parlament-berlin.de ↗

Dr. Thomas Götz

23.03.2023 Sitzungen 19/28

Vielen Dank für die Frage! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Möglichkeit, an Streiks teilzunehmen, ist natürlich ein elementares Recht, und das gilt selbstredend auch für Tarifbeschäftigte in Krankenhäusern. Die Besonderheit in Krankenhäusern, und das wissen Sie auch, ist natürlich, dass lebensrettende Interventionen gewährleistet sein müssen, und die von Ihnen bereits genannte Notdienstregelung ist ja gerade ein Instrument, um hier auch Klarheit zu schaffen. [Katina Schubert (LINKE): Wenn die CDU das Gesundheitsressort hat, wird alles besser! – Stefan Evers (CDU): Stimmt! – Torsten Schneider (SPD): Soll er das beantworten?] Vor diesem Hintergrund ist eine bilateral getroffene Notdienstvereinbarung natürlich wünschenswert. Die Frage ist ja, inwieweit die Gesundheitsverwaltung hier jetzt tätig werden kann, zum Beispiel im Sinne einer Anweisung. Ich bin natürlich nicht in der Lage, das zu machen. Die Verwaltung ist auch nicht in der Lage. Der Aufsichtsrat wäre in der Lage. Ich bin nicht Aufsichtsratsmitglied, aber ich bin natürlich der Meinung, dass das dort auf jeden Fall thematisiert werden sollte, und kann an der Stelle nur sagen, dass ich persönlich das unterstützen würde, so eine Notdienstvereinbarung zu treffen.

Alle Reden von Dr. Thomas Götz Protokoll ↗