Dennis Buchner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den künftig für Wissenschaft zuständigen Ausschuss, außerdem mitberatend an den künftig für Bildung zuständigen Ausschuss und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 20 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 2.4. Tagesordnungspunkt 21 war die Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 2.5. Ich rufe auf lfd. Nr. 21 A: Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0909 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung. Wer den Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0909 auf Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses Neukölln annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen und Enthaltungen kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Antrag angenommen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Tagesordnungspunkt 22 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet wie eingangs beschlossen statt am Donnerstag, den 27. April 2023, um 10 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. [Schluss der Sitzung: 13.52 Uhr] Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 9: Verlängerung des Charité-Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 23. Januar 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0877 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0726 einstimmig – mit allen Fraktionen – angenommen Lfd. Nr. 11: Nr. 29/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0879 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 12: Nr. 30/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0880 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 13: Nr. 1/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0881 Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – bei Enthaltung AfD – zugestimmt Lfd. Nr. 16: Berlin endlich sicherer machen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0838 vertagt Lfd. Nr. 18: Energie für Berlin: Sicher, günstig und technologieoffen – für eine Beendigung der Energiekrise Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0883 vertagt Lfd. Nr. 22: Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2021 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0874 an Haupt Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 8: Wahl von vier Abgeordneten zu Vertreterinnen und Vertretern Berlins für die 42. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln Wahl Drucksache 19/0813 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abgeordneter Christian Gräff Herr Abgeordneter Stephan Schmidt auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abgeordnete Franziska Becker auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abgeordnete Antje Kapek Zu lfd. Nr. 9: Verlängerung des Charité-Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 23. Januar 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0877 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0726 Dem Abschluss einer Verlängerung des Charité-Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 (Anlage) wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 10: Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei hochschulischen Prüfungen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 1. März 2023 Drucksache 19/0888 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0866 Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Berliner Hochschulen sicherzustellen, dass ein wirksamer Schutz Studierender vor dem Hintergrund der bestehenden Pandemielage und der Inflations- und Energiekrise sichergestellt ist. Hierzu sollen folgende Punkte erörtert und im Sinne der Studierenden geklärt werden: die zusätzliche Bereitstellung von hybriden Lehr- und Prüfungsmöglichkeiten für Studierende; eine Erweiterung der Anzahl der Prüfungsversuche für alle Studierenden; eine nachweisbar studierendenfreundliche Handhabung der Regelungen im Prüfungswesen der Hochschulen; die Schaffung von belastbaren Härtefallregelungen für besonders betroffene Studierende; Studierende sollen nicht durch finanzielle Hürden gehindert werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Über die Maßnahmen ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2023 zu berichten. Zu lfd. Nr. 11: Nr. 29/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0879 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Lissabonallee 6 in Berlin-Nikolassee, Gemarkung Düppel, Flur 2, Flurstück 803, zu den im Erbbaurechtsvertrag