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Dr. Thomas Götz

23.03.2023 Sitzungen 19/28

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter! Zu dem Thema Entschädigung kann ich nur bedingt etwas sagen, weil das Angelegenheit des LAGeSo, der dortigen Entschädigungsstelle, ist. Die rechtliche Grundlage ist ja in § 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Ich müsste jetzt kurz nachschauen, ob ich hier aktuelle Bearbeitungszahlen habe. Wenn Sie mir kurz Zeit geben, dann kann ich das gerne machen; ansonsten würde ich Ihnen das schriftlich nachreichen. Vermutlich ist es angesichts der Zeit besser, Sie bekommen das schriftlich.

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