftsinvestitionen bezeichnen könnte.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Trefzer. – Bitte schön!

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Martin Trefzer AfD

Dann möchte ich noch mal nachfragen: Ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag, der sich ja dann aus unterschiedlichen Quellen speisen würde – wie hoch beziffern Sie denn die Belastung für den Berliner Landeshaushalt, kumuliert für die Jahre bis 2030?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Wie gesagt, da die tatsächlichen Kosten von den beschlossenen Maßnahmen abhängen, kann ich Ihnen keine seriöse Kostenschätzung sagen. Ich sage Ihnen, nach vorsichtiger, zurückhaltender Schätzung auch meines Hauses würde es sich auf jeden Fall um einen zweistelligen Milliardenbetrag handeln, der allerdings auch nicht automatisch nur vom Land Berlin – Stichwort Landeshaushalt – erbracht werden müsste, denn selbstverständlich reden wir auch von Investitionen, die, wenn beispielsweise, wie auch jetzt in der EU diskutiert, eine Sanierungspflicht für den Gebäudebestand kommt, auch von der privaten Wohnungswirtschaft oder anderen Akteurinnen und Akteuren erbracht werden müsste. Ganz viele Investitionen, gerade in den Umstieg auf Erneuerbare, in die Transformation aber auch in den Gebäudebestand, werden ja aus einem wirtschaftlichen Eigeninteresse, auch von Unternehmen, von der Wirtschaft sowieso, jetzt erbracht, weil das ganz nachweislich ja auch Kosten spart. Es gibt natürlich auf der anderen Seite auch kostenmindernde Effekte, Herr Trefzer, beispielsweise die Vermeidung von Klimaschäden, die in der Zukunft auch sehr teuer werden, aber auch positive Arbeitsplatzeffekte, denn man kann solche Investitionsprogramme, Infrastrukturprogramme natürlich auch immer, wenn Sie so wollen, als ein Arbeitsplatzprogramm verstehen, und auch Energieeinsparungen, die sonst durch die öffentliche Hand zu tragen wären. Insofern kann ich nur sagen: Es gibt auf der Gegenseite positive Effekte, die auch Geld sparen. Nicht die gesamten Kosten werden vom Land Berlin, von den Steuerzahlern getragen werden, also im Landeshaushalt abzubilden sein. Wie sich das genau verteilt, kann Ihnen heute niemand seriös sagen, da es von den Maßnahmen abhängt, die zu beschließen sein werden.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Penn.

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Maik Penn CDU

Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich habe eine Verständnisfrage. Sie haben als Umweltsenatorin im Senat eine Vorlage eingebracht und sich dort fachlich dafür ausgesprochen, mit Nein zu stimmen. Auf dieser Grundlage hat der Senat votiert, für das Abgeordnetenhaus mit Nein zu stimmen, und auch das Plenum hat vor den Wiederholungswahlen hier einstimmig im vergangenen Jahr entschieden, die Wählerinnen und Wähler dazu aufzurufen, mit Nein zu votieren. Nunmehr höre ich seit einigen Tagen, dass Sie dazu aufrufen, mit Ja zu stimmen. Wie erklären Sie sich diesen Unterschied, diesen Sinneswandel?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Die fachliche Stellungnahme meines Hauses trage ich mit, trage ich auch nach wie vor mit. Die besagt im Wesentlichen, ohne dass ich jetzt zu sehr ins Detail gehen werde, dass wir mit den Möglichkeiten, die wir derzeit haben, auch mit den Vereinbarungen, den Maßnahmen, die wir bisher beschlossen haben, 2030 nicht erreichen werden. Und sie sagt zweitens, auch das ist wichtig, dass wir als Land Berlin nicht eine Insel sind, also dass das natürlich auch alles davon abhängt, was sich im Bund und auch auf der europäischen Ebene tut. Beispielsweise hängen wir beim Thema Energiewende an unserem Nachbarland Brandenburg, aber auch an Maßnahmen, die der Bund trifft und die auf EU-Ebene entschieden werden. Allerdings gibt es dort, Herr Penn, inzwischen auch eine sehr deutliche Dynamik, was Ausbauziele, ambitionierte Ausbaupfade und auch eine Beschleunigung angeht, übrigens auch von Genehmigungsverfahren, da die Dringlichkeit der Energiewende, der Wärmewende und anderer Maßnahmen vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs und der Energiekrise im letzten Jahr noch mal deutlicher geworden ist. Es ist also nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Energiekrise noch mal deutlicher geworden, dass wir schneller werden müssen. Diese Bundesgesetze und auch die jetzt geplanten europäischen Maßnahmen und Standardsetzungen verändern natürlich auch die Rahmenbedingungen hier im Land Berlin, und zwar positiv, was die Prognosen angeht, wie schnell wir werden können. Insofern würde ich sagen: 2030 ist schwierig, aber schneller werden ist möglich und muss auch möglich sein, denn wir unterstützen als Land Berlin ja auch sehr eindeutig die Erreichung der Pariser Klimaschutzziele und somit den Versuch, noch auf einen 1,5-Grad-Pfad zu kommen. Eine letzte Anmerkung muss mir erlaubt sein. Ich spreche hier als Fachsenatorin, ich habe mich auch als eine Grüne geäußert, soweit ich weiß, gibt es auch aus Ihrer Partei öffentliche Werbung für diesen Klimavolksentscheid, der nicht unbedingt Ihrer Position entspricht. [Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)] Es gibt Menschen, die politisch aktiv sind, als Bürger aktiv sind und in ihrem Amt aktiv sind. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen. Aber, wie gesagt, zu dieser fachlichen Stellungnahme aus meinem Haus stehe ich nach wie vor.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht an den Abgeordneten Vallendar. – Bitte schön!

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Marc Vallendar AfD

Aus Brandenburg wird berichtet, dort habe es regelmäßige Treffen der dortigen Staatskanzlei und der RBB-Spitze gegeben, bei denen unter anderem über das Programm gesprochen wurde. Kann der Senat ausschließen, dass es auch in Berlin solche Treffen der Senatskanzlei mit der RBB-Spitze unter dem Regierenden Bürgermeister Wowereit, Müller oder Giffey gab?

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Cornelia Seibeld

Frau Regierende Bürgermeisterin, bitte schön!

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Franziska Giffey

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann für meine Amtszeit sprechen, und das beantworte ich Ihnen gern: Solche Treffen gab es nicht. – Vielen Dank!

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Cornelia Seibeld

Gibt es eine Nachfrage, Herr Vallendar? [Torsten Schneider (SPD): Jetzt müssen Sie fragen, warum nicht!]

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Marc Vallendar AfD

Wie bewertet der Senat diese Form des Austausches zwischen einer Landesregierung und der RBB-Spitze unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne des Senders? Und gab es vor Ihnen Treffen von Herrn Müller oder Herrn Wowereit?

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Cornelia Seibeld

Frau Regierende Bürgermeisterin, Sie dürfen sich jetzt eine der beiden Fragen aussuchen.

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Franziska Giffey

Ich habe Ihnen schon gesagt, dass es solche Treffen nicht gab. Natürlich gilt die Staatsferne, und natürlich gibt es im Rahmen unserer Medienaufgaben einen Austausch, aber keine Absprachen, wie Sie sie beschreiben. In diesem Sinne kann ich auch diese Treffen nicht bewerten, denn es hat sie in dieser Form nicht gegeben.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! Dann hat die Kollegin Kühnemann-Grunow die Gelegenheit zur nächsten Frage.

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Melanie Kühnemann-Grunow SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Auswirkungen eines Beschlusses, die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für fünf weitere Jahre zu verlängern? – Danke schön!

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Cornelia Seibeld

Herr Senator Geisel, bitte schön!

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Andreas Geisel

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kühnemann-Grunow! Der Senat hat in der vorvergangenen Woche den Beschluss gefasst, die Kappungsgrenzenverordnung, die 2018 durch den damaligen Senat beschlossen worden ist und die am 10. Mai dieses Jahres ausgelaufen wäre, abermals um fünf Jahre, also bis 2028 zu verlängern. Hintergrund ist dabei, dass § 558 BGB für Bundesmietrecht festlegt, dass es möglich ist, die Mieten innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent anzuheben. In angespannten Wohnungsmärkten ermöglicht dieser Paragraf des BGB, eine Absenkung auf 15 Prozent Mietsteigerung innerhalb von drei Jahren vorzunehmen. Da Berlin ein angespannter Wohnungsmarkt ist, hat der Senat diese Möglichkeit ausgeschöpft und diese entsprechende Kappung der Mieterhöhungsmöglichkeiten beschlossen. Wir haben abermals analysiert, ob es sich in Berlin um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt. Die Antwort ist ganz klar: ja, begründet mit der geringen Leerstandsquote, den zwar im Vergleich der Metropolen moderaten Bestandsmieten, aber sehr hohen Angebotsmieten. Die Kombination aus Knappheit des Wohnungsmarktangebotes und hohen Angebotsmieten führt dazu, dass es einen entsprechenden Druck auf den Wohnungsmarkt gibt, deshalb ist es notwendig, die Mietentwicklung im Land Berlin zu dämpfen. Mit dieser Auffassung ist der Berliner Senat nicht allein, auch andere Ballungsräume, andere große Städte in Deutschland haben einen angespannten Mietwohnungsmarkt, deshalb gab es im Bundesrat die Auffassung, dass diese Kappungsgrenze im Bundesmietrecht noch mal so angepasst werden sollte, dass in angespannten Wohnungsmärkten diese Kappung nicht bei 15 Prozent, sondern bei 11 Prozent erfolgen sollte. Im Februar vergangenen Jahres hat der Bundesrat eine entsprechende Initiative beschlossen. Ich nutze Ihre Frage hier noch mal, die Bundesregierung ganz eindeutig aufzufordern, diesen Beschluss des Bundesrates, der übrigens auch in der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Ampelregierung verankert ist, dann auch umzusetzen und eine solche Kappungsgrenze von 11 Prozent auf drei Jahre umzusetzen. Insofern war dieser Beschluss des Berliner Senats ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter, sowohl gut für die einzelnen Mieterhaushalte als auch für die gesamte Mietentwicklung in der Stadt, aber eine wirkliche Entspannung auf dem Wohnungsmarkt in Berlin werden wir nur erreichen, wenn es uns gelingt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Kühnemann-Grunow. – Eine zweite Nachfrage gibt es nicht. Dann geht die nächste Frage – – [Zuruf: Frau Schmidberger!] Es tut mir wahnsinnig leid; es funktioniert technisch irgendwie nicht, weil ich keine eingedrückte Mitteilung habe. Die Technik müsste einmal helfen, wer sich zuerst eingedrückt hat. [Zuruf: Frau Schmidberger!] Okay, dann hat die Kollegin Schmidberger das Wort.

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Katrin Schmidberger GRÜNE

Vielen Dank! – Herr Geisel! Sie wissen, dass 15 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren immer noch viel zu viel ist. Deswegen würde ich gerne wissen, was Sie tun, um auf die Bundesbauministerin Frau Geywitz oder auf die Staatssekretärin Frau Kiziltepe einzuwirken, um endlich die Blockade im Bund zu stoppen. Wann kommt die Verlängerung der sogenannten Kündigungsschutzklausel-Verordnung, die den Kündigungsschutz vor Eigenbedarf für zehn Jahre vorsieht und die leider bald ausläuft?

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Cornelia Seibeld

Herr Senator Geisel, bitte schön!

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Andreas Geisel

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schmidberger! Ich weiß da die Bundesbauministerin Frau Geywitz und auch ihre Staatssekretärin ganz fest an unserer Seite. Im Bund ist dafür der Bundesjustizminister Herr Buschmann von der FDP zuständig. Innerhalb der Bundesregierung und der Ampelkoalition gibt es entsprechende Bestrebungen, auf den Bundesjustizminister einzuwirken, diese Kappungsgrenze von 11 Prozent umzusetzen. Für Berlin haben wir schon im Bündnis für bezahlbare Mieten und Neubau reagiert. Das Bündnis ist im Juni vergangenen Jahres beschlossen worden. Da haben wir die 11-Prozent-Kappungsgrenze vorgezogen, und die Unternehmen und Verbände, die sich im Bündnis engagieren, haben diese Kappungsgrenze im vergangenen Jahr auch eingehalten. Eine Bewertung ist erst nach drei Jahren möglich; das ist klar. Im Moment gehen wir davon aus, dass diese Vereinbarung im Bündnis steht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine gesetzliche Bundesregelung kommen muss. Was die Umwandlungsverordnung betrifft, bereitet mein Haus diese Umwandlungsverordnung ebenfalls vor; die läuft im Herbst dieses Jahres aus. Ich gehe davon aus, dass diese Umwandlungsverordnung verlängert wird, weil der Druck auf die Mieterhaushalte durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erheblich ist. Auf dem Höchststand hatte die Umwandlung pro Jahr eine Größenordnung von 14 000 Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Das ist durch diese Verordnung fast auf null reduziert worden. Das zeigt, dass solche Instrumente wirksam sind und dass Berlin diese Regelungen unbedingt verlängern sollte, um den Druck vom Mietmarkt wegzunehmen. Wie gesagt, mein Haus bereitet das vor. Wir halten den Termin ein.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann hat die Kollegin Gennburg die Gelegenheit zur Nachfrage.

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Katalin Gennburg LINKE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich würde gerne nachfragen: Wir hatten das Erfolgsmodell Mietendeckel [Ronald Gläser (AfD): Erfolgsmodell!] in Berlin bereits und haben viele Menschen entlastet. Die noch amtierende Koalition hat sich deswegen vorgenommen, die Entlastung weiterzuführen. Dafür braucht es ein Go auf Bundesebene. Was unternimmt der Senat, damit hier endlich der Weg freigemacht wird, dass wir die Möglichkeit bekommen, die Länderkompetenz eingerichtet zu bekommen, dass wir den Mietendeckel hier wieder einführen können? Wegen mir kann es auch einen bundesweiten Mietendeckel geben. Auf jeden Fall müssen die Renditen im Mietenbereich endlich beschnitten werden. Was läuft da?

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Cornelia Seibeld

Herr Senator Geisel, bitte schön!

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Andreas Geisel

Frau Präsidentin! Frau Gennburg! Es ist sinnvoll, solche Regelungen zu erlassen, die auch verfassungskonform sind. [Beifall von Robert Eschricht (AfD)] Beim Mietendeckel – den ich inhaltlich nach wie vor teile; dass da kein Missverständnis entsteht, den ich nach wie vor für eine notwendige Entscheidung für Berlin halte – war es so, dass er nicht verfassungsgemäß ist. [Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)] Ich wünschte mir sehr, dass wir eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung bekommen. Dafür bedarf es aber eindeutiger Mehrheiten auf der Bundesebene mit entsprechenden Wahlergebnissen bei Bundestagswahlen. Die hat es nicht gegeben.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste Frage geht an den Kollegen Ronneburg. – Bitte schön!

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Kristian Ronneburg LINKE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Aktuell läuft an Standorten der Jugendberufsagentur ein Barrierefreiheitscheck. Ich frage den Senat: Was ist der Hintergrund dieser Maßnahmen, und was unternimmt der Senat noch in Sachen inklusiver Ausbildung?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin Kipping, bitte schön!

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Katja Kipping

Werter Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Manchmal sind es Dinge, die scheinbar klein erscheinen, zum Beispiel ein fehlendes Piktogramm, eine Kante an einem Notausgang, eine automatische Tür, die zu schnell wieder schließt, oder bei einem Fahrstuhl ein Knopf, der viel zu weit oben ist, der es Menschen mit Beeinträchtigung faktisch unmöglich oder extrem schwer macht, gleichberechtigt teilzuhaben. Deswegen haben wir gesagt, dass wir noch mehr Fortschritte bei der Inklusion erzielen wollen, gerade bei der Berufsberatung. Deswegen wird an sechs Standorten der Jugendberufsagenturen ein entsprechender Barrierefreiheitscheck durchgeführt. Ich habe die Tage zusammen mit Herrn Evthimiou und der Firma GETEQ einmal daran teilgenommen. Da durchlaufen Menschen, die entweder eine Seh- oder Hörbeeinträchtigung oder eine Mobilitätseinschränkung haben, als Expertinnen und Experten der Praxis das Verfahren und geben uns wichtige Hinweise. Ich kann nur ganz generell sagen, dass dieses Wissen der Betroffenen, die Expertise von sozusagen Expertinnen und Experten des Alltags unglaublich wichtig ist. Das muss viel mehr zum Tragen kommen. Das Interessante war, dass auch die Teams in der Jugendberufsagentur gesagt haben: Wir sind total froh über jeden Hinweis. Wir nehmen das überhaupt nicht als einen Angriff, sondern wir wollen besser werden und ein bisschen mehr machen, denn dass junge Menschen mit einer Beeinträchtigung gleichermaßen Zugang zu einer Ausbildung haben, ist unglaublich wichtig. Das ist nur eine Maßnahme von vielen, die wir mit gefördert haben. Weiterhin gibt es die Inklusionsberatung im Handwerk. Wenn ein Handwerksunternehmen sich entscheidet, einem jungen Menschen mit einer Behinderung einen Ausbildungsplatz anzubieten, brauchen wir eine gewisse Beratung und Begleitung, zum Beispiel beim Beantragen von Unterstützung. Dann gibt es „Barrieren? – Nein, Danke!“ und ein Projekt, wo bei der Berufsorientierung gezielt Menschen, die durch unterschiedlichste Barrieren abgehalten werden, angesprochen werden, und wir haben die „Berufsorientierung kompakt“ 3.0. Das große Ziel ist, ganz klar zu sagen, dass der Zugang zu Ausbildung ein Menschenrecht ist, und der muss für junge Menschen mit Beeinträchtigung deutlich verbessert werden.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Ronneburg. – Bitte schön!

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Kristian Ronneburg LINKE

Vielen Dank! – Ich möchte die Frage an den Senat ergänzen, ob man es auch so interpretieren kann, dass sich der Senat mit den Bezirken grundsätzlich und auch insgesamt einig ist, dass die Jugendberufsagenturen barrierefrei werden müssen.

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin, bitte schön!

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Katja Kipping

Vielen Dank für die Nachfrage, Herr Abgeordneter! – Bei dem Termin, den ich gemacht habe, war ganz bewusst ein Vertreter des Bezirks, Stadtrat Keller, mit dabei. Die Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur läuft immer unter Einbeziehung der Bezirke. Ja, das ist eine Pflicht, die da besteht. Wir haben jetzt einen Test bei jedem zweiten Standort. Mein Fazit lautet ganz klar, dass wir das ausweiten müssen. Wir brauchen generell auch in öffentlichen Gebäuden einen entsprechenden Barrierefreiheitscheck, weil es zum einen viele Menschen mit Beeinträchtigung gibt, die darauf angewiesen sind, und man zum anderen aber auch sagen muss, dass wer einmal einen Muskelfaserriss oder eine Knie-OP hatte oder mit dem Kinderwagen irgendwo lang musste, gemerkt hat, dass manchmal jeder von uns auf Barrierefreiheit angewiesen ist. Sie zu schaffen ist zum einen eine Frage von Gerechtigkeit und zum anderen in unser aller Sinn.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Burkert-Eulitz. – Bitte schön!

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Marianne Burkert-Eulitz GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin Kipping! Ihnen ist sicherlich bekannt, dass der größte Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht sichtbare Behinderungen hat, wie geistige Einschränkungen, Lernbehinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, was uns auch in den Schulen umtreibt. Was machen Sie für die, damit diese einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Ausbildung haben?

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin, bitte schön!

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Katja Kipping

Frau Abgeordnete! Sie haben ein ganz zentrales Thema angesprochen. Es gibt eine deutliche Zunahme und einen großen Teil, deren Beeinträchtigungen nicht sofort sichtbar sind, was es für diese Menschen noch einmal besonders schwer macht, dass sie in ihrem Alltag auf Verständnis und eine Sensibilität treffen. Eine Maßnahme, die wir haben, ist eine Förderung eines Projekts des Annedore-Leber-Berufsbildungswerks, wo es zum Beispiel um Schülerinnen und Schüler von der 7. bis zur 10. Klasse mit sonderpädagogischem Förderbedarf geht, wo es eine ganz gezielte Ansprache gibt. Und auch bei dem von mir bereits angesprochenen „Barrieren? – Nein, Danke!“ geht es bei der Berufsorientierung um sehr unterschiedliche Barrieren, nicht nur um die ganz klassischen, die man sich vorstellt, wie zum Beispiel eine Treppe, sondern auch um mehr kognitive Sachen und anderes. Ein Pfad ist bei diesem Barrierefreiheitscheck, immer mit leichter Sprache zu arbeiten. Es ist in vielerlei Hinsicht gut, wenn das genutzt wird. Es erleichtert, dass sich Dinge einprägen, und schafft Inklusion. In einer Gesellschaft, in der viele Menschen nicht Deutsch als Muttersprache haben, ist es extrem hilfreich, auf leichte Sprache zu setzen. Das sollte fortgesetzt werden.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die nächste Frage an den Abgeordneten Ubbelohde. – Bitte schön!

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Carsten Ubbelohde AfD

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Warum hat der Senat bei der Entscheidung zur Bebauung des Bereichs Ossietzky-/Kavalierstraße in Pankow demokratische Prozesse über den Haufen geworfen und sich nicht nur gegen die Stimmen der Anwohner, sondern auch über den einstimmigen Beschluss der BVV Pankow hinweggesetzt?

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Cornelia Seibeld

Es antwortet Herr Senator Geisel. – Bitte schön!

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Andreas Geisel

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ubbelohde! Die Entscheidung ist in meinem Haus auf der Rechtsgrundlage des § 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches getroffen worden, der sogenannten Schaffung von Baurecht für die Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wir haben die Situation, dass im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg im vergangenen Jahr 75 000 Menschen nach Berlin gekommen sind und hier einen längerfristigen Aufenthalt beantragt haben. Diese Menschen sind im Moment in Massenunterkünften in den Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof und in einer Zeltstadt auf dem Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tegel untergebracht. Es ist dem Senat mit den beauftragten Trägern gelungen, die Belegung von Turnhallen, wie wir sie 2015, 2016 und 2017 hatten, zu vermeiden. Es gibt individuellere Lösungen in den Hangars von Tempelhof. Das ändert aber nichts daran, dass es eine Massenunterkunft ist und dass wir den Menschen, die nach Berlin gekommen sind, um sich in Sicherheit zu bringen, nicht sagen können: Wir machen ein fünfjähriges Bebauungsplanverfahren, weil die BVV Pankow beschlossen hat, dass es ein geordneter Prozess sein sollte, und nach den fünf Jahren Bebauungsplanverfahren werden wir sehen, ob wir Unterkünfte schaffen und Ihnen Wohnraum zur Verfügung stellen. – Ich glaube, dass das ein unangemessener Zeitraum wäre. [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] Deswegen ist es notwendig, dass sich alle Senatsverwaltungen, Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen dieser Stadt wie auch das Abgeordnetenhaus von Berlin darüber im Klaren sind, dass wir eine Verpflichtung haben, die Menschen angemessen und nicht in Notunterkünften unterzubringen. Ich glaube, zu dieser Verantwortung, die theoretisch jeder von uns mitträgt, gehört dann auch, entsprechende Entscheidungen zu treffen und mit dem durch den Bund geschaffenen Baurecht schneller Wohnungen für Menschen zu schaffen. Das betrifft die Kavalierstraße in Pankow. Da gab es übrigens im Jahr 2020 eine umfassende Bürgerbeteiligung. Die Lösung, die die GESOBAU dort jetzt gefunden hat, ist Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung von 2020. Es ist nicht so, dass wir über die Belange der Anwohner vollständig hinweggegangen sind. Auch die Vorwürfe, dass der dortige Kinderspielplatz überbaut wird und nicht wieder entsteht, sind falsch. [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] Der neu entstehende Spielplatz wird größer sein als der vorhandene. Das gehört alles mit dazu, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass man Verantwortung auch wahrnehmen muss.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Ubbelohde. – Bitte schön!

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Carsten Ubbelohde AfD

Herr Senator! Warum bereinigen Sie nicht diese Situation in Pankow, übrigens auch im Interesse der Flüchtlinge, die nach Berlin kommen und einen berechtigten Anspruch haben, indem Sie Ihrer Verpflichtung nachkommen und ausreisepflichtige Migranten zurückweisen, ausweisen, damit die Situation in Berlin eine verantwortungsbewusste neue Ausrichtung erhält?

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Cornelia Seibeld

Herr Senator, bitte schön!

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Andreas Geisel

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ubbelohde! Ich will mich nicht zu tief in die Angelegenheiten der Innensenatorin mengen, aber Sie wissen ganz genau, dass Rückführungen von ausreisepflichtigen Menschen [Zuruf von der AfD: Von den Grünen nicht gewollt werden!] auch bedeuten würden, dass wir Rückführungen nach Syrien, Afghanistan und in den Irak vornehmen müssten, und dass diese aus den entsprechenden Gründen, die ich jetzt hier nicht weiter ausführen muss, unter anderem, weil es gar keine Flüge in diese Länder gibt und weil in diesen Ländern Menschenrechte verletzt werden und Bürgerkrieg herrscht, nicht umsetzbar sind. Ich glaube, wir werden mit der Situation verantwortungsvoll umgehen müssen. Berlin ist Stadt der Freiheit. Deutschland ist ein Land, das garantiert, dass Menschen, die vor Krieg und Bedrohung des Lebens, ihres eigenen Lebens und des Lebens ihrer Kinder, zu uns flüchten, [Zuruf von der AfD: Alte Leier!] die Möglichkeit haben, hier Schutz zu finden. [Frank-Christian Hansel (AfD): Sie wissen doch, dass das nicht alle sind!] – Sie müssen sich nicht zu dem Solidarprinzip bekennen, das ist vielleicht der Unterschied zwischen uns, aber die Mehrheit des Hauses bekennt sich zu dem Solidarprinzip! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD] Und wenn wir uns dazu bekennen, Menschen zu schützen, dann gehört dazu auch, dass wir sie angemessen mit Wohnraum versorgen [Frank-Christian Hansel (AfD): Aber Sie können es doch gar nicht mehr leisten!] und ihnen angemessene Integrationsmöglichkeiten bieten, und dann muss man die entsprechenden Entscheidungen treffen. [Zuruf von der AfD: Unsinn!]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Laatsch. – Bitte schön!

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Harald Laatsch AfD

Danke, Frau Präsidentin! – Der Senator bekannte sich gerade zum Solidaritätsprinzip. Kann sich der Senat vorstellen, sich auch mit Berlinern, also einheimischen Berlinern, solidarisch zu erklären, indem er ein vergleichbares Gesetz wie § 246 schafft, um Bauen in Berlin für Einheimische zu beschleunigen?

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Cornelia Seibeld

Herr Senator Geisel, bitte schön!