UVZ-Nr. 180/2022 vom 15. November 2022 des Rechtsanwalts René Wölfer als amtlich bestelltem Vertreter des Notars Dr. Christof Hupe in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 12: Nr. 30/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0880 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Dem Ankauf des Grundstücks Babelsberger Str. 14-16/ Waghäuseler Str. 12, Flur 3, Flurstück 99/4, Gemarkung Wilmersdorf in Berlin-Wilmersdorf zu den im Kaufvertrag vom 21. November 2022 zur UR-Nr. CG 100/2022 der Notarin Cornelia Gorn in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 13: Nr. 1/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0881 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Dem Ankauf des Grundstücks der Gemarkung Köpenick, lfd. Nr. 1, Flur 473, Flurstück 184 zu den im Kaufvertrag vom 16. November 2022 zur UVZ-Nr. G 629/2022 des Notars Thomas Götze in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 21 A: Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0909 I. Der in der 11. Plenarsitzung am 5. Mai 2022 eingesetzte Untersuchungsausschuss (Beschluss Nr. 2022/11/26 A) wird gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin wieder eingerichtet. II. Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern (drei Mitglieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Fraktion der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion Die Linke und ein Mitglied der AfD-Fraktion) sowie neun Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. III. Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese entspricht für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses monatlich dem Entgelt einer Vollzeitstelle in Höhe der jeweils geltenden Vergütung für die Entgeltgruppe E 13 / Erfahrungsstufe 3 TV-L zzgl. Arbeitgeberanteil monatlich. § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend. IV. Der Untersuchungsauftrag und der Untersuchungszeitraum entsprechen den in der 11. Plenarsitzung am 5. Mai 2022 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Maßgaben. Entsprechend soll der Untersuchungsausschuss die nachfolgenden Sachverhalte prüfen: A. Bisheriges Behördenhandeln der Polizei Berlin im Zusammenhang mit Straftaten und Verdachtsfällen der Anschlagsserie in Berlin-Neukölln 1. Welche Straftaten konnten aufgrund welcher Kriterien der Straftatenserie („Neukölln-Komplex“) zugeordnet werden? Ab wann wurden die Delikte im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen als Serie betrachtet und wie erfolgte die zeitliche Abgrenzung? 2. Welche Ermittlungsansätze haben sich daraus ergeben, welche Stellen waren an den Ermittlungen beteiligt? Welche Akten wurden in diesen Zusammenhängen angelegt? 3. Welche kriminaltechnischen Untersuchungen/Tatortarbeit und weiteren technischen Ermittlungsmaßnahmen fanden bei den einzelnen Delikten, insbesondere bei den Brandanschlägen, statt? Inwieweit und zu welchen Zeitpunkten erfolgte eine Befragung der Nachbarschaft bei den Ermittlungen zu den einzelnen Delikten? 4. Welche Annahmen bzgl. der Täter:innenstruktur lagen den Ermittlungsansätzen zu Grunde? Inwiefern wurden (zu welchem Zeitpunkt) Strukturermittlungen durchgeführt bzw. erwogen? 5. Wie ist der Stand der Ermittlungen zu allen betroffenen Fällen, aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt bzw. abgeschlossen und welche Ergebnisse wurden festgehalten? 6. Welche Tatverdächtigen gibt es zu der Straftatenserie und welche Straftaten werden diesen zugeordnet? Welche Tatsachen/Beweismittel sprechen für die Täterschaften der Verdächtigen bei welchen Delikten? 7. Welche Ergebnisse konnten durch die Ermittlungsgruppen (EG Rex, OG Rex, EG Süd-Ost RAP REX, EG ReSin BAO Fokus) erzielt werden? 8. Welche Delikte im Bereich PMK – rechts – sind in Neukölln im Zeitraum seit 2009 im Zusammenhang mit Tatverdächtigen der Straftatenserie erfasst und nicht der Serie zugeordnet worden? 9. Inwieweit lagen der Polizei Berlin phänomenbereichsspezifische Erkenntnisse, insbesondere aus dem LKA 5 und 6 sowie den betroffenen Abschnitten, im Hinblick auf Tatserie, Verdächtige sowie mögliche Unterstützer:innen und Strukturen vor? Inwieweit wurden diese Erkenntnisse überprüft mit welchem Ergebnis? 10. Inwieweit wurden Tatverdächtige oder Personen aus dem Unterstützer:innenumfeld als Gefährder oder Relevante Personen geführt? Stehen oder standen Personen auf der bundesweiten Liste rechter Gefährder? Inwiefern wurden Gefährderansprachen mit den Tatverdächtigen oder weiteren Personen im Bereich PMK – rechts –, die in Neukölln leben, aufgrund von Vorfällen in Neukölln geführt? 