Cornelia Seibeld
Frau Senatorin Jarasch, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! – Mit dem Volksentscheid „Berlin 2030 Klimaneutral“ entscheidet die Berliner Bevölkerung zunächst einmal darüber, ob gesetzlich festgeschrieben wird, dass Berlin bis 2030 klimaneutral sein soll, werden muss. Die erste Konsequenz wäre, dass der Senat binnen einer festgesetzten Frist von drei Monaten ein Maßnahmenbündel, ein Maßnahmenpaket vorlegen muss, mit dem er zeigt, wie er schneller werden kann, denn entscheidend für die Umsetzung eines solchen Gesetzes ist natürlich nicht die Zielzahl, sondern sind die konkreten Maßnahmen. Es gibt in der beigelegten Infobroschüre zu dem Volksentscheid eine Kostenschätzung; es ist allerdings schwierig, jetzt seriös zu beziffern, wie hoch die Kosten tatsächlich sind, denn das hängt natürlich maßgeblich auch von den vereinbarten Maßnahmen ab. Klar ist aber, dass selbst nach einer konservativen Schätzung für die Erreichung der Klimaneutralität in Berlin auf jeden Fall von einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag ausgegangen werden müsste. Das sind Investitionen insbesondere in die Infrastruktur unserer Stadt, was den Gebäudebestand angeht, was eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung angeht, was den Ausbau der erneuerbaren Energien angeht, aber auch beispielsweise die Umrüstung der Fahrzeugflotten und viele andere Dinge mehr. Insofern: Es geht auf jeden Fall um einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag an Investitionen, die man allerdings auch als Zukunftsinvestitionen bezeichnen könnte.