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Andreas Geisel

Bei der Beschleunigung des Bauens differenzieren wir nicht zwischen den Bedürftigkeiten und zwischen einheimischen und nicht einheimischen Menschen. Es ist, glaube ich, unsere Verpflichtung, schnell Wohnraum zu schaffen. [Harald Laatsch (AfD): Sie brauchen 15 Jahre!] Wir haben im vergangenen Jahr 16 500 Wohnungen neu gebaut. Angesichts der krisenhaften Situation ist das im Vergleich zu anderen Bundesländern herausragend viel gewesen, aber weniger, als wir benötigen. Das heißt, Maßnahmen zu ergreifen, wie wir schneller Baurecht schaffen können, ist unbedingt Aufgabe dieses Senats wie auch des Abgeordnetenhauses und der verschiedenen Bezirksverwaltungen. Wenn wir gemeinsam dafür sorgen können, schneller Baurecht zu schaffen, dafür auch Bedenken an der einen oder anderen Stelle zurückzustellen und zu sagen, dieser angespannte Wohnungsmarkt braucht bezahlbaren Wohnraum – da sind alle Vorschläge herzlich willkommen. Der Senat arbeitet engagiert an dieser Aufgabe. [Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste Frage geht an den Abgeordneten Gläser. – Bitte schön!

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Ronald Gläser AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was ist denn eigentlich aus der Ankündigung der Innensenatorin geworden, Rettungskräften und Polizisten eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, wenn ihr Arbeitsplatz in einer Parkraumbewirtschaftungszone liegt und sie nachts arbeiten müssen? Da gibt es ja laut Berichterstattung von Gunnar Schupelius in der „B. Z.“ von heute erhebliche Defizite. [Zuruf von der LINKEN: Ja, dem glauben Sie!]

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Cornelia Seibeld

Es antwortet Frau Senatorin Spranger. – Bitte schön!

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Iris Spranger

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Ich habe hier gemeinsam mit der Verkehrssenatorin vorgestellt, dass wir es sehr ernst nehmen, dass Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte, Krankenschwestern eigentlich aus allen Bereichen, die zu schwierigen Arbeitszeiten in der Mitte der Stadt arbeiten und dort an die Parkraumbewirtschaftung entsprechende Gelder zu zahlen haben, dass wir als zuständige Senatsverwaltungen, die das dann in die Bezirke gegeben haben, das unterstützen. An dieser Auffassung hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert, weder Frau Jarasch noch ich haben an dieser damaligen Einigung auch nur einen Federstrich verändert, sondern wir haben es in die Bezirke gegeben, denn dafür ist die Zuständigkeit in den Bezirken. Wir haben uns sogar mit dem Finanzsenator geeinigt, dass, wenn Mindereinnahmen in den Bezirken entstehen, diese Finanzen am Ende des Jahres selbstverständlich durch das Land Berlin übernommen werden. Einige Bezirke haben es aber leider nicht gemacht. Nun schimpfe ich nicht gerne auf die Bezirke, aber die Bezirke haben es sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Bezirke, die das nicht anerkannt haben, obwohl durch die Verkehrsverwaltung, abgestimmt natürlich mit mir, ein klares Schreiben in die Bezirke gegangen ist. Das müssen Sie die Bezirke fragen. Wir – ich und auch Frau Jarasch in der Verkehrsverwaltung – stehen nach wie vor sehr eindeutig dazu, dass diejenigen, die jeden Tag für uns Dienst machen, egal in welcher Behörde, egal in welchem Krankenhaus, das Geld und diese Parkraumvignette bekommen sollen, um kostenfrei zu parken. Wir unterstützen das. Meiner Meinung nach, und das werde ich auch dem zukünftigen Senat vorschlagen, brauchen wir eine stadtweite Vignette, um solchen Sachen entgegenzuwirken. Es gibt viele Kräfte, gerade bei Polizei und Feuerwehr, die stadtweit unterwegs sind, die ihr Fahrzeug nicht immer an nur einem Ort abstellen, wenn sie darauf angewiesen sind. Deswegen werde ich dem zukünftigen Senat vorschlagen, eine einheitliche Regelung zu machen, das dann im Senat zu behandeln und nicht mehr in den Bezirken. – Danke schön!

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Gläser. – Bitte schön!

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Ronald Gläser AfD

Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich erkenne den Willen, aber ich frage den Senat, und wir sind hier nicht in der Bezirksverordnetenversammlung von Kreuzberg. Ich will von Ihnen wissen, was Sie außer Absichtserklärungen an Handhabe haben, um widerspenstige Bezirke dazu zu bringen, diese Genehmigungen auszustellen, damit die Leute, die das betrifft, nicht jahrelang warten müssen, bis vielleicht auf Landesebene eine solche landesweite Vignette beschlossen wird.

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin Spranger, bitte schön!

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Iris Spranger

Noch einmal: Ich beschimpfe hier keinen. Das können Sie machen; ich mache es nicht. Ich werde keinen Bezirk beschimpfen. – Wir haben eine Verwaltungsreform, in der man auch im Umgang mit den Bezirken das eine oder andere regeln sollte, und das wird dazu gehören.

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! – Dann hat Kollege Otto die Gelegenheit zur zweiten Nachfrage.

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Andreas Otto GRÜNE

Vielen Dank für Ihre Antwort bis dahin, Frau Senatorin! Jetzt werden Sie es sicherlich auch so sehen, dass wir die Verwaltungsreform zumindest nicht ganz abwarten können, um dieses Thema zu lösen. Haben Sie denn im Senat besprochen, wie man diesen Leuten relativ zügig doch helfen kann? – Es muss einfach ein bisschen schneller gehen. In der Verwaltungsreform muss man entscheiden: Bleibt das eine bezirkliche Aufgabe, oder wird das eine Senatsaufgabe? –, aber wir müssen uns da heranarbeiten. Vielleicht können Sie dazu noch zwei Sätze sagen. – Danke schön!

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin Spranger, bitte schön!

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Iris Spranger

Ich habe mich gerade noch einmal mit der zuständigen Senatorin dazu verständigt: Der Leitfaden, der ja über Frau Jarasch in die Bezirke gegangen ist, ist noch einmal an die Bezirke gegangen mit dem ausdrücklichen Wunsch, das jetzt sehr schnell vorzunehmen. Ich habe natürlich beispielsweise in den Direktionen der Polizei nachgefragt: Ist das alles nach dem Leitfaden in die entsprechenden Bezirke übermittelt worden? – Das ist erfolgt. Da ist sehr deutlich geworden, dass die Kolleginnen und Kollegen wirklich den Nachweis gebracht haben, wo sie arbeiten et cetera. Das ist alles gemacht worden. Trotzdem: Den Leitfaden sollten die Bezirke bitte anwenden. Ich kann nur appellieren. Ich habe kein Durchgriffsrecht auf die Bezirke, sonst hätte ich das schon angewandt, weil mir die Kolleginnen und Kollegen, die das jeden Tag zu zahlen haben, auch persönlich sehr leid tun. Das ist kein angemessener Umgang mit denjenigen, die jeden Tag für uns alle da sind. Deshalb muss der neue Senat da eine entsprechende Regelung finden, und ich würde vorschlagen, das sollte dann zentral über den Senat erfolgen und nicht mehr über die Bezirke. [Beifall von Kurt Wansner (CDU) – Kurt Wansner (CDU): Sehr gut!]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die letzte Frage des heutigen Tages an Kollegin Kapek. – Bitte schön!

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Antje Kapek GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 2. September 2021 beschlossen, dass der Radikalenerlass, der 1972 im Abgeordnetenhaus von West-Berlin beschlossen wurde, wissenschaftlich aufbereitet werden soll. Ich wüsste gern, wie der aktuelle Stand ist. – Vielen Dank!

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Cornelia Seibeld

Frau Senatorin, bitte schön!

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Iris Spranger

Da kann ich nur ganz kurz antworten: Die wissenschaftliche Untersuchung erfolgt. [Torsten Schneider (SPD): Der Wesener weiß mehr! Herr Dr. Wesener!]

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Cornelia Seibeld

Dann hat Kollegin Kapek Gelegenheit zur ersten Nachfrage.

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Antje Kapek GRÜNE

Ich hatte die Hoffnung, Sie seien schon ein bisschen weiter. [Torsten Schneider (SPD): Der Daniel soll das machen!] Deswegen wäre meine Nachfrage, welchen Mehrwert der Senat darin sieht, die Aufarbeitung der verhängten Berufsverbote durch den damaligen Radikalenerlass vorzunehmen.

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Cornelia Seibeld

Herr Senator Wesener, bitte schön!

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Daniel Wesener

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank Frau Abgeordnete! Entschuldigen Sie bitte, es liegt in der Tat nicht auf der Hand, aber für die Umsetzung dieses Auftrags des Abgeordnetenhauses ist die Finanzverwaltung zuständig; nicht weil die Finanzverwaltung immer für die besonders schönen oder in diesem Fall radikalen Projekte zuständig wäre, sondern weil es sich im Kern um ein Personalthema handelt. Sie haben völlig recht, das Abgeordnetenhaus hat den Senat mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Folgen des Radikalenerlasses von 1972 beauftragt. Im Fokus stehen dabei die Folgen für diejenigen, die von einem Berufsverbot betroffen waren und die nach dem Willen des Abgeordnetenhauses rehabilitiert werden sollen. Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir in der Tat einen bedeutenden Schritt weiter sind. Wir haben in dieser Woche den Zuwendungsbescheid für ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Der Radikalenerlass in West-Berlin: Entstehung – Wirkung – Folgen“ erteilt. Es handelt sich dabei um ein universitätsübergreifendes Forschungsprojekt, also eine Kooperation von drei renommierten Institutionen beziehungsweise Forschenden. Das ist zum einen Professorin Gabriele Metzler von der Humboldt-Universität, Professor Paul Nolte von der Freien Universität Berlin und Professor Martin Sabrow, ehemaliger Leiter des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung in Potsdam, dem ZZF. Dieses Projekt wird jetzt in einem ersten Schritt insbesondere drei Ziele verfolgen, und zwar die Erarbeitung einer in einem wissenschaftlichen Verlag zu veröffentlichenden Studie, wie vom Abgeordnetenhaus gefordert, die Durchführung einer eintägigen Vortrags- und Podiumsveranstaltung, um die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sowie die Erstellung einer Executive Summary zur weiteren Verwendung durch das Land Berlin, hier federführend vertreten durch SenFin, und das Abgeordnetenhaus. Insofern bin ich gespannt auf die Ergebnisse dieses Projekts, das jetzt mit der erteilten Zuwendung starten kann. Wir gehen davon aus, dass die ersten Ergebnisse im Jahr 2025 Ihnen, aber auch der Öffentlichkeit vorliegen werden. – Danke schön!

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nachfrage an Kollegen Ronneburg. – Bitte schön! [Kristian Ronneburg (LINKE): Ich hatte mich zur vorherigen Frage gemeldet!] Dann an Kollegin Burkert-Eulitz!

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Marianne Burkert-Eulitz GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, ob im Zuge der Aufarbeitung auch die Möglichkeit angedacht ist, dass es Entschädigungszahlungen an Menschen gibt, die durch unrechtmäßige Entscheidungen des Staates in ihren Biografien so eingeschränkt wurden, dass sie bestimmte Einkommen nicht erlangt haben – wir kennen ja auch andere Vorgänge, die wir da schon hatten –, und ob möglicherweise Opferentschädigungszahlungen vorgenommen werden. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]

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Cornelia Seibeld

Herr Senator Wesener, bitte schön!

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Daniel Wesener

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank für diese Nachfrage, Frau Abgeordnete! Die Frage der Entschädigung beziehungsweise die Forderung nach einer solchen ist nicht Gegenstand des Beschlusses des Abgeordnetenhauses gewesen und dementsprechend auch nicht Auftrag des Senats. Ich glaube auch, dass das eine kluge Entscheidung ist. So ist meines Wissens in diesem Beschluss des Abgeordnetenhauses formuliert, einen ersten Schritt zu machen und durch eine wissenschaftliche Aufarbeitung auch den Betroffenen die Gelegenheit zu geben, ihre Geschichten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Frau Burkert-Eulitz, ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Diskussion damit nicht abgeschlossen ist, sondern dass es Folgediskussionen geben wird. Sie wissen vielleicht, dass es Landesregierungen in der Bundesrepublik gegeben hat, die sich bereits ganz formell bei den damals Betroffenen der Berufsverbote entschuldigt haben. Ich könnte mir vorstellen, dass die von Ihnen angesprochene Frage, ob hier eine Entschädigung angebracht ist, ebenfalls eine Diskussion wert ist. Ich denke aber, es lohnt sich, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung abzuwarten und dann, ob jetzt hier im Haus oder in der Berliner Öffentlichkeit, dieser wie allen weiteren Fragen und Diskussionen nachzugehen. [Beifall bei den GRÜNEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Senator! – Damit ist die Fragestunde für heute durch Zeitablauf beendet. Ich freue mich besonders, heute Soldatinnen und Soldaten des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, des Landeskommandos Berlin und des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung bei uns im Abgeordnetenhaus ganz herzlich begrüßen zu dürfen. [Allgemeiner Beifall] Dann rufe ich auf lfd. Nr. 2: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Die Fraktion der CDU hat auf die Anmeldung einer Priorität verzichtet. Wir kommen daher direkt zur lfd. Nr. 2.2: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 6 Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023 Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. März 2023 Drucksache 19/0908 zum Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0896 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 9 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Schneider. – Bitte schön!

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Torsten Schneider SPD

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir reden heute über ein Gesetz in zweiter Lesung, das vor allem politisch überlagert ist, das ist die Determinante, nämlich das politische Selbstverständnis, jedenfalls von vier Fraktionen in diesem Haus, dass sich trotz der Einmaligkeit einer vollständigen Wiederholungswahl dieses Wahlergebnis in den politischen Realitäten in den Bezirken, auch in den Bezirksverordnetenversammlungen und den Bezirksämtern widerspiegeln muss, so schwer das vielleicht sein mag. Das ist aber erst einmal unser politisches Selbstverständnis, das uns hier eint. Es ist jetzt aber so, dass wir zugleich in diesem Zusammenhang uns selbst adressieren. Berlin schafft es immer mal wieder: Wir schreiben hier Rechtsgeschichte, nicht wegen dieses Gesetzes, sondern wegen des Solitärs, dass das erste Mal in der Bundesrepublik wegen Vollzugsdefiziten eine gesamte Wahl auf Landes- und quasi kommunaler Ebene wiederholt wird. Wir hatten das einmal wegen Defiziten im Aufstellungsverfahren bei einer Partei, wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes in einem anderen Bundesland, aber wegen Vollzugsdefiziten ist das bundesweit das erste Mal. [Marc Vallendar (AfD): Da kann sich die SPD auf die Schulter klopfen!] Das zeigt uns, deswegen adressiere ich uns auch, dass wir es mit gesetzlichen Regelungslücken zu tun haben, was diesen Fall sehr kompliziert macht, mit Regelungslücken, die wir nicht vorausgesehen haben, weil wir einen Fall der vollständigen Wiederholungswahl jedenfalls nicht abschließend mitgedacht haben. Das zeigt auch der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vom 26. Januar, diesen Vorgang der vollständigen Wiederholungswahl dem schon gesetzlich geregelten Fall einer vorgezogenen Neuwahl gleichzustellen. Es spricht einiges dafür, das auch für die Zukunft dem Grunde nach so zu handhaben. Es besteht aber Einigkeit darin, dass das jedenfalls rechtssicher wegen verschiedener Rechtsmeinungen in diesem konkreten Fall so einfach nicht geht. Da will ich noch einmal daran erinnern: Dieses Abgeordnetenhaus hat sich auch im Wesentlichen politisch darauf verständigt – das betrifft vor allem unsere Fraktion – trotz der eindeutigen Verfassungslage, dass das Abgeordnetenhaus für die gesamte Legislaturperiode die oder den Präsidenten wählt und nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abwählt – so ist es in der Verfassung geregelt –, hier eine andere Regelung anzustreben. Die haben wir auch schon vollzogen, indem wir die neue Präsidentin gewählt haben. Auch in der Verfassung ist der Fall geregelt, dass das Abgeordnetenhaus den Regierenden oder die Regierende Bürgermeisterin wählt. Der Fall einer Abwahl im weitesten Sinne mit Mehrheit der Mitglieder des Hauses steht ebenfalls in der Verfassung. Hier haben wir das Gleiche, die Bezirksämter betreffend. Nach der Verfassung wählen die Bezirksverordnetenversammlungen die Bezirksämter und können sie nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abwählen. Wir sind der Überzeugung, dass diese Regelung im Wesentlichen nicht den Fall der vollständigen Wiederholungswahl vor Augen hatte, sondern der Gesetzgeber, der wir nun einmal selbst sind, jedenfalls unsere Vorgänger, eher sichergestellt wissen wollten, dass Animositäten oder einzelne Entscheidungen in den Bezirksämtern, da mal einen Baum zu fällen, nicht zu Ad-hoc-Entscheidungen und Übersprünglichkeiten führen sollen, sondern da eine qualifizierte Mehrheit adressiert ist. Gleichwohl bleibt es bei diesem Wortlaut. An dem kann man nicht so einfach vorbeisteuern. Deshalb haben wir in einem komplizierten und längeren Abstimmungsvorgang entschieden – das sehen Sie allein daran, dass der Hauptausschuss hier noch einmal einen Änderungsantrag dem Plenum vorschlägt –, dass wir die besondere verfassungsrechtliche Abwägung so ansteuern, dass es zu einer Neuwahlsituation kommt, wir aber gleichzeitig zu einer Vollalimentierung kommen müssen, aus Rechtsgründen. Das ist mir wichtig, hier noch einmal zu erwähnen. Es geht hier nicht darum, goldene Handschläge zu verteilen, sondern um eine Rechtsabwägung. Wenn wir das im Blick gehabt hätten, dann hätte ich zuerst an die Kolleginnen und Kollegen der FDP gedacht, die ausgeschieden sind und denen dieser Vorteil nicht zupass kommt. Im Bundestag gibt es eine Regelung, nach der Hälfte der Legislaturperiode so zu verfahren. Es geht hier um eine Rechtsabwägung, aber auch um eine menschliche Komponente. Jetzt will ich einmal an alle appellieren: Diese Leute, die da jetzt betroffen sind, und wahrscheinlich bin ich selbst, der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in Wahrnehmung der Kontrollfunktion, denen das eine oder andere Mal auf den Fuß getreten, wofür ich mich nicht entschuldigen kann und will, es sei denn, es war etwas Persönliches dabei. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Denen jetzt vorzuwerfen, dass sie hier mit solchen Mitnahmeeffekten durch die Stadt laufen, unabhängig von der Farbe oder Partei, der sie angehören mögen, finde ich vollkommen unangemessen und sogar unanständig. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN, und der LINKEN] Deshalb bleibt es, was es ist, eine politische, aber vor allem auch eine verfassungsrechtliche Abwägung, die wir uns nicht einfach gemacht haben, zu der wir aber vollkommen stehen, denn sie war überlagert durch das Selbstverständnis, dass sich diese Wahl in den politischen Realitäten in den Bezirken auch abbilden muss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Melzer das Wort.

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Heiko Melzer CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor zwei Jahren hätte sich das wirklich noch keiner vorstellen können, dass wir über eine solche gesetzliche Regelungslücke debattieren, weil eine vollständige Wiederholungswahl nicht nur im Land, sondern auch in allen Berliner Bezirken durchgeführt werden musste. Deswegen will ich zuallererst sagen: Dass eine Gesetzeslücke jetzt mit der übergroßen Mehrheit dieses Hauses gemeinschaftlich geschlossen werden kann, ist ein gutes Signal, dass das Demokratieprinzip hier eben auch die notwendigen Folgen einer ausgetragenen Wahl auch in den Bezirken abbildet. Es ist gut und richtig, dass wir das heute gemeinsam beschließen. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Natürlich wäre es besser gewesen, Dinge schon vor der Wahl zu klären. Es ist aber gerade auch dargestellt worden, dass es eben kaum jemanden gegeben hat, der sich diese Situation überhaupt hätte vorstellen können. [Zuruf von der AfD: Doch, wir!] Dass wir im Januar als CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht haben, um diese Debatte anzustoßen, ist das eine. Dass wir jetzt für den 12. Februar und die Abbildung der jetzigen Stärkeverhältnisse auch in den Bezirksverordnetenversammlungen und in den Bezirksämtern eine gemeinschaftliche Regelung treffen, ist die einzig richtige Schlussfolgerung aus den Wahlergebnissen, mal ganz unabhängig davon, welche Partei vorne, welche Partei weniger vorne ist. Es ist die einzig richtige Schlussfolgerung, denn keiner hier im Hause hätte erklären können: Geht zu den Wahlen, wählt auch kommunal in den Bezirken! Und im Übrigen: Nach eurer Wahlentscheidung ändert sich nichts. – Dass sich da jetzt etwas ändert, auch mit diesem Gesetzentwurf und dem Gesetzesbeschluss im Anschluss, ist gut und notwendig und demokratietheoretisch absolut die einzig richtige Möglichkeit. [Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf von Martin Trefzer (AfD)]

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Cornelia Seibeld

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hansel?

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Heiko Melzer CDU

Nein, danke! – Dass wir in Zukunft, auch das hat Kollege Schneider gerade gesagt – selbst wenn wir alle hoffentlich davon ausgehen dürfen, dass es nie wieder durch ähnliche Organisationsschwierigkeiten zu einer vollständigen Wiederholungswahl im Land und in den Bezirken kommen muss –, diese gesetzliche Regelung auch unabhängig vom 12. Februar 2023 und ganz grundsätzlich klären müssen, das steht, hoffe ich, auch außer Frage. Die neuen Regelungen ermöglichen Neuwahlen in den Bezirksämtern, Neuwahlen bei den Bezirksbürgermeistern, und zwar in einem sehr speziellen Verfahren, nämlich: Immer dann, wenn ein neuer Bürgermeister, ein neuer stellvertretender Bürgermeister oder neue Stadträte gewählt werden, streng nach d’Hondt und Stärkeverhältnis, scheidet derjenige, der nach d’Hondt einer Fraktion, einer Partei angehört, die keinen Zugriff mehr hat, aus dem Kollegialorgan aus. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es ein Spannungsverhältnis zwischen Demokratieprinzip und den Urkunden für Beamte auf Zeit bei den Stadträten und Bezirksamtsmitgliedern gibt. Dieses aufzulösen ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen. Das ist gut und richtig. Dass wir uns vor der Wahl auch hätten vorstellen können, das und auch die Abfindungsregelungen gleichzusetzen mit den Regelungen einer vorzeitig beendeten Legislaturperiode, das bleibt so. Das sollten wir uns für die zukünftig grundsätzliche Regelung gemeinsam als Parlament vornehmen. Jetzt geht es um wenige Kollegen Stadträte oder Bezirksamtsmitglieder, die von dem Verfahren negativ betroffen sein werden. [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] Lassen Sie uns heute insofern die Grundlage dafür legen, dass es ein klares Abbild der Stärkeverhältnisse der souveränen Wahlentscheidung der Berlinerinnen und Berliner gibt, nicht nur im Berliner Abgeordnetenhaus, sondern in allen Bezirken dieser Stadt. [Martin Trefzer (AfD): Dann wählen Sie doch mal die AfD-Stadträte!] Das ist das, was am Ende in allgemeinen, freien und gleichen Wahlen gelten muss. Wir hatten Entscheidungen durch den Souverän, das Volk, und die Politik hat die Verantwortung, diese auch in ihren Stärkeverhältnissen abzubilden. Wir stellen das heute gemeinschaftlich sicher, und das ist ein wichtiges Signal an alle Bezirke und an die Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Gebel das Wort.

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Silke Gebel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Wiederholungswahl hat in den letzten Wochen und Monaten ein paar interessante Wendungen der Berliner Landespolitik zur Folge gehabt. Ich glaube, ich kann für alle in diesem Haus sprechen: Die Frage der Bezirksämter und des Umgangs damit, das Demokratieprinzip und die Bezirksamtsbesetzung, das ist etwas, was ganz weit oben bei der Frage steht, welche interessanten Wendungen passiert sind. [Martin Trefzer (AfD): Die grüne Fraktionsspitze! Auch interessant!] Es ist auch klar: Wenn ein Jahr nach einer Wahl eine Wahl wiederholt wird mit dem Ziel – und das hat das Landesverfassungsgericht damals sehr deutlich gesagt –, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken, dann muss sich auch der geänderte politische Wille der Bevölkerung an jeder Stelle widerspiegeln. [Frank-Christian Hansel (AfD): Ja, auch mit der AfD bei uns in den Bezirksämtern!] – Es gibt auch ein Recht, jemanden nicht zu wählen, auch wenn Sie damit nicht klarkommen. [Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der LINKEN] Es gibt keinen Automatismus, gewählt zu werden, wenn man Kolleginnen und Kollegen vorschlägt, die sich nicht auf dem Boden der Demokratie bewegen. – Wir stehen ganz klar auf dem Boden der Demokratie und haben gesagt: Das, was bei dieser Wiederholungswahl passiert, [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] muss sich auch in einem Vorschlagsrecht in den Bezirksämtern widerspiegeln. Deswegen machen wir heute ein Sonderplenum, um dafür eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Demokratieprinzip hochhält, aber die auch rechtssicher ist. Das ist uns gelungen, und ich will einmal den parlamentarischen Geschäftsführern danken, dass sie so intensiv beraten haben und diesen guten minimalinvasiven Vorschlag vorlegen. [Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der LINKEN] Ich möchte kurz noch eine Sache allgemein anmerken; ich glaube, da müssen wir alle auch ein bisschen selbstkritisch sein: Ja, es hätte diese Regelung schon früher geben müssen, denn es gab jetzt eine Unklarheit; das war für die Bezirke ziemlich blöd. Die haben da zum Teil auch verhandelt, und es war irgendwie nicht klar, ob sich die Stimme, die die Bevölkerung abgegeben hat, auch wirklich in den Bezirksämtern widerspiegeln wird oder nicht. Da können wir uns alle an die eigene Nase fassen, dass wir das in dem Vorwahlkampf nicht gemeinsam hinbekommen haben. Es gab immer wieder Versuche, aber wir haben es nicht geschafft. Das finde ich auch bedauerlich, weil ich glaube, dass man als demokratische Kräfte in der Lage sein muss – auch wenn es eine harte Wahlauseinandersetzung gibt –, die Säulen, die eine Demokratie tragen, gemeinsam aufzubauen. Es gab eine Regelungslücke, weil es diese beamtenrechtliche Regelung gab, dass diese Leute für fünf Jahre gewählt sind, und das Demokratieprinzip andererseits eigentlich viel höher steht; als Parlament muss man das so sehen. Das aufzulösen, das ist uns nicht gelungen. Ich finde aber gut, dass es uns jetzt gelungen ist, denn das ist am Ende des Tages das, was zählt. Ich hätte mir aber auch gewünscht, das sage ich einmal so deutlich: Ich finde das Urteil des Landesverfassungsgerichts richtig. Ich glaube da auch an die Gewaltenteilung; das haben wir als Grüne immer sehr deutlich gemacht. Ich habe mich aber etwas gewundert, dass das Landesverfassungsgericht eine Wiederholungswahl anordnet, aber nicht auflöst, wie man mit dieser konkurrierenden gesetzlichen Lage umgeht und dafür keinen Vorschlag macht. Es gab etliche Rechtsgutachten, die das Problem auch nicht aufgelöst haben. Dadurch ist diese Rechtsunklarheit für die Bezirke entstanden. Das finde ich doch auch ein bisschen misslich. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Aber das ist alles vergossene Milch. Es zeigt vor allen Dingen: Wir brauchen eine allgemeingültige Regelung. Es gibt eine Gesetzeslücke; das wurde eben deutlich. Ich fände es gut – das machen wir heute ja nicht –, wenn es im nächsten halben Jahr noch mal eine allgemeingültige Regelung gäbe, wie man damit umgeht, falls es wieder einmal eine Wiederholungswahl gibt. Wir hoffen, glaube ich, alle miteinander, dass das nicht der Fall sein wird, aber es ist eine Regelungslücke. Diese konkurrierende Gesetzgebung zwischen der beamtenrechtlichen Regelung und dem Proporzbezirksamt muss aufgelöst werden. Dafür braucht man ein Gesetz. Das hätte man heute eigentlich auch beschließen können. Wenn man sagt, wir müssen beim Bezirksamt grundsätzlich andere Regelungen finden, wie zum Beispiel zum politischen Bezirksamt, stehen wir als grüne Fraktion immer gerne zur Verfügung, um das anders zu regeln. Wenn man aber an das Proporzbezirksamt glaubt, dann muss man, glaube ich, auch für eine Wiederholungswahl eine Regelung treffen. Ich habe jetzt nur noch 41 Sekunden. Ich wollte eigentlich noch kurz sagen, dass ich finde, dass dieser minimalinvasive Weg zwischen dem Demokratieprinzip und der Rechtssicherheit der richtige ist, weil er etwas auflöst, was kaum aufzulösen ist, was aber hoffentlich zur Folge hat, dass es kaum bis keine Klagen gibt. Ich glaube, das Allerschwierigste wäre gewesen, wenn wir als Land eine gesetzliche Regelung getroffen hätten, mit der alle Bezirksämter zurücktreten müssen, es dann quasi Neuwahlen gibt und das dann zur Folge hat, das geklagt wird und wir das absolute Chaos haben. Unser Ziel war immer, dass die Bezirke gut und schnell regieren können, dass sie handlungsfähig sind, denn für eine funktionierende Stadt in einer funktionierenden Demokratie sind wir es schuldig, dass die Bezirksämter und die Bezirke gut und schnell arbeiten können. Ich glaube, das ist mit diesem Gesetz möglich, deswegen werden wir dem auf jeden Fall zustimmen. [Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Dann hat für die AfD-Fraktion Frau Dr. Brinker das Wort. – Bitte schön!