11. Inwieweit und mit welcher Begründung ergaben sich in der Führung der EG ReSin seit Gründung personelle Veränderungen? 12. Gab es Erkenntnisse zum Umgang mit Waffen im mutmaßlichen Täter:innenumfeld? 13. Wie erfolgten jeweils die Auswahl und Zusammenstellung der Mitarbeitenden für die spezialisierten Dienststellen der Polizei im Zusammenhang mit Rechtsextremismus in Neukölln und der Straftatenserie? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Mitarbeitenden auf ihre persönliche Eignung zum Einsatz im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus zu überprüfen? Wie wurde der Wissenstransfer sichergestellt? 14. Wie erfolgte die Aktenführung bezüglich Ermittlungen und Gefahrenabwehr und konnte ein effektiver inner- und zwischenbehördlicher Erkenntnisaustausch sichergestellt werden? 15. Bei welchen Personen und Objekten fanden im Rahmen der Ermittlungen zur Straftatenserie oder aufgrund von PMK-rechts-Bezug in Neukölln für welchen Zeitraum Observationen und TKÜ-Maßnahmen (u. a. „Ostburger Eck“) und mit welchen Ergebnissen statt? 16. Welche Feindeslisten wurden digital oder analog bei Tatverdächtigen sichergestellt? Wie fand die Auswertung statt? Welche Erkenntnisse gab es zur Erstellung und Verbreitung der Feindeslisten (u. a. Datensammlung, Webseiten & Netzwerke)? Welche Ermittlungen resultierten aus diesen Informationen? Wie und wann fand eine Information der auf den Feindeslisten auftauchenden Personen und Organisationen statt, und nach welchen Kriterien wurde die Form der Information ausgewählt? 17. Wurde im Rahmen der Untersuchung der beschlagnahmten IKT Verbindungen zu Personen, die in persönlichen Chats oder Chatgruppen im Zusammenhang auftauchten, nachgegangen? Welche Erkenntnisse ergaben sich aus den einsehbaren Chatverläufen? 18. Wurden Delikte außerhalb Neuköllns auf Verbindungen zu den Taten der Serie und den Tatverdächtigen überprüft? Bestanden Erkenntnisse über die Beteiligung der Tatverdächtigen an Straftaten in Treptow-Köpenick und anderen Bezirken, insbesondere im Rahmen der systematischen Bekämpfung einzelner Personen aufgrund ihres antifaschistischen Engagements? 19. Spielte der Polizeiabschnitt Treptow (früher 65, jetzt 35) bei den Ermittlungen zur Neuköllner Straftatenserie eine Rolle? Wurden Parallelen zwischen Aktionsformen und Personenkreisen bei Straftaten in Neukölln und Treptow-Köpenick im Rahmen der Ermittlungen betrachtet? 20. Welche Erkenntnisse bestanden zur Entstehung der Begehungsform der Anschlagsserie in der rechtsextremen Szene? In welchen Fällen in Berlin oder Brandenburg gab es ähnliche Muster vor oder nach Beginn der Neuköllner Straftatenserie? B. Verfahren und Erkenntnisse der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Berlin 21. Welche Ermittlungen haben die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Anschlagsserie in Neukölln veranlasst? 22. Welche Erkenntnisse zur Straftatenserie Neukölln lagen im Untersuchungszeitraum vor und ab wann wurden die Taten als Serie behandelt und priorisiert? 23. Welche Verfahren sind von der Staatsanwaltschaft Berlin sowie der Generalstaatsanwaltschaft geführt und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden? Welche Verfahren sind aus welchen Gründen eingestellt worden? 24. Wie gestaltete sich die Arbeitsweise der Abteilung 231 der Staatsanwaltschaft Berlin in Bezug auf den Ermittlungskomplex? Aus welchen Gründen wurden die Brandstiftungsdelikte zunächst auf unterschiedliche Dezernate verteilt? 25. Wie wurde die staatsanwaltschaftliche Sachleitungsbefugnis wahrgenommen? 26. Aus welchen Gründen wurde die Äußerung, die eine Befangenheit von Oberstaatsanwalt F. möglich erscheinen ließ, nicht an Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden übermittelt? 27. Welche Ergebnisse erbrachte eine diesbezügliche Überprüfung und welche Veranlassungen wurden auf diese Ergebnisse hin getroffen? Erfolgte nach den Umsetzungen der Staatsanwälte S. und F. eine Revision der bis dahin erfolgten Verfahrensführung und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 28. Gab es zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Generalbundesanwalt einen Austausch im Zusammenhang mit den Ermittlungen? 