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Andreas Geisel

23.03.2023 Sitzungen 19/28

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schmidberger! Ich weiß da die Bundesbauministerin Frau Geywitz und auch ihre Staatssekretärin ganz fest an unserer Seite. Im Bund ist dafür der Bundesjustizminister Herr Buschmann von der FDP zuständig. Innerhalb der Bundesregierung und der Ampelkoalition gibt es entsprechende Bestrebungen, auf den Bundesjustizminister einzuwirken, diese Kappungsgrenze von 11 Prozent umzusetzen. Für Berlin haben wir schon im Bündnis für bezahlbare Mieten und Neubau reagiert. Das Bündnis ist im Juni vergangenen Jahres beschlossen worden. Da haben wir die 11-Prozent-Kappungsgrenze vorgezogen, und die Unternehmen und Verbände, die sich im Bündnis engagieren, haben diese Kappungsgrenze im vergangenen Jahr auch eingehalten. Eine Bewertung ist erst nach drei Jahren möglich; das ist klar. Im Moment gehen wir davon aus, dass diese Vereinbarung im Bündnis steht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine gesetzliche Bundesregelung kommen muss. Was die Umwandlungsverordnung betrifft, bereitet mein Haus diese Umwandlungsverordnung ebenfalls vor; die läuft im Herbst dieses Jahres aus. Ich gehe davon aus, dass diese Umwandlungsverordnung verlängert wird, weil der Druck auf die Mieterhaushalte durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erheblich ist. Auf dem Höchststand hatte die Umwandlung pro Jahr eine Größenordnung von 14 000 Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Das ist durch diese Verordnung fast auf null reduziert worden. Das zeigt, dass solche Instrumente wirksam sind und dass Berlin diese Regelungen unbedingt verlängern sollte, um den Druck vom Mietmarkt wegzunehmen. Wie gesagt, mein Haus bereitet das vor. Wir halten den Termin ein.

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