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Dr. Kristin Brinker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Demokratie bedeutet Macht und Verantwortung auf Zeit. Jede Regierung ist nur so lange im Amt, bis sie wieder abgewählt wird. Das hat die Demokratie, zum Glück, allen anderen Regierungsformen voraus. Eine schlechte Regierung kann also abgewählt werden, und genau das haben die Berliner vor ungefähr einem Monat getan. [Beifall bei der AfD – Tobias Schulze (LINKE): Haben Sie nicht! Schauen Sie sich die Wahlergebnisse an!] Sie haben die Regierung von SPD, Grünen und Linken abgewählt, unter anderem weil diese Regierung nicht einmal in der Lage war, demokratische Wahlen zu organisieren. Allein das hat uns schon 39 Millionen Euro gekostet. [Beifall bei der AfD] Die Verluste an den Wahlurnen sind natürlich auch mit dem Verlust zahlreicher Mandate und Positionen verbunden. Die FDP hat bekanntlich alle ihre Sitze hier im Abgeordnetenhaus verloren. Das ist hart, aber gerecht. So funktioniert Demokratie. [Beifall bei der AfD] In den Bezirken wird und muss die Wahlwiederholung natürlich zu Veränderungen führen, auch wenn das mit dem Verlust von Stadtratspositionen für die Wahlverlierer von SPD, Grünen und Linken einhergeht. Der vorliegende Antrag besagt trotz allem: Trotz der Wahlniederlage sollen voraussichtlich elf bisherige Amtsinhaber bei voller Bezahlung für die nächsten dreieinhalb Jahre freigestellt werden. – Im Prinzip sagen Sie damit, Sie haben sich darauf geeinigt, einfach elf zusätzliche, neue Positionen in den Bezirken zu schaffen, quasi ohne Funktion. Die abgewählten Stadträte werden also bei voller Bezahlung für die restlichen dreieinhalb Jahre dieser Legislaturperiode in den Urlaub geschickt – dreieinhalb Jahre Zeit zum Spazierengehen bei voller Bezahlung. Was für eine unverschämte Missachtung des Wählerwillens! [Beifall bei der AfD] Dieser Vorwurf ist nicht den betroffenen Personen zu machen, sondern denen hier im Hause, die dieses Gesetz heute positiv abstimmen. Den Steuerzahler wird diese Regelung ein Vermögen kosten. Wir reden hier von monatlichen Einkommen zwischen 9 500 und 10 500 Euro. Wenn es sich tatsächlich um die elf Betroffenen handelt, kosten uns diese monatlich über 100 000 Euro, 1,2 Millionen Euro im Jahr, über 4 Millionen Euro für den Rest der Legislaturperiode. Meine Damen und Herren! Sie missachten hier nicht nur den Wählerwillen, Sie bedienen sich damit schamlos an unseren Steuermitteln. [Beifall bei der AfD] Es sind 4,2 Millionen Euro, die wir dringend für die Sanierung von Schulen, für den Ausbau von U-Bahnen [Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] und die Digitalisierung der Berliner Verwaltung brauchen. [Torsten Schneider (SPD): Das ist Ihr Anspruch: 4 Millionen für alles!] Dabei ist es doch ganz einfach. Nach der Wahlwiederholung muss der Wählerwille abgebildet werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Ja, die Folgen einer Wahlwiederholung sind verfassungsrechtlich tatsächlich nicht im Detail geregelt. Trotzdem wäre eine Lösung möglich gewesen, [Steffen Zillich (LINKE): Nämlich?] nämlich die Abwahl der Betroffenen auf Basis der bisherigen gesetzlichen Regelung: Die gewählten Vertreter bekommen 71 Prozent für einen begrenzten Zeitraum. – So brauchen Sie sich nicht mehr zu wundern, dass immer mehr Berliner da draußen über die Politik frustriert sind und die Politikverdrossenheit weiter zunimmt; das ist doch klar. [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!] Der Wille der Wähler ist Ihnen offenbar egal. Das erleben wir hier, an diesem Beispiel, genauso wie bei der Nichtwahl unserer Stadträte seit 2021 durch die Bezirke oder wie hier im Hohen Haus in der vergangenen Woche bei der Nichtwahl unserer beiden Präsidiumskandidaten. Hier muss ein Wählerwille abgebildet werden, und das tun Sie definitiv nicht einmal hier im Abgeordnetenhaus. [Beifall bei der AfD] Demokratie bedeutet Teilhabe aller demokratisch gewählten Parteien am Parlamentarismus und an dessen Gremien. Genau das ist der Auftrag der Wähler an alle gewählten Parteien. Noch einmal direkt zu Frau Gebel, die vor mir gesprochen hat: Wir, die AfD, die Partei, die Fraktion, wir stehen mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – ganz klar. [Beifall bei der AfD – Ha, ha! von der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von den GRÜNEN: Sie sind eine rechtsextreme Partei! – Zurufe von Tobias Schulze (LINKE) und Elif Eralp (LINKE)] Es ist definitiv nicht der Wählerauftrag, Positionen für demokratisch gewählte Parteien zu verhindern, geschweige denn sich selbst mit Positionen und Geld zu versorgen. Das, was Sie hier tun, mit Verlaub, ist Demokratieverachtung und Steuergeldverschwendung. [Beifall bei der AfD] Die Berliner haben SPD, Grüne und Linke abgewählt. [Tobias Schulze (LINKE): Das stimmt nicht! Das ist falsch! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN] Das muss auch für rote und grüne Stadträte gelten. Alles andere ist ungerecht und undemokratisch. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD – Torsten Schneider (SPD): Sie haben gesagt, 71 Prozent wären okay gewesen! Dann sind wir auch bei Millionen! Das nennt man Populismus! – Jeannette Auricht (AfD): Halt doch den Rand!]

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Cornelia Seibeld

Für die Linksfraktion hat der Kollege Zillich das Wort.

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Steffen Zillich LINKE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte den Zwischenruf des Kollegen Schneider jetzt noch [Torsten Schneider (SPD): Genießen!] hören und ihm zustimmen. – Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat uns mit seiner Anordnung von vollständigen Wiederholungswahlen vor eine ganze Reihe von Aufgaben gestellt, und er hat dies getan, ohne uns mit Maßgaben und Hinweisen zu überschütten, in welcher Art und Weise diese Aufgaben im Konkreten gelöst werden müssen; aber wir müssen es trotzdem tun. Dieses Gesetz ist ein Ausdruck dessen. Vielleicht eine kleine Replik an die Kollegin Gebel: Sicherlich wäre es schöner gewesen, vor den Wahlen eine Lösung zu finden, aber wir alle haben miterlebt, wie es nicht ganz einfach war, sich im Einzelnen, Schritt für Schritt die Ergebnisse und Konsequenzen dieses Urteils des Verfassungsgerichtshofs zu erschließen, sodass es nicht ganz wahrscheinlich war, eine solche Lösung zu finden. Ja, in der Tat, die Frage, die wir zu lösen haben, ist folgende: Wie bilden sich die Ergebnisse einer vollständigen Wiederholungswahl, die auch für die Bezirksverordnetenversammlungen angeordnet wurde, im Proporz der Bezirksämter ab? – Da gibt es einerseits den Punkt, der hier angesprochen wurde: Wie tun wir das für die Zukunft? – Wir werden das für die Zukunft – ich glaube, da gibt es eine weitgehende Einigkeit – sicherlich in eine Richtung tun, wie es die CDU vorgeschlagen hat, nämlich dass die vollständigen Wiederholungswahlen als Möglichkeit erstens vorgesehen und zweitens einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode, die bis jetzt vorgesehen ist, gleichgestellt werden. Dafür spricht einiges; das werden wir tun – erstens. Zweitens, und das ist die viel größere Aufgabe, stehen wir jetzt vor der Situation, mit den konkreten Auswirkungen der stattgefundenen Wiederholungswahl umzugehen. Und da ist es nun einmal so, dass die Rechtslage relativ klar ist. [Zuruf] – Na ja, vieles ist ja relativ, aber diese Rechtslage, muss man sagen, ist relativ klar. Die gewählten Bezirksamtsmitglieder sind im Amt, und zwar bis zum Ende der Wahlperiode; sie sind ernannt. Die Wahlperiode ist auch nicht beendet worden durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Insofern besteht dieses Dienstverhältnis. Das Ergebnis der Wiederholungswahl hat zunächst einmal keinen Einfluss auf dieses Dienstverhältnis. Es war auch nicht vorgesehen in der gesetzlichen Situation und hat zunächst keinen Einfluss darauf. Das Amt ist geschützt, besonders durch unsere Verfassung. Man kann diese Leute, die Bezirksamtsmitglieder gegen ihren Willen nämlich nur mit einer Zweidrittelmehrheit abberufen. Natürlich hätte man, verehrte Frau Brinker, sagen können: Okay, das ist eine schöne Rechtslage, wir benutzen die! – Aber man kann doch nicht, wie Sie es hier tun, sagen: Wir rennen mit dem Demokratieprinzip auf der Fahne los, und dann buddeln wir die Fahne ganz klein ein und sagen: Die Umsetzung dessen hängt aber davon ab, ob sich zwei Drittel der Mitglieder einer Bezirksverordnetenversammlung in Bezug auf die konkrete Konsequenz einig werden. – Das ist doch kein Demokratieprinzip, das ist doch Unsinn! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Dr. Kristin Brinker (AfD): Ich erwarte von Ihnen, dass Sie das Prinzip umsetzen! – Zuruf von der AfD: Das ist doch normal!] – Na, was denn jetzt, Demokratie oder Anstand? Das ist nicht immer das Gleiche. [Zurufe von der AfD – Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Insofern versuchen Sie sich hier in populistischer Weise über einen Widerspruch in Ihrer eigenen Argumentation hinwegzusetzen, [Dr. Kristin Brinker (AfD): Nein! – Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] und das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Aber es gab trotz dieser Rechtslage hier im Haus unter vielen Parteien die klare politische Zielsetzung: Wir wollen, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirksamtsbildung abbilden. Deswegen haben wir einen Weg gefunden, der über die verfassungsrechtlichen Hürden der Einschränkung der Dienstverhältnisse hinweggeht. Wir haben gesagt, wir ermöglichen die Neuwahl in den Fällen, in denen es proporzrelevant ist. Und indem wir eine Neuwahl ermöglichen, stellen wir die bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber frei, sodass wir sie klaglos stellen und die Regelung deswegen rechtssicher machen. Das ist der Grund, weshalb wir diese Regelung gewählt haben. Wer sie kritisiert, muss eine bessere vorschlagen; bisher hat keiner eine bessere vorgeschlagen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Insofern ist das, was wir hier gemacht haben, sicherlich eine schwierige Aufgabe zu lösen. Es war wichtig, dass wir sie unter den demokratischen Fraktionen breit getragen lösen, weil es eine schwierige Situation ist. Es ist uns in einer Situation gelungen, in der sich sicherlich niemand einen besonderen politischen Mehrwert bei der Frage erhofft, in der die konkreten Interessen in der Situation in den Bezirken stark auseinandergegangen sind. Aber deswegen war es so wichtig, dass wir eine gesetzliche Regelung treffen, bei der die Umsetzung der Mehrheitsverhältnisse der Wiederholungswahl nicht von der individuellen Entscheidung Einzelner und auch nicht von unüberwindlichen Hürden abhängt. Das ist uns hier gelungen, und, ja, wir nehmen die Konsequenzen, die daraus folgen, in Kauf und finden sie auch nicht unanständig. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0896 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0908 mit Änderung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Gegenstimmen bei der AfD-Fraktion. – Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. [Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)] Ich rufe auf lfd. Nr. 2.3: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 17 Die Situation von Endometriose-Betroffenen in Berlin verbessern Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0850 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Pieroth-Manelli. – Bitte schön!

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Catherina Pieroth-Manelli GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Beim Thema Endometriose wollen wir sicherlich alle das Gleiche. Dafür müssen wir dringend Unsichtbares sichtbar machen, um diese oft mit starken Schmerzen verbundene Erkrankung bekannt zu machen und sie damit zu enttabuisieren. Stellen Sie sich vor, eine Heranwachsende hat zyklisch so starke Unterbauchschmerzen, dass an den Gang zur Schule nicht zu denken ist. Jeden Monat muss eine neue Ausrede her. Einfach darüber zu sprechen, scheint undenkbar. Schließlich ist ja bekannt, dass Periodenschmerzen ganz normal sind. Auch wenn es nicht allen bekannt ist: Endometriose ist eine der häufigsten gynäkologischen Erkrankungen. Es ist eine Erkrankung mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Noch immer vergehen in Deutschland sechs bis acht Jahre vom Auftreten erster Symptome bis zur Diagnose, und die Krankheit zählt zu den häufigsten Ursachen eines unerfüllten Kinderwunsches. Sie betrifft 10 bis 15 Prozent der Frauen zwischen Pubertät und Wechseljahren. Zum Vergleich, damit Sie eine Vorstellung davon haben: Die Prävalenz für Diabetes mellitus Typ 2 liegt in der Gesamtbevölkerung bei 9,8 Prozent. Weil Endometriose so wenig im öffentlichen Bewusstsein vorkommt, dauert es in der Regel mehrere Jahre, bis endlich eine Diagnose erstellt wird. Beträfe Endometriose vor allem die Prostata, sähe das vielleicht anders aus. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der SPD] Wir müssen mehr forschen, mehr aufklären und besser individuell beraten. Dafür bietet sich eigentlich ein Gespräch in einer gynäkologischen Praxis an. Allerdings zeigt die Studie „Jugendsexualität“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2020, dass 20 Prozent aller 17-Jährigen noch nie in einer gynäkologischen Praxis waren. Im Durchschnitt suchen Mädchen und junge Frauen mit 15 Jahren das erste Mal eine gynäkologische Praxis auf, 2015 lag der Durchschnitt noch bei 13 Jahren. Das ist ein bundesweites Thema, und da müssen wir insgesamt ran, um mehr individuelle Beratung zu ermöglichen. Wir sind insgesamt noch ganz am Anfang, was einen sachgerechten Blick auf geschlechtsspezifische Besonderheiten im Gesundheitssystem angeht. Die Endometrioseforschung ist dafür ein gutes Beispiel. Es gibt aber auch Fortschritte. Die Sonderauswertung des RKI von 2020 „Gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland“ rückt bisher vernachlässigte und tabuisierte gesellschaftliche Bereiche ins öffentliche Licht. Auch die immer lauter werdende Debatte zum Gender-Health-Gap lässt uns diesbezüglich zuversichtlich sein. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Anne Helm (LINKE)] Deswegen wollen wir in Berlin weiterhin die Familienplanungszentren, Fachverbände und erfahrene Träger bei ihrer Arbeit unterstützen. Auch da sind wir uns sicherlich einig. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] Wir wollen die Versorgungsforschung zur Endometriose stärken. An der Charité haben wir mit dem Endometriosezentrum bereits eine ausgezeichnete Einrichtung, die es zu erhalten und auszubauen gilt. Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verbessern, denn Betroffene brauchen schnellere und bessere Versorgung und müssen mit ihren Beschwerden endlich ernst genommen werden. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Derya Çağlar (SPD)] Unser Ziel muss also nicht sein, dass wir alle zu Endometrioseexpertinnen und -experten werden. Wir sind ja auch nicht alle Diabetesexpertinnen. Aber von Diabetes haben wir alle schon einmal gehört. Dieses Ziel müssen wir auch in Bezug auf Endometriose als eine der häufigsten gynäkologischen Erkrankungen stecken. – Ich danke Ihnen herzlich! [Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort.

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Christian Zander CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag hatte hier schon einen gewissen parlamentarischen Vorlauf. Wir haben im Dezember dazu eine Anhörung mit zwei Expertinnen im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und auch einen Antrag der FDP gehabt, der dort auch Grundlage war, der noch mal für eine weitere Beratung zurückgestellt worden ist. Insofern wird der Antrag, den wir jetzt gerade beraten, in gewisser Weise auch ein Ergebnis sein, weil er auch eine Weiterentwicklung ist. Insofern stimmt es nicht so ganz, was in der Begründung des Antrags steht: dass wir uns hier im Abgeordnetenhaus noch nicht näher mit diesem Thema beschäftigt haben. Auch wurde das Thema im Deutschen Bundestag erst kürzlich behandelt, da ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgerufen worden ist, der sehr gute Aspekte, in meinen Augen, beinhaltet. Dem werden Sie sicherlich auch zustimmen können, da viele Aspekte aus Ihrem Antrag sich auch in dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion befinden. Allerdings fehlen aus unserer Sicht noch ein paar Aspekte in dem Antrag, den wir hier heute besprechen. Dennoch sind viele gute und richtige Vorschläge in diesem Antrag enthalten, weshalb wir diesen Antrag unterstützen und ihm auch sehr wohlwollend gegenüberstehen. Denn die Anhörung im Ausschuss hat sehr deutlich gemacht, dass es einen großen Handlungsbedarf bei diesem Thema gibt, der nicht nur auf Bundesebene, zum Beispiel bei Verhütungsfragen und Abrechnungsfragen, besteht, sondern auch Berlin kann hierzu noch einen großen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten. Es wurde ja schon gesagt, dass die Endometriose eine der häufigsten Unterleibserkrankungen bei Frauen ist. Schätzungsweise bis zu 4 Millionen Frauen sind betroffen, und deshalb fordert die Union aus gutem Grunde auf Bundesebene eine nationale Strategie für den Kampf gegen Endometriose, wie es sie auch schon in anderen europäischen Ländern gibt. Ich finde es gut, dass Berlin mit diesem Antrag nun auch nachzieht und eine entsprechende Bundesinitiative fordert. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] Die Auswirkungen und die Symptome der Endometriose beziehen sich nicht nur auf starke Unterleibsschmerzen, sondern es kann, wie vorhin auch schon gesagt worden ist, zu Fruchtbarkeitstörungen, Blasenproblemen, Darmverschlüssen und auch zu neurologischen Krankheitszeichen wie Arm- und Beinschmerzen kommen. Das zeigt, dass es viele Symptome gibt, die deshalb auch nicht immer zu der Diagnose führen, dass eine Endometriose vorliegt und dass es deshalb in vielen Fällen viele Jahre dauert, bis die zutreffende Diagnose vorliegt. Das hat die fatalen Folgen, dass dann bereits oftmals irreversible Organschäden eingetreten sind und man den Betroffenen auch nicht mehr vollständig helfen kann. Genau deshalb ist es wichtig, zum einen die Ärzteschaft zu sensibilisieren und nicht nur Gynäkologinnen und Gynäkologen, und vor allen Dingen auch, die medizinische Ausbildung vor diesem Hintergrund anzupassen. Es sollte das Ziel sein, dass es auch dann frühzeitig gezielte Untersuchungen gibt durch Screenings, durch Ultraschall, ob eine Endometriose vorliegt oder dass man sie zumindest ausschließen kann. Schließlich ist es auch noch von Bedeutung, dass die Betroffenen selbst besser aufgeklärt werden und Menstruationsbeschwerden nicht einfach als solche hingenommen werden, sondern auch auf den Grund gegangen wird, ob eine Ursache dafür nicht die Endometriose sein könnte. Insofern fragen wir uns als CDU-Fraktion, weshalb im vorliegenden Antrag, anders als noch in dem Vorschlag der FDP oder auch im Antrag der CDU/CSU im Bund, die Forderung zu Aufklärungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger nicht enthalten sind. Gerade vor dem Hintergrund, dass Frau Prof. Dr. Mechsner in der Anhörung ausgeführt hat, dass es bereits eine fertig konzipierte Aufklärungskampagne für Schulen gibt, die jederzeit starten könnte, es aber dafür keine Finanzierung gibt, finde ich es wichtig, dass diese Forderung noch mal aufgenommen und das Ganze dann auch umgesetzt wird. Ich bin mir sicher, dass wir in der Ausschussberatung den Antrag an dieser Stelle also noch ein klein wenig ergänzen und optimieren können und dann zu einer guten Lösung kommen. Wir sollten auch noch einmal schauen, der Bund hatte erst kürzlich 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt, wie wir das auch noch ein bisschen ausweiten und die Mittel sinnvoll für Berlin nutzen können. Insofern finden wir den Antrag gut. Wir können uns damit identifizieren, würden aber noch die eine oder andere Ergänzung vorschlagen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE)]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin König das Wort.

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Bettina König SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An vielen Krankheiten erkranken sowohl Männer als auch Frauen. Andere Krankheiten treten hingegen geschlechtsspezifisch auf oder haben bei Männern und Frauen unterschiedliche Symptome und Verläufe. Lange war die medizinische Forschung einseitig auf den männlichen Körper ausgerichtet. Man ging davon aus, dass das Geschlecht bei Krankheiten keinen Unterschied macht. Man ging davon aus, dass Ursachen und Verläufe gleich sind und eine Differenzierung bei Therapien nicht nötig ist. Seit einiger Zeit weiß man, es macht sehr wohl einen Unterschied. Frauen erkranken anders und brauchen andere Therapien. Außerdem gibt es Krankheiten, die nur Frauen betreffen und die lange nur wenig beachtet wurden. Frauenspezifische Erkrankungen haben in der Medizin lange ein kaum zu erklärendes Schattendasein gefristet. Damit muss Schluss sein. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) und Oda Hassepaß (GRÜNE)] Die Unterschiede zwischen Mann und Frau müssen in der Gesundheitsforschung bei Therapien und Diagnoseverfahren berücksichtigt werden. Es ist an der Zeit, der Frauengesundheitsforschung in der medizinischen Forschung mehr Raum zu geben. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ein wichtiges Beispiel ist die Krankheit Endometriose. Dabei handelt es sich um eine üble Erkrankung, die ausschließlich Frauen betrifft. Bei den Erkrankten siedelt sich Gewebe, das nur innerhalb der Gebärmutter wachsen darf, außerhalb der Gebärmutter an. Die Krankheit betrifft 10 bis 15 Prozent aller Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter und ist damit die zweihäufigste gynäkologische Erkrankung. Wie meine Kollegen beide schon sagten: Es sind sehr viele Frauen bundesweit betroffen. Die Auswirkungen für die Erkrankten sind groß. Endometriose verursacht starke Schmerzen im Unterleib und oft auch Unfruchtbarkeit. Die immer wiederkehrenden starken Schmerzen schränken die Lebensqualität der betroffenen Frauen ein. Die Erkrankung kann auch zu Nachteilen in Ausbildung und Beruf führen. Endometriose bringt aber noch weitere Probleme mit sich. Zum einen ist die Diagnose der Erkrankung sehr schwierig. Sicher diagnostiziert werden kann Endometriose bisher nur über einen operativen Eingriff, nämlich über eine Bauchspiegelung in Vollnarkose. Dies führt dazu, dass die Krankheit oft erst nach Jahren diagnostiziert wird, und diese verzögerte Diagnose führt wiederum dazu, dass oft erst sehr spät mit der Behandlung begonnen wird und es dann mitunter für die Realisierung eines Kinderwunsches zu spät ist. Zum anderen sind die Ursachen, die zu Endometriose führen, überhaupt noch nicht klar. Die Behandlung konzentriert sich daher aktuell auf die Symptome, behebt aber nicht die Ursachen. Lange Zeit wurde die Endometriose in der Forschung wenig beachtet. Gerade einmal 500 000 Euro wurden in den letzten 20 Jahren zur Erforschung dieser Krankheit in Deutschland ausgegeben. Das ist sehr wenig. Es ist daher gut, dass der Bundestag kürzlich endlich eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel für die Erforschung von Endometriose beschlossen hat. Ich hoffe sehr, dass Endometriose damit langfristig in der Forschung den Stellenwert erhält, der erforderlich ist, um diese Krankheit zu verstehen. Auch aus dem Abgeordnetenhaus wollen wir Verbesserungen für die betroffenen Frauen auf den Weg bringen. Wir wollen, dass das Berliner Endometriosezentrum gefördert und ausgebaut wird. Wir wollen, dass die Weiterbildung der Ärzte zu dieser Krankheit gestärkt wird und dass Berlin im Bundesrat anregt, dass Deutschland eine nationale Strategie gegen Endometriose entwickelt, wie es übrigens in anderen europäischen Ländern schon längst der Fall ist. Damit wollen wir die Rahmenbedingungen zur Versorgung der Betroffenen auch hier aus Berlin heraus verbessern. Ich grüße an dieser Stelle meine ehemalige Kollegin Frau Dr. Jasper-Winter, die das Thema als Erste hier im Abgeordnetenhaus adressiert und uns sensibilisiert hat, hier etwas zu tun. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Mir ist wichtig, dass die Krankheit den Stellenwert bekommt, den sie angesichts der vielen leidenden Frauen verdient hat, damit es diesen Frauen besser geht, damit Ursachen gefunden und Therapien möglich werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Ines Schmidt (LINKE)]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Ubbelohde das Wort.