29. Inwieweit und in welcher Form erfolgte zu den einzelnen Taten, der Straftatenserie, zu Ermittlungen und Erkenntnissen eine Information der jeweiligen Behördenleitungen und/oder der Hausleitungen der mit der Straftatenserie befassten Senatsverwaltungen? C. Vorgehen und Erkenntnisse des Berliner Verfassungsschutzes 30. Welche Erkenntnisse zur Straftatenserie Neukölln bzw. zu den Tatverdächtigen und dahinterliegenden Strukturen und Organisationen lagen für den Untersuchungszeitraum vor? 31. Innerhalb welcher Vorgänge und mit welchen auch nachrichtendienstlichen Mitteln wurden diese Erkenntnisse gewonnen und wie wurde mit den gewonnenen Erkenntnissen verfahren? Welche Ziele verfolgten diese Maßnahmen? 32. Welche Maßnahmen wurden nach den Hinweisen der Sonderermittler:innen zur unvollständigen Auswertung von G-10-Daten veranlasst? Gab es weitere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu Gefahrenlagen, die später in Straftaten mündeten? 33. Welche Erkenntnisse zur rechten Szene in Neukölln konnten durch Lagebilder, Sachakten und weitere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erhoben werden? Welche der Informationen wurden jeweils wann und in welcher Form an die Ermittlungsbehörden weitergegeben? 34. Was waren Gegenstand und Folge der vom Verfassungsschutz an die Ermittlungsbehörden übermittelten Behördenzeugnisse? 35. Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz im Rahmen der Sachakten zur rechts-extremen Szene in Neukölln zu den Aktivitäten, Personen, Kennbeziehungen und Treffpunkten seit 2000? 36. Welche Erkenntnisse bestehen zum Einstieg der Tatverdächtigen in die rechtsextreme Szene (insb. Zeitpunkt, Kontaktpersonen, Aktionsbeteiligung)? 37. Bei welchen Personen und Objekten fanden im Rahmen der Ermittlungen zur Straftatenserie oder aufgrund von PMK-rechts-Bezug in Neukölln für welchen Zeitraum Observationen und TKÜ-Maßnahmen (u. a. „Ostburger Eck“) und mit welchen Ergebnissen statt? D. Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden 38. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Berliner Verfassungsschutz? 39. Welche Erkenntnisse ergaben sich zum Ermittlungskomplex durch die Einrichtung des GIBZ? 40. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und des Landes Brandenburg? 41. Welche Informationen erhielten die Berliner Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden durch Behörden anderer Länder oder des Bundes? Inwiefern waren der Ermittlungskomplex, Tatverdächtige oder Betroffene Gegenstand von Beratungen des GAR bzw. GETZ? 42. Bestanden Absprachen zwischen der Polizei Berlin und den Nachrichtendiensten des Landes Berlin, anderer Bundesländer oder des Bundes bezüglich der Erkenntnisgewinnung, des -austauschs und der -verwendung zu Tatserie, Verdächtigen, Strukturen oder Organisationen? Inwieweit wurden Erkenntnisse aus nachrichtendienstlichem Aufkommen für gefahrenabwehrrechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen verwendet? 43. Welche strukturellen Maßnahmen wurden in den Berliner Sicherheitsbehörden seit 2009 zur effektiven Bekämpfung rechtsextremer Gewalt ergriffen? E. Umgang mit den Betroffenen der Straftatenserie Neukölln sowie den zivilgesellschaftlichen Akteur:innen 44. Welche Beschwerden bzgl. der Ermittlungsarbeit gingen von Betroffenen und Zeugen ein? Wie haben sich die Kommunikation und der Umgang mit den Betroffenen im Laufe der Ermittlungen verändert (u. a. auch Dienstanweisungen/Polizeidienstvorschriften)? Hatten die Erkenntnisse aus den Berichten der BAO Fokus und der Sonderermittler:innen Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit den Betroffenen? 45. Wie wurde mit Hinweisen von Betroffenen bzw. Dritten auf verdächtige Beobachtungen umgegangen? 46. Wie erfolgte die Gefährdungseinschätzung für die Betroffenen nach den Anschlägen? Inwiefern sind resultierend aus der Auswertung der Taten Sicherheitsgespräche geführt bzw. Schutzmaßnahmen gegenüber den Geschädigten und weiteren als gefährdet eingestuften Dritten vorgenommen worden? 47. Gab es im Vorfeld der Taten Erkenntnisse zu Gefahrenlagen bei Verfassungsschutz oder Polizei? Wenn ja, wie wurde mit diesen Informationen verfahren und inwieweit wurden Personen gewarnt und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen getroffen? F. Mögliche disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Verfehlungen im Zusammenhang mit der Straftatenserie Neukölln 48. Lagen bei der Polizei Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin zu möglichen dienstrechtlichen oder strafrechtlichen Verfehlungen von Angestellten oder Beamt:innen des Landes Berlin mit Bezug zu der Neuköllner Straftatenserie Erkenntnisse vor und welche Maßnahmen zur Ermittlung und ggf. Ahndung erfolgten im Zusammenhang mit a. einem möglichen rechtswidrigen Abruf oder der Weitergabe von Daten und Informationen über Betroffene von rechtsextremer Gewalt oder Weitergabe von ermittlungsrelevanten Informationen, b. rechten oder rechtsextremen „Chatgruppen“ wie z. B. „Die Eierköppe“, c. der Beteiligung des Polizeibeamten S. K. in EG Rex und OG Rex, d. der mutmaßlichen Anwesenheit des Polizeibeamten A. W. sowie eines der Hauptverdächtigen der Neuköllner Straftatenserie in der Kneipe „Ostburger Eck“ am 16. März 2018, e. möglichen weiteren Verfehlungen oder entsprechenden Verdachtslagen? 