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Andreas Geisel

23.03.2023 Sitzungen 19/28

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ubbelohde! Die Entscheidung ist in meinem Haus auf der Rechtsgrundlage des § 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches getroffen worden, der sogenannten Schaffung von Baurecht für die Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wir haben die Situation, dass im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg im vergangenen Jahr 75 000 Menschen nach Berlin gekommen sind und hier einen längerfristigen Aufenthalt beantragt haben. Diese Menschen sind im Moment in Massenunterkünften in den Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof und in einer Zeltstadt auf dem Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tegel untergebracht. Es ist dem Senat mit den beauftragten Trägern gelungen, die Belegung von Turnhallen, wie wir sie 2015, 2016 und 2017 hatten, zu vermeiden. Es gibt individuellere Lösungen in den Hangars von Tempelhof. Das ändert aber nichts daran, dass es eine Massenunterkunft ist und dass wir den Menschen, die nach Berlin gekommen sind, um sich in Sicherheit zu bringen, nicht sagen können: Wir machen ein fünfjähriges Bebauungsplanverfahren, weil die BVV Pankow beschlossen hat, dass es ein geordneter Prozess sein sollte, und nach den fünf Jahren Bebauungsplanverfahren werden wir sehen, ob wir Unterkünfte schaffen und Ihnen Wohnraum zur Verfügung stellen. – Ich glaube, dass das ein unangemessener Zeitraum wäre. [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] Deswegen ist es notwendig, dass sich alle Senatsverwaltungen, Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen dieser Stadt wie auch das Abgeordnetenhaus von Berlin darüber im Klaren sind, dass wir eine Verpflichtung haben, die Menschen angemessen und nicht in Notunterkünften unterzubringen. Ich glaube, zu dieser Verantwortung, die theoretisch jeder von uns mitträgt, gehört dann auch, entsprechende Entscheidungen zu treffen und mit dem durch den Bund geschaffenen Baurecht schneller Wohnungen für Menschen zu schaffen. Das betrifft die Kavalierstraße in Pankow. Da gab es übrigens im Jahr 2020 eine umfassende Bürgerbeteiligung. Die Lösung, die die GESOBAU dort jetzt gefunden hat, ist Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung von 2020. Es ist nicht so, dass wir über die Belange der Anwohner vollständig hinweggegangen sind. Auch die Vorwürfe, dass der dortige Kinderspielplatz überbaut wird und nicht wieder entsteht, sind falsch. [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] Der neu entstehende Spielplatz wird größer sein als der vorhandene. Das gehört alles mit dazu, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass man Verantwortung auch wahrnehmen muss.

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