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Carsten Ubbelohde AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Nach elf Jahren Schmerzen, schrecklichen Symptomen und vielen unbeantworteten Fragen wurde schließlich Endometriose diagnostiziert. – Das ist ein nicht seltener, typischer Erfahrungsbericht einer betroffenen Frau zu einer Krankheit, die kaum jemand kennt, eine Krankheit, die weit über die mit einer Menstruation ohnehin verbundenen Beschwerden einhergeht. Blutungen bis in den Bauchraum, Blasenprobleme und sogar Darmverschlüsse sowie erhebliche psychische Belastungen können auftreten und ein Martyrium für die betroffenen Frauen, aber auch für die Partner und die gesamte Familie darstellen. Deshalb ist es aus Sicht der AfD-Fraktion richtig und notwendig, sich dieses Themas mit dem Ziel anzunehmen, diese Frauen mit ihrer chronischen Erkrankung endlich nicht weiter alleine zu lassen. [Beifall bei der AfD] Nicht nur die Patientinnen benötigen Aufklärung, sondern überhaupt erst mal eine Erklärung, was sie haben, weshalb sie nicht selten massive Beeinträchtigungen im Alltag erleben. Auch viele Frauenärzte suchen nicht systematisch nach einer Endometriose. Im September 2022 führte die Bundesregierung übrigens aus, dass es ihr ein besonderes Anliegen sei, die Betroffenen zu unterstützen. – Ach was! Das ist ja schön. Das ist gut zu wissen. Verbesserungen der Information und Aufklärung über diese Krankheit sind sicher genauso begrüßenswert wie die einen oder anderen Forschungsgelder. Aber überall dort, wo es für die Millionen betroffenen Frauen hätte konkreter werden müssen, verlieren sich die Aussagen der Bundesregierung in Allgemeinplätzen. Der Erkenntnis fehlen die Taten. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass zwei der antragstellenden nicht, oder besser gesagt, noch Koalitionsfraktionen, nun quasi bottom-up versuchen, ihre eigenen Parteifreunde in der Bundesregierung zum Jagen zu tragen. In der Tat ist auch der Bund in der Pflicht, aber das bitte in der richtigen Reihenfolge. Als Erstes ist im Land Berlin eine bedarfsorientierte Versorgungsstruktur mit Unterstützung der Forschung zu schaffen, [Beifall bei der AfD] damit der Bedarf dann gut diagnostizierter und informierter Frauen auch auf fruchtbaren leistungsfähigen Boden trifft. Es ist notwendig, die Grundlagenforschung in unserer Stadt unverzüglich zu fordern und auszubauen, damit Pilotprojekte zum Beispiel zu sekundärer Prävention Erfolg verheißen. Hier wird es Zeit, bei all den gelegentlich arg ideologisch geprägten Investitionen des Senates endlich die richtigen Prioritäten zu setzen. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Neue Anreizsysteme sind erforderlich. [Beifall bei der AfD] Bund und Länder müssen sich unbedingt mit dem derzeitigen Finanzierungssystem ärztlicher Leistungen beschäftigen. Wir, die AfD, haben bereits auf unserem Sozialparteitag auch für das Gesundheitssystem detaillierte weiterführende Vorschläge vorgestellt. [Beifall bei der AfD] Wo ärztliche Leistungen umfangreich Beratung erfordern, muss dies auch honoriert werden. Die Expertin in der Anhörung hier im Abgeordnetenhaus brachte es im Dezember auf den Punkt: Man habe im Korsett gedeckelter Honorare an sich nur ungefähr fünf bis acht Minuten Zeit und bräuchte regelmäßig aber eigentlich eine Dreiviertelstunde. Dieser Missstand muss endlich im Sinne der Patienten beendet werden. Die Gesundheitssenatorin wollte zudem das Thema Endometriose zu Recht auf der Gesundheitsministerkonferenz zur Sprache bringen. Ich bin gespannt auf ihren Bericht. Wir haben im Gesundheitsausschuss erfahren, dass Frauen heute durch ausbleibende oder sehr späte Geburten – Achtung! – wesentlich häufiger unter starken Menstruationsblutungen leiden und infolge die Wahrscheinlichkeit, eine Endometriose überhaupt zu entwickeln, laut Aussage der Charité deshalb um ein Vielfaches zugenommen hat. [Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)] Es ist schon fast zynisch, dass ausgerechnet die Fraktion diese Debatte heute priorisiert hat, die mit ihrer Politik seit Jahren wesentlich dazu beiträgt, dass eine kinderbejahende Familienplanung heutzutage sehr spät oder gar nicht mehr stattfindet. [Beifall bei der AfD] Sie sind dafür in gewisser Weise politisch mitverantwortlich, dass Frauen heute viel stärker von Endometriose betroffen sind als noch vor Jahrzehnten. [Beifall bei der AfD] Letztlich ist das Ausufern dieser Krankheit damit auch die Folge Ihrer ideologiegetriebenen, familienfeindlichen, wirklichkeitsfremden Politik. [Beifall von Robert Eschricht (AfD) – Christian Zander (CDU): Pfui!] Wir müssen in unserer Verantwortung als Volksvertreter zunächst einmal alles tun, um den betroffenen Menschen sofort, tatsächlich und pragmatisch zu helfen. Die AfD-Fraktion wird ihren Beitrag dazu – übrigens auch bei den Haushaltsberatungen – definitiv leisten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD – Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)]

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Dennis Buchner

Für die Linksfraktion hat die Kollegin Schmidt das Wort. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

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Ines Schmidt LINKE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Leute zu Hause! Die Rede eben von der AfD fand ich total frauenpolitisch; diese ganze Unterstützung gegenüber der Frau: Liebe Frauen, bleibt zu Hause, dann kriegt ihr diese Krankheit nie wieder! – Also haltet euch bitte an diesen Spruch von der AfD, ehrlich! [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] Wie kann denn eine andere Familienpolitik die Krankheit verändern? Was ist denn das für ein Quark? [Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)] Stellen Sie sich einfach vor, Sie krümmen sich vor Schmerzen, sodass Sie nicht mehr aufstehen können. Ihre Rückenschmerzen lassen keinerlei Bewegung zu. Der Gang auf die Toilette ist eine Qual. Die Schmerzen sind so stark, dass Sie Schweißausbrüche bekommen und Ihnen übel wird. Sie können nicht zur Arbeit, Sie können überhaupt nichts tun. Und jetzt stellen Sie sich vor, Sie ertragen diese Schmerzen regelmäßig, alle vier Wochen, mehrere Tage hintereinander, jahrzehntelang, immer während der Menstruation. Jede zehnte Frau kennt diese Symptome. Es ist die Endometriose, eine Erkrankung, über die fast nichts bekannt ist, aber an der bundesweit circa 4 Millionen Frauen leiden, und jährlich kommen 40 000 neue Diagnosen hinzu. Damit ist die Betroffenengruppe doppelt so häufig vertreten wie die des Diabetes Typ 2. Diabetes Typ 2 wird als Volkskrankheit bezeichnet, obwohl weniger Menschen betroffen sind als bei der Endometriose. Wir schicken Menschen mit Diabetes zu spezifischen Kuren, haben ganzheitliche, wissenschaftlich begründete Ansätze, aber bei einer reinen Frauenkrankheit haben wir weder eine Spezialisierung bei den Frauenärzten noch geeignetes Screening, noch können wir ihnen eine Kur anbieten. Wir geben so wenig Geld zur Erforschung und Behandlung der Krankheit aus, dass es mich fast sprachlos macht. Frauen leiden im Durchschnitt zehn Jahre an dieser Erkrankung, bis sie überhaupt erkannt wird. Wir reden nicht einfach von Menstruationsbeschwerden, sondern wir reden von jahrelangen Schmerzphasen, von eventueller Unfruchtbarkeit, von starken Menstruationsblutungen, von einer durchgängigen Hormontherapie. Welche Erkrankung, wenn sie auch Männer betreffen würde, würde mit so viel Gleichgültigkeit und Unwissenheit akzeptiert werden? Ja, es gibt auch die Leuchtturmprojekte der Endometriosezentren. Die sind auch toll, aber aufgrund der geringen Kenntnis über die Erkrankung in der Bevölkerung sowie bei den Gynäkologinnen selbst landen weniger als 50 Prozent der betroffenen Frauen überhaupt in diesen Zentren. Und sind wir mal ehrlich, so unter uns: Die wenigsten hier im Saal, ob Frau oder Mann, kannten vor dieser Debatte heute die Diagnose Endometriose, obwohl Sie alle ein Mädchen oder eine Frau kennen, die darunter leidet, nur weiß diese vielleicht selbst noch nicht, dass sie Zysten im Unterleib hat. Es ist dringend notwendig, von allen Seiten mehr Aufklärungsarbeit zu leisten. [Beifall von Anne Helm (LINKE)] Das Thema muss in die Öffentlichkeit. Forschungsgelder und ganzheitliche Therapien müssen her. Wir brauchen eine Strategie zur Früherkennung. Mädchen und Frauen sollen am Leben teilhaben und sich nicht monatlich tagelang mit Schmerzen verkriechen müssen. Aus diesen Gründen müssen wir gemeinsam etwas tun. Wir brauchen mehr Gelder für das Endometriosezentrum an der Charité, wir brauchen eine jährliche Fachkonferenz, wo Medizinerinnen, Politik und Verbände sich über die Gendermedizin austauschen, wir brauchen ein Endometrioseregister, [Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)] und vor allem brauchen wir eine Bundesregierung, die sich des Themas ernsthaft annimmt. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)] Auch wir sollten dem Vorbild Frankreichs folgen und eine nationale Strategie gegen Endometriose erarbeiten, die mit Haushaltsmitteln hinterlegt ist. Lassen Sie uns gemeinsam und überparteilich gegen die Frauenerkrankung Nummer eins vorgehen. Stimmen Sie dem Antrag im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den dann künftig für Gesundheit zuständigen Ausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 2.4: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 20 9-Euro-Sozialticket und 29-Euro-Berlin-AB-Ticket bis Ende 2023 verlängern Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0895 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier der Abgeordnete Ronneburg.

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Kristian Ronneburg LINKE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Links wirkt: Wie berechtigt unsere Forderungen nach einem bezahlbaren Nahverkehr waren, hat der Erfolg des 9-Euro-Tickets im vergangenen Jahr eindrücklich unter Beweis gestellt. Gerne wurde uns ja unterstellt, dass ein stark vergünstigter Nahverkehr keine Effekte zeigen würde, viel zu teuer wäre und stattdessen doch lieber in den Ausbau des Nahverkehrs investiert werden sollte. Beides ist richtig, beides muss möglich sein: ein stark vergünstigter Nahverkehr ohne große Hürden, der dazu einlädt, Bus und Bahn zu nutzen, und gleichzeitig ein stark ausgebauter Nahverkehr, genügend Wagen, motiviertes, gut bezahltes Personal, moderne Infrastruktur, attraktive Bahnhöfe, Sauberkeit und Sicherheit. [Beifall bei der LINKEN] SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke haben beim Thema bezahlbarer Nahverkehr seit 2016 geliefert. Der Preis des Sozialtickets wurde gesenkt, das Schülerinnenticket wurde kostenlos gemacht, das Azubi- und Jobticket wurde attraktiver gemacht, und wir haben Preisstabilität beim Semesterticket. Und wir haben nach dem Ende des 9-Euro-Tickets im Bund mit dem 29-Euro-Ticket und dem 9-Euro-Sozialticket für bezahlbaren Nahverkehr für die Berlinerinnen und Berliner gerade in Zeiten der Krise gesorgt und obendrein auch noch dafür, dass der Druck aufrechterhalten wird, dass eine Nachfolge für das 9- Euro-Ticket gefunden wird. Denn wir mussten ja eines feststellen: Das 9-Euro-Ticket wurde zerredet, die Ampel im Bund war zu mutlos, es rechtzeitig fortzuführen – stattdessen ewige Debatten über eine mögliche Fortführung, und am Ende kam nun das 49-Euro-Ticket dabei heraus: aus unserer Sicht, der Linken, völlig ungenügend, viel zu weit weg vom 9- Euro-Ticket, und dann auch noch ohne soziale Staffelungen beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Azubis; im Übrigen eine Position, die auch der Deutsche Bahnkunden-Verband teilt, der jedoch beklagt, dass nun die Länder eigene Angebote und soziale Staffelungen einführen wollen. Das ist zwar richtig, man würde sich wünschen, wir hätten wieder das 9-Euro-Ticket: alles gleich, niedrigschwelliger Zugang, ein einfaches System, sehr durchschaubar für jeden Einzelnen von uns. Jetzt haben wir eine direkte Konsequenz aus der Politik dieser Bundesregierung, sodass wir natürlich in Berlin weitere Vergünstigungen anbieten müssen, und ich sehe hier, im Rahmen des Abgeordnetenhauses, auch eigentlich eine breite Zustimmung für dieses Anliegen. Wir dürfen es also – und deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht – in Anbetracht der hohen Inflation nicht zulassen, dass diese Entlastungsmaßnahmen im Nahverkehr Ende April 2023 auslaufen. [Beifall bei der LINKEN] Vom 9-Euro-Sozialticket profitieren Berlinerinnen und Berliner mit Berlin-Pass, also Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, von Sozialhilfe, von Grundsicherung, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von Wohngeld sowie von Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder von NS-Ausgleichsrenten. Es ist eine konkrete, spürbare Entlastung für die Menschen in der Stadt mit wenig Geld, die von der Krise und der anhaltenden Inflation besonders betroffen sind. Deswegen fordern wir die Fortführung des 9-Euro-Sozialtickets und auch die Fortführung des 29- Euro-Berlin-AB-Tickets. Wir haben das gemeinsam noch als alte Koalition vereinbart und finanziell abgesichert. Jetzt sollte der nächste Schritt kommen: dass es durch den Senat geht und im VBB bestätigt wird. Wir haben hier keine Zeit, auf Koalitionsverhandlungen zu warten, und wir haben erst recht keine Zeit zu warten, bis hier ein neuer Senat steht. [Beifall bei der LINKEN] Ich darf vielleicht auch hinzufügen, es gibt ja bereits viele positive Entwicklungen. Wir konnten zur Kenntnis nehmen, der VBB-Aufsichtsrat hat am 9. März beschlossen, dass das Sozialticket auf einen Betrag von 9 Euro bis 19 Euro bis zum 31. Dezember gesenkt werden kann. Wir sind sehr optimistisch, dass wir möglicherweise noch als eine der letzten Amtshandlungen von Rot-Grün-Rot diese Verlängerung des Sozialtickets beschließen können. Aber was passiert dann eigentlich mit dem 29-Euro-Ticket? – Weiterhin gilt ja der Beschluss des VBB, wonach das Ticket nur bis maximal Ende April verlängert werden kann. In einer Woche wird der VBB darüber beraten, und ich gehe stark davon aus, dass auch dieses Angebot dann bis Ende des Jahres verlängert werden kann. Sehr verwundert kann man jedenfalls nur darüber sein, dass presseöffentlich verkündet wird, dass die BVG den Koalitionspartnern in spe mitgeteilt hat, dass sie dieses Ticket gar nicht fortführen könnten, man müsse ja ein neues technisches Vertriebssystem einführen. – Bastelt man da vielleicht schon an einer Legende, warum das 29-Euro-Ticket dann ab 1. Mai eingestellt werden muss? – Ich hoffe doch nicht. Ich hoffe doch, dass den Worten der Koalitionspartner in spe dann auch Taten folgen werden, und dass Sie sich auch heute in dieser Debatte hinstellen, ehrlich machen und den Berlinerinnen und Berlinern ganz klar sagen können: Wird es ab dem 1. Mai weiterhin in Berlin ein 29-Euro-Ticket geben, ja oder nein? Das ist heute die Gelegenheit dafür, hier reinen Tisch zu machen. [Beifall bei der LINKEN] Außerdem möchte ich noch auf einen letzten Aspekt aus unserem Antrag hinweisen: Wir brauchen unter dem Eindruck des 49-Euro-Tickets, das ab 1. Mai kommen soll, ein neues VBB-Tarifsystem. Vor allem müssen wir uns auch sehr schnell darüber verständigen, welche Angebote wir auf dem 49-Euro-Ticket aufsetzend dann einführen wollen. Beispielsweise können wir uns sehr gut vorstellen, das Deutschlandticket für Berlin-Pass-Inhaber auf 9 Euro zu senken, damit wir für bezahlbare Mobilität für den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit sorgen. Außerdem brauchen wir auch viele andere Lösungen, beispielsweise für das Semesterticket, auch das ist sehr wichtig, auch das muss gelöst werden. Also gehen wir entschlossenen Schrittes weiter voran und sorgen gemeinsam für dauerhaft bezahlbare Mobilität für die Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]

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Dennis Buchner

Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Friederici das Wort.

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Oliver Friederici CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie die Linksfraktion wahrscheinlich mutmaßlich aus Presse, Funk und Fernsehen erfahren hat, befinden sich CDU und SPD momentan in Koalitionsverhandlungen nach erfolgreichen Sondierungen. [Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Ich merke, Sie rufen schon wieder dazwischen, selbst das haben Sie nicht verstanden. Also ich erkläre es Ihnen noch einmal: Wir haben einen Wahlsieger, wir haben eine andere Partei, die führen jetzt Koalitionsgespräche. Sie gehören nicht mehr dazu. Es ist jetzt Ihr Recht, Dinge hier ins Parlament zu spülen, wo Sie glauben, dass möglicherweise etwas vergessen wird, oder wo Sie sich profilieren wollen. Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Sie selbst, auch wenn Sie hier manchmal sozialpolitische oder verkehrspolitische Themen kritisieren, regierten diese Stadt seit 2001 bis heute 16 Jahre als Partei Die Linke mit. Also fassen Sie sich da mal an die eigene Nase, wenn es irgendwo hakt und klemmt. [Beifall bei der CDU] Aber jetzt komme ich wieder zu dem Thema. [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] – Frau Helm, bewahren Sie Ruhe für den politischen Dialog der nächsten dreieinhalb Jahre mit uns als mutmaßlicher Koalition. [Zurufe von Tobias Schulze (LINKE) und Steffen Zillich (LINKE)] Ich sage es Ihnen mal ganz deutlich: Wir werden in der mutmaßlich absehbaren Koalition weiter den Weg gehen, dass wir uns in unseren Beratungsgruppen als CDU und SPD als Parteien der sozialen Marktwirtschaft, der sozialen Verantwortung und auch der sozialen Gerechtigkeit über dieses Thema unterhalten. Das sage ich Ihnen ganz deutlich. [Katina Schubert (LINKE): Das ist ja lächerlich!] – Ich weiß, Sie können es nicht ertragen, dass Sie vielleicht bald Opposition sind, [Katina Schubert (LINKE): Kein Problem!] aber hören Sie doch erst einmal zu, rufen Sie doch nicht immer dazwischen, hören Sie einfach zu, was ich Ihnen zu sagen habe. [Katina Schubert (LINKE): Wir sind hier im Parlament, nicht auf der Schulbank!] Ich fühle mich emotional immer herausgefordert, wenn Sie mir etwas zurufen. Ich antworte darauf in gebotener Milde, und je mehr Sie dazwischengerufen, desto lieber tue ich das. [Katina Schubert (LINKE): Also ja oder nein?] Deswegen sage ich es Ihnen noch mal, offensichtlich ist der Satz nicht angekommen: Wir befinden uns in Verhandlungen, wie wir die Mobilitätspolitik in Berlin gestalten, [Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] wie wir sozial in Berlin den Menschen helfen, die es brauchen, die nicht zu den Gewinnern einer erfolgreichen prosperierenden Stadt gehören, für die es notwendig und wichtig ist, dass wir sie mit einem entsprechenden Ticket versorgen, und dass sie künftig, auch als Form der Inklusion und Teilhabe, am Berliner öffentlichen Nahverkehr kostengünstig teilhaben werden. Ich darf Ihnen verraten, das haben wir sehr genau im Blick, [Katina Schubert (LINKE): Da sind wir sehr beruhigt!] und wir werden auch eine Lösung für diese Personengruppe hervorbringen, da brauchen Sie nicht wieder dazwischenrufen. [Kristian Ronneburg (LINKE): Weil wir keine Zeit haben!] Ich wundere mich eigentlich, welchen Ansatz Ihr Antrag hat, wenn ich Ihnen eine frohe, positive Kunde vermittle. Ich sage Ihnen ganz deutlich, wir sind da auf dem besten Weg. Wir bleiben nur sehr ruhig, und wenn Sie das noch ein wenig abwarten möchten, werden wir Ihnen das in der Ausschussberatung präsentieren, solange müssen Sie sich noch gedulden. [Steffen Zillich (LINKE): Sie hören sich schon wieder wie 2015 an!]

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Dennis Buchner

Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie Herrn Ronneburg von der Linksfraktion eine Zwischenfrage gestatten.

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Oliver Friederici CDU

Nein, ich lasse heute keine Zwischenfragen zu. Herr Ronneburg hat die Möglichkeit, danach als Abgeordneter im Verkehrsausschuss oder im Sozialausschuss zu fragen. – Ich darf Ihnen sagen, wir sind auf einem guten Weg. [Katina Schubert (LINKE): Einlullen hat schon 2015 nicht funktioniert!] Wir sind da sehr optimistisch, dass wir den Menschen helfen werden, die in dieser Stadt Hilfe benötigen, und dass sie diese auch bekommen werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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Dennis Buchner

Für die SPD-Fraktion hat dann die Kollegin Kühnemann-Grunow das Wort.

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Melanie Kühnemann-Grunow SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das 29-Euro-Ticket ist in Berlin in der Tat eine Erfolgsgeschichte, einerseits für die Verkehrswende, aber auch für den Klimaschutz in Berlin. [Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Das 29-Euro-Ticket hat in einem Winter voller Belastungen mit hoher Inflation und hohen Energiekosten für spürbare Entlastung gesorgt. Mit dem 29-Euro-Ticket haben wir als einziges Bundesland einen Anschluss an das 9-Euro-Ticket des Bundes geschaffen, andere Bundesländer warten seit August des vergangenen Jahres darauf. Berlin hat geliefert. [Beifall bei der SPD und der LINKEN] Daher teilen wir grundsätzlich das Anliegen der Linksfraktion in ihrem Antrag. Immerhin haben wir, das ist ja eben auch bei Herrn Ronneburg angeklungen, das 29- Euro-Ticket und das 9-Euro-Ticket gemeinsam eingeführt. Aber ich höre auch Herrn Friederici sehr deutlich zu, dass er neben dem Thema Wirtschaftlichkeit selbstverständlich auch das Anliegen angesprochen hat, dass wir in der Stadt auch einen sozialen Ausgleich schaffen wollen. [Anne Helm (LINKE): Also sehr deutlich fand ich das nicht!] Und ich freue mich, dass damit die CDU ein weiterer Partner im Parlament ist, der das Anliegen unterstützt. Vielleicht nur so viel: Die SPD hat sich in den Sondierungen mit der CDU bereits darauf verständigt, dass wir das 29-Euro-Ticket unbefristet und vor allem für alle Berlinerinnen und Berliner weiterführen wollen, nicht nur für ausgewählte Gruppen. [Beifall von Ülker Radziwill (SPD)] Ich kann also feststellen, dass es hier im Haus mindestens drei Fraktionen gibt, die die Verlängerung des 29-Euro-Tickets für alle unterstützen, egal, ob sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder selbstständig sind. [Katina Schubert (LINKE): Von der CDU habe ich das aber eben nicht gehört!] – Bleiben Sie doch mal cool und warten Sie ab! – Teilweise hört man ja das Argument, dass man nicht einzeln als Landesregierung für die Menschen in seinem Bundesland hätte tätig werden, dass wir lieber auf den Bund hätten warten sollen. – Aber ich sage ganz ehrlich: Was wäre gewesen, wenn wir auf die Ratschläge im September 2022 gehört hätten? – Das 49-Euro-Ticket wird jetzt zum ersten Mal kommen, das heißt, es hätte für sieben Monate, von Oktober des letzten Jahres bis zum April, kein 29-Euro-Ticket gegeben. Wir wissen, was das an Mehrbelastungen für die Berlinerinnen und Berliner dargestellt hätte. Auch verkehrs- und klimapolitisch war die Einführung des Tickets ein sinnvoller Schritt. Die Zahl der BVG-Abonnenten hat sich seit Oktober erstmals in der Berliner Geschichte auf über eine Million Abonnentinnen und Abonnenten erhöht. Das ist ein Erfolg. [Beifall bei der SPD – Beifall von Kurt Wansner (CDU)] In kürzester Zeit sind über 150 000 neue Abonnenten dazugekommen, die jetzt weniger Auto fahren. Wer die Verkehrswende will, der kann nicht gegen das 29-Euro-Ticket sein, und wer jetzt fordert, das 29-Euro-Ticket auslaufen zu lassen und auf spätere Initiativen des Bundes zu warten, legt die Hände in den Schoß und vertröstet die Berlinerinnen und Berliner im schlimmsten Fall auf den Sankt Nimmerleinstag. Das wollten wir im September des vergangenen Jahres nicht, und das wollen wir auch jetzt nicht. Für uns ist auch klar, wir streben diese Lösung unter dem Dach des VBB an. Wir finden es schade, dass es bei den bisherigen Festlegungen zum 29-Euro-Ticket im VBB immer nur temporäre Lösungen gab, aber wir stehen zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit im und mit dem VBB. So haben wir es in der Vergangenheit geschafft, dass die kreisfreien Städte in Brandenburg wie Cottbus oder auch Frankfurt (Oder) eigene städtische Tarife haben. Wir haben in Berlin, das ist auch schon genannt worden, das kostenlose Schülerticket eingeführt. Die gegenseitigen Bedürfnisse zu berücksichtigen und zu wertschätzen, ist genau der Umgang, den wir hier pflegen, den wir uns im VBB wünschen, aber auch in den Verhandlungen mit dem VBB. In diesem Sinne werden wir uns dafür stark machen, dass wir das 29-Euro- und das 9-Euro-Ticket weiterführen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Dennis Buchner

Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Wiedenhaupt das Wort.