49. Konnten innerhalb entsprechender Ermittlungen rechte oder rechtsextreme Netzwerke ermittelt oder festgestellt werden und welche Konsequenzen erfolgten ggf. daraus? Inwiefern wurden dabei Kennverhältnisse zu unter Rechtsextremismusverdacht stehenden Mitarbeitenden in anderen Sicherheitsbehörden überprüft? 50. Gab es auffällige Abfragen und Abfragemuster von Daten von Betroffenen oder Personen auf den Feindeslisten in den einschlägigen polizeilichen Informationssystemen? G. Erkenntnisse und Behördenhandeln zu möglichen Bezügen der Tötungsdelikte Burak Bektaş und Luke Holland sowie der versuchten Tötung von vier weiteren Personen am 5. April 2012 zur Neuköllner Anschlagsserie 51. Welche Ermittlungsschritte wurden jeweils zur Aufklärung der Tötungsdelikte sowie zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs mit der Neuköllner Tatserie unternommen und welche Erkenntnisse konnten hieraus jeweils gewonnen werden? 52. Inwieweit wurden Zeug:innenaussagen, Hinweise und phänomenologische Kenntnisse zum Rechtsextremismus – insbesondere aus örtlich zuständigen Polizeidienststellen sowie den LKA-Dienststellen 51, 53, 55, 62, 64 und 65 – zu Tatbegehungen, Tatverdächtigen sowie zu einschlägig bekannten Personen, Örtlichkeiten, Veranstaltungen, möglichen Unterstützer:innen, Mitwisser:innen, Strukturen und Organisationen im Hinblick auf die Tötungsdelikte überprüft? Welche Erkenntnisse konnten aus diesen Überprüfungen jeweils gewonnen werden und in welcher Form wurden diese festgehalten? 53. Inwieweit, in welcher Form und mit welchem jeweiligen Ergebnis erfolgte eine Ab-stimmung bezüglich der Ermittlungen, der Erkenntniserhebung oder ein Erkenntnisaus-tausch zu den Taten mit Nachrichtendiensten von Ländern und Bund, Polizeibehörden anderer Länder oder des Bundes oder dem Generalbundesanwalt? 54. Inwieweit und in welcher Form erfolgte zu den Taten und Ermittlungen jeweils die In-formation von Behördenleitungen und befassten Senatsverwaltungen? 55. Wie ist die Aktenführung zu Ermittlungen und weiteren Erkenntnissen jeweils erfolgt und ist ein angemessener Erkenntnisaustausch zwischen allen beteiligten Dienststellen und Behörden gewährleistet worden? 56. Welche weiteren schweren Straftaten, bei denen ein Zusammenhang mit der Neuköllner Tatserie – etwa über das Tatmuster – in Frage kommt, konnten seit 2009 nicht aufgeklärt werden? H. Vernetzung rechtsextremer Strukturen innerhalb Berlins und bundesweit 57. Welche Erkenntnisse bestanden zu Verbindungen der Tatverdächtigen und ihres Neuköllner Umfelds zu organisierten rechtsextremen Strukturen und Parteien in Berlin und bundesweit und ihrer Mitwirkung (auch zwischenzeitlich nicht mehr aktiver Strukturen) sowie zu regelmäßigen Trefforten? Welche/r Mitwirkung/Einfluss bestand insbesondere in den Organisationen Freie Kräfte Neukölln, Nationaler Widerstand Berlin, NPD Neukölln? 58. Welche Erkenntnisse bestanden darüber, dass die Tatverdächtigen oder ihr Umfeld Zugang zu Waffen hatten bzw. jene besessen haben? Gab es Teilnahmen an Schusswaffen oder paramilitärischen Trainings, Mitgliedschaften in Schützenvereinen oder Bezüge zu rechtsextremen Netzwerken bei der Bundeswehr (bspw. Nordkreuz)? 59. Welche Hinweise gab es auf Tatbeteiligte aus anderen Bezirken Berlins bzw. anderen Bundesländern (insb. Brandenburg) an der Straftatenserie bzw. inwiefern wurden solche Verbindungen untersucht? 60. Hatten die Berliner Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse zu Verbindungen zwischen den Tatverdächtigen und ihrem Umfeld und dem NSU-Helfer:innennetzwerk? V. Vor dem Hintergrund des identischen Untersuchungsauftrags ergeht an den Untersuchungsausschuss die Empfehlung, den im bisherigen Untersuchungsverfahren seit dem 5. Mai 2022 erworbenen Aktenbestand sowie sämtliche in diesem Rahmen ergangenen Beweisbeschlüsse zu übernehmen.
