Andreas Geisel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kühnemann-Grunow! Der Senat hat in der vorvergangenen Woche den Beschluss gefasst, die Kappungsgrenzenverordnung, die 2018 durch den damaligen Senat beschlossen worden ist und die am 10. Mai dieses Jahres ausgelaufen wäre, abermals um fünf Jahre, also bis 2028 zu verlängern. Hintergrund ist dabei, dass § 558 BGB für Bundesmietrecht festlegt, dass es möglich ist, die Mieten innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent anzuheben. In angespannten Wohnungsmärkten ermöglicht dieser Paragraf des BGB, eine Absenkung auf 15 Prozent Mietsteigerung innerhalb von drei Jahren vorzunehmen. Da Berlin ein angespannter Wohnungsmarkt ist, hat der Senat diese Möglichkeit ausgeschöpft und diese entsprechende Kappung der Mieterhöhungsmöglichkeiten beschlossen. Wir haben abermals analysiert, ob es sich in Berlin um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt. Die Antwort ist ganz klar: ja, begründet mit der geringen Leerstandsquote, den zwar im Vergleich der Metropolen moderaten Bestandsmieten, aber sehr hohen Angebotsmieten. Die Kombination aus Knappheit des Wohnungsmarktangebotes und hohen Angebotsmieten führt dazu, dass es einen entsprechenden Druck auf den Wohnungsmarkt gibt, deshalb ist es notwendig, die Mietentwicklung im Land Berlin zu dämpfen. Mit dieser Auffassung ist der Berliner Senat nicht allein, auch andere Ballungsräume, andere große Städte in Deutschland haben einen angespannten Mietwohnungsmarkt, deshalb gab es im Bundesrat die Auffassung, dass diese Kappungsgrenze im Bundesmietrecht noch mal so angepasst werden sollte, dass in angespannten Wohnungsmärkten diese Kappung nicht bei 15 Prozent, sondern bei 11 Prozent erfolgen sollte. Im Februar vergangenen Jahres hat der Bundesrat eine entsprechende Initiative beschlossen. Ich nutze Ihre Frage hier noch mal, die Bundesregierung ganz eindeutig aufzufordern, diesen Beschluss des Bundesrates, der übrigens auch in der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Ampelregierung verankert ist, dann auch umzusetzen und eine solche Kappungsgrenze von 11 Prozent auf drei Jahre umzusetzen. Insofern war dieser Beschluss des Berliner Senats ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter, sowohl gut für die einzelnen Mieterhaushalte als auch für die gesamte Mietentwicklung in der Stadt, aber eine wirkliche Entspannung auf dem Wohnungsmarkt in Berlin werden wir nur erreichen, wenn es uns gelingt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