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Rolf Wiedenhaupt AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr ist der Kernpunkt einer Mobilitätspolitik in einer Metropole wie Berlin. Leider sind wir davon meilenweit entfernt: Schlechte Taktung in den Außenbezirken, fehlende Pünktlichkeit, mangelnde Sauberkeit, vielfach nicht vorhandene Barrierefreiheit, zu wenig Bahnen und Fahrzeuge und veraltete Signal- und Bahntechnik führen dazu, dass viele Menschen den ÖPNV nicht nutzen können, obwohl sie es wollen. Insofern ist übrigens der am letzten Wochenende vorgestellte Masterplan der BVG ein richtiger Ansatz, um die Attraktivität zu steigern. Wenn wir mehr Möglichkeiten unterirdisch bauen, sprich oberirdisch Flächen und Ressourcen sparen, kann das ein richtiger und großer Wurf für Berlin sein. Das ist das 29-Euro-Ticket nicht. [Beifall bei der AfD] Alle Verbesserungen in den genannten Bereichen kosten Geld – viel Geld. Deshalb müssen wir uns vorher ehrlich machen und darüber reden, wie wir es finanzieren. Wir müssen – ich hoffe im Einvernehmen aller Fraktionen – höhere Regionalisierungsmittel vom Bund fordern, damit wir die Attraktivitätssteigerung schaffen. Wir müssen auch für Pendler, Radfahrer, Autofahrer und Fußgänger mitdenken. Auch sie erwarten, dass wir ihre Interessen berücksichtigen. Ich nehme mal das Thema Pendler auf: Das bisherige 29-Euro-Ticket ist eben nur auf den Tarifbereich AB beschränkt. Es verschlimmbessert die Pendlersituation, weil es für viele Brandenburger attraktiver ist, das ABC-Ticket, das teuer ist, zurückzugeben, mit dem Auto in die Stadt hineinzufahren und dann auf das billigere 29-Euro-Ticket umzusteigen. Seit Jahren fehlt hier die Abstimmung mit Brandenburg. [Beifall bei der AfD] Das heißt, dass das 29-Euro-Ticket strukturell falsch aufgelegt ist und nicht wirklich bei den Problemen des ÖPNV hilft. Wir geben aber zu, dass aufgrund der schweren politischen Fehler bei der Reaktion auf den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, jahrelanger finanziell falscher Finanzpolitik und der falschen Entscheidung einer CDU-Kanzlerin, Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke abzubauen, eine Inflationswelle entstanden ist, die viele Menschen vor kaum lösbare finanzielle Probleme stellt. Insofern sind eine finanzielle Entlastung des ÖPNV-Verkehrsteilnehmers und auch das Sozialticket grundsätzlich richtig. Wir brauchen aber eine strukturell bessere Ticketvariante im gemeinsamen Verkehrsverbund mit Brandenburg. Wir müssen uns zuvor ehrlich machen, wie wir die Strukturverbesserung und die Frage der Ticketpreise finanziell umsetzen wollen. [Beifall bei der AfD] Sehr verehrte Frau Regierende Bürgermeisterin! Wenn Sie wenige Tage vor einer solchen Debatte im Parlament spontan erklären: Ja, das 29-Euro- und das Sozialticket würden verlängert –, und gleichzeitig das Land Brandenburg sagt: Wir können das aber nicht vor 2024 umsetzen –, der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bisher gar nicht beteiligt ist und die BVG sagt: Wir können das organisatorisch digital gar nicht in die Fahrscheinautomaten einpreisen –, ist das ein einziger PR-Gag. Ich erinnere mich an den Alterspräsidenten, der in seiner tollen Rede [Zuruf: Oh!] zur Eröffnung des Parlaments gesagt hat, dass alle über diese Stadt lachen, weil immer nur politische Ankündigungen gemacht werden, die aber nicht handwerklich unterlegt werden, alles danebengeht und jeder nur noch vom nichtfunktionierenden Berlin spricht. Genau das ist hier der Fall, Frau Kollegin Giffey. [Beifall bei der AfD] Deshalb werden wir uns sehr genau anschauen, wie Sie mit der Ankündigung, die Sie hier reingebracht haben, umgehen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der eventuellen schwarz-roten Koalition! Wir werden uns auch anschauen, ob das nicht der erste schwere Fehler, sprich die erste Falschverkündung, der Mitglieder dieser Koalition sein wird und wieder nur politische Ankündigungen gemacht werden, die nicht umgesetzt werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]

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Dennis Buchner

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Hassepaß das Wort.

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Oda Hassepaß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Das deutschlandweite 9-Euro-Ticket zur Entlastung der Menschen für drei Monate im letzten Sommer war ein Meilenstein. Das ab Mai startende langfristige Deutschlandticket ist eine Revolution – eine Revolution für die Mobilitätsgeschichte dieses Landes, für eine Verkehrspolitik, die die Schwächsten schützt und das Klima schont – einfach, einheitlich und deutschlandweit. Für zukünftige Generationen wird es gar nicht mehr vorstellbar sein, dass der ÖPNV in Deutschland jemals teuer, kompliziert und nur regional organisiert war. Das lassen wir jetzt hinter uns. Wir Grünen sind begeistert, dass sich der Vorschlag eines 29-Euro-Tickets und eines 9-Euro-Sozialtickets für die Berlinerinnen und Berliner damals durchgesetzt hat. Das war eine wichtige Entlastungsmaßnahme, um die Zeit bis zur Einführung eines jetzt startenden Deutschlandtickets zu überbrücken. Viele Bundesländer beneiden uns dafür. Vielen Dank dafür an unsere grüne Verkehrssenatorin und ihr Team! Auch die weitere Verlängerung des 9- Euro-Sozialtickets bis Ende 2023, wie sie die Kolleginnen und Kollegen der Linken fordern, hat Bettina Jarasch zusammen mit Dr. Meike Niedbal bereits beim VBB erwirkt. Dafür gibt es grünes Licht. Dafür braucht es keinen Antrag mehr, denn das kommt. [Beifall bei den GRÜNEN] Für eine Verlängerung des 29-Euro-Tickets über den April hinaus als Berlin-Alleingang parallel zum Deutschlandticket bräuchte es allerdings noch einige Schritte: eine Tarifgenehmigung, die Zustimmung des VBB-Aufsichtsrats und auch eine Finanzierung. Die zusätzlichen Kosten dafür werden auf mindestens 270 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Unser grünes ÖPNV-Ziel ist jedoch, ein möglichst erfolgversprechendes und wirtschaftliches Ticketsystem zu etablieren. Erfolgversprechend ist es dann, wenn es über den AB-Bereich hinaus angeboten werden kann, denn nur dann ist es auch für die Pendlerinnen und Pendler interessant. [Beifall bei den GRÜNEN] Auch hier wurden die Voraussetzungen bereits geschaffen. Ab Mai wird es das besagte Deutschlandticket geben, und das ist fantastisch. Auf der Grundlage dieses attraktiven Deutschlandtickets, das 49 Euro kostet, wird das nochmals vergünstigte Jobticket angeboten werden können. Es ist zu erwarten, dass das Jobticket mit einem Arbeitgeberzuschuss für die meisten sogar deutlich weniger als 29 Euro kosten wird. Das lohnt sich also richtig und gilt in allen Tarifbereichen. Das ermöglicht wohnortnahen Zustieg. Die längeren Anfahrten bis in die nächste Tarifzone werden komplett überflüssig. Ich kann direkt in Bernau einsteigen und muss nicht erst bis nach Buch fahren. Nun profitieren nicht nur die AB-Innenstädter, und das begrüßen wir sehr. [Beifall bei den GRÜNEN] So schaffen wir eine zukunftsweisende Mobilität über die Landesgrenzen hinweg. Basierend auf dem Deutschlandticket kann es weitere Vergünstigungen mit sozialen Staffelungen zum Schutz der Schwächsten geben – Stichwort Sozialticket deutschlandweit, Stichwort Mitnahme von Kindern für Familien, Stichwort Vergünstigungen für Jugendliche, Azubis und Studierende. Berlin muss hier wie immer zukunftsweisende Impulse setzen. Auch an dieser Stelle gibt es bereits Tarifvorschläge der SenUMVK. Noch einmal deutlich: Die Entlastung der Berlinerinnen und Berliner durch das Übergangsticket war richtig und wichtig. Die bessere Lösung, jetzt, wo es das Deutschland-Ticket gibt, ist, dieses als Basis zu nutzen, um alle davon profitieren zu lassen. Starten wir gemeinsam die Revolution, zusammen mit dem Bund, den Ländern, dem VBB, der BVG und vor allem über Berlin AB hinaus! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Hauptausschuss. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 2.5: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 21 Volksentscheid ernst nehmen und Klima-Irrsinn verhindern: Am 26. März „Nein“ zu „Berlin 2030 klimaneutral“! Antrag der AfD-Fraktion auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/0902 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Hansel.

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Frank-Christian Hansel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Es geht jetzt um etwas sehr Ernstes, es geht um den harmlos daherkommenden Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“. [Beifall bei der AfD] Die Berliner Öffentlichkeit muss wissen, welche verheerenden Folgen bei einem Erfolg dieses Volksentscheids auf uns zukommen. Wir wachen dann nämlich am nächsten Morgen plötzlich alle als Geiseln der Klimakreuzzügler auf, die unser aller Wohlstand den Kampf ansagen. [Beifall bei der AfD – Zurufe und Johlen von den GRÜNEN] Es geht um nichts anderes als um unser aller Lebensweise. Die Klimakreuzzügler wollen Berlin nämlich total umkrempeln. [Zuruf von der LINKEN: Das ist eine Verharmlosung der Kreuzzüge!] – Ja, das ist doch Ihr heiliger Krieg! [Zuruf von den GRÜNEN] Wenn Monika Herrmann von den Grünen twittert, Freiheit und Eigenverantwortlichkeit seien Synonyme für eine unsolidarische, egoistische Gesellschaft und stellten kein überlebensfähiges Konzept dar, dann zeigt das, wohin die Reise gehen soll. [Zuruf von den GRÜNEN] Dazu gesellen sich Stimmen wie zum Beispiel von Regisseur Mario Sixtus, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: Wir brauchen nicht nur ein Klimaschutzgesetz, wir brauchen dazu auch noch eine Klimaschutzpolizei. Spätestens jetzt müssten eigentlich bei allen Menschen, die bei Verstand sind, die Alarmglocken läuten. [Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)] Wenn eine solche Klimaschutzsonderpolizeitruppe gegen renitente Bürger vorgehen würde, dann möchte ich mal wissen, ob am Ende möglicherweise auch Umerziehungslager stehen. [Beifall bei der AfD] Im Kern geht es nämlich darum: Bisher unverbindliche Klimaziele werden per Gesetz gültige und einklagbare Klimaverpflichtungen. Die sind weder realistisch machbar, das wissen Sie alle, noch finanzierbar. Zwei Beispiele: Würde man die komplette energetische Sanierung von 95 Prozent des Berliner Gebäudebestandes bis 2030 umsetzen, würde das um die 100 Milliarden Euro kosten. Das sind dann nämlich schon dreistellige Zahlen, Frau Senatorin! [Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)] Die Mieter, 85 Prozent der Betroffenen, müssten dazu vom Steuerzahler zusätzlich eine Dauersubvention bekommen, um dann auch die erhöhten Mieten dafür zahlen zu können. Einmalkosten zuzüglich laufender Dauersubventionen, das ist schlicht nicht finanzierbar. „2030 klimaneutral“ hieße auch, dass maximal noch 5 Prozent der heute in Berlin zugelassenen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor betrieben werden dürften. Der Rest muss abgewrackt oder durch E-Autos ersetzt werden. [Ronald Gläser (AfD): Unfassbar!] Diese gigantische Vernichtung von Vermögenswerten ist irre und unzumutbar. [Beifall bei der AfD] Die Kosten betrügen für diesen Wechsel grob geschätzt 40 Milliarden Euro. Dazu kämen 8 bis 10 Milliarden für die Ladeinfrastruktur. Die muss ja auch geschaffen werden. Um es klar zu sagen: Es geht nicht. Und was erfährt der Bürger? Was steht in den Abstimmungsunterlagen, die jeder Bürger ins Haus geschickt bekam? – Wachsweiche, wohlwollend vernebelnd schöne Worte! Der Senat halte das Volksbegehren nicht für zielführend. Es sei nicht geeignet, weil die Initiatoren des Volksentscheids die Handlungsoptionen des Landes fehleinschätzten. Das klingt so, als würde es nur noch ein paar Informationen bedürfen, und dann würde schon alles gehen, da müsse man ein bisschen nachsteuern, und dann würde alles klappen. – Nein, es geht nicht! [Beifall bei der AfD] Aber dieses Nein, liebe Berlinerinnen und Berliner, ist öffentlich gar nicht vernehmbar. Es gibt keine Plakate mit Nein, die sich gegen die teure, teils auslandsfinanzierte grüne Ja-Plakat-Kampagne richten, [Zuruf von den GRÜNEN: Mit Auslandsfinanzierung kennen Sie sich aus!] sodass der allerdings falsche Eindruck entsteht, es wären eigentlich alle dafür. [Tobias Schulze (LINKE): Was ist eigentlich mit Ihren Parteispenden?]

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Dennis Buchner

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihres Fraktionskollegen Herrn Laatsch?

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Frank-Christian Hansel AfD

Sehr gerne! – Finanziert wird die Kampagne, die etwa 1,2 Millionen Euro kostet, zu knapp 50 Prozent aus dem Ausland, konkret aus den USA, wo finanzstarke US-Stiftungen wie die Wenger-Danziger-Foundation, die Tides Foundation und die Eutopia Foundation insgesamt 431 000 Euro in das Projekt stecken. [Zurufe von Torsten Schneider (SPD) und Werner Graf (GRÜNE)] – Ich weiß doch, welche Frage kommt, weil sie genau richtig ist, weil sie in der Debatte gar nicht vorkommt. [Lachen von Torsten Schneider (SPD) – Zurufe von den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Wunderbar, dann lassen wir die Zwischenfrage jetzt einfach weg! [Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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Frank-Christian Hansel AfD

Es geht um die Auslandskampagne, und das sollte auch jeder wissen. Das ist nämlich bei der Parteienfinanzierung verboten. Hier haben wir eine Regelungslücke im Gesetz. Das müssten wir dann auch noch klären. [Zurufe von den GRÜNEN] Viele Berliner fragen sich bei der Durchsicht der Abstimmungsunterlagen, warum das Abgeordnetenhaus keine Stellungnahme abgegeben hat. Ich kann es ihnen sagen. Zu einem Nein des Senats konnten sich die ihn tragenden Fraktionen aus SPD, Linken und Grünen nicht selbst durchringen, weil Wahlkampf war und die drei Linksparteien keine Lust hatten, sich mit ihrer ökosozialistischen Basis anzulegen oder negativ aufzufallen. [Beifall bei der AfD] Wir als AfD lassen Ihnen das nicht durchgehen. Wir haben den Mut zur Vernunft und fordern hiermit CDU und SPD als die den neuen Senat tragenden Mehrheitsparteien auf, uns zuzustimmen und den Berlinern jetzt zu sagen, am Sonntag mit Nein zu stimmen. Dann hätten wir den Auftrag des Abgeordnetenhauses mit Würde erfüllt, um Schaden von den Berlinern abzuwenden. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Dennis Buchner

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Schneider das Wort.

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Torsten Schneider SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft zunächst einmal zu, dass das Berliner Abgeordnetenhaus – über die Motive kann man nur spekulieren – nicht innerhalb der dafür im Abstimmungsgesetz vorgesehenen Frist eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat. Insofern war das vorhin ein bisschen missverständlich formuliert. Wir haben das Gesetz weder unverändert übernommen noch eine Empfehlung, wie man sich zu dem Gesetz verhalten soll, abgegeben. Es trifft allerdings nicht zu, dass das in diesem Haus nur drei Fraktionen adressiert, sondern dieses Recht hatten alle Fraktionen dieses Hauses. Jetzt kann man vermuten, ob das was mit dem Wahlkampf zu tun hatte. Jedenfalls hat sich hier niemand mit einem Antrag innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Frist erklärt. Das wirft natürlich die Frage auf, warum heute ein solcher Antrag kommt. Da kann man nur sagen, damals nicht den Mumm gehabt und heute die Backen aufblasen. Da kann ich nur sagen, das ist Populismus. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] In der Sache geht es natürlich um eine große Frage, nach unserer Auffassung um eine der zentralen gesellschaftspolitischen Fragen und um eine Generationenaufgabe. Diejenigen, die schon im Analytischen anderer Auffassung sind, nenne ich klimapolitische Geisterfahrer, und damit meine ich ausdrücklich die AfD-Fraktion. Wir schätzen ein, dass die Umsetzung des in Rede stehenden Volksentscheides tatsächlich eine so große finanzpolitische Herausforderung darstellen würde, dass sie aus dem Berliner Haushalt allein nicht darstellbar ist. Ich weiß nicht, woher die Zahlen kommen, dass die energetische Sanierung des Berliner Gebäudebestandes rund 100 Milliarden Euro kosten würde. Ich verlasse mich auf die Einschätzung der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die ist der Auffassung, dass die Umsetzung der europäischen Rechtsetzung im Gebäudebestand in ganz Deutschland 254 Milliarden Euro kostet und dass wir dafür Kapazitäten im Baugewerbe von 160 000 Menschen brauchen. Das zeigt die Dimensionalität. Das heißt umgekehrt aber nicht, dass wir dieses wichtige Anliegen, das in dieser Stadt mutmaßlich Hunderttausende Menschen unterstützen werden, diese zentrale Einheit der zentralen gesellschaftspolitischen Fragen zu adressieren, in der Art und Weise diskreditieren dürfen, dass wir sie zu unmündigen Bürgern erklären. Es ist das Gegenteil der Fall. Wir müssen das ernst nehmen, zumal es unsere eigene Auffassung widerspiegelt. Deswegen verstehe ich Ihre Art und Weise zu argumentieren in keiner Weise. Das ist aber auch eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit in der gesamten Bundesrepublik, über die ich hier rede, nämlich: Wie finanziert man diese Aufgabe? Wie geht man jetzt in der Wie-Debatte damit um? – Ich will erst mal sagen: Es ist meiner Auffassung nach nicht schlau, permanent mit demselben Nischel gegen den gleichen Schober zu rennen. Ich nenne nur das Stichwort Gasumlage, ich kann auch sagen: Herr Kollege Habeck. – Das ist, glaube ich, nicht der richtige Weg. Es ist auch nicht klug, so zu tun, als müsse man zur Unterstützung aufrufen, weil wir noch in einer Ob-Debatte wären. Wir brauchen keinen Druck mehr von der Straße. Mein Eindruck ist, dass mindestens vier Fraktionen hier diese Aufgabe anzunehmen bereit sind und die Frage, ob mehr Klimaschutz, ob Priorisierung Klimaschutz, längst entschieden ist. Es geht um die Frage, wie wir das machen. Das ist die entscheidende Botschaft. Meiner Auffassung nach geschieht das, was ich Ihnen hier skizziere, bundesweit, weil es alternativlos ist. [Lachen bei der AfD – Ronald Gläser (AfD): Nichts ist alternativlos! – Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] – Ich finde Sie auch alternativlos, glauben Sie mir; alternativlos überflüssig! – [Beifall von Ferat Koçak (LINKE)] Wir werden zu Seitenfinanzierungen kommen müssen. Wir werden die Frage beantworten müssen, wie wir damit umgehen, dass die Kosten der Bewältigung sonst voll über Preise sozialisiert werden. Das ist doch klar. Das ist doch unvermeidlich. Noch nie hat die Verwirklichung einer so großen Aufgabe über den Haushalt stattgefunden. Ich meine nicht die Ursachen, ich meine die Wirkung, zum Beispiel beim Wiederaufbau nach dem Krieg, bei der Deutschen Vereinigung. Selbst bei den 100 Milliarden Euro mehr für Militärausgaben war dem Bund klar: Das kriegen wir nicht in unseren Kernhaushalt, weil dann die soziale Frage so scharf adressiert ist, dass es nicht möglich ist. Deshalb wird das bundesweit passieren, auch in Baden-Württemberg wird das passieren. Diese Logik gehört es zu überdenken in der Wie-Debatte. Hier sagen wir heute, wir nehmen ernst, was mündige Bürger uns auf den Weg geben, und versuchen alles Mögliche – unter den Einschränkungen, die hier klar sind: Kapazität und Finanzen – in der Umsetzung. Die Aufgabe ist adressiert, das Alleinstellungsmerkmal ist weg. Daran musste sich die SPD auch gewöhnen, als die CDU das Soziale erkannt hat, so wie die Grünen sich jetzt daran gewöhnen müssen, dass alle anderen das Grüne erkannt haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von den GRÜNEN: Schön wäre es!]

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Dennis Buchner

Für die CDU-Fraktion hat Kollege Evers das Wort.

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Stefan Evers CDU

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in einem sind wir uns meistenteils einig: Wir stehen in Sachen Klimawandel vor einer historischen Herausforderung. Die Auswirkungen des Klimawandels spüren wir immer stärker und ehrlicherweise auch in Berlin immer schneller. Auch für die AfD wird es eigentlich immer schwerer, ihn zu leugnen. – Zu Ihnen komme ich aber gerne später noch. [Lachen von Ronald Gläser (AfD) – Dr. Kristin Brinker (AfD): Wer leugnet denn den Klimawandel?] Gleichzeitig, und das macht die Situation so einzigartig, kommt noch der Angriff Russlands auf die Ukraine hinzu, also der Umstand, dass enorme Belastungen durch steigende Preise gerade im Energiebereich auf die Berlinerinnen und Berliner zugekommen sind. Ich glaube, es herrscht deswegen unter uns Konsens, dass wir die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnellstmöglich beenden müssen. Nur wenn wir jetzt richtig und im großen Maßstab handeln, werden wir die Herausforderungen des Klimawandels auch als Chancen für Berlin nutzen können. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Es geht beim Klimaschutz darum, unsere Stadt von Grund auf zu modernisieren und sie in eine nachhaltige Zukunft zu führen. [Beifall bei der CDU – Beifall von Torsten Schneider (SPD)] Ich kann Ihnen versichern, eine von der CDU geführte Koalition wird alles dafür tun, dass wir die Klimaziele Berlins schnellstmöglich erreichen. [Marc Vallendar (AfD): Alles! – Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)] Wir haben deswegen auch eine historische Kraftanstrengung verabredet. Wir haben in den Gesprächen mit der SPD einen Klima-Turbo eingelegt. Wir haben 5 Milliarden bis 10 Milliarden Euro zusätzlich für Klimaschutz und Resilienz verabredet und kommen damit vom Reden ins Machen, [Beifall bei der CDU] und das in einer Dimension, die es so noch in keinem anderen Bundesland unter keiner anderen Regierung gab. Wir begegnen der Klimanotlage entschlossen mit Innovation und mit Investitionen. Sie sehen, wir haben höchste Ambitionen. Doch zur Wahrheit gehört: Ziele müssen auch erreichbar bleiben. Deswegen ist unsere Haltung zum Volksentscheid auch genauso klar: Ja zu mehr Klimaschutz, aber nein zu einem Volksentscheid der falschen Versprechen. [Beifall bei der CDU – Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Das Gesetz, über das die Berlinerinnen und Berliner bei dem Volksentscheid am Sonntag abstimmen sollen, ist keine seriöse Klimapolitik. Das ist eine Wundertüte, bei der nicht einmal die Initiatoren wissen, was eigentlich drin steckt. Jeder, der am Sonntag sein Kreuz bei einem „Ja“ machen will, der muss sich die Frage stellen: Wollen wir wegen dieses Volksentscheids an Kindergärten, an Schulen, am Breitensport, an der Obdachlosenhilfe, am sozialen Wohnungsbau wirklich drastisch sparen – ja oder nein? [Zuruf von Kristian Ronneburg (LINKE)] Im Zweifel müssen am Ende Gerichte entscheiden, was Vorrang hat, und das kann niemand wollen. Wir wollen es jedenfalls nicht. [Beifall bei der CDU – Ronald Gläser (AfD): Es ist nie genug!] Selbst die Initiatoren schätzen die Kosten für die Umsetzung ihres Volksentscheids auf mehr als 100 Milliarden Euro. Wenn das so ist, ist Berlin in ein paar Jahren nicht klimaneutral, sondern ruiniert. Damit ist weder dem Klima noch der Stadt gedient. [Beifall bei der CDU] Ich will jetzt mal ganz davon absehen, dass wir vieles gar nicht regeln oder entscheiden dürften, was der Volksentscheid fordert. Es ist rechtlich gar nicht zulässig, dass wir morgen die Berliner Strom- und Wärmeerzeugung ausknipsen, und ich finde es ehrlicherweise auch ganz gut, dass wir die Berlinerinnen und Berliner weder im Kalten noch im Dunkeln sitzen lassen werden. [Beifall bei der CDU] Das wissen auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Auf Ihrem Parteitag hat Ihre Vorsitzende neulich gesagt, dass Sie ja eigentlich die ehrliche Partei hier im Raum seien. Wie weit die Ehrlichkeit reicht, sieht man am Verhalten Ihrer neuen Fraktionsvorsitzenden. – Liebe Frau Jarasch, bei der Gelegenheit erst mal herzlichen Glückwunsch zur Wahl! – Frau Jarasch vollbringt das Kunststück, gleichzeitig Senatorin in Regierungsverantwortung und Oppositionsführerin im Wartestand zu sein, gewissermaßen Dr. Jekyll und Mrs. Hyde auf Berliner Politikniveau. [Lachen von Bürgermeisterin Bettina Jarasch – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Sie schafft es, gleichzeitig als zuständige grüne Senatorin den Berlinerinnen und Berlinern ein Nein zum Volksentscheid ans Herz zu legen und auf den Straßen nach Kräften für ein Ja zu werben. – Liebe Frau Kollegin Jarasch, ehrliche Politik geht anders! [Beifall bei der CDU] Es gibt einen Unterschied zwischen Oppositionspolitik und opportunistischer Politik, aber vielleicht liegt in diesem Verhalten die Antwort darauf, warum die Berliner Grünen in der Klimabilanz der letzten sechs Jahre Regierungsbeteiligung eigentlich so wenig vorzuweisen haben. [Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)] Zum Abschluss will ich noch sagen: Was wir noch weniger brauchen als unredlichen Opportunismus, ist hetzerischer Populismus. Das gilt für Sie, liebe Kollegen hier rechts außen. Sie leugnen, dass es den Klimawandel überhaupt gibt. [Marc Vallendar (AfD): Nein, wir leugnen nur, dass wir ihn aufhalten können!] Für Ihre Partei ist der Klimawandel an sich schon eine Lüge. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Das ist doch Unsinn!] Man darf bei Ihnen frei heraus behaupten, dass die Erde innen hohl oder eine Scheibe ist, Sie leugnen die Wissenschaft und den gesunden Menschenverstand. [Jeannette Auricht (AfD): Sie erzählen Märchen!] Den Klimawandel erwähnen Sie nicht einmal als Feigenblatt in Ihrem Wahlprogramm. Sie müssen nicht glauben, dass es für uns infrage käme, einem Antrag aus Ihrer Partei zuzustimmen. Rechnen Sie insofern nicht damit, dass es aus unseren Reihen dafür Unterstützung gibt. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Torsten Schneider (SPD)]

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Dennis Buchner

Herzlichen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt Kollege Dr. Taschner.

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Dr. Stefan Taschner GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeit, Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels zu ergreifen, wurde uns erst diese Woche durch den jüngsten Bericht des IPCC noch einmal deutlich vor Augen geführt. Eindringlich wie nie zuvor fordert der Weltklimarat drastische Maßnahmen, denn das Tempo und die bisherigen Bemühungen reichen nicht aus. Mehr Tempo und konsequenteren und ambitionierteren Klimaschutz wünschen sich auch die Berlinerinnen und Berliner. Mehr als 260 000 von ihnen haben für das Volksbegehren der Initiative Klimaneustart Berlin unterschrieben und wünschen sich, dass unsere Stadt bereits 2030 klimaneutral wird. Ich prognostizierte, dass am Sonntag dieser Zahl noch mal deutlich steigen wird, am besten über die magische Quorumszahl von 608 000 Ja-Stimmen. [Beifall bei den GRÜNEN – Ronald Gläser (AfD): Das sind doch Lemminge!] Darüber, dass dieses Ziel sehr ambitioniert und nur schwer zu erreichen ist, besteht Einigkeit, doch dies allein darf aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Klimakrise kein Grund zur Ablehnung sein. Im Gegenteil, es muss uns Ansporn sein, noch eine Schippe draufzulegen. [Beifall bei den GRÜNEN] Und da geht noch mehr, da geht deutlich mehr! Gerade auf Bundesebene ändert sich nach 16 Jahren CDU-Stillstand endlich unheimlich viel an den Rahmenbedingungen hin zu einem ambitionierteren Klimaschutz. Auch die EU zieht nach und verschärft ihre Anforderungen. Nichts von diesen Rahmenbedingungen ist bisher in eine Studie zur Klimaneutralität in Berlin eingeflossen. Das heißt, wir haben eine ganz andere Baseline, wir können da ganz anders rangehen. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Elif Eralp (LINKE)] Seien wir ehrlich: Technisch wissen wir doch, wie wir die Klimaneutralität erreichen können. Sowohl in der Energiewende als auch bei der Wärme- und Mobilitätswende sind die Techniken doch vorhanden. Sie sind ausgereift und warten nur darauf, endlich eingesetzt zu werden. Auch bei der Umsetzung liegen uns schon lange genügend Konzepte vor, die genau beschreiben, wie wir diese Technologien zur Anwendung bringen und auf welche Partnerschaften wir setzen müssen, zum Beispiel mit dem Land Brandenburg. Woran es wirklich fehlt, ist die praktische Umsetzung. Hier gilt es nun, möglichst schnell voranzukommen und die Flaschenhälse zu beseitigen, [Beifall bei den GRÜNEN] zum Beispiel den Flaschenhals Fachkräfte. Hier muss dringend ein Sofortprogramm für Klimaschutzfachkräfte ins Leben gerufen werden. Aber eben auch Weiterbildungen für bestehende Fachkräfte müssen verpflichtend werden. Wir brauchen aber auch ein Verständnis, dass Klimaschutz nur dann effektiv vorankommt, wenn wirklich alle ihre Aufgabe erledigen und auch in ihrem Bereich tätig werden und genau dort Klimaschutz priorisieren und nicht ständig nur auf die Klimaschutzsenatorin schauen und sich ansonsten wegducken. [Beifall bei den GRÜNEN] Wir müssen den Menschen auch klar sagen, was es bedeutet, Berlin klimaneutral umzubauen, anstatt haltlose Versprechungen in jede Richtung zu machen. Wir müssen uns zu einer sozialverantwortlichen Klimapolitik bekennen und den Umbau auch so gestalten, dass wir die Menschen dabei mitnehmen. Ja, und am Ende werden wir auch Geld in die Hand nehmen müssen. [Torsten Schneider (SPD): Am Ende!] Aber das geht eben anders, als es jetzt Schwarz-Rot vormacht, die einfach einmal ohne irgendein Konzept einen Milliardenbetrag in den Raum hineinwerfen und dabei die wesentlichen Fragen vollkommen unbeantwortet lassen. Woher sollen denn die ganzen Milliarden plötzlich kommen? Bis wann wollen Sie diese Milliarden eigentlich ausgeben? Denn es macht schon einen Unterschied, ob Sie bis zum Ende der Legislaturperiode 5 Milliarden Euro ausgeben wollen oder bis 2045. Was wollen Sie denn eigentlich konkret finanzieren, vielleicht die Klimaautobahn der CDU? Nichts davon haben Sie bisher konkretisiert, auch Herr Evers wieder nicht. Das war doch eigentlich auch vollkommen klar. [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Denn was Sie damit erreichen wollen, ist doch, den Leuten vorzugaukeln, dass Ihnen Klimaschutz wirklich wichtig wäre. Das ist es aber leider nicht. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Liebe CDU! Da hilft Ihnen auch Ihr Ökofeigenblatt Danny Freymark nicht, dem ich persönlich seine Haltung abnehme. Das passiert doch nicht alles zufällig zwei Wochen vor dem Volksentscheid. Mit einem ähnlichen Trick hat damals Rot-Schwarz schon versucht, den Volksentscheid des Energietisches auszubremsen. Damals haben wir das zahnlose Bonsai-Stadtwerk gegründet, über das sich ganz Deutschland lustig gemacht hat. Doch Ihr Manöver ist viel zu durchsichtig, als dass es die Berlinerinnen und Berliner nicht erkennen würden, [Zuruf von Christian Gräff (CDU)] denn seriöse Klimapolitik schaut anders aus. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Letztendlich zeigt es uns ganz klar: Diese bevorstehende schwarz-rote Rücktrittskoalition braucht dringend den Druck eines erfolgreichen Volksentscheids, damit es in den nächsten drei Jahren eben nicht zum Stillstand oder sogar zum Rückschritt in Sachen Klimapolitik kommt. Insofern sollten alle Berlinerinnen und Berliner, denen Klimaschutz wirklich am Herzen liegt, sich am Sonntag am Volksentscheid beteiligen und für mehr Klimaschutz stimmen. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Dennis Buchner

Für die Linksfraktion hat der Kollege Koçak das Wort. – Der Kollege möchte keine Zwischenfragen. Das der Transparenz halber für das Protokoll.

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Ferat Koçak LINKE

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Wer den neuesten Bericht vom Weltklimarat auch nur überflogen hat, der kann dem nur zustimmen, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler festhalten, dass das Tempo und der Umfang der bisherigen Maßnahmen sowie die derzeitigen Pläne unzureichend sind, um den Klimawandel zu bekämpfen. Das bedeutet konkret: Wenn die aktuell geplanten Klimaschutzmaßnahmen in diesem Tempo fortgesetzt werden, wird sich um 2030 herum die globale Durchschnittstemperatur um 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter erhöht haben. Das bedeutet weitere Dürren, Überschwemmungen, Hitze, Hunger, Durst, Vertreibung und millionenfaches Leid. Die Zeit zu handeln ist jetzt. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Von den Folgen des Klimawandels sind in Berlin und weltweit Menschen mit geringem Einkommen am stärksten betroffen. Gleichzeitig verursachen die vermögendsten Teile der Bevölkerung pro Kopf die meisten Emissionen. Das reichste 1 Prozent der Welt verursacht etwa 17 Prozent aller Treibhausgase. Die reichsten 10 Prozent sind für fast die Hälfte der Emissionen verantwortlich. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung, also 4 Milliarden Menschen, kommt hingegen auf nur 12 Prozent der Emissionen. So leiden diejenigen am meisten unter der Klimakrise, die am wenigsten zu ihr beigetragen haben. Ambitionierter Klimaschutz ist daher auch eine soziale Notwendigkeit. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen muss sozial gerecht erfolgen. Es darf nicht sein, dass reiche Menschen sich freikaufen können, während ärmere Menschen noch mehr unter der Klimakrise leiden als ohnehin schon. Soziale Sicherheit und Klimagerechtigkeit gehören untrennbar zusammen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Deshalb fanden in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche zwischen den Initiatorinnen und Initiatoren des Klima-Volksentscheids und Vertreterinnen und Vertretern der Linken statt. Die Linke unterstützt das Anliegen des Volksentscheids „Berlin 2030 klimaneutral“, deutlich mehr Tempo beim Klimaschutz zu machen. [Zuruf von der CDU] Gerade große Städte wie Berlin stehen in der besonderen Verantwortung, voranzugehen und konkrete Maßnahmen entschlossen umzusetzen. Wir sind uns einig, dass die Sicherstellung bezahlbarer Mieten eine sehr hohe Priorität hat. Gemeinsames Ziel ist, bei der Beschleunigung der notwendigen energetischen Sanierungen, Bruttowarmmietenneutralität zu gewährleisten. Das ist soziale Klimapolitik. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Länder des globalen Nordens sind für den Großteil der CO -Ausstöße verantwortlich und damit Hauptverursa-2 cher sowie Profiteur der Klimakrise. Der globale Süden hingegen ist am stärksten von den Folgen der Klimakrise betroffen. Das heißt, nicht nur die Verantwortung für die Klimakrise ist ungleich verteilt, sondern auch ihre Folgen. Viele schwarze Menschen, indigene Menschen und Menschen of Color können die Klimakrise schon längst nicht mehr als Zukunftsproblem betrachten, denn sie erfahren die Folgen der Klimakrise schon heute. Durch extreme Wetterereignisse und Naturkatastrophen verlieren sie ihre Lebensgrundlage, ihr Zuhause oder ihr Leben. Es ist also unsere historische Verantwortung auch vor dem Hintergrund der Berliner Konferenz 1885, die die Grundlage für die Aufteilung Afrikas in Kolonien bildete, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Auch Menschen und Communitys in Berlin, die bereits in der Gesellschaft benachteiligt oder ausgegrenzt werden, sind strukturell stärker von der Klimakrise betroffen. Von Rassismus betroffene Menschen sind schon jetzt überproportional von Armut, Energiekrise und Wohnungsnot betroffen. Dazu kommen die Folgen der Klimakrise. Lassen Sie mich zusammenfassen: Auch in Zeiten multipler Krisen darf die Bekämpfung der Klimakrise nicht hintangestellt oder vernachlässigt werden. Die Natur gibt uns keinen Zeitaufschub. Wir müssen schnell handeln für eine Politik, die das Klima schützt, Kipppunkte vermeidet und im Rahmen einer sozialgerechten Klimapolitik mit breiter Akzeptanz den sozialökologischen Umbau vorantreibt. Jeder Schritt, der die herrschende Politik, egal in welcher Konstellation, unter Druck setzt, so schnell wie möglich den CO -Ausstoß massiv und radikal zu verrin-2 gern, ist ein guter Schritt, ist ein Schritt, um das Überleben der nächsten Generation zu ermöglichen. Es ist nicht zu spät. – Ich stimme mit Ja beim Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Lassen Sie mich noch eine Sache sagen. [Heiko Melzer (CDU): Ist doch alles gesagt!] Herr Evers, CDU! [Stefan Evers (CDU): Jawoll!] Sie sprachen die ganze Zeit vom Klimawandel. Es ist eine Klimakrise. Allein Ihre Wortwahl zeigt schon, dass mit der CDU konsequenter Klimaschutz in dieser Stadt nicht möglich ist. AfD! Die AfD ist eine Partei, die die Erderwärmung als Folge der Nähe der Sonne mit der Erde ansieht. Damit disqualifizieren Sie sich schon aus wissenschaftlichen Gründen, Klimapolitik überhaupt anzusprechen. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der AfD] Deshalb werden wir uns auch als Partei nicht Ihrem Antrag anschließen. Ich möchte abschließend noch eine Sache sagen: Allen Musliminnen und Muslimen in diesem Saal, in Berlin, weltweit, wünsche ich und wünscht meine Linksfraktion einen friedlichen und gesegneten Fastenmonat Ramadan. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die antragstellende Fraktion, das ist die AfD-Fraktion, hat die sofortige Abstimmung beantragt. Wer den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/0902 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen kann es dementsprechend nicht geben. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Gesetz zur Verstetigung der Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Berliner Landesverwaltung Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. März 2023 Drucksache 19/0905 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0720 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. Widerspruch höre ich dazu nicht. – Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0720 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0905 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Faktion, die SPD-Faktion, die Grünen- und die Linksfraktion sowie die AfD-Fraktion. Gegenstimmen und Enthaltungen kann es entsprechend nicht geben. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 4: Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin und des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. März 2023 Drucksache 19/0906 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0772 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0772 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit Änderung. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0906 mit Änderung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linke und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen und Enthaltungen kann es entsprechend nicht geben. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 5: Drittes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise im Bereich des Hochschulrechts Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. März 2023 Drucksache 19/0907 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0867 Zweite Lesung in Verbindung mit lfd. Nr. 10: Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei hochschulischen Prüfungen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 1. März 2023 Drucksache 19/0888 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0866 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, sodass wir direkt zur Abstimmung kommen. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0867 – Drittes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise im Bereich des Hochschulrechts – empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion der CDU und die AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0907 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Enthaltungen kann es nicht geben. Damit ist der Gesetzesantrag mit SPD, Grünen und Linke angenommen. Zu dem Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0866 – Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei hochschulischen Prüfungen – empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion der CDU und die AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0888 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen und Linke. Gegenstimmen? – Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist auch der Antrag so angenommen. Tagesordnungspunkt 6 war Priorität der Fraktion der SPD unter Nummer 2.2. Ich rufe auf lfd. Nr. 7: Drittes Gesetz zur Änderung des Rechnungshofgesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0903 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den künftig für Rechtsangelegenheiten zuständigen Ausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 8: Wahl von vier Abgeordneten zu Vertreterinnen und Vertretern Berlins für die 42. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln Wahl Drucksache 19/0813 Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages und wird alle zwei Jahre einberufen. Nach der Satzung des Deutschen Städtetages sind als Vertreter Berlins für die nächste Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vier Abgeordnete durch das Abgeordnetenhaus zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen, die der d’Hondt-Verteilung entsprechen, entnehmen Sie bitte der Ihnen als Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Liste. Danach werden zur Wahl vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Christian Gräff von der Fraktion der CDU, Herr Abgeordneter Stephan Schmidt von der Fraktion der CDU, Frau Abgeordnete Franziska Becker von der Fraktion der SPD und Frau Abgeordnete Antje Kapek von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl en bloc mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer also die vier Genannten wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind diese vier Abgeordneten zu Vertretern Berlins für die 42. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages gewählt – herzlichen Glückwunsch! Tagesordnungspunkt 9 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 10 wurde bereits in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 5 behandelt. Die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0904 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Überweisung der Verordnung über Abweichungen von den Fahrzeug- und Besetzungsregelungen für Einsatzmittel des Rettungsdienstes in besonderen Lagen an den künftig für Inneres zuständigen Ausschuss. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen. Ich darf aufrufen lfd. Nr. 15: Tierschutz droht der Zusammenbruch: Tierheim Berlin unbürokratisch bei den Energiekosten unterstützen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0730 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Vallendar.

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Marc Vallendar AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die durch die gescheiterte Energiewende und die Sanktionspolitik infolge des Ukrainekriegs massiv gestiegenen Energiekosten stellen nicht nur für die Menschen in unserer Stadt eine enorme Belastung und Herausforderung dar. Auch dem Tierheim Berlin bereitet die Energiekrise massive Probleme. Meine parlamentarische Anfrage vom 7. Oktober 2022 ergab, dass für das Tierheim mit einer Verdreifachung der Stromkosten im Jahr 2022 auf mindestens 350 000 Euro zu rechnen sei. Das Tierheim Berlin erwartet zudem einen Anstieg der Gaskosten von 100 000 Euro auf 250 000 Euro. Deutschland ist im Jahr 2022 Weltmeister beim Strompreis gewesen. 40,6 Cent pro Kilowattstunde zahlt der durchschnittliche Verbraucher. Zum Vergleich: In Frankreich sind es gerade mal 21 Cent. Mit den steigenden Energiepreisen steigt auch die Inflation, und damit steigen auch die Kosten von Tierarztbehandlungen. Diese wurden durch die Anpassung der Gebührenordnung um 100 Prozent erhöht. Die Tierfutterkosten wachsen neben den Lebensmittelkosten im Supermarkt auch unaufhörlich. Im September letzten Jahres lag der Wert für den Verbraucherpreisindex schon bei 116,6 Punkten. Die Preise sind im Vergleich zum Referenzjahr 2015 um circa 17 Prozent gestiegen. Auch die Kette Futterhaus bestätigt Preiserhöhungen von bis zu 10 Prozent auf Tierfutter. Und der Staat? – Der profitiert von ungeahnten Mehreinnahmen durch die Verbrauchersteuer. Je teurer die Produkte, umso höher die Einnahmen durch die Mehrwertsteuer. Inflation lohnt sich für den Staat, nicht aber für den Verbraucher und auch nicht für die Tiere. [Beifall bei der AfD] Bereits jetzt ist das Tierheim durch die Auswirkungen der Coronakrise, die Anpassung der Gebührenordnung der Tierärzte, durch den Inflationsdruck und die gestiegenen Mindestlöhne an der finanziellen Belastungsgrenze. Nach Auskunft des Tierschutzbundes sind Tierheime aktuell bereits überfüllt mit Tieren, die während der Pandemie angeschafft wurden und nun abgegeben werden. Angesichts der zunehmend angespannten finanziellen Lage vieler Berliner droht zudem eine weitere Abgabewelle von Tieren, weil sich die Besitzer ihre Haustiere schlicht und einfach nicht mehr leisten können. In dieser ohnehin angespannten Lage wird das Tierheim Berlin nicht in der Lage sein, ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung seine wichtigen Aufgaben im erforderlichen Maße erfüllen zu können. Und auch um dem in Artikel 20a GG verankerten Tierschutz weiterhin gerecht zu werden, muss aufgrund dieser Entwicklung in der aktuellen Zeit eine rasche und unbürokratische Unterstützung stattfinden. Wir müssen anerkennen, dass Tierheime eine kommunale Pflichtaufgabe erfüllen und dafür leistungsstarke Strukturen erhalten bleiben müssen. Mit unserer Forderung greifen wir den Ruf des Tierschutzvereins für Berlin auf, der bereits im Oktober des vergangenen Jahres eine Energiepauschale vom Senat gefordert hat. Gerade für exotische Tiere muss eine Temperatur von 25 bis 28 Grad kontinuierlich gewährleistet werden. Das treibt die Energiekosten weiter in die Höhe. Lassen Sie uns daher als Tierfreundeparlament schnell und unbürokratisch handeln! [Beifall bei der AfD] Lassen Sie uns auch bedenken, dass es jetzt schon die ersten Fälle gegeben hat, dass die Veterinäre des Landes Berlin Fundtiere nicht mehr im Tierheim Berlin abgeben konnten oder zurückgewiesen wurden. Die Folge war, dass die Veterinäre jetzt in Brandenburg suchen müssen, ob sie dort jemanden finden, der Fundtiere aufnehmen kann. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wir müssen natürlich auch die finanziellen Leistungen, die wir dann dem Tierheim zukommen lassen, mit der Bedingung verknüpfen, dass das Tierheim Berlin wieder Fundtiere in Berlin annimmt. Deswegen: Lassen Sie uns im Ausschuss, der noch zu bilden sein wird, gerne darüber verhandeln, wie hoch die Energiepreispauschale sein sollte! Aber lassen Sie uns die Energiepreispauschale bitte auf den Weg bringen! Das Tierheim Berlin braucht sie, und die Tiere in Berlin warten darauf. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Dennis Buchner

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Lüdke das Wort.

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Tamara Lüdke SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der AfD ist leider kein Thema zu schade, um es – auch hier in diesem Antrag – dazu zu missbrauchen, ein angebliches Scheitern der Energiewende herbeizureden, die Sanktionspolitik des Bundes zu kritisieren, nur um wieder einmal zu verschweigen, dass die steigenden Energiekosten schlussendlich die Folge eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von Russland gegen die Ukraine sind. [Beifall bei der SPD – Ronald Gläser (AfD): Haben Sie mal zugehört? – Weitere Zurufe von der AfD] Mit einem kleinen Seitenhieb gegen die Gebührenordnung für Tierärzte haben Sie auch noch mal mit aufgelistet, wie egal Ihnen eigentlich gute Arbeitsbedingungen in der Veterinärmedizin sind. Und um dem Ganzen noch einen oben draufzusetzen, stellen Sie diesen Antrag – scheinbar dringlich gemeint; Sie haben gerade noch einmal darauf verwiesen, denn es muss ja unbürokratisch passieren – im Dezember und lassen den dann aber vier Monate einfach liegen, anstatt ihn bereits in die Ausschüsse und in die Beratung zu bringen. Ich kann nicht verstehen, dass Ihnen das nicht mal peinlich ist. Es kann nur ein schlechter Scherz sein. [Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD] Was ohnehin komplett fehlt und auch in der Rede gerade gefehlt hat, ist ein Dankeschön. Danke dafür, dass der Tierschutzverein für Berlin bereits seit 1841 die Aufgabe übernimmt, sich um verlassene Haustiere zu kümmern. Dabei basiert der Ablauf im Tierheim zu größten Teilen auf ehrenamtlicher Zeit und Spenden, die die Berlinerinnen und Berliner bereit sind zu geben. Das Tierheim ist nicht nur die Sammelstelle, die wir als Land und auch als Bezirk finanziell unterstützen. Das Tierheim ist auch viel mehr als eine PR-Kulisse für niedliche Katzenbilder. Das Tierheim leistet wichtige Kampagnenarbeit zum Umgang mit Tieren. Es vergibt Kastrationsgutscheine, damit unsere Straßen nicht mit irgendwelchen streunenden Miezen überfüllt sind. Das Tierheim organisiert eine Weihnachtsfeier extra für Tiere. Und im Tierheim – meine Lieblingsaktion – lesen schüchterne Kinder scheuen Katzen aus Büchern vor. Es gibt noch so viele weitere Beispiele dafür, warum wir nicht nur das größte, sondern auch das großartigste Tierheim Europas haben. [Beifall bei der SPD] Weil wir das wertschätzen, sind wir selbstverständlich – übrigens direkt – in Kontakt mit dem Tierheim Berlin und in einem regelmäßigen Austausch, um den Fluss von konkreten Hilfeleistungen zu organisieren – bezüglich Energiepreissteigerungen, in der Vergangenheit auch schon zur Sanierung der Gebäude und zur Deckung der Kosten. Zusätzlich unterstützen wir bereits die Tiertafel, um zu verhindern, dass die Berlinerinnen und Berliner ihre Tiere abgeben müssen. Kurzum: Ihr Antrag ist überflüssig. Sie wissen es wahrscheinlich schon längst selbst; ansonsten hätten sie ihn auch nicht so lange liegen lassen. – Ich möchte die Situation aber noch dazu nutzen, um hier dafür zu werben, dass man sich ein Tier wirklich nur mit großem Bedacht anschaffen sollte. Wir müssen anerkennen, dass Tierheime nicht nur eine kommunale Pflichtaufgabe erfüllen. Wir müssen außerdem verstehen, dass Tiere nicht als Gegenstände angeschafft und dann entsprechend wieder abgegeben werden können, sondern dass sie als gleichberechtigte Lebewesen in einen Haushalt einziehen, dass sie dort ein Recht auf gute Lebensbedingungen, also auf eine artgerechte Haltung haben und nicht allein unseren persönlichen Bedürfnissen, unserer Unterhaltung oder der Erfüllung von irgendetwas dienen. [Beifall bei der SPD – Beifall von Björn Wohlert (CDU)] Das gilt für einen niedlichen Hund, und es gilt auch für die exotische Bartagame. Sie sind nicht Accessoire und auch nicht Einrichtungsgegenstand, sie sind eine langfristige Verpflichtung, und die kann auch noch sehr viel Freude bereiten. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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Dennis Buchner

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Freymark das Wort.

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Danny Freymark CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier einen Antrag vorliegen, der, ehrlich gesagt, maximal obsolet und gar nicht notwendig ist. Wenn Sie auch nur einmal mit dem Tierheim Berlin gesprochen oder sich bei der zuständigen Senatsverwaltung erkundigt hätten, dann wüssten Sie, dass die von Ihnen genannten 150 000 Euro bereits zugesagt, bewilligt sind. Das heißt, die von Ihnen hier dargestellte Energiekrise gibt es in diesem Kontext nicht. Ich glaube, Sie wollten über die Energiekrise im Allgemeinen reden, die Chance nutzen, sich dabei besonders gut darzustellen. Es ist leider nicht gelungen, weil Sie schlichtweg Ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Trotzdem will ich auch die Gelegenheit nutzen, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tierheims Berlin zu danken, all den ehrenamtlich Engagierten, die dort vor Ort sind, weil es wichtig und richtig ist, für das Tierheim, für das Tierwohl in der Stadt zu kämpfen, zu werben und Tiere als wichtige Bestandteile unserer Gesellschaft, als Partnerinnen und Partner zu betrachten. Deswegen ist es auch eine Aufgabe des Parlaments, in Zukunft sicherzustellen, dass diese gute Arbeit wertgeschätzt und fortgeführt werden kann. Ihren Antrag können und müssen wir zwangsläufig ablehnen. Die Idee ist vielmehr, dass Sie ihn eigentlich zurückziehen, sich dafür entschuldigen [Lachen und Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] und deutlich machen, dass Sie hier einen Antrag gestellt haben, der gar keine Grundlage hat, dass Sie auch im vorpolitischen Raum wiederholt, nachweislich sich nicht gekümmert haben, sondern hier einen Antrag für das Schaufenster gestellt haben. Ich bedauere das, finde das schade, danke aber dafür, dass wir im Parlament einen eindeutigen Konsens dafür haben, das Tierwohl in Berlin zu stärken. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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Dennis Buchner

Herzlichen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Dr. Taschner.

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Dr. Stefan Taschner GRÜNE

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Tierheim Berlin versorgt täglich etwa 1 300 Tiere; mal sind es deutlich weniger, wenn wie in Coronazeiten ganz viele Berlinerinnen und Berliner sich so ein Haustier wünschen und da auch auf das Tierheim zugehen, oder es sind eben auch deutlich mehr, wie in den letzten Monaten wohl leider viele ihre Coronatiere beim Tierheim abgegeben haben. Um an der Stelle vielleicht noch die nicht korrekten Aussagen der AfD aufzuklären: Das Tierheim Berlin nimmt selbstverständlich Fundtiere – alle – weiterhin an, und auch bei den Sicherstellungen wird zwar eine Priorisierung vorgenommen, aber auch diese Tiere kommen unter. So wird es eben auch mal voll im Tierheim, in den Hundehäusern, in den Katzenhäusern, im Kleintierhaus, aber vor allem im Exotenhaus. Denn insbesondere das Exotenhaus ist derzeit stark im Fokus. Dort tummeln sich Schildkröten, Bartagamen, aber auch meterlange Würgeschlangen, die dort ihr Leben verbringen, weil sie entweder dort abgegeben wurden oder ihren Haltern wegen tierschutzwidriger Haltung die Haltung entzogen wurde. Insbesondere diese Exoten brauchen es schön kuschelig warm, bei Temperaturen von mindestens 25 bis 28 Grad. Damit diese Heizkosten das Tierheim nicht in absolute, existenzielle Not bringen, hat der Tierschutzverein schon sehr stark vorausschauend in der Vergangenheit gehandelt, geplant und gebaut, und zwar mit einer Wärmepumpe für die Exoten und einer Solaranlage, die mehr oder weniger das komplette Dach des Tierheims belegt. Womit keiner rechnen konnte, ist, dass leider immer mehr Exoten im Tierheim ankommen und somit sich auch der Energiebedarf deutlich erhöht hat. Es ist deswegen gut, dass die Energiekostensteigerungen Gegenstand von Gesprächen waren zwischen dem Tierheim und der Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verbraucherschutz und jetzt geprüft wird, wie die Förderung des Tierheims, aber auch anderer Tierschutzorganisationen wie der Tiertafel weiterhin möglich ist, und vor allem, wie das weiter ausgebaut werden kann. Da ist mein Appell an Sie, Tamara Lüdke und Danny Freymark: Setzen Sie sich bitte in den Koalitionsverhandlungen dafür ein, dass diese Förderung, die wir seit der grünen Regierungsbeteiligung endlich mal auf den Weg gebracht haben, jetzt nicht einschläft, sondern dass sie konsequent fortgeführt wird! Sorgen Sie dafür, dass das Tierheim weiterhin darin bestärkt wird, den erneuerbaren Weg zu gehen und sich auch unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen. Denn auch hier sollte der neue Senat den eingeschlagenen Weg weitergehen, denn damit schützt das Tierheim nicht nur das Klima, sondern sorgt auch für bezahlbare Energiepreise und kuschelige Temperaturen für seine Tiere. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tamara Lüdke (SPD)]

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Dennis Buchner

Für die Linksfraktion spricht die Kollegin Seidel.

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Katrin Seidel LINKE

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Um es gleich vorweg zu sagen: Ich kann an das anschließen, was fast sämtliche meiner Vorredner gesagt haben. Der Tierschutz in Berlin bricht nicht zusammen, wie Ihr Antragstitel suggeriert. Wir haben eine hervorragende Tierschutzbeauftragte und ihren Stab, die unter anderem darauf achtet und dafür sorgt und in deren Haushalt übrigens die Mittel für die Tiertafel 2022 auf 95 000 Euro und 2023 auf 98 000 Euro aufgestockt wurden, damit in Zeiten von Kostenexplosionen auf allen Ebenen viele Menschen die Möglichkeit haben, ihre Tiere weiter zu halten und eben nicht aus Kostengründen im Tierheim abgeben müssen. Aber Sie beziehen sich in Ihrem Antrag sowieso nicht auf den Tierschutz, sondern es geht tatsächlich nur um die Energiekosten und deren Begründung. Ganz klar ist, dass die Energiekostenexplosion vor dem Tierheim keinen Halt macht. Es ist schon gesagt worden: Gerade bei exotischen Tieren in Aquarien und Terrarien kann die Temperatur nicht einfach heruntergedreht werden. – Das ist völlig klar. Genau deshalb gibt es auch seit Langem Gespräche zwischen der Senatsverwaltung und dem Tierheim. Verschiedene Abgeordnete sind ebenfalls involviert und im Bilde, und ich darf gesichert mitteilen, dass das Tierheim und auch der Tierschutzverein Berlin-Brandenburg hier das Engagement der AfD nicht brauchen. Die Finanzierung des Tierheims wird durch verschiedene Säulen realisiert, in geringem Umfang auch vom Senat, hauptsächlich aber durch den Bezirk Lichtenberg und durch Spenden. Es wird zeitnah eine nachhaltige Lösung geben, um die Kostensteigerung abzufedern. Verschiedene Möglichkeiten werden gerade geprüft, denn natürlich braucht es ein rechtssicheres Verfahren, das auch vor dem Rechnungshof Bestand hat, und das kann im Übrigen auch für andere im Tierschutz aktive Vereine möglich sein und angewendet werden. Wir sind sehr stolz auf das Tierheim Berlin, das eines der größten und modernsten in Europa ist und in dem eine hervorragende Arbeit gemacht wird, und das insbesondere auch in Zeiten mit großen Herausforderungen, wie etwa in der Coronapandemie – das wurde gesagt – oder immer nach Feiertagen, an denen viel geschenkt wurde, an denen viele Menschen unbedarft, ich würde auch sagen, in verantwortungsloser Art und Weise, Tiere anschaffen oder verschenken, die dann im Tierheim landen – erst nachdem die Tierhalter gelernt haben, dass Tierhaltung eben auch Zeit, Geld und Platz kostet und insbesondere eine ordentliche Vorbildung. Mein Vorschlag für mehr Tierschutz in Berlin wäre eine Bildungskampagne, die präventiv aufklärt, was artgerechte Tierhaltung bedeutet, bevor Tiere und Tierhalter in ihrem Zusammenleben völlig überfordert sind und bevor das Tierheim aus allen Nähten platzt. Es wurde mehrfacht gesagt: Es gibt viel zu tun, auch für den neuen Senat. Wir werden Sie unterstützen und dabei begleiten, aber diesen Antrag brauchen wir nicht. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrages an den künftig für Tierschutz zuständigen Ausschuss sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir entsprechend. Tagesordnungspunkt 16 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 17 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Nummer 2.3. Tagesordnungspunkt 18 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Lehrkräftebildung an den Berliner Hochschulen stärken! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0894 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier der Kollege Schulze.

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Tobias Schulze LINKE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 3 000 Lehrkräfte waren gestern am inzwischen elften Streiktag der GEW Berlin für einen Tarifvertrag Gesundheitsschutz auf der Straße. Die Kolleginnen und Kollegen haben die Schnauze voll und das völlig zu Recht. Bei nur noch 96,6 Prozent liegt im laufenden Schuljahr die Personalausstattung an Berliner Schulen, wohlgemerkt im Durchschnitt 96,6 Prozent. Das bedeutet, wir haben auch Schulen, die deutlich unter diesen 96,6 Prozent liegen, insbesondere in den schnell wachsenden Ostbezirken und in sozialen Brennpunkten. 875 Vollzeitstellen konnten zu Beginn des letzten Jahres nicht besetzt werden. In der Praxis bedeutet das, Sprachförderung und Inklusion fallen weg zugunsten von Vertretungsunterricht. Und trotz der vielen Vertretungen fällt Unterricht aus. Die Klassen werden immer größer. Darunter leiden die Schülerinnen und Schüler, aber darunter leiden auch die Beschäftigten, von denen viele nach monatelangen 60-Stunden-Wochen schlicht und ergreifend krank werden. Die Krankenstände sind so hoch wie nie. Das Berliner Schulsystem brennt lichterloh. Fast 60 Prozent der neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer haben keinen entsprechenden Abschluss, an den Grundschulen sind sogar 80 Prozent keine ausgebildeten Lehrkräfte. Ohne Selbstausbeutung und den massenhaften Quereinstieg würde unser Schulsystem augenblicklich zusammenbrechen. Wir als Linke waren gestern beim Streiktag und haben den Lehrkräften zugehört. Das sollten alle hier im Haus einmal machen. Es hilft. Die Lehrerinnen und Lehrer streiken nämlich nicht für mehr Geld, sondern für bessere Arbeitsbedingungen und mehr ausgebildete Kolleginnen und Kollegen. Aber warum trage ich Ihnen das als Wissenschaftspolitiker hier eigentlich vor? – Weil der zentrale Baustein zur Lösung dieses Problems in unserer Zuständigkeit im Land Berlin liegt. Die Hochschulen müssen endlich ausreichend Lehrkräfte ausbilden. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Im Sondierungspapier von CDU und SPD können wir lesen – Zitat –: Berlin wird deutlich mehr Lehrkräfte ausbilden als bisher, um den wachsenden Schülerzahlen gerecht zu werden. Ganz ehrlich, das ist leider eine Nullaussage. Deutlich mehr als die faktischen 900 Absolventinnen und Absolventen sind schon in den jetzigen Hochschulverträgen vereinbart. Die entscheidende Frage an Sie von CDU und SPD lautet dagegen: Streben Sie an, ausreichend Lehrkräfte auszubilden, also so viele Lehrkräfte, dass der Bedarf der Berliner Schulen damit gedeckt werden kann? – Das ist die entscheidende Frage. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Tuba Bozkurt (GRÜNE) und Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)] Das wären nämlich ausweislich der Bedarfsanalyse der Bildungsverwaltung von Mai 2022, rote Nummer 0353, mindestens 3 000 neue Lehrkräfte pro Jahr. Diese Prognose enthält noch nicht einmal die steigenden Bevölkerungsprognosen und die aus der Ukraine geflüchteten Kinder. Sie ist also eigentlich noch zu niedrig angesetzt. Zudem gehen auch viele Absolventinnen und Absolventen unserer Universitäten in andere Bundesländer, zum Teil sind sie da hergekommen und gehen einfach wieder zurück. Diese Bundesländer bilden zu wenig aus. Das heißt, wir können das nur über einen bundesweiten Staatsvertrag ändern und nicht im Land Berlin. Kurzum: Wenn Sie irgendwann einmal vor diese Welle kommen wollen, wenn Sie irgendwann einmal nicht zu Beginn des Schuljahres das Fehlen von Hunderten Lehrkräften beklagen wollen, müssen Sie jetzt mit den kommenden Hochschulverträgen, die bis 2028 laufen, die Weichen in Richtung 3 000 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr stellen. Jetzt! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Tuba Bozkurt (GRÜNE), Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) und Catrin Wahlen (GRÜNE)] Wer nicht einmal den politischen Willen formuliert, bedarfsgerecht auszubilden, handelt verantwortungslos. Das muss man auch mal klar sagen. Nun werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD insbesondere, einwenden, dass es bei aktuell 900 Absolventinnen – die Tendenz ist leider fallend – egal sei, ob man 2 000 oder 3 000 Absolventinnen anstrebe. Aber ich sage Ihnen als Wissenschaftspolitiker: Das ist nicht egal. Wenn die Unis bedarfsgerecht ausbilden müssen, weil wir sie dazu verpflichten, dann müssen sie intern die Prioritäten auch anders setzen. Dann müssen sie die Ressourcen intern umverteilen. Und dann müssen sie die Qualität des Studiums steigern, sonst werden sie es nicht schaffen. Ich sage hier auch ganz klar: Vor der Kür kommt die Pflicht. Wenn immer mehr Drittmittelanträge und Exzellenzcluster die Kür sind, dann ist die bedarfsgerechte Ausbildung von Lehrkräften im Land Berlin die Pflicht. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Tuba Bozkurt (GRÜNE)] Wir haben mit Rot-Rot-Grün noch 17 Millionen Euro für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zu den Hochschulverträgen gesichert. Die neue Koalition sollte diese Mittel fortführen und am besten noch was draufsatteln, auch Investitionsmittel. Ich kann Ihnen das nur noch zum Schluss mitgeben: Wir bezahlen heute für die viel zu niedrig angesetzten Zielzahlen von vor zehn Jahren, und solch einen Fehler sollten wir den zukünftigen Generationen von Schülerinnen und Schülern nicht noch mal antun. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Es folgt für die CDU-Fraktion die Kollegin Khalatbari.

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Sandra Khalatbari CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlin hat sich neu gewählt. Das zeigt auch der Antrag der Fraktion Die Linke, „Lehrkräftebildung an den Berliner Hochschulen stärken!“. Dieser Antrag ist ein historisches Dokument, nicht vom Inhalt, sondern vom Datum, eine politische Momentaufnahme, denn die Drucksache vom 7. März stellt nichts weniger dar als den eigenen und alleinigen Antrag von Die Linke. Das Dokument zeigt, dass Berlin ein neues Kapitel aufgeschlagen hat. Das Dokument zeigt, dass es die alte Koalition nicht mehr gibt. [Kristian Ronneburg (LINKE): Wer sind Sie eigentlich?] Das Dokument zeigt, dass sich gegenwärtig eine neue Koalition formt, und das ist auch gut so [Niklas Schrader (LINKE): Kommt noch was zum Inhalt?] für unsere fleißigen Studentinnen und Studenten, [Beifall bei der CDU] unser hart arbeitendes Lehrpersonal, unsere Universitäten und damit auch für unsere Stadt, ein Berlin, das wieder bärenstark werden will. Der Antrag greift ein umfassendes Thema auf, das momentan bei den Koalitionsverhandlungen stark und intensiv diskutiert wird. Wir alle wissen: Eine tiefgründige Befassung erfordert eine hinreichende Zeit, [Zuruf von Kristian Ronneburg (LINKE)] und die nehmen wir uns, weil wir Qualität abliefern werden und keine Schnellschüsse. [Beifall bei der CDU – Zuruf von Kristian Ronneburg (LINKE)] Sobald in den Koalitionsverhandlungen ein gemeinsamer Nenner vorliegt, werden wir dieses wichtige Thema selbstverständlich in die Umsetzung bringen, und bis dahin bitten wir freundlich um ein wenig Geduld. [Lachen bei Niklas Schrader (LINKE)] Lassen Sie mich noch kurz eine Fußnote setzen. Wir sehen Ihre eifrigen Versuche mit offenen Augen. Wir verstehen, warum Sie diesen Antrag jetzt einbringen, [Zuruf von Kristian Ronneburg (LINKE)] aber dies ist hier kein Zirkus, und deswegen springen wir hier nicht übers Stöckchen. [Beifall bei der CDU]

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Dennis Buchner

Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ziller von den Grünen zulassen.

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Sandra Khalatbari CDU

Nein! Vielen Dank, Herr Präsident! – Wichtige Themen nehmen wir hingegen ins Visier, und wir wissen genau: Ein besseres Berlin ist möglich. Deshalb fordern wir schon lange einen Dreiklang, der aus bester Bildung, mehr Lehrkräften und mehr Studienabsolventen besteht. [Beifall bei der CDU] Erlauben Sie mir, kurz darzustellen, warum beste Bildung so wichtig ist. [Stefan Ziller (GRÜNE): Das ist eine Oppositionsrede! – Tobias Schulze (LINKE): Der Wahlkampf ist vorbei!] Wir wollen gute Schulen in unserer Stadt, die allen jungen Berlinerinnen und Berlinern die Chance auf einen guten Schulabschluss bieten. Bildungsgerechtigkeit ist der Schlüssel für ein faires Miteinander. Ich bin mir sicher, dass niemand von uns einen Lehrkräftemangel gutheißen kann. Ende des Jahres 2022 waren 973 Vollzeitstellen nicht besetzt, und das bei einem ursprünglichen Einstellungsbedarf von 2 645 Vollzeitstellen im Schuljahr 2022/2023. Wir haben das im Blick, und wir werden auch hier die richtigen Stellschrauben ordentlich anziehen. Die Versorgung der Berliner Schulen mit ausreichend und gut qualifizierten Lehrkräften ist doch auch unser Ziel. Als ehemalige Schulleiterin und Mutter zweier schulpflichtiger Kinder sind mir die zahlreichen Missstände und Unzulänglichkeiten von beiden Seiten der Medaille wirklich gut bekannt. Ich kann Ihnen versichern, dass ebenso die Hochschulverträge und der Doppelhaushalt 2024/2025 maßgebliche Stellschrauben sein werden, die wir fest im Blick haben. Auch uns ist eine nachhaltige Stärkung der Lehrkräfteausbildung an Berliner Hochschulen ein großes und wichtiges Anliegen. Allerdings führen viele Wege nach Rom, und wir sind dabei, im Rahmen der Koalitionsgespräche den besten herauszuarbeiten. [Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Lassen Sie mich am Schluss bitte festhalten, dass Ihr alleiniger Antrag im Ausschuss auf eine neue Koalition treffen wird, denn, wie bereits gesagt, Berlin hat sich neu gewählt, und wenn Sie mich fragen, ist das auch gut so. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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Dennis Buchner

Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Frau Dr. Czyborra das Wort.

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Dr. Ina Maria Czyborra SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben ein Problem. Wir haben seit Jahren stark steigenden Zuzug und steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern. Daher brauchen wir mehr Lehrkräfte. 2011, als ich das erste Mal in dieses Parlament einziehen durfte, da hatten wir gerade zehn Jahre mit den Linken regiert, [Lachen von Danny Freymark (CDU)] hatten wir eine Prognose von allenfalls ganz leicht ansteigenden Bevölkerungszahlen und deutlich sinkenden Zahlen an Kindern. Es war von der Demografierendite die Rede. Das heißt so viel wie: Es sind zwar demnächst weniger Kinder, wir lassen aber die Anzahl der Lehrkräfte gleich, und allein dadurch kriegen wir mehr Qualität und kleinere Klassen. – Das war verrechnet. Schnell wurde uns damals klar, dass wir uns allen Prognosen zum Trotz in einem rasant ansteigenden Bevölkerungswachstum befanden. Konsequenz war schon 2014 die Vereinbarung, auf 1 000 Absolventinnen und Absolventen zu verdoppeln. Daher erreichen wir jetzt mit coronabedingten Verzögerungen die Zielzahl von fast 1 000. 2016 wurde die Zielzahl noch einmal verdoppelt auf 2 000, allerdings zu Anfang noch zögerlich finanziert. Der Personalaufbau war durch kurzfristig angelegte Sonderprogramme nicht immer leicht, und das Abziehen von abgeordneten Lehrkräften aus den Hochschulen hat es auch nicht befördert und die Anbindung an die Praxis geschwächt. Trotzdem werden wir nach jetzt vorliegenden Zahlen die Zielzahl 2 000 in den nächsten Jahren erreichen und auch überschreiten. Es dauert nur eine ganze Weile. Erst Personal aufbauen, dann müssen Studierende kommen, sich einschreiben, ihr Studium absolvieren, und einige Jahre später hat man diese Zielzahl erreicht. Alle Berechnungen und Schätzungen zeigen aber, dass die Bedarfe noch höher liegen, und niemand hier könnte dies noch ernsthaft anzweifeln. Eine alleinige Festschreibung einer neuen Zielmarke von 3 000 Absolventinnen und Absolventen im Jahr in die Hochschulverträge wird uns jedoch nicht ans Ziel bringen. Wir müssen die Hochschulen dauerhaft finanziell ausreichend ausstatten, damit sie nachhaltig Kapazitäten ausbauen und Lehrpersonal einstellen können, das allerdings ziemlich schwer zu finden ist, denn einen Fachkräftemangel haben wir leider auch im Bereich der Hochschulen. Mit den bisherigen 7 Millionen Euro im Sonderprogramm „Beste (Lehrkräfte-)Bildung“ und zusätzlichen 10 Millionen Euro für die Lehrkräftebildung haben wir die Kapazitäten für 2 000 Absolventinnen und Absolventen ermöglicht. Damit dies so bleibt, muss es in den Hochschulen natürlich dauerhaft verstetigt werden. Mit ausreichenden Finanzmitteln schaffen wir es unter bestimmten Voraussetzungen auch, die Kapazitäten von 2 000 auf 2 500 und in einem nächsten Schritt unter Umständen auf 3 000 Absolventinnen und Absolventen zu steigern. Dies erfordert wieder zusätzlich dauerhaftes Geld. Wenn wir den Anspruch haben, die Schulbildung der Kinder wieder auf eine stabile Grundlage zu stellen, muss das die Hochschulbildung wert sein. Dazu zählen aber nicht nur Studienplätze, sondern auch der Aufbau der dazugehörigen Räume und Gebäude, die finanzielle Unterstützung der Studierenden und der Ausbau von Studierendenwohnheimplätzen. Wir brauchen aber auch die studierwilligen jungen Menschen, die sich überhaupt auf diese Plätze bewerben. Angesichts sinkender Zahlen von Studienbewerberinnen und -bewerbern muss das Lehramt im Wettbewerb mit anderen Fachkräften attraktiv für Studierende sein. Wir müssen das Studium so gestalten, dass sie es abschließen und am Ende auch als Lehrkraft an unseren Schulen arbeiten wollen. Dazu müssen noch viel mehr Dinge auf den Prüfstand und ausgebaut werden wie das Zulassungsverfahren und Studienberatung bei ausgelasteten Fächerkombinationen, ein Ausbau des Q-Masters, neue innovative Zugänge zum Lehramt und verbesserte Arbeitsbedingungen in den Schulen. Das Meiste, was in Ihrem Antrag vorgeschlagen wird, ist längst Teil der Debatten und Verhandlungen, und zum Teil sind unsere Debatten schon deutlich weiter. Die Humboldt-Uni hat zum Beispiel eine Stelle für Change-Management in der Lehrkräftebildung eingerichtet, und alle Beteiligten sind im intensiven Dialog darüber, wie vor allem die Ausgestaltung des Studiums, besonders im Grundschullehramt, den Anforderungen der Berliner Schule und den Studieninteressen junger Menschen besser gerecht werden können und schneller und zielorientierter Bedarfe decken kann. Nun ist der Antrag, über den wir sprechen, das klang eben an, in einer gewissen Zwischenzeit entstanden, in anderer politischer Konstellation. Deswegen ist die Debatte vielleicht etwas schräg an der Stelle. Die Hochschulvertragsverhandlungen wurden unter einer Senatsverwaltung begonnen, die sie nun mutmaßlich nicht mehr zu Ende führen wird. Wir von der SPD können aber überzeugt sagen: Wir stehen zum Ziel und setzen uns dafür ein, die Hochschulen adäquat auszustatten und Studierende darin zu unterstützen, erfolgreich ihr Lehramtsstudium zu absolvieren, um dem Lehrkräftemangel erfolgreich, und zwar qualitativ und quantitativ, entgegenzutreten. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)]

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Dennis Buchner

Für die AfD-Fraktion spricht der Kollege Trefzer.

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Martin Trefzer AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem des Lehrermangels ist ja nicht das erste Mal Thema hier im Plenum, und auch nicht in den Ausschüssen. Wir hatten erst wenige Tage vor der Wiederholungswahl am 9. Februar über dieses Thema debattiert. Mein Kollege Thorsten Weiß hat für meine Fraktion unsere Vorschläge für die Gewinnung zusätzlichen Lehrpersonals vorgestellt, wie zum Beispiel den Ein-Fach-Lehrer, zu dem wir auch einen Antrag eingebracht haben. Es gibt zusätzliche Vorschläge, auch sehr sinnvolle Vorschläge, der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK. Heute soll es jetzt um den Flaschenhals bei der Lehrkräftegewinnung gehen, nämlich die Lehrkräfteausbildung an den Universitäten. Das ist in der Tat der Dreh- und Angelpunkt, wenn wir mehr Lehrer an unsere Schulen holen wollen. Jetzt fordert Die Linke, die Zielzahl der Lehramtsabsolventen von 2 000 auf 3 000 zu erhöhen. Da musste ich schon ein bisschen schmunzeln, liebe Kollegen, weil ich mich noch an die Jahre 2017 und 2018 erinnere, als die letzten Hochschulverträge verhandelt wurden. Ich habe damals daran erinnert, dass es schwierig wird, das umzusetzen, wenn die Hochschulen das nur zähneknirschend akzeptieren oder sagen: Das wird eng, das wird schwierig, das klappt nicht. – Und genau das ist auch eingetroffen: Wir sind immer noch unter 1 000 Absolventen; von 2 000 kann bei den Absolventen überhaupt keine Rede sein. Vor dem Hintergrund frage ich mich: Was hat es für einen Sinn, jetzt die Zielzahl wiederum von 2 000 auf 3 000 Absolventen anzuheben, ohne dass man mit den Unis die Bedarfe für die Erreichung dieser Zielzahl überhaupt einmal realistisch abgeklopft hat? Es hilft jetzt nichts, im Sinne eines Fünfjahresplans irgendwelche Zahlen vorzugeben, die dann wieder nicht erreicht werden. Deswegen habe ich den Senat in einer Anfrage im Januar einmal ganz konkret gefragt, was die Universitäten an Unterstützung eigentlich fordern. Was brauchen die Unis eigentlich, um bei der Lehrerausbildung voranzukommen? Die Antwort des Senats war natürlich wirklich bezeichnend. Er hat sich hier mit allgemeinen Formulierungen herausgeredet. Die konkreten Ausbildungsziele und die dafür nötigen finanziellen Ressourcen sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen. – heißt es nur. Man ist sich darüber also gar nicht im Klaren. Der Umfang des nötigen Ausbaus der Lehrkräftebildung ist … abzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wird das wieder nichts. Ich will hier jetzt nicht erneut die Kassandra spielen, aber wenn wir an der Stelle nicht mehr auf die Unis eingehen, wird auch diese Zielzahl uns nicht weiterhelfen. [Beifall bei der AfD] Jetzt kommen wir mal auf den Hintergrund dieses Antrags zu sprechen. Frau Khalatbari, Sie haben ja hier schon ein Stichwort genannt. Um was es da geht, ist eigentlich ein Blame Game, oder Schwarzer-Peter-Spiel, innerhalb der alten Koalition, der bestehenden, amtierenden Koalition, und leider auch zwischen dem Senat und den Universitäten. Sie, Herr Schulze, hatten ja schon im Januar die 3 000 Absolventen als Zielzahl genannt. Von den Grünen und der Senatorin wurden 2 300 Absolventen genannt. Von der SPD gab es andere Zahlen. Und ich verstehe, dass Sie jetzt eine Marke setzen wollen, aber das führt an der Stelle nicht weiter. Was mich an diesem Antrag vor allem irritiert, ist dieses Blame Game mit den Universitäten, dass Sie den Finger auf die Universitäten richten und jetzt sagen, hier müssen wir die Daumenschrauben andrehen, wir brauchen Sanktionen bei den Universitäten, wenn es mit dem Kapazitätsausbau nicht klappt. Da sage ich Ihnen ganz klipp und klar: So werden wir nicht weiterkommen. Das würde die Motivation der Hochschulen, die Lehrerausbildung auszubauen, ausbremsen. Der Ausbau der Lehramtsausbildung gelingt nur mit den Universitäten und nicht gegen die Universitäten, und schon gar nicht mit Sanktionen gegen die Universitäten. [Beifall bei der AfD] Weiter fordert Die Linke im vorliegenden Antrag von den Hochschulen, die Zulassungsverfahren zu ändern, damit weniger Bewerber abgelehnt werden. Das hat Frau Bildungssenatorin Busse ja auch schon einmal ins Gespräch gebracht, mit dem Vorschlag, den Numerus clausus abzusenken. So einfach ist es an der Stelle aber eben nicht: Wenn es Grenzen bei der Aufnahme gibt, dann sind die Hochschulen nach § 3 Hochschulzulassungsgesetz verpflichtet, Beschränkungen einzuführen, und da kann man diese auch nicht durch gute Vorschläge umgehen. Was nottut, sind konkrete Maßnahmen in den Mangelfächern. Es mangelt ja nicht an Vorschlägen, was da alles zu tun wäre: Betreuung im Studium und im Praxissemester muss verbessert werden, auch Michael Müller hat ja schon Maßnahmen angekündigt, um dem Studienabbruch entgegenzuwirken. Das alles hat bislang nicht gegriffen, und deswegen, denke ich, sollten wir schon auch einmal über grundsätzliche Alternativen in der Lehrerausbildung nachdenken, Frau Dr. Czyborra, wenn es wieder hakt. Und da gibt es durchaus den einen oder anderen guten Vorschlag des ehemaligen Staatssekretärs Mark Rackles, das muss ich schon sagen. Wir sollten uns einfach auch mal wieder mit dem Gedanken vertraut machen, ob wir nicht Pädagogische Hochschulen brauchen, so wie es sie in Berlin bis 1980 ja auch gab. [Beifall bei der AfD] Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Lehrerausbildung besser dualisieren, die theoretischen und die Praxisphasen besser miteinander verzahnen, wir brauchen fächerorientierte Zugänge, wir brauchen Zugänge zu den Mangelfächern, und wir brauchen einen punktgenauen Ansatz. Was wir nicht brauchen – da trifft Ihr Antrag einen wunden Punkt –, das ist ein Closed Shop, wo der Senat mit den Hochschulen irgendetwas verhandelt, und am Ende kommt etwas heraus und niemand weiß, wie es dazu kam. Da haben Sie recht, Herr Schulze, wir brauchen mehr Transparenz bei den Hochschulverhandlungen, daran führt kein Weg vorbei. Wir müssen die Probleme in Berlin benennen, um auch Lösungen zu finden. Wenn Berlin seine Hausaufgaben macht, sind wir dann auch auf einem guten Weg. Was aber nicht geht, ist das Uni-Bashing und Sanktionen gegen Unis, was hier in diesem Antrag durchklingt. Das wird es mit uns nicht geben. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Dennis Buchner

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dann zum Abschluss die Kollegin Neugebauer das Wort.

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Laura Neugebauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauende! Ich danke erst einmal der Fraktion der Linken dafür, dass wir mit dem Antrag heute noch einmal über dieses wichtige Thema reden. Die ganze Stadt weiß: In den Berliner Schulen mangelt es an Lehrkräften, und das nicht erst seit gestern. Aktuell sind es knapp unter 1 000 Lehrerstellen, die nicht besetzt sind. Noch schlimmer wird es mit dem Blick in die Zukunft: Alleine nächstes Jahr liegen wir dann schon bei 1 600 unbesetzten Stellen. Dabei stagniert die Zahl der Lehramtsabsolventinnen und -absolventen, und eins ist ja wohl klar: Alleine mit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern können wir diese Lücke nicht füllen, und wir können Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger auch nicht zum Allheilmittel für alles erklären. Wir haben die Verpflichtung, den Kindern Berlins die bestmögliche Schulbildung zu bieten. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird deshalb sein, mehr Lehramtsstudierende zu einem qualifizierten Abschluss zu bringen und so motivierte Lehrinnen und Lehrer für unsere Schulen zu gewinnen, denn Bildung sichert die Zukunft Berlins und muss deshalb Priorität haben. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tobias Schulze (LINKE) und Franziska Brychcy (LINKE)] Klar ist aber auch, dass das eine Mammutaufgabe wird, die gute Planung braucht. Deshalb begrüßen wir den Vorschlag in diesem Antrag, eine Bedarfsanalyse von Lehrkräften in Berlin zu machen, die auch nach Fächern und Schulformen differenziert ist. Grundschulen stehen vor anderen Problemen als weiterführende Schulen, und der Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik lässt sich nicht mit anderen vergleichen. So bietet ein Blick auf die Bedarfe der unterschiedlichen Umstände die Chance, eine wirklich zielgerichtete Strategie zu entwickeln, um unsere Probleme zu verringern. Dem erklärten Ziel des Antrags, die Zahl der Lehramtsabsolventinnen und -absolventen zu erhöhen, schließen wir uns an. Eine einfache Zielzahl und eine Erhöhung dieser wird uns aber nicht reichen. Klar würde ich mich freuen, wenn wir von heute auf morgen einen Schalter umlegen könnten und hätten 3 000 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr. Ein einfaches Erhöhen dieser Zielzahl wird uns aber nichts bringen. Bereits jetzt sollten es jährlich 2 000 Lehrkräfte sein, die unsere Hochschulen verlassen, es sind nur 917. Das heißt, die Debatte sollte nicht sein, was die Zielzahl ist, sondern wie wir diese tatsächlich erreichen können. Die Zahlen zeigen uns: Das Problem liegt nicht bei den Studienanfängerinnen und -anfängern, denn viele junge Menschen entscheiden sich für ein Lehramtsstudium. Das Problem ist die hohe Quote von Abbrecherinnen und Abbrechern und die Zahl an Absolventinnen und Absolventen, die nicht in ihrem Beruf arbeiten wollen. Deshalb müssen wir stärker auf persönliche Betreuung und praxisorientierte Lehre setzen, denn nur, wer sich gut auf seinen Beruf vorbereitet fühlt, wird diesen später auch ergreifen, [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] und auf diese Debatte freue ich mich im Ausschuss. Klar ist natürlich auch, dass die Hochschulen finanzielle Planungssicherheit brauchen. Das heißt, eine Verstetigung und feste Aufnahme in die Budgets der Hochschulverträge ist das, was jetzt geboten ist. Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern muss aus der Projektfinanzierung heraus. [Beifall bei den GRÜNEN] Um das Lehramtsstudium zu verbessern und die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen, müssen wir verlässlich wissen, woran es hakt. Deshalb hat die letzte Koalition in der Vergangenheit die Mittel im Haushalt eingestellt, um hierzu die entsprechenden Studien zu vollziehen, damit wir wissen, was unsere Studierenden motiviert und warum sie aber auch abbrechen. Gute Lehrerinnen und Lehrer auszubilden heißt, so früh wie möglich angeleitet zu werden, mit der Welt in Kontakt zu kommen, und auch, nicht nur mit Theorie ins kalte Wasser geworfen zu werden. Es heißt aber auch, im Praxissemester neben dem Vollzeitjob nicht auch noch für die Miete in den Nebenjob gehen zu müssen. Gute Lehrkräftebildung muss umfassend, gezielt und bedarfsgerecht sein. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss hierüber. – Danke! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den künftig für Wissenschaft zuständigen Ausschuss, außerdem mitberatend an den künftig für Bildung zuständigen Ausschuss und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 20 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 2.4. Tagesordnungspunkt 21 war die Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 2.5. Ich rufe auf lfd. Nr. 21 A: Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0909 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung. Wer den Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0909 auf Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses Neukölln annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen und Enthaltungen kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Antrag angenommen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Tagesordnungspunkt 22 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet wie eingangs beschlossen statt am Donnerstag, den 27. April 2023, um 10 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. [Schluss der Sitzung: 13.52 Uhr] Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 9: Verlängerung des Charité-Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 23. Januar 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0877 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0726 einstimmig – mit allen Fraktionen – angenommen Lfd. Nr. 11: Nr. 29/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0879 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 12: Nr. 30/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0880 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 13: Nr. 1/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0881 Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – bei Enthaltung AfD – zugestimmt Lfd. Nr. 16: Berlin endlich sicherer machen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0838 vertagt Lfd. Nr. 18: Energie für Berlin: Sicher, günstig und technologieoffen – für eine Beendigung der Energiekrise Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0883 vertagt Lfd. Nr. 22: Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2021 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0874 an Haupt Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 8: Wahl von vier Abgeordneten zu Vertreterinnen und Vertretern Berlins für die 42. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln Wahl Drucksache 19/0813 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abgeordneter Christian Gräff Herr Abgeordneter Stephan Schmidt auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abgeordnete Franziska Becker auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abgeordnete Antje Kapek Zu lfd. Nr. 9: Verlängerung des Charité-Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 23. Januar 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0877 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0726 Dem Abschluss einer Verlängerung des Charité-Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 (Anlage) wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 10: Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei hochschulischen Prüfungen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 1. März 2023 Drucksache 19/0888 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0866 Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Berliner Hochschulen sicherzustellen, dass ein wirksamer Schutz Studierender vor dem Hintergrund der bestehenden Pandemielage und der Inflations- und Energiekrise sichergestellt ist. Hierzu sollen folgende Punkte erörtert und im Sinne der Studierenden geklärt werden: die zusätzliche Bereitstellung von hybriden Lehr- und Prüfungsmöglichkeiten für Studierende; eine Erweiterung der Anzahl der Prüfungsversuche für alle Studierenden; eine nachweisbar studierendenfreundliche Handhabung der Regelungen im Prüfungswesen der Hochschulen; die Schaffung von belastbaren Härtefallregelungen für besonders betroffene Studierende; Studierende sollen nicht durch finanzielle Hürden gehindert werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Über die Maßnahmen ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2023 zu berichten. Zu lfd. Nr. 11: Nr. 29/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0879 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Lissabonallee 6 in Berlin-Nikolassee, Gemarkung Düppel, Flur 2, Flurstück 803, zu den im Erbbaurechtsvertrag UVZ-Nr. 180/2022 vom 15. November 2022 des Rechtsanwalts René Wölfer als amtlich bestelltem Vertreter des Notars Dr. Christof Hupe in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 12: Nr. 30/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0880 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Dem Ankauf des Grundstücks Babelsberger Str. 14-16/ Waghäuseler Str. 12, Flur 3, Flurstück 99/4, Gemarkung Wilmersdorf in Berlin-Wilmersdorf zu den im Kaufvertrag vom 21. November 2022 zur UR-Nr. CG 100/2022 der Notarin Cornelia Gorn in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 13: Nr. 1/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0881 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Dem Ankauf des Grundstücks der Gemarkung Köpenick, lfd. Nr. 1, Flur 473, Flurstück 184 zu den im Kaufvertrag vom 16. November 2022 zur UVZ-Nr. G 629/2022 des Notars Thomas Götze in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 21 A: Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0909 I. Der in der 11. Plenarsitzung am 5. Mai 2022 eingesetzte Untersuchungsausschuss (Beschluss Nr. 2022/11/26 A) wird gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin wieder eingerichtet. II. Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern (drei Mitglieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Fraktion der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion Die Linke und ein Mitglied der AfD-Fraktion) sowie neun Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. III. Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese entspricht für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses monatlich dem Entgelt einer Vollzeitstelle in Höhe der jeweils geltenden Vergütung für die Entgeltgruppe E 13 / Erfahrungsstufe 3 TV-L zzgl. Arbeitgeberanteil monatlich. § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend. IV. Der Untersuchungsauftrag und der Untersuchungszeitraum entsprechen den in der 11. Plenarsitzung am 5. Mai 2022 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Maßgaben. Entsprechend soll der Untersuchungsausschuss die nachfolgenden Sachverhalte prüfen: A. Bisheriges Behördenhandeln der Polizei Berlin im Zusammenhang mit Straftaten und Verdachtsfällen der Anschlagsserie in Berlin-Neukölln 1. Welche Straftaten konnten aufgrund welcher Kriterien der Straftatenserie („Neukölln-Komplex“) zugeordnet werden? Ab wann wurden die Delikte im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen als Serie betrachtet und wie erfolgte die zeitliche Abgrenzung? 2. Welche Ermittlungsansätze haben sich daraus ergeben, welche Stellen waren an den Ermittlungen beteiligt? Welche Akten wurden in diesen Zusammenhängen angelegt? 3. Welche kriminaltechnischen Untersuchungen/Tatortarbeit und weiteren technischen Ermittlungsmaßnahmen fanden bei den einzelnen Delikten, insbesondere bei den Brandanschlägen, statt? Inwieweit und zu welchen Zeitpunkten erfolgte eine Befragung der Nachbarschaft bei den Ermittlungen zu den einzelnen Delikten? 4. Welche Annahmen bzgl. der Täter:innenstruktur lagen den Ermittlungsansätzen zu Grunde? Inwiefern wurden (zu welchem Zeitpunkt) Strukturermittlungen durchgeführt bzw. erwogen? 5. Wie ist der Stand der Ermittlungen zu allen betroffenen Fällen, aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt bzw. abgeschlossen und welche Ergebnisse wurden festgehalten? 6. Welche Tatverdächtigen gibt es zu der Straftatenserie und welche Straftaten werden diesen zugeordnet? Welche Tatsachen/Beweismittel sprechen für die Täterschaften der Verdächtigen bei welchen Delikten? 7. Welche Ergebnisse konnten durch die Ermittlungsgruppen (EG Rex, OG Rex, EG Süd-Ost RAP REX, EG ReSin BAO Fokus) erzielt werden? 8. Welche Delikte im Bereich PMK – rechts – sind in Neukölln im Zeitraum seit 2009 im Zusammenhang mit Tatverdächtigen der Straftatenserie erfasst und nicht der Serie zugeordnet worden? 9. Inwieweit lagen der Polizei Berlin phänomenbereichsspezifische Erkenntnisse, insbesondere aus dem LKA 5 und 6 sowie den betroffenen Abschnitten, im Hinblick auf Tatserie, Verdächtige sowie mögliche Unterstützer:innen und Strukturen vor? Inwieweit wurden diese Erkenntnisse überprüft mit welchem Ergebnis? 10. Inwieweit wurden Tatverdächtige oder Personen aus dem Unterstützer:innenumfeld als Gefährder oder Relevante Personen geführt? Stehen oder standen Personen auf der bundesweiten Liste rechter Gefährder? Inwiefern wurden Gefährderansprachen mit den Tatverdächtigen oder weiteren Personen im Bereich PMK – rechts –, die in Neukölln leben, aufgrund von Vorfällen in Neukölln geführt? 11. Inwieweit und mit welcher Begründung ergaben sich in der Führung der EG ReSin seit Gründung personelle Veränderungen? 12. Gab es Erkenntnisse zum Umgang mit Waffen im mutmaßlichen Täter:innenumfeld? 13. Wie erfolgten jeweils die Auswahl und Zusammenstellung der Mitarbeitenden für die spezialisierten Dienststellen der Polizei im Zusammenhang mit Rechtsextremismus in Neukölln und der Straftatenserie? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Mitarbeitenden auf ihre persönliche Eignung zum Einsatz im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus zu überprüfen? Wie wurde der Wissenstransfer sichergestellt? 14. Wie erfolgte die Aktenführung bezüglich Ermittlungen und Gefahrenabwehr und konnte ein effektiver inner- und zwischenbehördlicher Erkenntnisaustausch sichergestellt werden? 15. Bei welchen Personen und Objekten fanden im Rahmen der Ermittlungen zur Straftatenserie oder aufgrund von PMK-rechts-Bezug in Neukölln für welchen Zeitraum Observationen und TKÜ-Maßnahmen (u. a. „Ostburger Eck“) und mit welchen Ergebnissen statt? 16. Welche Feindeslisten wurden digital oder analog bei Tatverdächtigen sichergestellt? Wie fand die Auswertung statt? Welche Erkenntnisse gab es zur Erstellung und Verbreitung der Feindeslisten (u. a. Datensammlung, Webseiten & Netzwerke)? Welche Ermittlungen resultierten aus diesen Informationen? Wie und wann fand eine Information der auf den Feindeslisten auftauchenden Personen und Organisationen statt, und nach welchen Kriterien wurde die Form der Information ausgewählt? 17. Wurde im Rahmen der Untersuchung der beschlagnahmten IKT Verbindungen zu Personen, die in persönlichen Chats oder Chatgruppen im Zusammenhang auftauchten, nachgegangen? Welche Erkenntnisse ergaben sich aus den einsehbaren Chatverläufen? 18. Wurden Delikte außerhalb Neuköllns auf Verbindungen zu den Taten der Serie und den Tatverdächtigen überprüft? Bestanden Erkenntnisse über die Beteiligung der Tatverdächtigen an Straftaten in Treptow-Köpenick und anderen Bezirken, insbesondere im Rahmen der systematischen Bekämpfung einzelner Personen aufgrund ihres antifaschistischen Engagements? 19. Spielte der Polizeiabschnitt Treptow (früher 65, jetzt 35) bei den Ermittlungen zur Neuköllner Straftatenserie eine Rolle? Wurden Parallelen zwischen Aktionsformen und Personenkreisen bei Straftaten in Neukölln und Treptow-Köpenick im Rahmen der Ermittlungen betrachtet? 20. Welche Erkenntnisse bestanden zur Entstehung der Begehungsform der Anschlagsserie in der rechtsextremen Szene? In welchen Fällen in Berlin oder Brandenburg gab es ähnliche Muster vor oder nach Beginn der Neuköllner Straftatenserie? B. Verfahren und Erkenntnisse der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Berlin 21. Welche Ermittlungen haben die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Anschlagsserie in Neukölln veranlasst? 22. Welche Erkenntnisse zur Straftatenserie Neukölln lagen im Untersuchungszeitraum vor und ab wann wurden die Taten als Serie behandelt und priorisiert? 23. Welche Verfahren sind von der Staatsanwaltschaft Berlin sowie der Generalstaatsanwaltschaft geführt und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden? Welche Verfahren sind aus welchen Gründen eingestellt worden? 24. Wie gestaltete sich die Arbeitsweise der Abteilung 231 der Staatsanwaltschaft Berlin in Bezug auf den Ermittlungskomplex? Aus welchen Gründen wurden die Brandstiftungsdelikte zunächst auf unterschiedliche Dezernate verteilt? 25. Wie wurde die staatsanwaltschaftliche Sachleitungsbefugnis wahrgenommen? 26. Aus welchen Gründen wurde die Äußerung, die eine Befangenheit von Oberstaatsanwalt F. möglich erscheinen ließ, nicht an Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden übermittelt? 27. Welche Ergebnisse erbrachte eine diesbezügliche Überprüfung und welche Veranlassungen wurden auf diese Ergebnisse hin getroffen? Erfolgte nach den Umsetzungen der Staatsanwälte S. und F. eine Revision der bis dahin erfolgten Verfahrensführung und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 28. Gab es zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Generalbundesanwalt einen Austausch im Zusammenhang mit den Ermittlungen? 29. Inwieweit und in welcher Form erfolgte zu den einzelnen Taten, der Straftatenserie, zu Ermittlungen und Erkenntnissen eine Information der jeweiligen Behördenleitungen und/oder der Hausleitungen der mit der Straftatenserie befassten Senatsverwaltungen? C. Vorgehen und Erkenntnisse des Berliner Verfassungsschutzes 30. Welche Erkenntnisse zur Straftatenserie Neukölln bzw. zu den Tatverdächtigen und dahinterliegenden Strukturen und Organisationen lagen für den Untersuchungszeitraum vor? 31. Innerhalb welcher Vorgänge und mit welchen auch nachrichtendienstlichen Mitteln wurden diese Erkenntnisse gewonnen und wie wurde mit den gewonnenen Erkenntnissen verfahren? Welche Ziele verfolgten diese Maßnahmen? 32. Welche Maßnahmen wurden nach den Hinweisen der Sonderermittler:innen zur unvollständigen Auswertung von G-10-Daten veranlasst? Gab es weitere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu Gefahrenlagen, die später in Straftaten mündeten? 33. Welche Erkenntnisse zur rechten Szene in Neukölln konnten durch Lagebilder, Sachakten und weitere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erhoben werden? Welche der Informationen wurden jeweils wann und in welcher Form an die Ermittlungsbehörden weitergegeben? 34. Was waren Gegenstand und Folge der vom Verfassungsschutz an die Ermittlungsbehörden übermittelten Behördenzeugnisse? 35. Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz im Rahmen der Sachakten zur rechts-extremen Szene in Neukölln zu den Aktivitäten, Personen, Kennbeziehungen und Treffpunkten seit 2000? 36. Welche Erkenntnisse bestehen zum Einstieg der Tatverdächtigen in die rechtsextreme Szene (insb. Zeitpunkt, Kontaktpersonen, Aktionsbeteiligung)? 37. Bei welchen Personen und Objekten fanden im Rahmen der Ermittlungen zur Straftatenserie oder aufgrund von PMK-rechts-Bezug in Neukölln für welchen Zeitraum Observationen und TKÜ-Maßnahmen (u. a. „Ostburger Eck“) und mit welchen Ergebnissen statt? D. Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden 38. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Berliner Verfassungsschutz? 39. Welche Erkenntnisse ergaben sich zum Ermittlungskomplex durch die Einrichtung des GIBZ? 40. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und des Landes Brandenburg? 41. Welche Informationen erhielten die Berliner Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden durch Behörden anderer Länder oder des Bundes? Inwiefern waren der Ermittlungskomplex, Tatverdächtige oder Betroffene Gegenstand von Beratungen des GAR bzw. GETZ? 42. Bestanden Absprachen zwischen der Polizei Berlin und den Nachrichtendiensten des Landes Berlin, anderer Bundesländer oder des Bundes bezüglich der Erkenntnisgewinnung, des -austauschs und der -verwendung zu Tatserie, Verdächtigen, Strukturen oder Organisationen? Inwieweit wurden Erkenntnisse aus nachrichtendienstlichem Aufkommen für gefahrenabwehrrechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen verwendet? 43. Welche strukturellen Maßnahmen wurden in den Berliner Sicherheitsbehörden seit 2009 zur effektiven Bekämpfung rechtsextremer Gewalt ergriffen? E. Umgang mit den Betroffenen der Straftatenserie Neukölln sowie den zivilgesellschaftlichen Akteur:innen 44. Welche Beschwerden bzgl. der Ermittlungsarbeit gingen von Betroffenen und Zeugen ein? Wie haben sich die Kommunikation und der Umgang mit den Betroffenen im Laufe der Ermittlungen verändert (u. a. auch Dienstanweisungen/Polizeidienstvorschriften)? Hatten die Erkenntnisse aus den Berichten der BAO Fokus und der Sonderermittler:innen Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit den Betroffenen? 45. Wie wurde mit Hinweisen von Betroffenen bzw. Dritten auf verdächtige Beobachtungen umgegangen? 46. Wie erfolgte die Gefährdungseinschätzung für die Betroffenen nach den Anschlägen? Inwiefern sind resultierend aus der Auswertung der Taten Sicherheitsgespräche geführt bzw. Schutzmaßnahmen gegenüber den Geschädigten und weiteren als gefährdet eingestuften Dritten vorgenommen worden? 47. Gab es im Vorfeld der Taten Erkenntnisse zu Gefahrenlagen bei Verfassungsschutz oder Polizei? Wenn ja, wie wurde mit diesen Informationen verfahren und inwieweit wurden Personen gewarnt und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen getroffen? F. Mögliche disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Verfehlungen im Zusammenhang mit der Straftatenserie Neukölln 48. Lagen bei der Polizei Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin zu möglichen dienstrechtlichen oder strafrechtlichen Verfehlungen von Angestellten oder Beamt:innen des Landes Berlin mit Bezug zu der Neuköllner Straftatenserie Erkenntnisse vor und welche Maßnahmen zur Ermittlung und ggf. Ahndung erfolgten im Zusammenhang mit a. einem möglichen rechtswidrigen Abruf oder der Weitergabe von Daten und Informationen über Betroffene von rechtsextremer Gewalt oder Weitergabe von ermittlungsrelevanten Informationen, b. rechten oder rechtsextremen „Chatgruppen“ wie z. B. „Die Eierköppe“, c. der Beteiligung des Polizeibeamten S. K. in EG Rex und OG Rex, d. der mutmaßlichen Anwesenheit des Polizeibeamten A. W. sowie eines der Hauptverdächtigen der Neuköllner Straftatenserie in der Kneipe „Ostburger Eck“ am 16. März 2018, e. möglichen weiteren Verfehlungen oder entsprechenden Verdachtslagen? 49. Konnten innerhalb entsprechender Ermittlungen rechte oder rechtsextreme Netzwerke ermittelt oder festgestellt werden und welche Konsequenzen erfolgten ggf. daraus? Inwiefern wurden dabei Kennverhältnisse zu unter Rechtsextremismusverdacht stehenden Mitarbeitenden in anderen Sicherheitsbehörden überprüft? 50. Gab es auffällige Abfragen und Abfragemuster von Daten von Betroffenen oder Personen auf den Feindeslisten in den einschlägigen polizeilichen Informationssystemen? G. Erkenntnisse und Behördenhandeln zu möglichen Bezügen der Tötungsdelikte Burak Bektaş und Luke Holland sowie der versuchten Tötung von vier weiteren Personen am 5. April 2012 zur Neuköllner Anschlagsserie 51. Welche Ermittlungsschritte wurden jeweils zur Aufklärung der Tötungsdelikte sowie zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs mit der Neuköllner Tatserie unternommen und welche Erkenntnisse konnten hieraus jeweils gewonnen werden? 52. Inwieweit wurden Zeug:innenaussagen, Hinweise und phänomenologische Kenntnisse zum Rechtsextremismus – insbesondere aus örtlich zuständigen Polizeidienststellen sowie den LKA-Dienststellen 51, 53, 55, 62, 64 und 65 – zu Tatbegehungen, Tatverdächtigen sowie zu einschlägig bekannten Personen, Örtlichkeiten, Veranstaltungen, möglichen Unterstützer:innen, Mitwisser:innen, Strukturen und Organisationen im Hinblick auf die Tötungsdelikte überprüft? Welche Erkenntnisse konnten aus diesen Überprüfungen jeweils gewonnen werden und in welcher Form wurden diese festgehalten? 53. Inwieweit, in welcher Form und mit welchem jeweiligen Ergebnis erfolgte eine Ab-stimmung bezüglich der Ermittlungen, der Erkenntniserhebung oder ein Erkenntnisaus-tausch zu den Taten mit Nachrichtendiensten von Ländern und Bund, Polizeibehörden anderer Länder oder des Bundes oder dem Generalbundesanwalt? 54. Inwieweit und in welcher Form erfolgte zu den Taten und Ermittlungen jeweils die In-formation von Behördenleitungen und befassten Senatsverwaltungen? 55. Wie ist die Aktenführung zu Ermittlungen und weiteren Erkenntnissen jeweils erfolgt und ist ein angemessener Erkenntnisaustausch zwischen allen beteiligten Dienststellen und Behörden gewährleistet worden? 56. Welche weiteren schweren Straftaten, bei denen ein Zusammenhang mit der Neuköllner Tatserie – etwa über das Tatmuster – in Frage kommt, konnten seit 2009 nicht aufgeklärt werden? H. Vernetzung rechtsextremer Strukturen innerhalb Berlins und bundesweit 57. Welche Erkenntnisse bestanden zu Verbindungen der Tatverdächtigen und ihres Neuköllner Umfelds zu organisierten rechtsextremen Strukturen und Parteien in Berlin und bundesweit und ihrer Mitwirkung (auch zwischenzeitlich nicht mehr aktiver Strukturen) sowie zu regelmäßigen Trefforten? Welche/r Mitwirkung/Einfluss bestand insbesondere in den Organisationen Freie Kräfte Neukölln, Nationaler Widerstand Berlin, NPD Neukölln? 58. Welche Erkenntnisse bestanden darüber, dass die Tatverdächtigen oder ihr Umfeld Zugang zu Waffen hatten bzw. jene besessen haben? Gab es Teilnahmen an Schusswaffen oder paramilitärischen Trainings, Mitgliedschaften in Schützenvereinen oder Bezüge zu rechtsextremen Netzwerken bei der Bundeswehr (bspw. Nordkreuz)? 59. Welche Hinweise gab es auf Tatbeteiligte aus anderen Bezirken Berlins bzw. anderen Bundesländern (insb. Brandenburg) an der Straftatenserie bzw. inwiefern wurden solche Verbindungen untersucht? 60. Hatten die Berliner Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse zu Verbindungen zwischen den Tatverdächtigen und ihrem Umfeld und dem NSU-Helfer:innennetzwerk? V. Vor dem Hintergrund des identischen Untersuchungsauftrags ergeht an den Untersuchungsausschuss die Empfehlung, den im bisherigen Untersuchungsverfahren seit dem 5. Mai 2022 erworbenen Aktenbestand sowie sämtliche in diesem Rahmen ergangenen Beweisbeschlüsse zu übernehmen.

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